Touristische Informationen

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1 g r a t i s Touristische Informationen w w w. k r o a t i e n. h r

2 Willkommen! Wir begrüßen Sie herzlich und freuen uns, dass Sie unser Land besuchen. Alle Völker lieben ihr Heimatland und halten es für das schönste. Die Kroaten nennen ihr Land Unser schönes Heimatland nach dem ersten Vers der Nationalhymne. Die Republik Kroatien ist ein europäischer, parlamentarischer Staat und Teil der europäischen Kultur und Geschichte. Seiner Größe nach zählt Kroatien zu den mittelgroßen europäischen Staaten wie Dänemark, Irland, die Slowakei oder die Schweiz. Kroatien ist ein Land mit offenen Grenzen und unkomplizierten Zollformalitäten, ein friedliches und gastfreundliches Land, das seine Gäste respektiert. Wir sind bemüht, dass unser schönes Heimatland auch von unseren Gästen als solches empfunden wird, und tun alles, damit Sie die schönsten Erinnerungen mit nach Hause nehmen. Willkommen in Kroatien! ALLGEMEINE INFORMATIONEN Geografische Lage Kroatien nimmt den größten Teil der Ostküste des Adriatischen Meeres als Teil des Mittelmeeres ein, das sich hier am tiefsten in das europäische Festland hineinzieht. Zu Kroatien gehört der Hauptteil der gesamten Adriaküste mit fast allen Inseln. Der schmale Gebirgsgürtel der Dinariden trennt seinen Mittelmeerteil vom mitteleuropäischen Kontinentalteil, der sich von den äußersten östlichen Hängen der Alpen im Nordwesten bis zu den Ufern der Donau im Osten erstreckt und den Südteil der fruchtbaren Pannonischen Tiefebene umfasst. Fläche Die Festlandfläche beträgt km 2, und die Fläche des Küstenmeeres km 2. Bevölkerungszahl Kroatien hat Einwohner. Nationale Struktur Die Kroaten bilden die Bevölkerungsmehrheit und zu den zahlenmäßig stärksten Minderheiten zählen Serben, Bosnier, Italiener, Albaner, Roma, Ungarn, Slowenen und Tschechen. Staatsform Kroatien ist eine parlamentarische Mehrparteienrepublik. Hauptstadt Zagreb ist mit seinen Einwohnern das wirtschaftliche, kulturelle, akademische und verkehrsmäßige Zentrum des Landes. Küstenlänge km, davon km Insel-, Klippenund Riffküste. Anzahl der Inseln, Inselchen, Klippen und Riffe Die größten Inseln sind Krk und Cres. 50 Inseln sind bewohnt. 2

