Standortvoraussetzungen und rechtliche Vorgaben für Planung, Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Standortvoraussetzungen und rechtliche Vorgaben für Planung, Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage"

Transkript

1 Standortvoraussetzungen und rechtliche Vorgaben für Planung, Errichtung und Betrieb einer Windenergieanlage

2 Günter Beermann Diplom-Ingenieur BEERMANN ENERGIESYSTEME Ingenieurbüro für regenerative Energieanwendung Sollner Straße 10, München Tel.: 089 / FAX: 089 / info@beermann-energiesysteme.de Internet: Landesvorsitzender im: Landesverband Bayern

3 Grundlage der Planung sind: Gesetze Verordnungen Richtlinien u.dgl. Diesen liegen wiederum Ziele zugrunde.

4 Was sind die Ziele?

5 in Europa Europa hat einen wichtigen und beispielhaften Schritt getan mit der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (EE-RiLi)

6 Zentrale Elemente der EU-Richtlinie Die Richtlinie enthält zum ersten Mal in Europa rechtlich verbindliche Ziele zum Ausbau Erneuerbarer Energien für alle Mitgliedstaaten: Bis 2020 müssen in Europa mindestens 20% des Bruttoendenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen stammen. (derzeit: 8,5%) Mitgliedstaaten müssen administrative Hürden, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien behindern, abbauen.

7 Europa hat die Weichen gestellt! und die Bundesrepublik hat mit dem EEG 2009 die gesetzlichen Voraussetzungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien geschaffen.

8 1 EEG Zweck des Gesetzes (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern. (2) Um den Zweck des Absatzes 1 zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz das Ziel, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen.

9 Europa hat die Weichen gestellt! und Bayern Verdoppelung des Anteils erneuerbarer Energien bezogen auf den Primärenergieverbrauch auf 16 % bis zum Jahr (derzeit 8 %) Ziele Windenergie in Bayern Kurzfristig Verdoppelung der Anlagen auf ca Stück Vervierfachung der Stromproduktion auf 4%.

10 Gesetzlich festgeschriebene Ziele Europa: bis 2020 mind. 20% des Bruttoendenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen. Deutschland: bis 2020 mind. 30% der Stromversorgung aus erneuerbaren Quellen danach kontinuierlich erhöhen. Bayern: bis 2020 mind. 16% des Primärenergieverbrauchs aus erneuerbaren Quellen. Ministeraussagen zur Windenergie: Kurzfristig Verdoppelung der Windenergieanlagen auf ca Stück und Vervierfachung der Stromeinspeisung auf 4%.

11 Packen wir es an! Bis 2020 sind es nur noch 9 1/2 Jahre Das geht nur, wenn die Windenergie einen wesentlichen Beitrag leisten kann! Schon jetzt kommen 6,5 % des gesamten deutschen Stroms aus der Windenergieerzeugung. Das Ausbaupotential liegt laut Umweltministerium bei 25%

12 Die Windenergie kann hierbei der Motor sein denn: Sie lässt sich schnell ausbauen Sie hat einen geringen Flächenbedarf Es stehen ausreichend Flächen im Binnenland zur Verfügung Sie ist neben der Wasserkraft eine preiswerte Energie

13 Flächenbedarf für regenerative Energien

14 Vergütung der regenerativen Energieerzeugung 2009 ca. 5 bis 9,7 ca. 7,6 bis 12,6 ca. 9,2 bis 24,7 ca. 16 bis 18 ca. 43 ca. 32 Kabinettsbeschluss vom : Ab Auf Ackerflächen keine Vergütung mehr Auf Freiflächenanlagen: -12 bis 15% Dachflächen: -16%

15 Die Windenergie kann hierbei der Motor sein denn: Sie lässt sich schnell ausbauen Sie hat einen geringen Flächenbedarf Es stehen ausreichend Flächen im Binnenland zur Verfügung Sie ist neben der Wasserkraft eine preiswerte Energie Sie entlastet durch die dezentrale Einspeisung die Netze Was geschieht in Bayern?

16 Bayern handelt schon jetzt: Sonnenenergie Wasserkraft Bioenergie P atz 1 Erdwärme aber Windenergie

17 Planung & Realisierung

18 Planung & Realisierung Örtliche Voraussetzungen & Standortwahl Naturschutz Rechtliche Grundlagen Genehmigung

19 Örtliche Voraussetzungen & Standortwahl

20 Voraussetzungen für einen geeigneten Standort Windhöffigkeit (ausreichende Windgeschwindigkeit) Die Anlagen müssen vom Wind frei anströmbar sein. Das ungestörte Windfeld wird nur in Höhen von oberhalb 100 m über dem großflächig gesehenen Gelände erreicht. Die Anlagen sollen einen Abstand zu einander von etwa dem 6-fachen Rotordurchmesser aufweisen. Die Grenzwerte für Schatten und Schall dürfen nicht überschritten werden. Aufnahmefähiges Stromnetz in der Nähe Straßen und Wege für Schwertransporte

21 Die erforderliche Windgeschwindigkeit Die mittlere Windgeschwindigkeit sollte möglichst über 5,5 m/s liegen.

22 Die erforderliche Windgeschwindigkeit Der Gesetzgeber hat im Zuge der Novelierung des EEG die Förderung von besonders windschwachen Standorten mit Hilfe der sog. 60%-Referenzertragsregelung beschränkt ( 10 Abs. 4 EEG) Konkret fallen Standorte, an denen eine Windenergieanlage weniger als 60% des Ertrages des an einem Standort mit genormten Windverhältnissen (Referenzstandort) erzielt, nicht mehr unter die Förderregelungen des EEG.

23 Frei anströmbare Standorte Die nähere und weitere Umgebung vom Standort, soll frei von Hindernissen sein. Mit zunehmender Nähe zum Boden nimmt die Windgeschwindigkeit stark ab.

24 Beispiel frei anströmbarer Standorte

25 Das ungestörte Windfeld Bayern ist geprägt von Bergen, Hügeln, Tälern, Wäldern und Ortschaften. Die Geländestruktur ist sehr stark ausgeprägt, so dass überwiegend hohe Rauhigkeitslängen vorherrschen. Anlagen müssen sehr hoch sein um in die ungestörten Windströmungen zu kommen.

26 Faustformeln für den Ertrag 1. Verdoppelung des Rotordurchmessers = Vervierfachung des Ertrags 2. pro Meter Höhe = ein Prozent mehr Ertrag (bzw. ein Prozent mehr Volllaststunden)

27 Abschattung Ertragsausfälle Überbelastungen durch Turbulenzen Beeinträchtigung der Standfestigkeit Empfohlen wird ein Anlagenabstand von 8 bis 10 Rotordurchmessern in Hauptwindrichtung und 4 bis 6 Rotordurchmessern quer zur Hauptwindrichtung

28 Schattenwurf Der bei Sonnenschein von Rotorblättern ausgehende, sich bewegende Schlagschatten. Schattenwurfzeiten hängen vom Zusammenspiel der Wetterbedingungen, Windrichtung und Sonnenstand sowie vom Betrieb der Anlage ab. Theoretisch maximal mögliche Einwirkzeit: stets Sonnenschein, bestimmte Windrichtung und drehende Rotoren Reale Einwirkzeit: Berechnung unter normalen, durchschnittlichen Wetterbedingungen Gewichtete Beschattungsdauer Theoretisch maximal mögliche Einwirkzeit, gewichtet nach Aufenthaltsdauer der Anwohner in den betroffenen Bereichen (Wohnzimmer, Toilette, Veranda, etc.).

