Verwendung von Daten aus dem umfassenden Informationsverbundsystem EDM-Umwelt. Mag. Franz Mochty, EDM Programmleiter, Abt. VI/4, Lebensministerium

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verwendung von Daten aus dem umfassenden Informationsverbundsystem EDM-Umwelt. Mag. Franz Mochty, EDM Programmleiter, Abt. VI/4, Lebensministerium"

Transkript

1 Verwendung von Daten aus dem umfassenden Informationsverbundsystem EDM-Umwelt Mag. Franz Mochty, EDM Programmleiter, Abt. VI/4, Lebensministerium Seite

2 Grundrecht auf Datenschutz Grundrecht auf Geheimhaltung schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung (auch juristische Personen sind schutzwürdig!) Ausnahmen bei allgemeiner Verfügbarkeit der Informationen und bei mangelnder Rückführbarkeit Schutz auch vor Ermittlung von Daten oder Verpflichtung zur Offenlegung Unmittelbare Drittwirkung: Grundrecht bindet nicht nur den Staat, sondern gilt auch zwischen Privaten Grundrecht auf Auskunft, Richtigstellung und Löschung

3 Zulässige Beschränkungen des Grundrechts (auf verfassungsrechtlicher Ebene) Verwendung im lebenswichtigen Interesse (im medizin. Bereich) Zustimmung des Betroffenen Berechtigte Interessen eines Dritten an der Verwendung überwiegen gegenüber Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen Durch staatliche Behörden: Gesetzesvorbehalt - aus den in Art. 8 (2) EMRK genannten Gründen - gelindestes Mittel (keine Vorratsdatenspeicherung!) - bei sensiblen Daten gilt zusätzlich zur Wahrung wichtiger öffentlicher Interessen angemessene Garantien Art. 8 (2) EMRK Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist für die nationale oder öffentliche Sicherheit, für das wirtschaftliche Wohl des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.

4 Welche Daten sind geschützt? Personenbezogene Daten : Angaben über Betroffene, deren Identität bestimmt oder bestimmbar ist gilt auch für juristische Personen ( 4 Z1 DSG) Datei : strukturierte Sammlung von Daten ( 4 Z6 DSG) manuell oder automationsunterstützt verarbeitete Daten kein Schutz für anonymisierte und aggregierte Daten (mind. 4, keine dominante Datenherkunft) Bei der Verwendung von zulässigerweise veröffentlichten Daten oder von nur indirekt personenbezogenen Daten gelten schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen als nicht verletzt. Das Recht, gegen die Verwendung solcher Daten gemäß 28 Widerspruch zu erheben, bleibt unberührt. ( 8 Abs. 2 DSG) Schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen sind nicht verletzt, wenn die Verwendung nicht sensibler Daten für einen Auftraggeber des öffentlichen Bereichs eine wesentliche Voraussetzung für die Wahrnehmung einer ihm gesetzlich übertragenen Aufgabe ist ( 8 Abs. 3 Z. 1 DSG)

5 Welche Daten sind stärker geschützt? sensible Daten ( 4 Z 2 DSG): Vorabkontrolle + taxativ im Gesetz aufgezählte Verwendungsfälle Rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, religiöse und philosophische Überzeugung, Gesundheit und Sexualleben strafrechtlich relevante Daten ( 8 Abs. 4 DSG): Vorabkontrolle + taxativ im Gesetz aufgezählte Verwendungsfälle Daten zur Kreditwürdigkeit ( 18 Abs. 2 Z 3 DSG): Vorabkontrolle alle Daten in Informationsverbundsystemen ( 50 DSG): Vorabkontrolle Gemeinsame Verarbeitung von Daten in einer Datenanwendung durch mehrere Auftraggeber mit gegenseitigem Datenzugriff

6 Rechte der Betroffenen Schutz vor Ermittlung und Übermittlung Offenlegung ( 23, 25 DSG): AG muss jedem seine Standardanwendungen offen legen Information ( 24 DSG): bei Aufnahme der Datenverarbeitung ist über Zweck, Name und Adresse des AG zu informieren Auskunft ( 26 DSG): AG muss Auskunft geben, welche Daten über eine Person gespeichert sind und an Dritte übermittelt wurden Richtigstellung und Löschung ( 27 DSG): bei falschen Daten bzw. unzulässigerweise verarbeiteten Daten Widerspruch ( 28 DSG): gegen eine zulässige Verwendung aufgrund spezifischer individueller Betroffenheit