3 Höchster Gipfel Dinara 1831 m ü.d.m. Klima In Kroatien bestehen drei Klimazonen. In den Ebenen des Landesinneren überwiegt ein gemäßigtes kontinentales Klima und in Höhen über 1200 m Gebirgsklima. Entlang der Adriaküste herrscht ein angenehmes mediterranes Klima mit vielen Sonnentagen, wo die Sommer trocken und heiß und die Winter mild und feucht sind. Die Durchschnittstemperatur in den Ebenen des Landesinneren ist im Januar -2 bis 0 C und im Gebirge etwas niedriger, im Juli 20 bis 22 C und im höchsten Gebirge etwa 13 C. Die Durchschnittstemperatur an der Küste beträgt im Januar 5 bis 9 C, im Juli 23 bis 26 C. Die Meerestemperatur liegt im Winter bei 12 C und im Sommer bei etwa 25 C. Geld Die amtliche Währung ist die Kuna (1 Kuna = 100 Lipa).Fremdwährungen werden in Banken, Wechselstuben, Postämtern sowie in den meisten Reisebüros, Hotels und auf Campingplätzen gewechselt. Kreditkarten (Eurocard/Mastercard, Visa, American Express und Diners) werden in fast allen Hotels, Marinas, Restaurants und Läden sowie an Bankomaten angenommen. NÜTZLICHE INFORMATIONEN Reisedokumente Ein gültiger Reisepass oder ein anderes Dokument, das aufgrund einer internationalen Vereinbarung anerkannt ist. Für einige Staaten reicht auch der Personalausweis (Dokument, mit dem die Identität und Staatsangehörigkeit der betreffenden Person belegt wird). Informationen: Diplomatische Vertretungen und Konsulate der Republik Kroatien im Ausland oder das Ministerium für auswärtige und europäische Angelegenheiten der Republik Kroatien: Tel.: +385 (0) stranci@mvep.hr, medjunarodnopravna.pomoc@mvep.hr; vize@mvep.hr; Web: Zollbestimmungen Die Zollvorschriften der Republik Kroatien sind im Einklang mit den Zollvorschriften und Standards der Europäischen Union. Das Einführen des persönlichen Gepäcks ist von Einfuhrabgaben befreit. Hinsichtlich seines Wertes gibt es keine Begrenzung. Das bezieht sich auf jede Person/jeden Reisenden, der in das Zollgebiet der Union einreist, unberücksichtigt dessen, ob er das Gepäck mit sich führt oder es gesondert eintrifft, unter der Bedingung, dass er nachweisen kann, dass das angeführte Gepäck gleichzeitig mit seiner Abreise bei der für den Transport verantwortlichen Person angemeldet ist. Ware, die sich im persönlichen Gepäck des Reisenden befindet, die nach Art und Menge nicht für den Verkauf, sondern für den persönlichen Gebrauch des Reisenden und der Mitglieder seiner Familie vorgesehen ist, ist von Einfuhrabgaben befreit, wenn ihr Gesamtwert den Gegenwert von 2.200,00 Kuna nicht übersteigt; im Flug- und Schiffsverkehr beträgt dieser Wert 3.200,00 Kuna. Die Befreiung bezieht sich auf jeden Reisenden einzeln und kann einmal täglich angewendet werden. Gegenstände, deren Wert die angeführte Summe übersteigen oder die nicht den Status eines persönlichen Gepäcks haben, unterliegen der Berechnung und Zahlung von Zoll und Mehrwertsteuer (eventuell auch Verbrauchsteuer). Reisende, die jünger als 15 Jahre alt sind, können bis zum Gesamtwert im Kunagegenwert von 1.100,00 Kn abgabenfrei einführen, 3

4 unabhängig vom Transportmittel, mit dem sie reisen. Bei der Einreise in die Europäische Union oder bei der Ausreise aus ihr sind Reisende verpflichtet, mitgeführtes Bargeld in Höhe von ,00 EUR oder mehr, bzw. im Gegenwert dieses Betrages in anderen Währungen oder anderen Zahlungsmitteln, wie beispielsweise Schecks, beim Zoll zu melden. Ausländische Staatsbürger sowie auch kroatische Staatsbürger mit festem Wohnsitz in Drittstaaten können bei völliger Befreiung von Einfuhrabgaben verschiedene Gegenstände für den persönlichen Bedarf sowie auch für den Bedarf der Mitglieder ihrer Familie zeitweilig einführen. In gleicher Weise können Personen mit Wohnsitz in der EU zeitweilig Gegenstände, die sie während ihres Aufenthaltes in Drittländern benötigen, ausführen. Persönliche Gegenstände eines Reisenden sind neue oder gebrauchte Gegen-stände, die der Reisende während seiner Reise persönlich verwenden und dies begründen kann, wobei alle Ware ausgeschlossen ist, die zu kommerziellen Zwecken eingeführt wird. Als persönliche Gegenstände werden beispielsweise betrachtet: Videokamera, tragbarer TV- Apparat und Audiogeräte, Fotoapparate, tragbare Taschenrechner, tragbare PCs, Ausrüstung für Camping, Segeln, Tauchen, Skifahren, Schlittschuhfahren, Bergsteigen sowie Campingwagen, Wasserfahrzeuge zum Zeitvertreib, tragbare medizinische Apparate mit Zubehör (wenn sie für den Reisenden notwendig sind), Haustiere und ähnliches. Die Einfuhr solcher Ware geschieht ohne besondere Zollformalitäten durch mündliche Deklarierung am Grenzübergang. Die Wiederausfuhr der angeführten Gegenstände wird in gleicher Weise getätigt. Wenn der Reisende eine wertvollere professionelle Ausrüstung aus- oder einführt, hat er bei der Einreise in die Republik Kroatien oder bei der Ausreise aus ihr das Formular Warenliste in dreifacher Ausfertigung auszufüllen. Bei Bedarf ist eine Sicherheit für die Begleichung der evtl. entstehenden Zollschuld beizufügen. Natürliche Personen, die in der Europäischen Union keinen Wohn- oder Aufenthaltsort haben, haben Anspruch auf Mehrwertsteuerrückerstattung für in Kroatien gekaufte Ware, wenn der Warenwert einer Rechnung höher ist als 740,00 Kuna. Die Rückzahlung erfolgt aufgrund eines ausgefüllten MwSt-Formulars bzw. Tax-free-Formulars, das vom Zoll anlässlich der Ausfuhr der gekauften Ware aus der Europäischen Union bestätigt werden muss und zwar innerhalb von 3 Monaten ab dem auf der Rechnung für die gelieferte Ware aufgeführten Datum. Den Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung hat der ausländische Staatsbürger innerhalb von sechs Monaten vom Tag des angegebenen Rechnungsdatums zu stellen. Für zusätzliche Informationen kontaktieren Sie bitte die Zollverwaltung ( Die Einreise von Haustieren ist nur mit gültigem Tierarztzeugnis über den Gesundheitszustand der Tiere möglich, wobei Katzen und Hunde mit Mikrochips gekennzeichnet sein müssen. Die Einreise von bis zu 5 Haustieren ist an Grenzübergängen möglich, die eine Genehmigung für den Verkehr von bestimmten Haustieren haben, während eine größere Zahl von Tieren nur an Grenzübergängen mit einer tierärztlichen Prüfstelle einreisen kann. 4