29 Theoretisch maximal mögliche Einwirkzeit Schattenwurf

30 Reale Einwirkzeit Schattenwurf

31 Schattenwurf An Standorten, bei denen Schattenschlag auftreten kann, ist schon im Genehmigungsverfahren gutachterlich nachzuweisen, dass Nachbarn nicht durch unzumutbare Schattenemissionen beeinträchtigt werden. Grenzwerte: max. 30 Minuten pro Tag max. 30 Stunden pro Jahr der astronomisch möglichen Zeit Zur Vermeidung von Schlagschatten ist es auch möglich Steuerungselemente zu installieren, welche die Anlagen bei Eintreten entsprechender Witterungsbedingungen automatisch abstellen

32 Schall Grenzwerte: 45 db(a) Nachts zum Dorfmischgebiet 40 db (A) Nachts zum allgem. Wohngebiet 35 db (A) Nachts zum reinen Wohngebiet

33 Stromanbindung an das 20 kv-netz

34 Wegebau Für den Transport der schweren Windkraftanlagen werden die vorhandenen Wirtschaftswege ausgebaut. Die Wege werden aus Sand, Geogitter und Schotter aufgebaut. Manchmal erhalten die Wirtschaftswege nach Abschluss der Bauarbeiten eine Asphaltdecke. Auf den landwirtschaftlichen Flächen werden Stichwege zu den Standorten der Windkraftanlagen und Stellflächen für die Montagekräne angelegt.

35 Wegebau Beispielhafter Aufbau eines Weges

36 Transport Für den Transport einer großen Windkraftanlage sind Schwerlasttransporter erforderlich. Der Transporter mit den Rotorblättern hat mit Zugmaschine eine Länge von über 45 Metern. Wegen der Überlänge der Fahrzeuge und ihres hohen Gewichts benötigen sie ein Transportgenehmigung. Sie fahren in der Nacht und werden von Sicherungsbzw. Polizeifahrzeugen begleitet.

37 Voraussetzungen für einen geeigneten Standort Soweit die Voraussetzungen für einen geeigneten Standort Haben Sie noch Fragen?

38 Planung & Realisierung Örtliche Voraussetzungen & Standortwahl Naturschutz Rechtliche Grundlagen Genehmigung

39 Naturschutz In Naturschutzgebieten ist der Bau von Windenergieanlagen grundsätzlich ausgeschlossen. In Vogelschutzgebieten ist der Bau von Windenergieanlagen in der Regel ausgeschlossen.

40 Naturschutz Die Naturschutzgesetze verlangen eine strenge Rücksichtnahme auf die Flora und Fauna. Neben den ausgewiesenen Schutzgebieten sind besondere Rücksichten auf Vögel und Fledermäuse zu nehmen. Neben Fledermäusen stellen Rotmilan und Schwarzstorch ernst zu nehmende Genehmigungshindernisse dar.

41 Naturschutz Zur Beurteilung einer möglichen Gefährdung vor Tier und Pflanzen arten ist für jede Genehmigung eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (sap) zwingend vorgeschrieben. Zur Beurteilung des Schwere des Eingriffs in den Naturhaushalt bei der Errichtung von Windenergieanlagen verlangen die meisten Genehmigungsbehörden einen landschaftspflegerischen Begleitplan.

42 Planung & Realisierung Örtliche Voraussetzungen & Standortwahl Naturschutz Rechtliche Grundlagen Genehmigung

43 Rechtliche Grundlagen 1. Genehmigungsbedürftigkeit von Windenergieanlagen Durch die Änderung der 4. BImSchV bedarf seit dem jede Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von über 50 m einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Für jede Einzelanlage als auch für jeden Windpark beliebiger Größe ist lediglich das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach 19 BImSchG ausreichend. 1.1 Verfahrensrechtliche Besonderheiten Raumordnungsverfahren Raumbedeutsame Vorhaben sind grundsätzlich in einem sog. Raumordnungsverfahren mit den Erfordernissen der Raumordnung abzustimmen, es sei denn, wenn die Beurteilung der Raumverträglichkeit bereits hinreichend gewährleistet ist, 15 I,II ROG. Ein Vorhaben ist raumbedeutsam, wenn es Raum in Anspruch nimmt, oder aber hierdurch die Raumentwicklung und funktion beeinflusst wird, 3 Nr. 6 ROG.

44 Rechtliche Grundlagen 3. Bauplanungsrechtliche Anforderungen Die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit hängt entscheidend davon ab, ob das Vorhaben im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans, im unbeplanten Innenbereich oder -wie meist- im Außenbereich realisiert werden soll. 3.1 Bebauungsplan Im Geltungsbereich eines sog. qualifizierten Bebauungsplans oder eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen dieses Plans nicht widerspricht. Windkraftanlagen werden regelmäßig nur dann den Festsetzungen entsprechen können, wenn dort Sondergebiete für die Windkraftnutzung ausgewiesen sind. 3.2 Unbeplanter Innenraum Nur zulässig, wenn sich die Anlage in die nähere Umgebung einfügt ( 34 (1) BauGB). Das ist in der Regel nicht der Fall.

45 Rechtliche Grundlagen 3. Bauplanungsrechtliche Anforderungen Die bauplanungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit hängt entscheidend davon ab, ob das Vorhaben im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans, im unbeplanten Innenbereich oder -wie meist- im Außenbereich realisiert werden soll. 3.3 Außenbereich Die meisten Windenergieanlagen werden im Außenbereich errichtet. Durch die Privilegierung zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

46 Rechtliche Grundlagen 3.3 Außenbereich Entgegenstehende öffentliche Belange a) Entgegenstehender Flächennutzungsplan Wenn im Flächennutzungsplan andere Nutzungen festgelegt sind, ist Windkraftnutzung nicht möglich. Ausnahme: Die Darstellung aller für die landwirtschaftliche Nutzung zur Verfügung stehenden Außenbereichsflächen als Fläche für die Landwirtschaft ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kein Ausschluss für die Windenergienutzung. Sind im Flächennutzungsplan Sondergebiete oder Konzentrationsflächen für Windkraftnutzung dargestellt, ist die übrige Fläche in der Regel Ausschlussgebiet. b) Schädliche Umwelteinwirkungen Die schädlichen Umwelteinwirkungen des 35 (3) Nr. 3 BauGB zählen für Windkraftanlagen zu den kritischen öffentlichen Belangen, die entgegen stehen können. Hierzu gehören insbesondere: Schallimmissionen, Schattenwurf sowie Eisabwurf.

47 Rechtliche Grundlagen ba) Schallimmissionen Auf Grundlage der TA-Lärm dürfen folgende Nachtgrenzwerte an den Immissionspunkten nicht überschritten werden: 35 db(a) für reine Wohn-, Erholungs- und Kurgebiete 40 db(a) für allgemeine Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete (vorw. Wohnnutzung) 45 db(a) für Kern-, Misch- und Dorfgebiete (ohne Überwiegen einer Nutzungsart) 50 db(a) für Gewerbegebiet (vorw. gewerbliche Nutzung) 70 db(a) für Industriegebiet (vorw. industrielle Nutzung). Es ist zu beachten, dass diese Werte noch um einen Vertrauensabschlag von 1 bis 1,5 db(a) niedriger liegen. Der für die Windenergienutzung häufigste Fall ist: 45 db(a) für Kern-, Misch- und Dorfgebiete (ohne Überwiegen einer Nutzungsart)

48 Rechtliche Grundlagen bb) Schattenwurf Wenn Beeinträchtigungen durch Schattenwurf oder Lichtreflexe als erheblich anzusehen sind, hat das die Unzulässigkeit der Windenergieanlage zur Folge. Die Rechtssprechung hat als Anhaltspunkt für die Zumutbarkeit vorgegeben, dass Bewohner von Wohn- und Büroräumen nicht länger als 30 Minuten pro Tag und maximal 30 Stunden im Jahr durch Schattenwurf beeinträchtigt werden dürfen, hierbei ist jedoch die Schattenintensität, die mit zunehmender Entfernung abnimmt zu berücksichtigen. Die angegebenen Zeiten beziehen sich auf die astronomisch möglichen Zeiten, d.h. es scheint immer die Sonne (keine Wolken), es geht immer Wind, so dass sich die Anlage immer dreht und der Wind kommt immer aus Richtung des Immissionspunktes, so dass der Rotor mit seiner ganzen Fläche auf den Immissionspunkt zeigt. Soweit sich der Schattenwurf im Rahmen dieser Vorgaben hält, steht der Genehmigung damit nichts entgegen. Dieses kann auch durch eine automatische Schattenabschaltung erreicht werden.

