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1 1 Anmeldung und allgemeine Informationen Aufplanungsbeginn: 13. Juni 2016 Veranstalter: Bitte retour senden an oder an Fax Messe Dornbirn GmbH Messeplatz 1, A-6854 Dornbirn Tel Aussteller-Adresse: für Eintrag im Salon-Magazin Gustav und auf der Homepage Sollte die Korrespondenz-Adresse von der Aussteller-Adresse abweichen, bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen. Internet: Frau/Herr: Mobil: Abweichende Rechnungsadresse Ihre Produkteinträge im Salon-Magazin Gustav Nur die hier angeführten Produkte dürfen präsentiert werden und erscheinen im Salon-Magazin Gustav. Wählen Sie ausschließlich aus dem beigelegten Produktindex zur alphabetischen Reihung. Allgemeine Informationen AUF- UND ABBAU: Aufbau Mittwoch, 26. Oktober und Donnerstag, 27. Oktober 2016, jeweils von 7 bis 21 Uhr sowie am Freitag, 28. Oktober 2016, von 7 bis 15 Uhr Abbau Sonntag, 30. Oktober 2016, von 18 bis 24 Uhr sowie Montag, 31. Oktober und Dienstag, 01. November 2016, jeweils von 7 bis 21 Uhr Der Auf- und Abbau außerhalb der genannten Zeiten bedarf der vorherigen Anmeldung und Genehmigung durch die Messe Dornbirn. ÖFFNUNGSZEITEN: Freitag, 28. Oktober 2016, von 18 bis 22 Uhr (Preview - nur für geladene Gäste) Samstag, 29. Oktober 2016, von 10 bis 20 Uhr sowie Sonntag, 30. Oktober 2016 von 10 bis 18 Uhr, Rahmenveranstaltungen darüber hinaus. Einlass für Aussteller jeweils eine Stunde vor Messebeginn. URHEBERRECHT: Die Aussteller sind nach dem Urheberrecht verpflichtet, für jegliche musikalische Aufführung (Radio, CD-Player, Fernsehen, Video, selbst kopierte Musik auf CDs, MP3s usw.) die Aufführungsbewilligung spätestens drei Tage vor Messebeginn bei der jeweils zuständigen Geschäftsstelle der AKM ( bzw. GEMA ( zu erwerben. Wir anerkennen die angeschlossenen Teilnahmebedingungen und das Qualitätsmanifest in allen Teilen und unterwerfen uns in allen aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ohne Rücksicht auf den Streitwert dem Gerichtsstand des Bezirksgerichtes Dornbirn. Eine Zulassung und die konkrete Standplatzzuteilung erfolgt nach freiem Ermessen der Veranstalterin. Aufplanungsbeginn ist der 13. Juni 2016.

2 2 Anmeldung für Pakete und Kooperationspartner Wir bestellen verbindlich: BASIS-PAKET DESIGN 9 m ,00 Für Kleinstbetriebe, z. B. Jungdesigner (keine Kooperationspartner!) Standbegrenzungselemente (Rück- und Begrenzungswände) 1/3 Seite im Salon-Magazin Gustav 20 kostenlose Kundeneintrittskarten* 2 Preview-Karten 2 Ausstellerausweise BASIS-PAKET GENUSS (ohne Lager) 9 m ,00 (keine Kooperationspartner!) BASIS-PAKET GENUSS (mit Lager: 4,5 m 2 ) 13,5 m ,00 (keine Kooperationspartner!) Bei beiden Varianten inkludiert: einheitlicher Komplettstandbau (3x3m) mit Mobiliar (Theke und Stehtisch) 1/3 Seite im Salon-Magazin Gustav 20 kostenlose Kundeneintrittskarten* 2 Preview-Karten 2 Ausstellerausweise STANDARD-PAKET bis 15 m ,00 Front: m x Tiefe: m = m 2 (keine Kooperationspartner!) Standbegrenzungselemente (Rück- und Begrenzungswände) 1/2 Seite im Salon-Magazin Gustav 30 kostenlose Kundeneintrittskarten* 4 Preview-Karten 3 Ausstellerausweise KOMFORT-PAKET SMALL bis 30 m ,00 KOMFORT-PAKET bis 50 m ,00 PREMIUM-PAKET unbegrenzte Fläche ** 7.710,00 Front: m x Tiefe: m = m 2 Standbegrenzungselemente (Rück- und Begrenzungswände) 2/3 Seite im Salon-Magazin Gustav 40 kostenlose Kundeneintrittskarten* 6 Preview-Karten 4 Ausstellerausweise 2 Ausstellerparkplätze Kooperationspartner à 250,00 (max.1 Kooperationspartner) Mit einem Kooperationspartner erweitert sich das Komfort-Paket Small um folgende Paketelemente: Kooperationspartner werden auf der Stele genannt 1/3 Seite im Salon-Magazin Gustav 20 Kundeneintrittskarten* 2 Preview-Karten 2 Ausstellerausweise Das Gesamtpaket wird zwischen den Kooperationspartnern gleichmäßig aufgeteilt. Wird eine abweichende Aufteilung der Paketinhalte gewünscht, bitten wir um Bekanntgabe. Front: m x Tiefe: m = m 2 Standbegrenzungselemente (Rück- und