7 Die Beteiligten Auftraggeber trifft die Entscheidung, Daten zu verwenden; primär verantwortlich ( 4 Z 4 DSG) Betroffener natürliche oder juristische Person oder Personengemeinschaft, deren Daten werden verwendet ( 4 Z 3 DSG) Dienstleister verwendet Daten zur Herstellung eines Werkes für den Auftraggeber ( 4 Z5 DSG); Ziel einer Überlassung ( 4 Z 11 DSG) Übermittlungsempfänger erhält Daten von einem Auftraggeber, muss aber nicht selbst Auftraggeber sein Informationsverbundsystem: mehrere Auftraggeber Wahrnehmung der Betroffenenrechte nur erschwert möglich um Betroffenen die Durchsetzung ihrer Rechte zu erleichtern, muss für jedes Informationsverbundsystem ein Betreiber benannt werden ( 50 DSG 2000)

8 Die Verwendung von Daten Verwenden von Daten (DSG 2000): jede Art der Handhabung von Daten, also sowohl das Verarbeiten als auch das Übermitteln Verarbeiten von Daten (DSG 2000): alle Arten der Handhabung von Daten mit Ausnahme des Übermittelns: Ermitteln, Erfassen, Speichern, Aufbewahren, Ordnen, Vergleichen, Verändern, Verknüpfen, Vervielfältigen, Abfragen, Ausgeben, Benützen, Überlassen, Sperren, Löschen, Vernichten Übermitteln von Daten (DSG 2000): die Weitergabe von Daten an andere Empfänger als den Betroffenen, den Auftraggeber oder einen Dienstleister, insbesondere auch das Veröffentlichen von Daten; darüber hinaus auch die Verwendung von Daten für ein anderes Aufgabengebiet des Auftraggebers;

9 EDM-Umwelt Informationsverbundsystem die gemeinsame Verarbeitung von Daten in einer Datenanwendung durch mehrere Auftraggeber und die gemeinsame Benutzung der Daten in der Art, dass jeder Auftraggeber auch auf jene Daten im System Zugriff hat, die von den anderen Auftraggebern dem System zur Verfügung gestellt werden ( 4 Z 13 DSG) Rollenverteilung im Datenschutzrecht: Betreiber Auftraggeber Dienstleister Betroffener Seite 9

10 EDM Register Informationsverbundsystem Betreiber (DSG): insbesondere Verantwortung für die notwendigen Maßnahmen zu Datenschutz und Datensicherheit ( 50 DSG ivm 14 DSG) Betreiber im EDM: BMLFUW ( 22 Abs. 4 AWG 2002) Seite 10

11 EDM Register Informationsverbundsystem Auftraggeber (DSG): Jene Stelle, die legalerweise Daten ermittelt hat und diese für eigene rechtmäßige Zwecke verwendet. (Aufraggeber ist die jeweilige Person, für deren Zwecke die Datenanwendung erfolgt) Aufraggeber im EDM: Je nach Anwendung unterschiedlich zb BMLFUW, Landeshauptleute, Bezirksverwaltungsbehörden, BMWFJ ( 22 Abs. 5 AWG 2002) Seite 11

12 EDM Register - Datensicherheitsmaßnahmen 14 DSG (Mindestmaßnahmen) Kompetenzklarheitsprinzip (Z 1) Auftragsprinzip (Z 2) Belehrungspflichtprinzip (Z 3) Zutrittsbeschränkungsprinzip (Z 4) Betriebsbeschränkungsprinzip (Z 6) Protokollprinzip (Z 7) Dokumentationsprinzip (Z 8) Seite 12

13 Zulässigkeit der Datenverwendung (auf einfachgesetzlicher Ebene in Ausführung des 1 DSG) Zweck und Inhalt rechtlich gedeckt - festgelegter, eindeutiger und rechtmäßiger Zweck - keine Weiterverwendung in einer mit diesem Zweck unvereinbaren Weise - Daten sind wesentlich, Verwendung bleibt auf Zweck beschränkt - Aufbewahrung in personenbezogener Form nur solange es für die Erreichung des Zwecks erforderlich ist. schutzwürdige Geheimhaltungsinteressen nicht verletzt ( 8-9) - Ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung oder Verpflichtung - Zustimmung des Betroffenen - Lebenswichtige Interessen des Betroffenen - Überwiegende Interessen eines Dritten

14 Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und effizienter Datennutzung in der Verwaltung

15 Rechtliche Grundlagen der Verwendung von EDM-Daten für EMIKAT Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) Abfallverbrennungsverordnung teilweise Veröffentlichung vorgesehen E-PRTR V VERORDNUNG (EG) Nr. 166/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Januar 2006 teilweise Veröffentlichung vorgesehen E-PRTR Begleitverordnung teilweise Veröffentlichung vorgesehen Emissionserklärungsverordnung begrenzte Zustimmung des Auftraggebers