49 Rechtliche Grundlagen bc) Eisabwurf Eisansatz kann in Einzelfällen durch herabfallende Eisstücke zu einer Gefahr für Personen, Tiere und Sachen werden. Allerdings ist zu beachten, dass derartige Schädigungen generell durch alle höheren Einrichtungen (Sendetürme, Hochspannungsleitungen, Bäume etc.) hervorgerufen werden können, so dass es sich um keine für die Windkraft spezifische Erscheinung handelt. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass die heute gängigen Windkraftanlagen in der Regel über eine Abschaltautomatik verfügen, die bei Eisansatz sofort aktiviert wird. Die Gerichte sehen diese Problematik deshalb als unkritisch an: teilweise wird sogar vertreten, dass die Gefahr des Eisabwurfes so selten ist, dass es einem unabwendbaren Ereignis in der Natur gleichsteht, gegen das man sich ohnehin nicht schützen kann und weshalb keinerlei Auflagen o.ä. erforderlich sind.

50 Rechtliche Grundlagen bd) Sonstige schädliche Umwelteinwirkungen Nicht selten wird von Anwohnern die Befürchtung geäußert, von Windkraftanlagen gingen negative Einwirkungen in Form von Infraschall aus. Hinreichend wissenschaftlich begründete Hinweise auf eine beeinträchtigende Wirkung der von Windkraftanlagen hervorgerufenen Infraschallemissionen auf den Menschen liegen bislang jedoch nicht vor, entsprechende Befürchtungen wurden von den Gerichten bislang mit diesem Hinweis zurückgewiesen, so auch vom BayVGH.

51 3.3.1 Entgegenstehende öffentliche Belange c) Naturschutz und Landschaftsbild ca) Verunstaltung des Landschaftsbildes Rechtliche Grundlagen Als häufiger Ablehnungsgrund für Windkraftanlagen wird die "Verunstaltung des Landschaftsbildes" angeführt, die als öffentlicher Belang in 35 III Nr. 5 BauGB ausdrücklich aufgeführt wird. In der Ablehnung ist dann regelmäßig dieselbe Begründung zu lesen, die in etwa so aussieht: Durch den Bau einer Windkraftanlage würde es zu einer erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im hochwertigen Naturraum des... kommen; das technische Bauwerk würde in einer derart sensiblen, landschaftlich attraktiven, abwechslungsreichen Landschaft eine Verunstaltung des Landschaftsbildes verursachen. Windkraftanlagen wirken wie große Industriebauten, die zwangsläufig zur besseren Ausnutzung der Windverhältnisse auf Kuppen errichtet werden müssen. Diese Platzierung an extrem exponierten Lagen führt zu einer erheblichen Fernwirksamkeit der Anlage, die in der Landschaft als naturferner Fremdkörper wirkt. Damit wird nicht nur das lokale Landschaftsbild, sondern das Landschaftsbild einer gesamten Region beeinträchtigt.

52 Rechtliche Grundlagen Entgegenstehende öffentliche Belange c) Naturschutz und Landschaftsbild ca) Verunstaltung des Landschaftsbildes Eine derartige Begründung dürfte einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten: dem Bundesgesetzgeber war im Jahr 1997 bewusst, dass Windkraftanlagen technische Bauwerke mit einer nicht unerheblichen Höhe sind, die im Regelfall auf exponierten Kuppen stehen müssen und zwangsläufig eine gewisse Fernwirkung haben. Gleichwohl hat der Gesetzgeber sich entschieden, Windkraftanlagen in den Katalog der privilegierten Vorhaben des 35 I BauGB aufzunehmen und damit grundsätzlich deren Errichtung im Außenbereich befürwortet.

53 3.3.1 Entgegenstehende öffentliche Belange c) Naturschutz und Landschaftsbild Rechtliche Grundlagen cb) Landschaftsschutzgebiete und sonstige Schutzzonen Auch in Landschaftsschutzgebieten ist die Errichtung von Windkraftanlagen nicht grundsätzlich ausgeschlossen: Voraussetzung für die Zulässigkeit der Anlage ist, dass deren Errichtung entweder dem besonderen Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes nicht entgegensteht oder aber eine naturschutzrechtliche Befreiung erteilt wird. Der besondere Schutzzweck eines Landschaftsschutzgebietes ist regelmäßig auch auf die Bewahrung der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes gerichtet, so dass es Windkraftanlagen in der Praxis häufig schwer haben, eine direkte Erlaubnis nach der Schutzgebietsverordnung zu erlangen. Fazit: In Landschaftsschutzgebieten geht nur etwas, wenn die Behörden mitspielen.

54 Rechtliche Grundlagen Entgegenstehende öffentliche Belange c) Naturschutz und Landschaftsbild cb) Landschaftsschutzgebiete und sonstige Schutzzonen In Nationalparken und Naturschutzgebieten werden Windkraftanlagen hingegen regelmäßig unzulässig sein, da solche Anlagen dem Schutzzweck dieser Gebiete grundsätzlich widersprechen dürften. Naturparke hingegen, die nicht zugleich Landschaftsschutzgebiete sind, verfügen über einen weitaus geringeren Schutzstatus, so dass Windkraftanlagen hier grundsätzlich ohne größere Probleme errichtet werden können.

55 3.3.1 Entgegenstehende öffentliche Belange c) Naturschutz und Landschaftsbild Rechtliche Grundlagen cc) Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung Die Errichtung einer Windkraftanlage wird grundsätzlich als "Eingriff" in Natur und Landschaft i.s.d. 18 BNatSchG gewertet. Demzufolge hat der Bauherr gemäß 19 I, II BNatSchG vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen auszugleichen. Die zuständigen Behörden können sog. Ersatzmaßnahmen bzw. Ersatzzahlungen anordnen. Hierdurch soll die gestörte Funktion des Naturhaushaltes bzw. der Wert des Landschaftsbildes möglichst gleichartig "ersetzt" werden. Ob zur Beurteilung des Eingriffs sowie des notwendigen Ausgleichs bzw. Ersatzes ein sog. landespflegerischer Begleitplan gefordert wird, ist von von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. Die Höhe der Ersatzzahlungen schwanken derzeit zwischen ca und ca für eine Einzelanlage der 2-MW-Klasse.

56 3.3.1 Entgegenstehende öffentliche Belange Rechtliche Grundlagen d) Widerspruch zu Zielen der Raumordnung Raumbedeutsame Vorhaben dürfen nach 35 (3) BauGB den ausgewiesenen Zielen der Raumordnung nicht widersprechen. Zu beachten ist, dass auch erst in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung als öffentlicher Belang einem privilegierten Vorhaben wie einer Windkraftanlage entgegenstehen können. Ein "planreifer" Entwurf eines Flächennutzungsplans zur Steuerung der Windenergienutzung hingegen kann einem Windkraftvorhaben nicht entgegengehalten werden.

