Anmeldung und allgemeine Informationen
|
|
- Sara Pohl
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 Anmeldung und allgemeine Informationen Aufplanungsbeginn: 13. Juni 2016 Veranstalter: Bitte retour senden an oder an Fax Messe Dornbirn GmbH Messeplatz 1, A-6854 Dornbirn Tel Aussteller-Adresse: für Eintrag im Salon-Magazin Gustav und auf der Homepage Sollte die Korrespondenz-Adresse von der Aussteller-Adresse abweichen, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Internet: Frau/Herr: Mobil: Abweichende Rechnungsadresse Ihre Produkteinträge im Salon-Magazin Gustav Nur die hier angeführten Produkte dürfen präsentiert werden und erscheinen im Salon-Magazin Gustav. Wählen Sie ausschließlich aus dem beigelegten Produktindex zur alphabetischen Reihung. Allgemeine Informationen AUF- UND ABBAU: Aufbau Mittwoch, 26. Oktober und Donnerstag, 27. Oktober 2016, jeweils von 7 bis 21 Uhr sowie am Freitag, 28. Oktober 2016, von 7 bis 15 Uhr Abbau Sonntag, 30. Oktober 2016, von 18 bis 24 Uhr sowie Montag, 31. Oktober und Dienstag, 01. November 2016, jeweils von 7 bis 21 Uhr Der Auf- und Abbau außerhalb der genannten Zeiten bedarf der vorherigen Anmeldung und Genehmigung durch die Messe Dornbirn. ÖFFNUNGSZEITEN: Freitag, 28. Oktober 2016, von 18 bis 22 Uhr (Preview - nur für geladene Gäste) Samstag, 29. Oktober 2016, von 10 bis 20 Uhr sowie Sonntag, 30. Oktober 2016 von 10 bis 18 Uhr, Rahmenveranstaltungen darüber hinaus. Einlass für Aussteller jeweils eine Stunde vor Messebeginn. URHEBERRECHT: Die Aussteller sind nach dem Urheberrecht verpflichtet, für jegliche musikalische Aufführung (Radio, CD-Player, Fernsehen, Video, selbst kopierte Musik auf CDs, MP3s usw.) die Aufführungsbewilligung spätestens drei Tage vor Messebeginn bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle der AKM ( bzw. GEMA ( zu erwerben. Wir anerkennen die angeschlossenen Teilnahmebedingungen und das Qualitätsmanifest in allen Teilen und unterwerfen uns in allen aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ohne Rücksicht auf den Streitwert dem Gerichtsstand des Bezirksgerichtes Dornbirn. Eine Zulassung und die konkrete Standplatzzuteilung erfolgt nach freiem Ermessen der Veranstalterin. Aufplanungsbeginn ist der 13. Juni 2016.
2 2 Anmeldung für Pakete und Kooperationspartner Wir bestellen verbindlich: BASIS-PAKET DESIGN 9 m ,00 Für Kleinstbetriebe, z. B. Jungdesigner (keine Kooperationspartner!) Standbegrenzungselemente (Rück- und Begrenzungswände) 1/3 Seite im Salon-Magazin Gustav 20 kostenlose Kundeneintrittskarten* 2 Preview-Karten 2 Ausstellerausweise BASIS-PAKET GENUSS (ohne Lager) 9 m ,00 (keine Kooperationspartner!) BASIS-PAKET GENUSS (mit Lager: 4,5 m 2 ) 13,5 m ,00 (keine Kooperationspartner!) Bei beiden Varianten inkludiert: einheitlicher Komplettstandbau (3x3m) mit Mobiliar (Theke und Stehtisch) 1/3 Seite im Salon-Magazin Gustav 20 kostenlose Kundeneintrittskarten* 2 Preview-Karten 2 Ausstellerausweise STANDARD-PAKET bis 15 m ,00 Front: m x Tiefe: m = m 2 (keine Kooperationspartner!) Standbegrenzungselemente (Rück- und Begrenzungswände) 1/2 Seite im Salon-Magazin Gustav 30 kostenlose Kundeneintrittskarten* 4 Preview-Karten 3 Ausstellerausweise KOMFORT-PAKET SMALL bis 30 m ,00 KOMFORT-PAKET bis 50 m ,00 PREMIUM-PAKET unbegrenzte Fläche ** 7.710,00 Front: m x Tiefe: m = m 2 Standbegrenzungselemente (Rück- und Begrenzungswände) 2/3 Seite im Salon-Magazin Gustav 40 kostenlose Kundeneintrittskarten* 6 Preview-Karten 4 Ausstellerausweise 2 Ausstellerparkplätze Kooperationspartner à 250,00 (max.1 Kooperationspartner) Mit einem Kooperationspartner erweitert sich das Komfort-Paket Small um folgende Paketelemente: Kooperationspartner werden auf der Stele genannt 1/3 Seite im Salon-Magazin Gustav 20 Kundeneintrittskarten* 2 Preview-Karten 2 Ausstellerausweise Das Gesamtpaket wird zwischen den Kooperationspartnern gleichmäßig aufgeteilt. Wird eine abweichende Aufteilung der Paketinhalte gewünscht, bitten wir um Bekanntgabe. Front: m x Tiefe: m = m 2 Standbegrenzungselemente (Rück- und Begrenzungswände) 1 Seite im Salon-Magazin Gustav 50 kostenlose Kundeneintrittskarten* 8 Preview-Karten 6 Ausstellerausweise 3 Ausstellerparkplätze Kooperationspartner à 300,00 (max. 2 Kooperationspartner) Mit einem Kooperationspartner erweitert sich das Komfort-Paket um folgende Bestandteile je Kooperationspartner: Kooperationspartner werden auf der Stele genannt ½ Seite im Salon-Magazin Gustav 20 Kundeneintrittskarten* 2 Preview-Karten 2 Ausstellerausweise Das Gesamtpaket wird zwischen den Kooperationspartnern gleichmäßig aufgeteilt. Wird eine abweichende Aufteilung der Paketinhalte gewünscht, bitten wir um Bekanntgabe. Front: m x Tiefe: m = m 2 Fläche nach Bedarf (Standkonzept erforderlich!) Standbegrenzungselemente (Rück- und Begrenzungswände) 2 Seiten im Salon-Magazin Gustav 60 kostenlose Kundeneintrittskarten* 10 Preview-Karten 8 Ausstellerausweise 4 Ausstellerparkplätze Kooperationspartner à 350,00 (max. 4 Kooperationspartner) Mit einem Kooperationspartner erweitert sich das Premium-Paket um folgende Bestandteile je Kooperationspartner: Kooperationspartner werden auf der Stele genannt ½ Seite im Salon-Magazin Gustav 20 Kundeneintrittskarten* 4 Preview-Karten 2 Ausstellerausweise Das Gesamtpaket wird zwischen den Kooperationspartnern gleichmäßig aufgeteilt. Wird eine abweichende Aufteilung der Paketinhalte gewünscht, bitten wir um Bekanntgabe. * Zusätzliche Kundeneintrittskarten können kostenpflichtig bestellt werden. ** Bedarf muss nachgewiesen werden Angebot nur, solange der Vorrat reicht. Flächenanfragen von mehr als 150 m 2 können nur bearbeitet werden, wenn dadurch die Ausgewogenheit des Gesamtangebots nicht beeinträchtigt wird. Wir anerkennen die angeschlossenen Teilnahmebedingungen in allen Teilen und unterwerfen uns in allen aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ohne Rücksicht auf den Streitwert dem Gerichtsstand des Bezirksgerichtes Dornbirn.