16 Immissionsschutzgesetz Luft 9.(1) Soweit dies zur Erstellung eines Programms gemäß 9a erforderlich ist, hat der Landeshauptmann einen Emissionskataster ( 2 Abs. 11), in dem alle in Betracht kommenden Emittentengruppen erfasst werden, gemäß der Verordnung nach Abs. 2 zu erstellen. Durch die Veröffentlichung von Daten aus dem Emissionskataster dürfen Geschäfts-und Betriebsgeheimnisse nicht verletzt werden. (2) (3) Soweit dies zur Erstellung des Emissionskatasters erforderlich ist, hat der Landeshauptmann auf alle bei den Behörden vorhandenen Daten zurückzugreifen. Zusätzlich kann er dazu auf Daten, die bei mit behördlichen Aufgaben beliehenen Unternehmen und Institutionen auf Grund gesetzlich vorgesehener Erhebungen vorhanden sind, zugreifen. Soweit erforderlich, haben Betreiber von Anlagen ( 2 Abs. 10) dem Landeshauptmann auf Verlangen Auskünfte über vorhandene Meßergebnisse sowie über vorhandene emissionsbezogene Daten, wie Menge, Art und Zusammensetzung der Brennstoffe und Produktionsmittel und emissionsmindernde Vorkehrungen, zu erteilen.

17 EDM Register Datenübermittlung und Abfragerechte für Daten, die gemäß Abfallwirtschaftsrecht erfasst wurden ( 87 und 87a AWG 2002) Die Daten der Register dürfen von den Auftraggebern des Registers und den zuständigen Behörden zum Zweck der abfallwirtschaftlichen Planung, der Nachvollziehbarkeit der einzelnen Abfallströme, der Plausibilitätsprüfung von Meldungen und Aufzeichnungen und der Erfüllung von Melde- und Berichtspflichten verarbeitet werden. Seite 17

18 EDM Register Datenübermittlung und Abfragerechte für Daten, die gemäß Abfallwirtschaftsrecht erfasst wurden ( 87 und 87a AWG 2002) Soweit es zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist, dürfen die Auftraggeber und die zuständigen Behörden (insbesondere zur Plausibilitätsprüfung von Meldungen oder deren Teilen), auf sämtliche Daten der Meldungen auch übergreifend zugreifen. Seite 18

19 EDM Register Datenübermittlung und Abfragerechte für Daten, die gemäß Abfallwirtschaftsrecht erfasst wurden ( 87 und 87a AWG 2002) Die Auftraggeber der Register dürfen den Behörden, welche Bestimmungen zum Schutz der Umwelt vollziehen, die Daten der Register zum Zweck der abfallwirtschaftlichen Planung, der Nachvollziehbarkeit der einzelnen Abfallströme, der Plausibilitätsprüfung von Meldungen und Aufzeichnungen und der Erfüllung von Melde- und Berichtspflichten übermitteln. Seite 19

20 Verwendung der Daten aus den EDM-Registern unter Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes nur durch Mitarbeiter der Organisationseinheit, die auch eine entsprechende Datenschutzschulung erhalten haben nur in dem Umfang, der zur Erfüllung der Aufgabe notwendig nur für festgelegten Zweck, für andere nicht zulässig nach Beendigung der Aufgabe müssen die personenbezogenen Daten und Verarbeitungsergebnisse vernichtet werden Unveröffentlichte EDM-Daten (Betriebsstunden, hergestellte Produkte, Emissionen aus den einzelnen Tätigkeiten, etc.) dürfen nur mit Zustimmung des Registerbetreibers veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden Ausnahme: keine Rückschlüsse auf konkrete Anlage/Standort/Person Vorsorge, dass Auskunfts-/Richtigstellungs- und Löschrecht gemäß DSG 2000 fristgerecht nachgekommen werden kann

21 Datenschutzvereinbarung Registerbetreiber - Übermittlungsempfänger Leiter der Organisationseinheit verantwortlich für: Organisatorische Verpflichtungen (Auszug) Einhaltung des Datenschutzgesetzes und -geheimnises alle Beteiligten absolvieren Datenschutz- und Datensicherheitsschulung nach dem Stand der Technik (~ alle 3 Jahre) Einhaltung der Vereinbarung zur Verwendung der Daten insbesondere zu Daten-Verwendung, Veröffentlichung und Löschung Einhaltung der persönlichen Datensicherheitsmaßnahmen (Passwort, etc) Einhaltung der Bestimmungen bei Weitergabe von Daten und Verschwiegenheitspflichten Protokollierung, Dokumentation Technische Verpflichtungen (Auszug) Ausreichende technische Sicherheit der verwendeten IT-Geräte, gesicherte und sichere Übermittlung, Verschlüsselung!

Datenschutz im Unternehmen

Datenschutz im Unternehmen Datenschutz im Unternehmen Mag. iur. Birke Schönknecht MBL-HSG Rechtsanwaltsanwärterin Über mich Abschluß Juridicum Universität Salzburg Master of European and International Business Law, Hochschule St.

