Grundzüge des Datenschutzes
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- Dieter Kohler
- vor 8 Jahren
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1 Grundzüge des Datenschutzes Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) 1
2 Der TLfDI Datenschutzrechtliche Kontrolle aller öffentlichen Stellen in Thüringen Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde für alle Unternehmen in Thüringen Ordnungswidrigkeitenbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich 2
3 Was ist Datenschutz? Wikipedia.de ( ): Datenschutz ist ein in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstandener Begriff, der nicht einheitlich definiert und interpretiert wird. Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung Schutz des Persönlichkeitsrechts bei der Datenverarbeitung Schutz der Privatsphäre 3
4 Warum Datenschutz? Die technische Entwicklungen in den Bereichen Internet, , Mobiltelefon, elektronische Zahlungsmethoden, Videoüberwachung schaffen immer mehr Möglichkeiten der Datenerfassung. Datenverarbeitung, insbesondere die Datenauswertung wird durch die Entwicklung der Digitaltechnik immer einfacher. Das Interesse an personenbezogenen Informationen wächst im staatlichen Bereich zur Verbrechensbekämpfung (Rasterfahndung und Telekommunikationsüberwachung), Überführung von Steuersündern (Überwachung von Banktransaktionen). bei Unternehmen zur Mitarbeiterüberwachung, zur Erstellung von Kundenprofilen, Feststellung der Zahlungsfähigkeit von Kunden 4
5 Wikipedia.de ( ): Dieser Entwicklung steht eine gewisse Gleichgültigkeit großer Teile der Bevölkerung gegenüber, in deren Augen der Datenschutz keine oder nur geringe praktische Bedeutung hat. 5
6 Historischer Hintergrund Exkurs: Big Brother ist watching you! 1984 Roman, von George Orwell; (geschrieben von 1946 bis 1948, erschienen im Juni 1949) Es wird ein totalitärer Überwachungsstaat im Jahr 1984( Zahlendreher des Jahres 1948 zu 1984 als Anspielung auf die fern erscheinende Zukunft) dargestellt. Die staatliche Elite hält die Bevölkerung in ständiger Angst. An der Spitze dieses totalitären Staats-Systems steht ein fiktiver Führer, der»große Bruder«. Ein Kontrollmedium stellen die sog. Televisiorendar, Fernseher mit eingebauter Kamera, die nicht abgeschaltet werden können. Hiermit wird einerseits Parteipropaganda, andererseits eine totale Überwachung ermöglicht. 6
7 Historischer Hintergrund Anfang der 1960iger Jahre: Pläne der US-Regierung, ein Nationales Datenzentrum zur Verbesserung des staatlichen Informationswesens einzurichten (wurde als Eingriff in das Verfassungsrecht right to be alone gewertet). 1974: Verabschiedung des Privacy Act ; Einführung von Regeln für die Bundesbehörden. Überlegungen, das Gesetz allgemein auch auf den privaten Bereich auszudehnen, führten auf Grund eines Sachverständigengutachtens, das zum Ergebnis kam, der Wettbewerb würde dies regeln, nicht zum Erfolg. 7
8 Historischer Hintergrund Über die amerikanische Debatte wurde auch in Europa berichtet. In Anlehnung an den Begriff Maschinenschutz (Gesetzgebung zur Sicherheit von Arbeitsgerät) wurde Ende der 60iger Jahre in der Wissenschaft in Deutschland das Wort Datenschutz geschaffen verabschiedete Hessen das weltweit erste Datenschutzgesetz 1977 trat das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft, weitere Landesdatenschutzgesetze folgten ( Thüringer Datenschutzgesetz) 8
9 Historischer Hintergrund Zwei Meilensteine des Datenschutzrechts: 1983 Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (Urteil v , Az. 1 BvR 209 ) Anlass war eine für April bis Mai 1983 geplante Volkzählung in Form einer Totalerhebung in der Bundesrepublik Deutschland Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung 9
10 Historischer Hintergrund Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung: Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wäre [ ] eine Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. [ ] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. [ ] Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen. 10
11 Historischer Hintergrund 1995 wurde die Europäische Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr) verabschiedet. Die Richtlinie gilt im Gegensatz zu einer EU-Verordnung nicht unmittelbar. Sie beschreibt Mindeststandards für den Datenschutz, die in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Uniondurch nationale Gesetze sichergestellt werden müssen. 11
12 Historischer Hintergrund In Deutschland ist die Europäische Datenschutzrichtlinie erst durch das Gesetz zur Änderung des BDSG vom umgesetzt worden. Vorausgegangen war ein von der EU-Kommission eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren, weil die Richtlinie nicht innerhalb der vereinbarten Drei-Jahres-Frist in deutsches Recht transformiert worden war. Hauptkritikpunkt: Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden 12
13 Ausblick: Datenschutzgrundverordnung Geplante Verordnung der Europäischen Union mit der die Regeln für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden sollen. Mit der Verordnung sollen das Recht auf Vergessenwerden und das Recht auf Datenportabilität eingeführt werden. Die Datenschutz-Grundverordnung soll Datenschutzrichtlinie ersetzen. Sie wird ohne Umsetzungsakt unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten. 13
14 Datenschutzrecht: Grundrechte Recht auf informationelle Selbstbestimmung Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme Artikel 6 Verfassung des Freistaats Thüringen EU-Recht Allgemeines Datenschutzrecht Bundesrecht (BDSG) Landesrecht (ThürDSG) Spezielles Datenschutzrecht Bundesrecht (Sozialgesetzbuch, Telemediengesetz ) Landesrecht (PAG, ThürVwVfG, ThürKO, ThürKAG ) 14
15 Wichtige datenschutzrechtliche Grundsätze Verbot mit Erlaubnisvorbehalt Grundsatz der Datenerhebung beim Betroffenen Grundsatz der Datensparsamkeit Grundsatz der Erforderlichkeit Grundsatz der Zweckbindung Grundsatz der Transparenz 15
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