3 3 Anmeldung Kooperationspartner Meldung Kooperationspartner Kooperationspartner 1 Produkteinträge: Internet: Kooperationspartner 2 Produkteinträge: Internet: Kooperationspartner 3 Produkteinträge: Internet: Kooperationspartner 4 Produkteinträge: Internet:
4 4 Anmeldung für Standbau Späteste Bestellung bis 07. Oktober Nachbestellungen können nur nach Möglichkeit und gegen einen Aufschlag von 20 % bearbeitet werden. Angaben zum Standbau für Standard-, Komfort- und Premium-Pakete bitte Skizze mit geplanter Standeinrichtung einreichen: Wir kommen mit eigenem Standbau (Standkonzept ist verpflichtend bitte zusammen mit den Anmeldeunterlagen einreichen) Inkludierter Standbau Basis-Paket Design Basis-Paket Genuss Mögliche Standbauvariationen für Standard-, Komfort- und Premium-Pakete (bitte ankreuzen) Variante 1 ohne Rückwand Variante 2 mit Rückwand Mobiliar/zusätzliche Einrichtung für alle Pakete Tisch mit Tischdecke 160 x 80 cm Sessel Tosca Stück à 37,00 Stück à 16,00 Regal 2 x 2 m (begrenzte Stückzahl) Tischgarnitur 160 x 80 cm (begrenzte Stückzahl) Stück à 75,00 Stück à 130,00
5 5 Anmeldung für technische Anschlüsse und Karten Späteste Bestellung bis 07. Oktober Nachbestellungen können nur nach Möglichkeit und gegen einen Aufschlag von 20 % bearbeitet werden. Strom: Jedes Paket beinhaltet einen Basis-Stromanschluss von 2,2KW. Bitte geben Sie an, falls Sie keinen oder einen zusätzlichen Stromanschluss benötigen! Keinen Stromanschluss Zusätzliche Stromanschlüsse: Steckdosen (230V Lichtstrom) 10A = 2,2 KW = 121,00 pro Steckdose Anzahl: 16A = 3,5 KW = 192,50 pro Steckdose Anzahl: Kraftsteckdosen (400V Starkstrom) 10A = 7,5 KW = 375,00 pro Steckdose Anzahl: 16A = 10,5 KW = 441,00 pro Steckdose Anzahl: Wir haben einen eigenen Stromverteiler mit Kraftstromstecker: Ja Nein Wasser: 1 Anschluss und Abfluss inkl. Verbrauch = 215, Anzahl: Mietspülbecken = 175, Anzahl: Gläserservice: Bereitstellung und Reinigung von Gläsern (Degustationsgläser, 23cl) = 210,00 Beleuchtung: Standbeleuchtung: Die Hallen werden grundsätzlich mit einem Ambient-Licht ausgeleuchtet, um eine Wohlfühlatmosphäre auf der Gustav zu garantieren. Die Standbeleuchtung ist nicht im Paket inkludiert, gerne können Sie diese gesondert bestellen. 1 Strahler (500 Watt) = 65, Anzahl: Wireless-LAN (Internetzugang): W-LAN Paket inkludiert für 1 Gerät: 2 Aufbau- und 3 Messetage = 75,00 Anzahl: (5 MB Down-/1 MB Uploadspeed) Hängepunkte: (Späteste Bestellung: 07. Oktober 2016) Alle Hängepunkte müssen über die Messe Dornbin bestellt werden, es dürfen keinerlei eigene Abhängungen gemacht werden. Wir benötigen Hängepunkte (Preis auf Anfrage) Ausstellerkarten Stück zusätzliche Ausstellerausweise Stück zusätzliche Ausstellerparkplätze 20,00 pro Stück (an allen Tagen gültig) 15,00 pro Stück (an allen Tagen gültig)
6 6 Standskizze für technische Anschlüsse Der Raster dient Ihnen als Lineal. Schreiben Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe von Besuchergängen, Hallenausgängen oder markanten Punkten sowie Ihres Nachbarstandes dazu. Bitte zeichnen Sie zusätzliche Wandelemente dazu, falls benötigt. 1 m Positionieren Sie Ihre Anschlüsse: S für Strom, W für Wasser, T für Telefon, B für Begrenzungswände Beispiel-Skizze 3,5 m Aussteller T S Aussteller 2 m W Aussteller Gang Gang B Strom: Bereitstellungskosten und Verbrauch sind im Standpreis enthalten. Eine Positionierung des Anschlusses an einer bestimmten Stelle kann nur bei rechtzeitigem Einlangen der von uns zur Verfügung gestellten Anschlussskizze berücksichtigt werden. Alle weiteren Installationen ab Anschlussdose(n) oder Verteiler oder innerhalb des Standes sind Sache des Ausstellers und dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Sonderanschlüsse (z. B. Direktanschluss oder frequenzumrichtergesteuerte Maschinen mit speziellen Anforderungen an die Fehlerstromschutzschalter) werden von externem Fachpersonal ausgeführt und von der ausführenden Firma direkt in Rechnung gestellt. Bitte beachten: Der bestellte und der tatsächliche Anschlusswert wird von unserem Elektriker während der Messe überprüft. Jede Nachrüstung für mehr Leistung oder zusätzliche Anschlussdosen nach bereits erfolgter Installation wird gesondert nach Aufwand verrechnet. Bitte prüfen Sie deshalb genau, welche Stromleistung und Anschlüsse Sie benötigen! Wasser: Bereitstellungskosten und Verbrauch (Fair Use) werden pauschal verrechnet. Die Wasser-Bereitstellung erfolgt an einem Standort und beinhaltet die Wasserzufuhr und Abwasserableitung. Ein Anschluss (z. B. Wasserhahn) ist ebenfalls beinhaltet. Eine Positionierung des Anschlusses an einer bestimmten Stelle kann nur bei rechtzeitigem Einlangen der von uns zur Verfügung gestellten Anschlussskizze berücksichtigt werden. Alle weiteren Geräte können auf Ihren Wunsch von uns angeschlossen werden (Stundensatz 76,00). Bitte beachten: Jede Nachrüstung nach Fertigstellung der bestellten Standardinstallationen wird gesondert nach Aufwand verrechnet. Bitte prüfen Sie deshalb genau, ob Sie Wasserbereitstellung benötigen!
7 Zeit und Raum für diegustav.com facebook.com/diegustav Online-Tickets unter diegustav.com/tickets 7 Anmeldung für Kommunikationsleistungen Die Gustav bietet Ihnen, neben individuellen Möglichkeiten der Standflächenbuchung und der bestmöglichen Messebetreuung, vor allem auch zielgerichtete Kommunikationskanäle. LED-Wände LED-Wand Messe Dornbirn Höhe Messepark-Kreisverkehr 9 m x 320 Pixel LED-Wand Schwefel Dornbirn Höhe OK Glas, stadtauswärts 12 m x 384 Pixel Messevorwoche 60,00/Tag 320,00/Woche Messewoche 70,00/Tag 400,00/Woche Messevorwoche 75,00/Tag 425,00/Woche Messewoche 75,00/Tag 425,00/Woche Ist Ihr Unternehmen auf Social Media-Plattformen vertreten? Wenn ja, dürfen wir uns mit Ihnen vernetzen? Facebook Twitter Xing YouTube Sonstige: Ja Ja Nein Nein Kostenlose Werbemittel Stk. Kuvert-Aufkleber 26. /27. Okt 2013, Uhr Internationaler Salon für Konsumkultur Messe Dornbirn / Vorarlberg Stk. Plakate, Größe A2 (42 x 59,4 cm) Stk. Postkarten Beispiele und nähere Informationen zu allen Kommunikationsleistungen finden Sie unter diegustav.com.