Mehr

Datenschutzbestimmungen im Vergleich D.A.CH

Datenschutzbestimmungen im Vergleich D.A.CH Österreich Markante Phasen der Entwicklung: Datenschutzgesetz (1978) - Grundrecht auf Datenschutz, Definitionen (Daten, Betroffene, Auftraggeber, Verarbeiter, ), Meldung der Verarbeitung, Auskunftsrecht,

Mehr

Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven

Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven Rechtssicherheit in der Benutzung von Archiven Datenschutzrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Archivierung von personenbezogenen Daten Jakob Geyer, willheim l müller Rechtsanwälte Linz, 11. Juni

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Rehabilitation und Datenschutz

Rehabilitation und Datenschutz Rehabilitation und Datenschutz 20. Juni 2013 ao. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel Dietmar.Jahnel@sbg.ac.at Fachbereich Öffentliches Recht Rehabilitation und Datenschutz Jede Verwendung personenbezogener

Mehr

Technisch möglich! Rechtlich erlaubt?

Technisch möglich! Rechtlich erlaubt? Technisch möglich! Rechtlich erlaubt? Betriebsrat und Datenschutz 8. Juni 2009 Gerda Heilegger AK Wien, Abt Sozialpolitik Die 3 Säulen S des Schutzes der Privatsphäre re Individualrechtliche Grenzen ABGB,

Mehr

Datenschutzrecht. Grundlagen. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. 15. November 2012

Datenschutzrecht. Grundlagen. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. 15. November 2012 Datenschutzrecht Grundlagen Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission 15. November 2012 Inhalt Grundlagen Datenschutzrecht Rollen und Pflichten Datenschutzrecht Betroffenenrechte Soziale Netzwerke

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

ao. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brodil www.brodil.at

ao. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Brodil www.brodil.at www.brodil.at Grundsätzliches Arbeitnehmerbegriff Zur-Verfügungstellen der Arbeitskraft In persönlicher Abhängigkeit Weisungsbindung in persönlicher Hinsicht Eingliederung Kontrollunterworfenheit Rechtsgrundlagen

Mehr

Einführung in den Datenschutz

Einführung in den Datenschutz Einführung in den Datenschutz Grundlagen zu Recht und Praxis Inhaltsverzeichnis Was ist Datenschutz?... 3 Wo spielt Datenschutz in der Uni Bonn eine Rolle?... 4 Warum gibt es Datenschutz?... 5 Wo ist der

Mehr

Auszug aus dem. Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz 2000 - DSG 2000)

Auszug aus dem. Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz 2000 - DSG 2000) Auszug aus dem Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz 2000 - DSG 2000) Grundrecht auf Datenschutz 1. (1) Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines

Mehr

Datenschutz eine Einführung. Malte Schunke

Datenschutz eine Einführung. Malte Schunke Datenschutz eine Einführung Malte Schunke Gliederung 1. Wieso Datenschutz? 2. Was hat das mit mir zu tun? 3. Begriffserklärungen Pause 4. Wichtige Rechtsvorschriften 5. Datenschutz in der Arztpraxis Wieso

Mehr

Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g)

Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g) Einführung in den Datenschutz Mitarbeiterschulung nach 4g BDSG (MA4g) Dieter Braun IT-Sicherheit & Datenschutz Gliederung Einführung 3 Personenbezogene Daten 7 Die Pflichtenverteilung 10 Daten aktiv schützen

Mehr

Datenschutz für Künstler- und

Datenschutz für Künstler- und Datenschutz für Künstler- und Eventagenturen Dr. Günther FEUCHTINGER Abteilung Rechtspolitik www.wko.at/rp der Wirtschaftskammer Wien 1 Dr. Günther FEUCHTINGER/Datenschutz für Künstler- und Eventagenturen

Mehr

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch?

Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015. Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datendienste und IT-Sicherheit am 11.06.2015 Cloud Computing und der Datenschutz (k)ein Widerspruch? Datensicherheit oder Datenschutz? 340 Datenschutz Schutz des Einzelnen vor Beeinträchtigung seines 220

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

Datenschutz-Unterweisung

Datenschutz-Unterweisung Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

Telematik & Co versus Datenschutz

Telematik & Co versus Datenschutz NET WORK#10 22.10.2014, Wirtschaftskammer Österreich Telematik & Co versus Datenschutz Thomas Riesenecker-Caba Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) 1 Standortbestimmung 2 Standortbestimmung

Mehr

Mittagsinfo zum Thema

Mittagsinfo zum Thema Mittagsinfo zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in Non-Profit Profit-Organisationen 6. September 2007 Folie 1 Agenda I. Überblick über Datenschutzgesetzgebung und die Datenschutzaufsichtstellen II.

