Bericht. über die Aktivitäten des Arbeitskreises Arbeitnehmererfinderrecht, EU-Angelegenheiten und Drittmittelfragen zum 31.
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- Siegfried Lorenz
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1 Bericht über die Aktivitäten des Arbeitskreises Arbeitnehmererfinderrecht, EU-Angelegenheiten und Drittmittelfragen zum 31. Juli 2009 Sprecher des Arbeitskreises: Thomas A.H. Schöck 1. Einleitung Auch wenn die Zahl der Sitzungen des Arbeitskreises für Arbeitnehmererfinderrecht, EU- Angelegenheiten und Drittmittelfragen wegen der nur äußerst schwierig zu koordinierenden Termine sehr gering geblieben ist, hat sich insbesondere die Betreuung der EU- Angelegenheiten (Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation) als äußerst arbeitsintensiv erwiesen. Aufgrund häufig kurzfristiger Terminsetzungen mussten Zwischenergebnisse statt in Arbeitskreissitzungen per kommuniziert und diskutiert werden. 2. Mitgliedschaften Der Kanzlerarbeitskreis Arbeitnehmererfinderrecht, EU-Angelegenheiten und Drittmittelfragen hat derzeit folgende Mitglieder (laut -Verteiler): Sprecher: Thomas A. H. Schöck Eberhard Alles Albert Berger Dr. Bettina Buhlmann Dr. Dietmar Ertmann Alfred Funk Volker Küch Christiane Müller Manfred Nettekoven Wolfgang Schröder Kanzler der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Kanzler der TU Chemnitz Kanzler der TU München Kanzlerin der Universität Stuttgart Kanzler der Universität Karlsruhe Kanzler der Universität Hohenheim Vizepräs. der FH Braunschweig/Wolfenbüttel Ltd. Verwaltungsbeamtin der DHV Speyer Kanzler der RWTH Aachen Kanzler der TU Cottbus
2 Christiane Ackermann Irene Fließer Andreas Handschuh Michaela Häring Henning Katz Dr. Brigitte Lehmann Hannes Lehmann Tina Marschall Anke-Nicola Nemeth Sabine Ostwald Karin Plönert Dr. Alexandros Papaderos Klaus Rammelt Christel Schaffner Ulrike Schmidtberg Astrid Schmitz Peter Volle Gäste: Jurij von Kreisler Bernhard Matthäus Lippert Alfred Schillert TU Darmstadt TU München TU Chemnitz TU München RWTH Aachen Humboldt-Universität zu Berlin TU Dresden TuTech / TU Hamburg-Harburg Universität Hannover Universität Stuttgart Universität Karlsruhe TU München TU Dresden TU Darmstadt TU Berlin RWTH Aachen Universität Rostock Deutsche Forschungsgemeinschaft Hochschulrektorenkonferenz Provendis 3. Inhalte der geleisteten Arbeit - Termine, Themen, Ergebnisse a) Durchgeführte Arbeitskreissitzungen Der Arbeitskreis Arbeitnehmererfinderrecht, EU-Angelegenheiten und Drittmittelfragen hatte seit der letzten Kanzlerjahrestagung 2008 keine Gelegenheit zu einem Treffen. Auf eine Arbeitskreissitzung im Herbst 2008 wurde zugunsten des Seminars Neue Anforderungen der EU an die Rechnungslegung Modelle zur Umsetzung in den Hochschulen verzichtet, das am 23. Oktober 2008 unter Federführung des Arbeitskreises Fortbildung in Erlangen stattfand (s. ausführlich unter b)). Die Arbeitsgruppe Beteiligungsmanagement und -controlling kam am 13. November 2008 in Berlin zu ihrem zweiten Treffen zusammen (s. ausführlich unter c)). Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Veranstaltungen, an denen der Arbeitskreissprecher in dieser Funktion im Berichtszeitraum teilgenommen hat: Datum Veranstaltung 03./ Expertengruppe EU-Kommission, Brüssel (5th Meeting) LES Pan European Conference 2008, Amsterdam Workshop Anreize für Unternehmensgründer aus Hochschulen, BMWi, Berlin Hochschulausschuss der Kultusministerkonferenz, Universität Jena Seminar des Arbeitskreises Fortbildung Neue Anforderungen der EU an die Rechnungslegung Modelle zur Umsetzung in Hochschulen, Erlangen Expertengruppe EU-Kommission, Brüssel (6th Meeting)
