Fachprüfung aus RECHNUNGSLEGUNG Musterbeispiele TEIL I. Vertiefung UGB & IFRS
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- Uwe Kilian Frank
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1 Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen Abteilung für Unternehmensrechnung und Revision WU Wirtschaftsuniversität Wien Vienna University of Economics and Business Althanstraße 39-45, Stiege 6, 4. Stock, A-1090 Wien Fachprüfung aus RECHNUNGSLEGUNG Musterbeispiele TEIL I Vertiefung UGB & IFRS Beispiel 1 Beispiel 2 Beispiel 3 Beispiel 4 Beispiel 5 SUMME erreichte Punkte maximale Punkte 22 Punkte 20 Punkte 4 Punkte 5 Punkte 9 Punkte 60 Punkte
2 1) Theorie (22 Punkte) 1. Buchführungssysteme: Stellen Sie einander kurz die Kameralistik, Einnahmen- Ausgaben-Rechnung und Doppik gegenüber. (6 Punkte) 2. Erläutern Sie kurz 3 wesentliche Ansatz-/Bewertungsunterschiede zwischen UGB und IFRS. (6 Punkte) 3. Erläutern Sie kurz die Bilanzierungspflicht (Jahresabschluss und Konzernabschluss) von Kapitalgesellschaften mit Bezug zu den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften. (6 Punkte) 4. Immaterielle Anlagen und Sachanlagen: Unterstellen Sie, dass einer einzelnen Anlage Einzahlungen nicht unabhängig von den Einzahlungen anderer Anlagen zurechenbar sind. Welche Konsequenzen hat diese Unterstellung für die UGB und für die IFRS- Bewertung der Anlage? (4 Punkte) Beantworten Sie die Theoriefragen.
3
4 2) Anleihe (20 Punkte) Die XY AG erwirbt am X0 eine endfällige, festverzinslichee Anleihe. Das Nominale beträgt EUR Der vertragliche Zinssatz beträgt 4 % p.a. im Nachinein. Die Anschaffungskosten (und auch der beizulegende Zeitwert) entsprechen dem Nominale. Die Laufzeit beträgt 5 Jahre. Am X1 geht die XY-AG davon aus, dass der Emittent 50% des Nominales nicht mehr zurückzahlen wird. Allerdings wird erwartet, dass die Zinsen weiterhin auf das Nominale von EUR geleistet werden. Wider Erwarten erholt sich der Emittent am X3. Die XY AG rechnet wieder mit den vertraglichen Zahlungen. Das Marktzinsniveau entspricht stets dem vertraglichen Zinssatz. Gehen Sie davon aus, dass die XY AG die festverzinsliche Anleihe bis zur Endfälligkeit halten will und kann. Führen Sie die Buchungen zum X3 jeweils nach UGB und IFRS durch. Die XY AG schreibt im Unternehmensrecht auch bei vorübergehender Wertminderung ab; weiters wird bei Möglichkeit zugeschrieben. Latente Steuern sind außer Acht zu lassen. Lösung:
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6 3) Prozess (4 Punkte) Die XY AG wurde Ende X0 geklagt. Sie soll im Jahr X0 ein Patent einer anderen AG verletzt haben. Die XY AG rechnet mit einer Wahrscheinlichkeit von über 50% mit einer Verurteilung. Bei Verurteilung werden mit einer Wahrscheinlichkeit von 60% EUR ,00 und mit einer Wahrscheinlichkeit von 40% EUR ,00 zu zahlen sein. Der Prozess wird annahmegemäß drei Jahre dauern. Führen Sie die Buchungen zum X0 jeweils nach UGB und IFRS durch. Als Diskontierungszinssatz wird bei vergleichbaren Fremdfinanzierungen 5% verwendet. Latente Steuern sind außer Acht zu lassen. Lösung:
7 4) Aktien (5 Punkte) Die XY AG hat am X0 Aktien der Z AG um EUR ,00 gekauft; es fielen Transaktienkosten von EUR 2.000,00 an. Die XY AG möchte die Aktien langfristig halten und bei Möglichkeit erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewerten. Am X0 liegt der beizulegende Zeitwert der Aktien bei ,00; eine Erholung des beizulegenden Zeitwerts ist aufgrund von massiven Absatzschwierigkeiten der Z AG nicht in Sicht. Am X1 liegt der beizulegende Zeitwert der Aktien wider Erwarten bei EUR ,00. Die Absatzschwierigkeiten konnten durch eine intensive Reorganisation des Unternehmens überwunden werden. Führen Sie die Buchungen zum X0 und X1 jeweils nach UGB und IFRS durch. Die XY AG nimmt Zuschreibungen bei Aktien im Anlagevermögen bei Möglichkeit vor. Latente Steuern sind außer Acht zu lassen. Lösung:
8 5) Generalüberholung (9 Punkte) Die XY AG kauft am X0 eine Spezialfertigungsmaschine um EUR Die Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre. Am Ende des fünften Jahres ist eine Generalüberholung vorgesehen: voraussichtliche Kosten EUR Die Generalüberholung ist im Kaufpreis berücksichtigt und für die vertraglich vereinbarte Leistung der Spezialfertigungsmaschine erforderlich. Führen Sie die Buchungen zum X4 jeweils nach UGB und IFRS durch. Die XY AG möchte die unternehmensrechtliche Erfolgswirksamkeit dieses Sachverhalts an jene nach IFRS annähern. Latente Steuern sind außer Acht zu lassen. Lösung:
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