Mehr

Mag. Andreas Krisch akrisch@mksult.at. Datenschutz: Schülerdaten, Videoüberwachung

Mag. Andreas Krisch akrisch@mksult.at. Datenschutz: Schülerdaten, Videoüberwachung Mag. Andreas Krisch akrisch@mksult.at Datenschutz: Schülerdaten, Videoüberwachung 40. Sitzung des Fachausschusses für Schulverwaltung des Österreichischen Städtebundes, Klagenfurt, 07.10.2009 mksult GmbH

Mehr

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO

Mehr

Checkliste «Datenbekanntgabe»

Checkliste «Datenbekanntgabe» Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten

Mehr

REGATTA.yellow8.com OESV-Edition

REGATTA.yellow8.com OESV-Edition Antrag für eine Club-Lizenz von REGATTA.yellow8.com OESV-Edition Club: Vorname: Nachname: Emailadresse(n): (An die angegebenen Emailadressen werden Informationen über Programmupdates geschickt.) SMS Telefonnummer:

Mehr

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße

Mehr

Datenschutz. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. E-Control

Datenschutz. Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission. E-Control Smart Grids und Smart Metering Datenschutz Dr. Gregor König, LLM., Datenschutzkommission E-Control 16. Juni 2010 Inhalt Smart Grids Grundrecht auf Datenschutz Prinzipien i i der Zulässigkeit it der Verwendung

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

%HVRQGHUH$UWHQ3HUVRQHQEH]RJHQHU'DWHQ

%HVRQGHUH$UWHQ3HUVRQHQEH]RJHQHU'DWHQ %HVRQGHUH$UWHQ3HUVRQHQEH]RJHQHU'DWHQ Bestimmte Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung bzw. nur in Ausnahmefällen verarbeitet werden. Hierzu gehören zum Beispiel Krankheitsdaten selbstverständlich

Mehr

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung

Überblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme

Mehr

IMI datenschutzgerecht nutzen!

IMI datenschutzgerecht nutzen! Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit IMI datenschutzgerecht nutzen! Schulung zum Binnenmarktinformationssystem IMI, IT Dienstleistungszentrum Berlin, 6./11. Juni 2012 1 Warum

Mehr

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.

IMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner

Mehr

Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH

Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH Kurz & Gut DATENSCHUTZ IM WISSENSCHAFTLICHEN BEREICH Technischer Datenschutz Thorsten Sagorski Campus Duisburg LG 110 Behördlich bestellte Datenschutzbeauftragte Herr Tuguntke Leiter des Justitiariats

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de

für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de Rundfunkgebühren für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de 1. Rechtsgrundlage Personenbezogene Daten von Rundfunkteilnehmerinnen und Rundfunkteilnehmern z. B. Namen

Mehr

DIGITALE PRIVATSPHAERE

DIGITALE PRIVATSPHAERE DIGITALE PRIVATSPHAERE WISSEN Die enorme Ausbreitung des Internets über die letzten beiden Jahrzehnte stellt uns vor neue Herausforderungen im Hinblick auf Menschenrechte, insbesondere der Abwägung zwischen

Mehr

Betriebsvereinbarung zur personenbezogenen Datenverwendung durch die Transportsoftware PRACAR

Betriebsvereinbarung zur personenbezogenen Datenverwendung durch die Transportsoftware PRACAR Betriebsvereinbarung zur personenbezogenen Datenverwendung durch die Transportsoftware PRACAR abgeschlossen zwischen dem Vorstand der Österreichischen Post AG und dem Zentralausschuss der Bediensteten

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

Datenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen?

Datenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen? Was muss der Unternehmer wissen? Was ist Datenschutz nach BDSG? Basis: Recht auf informelle Selbstbestimmung Jeder Mensch kann selbst entscheiden, wem wann welche personenbezogene Daten zugänglich sein

Mehr

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07

Mehr

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de

Mehr

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DATENSCHUTZERKLÄRUNG Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Nachstehend möchten wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten

Mehr

Datenschutz und IT-Sicherheit

Datenschutz und IT-Sicherheit IT-Sicherheitstagung Diakonie 26. Januar 2009 Datenschutz und IT-Sicherheit Dr. jur. Alexander Koch Institut für das Recht der Netzwirtschaften, Informations- und Kommunikationstechnologie D a t e n s

Mehr

Von Stefan Lang und Ralf Wondratschek

Von Stefan Lang und Ralf Wondratschek - Umgang von Betrieben mit - Mitarbeiterdaten - Kundendaten - Technisierung der Betriebe - Grenzen der Datensammlung / -speicherung bei Betrieben - Strafen - aktuelles Beispiel - Quellen Es gibt 2 Arten

Mehr

Die Bewerberin/der Bewerber kann Änderungen im Karriereprofil mittels der bereitgestellten Anwendung vornehmen.