3 Fachtagung UniPatent 2008 Gemeinsam auf dem Weg zur Wissenswirtschaft, HU Berlin Gespräch EU-Beihilferahmen im BMBF, Berlin Arbeitsgruppe LES-FIT Technologietransfer im Wandel der Ökonomie, Hamburg Preisverleihung Ort im Land der Ideen, Potsdam Workshop Zukünftige Aufstellung des Technologietransfers an der Eberhard Karls Universität Tübingen, Tübingen Workshop Stärkung der Innovationsfähigkeit Europas durch die Reform des EU-Haushalts, DFG, Bonn Tagung EU-Trennungsrechnung: Voraussetzungen und Konsequenzen, Universität Kassel Workshop Fragen der Verwertung aus der BMBF-Projektförderung, BMBF, Berlin b) EU-Angelegenheiten Anlässlich einer vom Hochschulausschuss der Kultusministerkonferenz im August 2008 durchgeführten Umfrage zu den Konsequenzen des neuen Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (EU-Beihilferahmen) für die deutschen Hochschulen kam, für viele Universitäten überraschend, unter dem Stichwort Trennungsrechnung ein Thema auf die Tagesordnung, das seither die Diskussion um notwendige Reformen des Hochschulrechnungswesens dominiert. Seine Brisanz erhält das Thema durch die Maßgabe des im Januar 2007 in Kraft getretenen neuen EU-Beihilferahmens, wonach Hochschulen und öffentliche Forschungseinrichtungen seit Januar 2009 in der Lage sein müssen, ihre wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Tätigkeiten buchhalterisch zu trennen, um zu vermeiden, dass ihre gesamte institutionelle Förderung der EU- Beihilfenaufsicht unterstellt wird. Der Arbeitskreissprecher erhielt die Gelegenheit, auf der 341. Sitzung des KMK- Hochschulausschusses, die am 9. Oktober 2008 an der Universität Jena stattfand, die Situation der deutschen Universitäten vor dem Hintergrund des neuen EU-Beihilferahmens darzustellen. Zur Vorbereitung seiner Stellungnahme führte er während der Kanzlerjahrestagung 2008 und in deren Nachgang eine Umfrage unter den deutschen Universitäten durch, um deren Umgang mit den Anforderungen des neuen EU-Beihilferahmens in Erfahrung zu bringen. Es stellte sich heraus, dass zwar die überwiegende Mehrheit der Universitäten zu diesem Zeitpunkt bereits Kenntnis von dem Erfordernis einer Trennungsrechnung hatte, die Universitäten sich aber mehrheitlich nicht in der Lage sahen, eine solche fristgerecht einzuführen. Dem Vorsitzenden des KMK-Hochschulausschusses schlug der Arbeitskreissprecher daher eine gemeinsame Aktion von Bund und Ländern mit dem Ziel vor, bei der EU- Kommission eine Verlängerung der Übergangsfrist zur Einführung der Trennungsrechnung bis Ende 2010 mit der Begründung zu erreichen, dass damit eine Kongruenz mit der Über-
4 gangsfrist zur Neufestsetzung der Overhead-Pauschale im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm erreicht werden könnte. Am 23. Oktober 2008 richtete der Arbeitskreis Fortbildung im Sprecherkreis der deutschen Universitätskanzler an der Universität Erlangen-Nürnberg die Tagung Neue Anforderungen der EU an die Rechnungslegung Modelle zur Umsetzung in Hochschulen aus, an der der Arbeitskreissprecher mit einem Impulsreferat sowie zahlreiche Mitglieder des Arbeitskreises teilnahmen. Die Veranstaltung widmete sich zunächst möglichen Modellen zur Umsetzung der in den EU-Forschungsprogrammen mittelfristig erforderlichen Vollkostenrechnung. Beherrschendes Thema der Diskussionen war jedoch auch hier die Frage, wie kurzfristig mit den Anforderungen des neuen EU-Beihilferahmens umzugehen sei. In einem Gespräch am 5. Dezember 2008 im Bundesministerium für Bildung und Forschung in Berlin wurden unter Beteiligung des Arbeitskreissprechers weitere Schritte eines gemeinsamen Vorgehens von Bund und Ländern gegenüber die EU-Kommission