57 3.3.1 Entgegenstehende öffentliche Belange Rechtliche Grundlagen e) Anderweitige Ausweisung von Windkraftanlagen Gemäß 35 (3) BauGB stehen einem Windkraftvorhaben öffentliche Belange i. d. R. auch dann entgegen, wenn für die Windkraftnutzung andere Flächen im Flächennutzungsplan einer Gemeinde oder als Ziele der Raumordnung in einem Regionalplan ausgewiesen sind. Mit anderen Worten: sind im Regionalplan oder Flächennutzungsplan explizit Flächen für die Windkraftnutzung ausgewiesen und liegt der ins Auge gefasste Standort außerhalb dieser Flächen, wird die beantragte Genehmigung für Windkraftanlagen i. d. R. abgelehnt werden. Gleiches gilt selbstverständlich, wenn entsprechende Ausweisungen in einem Bebauungsplan erfolgt sind. Jedoch: Häufig wurde dieses Instrument genutzt, um von Seiten der Behörden Windenergieanlagen zu verhindern, indem man ungeeignete oder zu kleine Flächen ausgewiesen hat. Diese sog. Alibi-Ausweisungen sind rechtswidrig und haben vor den Gerichten keinen Bestand.

58 4. Bauordnungsrechtliche Vorgaben Rechtliche Grundlagen Aus bauordnungsrechtlicher Sicht spielen hauptsächlich die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken eine entscheidende Rolle. Nach Art. 6 BayBO sind vom Standort der geplanten Windenergieanlage gegenüber Gebäuden und Grundstücksgrenzen Abstandsflächen einzuhalten. Diese beträgt vom höchsten Punkt der Anlage aus gemessen 1H (Gesamthöhe der Anlage). Nach Art 63 BayBO kann die Bauaufsichtsbehörde Abweichungen von den Anforderungen dieses Gesetzes zulassen. Der BayVGH hat am 28.Juli 2009 in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Bauaufsichtsbehörden Abweichungen zuzulassen haben. Fazit: Wegen fehlender Abstandsflächen kann ein Vorhaben nicht mehr abgelehnt werden.

59 5. Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG Rechtliche Grundlagen Im Rahmen der Planung sind folgende Vorschriften von Bedeutung: a) 60 % - Regelung Gemäß 29 (3) EEG ist der Netzbetreiber nicht verpflichtet, Strom aus Anlagen mit einer installierten Leistung über 50 Kilowatt zu vergüten, für die der Anlagenbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber nicht vor Inbetriebnahme nachgewiesen hat, dass sie an dem geplanten Standort mindestens 60 Prozent des Referenzertrages erzielen können. b) Netzanschluss, Verknüpfungspunkt Nach 5 (1) EEG sind Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien unverzüglich vorrangig an der Stelle an ihr Netz anzuschließen (Verknüpfungspunkt), die im Hinblick auf die Spannungsebene geeignet ist, und die in der Luftlinie kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage aufweist, wenn nicht ein anderes Netz einen technisch und wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt aufweist. Gemäß 9 (1) EEG sind Netzbetreiber auf Verlangen der Einspeisewilligen verpflichtet, unverzüglich ihre Netze entsprechend dem Stand der Technik zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, um die Abnahme, Übertragung und Verteilung des Stroms aus Erneuerbaren Energien sicherzustellen.

60 6. Bürgerliches Gesetzbuch BGB Rechtliche Grundlagen Im Rahmen der Planung ist folgende Vorschriften von Bedeutung: 94 und 95 BGB Scheinbestandteil bzw. wesentlicher Bestandteil des Grundstücks Bei der Errichtung einer WEA auf einem gepachteten Grundstück sind die Vorschriften der 94 u. 95 BGB zu beachten. Da die WEA in der Regel an eine Bank sicherheitsübereignet wird, muss zweifelsfrei geklärt sein, ob es sich bei der WEA um einen Scheinbestandteil oder einen wesentlichen Bestandteil des Grundstücks handelt.

61 Rechtliche Grundlagen Soweit die rechtlichen Grundlagen Haben Sie noch Fragen?

62 Planung & Realisierung Örtliche Voraussetzungen & Standortwahl Naturschutz Rechtliche Grundlagen Genehmigung

63 Genehmigung Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe über 50 m werden nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigt. Der BImSchG-Antrag wird bei der Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes eingereicht. Die Gemeinde im Rahmen der Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange beteiligt.

64 Genehmigung Mit dem Genehmigungsantrag sind u.a. folgende Gutachten einzureichen: Bodengutachten Schallgutachten Schattengutachten Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (sap) Unter Umständen zusätzlich: Landschaftspflegerischer Begleitplan Vogel- und/oder Fledermausgutachten

65 Genehmigung Die Kosten einer BImSchG Genehmigung richten sich nach dem Kostengesetz (KG). Grundlage sind die Investitionskosten. Was sind die Investitionskosten?

66 Definition der Investitionskosten Genehmigung Als Investitionskosten sind die Kosten (einschließlich Umsatzsteuer) zugrundezulegen, die im Zeitpunkt der Planfeststellung für die Verwirklichung des geplanten Vorhabens ortsüblich erforderlich sind, sowie die voraussichtlichen Kosten für eine abschließende Oberflächengestaltung der Baustelle. Die Investitionskosten umfassen alle zu erbringenden Lieferungen, Arbeiten und sonstigen Leistungen einschließlich der Inanspruchnahme von Maschinen und sonstigen Geräten. Einzubeziehen sind auch die Gründungskosten und Kosten für die Erdaushubarbeiten sowie die Aufwendungen für die Entwicklung und Vorplanung, für den Erwerb des unbebauten Grundstücks und des zum Betrieb der Anlage notwendigen Zubehörs.

67 Definition der Investitionskosten Genehmigung Über die Investitionskosten ist vom Träger des Vorhabens eine nachprüfbare Berechnung vorzulegen. Kostenberechnung bei einer Genehmigung ohne UVP: Für Investitionskosten von mehr als 2,5 Mio bis 25 Mio zuzüglich 4 der 2,5 Mio übersteigenden Kosten Genehmigungsgebühr bei Investitionskosten von 3,5 Mio:

68 Genehmigung Soviel zur Genehmigung Haben Sie noch Fragen?

69 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

Fortschreibung der Regionalpläne in Oberfranken

Fortschreibung der Regionalpläne in Oberfranken Windkraft und Raumordnung Fortschreibung der Regionalpläne in Oberfranken Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Thomas Engel Regierung von Oberfranken Bad Alexandersbad, 09.04.2013 Inhalt 1. Steuerung der

Mehr

Windkraft in der Planungsregion Landshut

Windkraft in der Planungsregion Landshut Windkraft in der Planungsregion Landshut Möglichkeiten, Herausforderungen, Steuerungsalternativen Sebastian Bauer Regionaler Planungsverband Landshut 05.07.2011 1 Gliederung Aktuelle Daten und Fakten zur

Mehr

Windenergie und Naturschutz

Windenergie und Naturschutz Windenergie und Naturschutz Mathias Reitberger Rechtsanwalt- Fachanwalt für Verwaltungsrecht Kanzlei Augsburg Bergiusstr. 15 86199 Augsburg Tel.: 08 21 / 90 630 0 Fax: 08 21 / 90 630 11 E- Mail: kanzlei@meidert-

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

Windenergie in Thüringen - Planerische Überlegungen

Windenergie in Thüringen - Planerische Überlegungen Windenergie in Thüringen - Planerische Überlegungen Rolf Knebel Ref. 56 Naturschutzrecht, Landschaftsplanung, Landschaftspflege des TMLFUN Fledermausschutz an Windkraftanlagen Informationsveranstaltung