Die Bewerberin/der Bewerber kann Änderungen im Karriereprofil mittels der bereitgestellten Anwendung vornehmen. Datenschutzerklärung Die vorliegende Datenschutzerklärung umfasst drei getrennte Datenanwendungen, die im Wege der Jobbörse der Republik Österreich verfügbar gemacht werden: Die erste Datenanwendung umfasst

Mehr

Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH)

Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH) Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO-KH 858-1 Archiv Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH) vom 10. Oktober

Mehr

Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung

Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Neue VwV Datenschutz I. Allgemeines Zulässigkeit der Datenverarbeitung Datenerhebung... Datenlöschung und

Mehr

Verordnung zum Schutz von Patientendaten in evangelischen Krankenhäusern

Verordnung zum Schutz von Patientendaten in evangelischen Krankenhäusern Verordnung zum Schutz von Patientendaten Krankenh-DSV-O 715 Verordnung zum Schutz von Patientendaten in evangelischen Krankenhäusern vom 29. Oktober 1991 KABl. S. 234 Aufgrund von 11 Absatz 2 des Kirchengesetzes

Mehr

Datenschutz beim BLSV und in Vereinen

Datenschutz beim BLSV und in Vereinen Datenschutz beim BLSV und in Vereinen Unter Beachtung der BDSG Novellen 2009 Datenschutzbeauftragter (GDDcert) Von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Datenschutz bei der Erhebung und Verarbeitung von geografischen Informationen

Datenschutz bei der Erhebung und Verarbeitung von geografischen Informationen bei der Erhebung und Verarbeitung von geografischen Informationen Falk Zscheile 20. März 2014 1 / 23 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 3 4 5 2 / 23 Gliederung 1 Einleitung 2 3 4 5 3 / 23 Bedeutung von

Mehr

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK 1 CLOUD COMPUTING - RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Dr. Martin Schirmbacher Berlin, 24. April 2012 Gliederung 2 ÜBERBLICK Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Nutzungsrechte Folgen

Mehr

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten

Keine Grundlage für erweiterte Speicherung von Handy- und Internetdaten Presseinformation 1010 Wien, Judenplatz 11 Österreich Mediensprecher Mag. Christian Neuwirth Tel ++43 (1) 531 22-525 Fax ++43 (1) 531 22-108 christian.neuwirth@vfgh.gv.at www.vfgh.gv.at Keine Grundlage

Mehr

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Öffentliche und nicht-öffentliche

Mehr

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was

Mehr

E-Personalakt: Aufbewahrung, Weitergabe im Konzern, gesetzeskonforme Löschung

E-Personalakt: Aufbewahrung, Weitergabe im Konzern, gesetzeskonforme Löschung E-Personalakt: Aufbewahrung, Weitergabe im Konzern, gesetzeskonforme Löschung RA Mag. Georg Fellner, LL.M. Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH Überblick Einleitung Inhalte des elektronischen Personalakts

Mehr

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung

Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch

Mehr

DATENSCHUTZREGLEMENT. vom 21. Juni 2006 1) 1) vom Kirchenverwaltungsrat erlassen am 21. Juni 2006

DATENSCHUTZREGLEMENT. vom 21. Juni 2006 1) 1) vom Kirchenverwaltungsrat erlassen am 21. Juni 2006 DATENSCHUTZREGLEMENT vom 21. Juni 2006 1) 1) vom Kirchenverwaltungsrat erlassen am 21. Juni 2006 in Vollzug ab 22. Juni 2006 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Art. 2 Art. 3 Art. 4 Art. 5 I. Grundlagen Gemeindegesetz

Mehr

1. bvh-datenschutztag 2013

1. bvh-datenschutztag 2013 1 CLOUD COMPUTING, DATENSCHUTZ ASPEKTE DER VERTRAGSGESTALTUNG UND BIG DATA Rechtsanwalt Daniel Schätzle Berlin, 20. März 2013 1. bvh-datenschutztag 2013 Was ist eigentlich Cloud Computing? 2 WESENTLICHE

Mehr

Beraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Beraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Beraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Bestellpflicht zum Datenschutzbeauftragten Nach 4 f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Mehr

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?

Mehr

Telearbeit. Ein Datenschutz-Wegweiser

Telearbeit. Ein Datenschutz-Wegweiser Telearbeit Ein Datenschutz-Wegweiser Inhalt Was ist Telearbeit? 4 Ist Telearbeit mit dem Datenschutz vereinbar? 5 Vorsicht bei besonders sensiblen Daten! 6 Welche Daten sind besonders schutzwürdig? 6 Unterschiede

Mehr

Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1

Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?

Mehr

Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?

Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren DFN-Kanzlerforum,

Mehr

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht

Mehr

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vom 14.01.2003, zuletzt geändert am 14.08.2009 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (1) Zweck dieses Gesetzes

Mehr

Datenschutzmanagementprozesse beim Erstellen und Führen von Verfahrensverzeichnissen nach 7 LDSG

Datenschutzmanagementprozesse beim Erstellen und Führen von Verfahrensverzeichnissen nach 7 LDSG Datenschutzmanagementprozesse beim Erstellen und Führen von Verfahrensverzeichnissen nach 7 LDSG Version 1.0 Ausgabedatum 20. März 2013 Status in Bearbeitung in Abstimmung freigegeben Kontakt Angelika

Mehr

Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO)

Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO) Datenschutzverordnung EKM DSVO 941 Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO) Vom 9. April 2002 (ABl. EKKPS S. 103; ABl.

Mehr

DATENSCHUTZ IN DER FORSCHUNG

DATENSCHUTZ IN DER FORSCHUNG DATENSCHUTZ IN DER FORSCHUNG PERSONENBEZUG, ZWECKÄNDERUNG UND -ANPASSUNG, GESUNDHEITSDATEN, GENETISCHE DATEN Dr. Jens Schwanke KAIROS GMBH BOCHUM/BERLIN, conhit-satellitenveranstaltung, Berlin, 18.04.2016

Mehr

Datenschutz - Ein Grundrecht

Datenschutz - Ein Grundrecht Datenschutz - Ein Grundrecht? Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Datenschutz als Grundrecht Argumente für den Datenschutz Der Sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig GRuSSwort 2 Liebe Leserin,

Mehr

Quelle: Kirchliches Amtsblatt 2005 / Stück 10

Quelle: Kirchliches Amtsblatt 2005 / Stück 10 Quelle: Kirchliches Amtsblatt 2005 / Stück 10 Nr.147. Gesetz zum Schutz von Patientendaten in katholischen Krankenhäusern und Einrichtungen im Erzbistum Paderborn - PatDSG Zum Schutz von personenbezogenen

Mehr

Beratungskonzept für die Datenschutz-Betreuung. durch einen externen Beauftragten für den Datenschutz

Beratungskonzept für die Datenschutz-Betreuung. durch einen externen Beauftragten für den Datenschutz Beratungskonzept für die Datenschutz-Betreuung durch einen externen Beauftragten für den Datenschutz Die nachstehenden Informationen sollen Geschäftsführern und anderen Führungskräften von Unternehmen

Mehr

X. Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach 3a BDSG

X. Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach 3a BDSG X. Datenvermeidung und Datensparsamkeit nach 3a BDSG Gestaltung und Auswahl von Datenverarbeitungssystemen haben sich nach 3a S. 1 BDSG an dem Ziel auszurichten, keine oder so wenig personenbezogene Daten

Mehr

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170.

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170. M erkblatt Vorabkontrolle 1 Einleitung Öffentliche Organe des Kantons Zürich müssen Projekte und Vorhaben dem Datenschutzbeauftragten zur Prüfung unterbreiten, wenn diese Datenbearbeitungen beinhalten,

Mehr

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info

Mehr

Berliner Beauftragter für Januar 2002 Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI)

Berliner Beauftragter für Januar 2002 Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Berliner Beauftragter für Januar 2002 Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) Hinweise zur Vorabkontrolle nach dem Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) Das am 30.7.2001 novellierte Berliner Datenschutzgesetz

Mehr

Datenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium. Sven Hermerschmidt, BfDI

Datenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium. Sven Hermerschmidt, BfDI Datenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium Sven Hermerschmidt, BfDI 1 Kleinräumige Daten und Raumbezug Kleinräumige Auswertung von Daten

Mehr

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin 4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des

Mehr

Hinweise zum Erstellen eines Verfahrensverzeichnisses

Hinweise zum Erstellen eines Verfahrensverzeichnisses Hinweise zum Erstellen eines Verfahrensverzeichnisses Eine Information des Datenschutzbeauftragten der PH Freiburg Stand: 11.03.2010 Inhalt Hinweise zum Erstellen eines Verfahrensverzeichnisses... 1 Vorbemerkung...

Mehr

Das digitale Klassenund Notizbuch

Das digitale Klassenund Notizbuch Das digitale Klassenund Notizbuch Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen Tel.: 0431/9881207 Fax: 0431/9881223 Email:ULD21@datenschutzzentrum.de www.datenschutz.de 30 Abs. 2 SchulG Die Daten der Schulverwaltung

Mehr

E-Mail-Seminar: Datenschutz an Schulen

E-Mail-Seminar: Datenschutz an Schulen E-Mail-Seminar: Datenschutz an Schulen Autorin: Veronika Höller Lektion 3: Datenübermittlung/-austausch In dieser Lektion erfahren Sie alles über das Thema Datenübermittlung und -austausch. Es werden u.