Begrenzungswände) 1 Seite im Salon-Magazin Gustav 50 kostenlose Kundeneintrittskarten* 8 Preview-Karten 6 Ausstellerausweise 3 Ausstellerparkplätze Kooperationspartner à 300,00 (max. 2 Kooperationspartner) Mit einem Kooperationspartner erweitert sich das Komfort-Paket um folgende Bestandteile je Kooperationspartner: Kooperationspartner werden auf der Stele genannt ½ Seite im Salon-Magazin Gustav 20 Kundeneintrittskarten* 2 Preview-Karten 2 Ausstellerausweise Das Gesamtpaket wird zwischen den Kooperationspartnern gleichmäßig aufgeteilt. Wird eine abweichende Aufteilung der Paketinhalte gewünscht, bitten wir um Bekanntgabe. Front: m x Tiefe: m = m 2 Fläche nach Bedarf (Standkonzept erforderlich!) Standbegrenzungselemente (Rück- und Begrenzungswände) 2 Seiten im Salon-Magazin Gustav 60 kostenlose Kundeneintrittskarten* 10 Preview-Karten 8 Ausstellerausweise 4 Ausstellerparkplätze Kooperationspartner à 350,00 (max. 4 Kooperationspartner) Mit einem Kooperationspartner erweitert sich das Premium-Paket um folgende Bestandteile je Kooperationspartner: Kooperationspartner werden auf der Stele genannt ½ Seite im Salon-Magazin Gustav 20 Kundeneintrittskarten* 4 Preview-Karten 2 Ausstellerausweise Das Gesamtpaket wird zwischen den Kooperationspartnern gleichmäßig aufgeteilt. Wird eine abweichende Aufteilung der Paketinhalte gewünscht, bitten wir um Bekanntgabe. * Zusätzliche Kundeneintrittskarten können kostenpflichtig bestellt werden. ** Bedarf muss nachgewiesen werden Angebot nur, solange der Vorrat reicht. Flächenanfragen von mehr als 150 m 2 können nur bearbeitet werden, wenn dadurch die Ausgewogenheit des Gesamtangebots nicht beeinträchtigt wird. Wir anerkennen die angeschlossenen Teilnahmebedingungen in allen Teilen und unterwerfen uns in allen aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ohne Rücksicht auf den Streitwert dem Gerichtsstand des Bezirksgerichtes Dornbirn.

3 3 Anmeldung Kooperationspartner Meldung Kooperationspartner Kooperationspartner 1 Produkteinträge: Internet: Kooperationspartner 2 Produkteinträge: Internet: Kooperationspartner 3 Produkteinträge: Internet: Kooperationspartner 4 Produkteinträge: Internet:

4 4 Anmeldung für Standbau Späteste Bestellung bis 07. Oktober Nachbestellungen können nur nach Möglichkeit und gegen einen Aufschlag von 20 % bearbeitet werden. Angaben zum Standbau für Standard-, Komfort- und Premium-Pakete bitte Skizze mit geplanter Standeinrichtung einreichen: Wir kommen mit eigenem Standbau (Standkonzept ist verpflichtend bitte zusammen mit den Anmeldeunterlagen einreichen) Inkludierter Standbau Basis-Paket Design Basis-Paket Genuss Mögliche Standbauvariationen für Standard-, Komfort- und Premium-Pakete (bitte ankreuzen) Variante 1 ohne Rückwand Variante 2 mit Rückwand Mobiliar/zusätzliche Einrichtung für alle Pakete Tisch mit Tischdecke 160 x 80 cm Sessel Tosca Stück à 37,00 Stück à 16,00 Regal 2 x 2 m (begrenzte Stückzahl) Tischgarnitur 160 x 80 cm (begrenzte Stückzahl) Stück à 75,00 Stück à 130,00

5 5 Anmeldung für technische Anschlüsse und Karten Späteste Bestellung bis 07. Oktober Nachbestellungen können nur nach Möglichkeit und gegen einen Aufschlag von 20 % bearbeitet werden. Strom: Jedes Paket beinhaltet einen Basis-Stromanschluss von 2,2KW. Bitte geben Sie an, falls Sie keinen oder einen zusätzlichen Stromanschluss benötigen! Keinen Stromanschluss Zusätzliche Stromanschlüsse: Steckdosen (230V Lichtstrom) 10A = 2,2 KW = 121,00 pro Steckdose Anzahl: 16A = 3,5 KW = 192,50 pro Steckdose Anzahl: Kraftsteckdosen (400V Starkstrom) 10A = 7,5 KW = 375,00 pro Steckdose Anzahl: 16A = 10,5 KW = 441,00 pro Steckdose Anzahl: Wir haben einen eigenen Stromverteiler mit Kraftstromstecker: Ja Nein Wasser: 1 Anschluss und Abfluss inkl. Verbrauch = 215, Anzahl: Mietspülbecken = 175, Anzahl: Gläserservice: Bereitstellung und Reinigung von Gläsern (Degustationsgläser, 23cl) = 210,00 Beleuchtung: Standbeleuchtung: Die Hallen werden grundsätzlich mit einem Ambient-Licht ausgeleuchtet, um eine Wohlfühlatmosphäre auf der Gustav zu garantieren. Die Standbeleuchtung ist nicht im Paket inkludiert, gerne können Sie diese gesondert bestellen. 