vereinbart, um entweder eine Verlängerung der Übergangsfrist oder wenigstens die Akzeptanz einer vereinfachten Methode als Ersatz für die Trennungsrechnung zu erreichen. Obwohl in vielen Bundesländern zwischenzeitlich gangbare Wege gefunden wurden, um den Anforderungen der EU bei der Kalkulation von Preisen in der Auftragsforschung gerecht zu werden, wird das Thema Trennungsrechnung nach wie vor intensiv diskutiert. Zuletzt gab der Arbeitskreissprecher am 26. Juni 2009 anlässlich einer gemeinsamen Tagung des Zentrums für Wissenschaftsmanagement e.v. (ZWM) und des Arbeitskreises Fortbildung an der Universität Kassel zum Thema EU-Trennungsrechnung: Voraussetzungen und Konsequenzen eine Einführung in die Problematik. In den Berichtszeitraum fällt auch die Veröffentlichung der Abschlussberichte der beiden Expertengruppen zur Hochschulfinanzierung auf europäischer Ebene, an denen der Arbeitskreissprecher beteiligt war. Die Veröffentlichung der European University Association (EUA) Financially Sustainable Universities Towards Full Costing in European Universities und der Expertenbericht Diversified Funding streams for University-based research: Impact of external project-based funding on financial management in Universities können unter folgenden Links heruntergeladen werden:
5 Nach Ansicht der Experten wird das Bewusstsein der Hochschulen für die Notwendigkeit, die vollständigen Kosten ihrer Aktivitäten zu ermitteln, ganz entscheidend auch durch die Förderbedingungen von Drittmittelgebern geschärft. Prominentestes Beispiel hierfür seien die Beteiligungsregeln des 7. EU-Forschungsrahmenprogramms, welche ursprünglich die stufenweise Abschaffung der pauschalen Erstattung indirekter Projektkosten zugunsten einer sogenannten echten Vollkostenrechnung vorsahen. Nicht zuletzt aufgrund der sich ändernden Förderbedingungen der EU-Forschungsrahmenprogramme hätten sich die europäischen Universitäten daran gemacht, ihre Finanzwirtschaft auf die geforderte Vollkostenrechnung umzustellen. Wie die Experten jedoch feststellen mussten, sind insbesondere die osteuropäischen, aber auch die meisten deutschen Universitäten noch nicht so weit, dass sie in absehbarer Zeit mit reduzierten Overheadpauschalen der EU Forschungsprojekte kostendeckend abrechnen könnten. Beide Expertengruppen empfehlen den Universitäten, die Vollkostenrechnung als strategisches Management-Tool zu begreifen. Den nationalen und regionalen Regierungen, aber auch der EU, legen sie nahe, die Hochschulen bei ihren Bemühungen um die Einführung der Vollkostenrechnung nach Kräften zu unterstützen. Besonders an die Adresse der EU-Kommission gerichtet geht die Empfehlung, bereits erreichte Fortschritte, aber auch bestehende Unterschiede sowie vorhandene rechtliche oder strukturelle Beschränkungen anzuerkennen und bei der anstehenden Halbzeit-Begutachtung des 7. Forschungsrahmenprogramms zu berücksichtigen. Dieser Empfehlung ist die EU-Kommission offensichtlich gefolgt, als sie im Juni 2009 beschloss, die Overheadpauschale bis 2013 bei 60 % zu belassen. Nicht zuletzt die Erfordernisse des EU-Beihilferahmens an eine Trennungsrechnung zeigen jedoch, dass die Universitäten, ungeachtet des Erhalts der 60%-Pauschale, mit unverminderter Intensität an der Modernisierung ihres Rechnungswesens arbeiten müssen. c) Arbeitsgruppe Beteiligungsmanagement und -controlling Am 13. November 2008 kam die Arbeitsgruppe Beteiligungsmanagement und -controlling, welche Ende 2007 vom Arbeitskreis ins Leben gerufen worden war, zu ihrer zweiten Sitzung an der Technischen Universität Berlin zusammen. Bei diesem Treffen widmete sich die Arbeitsgruppe dem Schwerpunkt Ausgründungen. In