Mehr

Klima- und Energiekonferenz des Landkreises Traunstein Potenziale und Ziele des Landkreises Windkraft Regionalplanfortschreibung Südostoberbayern

Klima- und Energiekonferenz des Landkreises Traunstein Potenziale und Ziele des Landkreises Windkraft Regionalplanfortschreibung Südostoberbayern Klima- und Energiekonferenz des Landkreises Traunstein Potenziale und Ziele des Landkreises Windkraft Regionalplanfortschreibung Südostoberbayern Bayerischer Windenergieerlass + LfU Bayerischer Windenergieerlass

Mehr

Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht

Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht Der Blauen als Windkraftstandort aus forstlicher und naturschutzfachlicher Sicht - Kurzvortrag - S k r i p t v e r s i o n Informationsveranstaltung Verein Bürgerwindrad Blauen Schliengen, 5. Mai 2011

Mehr

TOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation

TOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation TOP 2 Vorstellung der planungsrechtlichen Situation 1. Bund Atomausstieg und Energiewende Atomausstiegsgesetz im Jahre 2002 Atomunfall von Fukushima im März 2011 Änderung des Atomgesetzes im Juni 2011:

Mehr

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag,

Hinweise zur Registrierungspflicht gemäß 6 Anlagenregisterverordnung (AnlRegV) Im März 2015. Guten Tag, EWE NETZ GmbH Postfach 25 01 26015 Oldenburg Sie erreichen uns: * EWE NETZ GmbH Cloppenburger Straße 302 26133 Oldenburg ' Tel. 0800-393 6389 Fax 0441-4808 1195 @ info@ewe-netz.de www.ewe-netz.de Kundennummer:

Mehr

Wie weiter mit Wind in

Wie weiter mit Wind in Wie weiter mit Wind in Thüringen? 1. Entwicklung der Windenergie in Deutschland und in Thüringen bis 2014 2. Landesentwicklungsplan 2025 Vorgaben für erneuerbare Energien 3. Ausbauziele der Landesregierung

Mehr

Das Bundesimmissionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage für den Schutz von Mensch und Natur

Das Bundesimmissionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage für den Schutz von Mensch und Natur Das Bundesimmissionsschutzgesetz die rechtliche Grundlage für den Schutz von Mensch und Natur Dr. Nils Gronemeyer Rechtsanwalt Fachanwalt für Verwaltungsrecht BRANDI Rechtsanwälte Partnerschaft mbb Gliederung

Mehr

Bürgerstiftung Energiewende Oberland Steingaden, 18.01.2014 Peter Haberzettl

Bürgerstiftung Energiewende Oberland Steingaden, 18.01.2014 Peter Haberzettl Das Windrad vor meiner Haustür? Bürgerstiftung Energiewende Oberland Steingaden, 18.01.2014 Peter Haberzettl Windkraftanlagen in Deutschland Windenergie: Wichtiger Beitrag zur Energiewende Bürgerwindanlagen

Mehr

Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen

Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen Von den Potentialflächen zum Planungsrecht für Windkraftanlagen HASTEHAUSEN STOCKUM NORD SCHAPDETTEN STOCKUM SÜD BUXTRUP MARTINISTIFT Grundlagen Windkraftanlagen sind grundsätzlich überall im Gemeindegebiet

Mehr

WMRC. Baurecht. Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin. Baurecht. Rechtsanwälte

WMRC. Baurecht. Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin. Baurecht. Rechtsanwälte Vorlesung im Wintersemester 2011/2012, TU Berlin 1 Das gliedert sich im Wesentlichen in: das private vertragliche Beziehungen zwischen Bauherrn und Bauunternehmen das öffentliche Bauordnungsrecht ( Landesbauordnungen)

Mehr

Schattenwurf von Windkraftanlagen: Erläuterung zur Simulation

Schattenwurf von Windkraftanlagen: Erläuterung zur Simulation Bayerisches Landesamt für Umwelt Windkraft Schattenwurf von Windkraftanlagen: Erläuterung zur Simulation Die Bewegung der Rotoren von Windkraftanlagen (WKA) führt zu einem bewegten Schattenwurf, der mit

Mehr

Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage

Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage Genehmigungsrechtliche Aspekte des Zuckerrübeneinsatzes in der Biogasanlage Harald Wedemeyer Rechtsanwalt Folie 1 RA Harald Wedemeyer Einführung Was müssen Anlagenbetreiber beim Einsatz von Rüben in Biogasanlagen

Mehr

Stadt Porta Westfalica

Stadt Porta Westfalica Stadt Porta Westfalica Konzentrationszonen für Windenergieanlagen Erörterungstermin im Rahmen der 103. FNP-Änderung 07.01.2013 Sachgebiet Stadtplanung Dipl.-Ing. Björn Sassenberg Vorgeschichte Bereits

Mehr

Planungsausschuss am 24.09.2009

Planungsausschuss am 24.09.2009 DS PlA 16/09 Anlage 11.09.2009 58515/7 Planungsausschuss am 24.09.2009 TOP 5 (öffentlich) Regionalplan Südlicher Oberrhein Kapitel Windenergie 2006 hier: Aktueller Sachstand Information Der Planungsausschuss

Mehr

Windenergie. Windenergie 1

Windenergie. Windenergie 1 Windenergie 1 2 Windenergie Wind hat eine ungeheure Kraft. Schon seit ungefähr 1300 Jahren machen sich Menschen die Energie des Windes zu Nutze, um Sägemühlen, Ölmühlen, Kreide- und Getreidemühlen zu betreiben

Mehr

19.12.2012. Kreishaus Siegburg. Gemeinde Hellenthal

19.12.2012. Kreishaus Siegburg. Gemeinde Hellenthal Informationsveranstaltung Windenergie für Städte und Gemeinden des Rhein-Siegkreises 19.12.2012 Kreishaus Siegburg Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen aus Sicht einer Kommune Gemeinde Hellenthal

Mehr

Turbulenzgutachten zur Standsicherheit in Windparks

Turbulenzgutachten zur Standsicherheit in Windparks Turbulenzgutachten zur Standsicherheit in Windparks Dr. Thomas Hahm & Steffen Wußow Fluid & Energy Engineering GmbH & Co. KG Hamburg, Germany 19. Windenergietage 2010 4.November Bad Saarow Hotel Esplanade

Mehr

Windkraftanlage bei Sünzhausen

Windkraftanlage bei Sünzhausen Windkraftanlage bei Sünzhausen Die Nutzung von Windkraft ist eine der ältesten Möglichkeiten, das natürlich vorliegende Energieangebot zu nutzen. Früher wurden hauptsächlich Mühlen mit der Kraft des Windes

Mehr

Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren

Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren Behördliche Entscheidungsmöglichkeiten im Genehmigungsverfahren Genehmigung, 6 BImSchG Teilgenehmigung, 8 BImSchG 22 9.BImSchV Genehmigung für die Errichtung einer Anlage/eines Anlagenteils oder für Errichtung

Mehr

8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal; Windkraft. Frühzeitige Bürgerbeteiligung

8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal; Windkraft. Frühzeitige Bürgerbeteiligung 8. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplan 2015 des Planungsverbandes Unteres Remstal; Windkraft Weinstadt, 20.06.2012, Schnaiter Halle Rechtliche Rahmenbedingungen Ausgangssituation nach dem bestehenden

Mehr

Regierungspräsidium Gießen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen und erforderliche Antragsunterlagen

Regierungspräsidium Gießen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen und erforderliche Antragsunterlagen Regierungspräsidium Gießen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen und erforderliche Antragsunterlagen Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.1-Immissionsschutz I Gliederung 1.1 Genehmigungsbedürftigkeit