8 8 Produktindex A HAUS & HOF A.A BAUSTOFFE A.A BAUSTOFFE A.A.A Fliesen A.A.B Gebrauchtes A.A.C Glas A.A.D Holz A.A.E Metall A.A.F Stein A.B BAD A.B.A Armaturen A.B.B Badausstattung A.B.C Badmöbel A.B.D Sanitärkeramik A.C BÜRO A.C.A Bürobedarf A.C.B Büromöbel A.C.C Bürotechnik A.C.D Schreibwerkzeuge A.D WOHNEN A.D.A Beleuchtung A.D.B Dekoration A.D.C Gartendekoration A.D.D Gartenmöbel A.D.E Gartentechnik A.D.F Gedeckter Tisch A.D.G Grillzubehör A.D.H Hauselektrik A.D.I Heimtextilien A.D.J Möbel A.D.K Teppiche A.D.L Werkzeuge A.E KÜCHE A.E.A Einbauküchen A.E.B Elektrogroßgeräte A.E.C Elektrokleingeräte A.E.D Kochgeschirr A.E.F Küchenausstattung A.E.G Messer A.E.H Pfannen A.E.I Töpfe A.F FASZINATION A.F.A Designklassiker A.F.B Elektronik A.F.C Literatur A.F.D Mechanik A.F.E Mobilität A.F.F Mode A.F.G Musik A.F.H Musikinstrumente A.F.I Schmuck A.F.J Spiele A.F.K Sport A.F.L Uhren A.F.M Unterhaltung B GENUSS B.A GETRÄNKE B.A.A Bier B.A.B Brände B.A.C Champagner B.A.D Kaffee B.A.E Säfte B.A.F Spirituosen B.A.G Tabakwaren B.A.H Tee B.A.I Wasser B.A.J Wein B.B LEBENSMITTEL B.B.A Backwaren B.B.B Essig B.B.C Exotisches B.B.D Feinkost B.B.E Fisch B.B.F Fleisch B.B.G Gemüse B.B.H Getreide B.B.I Gewürze B.B.J Hülsenfrüchte B.B.K Käse B.B.L Konfitüre B.B.M Kräuter B.B.N Molkereiprodukte B.B.O Obst B.B.P Öle B.B.Q Pasta B.B.R Rohkost B.B.S Schokolade B.B.T Slowfood B.B.U Süßwaren B.B.V Wurst und Schinken B.B.W Zubereitungen B.C ALLGEMEINER GENUSS B.C.A Bücher B.C.B Catering B.C.C Hotellerie B.C.D Kosmetik B.C.E Pflanzen B.C.F Saatgut B.C.G Stationäre Gastronomie B.C.H Touristik B.C.I Zigarren C HANDWERK C.A Ausbauhandwerk C.B Bekleidungshandwerk C.C Bootsbauer C.D Buchbinder C.E Designhandwerk C.F Fotografen C.G Gartenbauer C.H Glasbläser C.I Goldschmiede C.J Holzhandwerk C.K Hutmacher C.L Installationshandwerk C.M Instrumentenbauer C.N Lebensmittelhandwerk C.O Maler C.P Metallhandwerk C.Q Ofenbauer/-Händler C.R Polsterer C.S Raumausstatter C.T Sattler C.U Schuhmacher C.V Steinmetze C.W Stuckateure C.X Töpfer C.Y Uhrmacher D SONSTIGES D.A Dienstleistungen D.B Medien D.C Sonstiges D.D Verbände/Organisationen D.E Wettbewerbe D.D Zertifizierung
9 9 Qualitätsmanifest VORBEMERKUNGEN Die Gustav präsentiert Produkte von Wert. Das ist ihr Versprechen an die Besucher. Damit wir Wort halten können, geben Sie uns Ihres. Ihre Unterschrift unter das Gustav -Qualitätsmanifest ist Ihr Bekenntnis zu anspruchsvoller Konsumkultur. 1. URHEBERRECHT/PLAGIATSSCHUTZ Ich versichere, dass ich mit den von mir angebotenen Produkten nicht das Urheberrecht eines Dritten verletze. Ich versichere vielmehr, dass ich selbst Urheber der von mir ausgestellten Produkte bin, mindestens jedoch, dass ich vom Urheber durch entsprechende Vereinbarung (Lizenz, Liefervertrag o. Ä.) autorisiert bin, die ausgestellten Produkte herzustellen oder zu vertreiben. Hersteller, Erzeuger oder Erzeugergemeinschaften müssen namentlich genannt werden. 2. WERTHALTIGKEIT Ich versichere, dass meine Produkte von Wert sind: Der Herstellungsprozess verstößt nicht gegen das aufrichtige Berufsethos des Handwerks oder einer anderen relevanten Berufsgruppe. Leitmotiv für Entwicklung und Herstellung ist nicht das Diktat des möglichst billigen Preises, sondern Werte wie Sorgfalt, Nachhaltigkeit, Gebrauchsnutzen, Ästhetik oder optimale Materialqualität. Gestaltung erschöpft sich nicht in Oberflächlichkeiten, sondern steigert den Gebrauchsnutzen oder den Wert des Produktes. Bei Lebensmitteln: Weitgehend handwerkliche Herstellung aus regionalen Rohstoffen, die nachhaltig erzeugt sind; sie sind frei von gentechnisch veränderten Rohstoffen und weitgehend frei von synthetischen Zusatz-, Konservierungsund Aromastoffen. Bei Weinen: Herkunft von Betrieben, bei denen die Arbeit in Weinberg und Keller in der Hand des Winzers liegt und deren Weine zu mindestens 75 % aus eigenem Anbau stammen. Bei Kulturpflanzen oder Samen: Keine nicht selbst vermehrbaren F1-Hybriden. Bei Getränken: Keine Zusatzstoffe zur Stabilisierung, Konservierung oder Verlängerung der Haltbarkeit. Es steht Ihnen frei, eigene überzeugende Kriterien für den Wert Ihrer Produkte anzuführen: 3. ZULASSUNG Das unterschriebene Qualitätsmanifest ist Voraussetzung für die Anmeldung. Gemäß den Besonderen Teilnahmeund Ausstellungsbedingungen entscheidet die Veranstalterin nach freiem Ermessen über die Teilnahme der Aussteller und bestätigt die Zulassung schriftlich. Aussteller können nur Produkte zeigen, die nach den oben genannten Kriterien zugelassen sind. Eine Zuwiderhandlung kann zur Schließung des Messestands und zum Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen führen. 4. ERKLÄRUNG Hiermit erkläre ich, dass die von mir angebotenen Produkte den oben genannten Kriterien entsprechen. Alle angebotenen Handelswaren sind mit Namen und Firmensitz des Erzeugers/Herstellers gekennzeichnet. Mir ist bekannt, dass im Falle einer Zuwiderhandlung eine Schließung des Messestands droht und dass ich von zukünftigen Veranstaltungen ausgeschlossen werden kann.
10 Besondere Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen 1. PRÄAMBEL Die Gustav Internationaler Salon für Konsumkultur hat das Ziel, Produkte besonderer Werthaltigkeit zu zeigen. Dabei geht es um ein einheitliches Mindest-Qualitätsniveau, das für die Veranstalterin, die Besucher und die anderen Aussteller nachvollziehbar ist. An der Veranstaltung können Erzeuger, Handwerker und Handelsbetriebe teilnehmen, sofern sie den gehobenen Qualitätserfordernissen eines internationalen Salons für Konsumkultur entsprechen und von der Jury zugelassen werden. 2. VERANSTALTERIN Messe Dornbirn GmbH, Messeplatz 1, 6854 Dornbirn, Österreich 3. ZULASSUNG Zugelassene Ausstellungsgüter (Details siehe Produktindex): Baustoffe, Badausstattung, Büroausstattung, Wohnbedarf, Küchenausstattung, Mechanik, Elektronik, Mode, Schmuck, Uhren, Literatur, Spiele, Getränke, Lebensmittel, Gastronomie, Hotellerie, Kosmetik, Gartenbedarf, Tabakwaren, Handwerk. Eine gültige Gewerbeberechtigung ist Voraussetzung für die Messe-Zulassung. Eine Anmeldung muss neben dem ausgefüllten Anmeldeformular auch das unterschriebene Qualitäts-Manifest und eine Beschreibung des geplanten Standkonzepts mit anschaulicher Skizze unter Angabe der ausgestellten Güter enthalten (kann digital als PDF eingereicht werden). Die Veranstalterin bzw. die von ihr eingesetzte Jury behält sich das Recht vor, Anmeldungen zur Messe ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. einzelne Ausstellungsgüter von der Anmeldung auszuschließen. Werden während der Messeveranstaltung Verstöße eines Ausstellers gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen bekannt und diese vom Aussteller nicht unverzüglich behoben, oder werden berechtigte Beschwerden wie z. B. eine unwahre Werbebotschaft gegen einen Aussteller vorgetragen, so behält sich die Veranstalterin das Recht vor, diesen Aussteller auch während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die Veranstalterin ist berechtigt, die Messe zu verlegen, zu verkürzen oder abzusagen. Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung oder Verkürzung gilt der Vertrag als für den neuen Zeitpunkt und für die neue Zeitdauer, mit den dann gültigen Preisen, abgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht oder Schadenersatzanspruch steht den Ausstellern in diesem Falle nicht zu. Für den Fall der Nichtabhaltung entfallen für die angemeldeten Aussteller unter Ausschluss jedes Schadenersatzanspruches die für diese Veranstaltung vorgesehenen Zahlungen bis auf eine von der Wirtschaftskammer Vorarlberg festzusetzende Unkostenentschädigung für die Veranstalterin. 