Sitzung des Kreisausschusses vom 17. Oktober 2011

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1 Sitzung des Kreisausschusses vom 17. Oktober 2011 Feststellung des Jahresabschlusses 2009 der Kreisspitalstiftung Weißenhorn Der Kreisausschuss hat dem Kreistag einstimmig empfohlen, den Jahresabschluss 2009 der Kreisspitalstiftung Weißenhorn in öffentlicher Sitzung festzustellen und ihr für das Wirtschaftsjahr 2009 die Entlastung zu erteilen. Zuvor war der Rechnungsprüfungsausschuss bei der örtlichen Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Haushaltsführung 2009 der Kreisspitalstiftung ordnungsgemäß ist und die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Der Jahresabschluss 2009 wurde richtig aus den Büchern entwickelt und entspricht nach Form und Inhalt den gesetzlichen Bestimmungen. Zudem bestätigte der Rechnungsprüfungsausschuss der Stiftungsverwaltung, dass sie stets auf eine sparsame und wirtschaftliche Betriebsführung bedacht war. Bei der Prüfung waren keine Unstimmigkeiten festzustellen, die das Ergebnis der Haushaltsrechnung unmittelbar berührten. Mit einstimmigen Beschlüssen vom 30. Mai 2011 beziehungsweise 11. Juli 2011 empfahlen bereits der Rechnungsprüfungsausschuss und der Krankenhausausschuss dem Kreistag, den Jahresabschluss 2009 der Kreisspitalstiftung Weißenhorn in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen. Jetzt folgte der Kreisausschuss beider Beispiel. Mario Kraft Kreiskämmerer Telefon: 0731/ Jahresabschluss 2010 der Kreisspitalstiftung Weißenhorn Wie bereits am 30. September 2011 im Krankenhausausschuss mitgeteilt, schließen alle drei Kliniken der Kreisspitalstiftung Weißenhorn das Wirtschaftsjahr 2010 mit einem positiven Jahresergebnis ab. Die Stiftungsklinik Weißenhorn erzielte einen Jahresüberschuss von 3,97 Millionen. Die Donauklinik Neu-Ulm erwirtschaftete ein Plus von gut Und auch die Illertalklinik schrieb zum ersten Mal seit der Klinikstrukturreform, mit der im Jahr 2005 begonnen worden ist, schwarze Zahlen (Plus von gut ). Wegen der ausführlichen Vorberatung im Krankenhausausschuss verzichtete der Kreisausschuss auf eine weitere Debatte. Eine abschließende Beratung erfolgt erst, wenn der Rechnungsprüfungsausschuss des Kreistages die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2010 abgeschlossen hat. (Näheres siehe Bericht über die Sitzung des Krankenhausausschusses vom 30. September 2011) Konrad Hunger Stiftungsdirektor der Kreisspitalstiftung Weißenhorn Telefon: 07309/

2 2 Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises Neu-Ulm Zum 1. Januar 2007 stellte der Landkreis Neu-Ulm als einer der ersten Landkreise in Bayern sein Rechnungswesen von der herkömmlichen Kameralistik auf die doppelte kommunale Buchführung, kurz Doppik genannt, um. Basis für eine ordnungsgemäße doppische Buchführung ist die Eröffnungsbilanz. Die detaillierte Ermittlung und Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen, woran eine Vielzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verschiedensten Fachbereiche im Landratsamt beteiligt waren, nahm viel Zeit Anspruch, sodass die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2007 erst am 26. November 2008 fertig gestellt war. Bereits zwei Wochen später wurde die Eröffnungsbilanz vom Kreistag vorbehaltlich der überörtlichen Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband beschlossen. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) war in der Zeit von Dezember 2009 bis Mai 2010 mit zwei Prüfern im Landratsamt und nahm die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz vor. Die Prüfer bescheinigten der Finanzverwaltung im Großen und Ganzen eine gewissenhafte und gute Arbeit. Die im Prüfungsbericht gemachten Feststellungen arbeitete die Kreiskämmerei im vergangenen Jahr detailliert auf. Die Feststellungen des BKPV zogen teils umfangreiche Korrekturen der Eröffnungsbilanz nach sich. Da zum Zeitpunkt der überörtlichen Prüfung die Jahresabschlüsse 2007 und 2008 schon fertig gestellt und abgeschlossen waren, empfahlen die Prüfer des BKPV, die notwendigen Korrekturen im Rahmen des Jahresabschlusses 2009 vorzunehmen. Nach der überörtlichen Prüfung durch den BKPV war die Eröffnungsbilanz gemäß Artikel 89 der Landkreisordnung auch noch vom Rechnungsprüfungsausschuss des Landkreises zu prüfen. Die örtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz fand in der Zeit vom 1. Juli bis 19. August 2011 statt. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse bestätigte der Rechnungsprüfungsausschuss, dass die Eröffnungsbilanz des Landkreises Neu-Ulm den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Sie vermittele unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer doppelter kommunaler Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Landkreises. Der Kreisausschuss nahm von der örtlichen und überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz Kenntnis. Mario Kraft Kreiskämmerer Telefon: 0731/

