Visum zum Ehegattennachzug
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- Irmela Gerber
- vor 8 Jahren
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1 Stand: Januar 2015 Visum zum Ehegattennachzug I. Antragsunterlagen II. Wichtige Hinweise III. Checkliste für die Zusammenstellung der Antragsunterlagen I. Antragsunterlagen Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen: 2 in deutscher Sprache ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis 2 eigenhändig unterschriebene Erklärungen gemäß 55 AufenthG 3 aktuelle, biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund, in der Größe 45x35 Millimeter Bitte kleben Sie auf beide Antragsformulare bereits jeweils 1 Foto und bringen das dritte Foto extra mit. Auslandspass mit 2 Kopien der Datenseite Der Auslandspass muss unterschrieben sein und noch mindestens 2 freie Seiten haben Inlandspass mit 2 Kopien der Datenseite und je 2 Kopien der Seite mit dem Stempel zur Registrierung des Wohnorts und der Seite mit dem Stempel zum Familienstand Heiratsurkunde mit 2 Kopien Achten Sie bitte bei Heiratsurkunden aus Dänemark darauf, dass auch diese mit einer Apostille versehen sind. Die Apostille ist u.a. auch für die Eintragung des Familienstands in den Inlandspass erforderlich. 2 Kopien des Passes oder des Personalausweises des in Deutschland lebenden Ehepartners sowie bei ausländischen Staatsangehörigen 2 Kopien der Aufenthaltserlaubnis formlose Einladung des in Deutschland lebenden Ehepartners zur gemeinsamen Wohnsitznahme mit formloser Erklärung, den Lebensunterhalt für den nachziehenden Ehepartner zu sichern mit 1 Kopie Adresse der Visastelle: Tel.: Termine für die Visumbeantragung: Leninski Prospekt 95 a d-visa@mosk.diplo.de (nur über Firma VFS Global, normale Telefongebühren) M o s k a u Fax: Internet: Tel.: Russische Föderation Tel.:
2 Nachweis einfacher Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1, z.b. in Form eines Sprachzertifikats des Goethe-Instituts e.v., des Österreichischen Kulturforums, eines Anbieters der telc-gmbh oder einem TestDaF-Instituts mit 2 Kopien Ein Nachweis von einfachen Deutschkenntnissen ist u.a. nicht erforderlich, wenn Ihr Ehepartner - Inhaber einer Blauen Karte EU oder in Besitz eines Aufenthaltstitels als - Hochqualifizierter ( 19 AufenthG), - Forscher ( 20 AufenthG), - Firmengründer ( 21 AufenthG) sowie - Asylberechtigter oder anerkannter Flüchtling ( 25 Abs. 1 oder Abs. 2 bzw. 26 Abs. 3 AufenthG) ist. Deutschkenntnisse sind auch dann nicht nachzuweisen, wenn der Aufenthalt des Ehepartners in Deutschland nur vorübergehend sein soll (z.b. im Rahmen eines Internationalen Personalaustausches oder im Rahmen eines zeitlich begrenzten Forschungsprojekts). Im Rahmen der Beantragung kann auch geltend gemacht werden, dass Sprachkenntnisse offensichtlich vorhanden sind (z.b. bei einem abgeschlossenen Studium im Bereich der Deutschen Sprache). In diesen Fällen ist die Vorlage eines Sprachzertifikats entbehrlich. Beachten Sie jedoch, dass die Sprachkenntnisse am Tag der Beantragung des Visums überprüft werden. Bei Zweifeln an der Offensichtlichkeit kann im Laufe des Verfahrens dennoch ein Sprachzertifikat angefordert werden. Wird geltend gemacht, dass Sprachkenntnisse aus medizinischen Gründen nicht erworben werden können, müssen entsprechende medizinische Bescheinigungen/Diagnosen mit jeweils 2 Kopien vorgelegt werden. Beachten Sie, dass Sie im Rahmen der Prüfung Ihres Antrags gebeten werden können, sich bei dem Regionalarzt der Botschaft vorzustellen. Nähere Informationen zu der Untersuchung und der Vereinbarung eines Termins erhalten Sie in diesen Fällen zu gegebener Zeit. Die Untersuchung ist kostenpflichtig. Weitere Informationen zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten aus dem Ausland finden Sie in der entsprechenden Broschüre des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Die Broschüre in deutscher und russischer Sprache finden Sie hier. bei Vorehen: Scheidungsurkunden/ -urteile, standesamtliche Bescheinigungen über Vorehen, Sterbeurkunden früherer Ehepartner mit 2 Kopien Reisekrankenversicherung mit 2 Kopien zumindest für die ersten Wochen des geplanten Aufenthalts in Deutschland (sofern danach eine Versicherung in Deutschland abgeschlossen wird oder besteht) Die Reisekrankenversicherung kann auch erst zur Erteilung des Visums vorgelegt werden. ggfs. weitere Nachweise mit jeweils 2 Kopien
3 Standesamtliche Urkunden müssen grundsätzlich mit einer Apostille versehen werden (dies gilt nicht für Urkunden, die von einem deutschen Standesamt ausgestellt wurden). Bitte achten Sie darauf, dass die Apostille auf der Originalurkunde (und nicht auf den Kopien) angebracht wird. Alle russischsprachigen Unterlagen sind mit einer von einem zugelassenen Übersetzer gefertigten, deutschsprachigen Übersetzung einzureichen. Ist eine Apostille vorhanden, so muss auch diese übersetzt werden. II. Wichtige Hinweise Weitere Informationen zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten aus dem Ausland finden Sie in der entsprechenden Broschüre des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Die Broschüre in deutscher und russischer Sprache finden Sie hier. Entschiedene Visumanträge, d.h. Anträge, die positiv entschieden wurden, werden unter Nennung der Bearbeitungsnummer (Barcode) auf der Internetseite der Botschaft veröffentlicht (Visainformationen > Nationale Visa > entschiedene Visumanträge). Die Bearbeitungszeit eines Antrags beträgt in der Regel ca. 6-8 Wochen. Die Bearbeitung kann jedoch auch längere Zeit in Anspruch nehmen. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Stand des Visumverfahrens ab. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden telefonisch keine Auskünfte zu einzelnen Visaverfahren beantwortet. Die Gebühr für die Antragstellung beträgt grundsätzlich 60,00,- (unter 18 Jahren: 30,00 ) und ist bei Antragstellung zum aktuellen Gegenwert in Russischen Rubel zu zahlen. Eine Zahlung der Gebühren in einer anderen Währung oder mit Debit-/Kreditkarten ist nicht möglich. Die Antragstellung eines Visums zum Nachzug zu einem deutschen Ehepartner ist gebührenfrei. Sämtliche Amtshandlungen der Visastelle sind bis auf diese anfallende Visagebühr kostenlos.