1 Strahler (500 Watt) = 65, Anzahl: Wireless-LAN (Internetzugang): W-LAN Paket inkludiert für 1 Gerät: 2 Aufbau- und 3 Messetage = 75,00 Anzahl: (5 MB Down-/1 MB Uploadspeed) Hängepunkte: (Späteste Bestellung: 07. Oktober 2016) Alle Hängepunkte müssen über die Messe Dornbin bestellt werden, es dürfen keinerlei eigene Abhängungen gemacht werden. Wir benötigen Hängepunkte (Preis auf Anfrage) Ausstellerkarten Stück zusätzliche Ausstellerausweise Stück zusätzliche Ausstellerparkplätze 20,00 pro Stück (an allen Tagen gültig) 15,00 pro Stück (an allen Tagen gültig)

6 6 Standskizze für technische Anschlüsse Der Raster dient Ihnen als Lineal. Schreiben Sie die Lage Ihres Standes durch Angabe von Besuchergängen, Hallenausgängen oder markanten Punkten sowie Ihres Nachbarstandes dazu. Bitte zeichnen Sie zusätzliche Wandelemente dazu, falls benötigt. 1 m Positionieren Sie Ihre Anschlüsse: S für Strom, W für Wasser, T für Telefon, B für Begrenzungswände Beispiel-Skizze 3,5 m Aussteller T S Aussteller 2 m W Aussteller Gang Gang B Strom: Bereitstellungskosten und Verbrauch sind im Standpreis enthalten. Eine Positionierung des Anschlusses an einer bestimmten Stelle kann nur bei rechtzeitigem Einlangen der von uns zur Verfügung gestellten Anschlussskizze berücksichtigt werden. Alle weiteren Installationen ab Anschlussdose(n) oder Verteiler oder innerhalb des Standes sind Sache des Ausstellers und dürfen nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Sonderanschlüsse (z. B. Direktanschluss oder frequenzumrichtergesteuerte Maschinen mit speziellen Anforderungen an die Fehlerstromschutzschalter) werden von externem Fachpersonal ausgeführt und von der ausführenden Firma direkt in Rechnung gestellt. Bitte beachten: Der bestellte und der tatsächliche Anschlusswert wird von unserem Elektriker während der Messe überprüft. Jede Nachrüstung für mehr Leistung oder zusätzliche Anschlussdosen nach bereits erfolgter Installation wird gesondert nach Aufwand verrechnet. Bitte prüfen Sie deshalb genau, welche Stromleistung und Anschlüsse Sie benötigen! Wasser: Bereitstellungskosten und Verbrauch (Fair Use) werden pauschal verrechnet. Die Wasser-Bereitstellung erfolgt an einem Standort und beinhaltet die Wasserzufuhr und Abwasserableitung. Ein Anschluss (z. B. Wasserhahn) ist ebenfalls beinhaltet. Eine Positionierung des Anschlusses an einer bestimmten Stelle kann nur bei rechtzeitigem Einlangen der von uns zur Verfügung gestellten Anschlussskizze berücksichtigt werden. Alle weiteren Geräte können auf Ihren Wunsch von uns angeschlossen werden (Stundensatz 76,00). Bitte beachten: Jede Nachrüstung nach Fertigstellung der bestellten Standardinstallationen wird gesondert nach Aufwand verrechnet. Bitte prüfen Sie deshalb genau, ob Sie Wasserbereitstellung benötigen!

7 Zeit und Raum für diegustav.com facebook.com/diegustav Online-Tickets unter diegustav.com/tickets 7 Anmeldung für Kommunikationsleistungen Die Gustav bietet Ihnen, neben individuellen Möglichkeiten der Standflächenbuchung und der bestmöglichen Messebetreuung, vor allem auch zielgerichtete Kommunikationskanäle. LED-Wände LED-Wand Messe Dornbirn Höhe Messepark-Kreisverkehr 9 m x 320 Pixel LED-Wand Schwefel Dornbirn Höhe OK Glas, stadtauswärts 12 m x 384 Pixel Messevorwoche 60,00/Tag 320,00/Woche Messewoche 70,00/Tag 400,00/Woche Messevorwoche 75,00/Tag 425,00/Woche Messewoche 75,00/Tag 425,00/Woche Ist Ihr Unternehmen auf Social Media-Plattformen vertreten? Wenn ja, dürfen wir uns mit Ihnen vernetzen? Facebook Twitter Xing YouTube Sonstige: Ja Ja Nein Nein Kostenlose Werbemittel Stk. Kuvert-Aufkleber 26. /27. Okt 2013, Uhr Internationaler Salon für Konsumkultur Messe Dornbirn / Vorarlberg Stk. Plakate, Größe A2 (42 x 59,4 cm) Stk. Postkarten Beispiele und nähere Informationen zu allen Kommunikationsleistungen finden Sie unter diegustav.com.