4. ANMELDUNG Die Anmeldung ist genauestens auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterfertigen. Eine einmal erfolgte Anmeldung kann nicht zurückgezogen werden. Die Standmiete einschließlich aller gesetzlich vorgeschriebenen Steuern ist auch dann zu entrichten, wenn der Aussteller nicht an der Messe teilnehmen kann. Zusätzlich in Rechnung gestellt werden ebenso etwaige Kosten für die Herstellung der Infrastruktur am Messestand (zusätzlicher Stromanschluss, Wasser, Standbau etc.). Gelingt es jedoch der Veranstalterin, den vom Aussteller nicht belegten Platz gleichwertig zu vermieten, ist seitens der angemeldeten Firma eine Stornogebühr von zumindest 30 % des vollen Mietbetrages sowie der anfallenden gesetzlichen Abgaben zu entrichten. Mit Versand der Anmeldebestätigung an den Aussteller ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Aussteller vollzogen. Die erteilte Zusage kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind. Es dürfen dabei nur jene Waren ausgestellt werden, die bereits in der Anmeldung angeführt sind. Die Standzuweisung erfolgt seitens der Veranstalterin spätestens drei Wochen vor Messebeginn. Fehler in der Standzuteilung oder Standänderungen berechtigen den Aussteller weder zum Rücktritt noch zu Schadenersatzansprüchen. Wird der gemietete und von der Veranstalterin zugeteilte Stand bis spätestens 12 Uhr am Tag der Preview der Messe nicht bezogen oder wird er vor dem Ende der Messe geräumt, hat die Veranstalterin das Recht, darüber anderweitig zu verfügen. Der Aussteller hat in diesem Falle keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühr bzw. eines aliquoten Teiles davon. 5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Nach der Zulassung (Annahme der Anmeldung) sind sämtliche von der Veranstalterin ausgestellten Rechnungen ohne Abzug zahlbar netto Kassa, nach Erhalt der Rechnung. Die Fakturierung erfolgt in Euro. Mietrechnungen sind vor Standbezug zu bezahlen. Sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben gehen zu Lasten des Ausstellers. Sämtliche angegebenen Preise sind Nettopreise. Umsatzsteuer-Rückerstattung für ausländische Aussteller: Finanzamt Graz-Stadt. Weitere Informationen und Formulare unter folgender Internetadresse: bmf.gv.at/service/formulare/ 6. ZOLL- UND MEHRWERTSTEUERBESTIMMUNGEN Der Aussteller hat die geltenden Zoll- und Mehrwertsteuerbestimmungen zu beachten. Zollbehörden und Steuerbehörden kontrollieren während der Messe fallweise die Übereinstimmung der Zollpapiere mit den vorhandenen Waren und bei Direktverkauf die Abfuhr der Mehrwertsteuer. 7. GEMEINSCHAFTSSTÄNDE/UNTERVERMIETUNG Die Veranstalterin ermutigt die Aussteller ausdrücklich zu einem gemeinschaftlichen Auftritt auf einem gemeinsamen Messestand. Diese Gemeinschaftsbeteiligungen müssen jedoch bei der Anmeldung ausdrücklich unter namentlicher Nennung der beteiligten Mitaussteller angezeigt werden. Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung der Veranstalterin den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise unterzuvermieten oder sonst zu überlassen, ihn zu tauschen oder Aufträge für eine andere Firma anzunehmen. Die von der Veranstalterin genehmigte Aufnahme eines oder mehrerer Mitaussteller ist gebührenpflichtig. 8. HAFTUNG Sämtliche von den Ausstellern eingebrachten Ausstellungsgüter müssen seitens des Ausstellers voll versichert sein, und es stehen somit dem Aussteller gegenüber dem Veranstalter wegen Schäden aus höherer Gewalt, Fahrlässigkeit, Diebstahl oder Vandalismus keinerlei Ersatzansprüche zu. Dies gilt auch für Schäden, die allenfalls beim Aus- und Verpacken bzw. beim An- und Abtransport der Ausstellungsgüter entstehen. 9. STANDBAU UND GESTALTUNG Auf dem Salon Gustav sind herkömmliche Begrenzungswände grundsätzlich nicht erlaubt. Stattdessen werden veranstalterseitig Begrenzungselemente (z. B. von der Hallendecke abgehängte, textile Fahnen) gemäß gebuchtem Leistungspaket zur Verfügung gestellt, mit denen die einzelnen Ausstellungsstände gegeneinander abgegrenzt werden. Alle Ausstellungsstände werden mit vorgegebenen, einheitlichen Bodenbelägen ausgestattet. Außerdem wird ein einheitliches Beleuchtungskonzept realisiert, das eine wirkungsvolle Inszenierung der Ausstellungsstände und ein einheitliches Gestaltungsbild sicherstellt. In Einzelfällen kann jedoch ausschließlich nach schriftlicher Genehmigung durch die Veranstalterin von diesem Prinzip abgewichen werden. Solche Alternativlösungen dürfen jedoch das einheitliche Gesamterscheinungsbild nicht stören. 10. AUSSTELLUNGSBETRIEB Im Hinblick auf eine besondere Wohlfühlatmosphäre dürfen Produktpräsentationen und Verkostungen grundsätzlich nur in dezenter Form innerhalb des eigenen Ausstellungsstandes stattfinden. Präsentationen, die zu Menschenansammlungen auf den Gängen führen, sind nicht erlaubt. Für umfassende Präsentations- oder Verkostungsaktionen stehen den Ausstellern eigens dafür geschaffene Präsentationsplattformen zur Verfügung. Die Nutzung dieser Plattformen muss grundsätzlich vorher angemeldet werden. Spontanpräsentationen sind nur möglich, wenn eine Plattform für mindestens eine Stunde am Stück frei ist. Die Anprobe von Kleidungsstücken, bei denen ein Aus- oder Umziehen erforderlich ist, darf grundsätzlich nicht auf den Ausstellungsständen erfolgen. Dafür steht ein eigens geschaffener DressingRoom mit entsprechender Infrastruktur und Privatsphäre zur Verfügung. Akustische Darbietungen, Hintergrundmusik o. Ä. sind nur in dem Umfang erlaubt, als sie sich ausschließlich auf die eigene Standfläche auswirken. Im Falle von Beschwerden durch Nachbarstände oder Besucher kann die Veranstalterin die komplette Abschaltung verlangen. Alle Aussteller sind angehalten, ihre Messestände stets mit angemessen gekleidetem, kompetentem und freundlichem Personal zu besetzen. Sie sollen durch ihre Präsentation, ihre Standgestaltung sowie durch stete Ordnung am Stand und ihr Verhalten an der besonderen Wohlfühlatmosphäre mitwirken. 11. VERPACKUNGSMATERIAL Das Verpackungsmaterial der Ausstellungsgüter ist am Tag der Preview bis 14 Uhr aus den Messeräumen zu entfernen, widrigenfalls die Beseitigung auf Kosten des Ausstellers veranlasst werden kann. Für den Verbleib nicht rechtzeitig entfernter Materialien wird keine Verantwortung durch die Veranstalterin übernommen. Das Verpackungsmaterial kann beim offiziellen Messespediteur kurzfristig eingelagert werden. 12. AUFBAU UND RÄUMUNG DER STÄNDE Hinweise zum Auf- und Abbau können dem Aussteller-Informationsblatt der jeweiligen Messe entnommen werden. Alle für den Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein. Das Räumen der Stände ganz oder teilweise ist vor dem Zeitpunkt des offiziellen Messeschlusses nicht gestattet. Die Ausstellungsgüter dürfen erst dann aus dem zugewiesenen Ausstellungsraum entfernt werden, wenn der Aussteller alle ihm zur Last fallenden Kosten entrichtet hat. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist,