5 Wenn Sie mit Ihrem Haustier reisen, sind Sie für dieses verantwortlich. Die Reise mit dem Haustier muss rechtzeitig und gut geplant sein. Außer den allgemeinen Zollvorschriften sind die Vorschriften aus dem Gebiet der Veterinärmedizin zu beachten. Wenn Sie Ihr Haustier in die Republik Kroatien (EU) mitbringen, tragen Sie die volle Verantwortung für die Erfüllung der Einreisebedingungen. Prüfen Sie: Ist Ihr Haustier mit einem Mikrochip versehen? Ist Ihr Haustier rechtzeitig gegen Tollwut geimpft, bzw. ist diese Impfung wiederholt worden (Revakzination)? Wurde ein Antikörpertiter (auf Tollwut) gemacht? Gibt es einen gültigen Reisepass oder ein tierärztliches Zertifikat? Gehört Ihr Hund zur Hunderasse der Terrier des Typs Bull und ihrer Kreuzungen, die nicht im Register des Internationalen Kinologenverbandes (FCI) eingetragen sind, weil ihre Durchreise, Einfuhr und zeitweiliger Aufenthalt in der Republik Kroatien verboten ist? Die kontrollierte Hundezucht der Rasse Terrier des Typs Bull (Staffordshire Bullterrier, amerikanischer Staffordshire- Terrier, Bullterrier und Mini-Bullterrier) wird durch den Stammbaum, ausgestellt vom Kinologenverband in einem der Mitgliedsländer des Internationalen Kinologenverbandes (FCI) nachgewiesen, und damit ist die Durchreise, die Einreise und der zeitweilige Aufenthalt in der Republik Kroatien erlaubt. Wenn Ihr Haustier bei Ankunft am Grenzübergang, an dem seine Einreise erlaubt ist, die angeführten Anforderungen nicht erfüllt, kann die Einreise in die Republik Kroatien (EU) verwehrt werden, bzw. kann das Tier in sein Herkunftsland zurückgebracht oder in Quarantäne gestellt werden. Als Besitzer des Tieres tragen Sie alle Kosten, die bei der Durchführung dieser Maßnahmen entstanden sind. Als Haustiere werden folgende Tierarten betrachtet: Hunde, Katzen, zahme Frettchen (Mustela putorius furo), wirbellose Tiere (ausgenommen Bienen und Krebse), dekorative Tropenfische, Amphibien, Reptilien, alle Vogelarten (außer Geflügel) sowie Nagetiere und Hauskaninchen (Lagomorpha). Maximale Anzahl der Tiere Unter nichtkommerzieller Einfuhr von Haustieren versteht man die Einfuhr von bis zu maximal fünf Haustieren in die Republik Kroatien (EU). Sie werden bei der Einreise in die Republik Kroatien (EU) einer Dokumentations- und Identifizierungskontrolle seitens eines Zollbeamten am Grenzübergang unterzogen. Solche Haustiere werden nicht als Ware betrachtet und müssen unbedingt in Begleitung ihres Besitzers oder einer vom Besitzer befugten Person sein, die während der ganzen Reise für das Tier verantwortlich ist. Bedingungen Die allgemeinen Anforderungen bei der Einfuhr von Haustieren: Hunde, Katze und zahme Frettchen (auch Hausiltis, weißer Iltis, afrikanischer Iltis, amerikanischer Iltis, Hausfrettchen oder zahmes Frettchen - Mustela putorius genannt), die aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder aus Ländern mit niedrigem Risiko außerhalb der Europäischen Union kommen, sind Folgende: 5

