Regierungspräsidium Gießen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen und erforderliche Antragsunterlagen

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1 Regierungspräsidium Gießen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen und erforderliche Antragsunterlagen Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.1-Immissionsschutz I

2 Gliederung 1.1 Genehmigungsbedürftigkeit 1.2 Verfahrensgegenstand 1.3 Verfahrensarten und laufzeiten 1.4 Ablauf des Genehmigungsverfahrens 2 Genehmigungsvoraussetzungen 3 Antragsunterlagen 4 Regelungen des Genehmigungsbescheids 2

3 Gliederung 1.1 Genehmigungsbedürftigkeit 1.2 Verfahrensgegenstand 1.3 Verfahrensarten und laufzeiten 1.4 Ablauf des Genehmigungsverfahrens 2 Genehmigungsvoraussetzungen 3 Antragsunterlagen 4 Regelungen des Genehmigungsbescheids 3

4 1.1 Genehmigungsbedürftigkeit WEA sind ab einer Gesamthöhe von mehr als 50 m nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftig. Bei einer Gesamthöhe von 50 m und weniger bedürfen sie einer eigenständigen Baugenehmigung. Bild: wikipedia.org/enercon 126 Enercon E-126/7,5 MW in Magdeburg 4

5 1.2 Verfahrensgegenstand Das Genehmigungserfordernis erstreckt sich auf: o o die Windkraftanlage Kranstell- und Vormontageflächen, Stichwege Die BImSchG-Genehmigung schließt andere behördliche Entscheidungen ein, z.b.: o o o o Baugenehmigung naturschutzrechtliche Eingriffsgenehmigung forstrechtliche Genehmigungen für Waldumwandlung/Waldrodung und Wiederaufforstung Ausnahmegenehmigung Wasserschutzgebietsverordnung 1 Genehmigungsantrag 1 Genehmigungsbehörde 1 Genehmigungsbescheid aber: nur in Bezug auf den Antragsgegenstand, nicht bspw. für die Kabeltrasse oder Zuwegung 5

6 1.3 Verfahrensarten und -laufzeiten Vereinfachtes Verfahren Regelfall für Windkraftanlagen nach 4. BImSchV nur behördenintern - ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich vorgegebene Verfahrensfrist: 3 Monate Förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung falls Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist Windfarm 20 Anlagen UVP-Vorprüfung führt zur Forderung einer UVP freiwillig beantragt durch Antragsteller höhere/schnellere Rechtssicherheit für Antragsteller gesetzlich vorgegebene Verfahrensfrist: 7 Monate Verfahrensvorschriften geregelt in der 9. BImSchV 6

7 Beteiligung Regierungspräsidium Gießen, Dezernat Ablauf des Genehmigungsverfahrens Antragsteller Antrag Entscheidung Bekanntmachung Auslegung Genehmigungs behörde Einwendungen Öffentlichkeit Stellungnahme Frist 1 Monat! Erörterungstermin Kreisausschuss Bauaufsicht Brandschutz Regierungspräsidium Arbeitsschutz Regionalplanung Bauleitplanung Abfallwirtschaft Grundwasser, wassergefährdende Stoffe Immissionsschutz Naturschutz Forsten Landwirtschaft weitere Behörden Gemeinde Luftfahrtbehörden Straßenverkehrsbehörde Denkmalschutzbehörde 7

8 Gliederung 1.1 Genehmigungsbedürftigkeit 1.2 Verfahrensgegenstand 1.3 Verfahrensarten und laufzeiten 1.4 Ablauf des Genehmigungsverfahrens 2 Genehmigungsvoraussetzungen 3 Antragsunterlagen 4 Regelungen des Genehmigungsbescheids 8

9 2 Genehmigungsvoraussetzungen (Auszug) Artenschutz Eiswurf Flugsicherung Bauplanungsrecht Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn sichergestellt ist, dass 1. schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren nicht hervorgerufen werden können und 2. andere öffentlich-rechtliche Vorschriften dem Vorhaben nicht entgegenstehen. Standsicherheit Schattenwurf Lärm Denkmalschutz 9

10 3 Antragsunterlagen (Auszug) Immissionsschutz Lärmgutachten Schattenwurfprognose Baurecht Turbulenzgutachten Bodengutachten Typenprüfung Abstandsflächen-Nachweis Naturschutz Bild: kleinezeitung.at Fledermausgutachten Avifaunistisches Gutachten Landschaftspflegerische Begleitplan evtl. FFH-Vorprüfung und FFH- Verträglichkeitsprüfung Visualisierung/Sichtbarkeitsstudie Formulare und Arbeitshilfen - 1. Downloads beim HLUG: 2. Merkblatt Antragsunterlagen des Dezernat 43.1 RP Gießen 10

11 4 Regelungen des Genehmigungsbescheides (Auszug) Um die Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen sicherzustellen, kann die Genehmigung 1. unter Bedingungen erteilt 2. mit Auflagen verbunden 3. auf Antrag befristet erteilt und 4. mit Einverständnis des Antragstellers mit einem Auflagenvorbehalt verbunden werden 12 BImSchG Immissionsschutz Einhaltung von Grenzwerten (Lärm, Schattenwurf) Festlegung von Lärmmessungen Abschaltung bei Grenzwertüberschreitungen Synchronisierung der Befeuerung und sichtweitenabhängige Regelung der Leuchtstärke Baurecht Rückbauverpflichtung nach Betriebseinstellung Sicherheitsleistung Abschaltung bei Eisansatz Wiederkehrende Wartungen und Prüfungen Flugsicherheit Tag- und Nachtkennzeichnung Naturschutz Ausgleichsmaßnahmen für Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild evtl. zeitweise Abschaltung bei Vogelzug Fledermausaktivitäten Anlegen von Brachflächen 11

12 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Bild: wikipedia.org/enercon

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