11 Besondere Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen muss bis spätestens einen Tag nach Messeschluss die Räumung des Standes erfolgt sein, widrigenfalls die Veranstalterin die Räumung des Standes auf Kosten des Ausstellers veranlassen kann. In diesem Fall übernimmt die Veranstalterin keine Haftung für die ordnungsgemäße Räumung und Einlagerung der Ausstellungsgegenstände. Einlagerungsgebühren gehen zu Lasten des Ausstellers. Die Ausstellungsfläche ist in dem Zustand, wie sie übernommen wurde, zurückzugeben. Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des miet- oder leihweise zur Verfügung gestellten Materials haftet der Aussteller. Teppichklebebänder, die rückstandslos entfernt werden können, sind bei der Messeleitung bzw. den Hallenchefs käuflich erwerbbar. 13. BEWACHUNG Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen ist während der offiziellen Auf- und Abbauzeiten sowie während der Messe durch die Veranstalterin ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen gewährleistet. Eine Bewachung außerhalb der oben angegebenen Zeiten ist nicht möglich. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten. Sonderwachen sind nur mit Genehmigung der Messeleitung zulässig. 14. VERSICHERUNG Mit der schriftlichen Anmeldung bzw. Teilnahme an einer Messe/Veranstaltung besteht kein automatischer Versicherungsschutz. Es wird den Ausstellern dringend nahegelegt, ihre Ausstellungsgüter und ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern. 15. REINIGUNG Die Reinigung der Gänge und Ausstellungshallen veranlasst die Veranstalterin. Die Instandhaltung, Reinigung und Bewachung des eigenen Ausstellungsplatzes und der Ausstellungsgüter obliegen dem Aussteller. Die Standreinigung muss täglich erfolgen und vor Beginn der offiziellen Messebesuchszeit beendet sein. Der Aufenthalt in den Messehallen außerhalb der Öffnungszeiten ist den Ausstellern und ihren Beauftragten nur jeweils eine Stunde vor und nach den offiziellen Öffnungszeiten gestattet. 16. AUSZEICHNUNGSPFLICHTEN Gemäß Preisauszeichnungsgesetz vom 19. März 1992, 2, Abs. 1, besteht für alle ausgestellten Waren Preisauszeichnungspflicht. Ausgenommen davon sind Ausstellungsgüter, die ausschließlich für Wiederverkäufer bestimmt sind, wobei dies jedoch durch einen deutlich sichtbaren Anschlag bekanntgegeben werden muss. Jedes einzelne ausgestellte Gut ist mit einem Vermerk zu versehen, aus welchem sich Hersteller, Material bzw. Zutaten und der Bruttopreis entnehmen lassen (bei Seriengütern ist auch eine Regalauszeichnung möglich). Es wird ausdrücklich festgehalten, dass sämtliche Verkäufe im Rahmen der Messe im Namen und auf Rechnung des Ausstellers und nicht der Veranstalterin erfolgen. 17. STROM UND WASSER Aufgrund der Bestellung des Ausstellers stellt die Veranstalterin die Wasserund Abwasserinstallation bis zum jeweiligen Ausstellungsstand gegen Verrechnung einer entsprechenden Pauschale her. Stromanschlüsse sind in allen Leistungspaketen mit unterschiedlichen Anschlusswerten enthalten (erhöhte Anschlusswerte können gegen separate Bestellung und Gebühr bereitgestellt werden). Nachträgliche, nicht mit der Anmeldung erfolgte Bestellungen von Energie und Zusatzleistungen werden mit einem Aufschlag von 50 % auf die Basispreise belegt. Sämtliche Installationen innerhalb der Kojen sind vom Aussteller zu veranlassen und gehen auf Kosten des Ausstellers. Diese dürfen nur von behördlich konzessionierten Firmen und nur ab den für den jeweiligen Stand vorgesehenen Anschlusspunkten durchgeführt werden. Sämtliche Installationen werden durch ein von der Vorarlberger Landesregierung bestimmtes Kontrollorgan daraufhin überprüft, ob sie den Vorschriften des ÖVE entsprechen. Sollte dies nicht zutreffen, müssen sie entfernt und den Vorschriften gemäß neu erstellt werden. Bei Versagen der Energieversorgung bzw. der Zu- und Abwasserleitungen haftet der Aussteller für jene Personen- und Sachschäden, die durch seine Ausstellungsgüter oder seine Angestellten entstehen. 18. HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die Personen oder Sachen in den Messehallen, auf dem Messegelände und auf Parkplätzen erleiden. Sie haftet keinesfalls für Elementar-, Unfall-, Fahrzeug- und Diebstahlsschäden sowie weitere Schäden aller Art. Die Veranstalterin übernimmt insbesondere auch keinerlei Haftung bei Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Aussteller oder Dritten eingebrachten oder zurückgelassenen Güter, insbesondere Ausstellungs- und Standausrüstungsgegenstände. Sie haftet nicht für Schäden, die aus dem Verhältnis Aussteller/Aussteller sowie Aussteller/Besucher entstehen. Wei- ters haften die Veranstalterin oder deren Angestellte nicht für auf Irrtum beruhende Angaben oder Maßnahmen. Insbesondere verzichtet der Aussteller auf jegliche Ersatzansprüche gegenüber der Veranstalterin, wenn sich herausstellen sollte, dass Angaben in den Verkaufsprospekten über die Messeveranstaltungen nicht erfüllt werden. Solche Angaben beruhen auf Erfahrungswerten und können von der Veranstalterin deshalb nicht verbindlich zugesagt werden. Der Aussteller ist damit ausdrücklich einverstanden. 19. WERBUNG IM MESSEGELÄNDE Dem Aussteller steht für Werbezwecke nur sein ihm zugeteilter Stand zur Verfügung. Werbung für Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Veranstalterin gestattet. Werbemittel, Werbeschriften und Werbezettel dürfen außerhalb des zugewiesenen Standes weder angebracht noch verteilt werden. Die Veranstalterin hat das Recht, unbefugt angebrachte oder unbefugt ausgeführte Werbung ohne Anhören des Ausstellers und ohne Anrufung gerichtlicher Hilfe zu unterbinden. Bereits außerhalb des Standes des jeweiligen Ausstellers angebrachte oder verteilte Werbemittel werden auf Kosten des Verursachers entfernt. Promotion-Aktionen außerhalb des Standes werden nur in Ausnahmefällen genehmigt und bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der Veranstalterin. Sämtliche verkaufsfördernden Aktivitäten am Stand sowie die Inhalte der Werbebotschaften sind nach ethischen Grundsätzen auszurichten. Im Zweifelsfall ist die Rücksprache mit der Veranstalterin erforderlich. 20. FOTOGRAFIEREN Die Veranstalterin ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen von Ausstellungsgegenständen anfertigen zu lassen und zur Veröffentlichung zu verwenden. Der Aussteller verzichtet auf alle Einwendungen aus dem Urheberrecht, insbesondere auf das Recht am eigenen Bild. 21. HAUSORDNUNG Die Veranstalterin übt das Hausrecht im Messegelände aus. Es gilt die aktuelle Hausordnung des Veranstaltungsortes. Übernachten im und am Gelände sowie auf allen Parkplätzen ist verboten. 22. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Etwaige Ansprüche des Ausstellers sind spätestens 14 Tage nach Messeschluss der Veranstalterin mittels eingeschriebenen Briefs zu melden. Später erhobene Forderungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Jeder Aussteller erkennt für sich und seine Beauftragten durch Vollziehung der Anmeldung die vorstehenden Bedingungen und alle ortspolizeilichen, gewerbebehördlichen und sonstigen Vorschriften sowie Bestimmungen an. Die Veranstalterin ist berechtigt, bei Zuwiderhandlung gegen die Bedingungen den fristlosen Ausschluss von der Messe auszusprechen und durchzuführen. Mündliche Abmachungen müssen, um Gültigkeit zu erlangen, schriftlich von der Veranstalterin bestätigt werden. Die mit der Anmeldung verbundenen ausstellerbezogenen Daten werden EDV-gestützt verarbeitet und für Zwecke genutzt, die primär der Durchführung der Messeveranstaltung dienen. Der Aussteller berechtigt die Veranstalterin, Stammdaten und andere für die Identität maßgebliche Daten, die für die Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Ausstellers oder für die Eintreibung von Forderungen notwendig sind, zum Zwecke des Gläubigerschutzes an den Kreditschutzverband von 1870 oder andere dafür dienliche Institutionen zu übermitteln. Ebenfalls ist die Veranstalterin berechtigt, ausstellerbezogene Daten für eigene Marketing- und Werbezwecke zu verwenden und gegebenenfalls weiterzugeben. Die Veranstalterin übt auf dem gesamten Messegelände und den dazugehörigen Parkplätzen das Hausrecht aus. 23. GERICHTSSTAND Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag oder aufgrund der Teilnahme an der Messeveranstaltung unterwirft sich der Aussteller der Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Dornbirn. ACHTUNG: Die Begriffe Messe Dornbirn GmbH oder Veranstalter oder Messeleitung wurden einheitlich durch Veranstalterin ersetzt.
o Pauschale Standgebühr (bis 100 qm) 250,00 jeder weitere qm 2,00 Für meinen Stand benötige ich qm Grundfläche, m Front, m Tiefe.