8 8 Produktindex A HAUS & HOF A.A BAUSTOFFE A.A BAUSTOFFE A.A.A Fliesen A.A.B Gebrauchtes A.A.C Glas A.A.D Holz A.A.E Metall A.A.F Stein A.B BAD A.B.A Armaturen A.B.B Badausstattung A.B.C Badmöbel A.B.D Sanitärkeramik A.C BÜRO A.C.A Bürobedarf A.C.B Büromöbel A.C.C Bürotechnik A.C.D Schreibwerkzeuge A.D WOHNEN A.D.A Beleuchtung A.D.B Dekoration A.D.C Gartendekoration A.D.D Gartenmöbel A.D.E Gartentechnik A.D.F Gedeckter Tisch A.D.G Grillzubehör A.D.H Hauselektrik A.D.I Heimtextilien A.D.J Möbel A.D.K Teppiche A.D.L Werkzeuge A.E KÜCHE A.E.A Einbauküchen A.E.B Elektrogroßgeräte A.E.C Elektrokleingeräte A.E.D Kochgeschirr A.E.F Küchenausstattung A.E.G Messer A.E.H Pfannen A.E.I Töpfe A.F FASZINATION A.F.A Designklassiker A.F.B Elektronik A.F.C Literatur A.F.D Mechanik A.F.E Mobilität A.F.F Mode A.F.G Musik A.F.H Musikinstrumente A.F.I Schmuck A.F.J Spiele A.F.K Sport A.F.L Uhren A.F.M Unterhaltung B GENUSS B.A GETRÄNKE B.A.A Bier B.A.B Brände B.A.C Champagner B.A.D Kaffee B.A.E Säfte B.A.F Spirituosen B.A.G Tabakwaren B.A.H Tee B.A.I Wasser B.A.J Wein B.B LEBENSMITTEL B.B.A Backwaren B.B.B Essig B.B.C Exotisches B.B.D Feinkost B.B.E Fisch B.B.F Fleisch B.B.G Gemüse B.B.H Getreide B.B.I Gewürze B.B.J Hülsenfrüchte B.B.K Käse B.B.L Konfitüre B.B.M Kräuter B.B.N Molkereiprodukte B.B.O Obst B.B.P Öle B.B.Q Pasta B.B.R Rohkost B.B.S Schokolade B.B.T Slowfood B.B.U Süßwaren B.B.V Wurst und Schinken B.B.W Zubereitungen B.C ALLGEMEINER GENUSS B.C.A Bücher B.C.B Catering B.C.C Hotellerie B.C.D Kosmetik B.C.E Pflanzen B.C.F Saatgut B.C.G Stationäre Gastronomie B.C.H Touristik B.C.I Zigarren C HANDWERK C.A Ausbauhandwerk C.B Bekleidungshandwerk C.C Bootsbauer C.D Buchbinder C.E Designhandwerk C.F Fotografen C.G Gartenbauer C.H Glasbläser C.I Goldschmiede C.J Holzhandwerk C.K Hutmacher C.L Installationshandwerk C.M Instrumentenbauer C.N Lebensmittelhandwerk C.O Maler C.P Metallhandwerk C.Q Ofenbauer/-Händler C.R Polsterer C.S Raumausstatter C.T Sattler C.U Schuhmacher C.V Steinmetze C.W Stuckateure C.X Töpfer C.Y Uhrmacher D SONSTIGES D.A Dienstleistungen D.B Medien D.C Sonstiges D.D Verbände/Organisationen D.E Wettbewerbe D.D Zertifizierung

9 9 Qualitätsmanifest VORBEMERKUNGEN Die Gustav präsentiert Produkte von Wert. Das ist ihr Versprechen an die Besucher. Damit wir Wort halten können, geben Sie uns Ihres. Ihre Unterschrift unter das Gustav -Qualitätsmanifest ist Ihr Bekenntnis zu anspruchsvoller Konsumkultur. 1. URHEBERRECHT/PLAGIATSSCHUTZ Ich versichere, dass ich mit den von mir angebotenen Produkten nicht das Urheberrecht eines Dritten verletze. Ich versichere vielmehr, dass ich selbst Urheber der von mir ausgestellten Produkte bin, mindestens jedoch, dass ich vom Urheber durch entsprechende Vereinbarung (Lizenz, Liefervertrag o. Ä.) autorisiert bin, die ausgestellten Produkte herzustellen oder zu vertreiben. Hersteller, Erzeuger oder Erzeugergemeinschaften müssen namentlich genannt werden. 2. WERTHALTIGKEIT Ich versichere, dass meine Produkte von Wert sind: Der Herstellungsprozess verstößt nicht gegen das aufrichtige Berufsethos des Handwerks oder einer anderen relevanten Berufsgruppe. Leitmotiv für Entwicklung und Herstellung ist nicht das Diktat des möglichst billigen Preises, sondern Werte wie Sorgfalt, Nachhaltigkeit, Gebrauchsnutzen, Ästhetik oder optimale Materialqualität. Gestaltung erschöpft sich nicht in Oberflächlichkeiten, sondern steigert den Gebrauchsnutzen oder den Wert des Produktes. Bei Lebensmitteln: Weitgehend handwerkliche Herstellung aus regionalen Rohstoffen, die nachhaltig erzeugt sind; sie sind frei von gentechnisch veränderten Rohstoffen und weitgehend frei von synthetischen Zusatz-, Konservierungsund Aromastoffen. Bei Weinen: Herkunft von Betrieben, bei denen die Arbeit in Weinberg und Keller in der Hand des Winzers liegt und deren Weine zu mindestens 75 % aus eigenem Anbau stammen. Bei Kulturpflanzen oder Samen: Keine nicht selbst vermehrbaren F1-Hybriden. Bei Getränken: Keine Zusatzstoffe zur Stabilisierung, Konservierung oder Verlängerung der Haltbarkeit. Es steht Ihnen frei, eigene überzeugende Kriterien für den Wert Ihrer Produkte anzuführen: 3. ZULASSUNG Das unterschriebene Qualitätsmanifest ist Voraussetzung für die Anmeldung. Gemäß den Besonderen Teilnahmeund Ausstellungsbedingungen entscheidet die Veranstalterin nach freiem Ermessen über die Teilnahme der Aussteller und bestätigt die Zulassung schriftlich. Aussteller können nur Produkte zeigen, die nach den oben genannten Kriterien zugelassen sind. Eine Zuwiderhandlung kann zur Schließung des Messestands und zum Ausschluss von zukünftigen Veranstaltungen führen. 4. ERKLÄRUNG Hiermit erkläre ich, dass die von mir angebotenen Produkte den oben genannten Kriterien entsprechen. Alle angebotenen Handelswaren sind mit Namen und Firmensitz des Erzeugers/Herstellers gekennzeichnet. Mir ist bekannt, dass im Falle einer Zuwiderhandlung eine Schließung des Messestands droht und dass ich von zukünftigen Veranstaltungen ausgeschlossen werden kann.