4 III. Checkliste für die Zusammenstellung der Antragsunterlagen Für die Zusammenstellung der für die Beantragung erforderlichen Unterlagen steht die Checkliste Ehegattennachzug zur Verfügung. Bitte drucken Sie diese Checkliste aus und geben in den vorgesehenen Kästchen an, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Die Checkliste ist bei Beantragung des Visums mit vorzulegen. Ihre Antragsunterlagen sind in der dort angegebenen Reihenfolge zu sortieren. Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt: 1. und 2. Exemplar: je 1 Antragsformular mit allen weiteren Unterlagen in Kopie in der gelisteten Reihenfolge 3. Exemplar: alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen! Unvollständige Anträge können zur Ablehnung des Visumantrags führen.
5 Checkliste Ehegattennachzug Bitte sortieren Sie alle Ihre Antragsunterlagen in der unten angegebenen Reihenfolge in 2 vollständigen Sätzen und bestätigen Sie in dem dafür vorgesehenen Kästchen mit einem Haken, dass Sie die dort genannten Dokumente vorlegen können. Sortieren Sie die Unterlagen bitte wie folgt: 1.und 2. Exemplar: je 1 Antragsformular mit allen weiteren Unterlagen in Kopie in der gelisteten Reihenfolge 3. Exemplar: alle Originaldokumente in der gelisteten Reihenfolge Wichtig: Wenn ein Dokument fehlt oder nicht richtig einsortiert ist, ist eine Bearbeitung des Antrags nicht möglich. Antragsformular für den Daueraufenthalt Erklärung gemäß 55 AufenthG 3 aktuelle biometrische Passfotos (nicht älter als 6 Monate, vor weißem Hintergrund) Reisepass (unterschrieben)+ Kopie der Datenseite Inlandspass + Kopie der Datenseite + Kopie des Registrierungsstempels + Kopie d. Seite mit d. Familienstandsstempel Heiratsurkunde Passkopie des Ehepartners sowie ggf. Kopie des Aufenthaltstitels Einladung des Ehepartners mit Kostenübernahmeerklärung Nachweis einfacher Deutschkenntnisse bei Vorehen: Scheidungsurkunden/ -urteile, standesamtliche Bescheinigungen, Sterbeurkunden früherer Ehepartner Reisekrankenversicherung ggf. weitere Nachweise Meine Unterlagen sind nicht vollständig. Ich habe daher einen Termin zum Wiedereinlass erhalten. Контрольный перечень документов для воссоединения с супругом/-ой Просьба представить 2 полных комплекта документов в указанном ниже порядке, и подтвердить галочками в предусмотренных для этого полях, что у Вас имеются указанные в соответствующем пункте документы. Пожалуйста, отсортируйте документы следующим образом: Первый и второй экземпляры: к каждой анкете-заявлению прилагаются все остальные документы в копиях в указанном порядке Третий экземпляр: все документы в оригинале в указанном порядке Подробную информацию о подаче заявления о выдаче визы Вы найдёте в памятке «Виза для воссоединения с супругом/- ой». Внимание: Если в комплекте не хватает какого-либо документа, или документы сложены не по порядку, то обработка заявления невозможна. анкета-заявление на долгосрочное пребывание заявление в соответствии с 55 Закона о пребывании на территории Федеративной Республики Германия 3 актуальных фотографии паспортного формата (не старше 6 месяцев, на белом фоне) загранпаспорт (с подписью) + копия страницы с личными данными общегражданский паспорт + копия страницы с личными данными + копия штампа о регистрации по месту жительства + копия страницы со штампом о семейном положении свидетельство о заключении брака копия паспорта супруга/-и и, в случае граждан других государств, копия разрешения на пребывание приглашение супруга/-и с заявлением о готовности взять на себя расходы по содержанию переезжающего/-ей в Германию супруги/-га подтверждение начальных знаний немецкого языка в случае предыдущих браков: свидетельства или решения суда о расторжении браков, справки отделов ЗАГС, свидетельства о смерти прежних супругов полис медицинского страхования для выезжающих за рубеж другие справки/свидетельства в случае необходимости Datum/Name d. Antragstellers/-in: Мой комплект документов неполный. Поэтому я записался/-лась на повторный приём. Дата/имя заявителя: Dieses Merkblatt wird ständig aktualisiert, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
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