24.-25. Mai 2014 Messegelände Rendsburg Anmeldung und Standbestellung Bitte deutlich ausfüllen, da diese Angaben für den Katalog- und Interneteintrag verwendet werden. Firma: Ansprechpartner: Anschrift:
MehrSchöne Bescherung! Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Irene Bruckmann, Traudel Hennig, Christine Risch Ferreira
SchöneBescherung! Am1.Adventswochenende,26.+27.November2016findet dieverkaufsausstellung SchöneBescherung nachsiebenjahren imschmuckmuseumzumdrittenmalimneuenemma KreativzentrumPforzheimstatt. MitdemehemaligenEmma
MehrTeilnahmerichtlinien. 1. Anmeldung / Anerkennung
Teilnahmerichtlinien 1. Anmeldung / Anerkennung Die Anmeldung kann nur durch Einsendung der ausgefüllten, rechtsverbindlich unterschriebenen Anmeldung an den Veranstalter erfolgen. Die Anmeldung ist erst
Mehr87110203 Glas satiniert Preis auf Anfrage Lage nach Standskizze: MA-1. 87110103 Glas satiniert Preis auf Anfrage Lage nach Standskizze: MA-1
AC Standwände Sie haben Fragen? +49 (0) 69 75 75-60 01, 62 67 Hiermit miete ich bei: Messe Frankfurt Medien & Service GmbH Fair construction Ludwig-Erhard-Anlage 1 Postfach 150210 60327 Frankfurt am Main
Mehrdentalbern.ch 9. 11.6.2016 Standreinigung, Aussteller-Parkplätze, Technische Bestellungen Hauptpartner: Schweizerische Zahnärztegesellschaft SSO
Standreinigung, Aussteller-Parkplätze, Technische Bestellungen Veranstalter: Swiss Dental Events AG Patronat: Arbeitgeberverband der Schweizer Dentalbranche Hauptpartner: Schweizerische Zahnärztegesellschaft
MehrFirma: Ansprechpartner: Anschrift:
09.-10. Mai 2015 Messegelände Rendsburg Anmeldung und Standbestellung Bitte deutlich ausfüllen, da diese Angaben für das Ausstellerverzeichnis und den Interneteintrag verwendet werden. Firma: Ansprechpartner:
MehrAusstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen
Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen Hiermit wird zwischen der HLMC Events GmbH und: Firma: Abteilung: Straße: PLZ/Ort: eine Ausstellervereinbarung für die CloudConf 2012 getroffen. Die
MehrAusstellerinformationen zur Deutschen Anlegermesse 2012 2. 3. März 2012
Ausstellerinformationen zur Deutschen Anlegermesse 2012 2. 3. März 2012 Anfahrt Zufahrtsausweise Auf und Abbauzeiten Brandschutztechnische und bauamtliche Abnahme der Messestände Austellermaterialien Anlieferung
MehrANMELDUNG Teil 1. Anmeldeformular / Kontaktdaten. Ja, wir nehmen gerne an der Hochzeitsmesse/Babymesse 2014 teil.
ANMELDUNG Teil 1 Anmeldeformular / Kontaktdaten Ja, wir nehmen gerne an der Hochzeitsmesse/Babymesse 2014 teil. Nein, wir können leider nicht teilnehmen. Firma Ansprechpartner Straße/ HNr. PLZ / Ort Telefon
MehrAusstellerinformation
Ausstellerinformation 2015 SEP 17 SEP 20 Messedaten: Standort Kraftwerk Berlin, Köpenicker Straße 70, 10179 Berlin Mitte Presserundgang Mittwoch, 16. September 2015 13:00 Uhr Für Interviews und Journalistenanfragen
MehrIm Januar 2016 RadReiseMesse des ADFC Frankfurt/Main am 3. April 2016
Im Januar 2016 RadReiseMesse des ADFC Frankfurt/Main am 3. April 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, am Sonntag, den 3. April 2016, findet zum 20. Mal die RadReiseMesse des ADFC Frankfurt am Main statt.
MehrDie Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:
Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited
MehrAnmeldung. Anmeldeschluss: 28. Februar 2016. Art Bodensee vom 8. bis 10. Juli, Preview am 7. Juli 2016. Veranstalter:
1 Art Bodensee vom 8. bis 10. Juli, Preview am 7. Juli 2016 Anmeldung Anmeldeschluss: 28. Februar 2016 Veranstalter: Bitte retour senden an artbodensee@messedornbirn.at oder an Fax +43 5572 305-9427 Messe
MehrHiermit melde ich mich verbindlich für die oben genannte Veranstaltung an.
Anmeldeformular Zertifikat zum CRM in der Gesundheitswirtschaft Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder aus und senden oder faxen Sie die Anmeldung unterschrieben an uns zurück und legen einen kurzen
MehrMürwiker Str. 156a Flensburg, 24944. Anmeldung. Fußballferien-Camp der Soccer-Arena-Flensburg (Sum Sum)
Anmeldung Fußballferien-Camp der Soccer-Arena-Flensburg (Sum Sum) Hiermit melde ich mich verbindlich zum Fußballferien-Camp in der Soccer-Arena-Flensburg an: Name, Vorname Geburtsdatum Ort / Straße / Nr.
MehrTeilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo
MehrFrau Petra Koch steht Ihnen vor Ort für alle Fragen und Standeinweisung zur Verfügung. Bitte speichern Sie ihre Handy-Nummer 0171-5863754.
Übersicht: Aufbau Abbau Eintrittskarten Kongress Sonderpreis für Kongresskarten Eintrittskarte Abendveranstaltung Eintrittskarten Messe Internetanschluss Messestand myfibit 11 Öffnungszeiten Kongress Öffnungszeiten
MehrHeimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG
Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)
MehrZur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsbelehrung der Firma Widerrufsbelehrung - Verträge für die Lieferung von Waren Ist der Kunde Unternehmer ( 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. 312g BGB i. V. m. 355 BGB. Das
MehrAUSSTELLER-ANMELDUNG VDA QMC
BITTE SENDEN SIE IHRE STANDANMELDUNG AN: E-Mail: aussteller@vda-qmc.de +49 (0) 30 / 46 72 49 64-1 Fax: +49 (0) 30 / 46 72 49 64-9 EVENT NAME: EVENT DATUM: AUSSTELLER Firmenname* Firmenkurzname* (für alphabetische
MehrNutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich des Hofgärtnerhauses im Schlossgarten Oldenburg
Nutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich des Hofgärtnerhauses im Schlossgarten Oldenburg Das im 19. Jahrhundert errichtete Hofgärtnerhaus gehört zu den bedeutenden historischen Gebäuden in Oldenburg.
MehrAnlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)
Gemeinde Gemmingen Anlage 1 An das Bürgermeisteramt Gemmingen Hauptamt Frau Karin Gross Hausener Str. 1 75050 Gemmingen I. Antrag Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Ich beantrage
MehrHäufig gestellte Fragen
www.exporeal.net Häufig gestellte Fragen Save the date EXPO REAL Datum: 4. - 6.10.2016 Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur EXPO REAL. Allgemeine Fragen rund um die Messe Welche Branchen
MehrVerlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:
Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend
Mehr1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
MehrBeteiligungsangebot für den 10. Tag der Luft- und Raumfahrtregionen 7. Juli 2015 in Friedrichshafen
Beteiligungsangebot für den 10. Tag der Luft- und Raumfahrtregionen 7. Juli 2015 in Friedrichshafen 10. Tag der Luft- und Raumfahrtregionen am 7. Juli 2015 in Friedrichshafen Der Tag der deutschen Luft-
MehrAusstellervereinbarung TeamConf 2013
Ausstellervereinbarung TeamConf 2013 (bitte an folgende Nummer faxen: +49 (0)89 420 17 639) Hiermit wird zwischen der HLMC Events GmbH und: Firma: Abteilung: Strasse: PLZ/Ort: eine Ausstellervereinbarung
MehrWERDEN SIE UNSER GASTFOTOGRAF!
WERDEN SIE UNSER GASTFOTOGRAF! Regeln WERDEN SIE UNSER GASTFOTOGRAF! ist ein monatlich von der Webredaktion der Website des Europäischen Parlaments ausgeschriebenes Projekt. Jeden Monat wird im Rahmen
MehrSeite 1/4. Mülheimer Umweltmarkt am 05.05.2016 (Christi Himmelfahrt) Freizeit + Naturerleben Grün + Garten Bauen + HAndwerk
Verbindliche Anmeldung FÜR GASTRONOMIEBETRIEBE Mülheimer Umweltmarkt am 05.05.2016 (Christi Himmelfahrt) Seite 1/4 Kontaktdaten Firma/Initiative Name StraSSe PLZ / Ort Telefon E-Mail Webseite Anbieterdetails
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
Mehr(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)
Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrWo immer Sie sind ab hier sind es nur zwei Schritte nach Hause.