10 Besondere Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen 1. PRÄAMBEL Die Gustav Internationaler Salon für Konsumkultur hat das Ziel, Produkte besonderer Werthaltigkeit zu zeigen. Dabei geht es um ein einheitliches Mindest-Qualitätsniveau, das für die Veranstalterin, die Besucher und die anderen Aussteller nachvollziehbar ist. An der Veranstaltung können Erzeuger, Handwerker und Handelsbetriebe teilnehmen, sofern sie den gehobenen Qualitätserfordernissen eines internationalen Salons für Konsumkultur entsprechen und von der Jury zugelassen werden. 2. VERANSTALTERIN Messe Dornbirn GmbH, Messeplatz 1, 6854 Dornbirn, Österreich 3. ZULASSUNG Zugelassene Ausstellungsgüter (Details siehe Produktindex): Baustoffe, Badausstattung, Büroausstattung, Wohnbedarf, Küchenausstattung, Mechanik, Elektronik, Mode, Schmuck, Uhren, Literatur, Spiele, Getränke, Lebensmittel, Gastronomie, Hotellerie, Kosmetik, Gartenbedarf, Tabakwaren, Handwerk. Eine gültige Gewerbeberechtigung ist Voraussetzung für die Messe-Zulassung. Eine Anmeldung muss neben dem ausgefüllten Anmeldeformular auch das unterschriebene Qualitäts-Manifest und eine Beschreibung des geplanten Standkonzepts mit anschaulicher Skizze unter Angabe der ausgestellten Güter enthalten (kann digital als PDF eingereicht werden). Die Veranstalterin bzw. die von ihr eingesetzte Jury behält sich das Recht vor, Anmeldungen zur Messe ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. einzelne Ausstellungsgüter von der Anmeldung auszuschließen. Werden während der Messeveranstaltung Verstöße eines Ausstellers gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen bekannt und diese vom Aussteller nicht unverzüglich behoben, oder werden berechtigte Beschwerden wie z. B. eine unwahre Werbebotschaft gegen einen Aussteller vorgetragen, so behält sich die Veranstalterin das Recht vor, diesen Aussteller auch während der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Die Veranstalterin ist berechtigt, die Messe zu verlegen, zu verkürzen oder abzusagen. Bei vollständiger oder teilweiser Verlegung oder Verkürzung gilt der Vertrag als für den neuen Zeitpunkt und für die neue Zeitdauer, mit den dann gültigen Preisen, abgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht oder Schadenersatzanspruch steht den Ausstellern in diesem Falle nicht zu. Für den Fall der Nichtabhaltung entfallen für die angemeldeten Aussteller unter Ausschluss jedes Schadenersatzanspruches die für diese Veranstaltung vorgesehenen Zahlungen bis auf eine von der Wirtschaftskammer Vorarlberg festzusetzende Unkostenentschädigung für die Veranstalterin. 4. ANMELDUNG Die Anmeldung ist genauestens auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterfertigen. Eine einmal erfolgte Anmeldung kann nicht zurückgezogen werden. Die Standmiete einschließlich aller gesetzlich vorgeschriebenen Steuern ist auch dann zu entrichten, wenn der Aussteller nicht an der Messe teilnehmen kann. Zusätzlich in Rechnung gestellt werden ebenso etwaige Kosten für die Herstellung der Infrastruktur am Messestand (zusätzlicher Stromanschluss, Wasser, Standbau etc.). Gelingt es jedoch der Veranstalterin, den vom Aussteller nicht belegten Platz gleichwertig zu vermieten, ist seitens der angemeldeten Firma eine Stornogebühr von zumindest 30 % des vollen Mietbetrages sowie der anfallenden gesetzlichen Abgaben zu entrichten. Mit Versand der Anmeldebestätigung an den Aussteller ist der Vertragsabschluss zwischen Veranstalter und Aussteller vollzogen. Die erteilte Zusage kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht oder nicht mehr gegeben sind. Es dürfen dabei nur jene Waren ausgestellt werden, die bereits in der Anmeldung angeführt sind. Die Standzuweisung erfolgt seitens der Veranstalterin spätestens drei Wochen vor Messebeginn. Fehler in der Standzuteilung oder Standänderungen berechtigen den Aussteller weder zum Rücktritt noch zu Schadenersatzansprüchen. Wird der gemietete und von der Veranstalterin zugeteilte Stand bis spätestens 12 Uhr am Tag der Preview der Messe nicht bezogen oder wird er vor dem Ende der Messe geräumt, hat die Veranstalterin das Recht, darüber anderweitig zu verfügen. Der Aussteller hat in diesem Falle keinen Anspruch auf Rückerstattung der Mietgebühr bzw. eines aliquoten Teiles davon. 