Mehr

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde Ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Mecklenburg- Vorpommern aus Sicht der Stadt Loitz in Vorpommern Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde verschiedene Windkra.anlagen unterschiedlichen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Tagung. Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern. 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz

Tagung. Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern. 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz Tagung Wasser im Brennpunkt Hangwasser als Hochwasser fern von Gewässern 21. Oktober 2014 Redoutensäle, Promenade 39, 4020 Linz Thema: Raumordnung und Hochwasser Referent: 1 VORBEMERKUNG "Es geht um sehr

Mehr

Änderungen bei der Windenergie

Änderungen bei der Windenergie Clearingstelle EEG - 9. Fachgespräch Das EEG 2012 Änderungen bei der Windenergie Assessor iur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 09. September 2011 Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Änderungen

Mehr

Planungsverfahren für Windkraftanlagen mit guter Akzeptanz in Hersfeld - Rotenburg Bad Hersfeld, 14. Juni 2011

Planungsverfahren für Windkraftanlagen mit guter Akzeptanz in Hersfeld - Rotenburg Bad Hersfeld, 14. Juni 2011 Planungsverfahren für Windkraftanlagen mit guter Akzeptanz in Hersfeld - Rotenburg Bad Hersfeld, 14. Juni 2011 Dipl.-Ing. Lars Rotzsche Bundesverband Windenergie e.v., Landesverband Hessen 2020: EE sichern

Mehr

Inbetriebsetzung von PV-Anlagen zum Jahresende

Inbetriebsetzung von PV-Anlagen zum Jahresende Bundesverband Solarwirtschaft e.v., Dezember 2009 Inbetriebsetzung von PV-Anlagen zum Jahresende Die hohe Nachfrage nach Anschlüssen von Photovoltaikanlagen zum Jahresende hat bei vielen Netzbetreibern

Mehr

Beschluss und Genehmigung Bild 19 REP Seetal

Beschluss und Genehmigung Bild 19 REP Seetal REP Seetal Der Regionale Entwicklungsplan Seetal in 19 Bildern. Am 19. August 2008 vom Regierungsrat des Kantons Luzern genehmigt Ergänzung Bild 19 am 21. Mai 2013 vom Vorstand RPVS zu Handen der Delegiertenversammlung

Mehr

Probleme bei der Kompensation von Windkraftanlagen aus der Sicht eines Projektierers. Bingen, 29. Juni 2015 Markus Pauly juwi Energieprojekte GmbH

Probleme bei der Kompensation von Windkraftanlagen aus der Sicht eines Projektierers. Bingen, 29. Juni 2015 Markus Pauly juwi Energieprojekte GmbH Probleme bei der Kompensation von Windkraftanlagen aus der Sicht eines Projektierers Bingen, 29. Juni 2015 Markus Pauly juwi Energieprojekte GmbH Probleme bei der Kompensation von Windkraftanlagen aus

Mehr

Genehmigungspraxis Baurecht in Thüringen. Genehmigungspraxis - Baurecht in Thüringen M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh

Genehmigungspraxis Baurecht in Thüringen. Genehmigungspraxis - Baurecht in Thüringen M A S L A T O N. Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Genehmigungspraxis - Baurecht in Thüringen M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Holbeinstraße 24, 04229 Leipzig Peter Rauschenbach Diplomjurist MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft

Mehr

Rahmenbedingungen zur Nutzung von Windenergie und Photovoltaik. Status Quo Möglichkeiten Hemmnisse

Rahmenbedingungen zur Nutzung von Windenergie und Photovoltaik. Status Quo Möglichkeiten Hemmnisse Rahmenbedingungen zur Nutzung von Windenergie und Photovoltaik Status Quo Möglichkeiten Hemmnisse .Windenergie .Bestehende Windparks in der Niedergrafschaft WP Emlichheim WP Laar WP Esche WP Gölenkamp/

Mehr

42 Ii VwGO: Möglichkeit der Verletzung in subjektivöffentlichen. N ist kein Adressat der Genehmigung, sondern Nachbar.

42 Ii VwGO: Möglichkeit der Verletzung in subjektivöffentlichen. N ist kein Adressat der Genehmigung, sondern Nachbar. Fall 7 Der im Außenbereich wohnende N wendet sich gegen die Erteilung einer Baugenehmigung an A, mit der diesem drei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m genehmigt wurden. N macht geltend,

Mehr

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Photovoltaikanlagen nach dem EEG 2014 (Inbetriebnahme ab 01.08.

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Förderungshöhe von Photovoltaikanlagen nach dem EEG 2014 (Inbetriebnahme ab 01.08. Registrier-/ Kundennummer: 1. Anlagenbetreiber/in Vorname, Name bzw. Firmenname Telefon Fax 2. Anlagenanschrift (falls abweichend von 1.) Gemarkung, Flurstück 3. Technische Angaben 3.1 Ausführender Elektrofachbetrieb

Mehr

Windkraft Österreichische Bevölkerung. Eine Studie von Karmasin.Motivforschung Juli/ August 2011

Windkraft Österreichische Bevölkerung. Eine Studie von Karmasin.Motivforschung Juli/ August 2011 Windkraft Österreichische Bevölkerung Eine Studie von Karmasin.Motivforschung Juli/ August 2011 Untersuchungsdesign Aufgabenstellung Im Zuge dieser Studie sollen das Wissen, die Haltung und das Interesse

Mehr

OPTIMIERUNGEN FÜR DEN BEREICH DER AUSWEISUNG DER EEG-UMLAGE ( 5 UND 6)

OPTIMIERUNGEN FÜR DEN BEREICH DER AUSWEISUNG DER EEG-UMLAGE ( 5 UND 6) Stellungnahme zum Referentenentwurf der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz OPTIMIERUNGEN FÜR DEN BEREICH DER AUSWEISUNG DER EEG-UMLAGE

Mehr

Förderung der Windkraft

Förderung der Windkraft Westfälische Wilhelms-Universität Münster WS 2007/2008 Institut für Ökonomische Bildung Institut für Verkehrswissenschaft Hauptseminar zur Umweltökonomik Leitung: Prof. Dr. Gerd-Jan Krol und Dr. Robert

Mehr

(2) Die Gemeinden sind angehalten, der Windkraft substantiellen Raum zu geben dies wird hier so gut wie unmöglich gemacht.

(2) Die Gemeinden sind angehalten, der Windkraft substantiellen Raum zu geben dies wird hier so gut wie unmöglich gemacht. Stellungnahme der Vereinigung für Stadt-, Regional-, und Landesplanung (SRL) zum Gesetzesentwurf zur Änderung der BayBO Mindestabstände für Windkraftanlagen a) Zum Gesetzentwurf generell: (1) Durch den

Mehr

Berücksichtigung der Aspekte des Lärmschutzes in der Planfeststellung von Hafenentwicklungsprojekten

Berücksichtigung der Aspekte des Lärmschutzes in der Planfeststellung von Hafenentwicklungsprojekten Rechtsanwalt Dr. Bernd Thyssen Hafen in der Stadt - Hafenentwicklung und Lärmschutz Berücksichtigung der Aspekte des Lärmschutzes in der Planfeststellung von Hafenentwicklungsprojekten Problemstellung

Mehr

Kundennummer: Bitte vollständig ausfüllen!

Kundennummer: Bitte vollständig ausfüllen! Erklärung zur Ermittlung der Förderfähigkeit und Vergütungseinstufung von Photovoltaikanlagen kleiner 7,69 kwp nach dem EEG 2014 (Inbetriebnahme ab 01.08.2014) Kundennummer: Bitte vollständig ausfüllen!