Wo immer Sie sind ab hier sind es nur zwei Schritte nach Hause. Die Komplettstand-Angebote der expopharm Komplettstand-Angebote Willkommen zu Hause. Die expopharm ist das Zuhause der Branche: 25.000 Fachbesucher*
MehrWenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.
Nutzungsbedingungen für Endanwender (kostenlose Anwendungen) 1. Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Anwendung bedeutet jede potenzielle
MehrModelvertrag. Geburtsdatum
Modelvertrag 1 Vertragsparteien Fotograf Name Vorname Straße PLZ/Ort Telefon Model Name Vorname Straße PLZ/Ort Telefon E-Mail mail@hssw.de E-Mail Geburtsdatum 2 Gegenstand des Vertrages Dieser Vertrag
MehrAnmeldeformular Fuldaer Hochzeitsträume, So. 25. Oktober 2015 Maritim Hotel am Schlossgarten ( Orangerie )
Anmeldeformular Fuldaer Hochzeitsträume, So. 25. Oktober 2015 Maritim Hotel am Schlossgarten ( Orangerie ) Seite 1/4 Firma Ansprechpartner Firmenanschrift Rechnungsanschrift PLZ/ Ort Telefon Mobil Email
MehrGOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrGesetzesänderungen «Nominee», Entwurf
Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom
MehrStadtrecht der Stadt Mannheim
7.8 Überlassungsbedingungen für die Veranstaltungsräume (Halle, Galerie, Raum 1) im vom 01.07.1981, in der Fassung vom 13.11.97, gemäß Gemeinderatsbeschluß v. 25.11.97 gültig ab dem 1. Januar 1998 1. Grundsätzliches
MehrAlle Termine und Infos zur Organisation
www.lopec.com Alle Termine und Infos zur Organisation Hier finden Sie alle Informationen für eine funktionierende Logistik Ihres Messeauftrittes auf der. Alle Termine und Fristen, den Verkehrsleitfaden
MehrAUSSTELLERANMELDUNG MIT EIGENEM MESSESTAND
Rücksendung des Formulars bitte bis 1. Februar 2016 an: Deutscher Apotheker Verlag INTERPHARM Aussteller-Service Birkenwaldstraße 44 70191 Stuttgart Telefon: 07 11 / 25 82 401 Fax: 07 11 / 62 07 204 Email:
MehrAnleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren
Anleitung zum Computercheck Windows Firewall aktivieren oder eine kostenlose Firewall installieren Ziel der Anleitung Sie möchten ein modernes Firewallprogramm für Ihren Computer installieren, um gegen
MehrMaklerauftrag für Vermieter
1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.
MehrDas Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern
Das Intellectual Property Rights-Programm (IPR) von Hood.de zum Schutz von immateriellen Rechtsgütern Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, dass Sie sich um die Entfernung vermutlich gesetzwidriger
MehrAuf Kurs bleiben mit Projektmanagement Kompass in bewegten Zeiten PM Forum 2012, 23.-24. Oktober 2012 PMO Tag, 22. Oktober 2012 NCC Ost, Nürnberg
Auf Kurs bleiben mit Projektmanagement Kompass in bewegten Zeiten PM Forum 2012, 23.-24. Oktober 2012 PMO Tag, 22. Oktober 2012 NCC Ost, Nürnberg Geschäftsbedingungen für Sponsoren und Aussteller 1. Ausstellungskonzept
MehrAnmeldung zur Ferienbetreuung Sommer 2014
1 Bitte abgeben bei: Offene Jugendarbeit Ascheberg (OJA) Lüdinghauser Str. 38 59387 Ascheberg Anmeldung zur Ferienbetreuung Sommer 2014 Hiermit melde ich/ melden wir verbindlich das Kind, geb. am, für
MehrAUSSCHREIBUNg 3 TAGE KUNST. Ausschreibung. Messe für Gegenwartskunst. Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Abteilung Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur, Hochbau und Immobilien Amt für Weiterbildung und Kultur, Fachbereich Kultur Kommunale Galerie Berlin Hohenzollerndamm
MehrAussteller: (genaue und vollständige Firmierung entsprechend der Eintragung im Handelsregister bzw. Gewerbemelderegister)
zengamedia agentur für marketing & event Lise-Meitner-Straße 1 48529 Nordhorn Telefax: + 49 (0) 59 21 / 71 37 17 2014 Bitte Seite 1+ 2 und Anhang 1 ausgefüllt und unterschrieben zurück an den Veranstalter
MehrBesuchertouren Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Herausgeber Stand Juni 2012 Bereich Marketing und Öffentlichkeitsarbeit Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Durchführung
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrHändlerbedingungen für das System GeldKarte
Händlerbedingungen für das System GeldKarte 1. Das Unternehmen nimmt am System GeldKarte der Deutschen Kreditwirtschaft nach Maßgabe dieser Bedingungen teil. Akzeptanzzeichen dieses Systems sind das GeldKarte-
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite
Allgemeine Geschäftsbedingungen airberlin exquisite Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Personen, welche an dem Programm airberlin exquisite der Airberlin PLC & Co. Luftverkehrs
MehrVom Mittelalter in die Neuzeit mit der Magie der Hexen Auf dem Schloss Liebegg in 5722 Gränichen 20. Mai 2016 17.00 24.00 Uhr
Anmeldung Marktfahrer Händler die lediglich Waren verkaufen und keine Darbietungen während mindestens zwei Stunden an diesem Abend dem Publikum anbieten, gelten bei uns als Marktfahrer. Die Standgebühr
MehrAnmeldung zum 18. Wirtschafts- und Ingenieurtag
Anmeldung zum 18. Wirtschafts- und Ingenieurtag Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben am diesjährigen W&I- Tag teilzunehmen. Um die Kontaktmesse auch in Ihrem Sinne
MehrReisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
MehrCompassfaIrs. messehandbuch. 24. - 26. JanUar 2014. flensburg. flens-arena Campusallee 2 24943 flensburg. COMPASSFairs
CompassfaIrs messehandbuch 24. - 26. JanUar 2014 flensburg flens-arena Campusallee 2 24943 flensburg COMPASSFairs nun ist es Zeit über die technik zu sprechen und Ihren Messestand so einzigartig wie möglich
Mehr!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Gültigkeitsbestimmungen Connex Marketing GmbH. Inhaltsverzeichnis:
Gültigkeitsbestimmungen Connex Marketing GmbH Inhaltsverzeichnis: 1. Gültigkeitsbestimmungen Hotelscheck Vital & Aktiv.. 2 2. Gültigkeitsbestimmungen City Weekend..4 Gültigkeitsbestimmungen Hotelscheck
MehrKaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug
Für den Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug Kraftfahrzeug Fahrzeughersteller Amtl. Kennzeichen Typ und Ausführung Fahrzeugbrief-Nr. Der erklärt, daß das Kfz während seiner Zeit als Eigentümer
MehrEscuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge
Escuela da Salsa Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mitgliedschaftsverträge 1 Hausordnung Bei Nutzung der Räume der Escuela de Salsa unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. 2 Unübertragbarkeit
MehrPANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und
PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-
MehrKooperationsvereinbarung - Ausfertigung für die Sparkasse -
Informationsblatt 1.) Was ist S-UNITY? Die S-UNITY ist die Vorteilswelt der. Ingesamt haben wir rund 23.000 Kunden im Alter von 13-30 Jahren, die hier lebenssituationsbezogene Informationen für Finanzgeschäfte
MehrBedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT
Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT c 2012 HIPPSOFT Inhaltsverzeichnis Hinweis II 1 Vertragsbedingungen 1 1.1 Gegenstand des Vertrages.............................
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle
MehrBetriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000
Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung
MehrTeilnahmebedingungen und Registrierung für Arbeitsbeginnanzeigen per Fax der Münchner Stadtentwässerung, Anwesensentwässerung, MSE-4.