5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Nach der Zulassung (Annahme der Anmeldung) sind sämtliche von der Veranstalterin ausgestellten Rechnungen ohne Abzug zahlbar netto Kassa, nach Erhalt der Rechnung. Die Fakturierung erfolgt in Euro. Mietrechnungen sind vor Standbezug zu bezahlen. Sämtliche Steuern, Gebühren und Abgaben gehen zu Lasten des Ausstellers. Sämtliche angegebenen Preise sind Nettopreise. Umsatzsteuer-Rückerstattung für ausländische Aussteller: Finanzamt Graz-Stadt. Weitere Informationen und Formulare unter folgender Internetadresse: bmf.gv.at/service/formulare/ 6. ZOLL- UND MEHRWERTSTEUERBESTIMMUNGEN Der Aussteller hat die geltenden Zoll- und Mehrwertsteuerbestimmungen zu beachten. Zollbehörden und Steuerbehörden kontrollieren während der Messe fallweise die Übereinstimmung der Zollpapiere mit den vorhandenen Waren und bei Direktverkauf die Abfuhr der Mehrwertsteuer. 7. GEMEINSCHAFTSSTÄNDE/UNTERVERMIETUNG Die Veranstalterin ermutigt die Aussteller ausdrücklich zu einem gemeinschaftlichen Auftritt auf einem gemeinsamen Messestand. Diese Gemeinschaftsbeteiligungen müssen jedoch bei der Anmeldung ausdrücklich unter namentlicher Nennung der beteiligten Mitaussteller angezeigt werden. Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung der Veranstalterin den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise unterzuvermieten oder sonst zu überlassen, ihn zu tauschen oder Aufträge für eine andere Firma anzunehmen. Die von der Veranstalterin genehmigte Aufnahme eines oder mehrerer Mitaussteller ist gebührenpflichtig. 8. HAFTUNG Sämtliche von den Ausstellern eingebrachten Ausstellungsgüter müssen seitens des Ausstellers voll versichert sein, und es stehen somit dem Aussteller gegenüber dem Veranstalter wegen Schäden aus höherer Gewalt, Fahrlässigkeit, Diebstahl oder Vandalismus keinerlei Ersatzansprüche zu. Dies gilt auch für Schäden, die allenfalls beim Aus- und Verpacken bzw. beim An- und Abtransport der Ausstellungsgüter entstehen. 9. STANDBAU UND GESTALTUNG Auf dem Salon Gustav sind herkömmliche Begrenzungswände grundsätzlich nicht erlaubt. Stattdessen werden veranstalterseitig Begrenzungselemente (z. B. von der Hallendecke abgehängte, textile Fahnen) gemäß gebuchtem Leistungspaket zur Verfügung gestellt, mit denen die einzelnen Ausstellungsstände gegeneinander abgegrenzt werden. Alle Ausstellungsstände werden mit vorgegebenen, einheitlichen Bodenbelägen ausgestattet. Außerdem wird ein einheitliches Beleuchtungskonzept realisiert, das eine wirkungsvolle Inszenierung der Ausstellungsstände und ein einheitliches Gestaltungsbild sicherstellt. In Einzelfällen kann jedoch ausschließlich nach schriftlicher Genehmigung durch die Veranstalterin von diesem Prinzip abgewichen werden. Solche Alternativlösungen dürfen jedoch das einheitliche Gesamterscheinungsbild nicht stören. 10. AUSSTELLUNGSBETRIEB Im Hinblick auf eine besondere Wohlfühlatmosphäre dürfen Produktpräsentationen und Verkostungen grundsätzlich nur in dezenter Form innerhalb des eigenen Ausstellungsstandes stattfinden. Präsentationen, die zu Menschenansammlungen auf den Gängen führen, sind nicht erlaubt. Für umfassende Präsentations- oder Verkostungsaktionen stehen den Ausstellern eigens dafür geschaffene Präsentationsplattformen zur Verfügung. Die Nutzung dieser Plattformen muss grundsätzlich vorher angemeldet werden. Spontanpräsentationen sind nur möglich, wenn eine Plattform für mindestens eine Stunde am Stück frei ist. Die Anprobe von Kleidungsstücken, bei denen ein Aus- oder Umziehen erforderlich ist, darf grundsätzlich nicht auf den Ausstellungsständen erfolgen. Dafür steht ein eigens geschaffener DressingRoom mit entsprechender Infrastruktur und Privatsphäre zur Verfügung. Akustische Darbietungen, Hintergrundmusik o. Ä. sind nur in dem Umfang erlaubt, als sie sich ausschließlich auf die eigene Standfläche auswirken. Im Falle von Beschwerden durch Nachbarstände oder Besucher kann die Veranstalterin die komplette Abschaltung verlangen. Alle Aussteller sind angehalten, ihre Messestände stets mit angemessen gekleidetem, kompetentem und freundlichem Personal zu besetzen. Sie sollen durch ihre Präsentation, ihre Standgestaltung sowie durch stete Ordnung am Stand und ihr Verhalten an der besonderen Wohlfühlatmosphäre mitwirken. 11. VERPACKUNGSMATERIAL Das Verpackungsmaterial der Ausstellungsgüter ist am Tag der Preview bis 14 Uhr aus den Messeräumen zu entfernen, widrigenfalls die Beseitigung auf Kosten des Ausstellers veranlasst werden kann. Für den Verbleib nicht rechtzeitig entfernter Materialien wird keine Verantwortung durch die Veranstalterin übernommen. Das Verpackungsmaterial kann beim offiziellen Messespediteur kurzfristig eingelagert werden. 12. AUFBAU UND RÄUMUNG DER STÄNDE Hinweise zum Auf- und Abbau können dem Aussteller-Informationsblatt der jeweiligen Messe entnommen werden. Alle für den Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein. Das Räumen der Stände ganz oder teilweise ist vor dem Zeitpunkt des offiziellen Messeschlusses nicht gestattet. Die Ausstellungsgüter dürfen erst dann aus dem zugewiesenen Ausstellungsraum entfernt werden, wenn der Aussteller alle ihm zur Last fallenden Kosten entrichtet hat. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist,

