Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort und Weiterbildungen für TFA (AG TFA)

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1 Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort und Weiterbildungen für TFA (AG TFA) Vorsitzende Silke Agus stellv. Vorsitzende Dr. Claudia Veit Telefon: Telefax: sagus@vmf-online.de Leitfaden zur Anerkennung von Fort und Weiterbildungen für TFA Anerkennung gemäß 5 (2) (3) der Einstufung in die Tätigkeitsgruppe II und III des Gehaltstarifvertrages für Tiermedizinische Fachangestellte/TierarzthelferInnen. Ortsgebundene Fort- und Weiterbildungsangebote sind Präsenzveranstaltungen mit Vorträgen inkl. Diskussion und/oder eigener praktischer Tätigkeit der TeilnehmerInnen unter Anleitung. Strukturierte Interaktive Fort- und Weiterbildungsangebote finden ohne Präsenz aller TeilnehmerInnen an einem Ort statt. Die Fort- bzw. Weiterbildung erfolgt über fachliche Zeitschriften, Online Medien oder audiovisuelle Medien mit anschließender Lernerfolgskontrolle in Schriftform mit einem zeitlichen Aufwand für die TeilnehmerIn von mindestens 4 U/Std. Anträge sind mit Mehrheitsbeschluss von der AG abzulehnen, wenn die Fort- bzw. Weiterbildung moderne Gesichtspunkte der Erwachsenenbildung unberücksichtigt lässt und nicht anzunehmen ist, dass durch die Fort- bzw. Weiterbildung der Wissensstand der TeilnehmerInnen gefördert wird. Antrag Für die Anerkennung von Fort- und Weiterbildungsangeboten ist ein schriftlicher Antrag des Veranstalters erforderlich, der die folgenden Angaben enthält: Präsenzveranstaltungen: Veranstaltungsort Veranstaltungsdatum Titel der Veranstaltung Programm (Thema/Titel des Vortrages/Seminars; Kurzbeschreibung des Inhaltes inkl. der Lernzielformulierung; vollständiger Zeitplan, inkl. aller Anfangs-, Endund Pausenzeiten) Qualifikation des Referenten (belegt durch Vita) Angabe der Vortragsform (Methodik und Didaktik) Veranstalter (mit Anschrift) 1/5 Stand:

2 Strukturierte interaktive Fort- und Weiterbildungsangebote*: Art und Titel des Mediums (Fachzeitschrift, Online-Angebot, audiovisuelles Medium) Ort (Verlag, ISBN-Nr. URL etc.) Datum und/oder Dauer des Fort- bzw. Weiterbildungsangebotes Programm (Themen, Kurzbeschreibung des Inhaltes inkl. der Lernzielformulierung; Dauer des erforderlichen Selbststudiums für die TeilnehmerIn, Inhalt und Art* der Lernerfolgskontrolle inkl. Lösung) *z.b. über Mentor, schriftliches/edv-gestützte Korrektur/Feedback o.ä. Autoren (belegt durch Vita) Veranstalter (mit Anschrift) s. hierzu auch zusätzliche Hinweise für die Anerkennung von interaktiven Fort- und Weiterbildungsangeboten (Seite 4 des Leitfadens) Anträge sind schriftlich und möglichst spätestens 6 Wochen vor Drucklegung des Programms per als Dateianhang bei der/dem 1. Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort- bzw. Weiterbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte/ TierarzthelferInnen (Anschrift s. oben) einzureichen. Es können nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden. Dauer/Zeitraum der Anerkennung Die Anerkennung gilt ausschließlich für die eingereichte Veranstaltung. Jede identische Veranstaltung (siehe Präsenzveranstaltungen) im selben Kalenderjahr sowie im Folgejahr muss erneut zur Anerkennung eingereicht werden. Kriterien zur Anerkennung Voraussetzung für eine Anerkennung von Fort- und Weiterbildungsangeboten sind die Erfüllung folgender Punkte: Die TeilnehmerInnen des Fort- und Weiterbildungsangebotes sind TierarzthelferInnen, Tiermedizinische Fachangestellte ggf. auch weitere in der Tierarztpraxis in der Funktion einer TAH/TFA tätige Personen. Der Inhalt der Fort- bzw. Weiterbildung dient der Erweiterung der fachlichen Qualifikationen und Kompetenzen der nichttierärztlichen MitarbeiterInnen (s. hierzu auch Spezielle Kriterien für alle Fort- und Weiterbildungsangebote auf S. 5 dieses Leitfadens) Die Referenten/Dozenten/Autoren weisen eine ausreichende fachliche Qualifikation für den dargestellten Wissensstoff auf. Das Lernziel des Vortrages/Seminars muss vom Referenten definiert werden. Eine Kurzbeschreibung zum Thema liegt dem Antrag bei. Der Veranstalter sollte aufgrund seiner Erfahrung und Zuverlässigkeit Gewähr dafür bieten, dass die Organisation und Durchführung der Fort- bzw. Weiterbildung weitestgehend ohne Mängel erfolgt. Leitfaden zur Anerkennung von Fort- bzw. Weiterbildungen für TFA 2/5 Stand:

3 Den TeilnehmerInnen ist eine Vortragszusammenfassung in Schriftform oder auf einem Datenträger auszuhändigen Die Inhalte der Fort- und Weiterbildung sind unabhängig von kommerziellen Interessen Dritter. Objektive Produktinformation nach wissenschaftlichen Kriterien, z.b. durch die pharmazeutische Industrie, ist zulässig. Teilnahmebescheinigungen: - Ortsgebundene Veranstaltungen Die Teilnahmebescheinigungen dürfen erst am Veranstaltungsort, i.d.r. am Ende der Veranstaltung, ausgegeben werden. - Fort- bzw. Weiterbildungsveranstaltungen (auch Interaktive) Zertifikate/Teilnahmebescheinigungen dürfen erst nach personenbezogener Erfassung und objektiver Qualitätsprüfung ausgestellt werden. Gebühren Für die Anerkennung von Fort- bzw. Weiterbildungen laut Tarifvertrag 5 Tätigkeitsgruppe II werden folgende Gebühren (inkl. MwSt.) erhoben: Bearbeitung von: incl. MwSt - Veranstaltung bis zu 11 U*/Stunden in einem Antrag 50,00 Euro - Mehrere identische Veranstaltungen an verschiedenen Terminen bis zu 11U*/Stunden in einem Antrag - Eintägige Veranstaltungen mit verschiedenen Themen - Zweitägige zusammenhängende Veranstaltung in einem Antrag 80,00 Euro - Zweitägige zusammenhängende Veranstaltung in einem Antrag - mehreren identischen zweitägigen Veranstaltungen an verschiedenen Terminen in einem Antrag 90,00 Euro 90,00 Euro - Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als zwei Tagen 100,00 Euro - Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als zwei Tagen an verschiedenen Terminen in einem Antrag 110,00 Euro - Interaktiv: Bearbeitung von strukturierten Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen/ Fachzeitschriften 120,00 Euro E-Learning-Kurse bis zu 5 Modulen 150,00 Euro E-Learning-Kurse ab 6 Module 200,00 Euro Leitfaden zur Anerkennung von Fort- bzw. Weiterbildungen für TFA 3/5 Stand:

4 Bearbeitung von eigenen Veranstaltungen (Dazu zählen Verband medizinischer Fachberufe e.v., Bildungswerk für Gesundheitsberufe e.v., Bundesverband praktizierender Tierärzte e.v. und Landesverbände des bpt sowie die bpt-akademie GmbH) - Veranstaltung bis zu 11 U*/Stunden in einem Antrag 25,00 Euro - Mehrere identische Veranstaltungen an verschiedenen Terminen bis zu 11U*/Stunden in einem Antrag - Eintägige Veranstaltungen mit verschiedenen Themen 30,00 Euro 30,00 Euro - Zweitägige zusammenhängende Veranstaltung in einem Antrag 40,00 Euro - Zweitägige zusammenhängende Veranstaltung in einem Antrag - mehreren identischen zweitägigen Veranstaltungen an verschiedenen Terminen in einem Antrag 45,00 Euro 45,00 Euro - Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als zwei Tagen 50,00 Euro - Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als zwei Tagen an verschiedenen Terminen in einem Antrag 55,00 Euro - Interaktiv: Bearbeitung von strukturierten Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen/ Fachzeitschriften E-Learning-Kurse bis zu 5 Modulen 75,00 Euro E-Learning-Kurse ab 6 Module 100,00 Euro Kommt eine Anerkennung nach der Bearbeitung eines Antrages nicht zustande, entstehen dennoch die oben aufgeführten Gebühren. *Unterrichtsstunde = 45 Minuten Die Stundenzahlen der anerkannten Bereiche müssen auf der Teilnahmebescheinigung aufgeführt werden. Beispiel: "Die Fort- bzw. Weiterbildungsveranstaltung ist mit (Anzahl) Fortbildungsstunden von der Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort- bzw. Weiterbildungen für TFA - nach 5 Abs. 1 und 2 des Gehaltstarifvertrages anerkannt" Es werden nur volle Unterrichtsstunden (45 Minuten) vergeben. Bis 20 Minuten wird auf die volle Unterrichtsstunde abgerundet und ab 21 Minuten auf die volle Unterrichtsstunde aufgerundet. Erweiterte Kriterien zur Anerkennung von interaktiven Fort- bzw. Weiterbildungen Leitfaden zur Anerkennung von Fort- bzw. Weiterbildungen für TFA 4/5 Stand:

5 Die Arbeitsgemeinschaft zur Anerkennung von Fort- bzw. Weiterbildungen für Tiermedizinische Fachangestellte/Tierarzthelferinnen hat am erweiterte Kriterien zur Anerkennung von interaktiven Fort- bzw. Weiterbildungen beschlossen. Mit Hilfe der erweiterten Kriterien können auch Fort- bzw. Weiterbildungen über veterinärmedizinische Fachzeitschriften, E-Learning, Webinare oder andere audiovisuelle Medien (Video, CD-Rom, DVD) geprüft, beurteilt und ggf. als geeignete Fort- bzw. Weiterbildung anerkannt werden. Zusätzliche Voraussetzung für eine Anerkennung von ortsungebundenen Fort- bzw. Weiterbildungsangeboten ist die Erfüllung folgender Kriterien: Zielgruppe der Fort- bzw. Weiterbildung sind ausschließlich Tiermedizinische Fachangestellte/Tierarzthelferinnen (GTV TFA 1) Die Mindestdauer des Lernens beträgt 4 Unterrichtsstunden Die geschätzte Dauer ist bereits vom Antragsteller anzugeben für eine anerkannte Fortbildungsstunde (entspricht 4 U/Std. des Lernens ) müssen von den Teilnehmern mindestens 10 Multiple-Choice-Fragen zur Lernerfolgskontrolle beantwortet werden Lernerfolgskontrolle der Teilnehmer Die Lernerfolgskontrolle erfolgt im Anschluss an die Fort- bzw. Weiterbildung. Für ein erfolgreiches Bestehen müssen mindestens 70 % der Fragen richtig beantwortet werden. Anrechnung strukturierter interaktiver Fort- bzw. Weiterbildungsangebote - Diese werden mit einer Wertigkeit von zurzeit 25% angerechnet. - Die Teilnahmebescheinigungen für interaktive Fort- bzw. Weiterbildungsangebote dürfen erst nach personenbezogener Erfassung der Bearbeitung der Lerninhalte und erfolgreich absolvierter Lernerfolgskontrolle ausgegeben werden. Dauer/Zeitraum der Anerkennung Bleibt das interaktive Fort- bzw. Weiterbildungsangebot unverändert bestehen, behält die Anerkennung drei Jahre nach erfolgter Anerkennung ihre Gültigkeit. Nach Ablauf von 3 Jahren muss das interaktive Fort- bzw. Weiterbildungsangebot grundsätzlich neu zur Anerkennung eingereicht werden. Spezielle Kriterien für alle Fort- und Weiterbildungsbildungsangebote Veranstalter müssen im Titel ihrer Kurse und auf den Teilnahmebescheinigungen klar formulieren, dass es sich ggfs. um Vermittlung von Wissen bei der "Assistenz bei tierärztlichen Tätigkeiten handelt. Dies gilt speziell auch im tierzahnmedizinischen sowie chirurgischen Bereich. Als nicht anerkennenswürdig gelten Grundfertigkeiten, die jeder/ jedem Auszubildenden während der dreijährigen Ausbildungszeit vermittelt werden, da mit solchen Fortbildungen ein schon vorhandener Wissensstand bedient, nicht aber neues Wissen gefördert wird. Hierbei handelt es sich vordergründig um den Laborbereich insbesondere um Kotuntersuchungen, einfache Urinuntersuchungen und die Präanalytik (z.b. Aufbereitung und Versandfertigmachen von Proben oder Anfertigung von Blutausstrichen). Vorgaben stehen in der Ausbildungsordnung für TFA. Leitfaden zur Anerkennung von Fort- bzw. Weiterbildungen für TFA 5/5 Stand:

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