3 3 Doppischer Jahresabschluss 2009 des Landkreises Neu-Ulm Mit dem Wechsel von der Kameralistik zur Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Doppik mündet die Rechnungslegung jetzt nicht mehr in der kameralen Jahresrechnung, sondern im so genannten Jahresabschluss. Der mittlerweile dritte doppische Jahresabschluss baut auf der inzwischen örtlich und überörtlich geprüfte Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2007 sowie auf den Jahresabschlüssen 2007 und 2008 auf. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) machte bei der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz eine Reihe von Feststellungen, die teilweise Korrekturen der Eröffnungsbilanz erforderten. Diese Korrekturen hat Kreiskämmerer Mario Kraft auf Empfehlung der Prüfer im Rahmen des Jahresabschlusses 2009 erledigt. Der Jahresabschluss 2009 ist insbesondere durch die erforderlichen Berichtigungen, die sich aus der Prüfung der Eröffnungsbilanz ergaben, geprägt. Dabei nehmen die Berichtigungen nicht nur direkten Einfluss auf die Bilanz, sondern wirken sich indirekt auch auf die Ergebnisrechnung aus. Ein Beispiel hierfür ist die Schuldendienstübernahme für Investitionsdarlehen der Kliniken. Bisher und so auch noch im Haushaltsplan 2009 war der Schuldendienst, also Zins und Tilgung, direkt als Aufwand veranschlagt und gebucht. Die Prüfung der Eröffnungsbilanz brachte diesbezüglich jedoch neue Erkenntnisse, die bereits im Haushaltsvollzug 2009 umzusetzen waren. Seit dem Haushaltsjahr 2009 wird der Zinsanteil des übernommenen Schuldendienstes weiterhin als Aufwand gebucht. Der Tilgungsanteil wird seither aber nicht mehr als Aufwand im Ergebnishaushalt gebucht, sondern als Investitionszuschuss an die Kliniken im Finanzhaushalt. Dies wirkt sich sowohl in der Bilanz als Zugang bei den Investitionszuschüssen als auch in der Ergebnisrechnung 2009 positiv aus, denn hier ergeben sich alleine dadurch Minderaufwendungen von rund 1,1 Millionen. Die Berichtigungen zur Eröffnungsbilanz wirken sich überwiegend vorteilhaft aus. So hat sich alleine durch die Korrekturen in den Bilanzpositionen eine Erhöhung des Eigenkapitals in Höhe von 20,64 Millionen ergeben. Das heißt, im Saldo konnten Investitionszuschüsse, Finanzanlagevermögen und Sachanlagevermögen in Höhe von über 20 Millionen werterhöhend nachaktiviert werden. Im Folgenden einige ausgewählte Eckdaten zum Jahresabschluss 2009: Wie bereits in den Jahren 2007 und 2008 konnten in der Ergebnisrechnung auch im Jahr 2009 sämtliche Aufwendungen, inklusive der Abschreibungen und Rückstellungen, durch die Erträge erwirtschaftet werden, sodass der Haushaltsausgleich nach den Regeln der Doppik gewährleistet war. Da die bilanziellen Netto-Abschreibungen, also die Abschreibungen abzüglich der aufzulösenden Sonderposten, die periodengerechte Refinanzierung des vorhandenen Anlagevermögens darstellen, konnten mit den Netto-Abschreibungen in Höhe von rund 3,94 Millionen die Tilgungen für Investitionskredite in Höhe von rund 3,39 Millionen vollständig erwirtschaftet werden. Als überaus erfreulich bezeichnete Kreiskämmerer Mario Kraft, dass der Jahresüberschuss mit 9,43 Millionen um 6,76 Millionen höher ausfiel als im Haushaltsplan veranschlagt. Dabei muss man allerdings berücksichtigen, dass hier auch einige Korrekturen der Eröffnungsbilanz wesentlichen Einfluss nahmen. Das Jahresergebnis wird in die neue Rechnung vorgetragen und in der Schlussbilanz 2009 unter dem Eigenkapital als Jahresüberschuss ausgewiesen (siehe unten). Während der Ergebnishaushalt und die Ergebnisrechnung auch nicht zahlungswirksame Vorgänge wie beispielsweise die Abschreibungen beinhalten, werden im Finanzhaushalt und in der Finanzrechnung ausschließlich zahlungswirksame Vorgänge dargestellt. Neben den Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit sind hier auch die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten sowie die Zahlungsvorgänge zur Aufnahme und Tilgung von Investitionsdarlehen ausgewiesen. Aus der Finanzrechnung ergab sich zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2009 ein Zufluss an liquiden Mitteln von rund 3,62 Millionen. Dieser Betrag fließt in den Bestand der in der Bilanz ausgewiesenen liquiden Mittel mit ein. Rechnet man die anfänglichen liquiden Mittel und den Zufluss zusammen, ergibt sich zum 31. Dezember 2009 ein Bestand an liquiden Mitteln von rund 12,52 Millionen. Dieser hohe Mittelzufluss ergab sich aus verschiedenen Gründen. Einerseits wirkten sich die Minderaufwendungen und Mehrerträge aus der Ergebnisrechnung auf die Finanzrechnung aus. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit in der Finanzrechnung fiel um rund 3,31 Millionen