Mehr

Urteil des OLG Oldenburg:

Urteil des OLG Oldenburg: Urteil des OLG Oldenburg: Grundsätzliches zu den Begriffen der Anlage und Inbetriebnahme bei Biogasanlagen Paluka Sobola & Partner Neupfarrplatz 10 93047 Regensburg Tel. 0941 58 57 1-0 Fax 0941 58 57 1-14

Mehr

Kandidatinnen und Kandidaten für ein Direktmandat für den 18. Deutschen Bundestag. Bundestagswahl 2013

Kandidatinnen und Kandidaten für ein Direktmandat für den 18. Deutschen Bundestag. Bundestagswahl 2013 Kandidatinnen und Kandidaten für ein Direktmandat für den 18. Deutschen Bundestag Bundesverband WindEnergie e. V. Neustädtische Kirchstraße 6 10117 Berlin politik@wind-energie.de Bundestagswahl 2013 Sehr

Mehr

DAS KRAFTWERK IST ZENTRALE ENERGIEERZEUGUNG NOCH ZEITGEMÄSS?

DAS KRAFTWERK IST ZENTRALE ENERGIEERZEUGUNG NOCH ZEITGEMÄSS? Lange gab es nur einen Weg: Man bediente sich des offenen Feuers. * * * Die Verbrennung von Holz, Ölen, Fetten, Wachsen und Kohle wurde Jahrtausende lang zur Gewinnung von Licht und Wärme genutzt. 15.11.1856

Mehr

Vorrangflächen zur Windenergienutzung

Vorrangflächen zur Windenergienutzung Bau-, Verkehr-, Energie-und Umweltausschuss der Gemeinde Wald-Michelbach am 29.03.2012 TOP 4: Vorrangflächen zur Windenergienutzung hier: Informationen zum Sachstand 29.03.2012 1 Vorrangflächen zur Windenergienutzung

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.

Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Fortschreibung des Teilkonzeptes B IV 3.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplanes der Region Allgäu

Fortschreibung des Teilkonzeptes B IV 3.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplanes der Region Allgäu - V O R E N T W U R F - (Stand 25.09.2012) Fortschreibung des Teilkonzeptes B IV 3.2 Nutzung der Windenergie des Regionalplanes der Region Allgäu Informelle Anhörung zu Suchräumen Stellungnahme der Verwaltung

Mehr

Situation der Windenergie in Thüringen

Situation der Windenergie in Thüringen Situation der Windenergie in Thüringen 1. Entwicklung der Windenergie in Deutschland und in Thüringen bis 2014 2. Landesentwicklungsplan 2025 Vorgaben für erneuerbare Energien 3. Landtagswahlen in Thüringen

Mehr

Biomassenutzung und Naturschutzrecht

Biomassenutzung und Naturschutzrecht Bundesfachtagung Naturschutzrecht Landnutzung in der offenen Kulturlandschaft Biomassenutzung und Naturschutzrecht Dr. Frank Fellenberg, LL.M. (Cambr.) Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht,

Mehr

Windkraft-Anlagendichte in Raumordnungsgebieten im Spiegel des Raumordnungsplan-Monitors

Windkraft-Anlagendichte in Raumordnungsgebieten im Spiegel des Raumordnungsplan-Monitors Windkraft-Anlagendichte in Raumordnungsgebieten im Spiegel des Raumordnungsplan-Monitors Dr. Brigitte Zaspel und Klaus Einig, BBSR Bundesregierung will Windenergie stark ausbauen Energiekonzept der Bundesregierung

Mehr

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung

Dipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung 1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen

Mehr

2a. Wasserkraft bis 5 MW (Neuanlagen, 40 Abs. 1) Netto-Vergütung

2a. Wasserkraft bis 5 MW (Neuanlagen, 40 Abs. 1) Netto-Vergütung Einspeisevergütung für im Kalenderjahr 2015 neu in Betrieb genommene Eigenerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG vom 21.07.2014 (EEG 2014) Grundlage: Zum 1. August 2014 ist das novellierte

Mehr

20.04.2011. Über die WSB Unternehmensgruppe

20.04.2011. Über die WSB Unternehmensgruppe Aktuelle Entwicklung der Onshore - Windenergie Potentiale und Herausforderungen Sandy Brochlitz WSB Neue Energien GmbH Seite 1 Über die WSB Unternehmensgruppe» Die WSB-Unternehmensgruppe ist eines der

Mehr

glichkeiten der erneuerbaren Energien auf regionaler Ebene

glichkeiten der erneuerbaren Energien auf regionaler Ebene Steuerungsmöglichkeiten glichkeiten der erneuerbaren Energien auf regionaler Ebene Region Ostwürttemberg Regionalverband Ostwürttemberg Universitätspark 1 73525 Schwäbisch Gmünd www.ostwuerttemberg.org

Mehr

Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Landwirtschaftsamt, SG 33.1, Alexander Wegerhof L a n d r a t s a m t H e i l b r o n n

Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Landwirtschaftsamt, SG 33.1, Alexander Wegerhof L a n d r a t s a m t H e i l b r o n n Bauen im Außenbereich Ein Privileg für die Landwirtschaft?! Gliederung 1. Baugenehmigungsverfahren 2. Bauen im Außenbereich Öffentliches Baurecht Öffentliches Baurecht Bauplanungsrecht (Bund) "Wo darf

Mehr

Erneuerbare Energien für sauberen Strom Windpark Amöneburg Mardorfer Kuppe

Erneuerbare Energien für sauberen Strom Windpark Amöneburg Mardorfer Kuppe Erneuerbare Energien für sauberen Strom Windpark Amöneburg Mardorfer Kuppe Projektentwicklung Dipl.-Geogr. Sven Kunze 24.05.2011 Die juwi auf einen Blick Projektentwicklung regenerativer Kraftwerke Planung

Mehr

Stand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits

Stand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits Stand: Stadt: 14.10.2013 Absichtserklärung zwischen Landeshauptstadt Mainz einerseits und ECE sowie PANTA andererseits Zwischen der Landeshauptstadt Mainz, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz, vertreten

Mehr

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Die EU und die einzelnen Mitglieds-Staaten bezahlen viel für die Unterstützung von ärmeren Ländern. Sie bezahlen mehr als die Hälfte des Geldes, das alle

Mehr

Genehmigung von Windenergieanlagen - Eine kurze Einführung

Genehmigung von Windenergieanlagen - Eine kurze Einführung Genehmigung von Windenergieanlagen - Eine kurze Einführung Dr. Helmut Wendel Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Referat 42 Immissionsschutz, Lärm, Störfallvorsorge 4.

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Content Management System mit INTREXX 2002.

Content Management System mit INTREXX 2002. Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,

Mehr

1. Welche rechtlichen Grundlagen regeln den Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg und welche Behörden sind jeweils zuständig?

1. Welche rechtlichen Grundlagen regeln den Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg und welche Behörden sind jeweils zuständig? Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 64 des Abgeordneten Steeven Bretz CDU-Fraktion Landtagsdrucksache 6/149 Rückbau von Windkraftanlagen in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr.

Mehr

Windkraft, überall ein heißes Thema!