diesem Zusammenhang stellte als Gast Holger Baumann von der Medizinischen Hochschule Hannover (MMH) in einem Impulsvortrag das Beteiligungskonzept der MMH unter besonderer Berücksichtigung von Spin-Offs dar. Ferner wurde die Arbeitsgruppe über die Ausschreibung einer Studie Beteiligungen von Hochschulen an Ausgründungen Möglichkeiten, Anforderungen und Vorgehensweise des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) informiert. Die Arbeitsgruppe zeigte Interesse daran, in die Studie, welche Ende 2008 an das Fraunhofer-Institut für Sys-
6 tem- und Innovationsforschung vergeben wurde, eingebunden zu werden. Insbesondere sollten die Hochschulleitungen aufgefordert werden, etwaigen Anfragen im Rahmen der Studie aufgeschlossen gegenüber zu stehen. Die Arbeitsgruppe diskutierte anschießend folgende Punkte: Konzept der TU Darmstadt zum Beteiligungsmanagement; Eckpunkte für die Entscheidung der Beteiligung an Ausgründungen aus Sicht des Beteiligungsmanagements; Finanzieller Spielraum für die Kostendeckung von Beratungsleistungen, die für Beteiligungsentscheidungen notwendig sind; Bewertung von Einlagen; Beteiligung über direkte Einlagen oder Holding. Als Ergebnis des zweiten Treffens der Arbeitsgruppe wurde abschließend festgehalten: Gründungsförderung ist das Hauptmotiv für eine Beteiligung an einem Spin-off und Aufgabe der Hochschulen im Sinne des Technologie- und Wissenstransfers. Bei Beteiligungen ist eine Abwägung zwischen Aufwand und Nutzen vorzunehmen. Gründungsförderung (durch Einbringung von Patenten etc.) ist vorrangig gegenüber z.b. Lizenzvergabe von Patenten an Dritte, wenn die Rahmenbedingungen gegeben sind. Von einer externen Begutachtung von Gründungskonzepten auf Kosten des Hochschulhaushalts wird überwiegend Abstand genommen. Eine Holding für Beteiligungen an Spin-offs scheint derzeit nicht erforderlich. d) Mustervereinbarungen für Forschungs- und Entwicklungskooperationen Das vom Rat für Innovation und Wachstum der Bundeskanzlerin initiierte Projekt Mustervereinbarungen für FuE-Kooperationen, dessen Ergebnis im September 2007 als Leitfaden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie erschienen und an dessen Entstehung der Arbeitskreissprecher aktiv beteiligt war, wurde am 6. März 2009 in Potsdam als Ort im Land der Ideen ausgezeichnet. Die Verortung in Potsdam lag daran, dass die auf Patentrecht spezialisierte Anwaltssozietät Boehmert & Boehmert mit ihren Partnern Prof. Dr. Heinz Goddar und Christian Czychowski die Federführung bei der Erarbeitung der Musterverträge inne hatte. Für September 2009 ist die Evaluierung der bisherigen Auswirkungen der Mustervereinbarungen geplant, wiederum unter Beteiligung des Arbeitskreissprechers.
7 4. Künftige Arbeitsthemen, Schwerpunktsetzungen Der Arbeitskreissprecher sagte anlässlich des Workshops Fragen der Verwertung aus der BMBF-Projektförderung am 14. Juli 2009 (s. Tabelle unter 3. a)) zu, angesichts der bevorstehenden Überarbeitung der BMBF-Förderrichtlinien in einer für September oder Oktober 2009 anzuberaumenden Arbeitskreissitzung Erfahrungen und Änderungswünsche mit den auf diesem Feld Tätigen zu diskutieren. Bei der beabsichtigten Überarbeitung der Mustervereinbarungen für FuE-Kooperationen ist eine Einbindung des Arbeitskreises ebenfalls unabdingbar. Der Arbeitskreis sollte ferner die Arbeitsgruppe Beteiligungsmanagement und - controlling weiterhin intensiv begleiten. Schließlich bietet sich der Arbeitskreis auch in Zukunft als Plattform zur deutschlandweiten Abstimmung über den Umgang mit dem EU- Beihilferahmen an. Erlangen, den 31. Juli 2009 Thomas A. H. Schöck
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