Mehr

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Bei der Nutzung von 365FarmNet erfolgt die Datenverarbeitung durch die365farmnet GmbH im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die die365farmnet GmbH

Mehr

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur

Mehr

Auch in kleineren Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte Pflicht

Auch in kleineren Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte Pflicht . Auch in kleineren Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte Pflicht Themenschwerpunkt 1. Wer braucht einen Datenschutzbeauftragter? Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten

Mehr

E-COMMERCE: AUSKUNFTSPFLICHTEN VON INTERNET SERVICE PROVIDERS. RECHTSANWALT MAG. HERMANN SCHWARZ www.schwarz.legis.at

E-COMMERCE: AUSKUNFTSPFLICHTEN VON INTERNET SERVICE PROVIDERS. RECHTSANWALT MAG. HERMANN SCHWARZ www.schwarz.legis.at E-COMMERCE: AUSKUNFTSPFLICHTEN VON INTERNET SERVICE PROVIDERS Internationales Rechtsinformatik Symposion (IRIS), Universität Wien 16.-18. Februar 2006 RECHTSANWALT MAG. HERMANN SCHWARZ www.schwarz.legis.at

Mehr

Fachbericht zum Thema: Anforderungen an ein Datenbanksystem

Fachbericht zum Thema: Anforderungen an ein Datenbanksystem Fachbericht zum Thema: Anforderungen an ein Datenbanksystem von André Franken 1 Inhaltsverzeichnis 1 Inhaltsverzeichnis 1 2 Einführung 2 2.1 Gründe für den Einsatz von DB-Systemen 2 2.2 Definition: Datenbank

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des

Mehr

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von spy & track - Unternehmen Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder

Mehr

Monitoring und Datenschutz

Monitoring und Datenschutz Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen Monitoring und Datenschutz Dresden, 27.Mai 2008 Bundesrepublik Deutschland Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung: Der Betroffene kann

Mehr

Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung

Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung Datenschutz- und Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen der Verein - nachstehend Verein genannt - und der Netxp GmbH Mühlstraße 4 84332 Hebertsfelden - nachstehend Vertragspartner genannt - wird vereinbart:

Mehr

Änderung des NÖ Jugendwohlfahrtsgesetzes 1991. Artikel I. Das NÖ Jugendwohlfahrtsgesetz 1991, LGBl. 9270, wird wie folgt geändert:

Änderung des NÖ Jugendwohlfahrtsgesetzes 1991. Artikel I. Das NÖ Jugendwohlfahrtsgesetz 1991, LGBl. 9270, wird wie folgt geändert: Der Landtag von Niederösterreich hat am... in Ausführung des Jugendwohlfahrtsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 161/1989, in der Fassung BGBl. I Nr. 135/2000 beschlossen: Änderung des NÖ Jugendwohlfahrtsgesetzes

Mehr

http://www.ris.bka.gv.at/markiertedokumente.wxe?abfrage=bundesnormen&kundm...

http://www.ris.bka.gv.at/markiertedokumente.wxe?abfrage=bundesnormen&kundm... Seite 1 von 20 Bundesrecht Bl. I Nr. 165/1999 Art. 1 1 01.01.2000 Beachte Verfassungsbestimmung Artikel 1 (Verfassungsbestimmung) Grundrecht auf Datenschutz 1. (1) Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick

Mehr

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Vereinbarung über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme bei den XXXXXX XXXXXXXXXXXXXX zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat Präambel Zwischen dem Vorstand und der Arbeitnehmervertretung

Mehr

Anmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung

Anmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung Bitte zurücksenden an: Stadtverwaltung Eschborn Fachbereich 4 Arbeitskreis Flüchtlinge Rathausplatz 36 65760 Eschborn Anmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung Name Vorname geboren am Straße,

Mehr

Kirchlicher Datenschutz

Kirchlicher Datenschutz Kirchlicher Datenschutz Religionsgemeinschaften können in ihrem Zuständigkeitsbereich ihre Angelegenheit frei von staatlicher Aufsicht selbst regeln. Dieses verfassungsrechtlich verbriefte Recht umfasst

Mehr

Normatives Dokument ICELT D 1006:2015 ICELT-Datenschutzrichtlinie

Normatives Dokument ICELT D 1006:2015 ICELT-Datenschutzrichtlinie Normatives Dokument ICELT D 1006:2015 ICELT-Datenschutzrichtlinie ICELT-Datenschutzrichtlinie ICELT e.v. An der Ziegelei 2 D-37124 Rosdorf Tel: +49 (0)551 / 30 66 288-0 Fax: +49 (0)551 / 30 66 288-9 E-Mail:

Mehr

Cloud Computing - und Datenschutz

Cloud Computing - und Datenschutz - und Datenschutz Leiterin Referat L1 Rechtliche Grundsatzfragen, Öffentlichkeitsarbeit, Internationaler Datenverkehr, betrieblicher und behördlicher Datenschutz, Melderegister, Sonderaufgaben beim Landesbeauftragten

Mehr