11 Besondere Teilnahme- und Ausstellungsbedingungen muss bis spätestens einen Tag nach Messeschluss die Räumung des Standes erfolgt sein, widrigenfalls die Veranstalterin die Räumung des Standes auf Kosten des Ausstellers veranlassen kann. In diesem Fall übernimmt die Veranstalterin keine Haftung für die ordnungsgemäße Räumung und Einlagerung der Ausstellungsgegenstände. Einlagerungsgebühren gehen zu Lasten des Ausstellers. Die Ausstellungsfläche ist in dem Zustand, wie sie übernommen wurde, zurückzugeben. Für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des miet- oder leihweise zur Verfügung gestellten Materials haftet der Aussteller. Teppichklebebänder, die rückstandslos entfernt werden können, sind bei der Messeleitung bzw. den Hallenchefs käuflich erwerbbar. 13. BEWACHUNG Die allgemeine Bewachung des Geländes und der Hallen ist während der offiziellen Auf- und Abbauzeiten sowie während der Messe durch die Veranstalterin ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen gewährleistet. Eine Bewachung außerhalb der oben angegebenen Zeiten ist nicht möglich. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten. Sonderwachen sind nur mit Genehmigung der Messeleitung zulässig. 14. VERSICHERUNG Mit der schriftlichen Anmeldung bzw. Teilnahme an einer Messe/Veranstaltung besteht kein automatischer Versicherungsschutz. Es wird den Ausstellern dringend nahegelegt, ihre Ausstellungsgüter und ihre Haftpflicht auf eigene Kosten zu versichern. 15. REINIGUNG Die Reinigung der Gänge und Ausstellungshallen veranlasst die Veranstalterin. Die Instandhaltung, Reinigung und Bewachung des eigenen Ausstellungsplatzes und der Ausstellungsgüter obliegen dem Aussteller. Die Standreinigung muss täglich erfolgen und vor Beginn der offiziellen Messebesuchszeit beendet sein. Der Aufenthalt in den Messehallen außerhalb der Öffnungszeiten ist den Ausstellern und ihren Beauftragten nur jeweils eine Stunde vor und nach den offiziellen Öffnungszeiten gestattet. 16. AUSZEICHNUNGSPFLICHTEN Gemäß Preisauszeichnungsgesetz vom 19. März 1992, 2, Abs. 1, besteht für alle ausgestellten Waren Preisauszeichnungspflicht. Ausgenommen davon sind Ausstellungsgüter, die ausschließlich für Wiederverkäufer bestimmt sind, wobei dies jedoch durch einen deutlich sichtbaren Anschlag bekanntgegeben werden muss. Jedes einzelne ausgestellte Gut ist mit einem Vermerk zu versehen, aus welchem sich Hersteller, Material bzw. Zutaten und der Bruttopreis entnehmen lassen (bei Seriengütern ist auch eine Regalauszeichnung möglich). Es wird ausdrücklich festgehalten, dass sämtliche Verkäufe im Rahmen der Messe im Namen und auf Rechnung des Ausstellers und nicht der Veranstalterin erfolgen. 17. STROM UND WASSER Aufgrund der Bestellung des Ausstellers stellt die Veranstalterin die Wasserund Abwasserinstallation bis zum jeweiligen Ausstellungsstand gegen Verrechnung einer entsprechenden Pauschale her. Stromanschlüsse sind in allen Leistungspaketen mit unterschiedlichen Anschlusswerten enthalten (erhöhte Anschlusswerte können gegen separate Bestellung und Gebühr bereitgestellt werden). Nachträgliche, nicht mit der Anmeldung erfolgte Bestellungen von Energie und Zusatzleistungen werden mit einem Aufschlag von 50 % auf die Basispreise belegt. Sämtliche Installationen innerhalb der Kojen sind vom Aussteller zu veranlassen und gehen auf Kosten des Ausstellers. Diese dürfen nur von behördlich konzessionierten Firmen und nur ab den für den jeweiligen Stand vorgesehenen Anschlusspunkten durchgeführt werden. Sämtliche Installationen werden durch ein von der Vorarlberger Landesregierung bestimmtes Kontrollorgan daraufhin überprüft, ob sie den Vorschriften des ÖVE entsprechen. Sollte dies nicht zutreffen, müssen sie entfernt und den Vorschriften gemäß neu erstellt werden. Bei Versagen der Energieversorgung bzw. der Zu- und Abwasserleitungen haftet der Aussteller für jene Personen- und Sachschäden, die durch seine Ausstellungsgüter oder seine Angestellten entstehen. 