4 4 besser aus als veranschlagt. Zudem standen 2009 rund 1,76 Millionen mehr Einzahlungen aus Investitionszuschüssen zu Buche als geplant. Andererseits konnten einige Bauvorhaben nicht oder nicht im geplanten Umfang realisiert werden, was dazu führte, dass die Auszahlungen für Investitionstätigkeiten niedriger ausfielen als ursprünglich veranschlagt. Der hohe Bestand an flüssigen (liquiden) Mitteln gibt uns eine sehr gute Basis für die nachfolgenden Haushalte, betonte Kreiskämmerer Kraft. Mit dem Jahresüberschuss in Höhe von 9,43 Millionen konnte nicht nur der Haushalt ausgeglichen werden, dadurch und durch die Korrekturbuchungen bezüglich der Eröffnungsbilanz erhöhte sich zudem das ausgewiesene Eigenkapital auf 62,57 Millionen. Die Eigenkapitalquote des Landkreises zog dadurch auf 34,95 Prozent (2008: 24,62 Prozent) an. Kreiskämmerer Kraft zog folgendes Fazit: Alles in allem haben wir uns mit dem dritten doppischen Haushalt gute Voraussetzungen für die Folgejahre geschaffen. Nicht umsonst konnten wir dieses Jahr ohne weiteres mit einem Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt planen. Mario Kraft Kreiskämmerer Telefon: 0731/

5 Schlussbilanz des Landkreises Neu-Ulm zum 31. Dezember 2009 Aktiva Summe in Passiva Summe in A. Anlagevermögen A. Eigenkapital I. Immaterielle Vermögensgegenstände (VGG) 1. DV-Software und Lizenzen 2. Immaterielle VGG aus geleisteten Zuwendungen II. Sachanlagen 1. Unbebaute Grundstücke 2. Bebaute Grundstücke 3. Infrastrukturvermögen 4. Kunstgegenstände, Kunstdenkmäler 5. Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 6. Betriebs- und Geschäftsausstattung 7. Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau III. Finanzanlagen 1. Sondervermögen 2. Anteile an verbundenen Unternehmen 3. Beteiligungen 4. Ausleihungen B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen (öff.-rechtl. + aus Transferleistungen) III. Privatrechtliche Forderungen, sonstige VGG IV. Flüssige Mittel Nettoposition Berichtigung Eröffnungsbilanz Überschussrücklage Jahresüberschuss 2009 B. Sonderposten für Inv.zuschüsse I. SoPo aus Zuwendungen II. SoPo aus Gebühren und Sonst. C. Rückstellungen I. Rückstellungen für Pensionen II. Steuerrückstellungen III. Sonstige Rückstellungen D. Verbindlichkeiten I. Verb. aus Krediten für Investitionen II. Darlehen Kreisspitalstiftung III. Verb. aus Restkaufgeldern IV. Verb. aus Lief. + Leistungen V. Verb. aus Transferleistungen VI. Sonstige Verbindlichkeiten C. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) E. Passiver RAP D. Treuhandvermögen F. Treuhandkapital B I L A N Z S U M M E B I L A N Z S U M M E Die Geldbeträge sind jeweils auf ganze gerundet

6 Listennachfolge für den verstorbenen Kreisrat Helmut Kiechle Erwin Rogg wäre nach dem Ergebnis der Kreistagswahl vom 2. März 2008 erster Listennachfolger der Freien Wähler für den verstorbenen Kreisrat Helmut Kiechle. Der 83-Jährige hat jedoch das Kreistagsmandat aus gesundheitlichen Gründen nicht angenommen. Der Kreisausschuss empfahl dem Kreistag festzustellen, dass Erwin Rogg es wirksam abgelehnt hat, den ihm zustehenden Kreistagssitz zu übernehmen. Ansprechpartnerin: Elke Fischbach Sitzungsdienst Telefon: 0731/ Änderung der Gebührenordnung für Feldgeschworene Die Gebühren für Feldgeschworene im Landkreis Neu-Ulm werden zum 1. Januar 2012 von 9,20 pro Stunde auf 10,50 pro Stunde angehoben. Das beschloss der Kreisausschuss einstimmig. Damit liegt der Landkreis Neu-Ulm, was seine Gebührenhöhe für die Feldgeschworenen angeht, im Vergleich zu den anderen Landkreisen im Regierungsbezirk Schwaben künftig im Mittelfeld. Der bisherige Gebührensatz von 9,20 /Stunde gilt seit 1. Januar In letzter Zeit hatten sich mehrere Feldgeschworene aus dem Landkreis mit der Bitte an das Vermessungsamt Günzburg gewandt, es solle sich für eine Erhöhung des Stundensatzes beim Landkreis Neu-Ulm einsetzen. Ansprechpartnerin: Renate Koch Fachbereich Kommunalrecht und Wahlen Telefon: 0731/

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