Teilnahmebedingungen und Registrierung für Arbeitsbeginnanzeigen per Fax der Münchner Stadtentwässerung, Anwesensentwässerung, MSE-4. 1. Das Verfahren und dessen Anwendungsbereich Mit der Arbeitsbeginnanzeige
MehrChinesischkurse 1x pro Woche Kursname Zeit Zielgruppe Lehrmaterial Preis Chinesisch für Einsteiger
kurse 1x pro Woche 15x Mo 05.10.2015 15x Mi 07.10.2015 15x Do 08.10.2015 ab Lektion 6 15x Fr 15:00 16:30 Uhr 09.10.2015 1 15x Di 15:00 16:30 Uhr 06.10.2015 kurse 1x pro Woche 1 15x Do 08.10.2015 Vorbereitung
MehrLösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-
Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen
MehrMandanten-Fragebogen
Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen
MehrAnmeldung zum Oldtimer-Event Museumsausstellung trifft fahrendes. August 2015
Summertime!" Museumsfest - Oldtimer-Even Event Anmeldung zum Oldtimer-Event Museumsausstellung trifft fahrendes Museum Geschichte live vom 15.. bis 16. 1. August 2015 Oldtimer-Gespanne, Wohnwagen oder
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn
MehrANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG
ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
MehrQualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de
Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land
MehrInstallation von Malwarebytes
Installation von Malwarebytes Ziel der Anleitung Diese Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie das Programm Malwarebytes auf Ihrem Computer installieren können. Das kostenlose Programm Malwarebytes findet und entfernt
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. 1 (1)Geltungsbereich (2)Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern
MehrSehr geehrtes POPAI Mitglied, sehr geehrte Damen und Herren! November 2015
Sehr geehrtes POPAI Mitglied, sehr geehrte Damen und Herren November 2015 Die weltweit größte Handelsmesse findet vom 5. bis 9. März 2017 in Düsseldorf statt. Auf über 200.000 m 2 Brutto-Ausstellungsfläche
MehrMitteilung nach 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten im Versicherungsfall
Vermittler: Kunde Straße: Vorname: Tel.-Nr.: Versicherer Vers.-Nr.: PLZ/Ort: Mobil-Nr.: Schaden- Nr.: / Angaben zum Schadenereignis: Wo und wann ist das Schadenereignis eingetreten? Ort: Uhrzeit: Wer hat
MehrÜberprüfung der digital signierten E-Rechnung
Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,
MehrTEILNAHMEBEDINGUNGEN HEIMTEXSUISSE 2017
TEILNAHMEBEDINGUNGEN HEIMTEXSUISSE 2017 19.04.2016 BERNEXPO AG Mingerstrasse 6 Postfach CH-3000 Bern 22 Tel. +41 31 340 11 11 Fax +41 31 340 11 10 http://www.heimtexsuisse.ch, heimtexsuisse@bernexpo.ch
Mehrgrün.gut. fair. Die GRÜN.GUT.FAIR. ist die größte Messe rund um das Thema Fairer Handel im Kreis Recklinghausen.
grün.gut. Die GRÜN.GUT.FAIR. ist die größte Messe rund um das Thema Fairer Handel im Kreis Recklinghausen. Zentral gelegen ist die GRÜN.GUT.FAIR. im Messegelände Vestlandhalle über die Autobahnen A2 sowie
MehrStandbau Fax: +43 (0) 62 32 / 65 63 65
Nr. Stk STANDAUFBAU EP in Standausstattung weiß 1 Wand weiß 1,00 lfm, (Syma) Inkl. Steher u. Zargen, H 250cm 26,80 2 Wand weiß 0,50 lfm, (Syma) inkl. Steher u. Zargen, H 250cm 21,60 3 Holzplatte, weiß
MehrAusstellervereinbarung
Ausstellervereinbarung (bitte an 089/ 420 17 639 faxen) Hiermit wird zwischen der HLMC Events GmbH und: Firma: Abteilung: Strasse: PLZ/Ort: eine Ausstellervereinbarung für die AgileCars 2014 getroffen.
MehrSTOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.
STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen
MehrNeue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops -
Neue Kennzeichnungspflicht Die Button-Lösung kommt - Neuregelung der Hinweispflicht in Online-Shops - München, 31. Mai 2012 Anmerkungen zur Präsentation: Diese Präsentation soll vor allem Shopbetreibern
MehrAufnahmeantrag Kfz-Sachverständiger
Aufnahmeantrag Kfz-Sachverständiger Hiermit beantrage ich die Verbandsmitgliedschaft beim Bundesverband für Kfz-sachverständigen Handwerk e.v. als Kfz-Sachverständiger. Dieser Antrag verpflichtet den BVkSH
MehrVertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"
Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und
MehrAufruf der Buchungssystems über die Homepage des TC-Bamberg
Aufruf der Buchungssystems über die Homepage des TC-Bamberg Das Online-Buchungssystem erreichen Sie einfach über die Homepage des TC-Bamberg (www.tennis-club-bamberg.de).über den Link (siehe Bild 1) gelangen
MehrAnmeldeformular für RailBuyer
Anmeldeformular für RailBuyer Damit Sie den elektronischen Katalog nutzen können, benötigen Sie ein von der SBB vergebenes Passwort. Mittels diesem Formular können Sie das Passwort für die Nutzung des
MehrBei Verträgen über Dienstleistungen beginnt die Widerrufsfrist mit jenem Tag des Vertragsabschlusses.
Widerrufsbelehrung Aufgrund der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU besteht in allen Mitgliedsstaaten der EU ein Widerrufsrecht für Endverbraucher bei Internetgeschäften. Die EU-Richtlinie gilt nur für
MehrSTADT. GR-Beschluss: 04.05.2015 TOP/lfd. Nr.: Veröffentlichung: 13.05.2015 Inkrafttreten: 15.05.2015. Az.-K: 020.0611; 354.41
STADT GR-Beschluss: 04.05.2015 TOP/lfd. Nr.: 6 ö Veröffentlichung: 13.05.2015 Inkrafttreten: 15.05.2015 Az.-K: 020.0611; 354.41 Stadt Riedlingen Landkreis Biberach 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung
MehrSchadenanzeige Luftfahrt-Haftpflicht
AXA Versicherung AG Schadenanzeige Luftfahrt-Haftpflicht 0 0 Nr. Bei Schäden mit Beteiligung eines Luftfahrzeugs bitte die Zusätzliche Schadenanzeige bei Schäden im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen beifügen!
MehrOnline US-Anzeigenmarkt mit dem grössten US-Car Angebot! www.drive-in.ch
Stand März 2014 Online US-Anzeigenmarkt mit dem grössten US-Car Angebot! Drive-in Zahlungsinformationen www.drive-in.ch Danke dass Sie sich für Drive-in entschieden haben! Preis für eine Anzeige Mit Ausnahme
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
Mehr822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869
Traffic: 12 Monate 900.000 822.948 800.000 700.000 600.000 524.186 503.648 500.000 440.456 443.238 Page Impressions Visits 400.000 351.521 355.666 362.077 368.487 343.944 373.452 308.153 336.102 300.000
Mehrwww.wirtschaftsmesse.com
www.wirtschaftsmesse.com Messeinformation Veranstalter: Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Schwäbisch Hall mbh (WFG) Stauffenbergstraße 35-37, 74523 Schwäbisch Hall Ansprechpartnerin: Frau
MehrDer erste Schritt für Aussteller: die Standbuchung
www.lopec.com Der erste Schritt für Aussteller: die Standbuchung Wir versuchen, es Ihnen als Aussteller auf der LOPEC so einfach wie möglich zu machen. Wir bieten unterschiedliche Standformen in verschiedenen
MehrMuster-KAUFVERTRAG über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (Privat an Privat)
Muster-KAUFVERTRAG über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (Privat an Privat) Verkäufer Geburtsdatum Telefon Personalausweis-Nr. Käufer Geburtsdatum Telefon Personalausweis-Nr. Fahrzeug-Ident.-Nr. Datum der
MehrAllgemeine Bedingungen CHALLENGE Spezialmarkt 2016 anlässlich des CHALLENGE REGENSBURG am 14.08.2016 in Regensburg
Allgemeine Bedingungen CHALLENGE Spezialmarkt 2016 anlässlich des CHALLENGE REGENSBURG am 14.08.2016 in Regensburg 1. Willkommen Vielen Dank für Ihre Anmeldung zum CHALLENGE-Spezialmarkt 2016! Zu Ihrer
Mehr