18. HAFTUNGSAUSSCHLUSS Die Veranstalterin haftet nicht für Schäden, die Personen oder Sachen in den Messehallen, auf dem Messegelände und auf Parkplätzen erleiden. Sie haftet keinesfalls für Elementar-, Unfall-, Fahrzeug- und Diebstahlsschäden sowie weitere Schäden aller Art. Die Veranstalterin übernimmt insbesondere auch keinerlei Haftung bei Abhandenkommen oder Beschädigung der vom Aussteller oder Dritten eingebrachten oder zurückgelassenen Güter, insbesondere Ausstellungs- und Standausrüstungsgegenstände. Sie haftet nicht für Schäden, die aus dem Verhältnis Aussteller/Aussteller sowie Aussteller/Besucher entstehen. Wei- ters haften die Veranstalterin oder deren Angestellte nicht für auf Irrtum beruhende Angaben oder Maßnahmen. Insbesondere verzichtet der Aussteller auf jegliche Ersatzansprüche gegenüber der Veranstalterin, wenn sich herausstellen sollte, dass Angaben in den Verkaufsprospekten über die Messeveranstaltungen nicht erfüllt werden. Solche Angaben beruhen auf Erfahrungswerten und können von der Veranstalterin deshalb nicht verbindlich zugesagt werden. Der Aussteller ist damit ausdrücklich einverstanden. 19. WERBUNG IM MESSEGELÄNDE Dem Aussteller steht für Werbezwecke nur sein ihm zugeteilter Stand zur Verfügung. Werbung für Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Veranstalterin gestattet. Werbemittel, Werbeschriften und Werbezettel dürfen außerhalb des zugewiesenen Standes weder angebracht noch verteilt werden. Die Veranstalterin hat das Recht, unbefugt angebrachte oder unbefugt ausgeführte Werbung ohne Anhören des Ausstellers und ohne Anrufung gerichtlicher Hilfe zu unterbinden. Bereits außerhalb des Standes des jeweiligen Ausstellers angebrachte oder verteilte Werbemittel werden auf Kosten des Verursachers entfernt. Promotion-Aktionen außerhalb des Standes werden nur in Ausnahmefällen genehmigt und bedürfen einer schriftlichen Genehmigung der Veranstalterin. Sämtliche verkaufsfördernden Aktivitäten am Stand sowie die Inhalte der Werbebotschaften sind nach ethischen Grundsätzen auszurichten. Im Zweifelsfall ist die Rücksprache mit der Veranstalterin erforderlich. 20. FOTOGRAFIEREN Die Veranstalterin ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen und Filmaufnahmen von Ausstellungsgegenständen anfertigen zu lassen und zur Veröffentlichung zu verwenden. Der Aussteller verzichtet auf alle Einwendungen aus dem Urheberrecht, insbesondere auf das Recht am eigenen Bild. 21. HAUSORDNUNG Die Veranstalterin übt das Hausrecht im Messegelände aus. Es gilt die aktuelle Hausordnung des Veranstaltungsortes. Übernachten im und am Gelände sowie auf allen Parkplätzen ist verboten. 22. SCHLUSSBESTIMMUNGEN Etwaige Ansprüche des Ausstellers sind spätestens 14 Tage nach Messeschluss der Veranstalterin mittels eingeschriebenen Briefs zu melden. Später erhobene Forderungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Jeder Aussteller erkennt für sich und seine Beauftragten durch Vollziehung der Anmeldung die vorstehenden Bedingungen und alle ortspolizeilichen, gewerbebehördlichen und sonstigen Vorschriften sowie Bestimmungen an. Die Veranstalterin ist berechtigt, bei Zuwiderhandlung gegen die Bedingungen den fristlosen Ausschluss von der Messe auszusprechen und durchzuführen. Mündliche Abmachungen müssen, um Gültigkeit zu erlangen, schriftlich von der Veranstalterin bestätigt werden. Die mit der Anmeldung verbundenen ausstellerbezogenen Daten werden EDV-gestützt verarbeitet und für Zwecke genutzt, die primär der Durchführung der Messeveranstaltung dienen. Der Aussteller berechtigt die Veranstalterin, Stammdaten und andere für die Identität maßgebliche Daten, die für die Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Ausstellers oder für die Eintreibung von Forderungen notwendig sind, zum Zwecke des Gläubigerschutzes an den Kreditschutzverband von 1870 oder andere dafür dienliche Institutionen zu übermitteln. Ebenfalls ist die Veranstalterin berechtigt, ausstellerbezogene Daten für eigene Marketing- und Werbezwecke zu verwenden und gegebenenfalls weiterzugeben. Die Veranstalterin übt auf dem gesamten Messegelände und den dazugehörigen Parkplätzen das Hausrecht aus. 23. GERICHTSSTAND Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag oder aufgrund der Teilnahme an der Messeveranstaltung unterwirft sich der Aussteller der Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Dornbirn. ACHTUNG: Die Begriffe Messe Dornbirn GmbH oder Veranstalter oder Messeleitung wurden einheitlich durch Veranstalterin ersetzt.

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