Windkraft, überall ein heißes Thema! Windkraft, überall ein heißes Thema! Seit die Energiewende mit ihren ambitionierten Zielen propagiert wurde, geht es um das Überleben Deutschlands als Industrienation gegenüber einem energiepolitisch anders

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

Netzgekoppelte Solarstromanlage

Netzgekoppelte Solarstromanlage "Banal gesagt führt nur ein Weg zum Erfolg, nämlich mit dem zu arbeiten, was die Natur hat und was sie bietet. Dabei geht es darum, in einem positiven Kreislauf mit der Umwelt zu wirtschaften. Man nennt

Mehr

Studie Windkraft und Tourismus 2003 bis 2009

Studie Windkraft und Tourismus 2003 bis 2009 Studie Windkraft und Tourismus 2003 bis 2009 Ergebnisse der repräsentativen Bevölkerungsbefragungen entwickelt und durchgeführt vom: SOKO Institut Ritterstraße 19 33602 Bielefeld Dr. Henry Puhe 0521 /

Mehr

Der einstweilige Rechtschutz nach 83 EEG 2014

Der einstweilige Rechtschutz nach 83 EEG 2014 RECHTSANWÄLTE Der einstweilige Rechtschutz nach 83 EEG 2014 24. Windenergietage Linstow, 12. November 2015 Dr. Christian Dümke Rechtanwälte, Berlin Dr. Christian Dümke Telefon: 030/890492-12 Telefax: 030/890492-10

Mehr

Die Veränderung der. Energiestruktur. aktiv gestalten. Zum Nutzen von Mensch, Umwelt und Natur. Rotor Kraftwerke GmbH

Die Veränderung der. Energiestruktur. aktiv gestalten. Zum Nutzen von Mensch, Umwelt und Natur. Rotor Kraftwerke GmbH Rotor Kraftwerke GmbH Die Veränderung der Energiestruktur aktiv gestalten Zum Nutzen von Mensch, Umwelt und Natur Rotor Kraftwerke, 2013-02.00 Rotor Kraftwerke GmbH Büro Bad König, Mümlingstraße 8, 64732

Mehr

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53168 Bonn Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53168 Bonn Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, 53168 Bonn HAUSANSCHRIFT Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn UST.-ID.-NR. DE 114 110 249 BEARBEITET VON Anke Reich TEL +49 (0)2 28 99 68 45-2550 FAX +49 (0)2 28

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2991 04.04.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordneter

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I

Privatrecht I. Jur. Assessorin Christine Meier. Übung Privatrecht I Übung Privatrecht I Lösungsskizze zu Fall 1 Vorüberlegungen zur Bildung des Obersatzes Ausgangsfrage: Wer will was von wem woraus? - K (= wer) will von V (= von wem) die Übergabe des Autos (= was) - Anspruchsgrundlage

Mehr

16. Überblick über die Zulassungstatbestände

16. Überblick über die Zulassungstatbestände 16. Überblick über die Zulassungstatbestände 1. Vorhaben: - bauliche Anlage mit bodenrechtlicher Relevanz (= Objekt) [ s. Folie Nr. 17] - Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung (= dynamische Veränderung)

Mehr

Dienende Windkraftanlage zum landwirtschaftlichen Betrieb

Dienende Windkraftanlage zum landwirtschaftlichen Betrieb Dienende Windkraftanlage zum landwirtschaftlichen Betrieb Walter Eggersglüß Abt.2/Energieberatung WEA der Kilowatt Klasse >>> KWEA 1 Leistungsberechnung für Windkraftanlagen P = c p * ½ r * A R * v W ³

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der

Mehr

Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems

Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Fehler und Probleme bei Auswahl und Installation eines Dokumentenmanagement Systems Name: Bruno Handler Funktion: Marketing/Vertrieb Organisation: AXAVIA Software GmbH Liebe Leserinnen und liebe Leser,

Mehr

Windkraftanlagen (WKA) Einordnung und Nebenbestimmungsvorschläge

Windkraftanlagen (WKA) Einordnung und Nebenbestimmungsvorschläge Windkraftanlagen (WKA) Einordnung und Nebenbestimmungsvorschläge Jürgen Jacobi, Sachbearbeiter TLVwA, Referat 420 Tel. 0361-3773 -7847 juergen.jacobi@tlvwa.thüeringen.de Vortrag : TLUG 29.05.2013 ? Genehmigung?

Mehr

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt.

Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen

Mehr

WIE WIRKLICH IST DIE WIRKLICHKEIT WIE SCHNELL WERDEN SMART GRIDS WIRKLICH BENÖTIGT? DI Dr.techn. Thomas Karl Schuster Wien Energie Stromnetz GmbH

WIE WIRKLICH IST DIE WIRKLICHKEIT WIE SCHNELL WERDEN SMART GRIDS WIRKLICH BENÖTIGT? DI Dr.techn. Thomas Karl Schuster Wien Energie Stromnetz GmbH WIE WIRKLICH IST DIE WIRKLICHKEIT WIE SCHNELL WERDEN SMART GRIDS WIRKLICH BENÖTIGT? DI Dr.techn. Thomas Karl Schuster Wien Energie Stromnetz GmbH Agenda Einleitung Historisches zum Thema Smart Definitionen

Mehr

ANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014

ANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014 ANFORDERUNGEN AN BESTANDSANLAGEN NACH DEM EEG 2014 30.09.2014 Energie Regulierung & Governmental Affairs Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des EEG 2014 am 01.08.2014 ist das bislang geltende EEG 2012

Mehr

Rechtsanwälte - Notare Legal Consultants. LEITFADEN Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter- Geschäftsführern einer GmbH

Rechtsanwälte - Notare Legal Consultants. LEITFADEN Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter- Geschäftsführern einer GmbH Rechtsanwälte - Notare Legal Consultants LEITFADEN Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter- Geschäftsführern einer GmbH 2 SCHLÜTER GRAF & PARTNER Kanzlei Dortmund/Deutschland Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Ausbau der Niederspannungsnetze minimieren Durch Integration dezentraler Speicher

Ausbau der Niederspannungsnetze minimieren Durch Integration dezentraler Speicher Ausbau der Niederspannungsnetze minimieren Durch Integration dezentraler Speicher Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) Dipl.-Ing. Wolf von Fabeck Vordringliches Problem: Anschluss von Solarstromanlagen

Mehr

Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011

Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011 Steuerung von Windenergieanlagen unter Berücksichtigung aktueller Fragestellungen in der Praxis und der BauGB-Novelle 2011 Christian Brietzke Kommunale Umwelt-AktioN U.A.N. Projekt Repowering-InfoBörse

Mehr

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

Leitartikel Weltnachrichten 2 / 2016

Leitartikel Weltnachrichten 2 / 2016 Leitartikel Weltnachrichten 2 / 2016 Armut smart bekämpfen Smart heißt intelligent, schlau oder geschickt. Manchmal ist damit auch gemeint, dass man moderne Technik wie Handys oder Internet einsetzt. Zum

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Reisekosten-Reform (Teil 1)

Reisekosten-Reform (Teil 1) Reisekosten-Reform (Teil 1) Sie werden jetzt sicherlich denken oh, schon wieder eine Serie? Richtig! Ich werde in den nächsten Editorials versuchen, Ihnen das neue Reisekostenrecht, welches durch die verabschiedete

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

An den Landkreis Göttingen Amt für Kreisentwicklung und Bauen Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Musterstadt, Datum

An den Landkreis Göttingen Amt für Kreisentwicklung und Bauen Reinhäuser Landstraße 4 37083 Göttingen Musterstadt, Datum Musterstrasse 10 37083 Göttingen Musterstadt, Datum Stellungnahme zum Entwurf Regionales Raumordnungsprogramm 2014 für den als Bewohner des Landkreises Göttingen mache ich folgende Eingabe: Böden sollen

Mehr

Windenergieanlagen aus Anwohnersicht: Ergebnisse aus den Ortsteil-Veranstaltungen in Weende, Groß-Ellershausen und Geismar

Windenergieanlagen aus Anwohnersicht: Ergebnisse aus den Ortsteil-Veranstaltungen in Weende, Groß-Ellershausen und Geismar Windenergieanlagen aus Anwohnersicht: Ergebnisse aus den Ortsteil-Veranstaltungen in Weende, Groß-Ellershausen und Geismar Ergebnisse sind nach Thema zusammengefasst Fragen und Antworten Statements Nicht

Mehr