6 Hunde, Katzen und zahme Frettchen müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Sollte das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, der nicht den ISO-Standards oder entspricht, sondern es ein Chip anderen Typs sein, ist der Eigentümer bzw. Besitzer verpflichtet, ein entsprechendes Lesegerät für den Mikrochip bereitzustellen. Jederzeit müssen Name und Adresse des Tiereigentümers festzustellen sein. Die Mikrochipnummer muss vom Tierarzt in den Reisepass oder in das Zertifikat eingetragen werden, das vom Eigentümer oder Besitzer des Tieres mitzuführen ist. Für die Tiere ist ein vom amtlich befugten Tierarzt ausge-stellter Reisepass oder Zertifikat mitzuführen. Die Tiere müssen gegen Tollwut geimpft und die Impfdaten im Zertifikat eingetragen sein. Die Tiere müssen Antikörper- Neutralisationstest unterzogen werden, mit dem der Antikörpertiter festgestellt wird bzw. die Wirksamkeit der Tollwutimpfung. Der Antikörpertiter muss mindestens 0,5 lj/ml oder mehr betragen. Die Probe ist frühestens 30 Tage nach Impfung und drei Monate vor der Umsiedlung von einem befugten Tierarzt zu nehmen. Der Test ist in einem dafür befugten Laboratorium durchzuführen. Die Liste der befugten Laboratorien finden Sie auf der Web-Seite: liveanimals/pets/approval_en.htm. Der vorgeschriebene Zeitraum von drei Monaten kommt nicht bei jenen Haustieren zur Anwendung, die erneut in die Republik Kroatien (EU) einreisen und deren Reisedokument bestätigt, dass ein Antikörperneutralisationstest mit positivem Ergebnis durchgeführt wurde, bevor das Tier die Republik Kroatien (EU) verlassen hat. Tiere, die zu kommerziellen Zwecken eingeführt und solche, die als Warensendung transportiert werden, müssen vor der Abfertigung tierärztlich untersucht werden, bzw. müssen andere Bedingungen erfüllen als Haustiere. Für zusätzliche Informationen kontaktieren Sie bitte das Ministerium für Landwirtschaft Behörde für Veterinärmedizin und Nahrungssicherheit Tel.: +385 (0) ; Web: oder Gesundheitswesen In allen größeren Städten gibt es Krankenhäuser und Kliniken, kleinere Ortschaften haben Ambulanzen und Apotheken. Ausländische Touristen, die in ihrem Land pflichtversichert sind, sind während ihres Aufenthaltes in Kroatien von der Zahlung für medizinische Notfallversorgung befreit, sofern Kroatien mit dem Herkunftsland ein Abkommen über Sozialversicherungsleistungen abgeschlossen hat, d.h. wenn sie aufgrund dieses Abkommens im Besitz einer Bestätigung über ihren Krankenversicherungsschutz sind. Der Krankenversicherungsschutz (einschließlich der Transportkosten) gilt für Notfälle in der Art und Weise und gemäß den Vorschriften, wie sie für kroatische Versicherungsnehmer gelten und sie haben sich ebenso wie diese an den entstehenden Kosten der medizinischen Versorgung zu beteiligen (Selbstbeteiligung). Personen, die aus Ländern kommen, mit denen Kroatien kein Abkommen über Sozialversicherungsschutz abgeschlossen hat, tragen die Kosten 6

7 ihres Gesundheitsschutzes selbst. Für zusätzliche Informationen kontaktieren Sie bitte die Kroatische Krankenversicherungsanstalt (HZZO) - Pflichtversicherung ; Zusatzversicherung ; das Weiße Telefon des Gesundheitsministeriums ; Tierärztlicher Dienst Kroatien verfügt über ein Netz veterinärmedizinischer Klinken und Ambulanzen. Informationen: Ministerium für Landwirtschaft Behörde für Veterinärmedizin und Nahrungssicherheit veterinarstvo@mps.hr Web: Feiertage und arbeitsfreie Tage 1. Januar Neujahr 6. Januar Heilige drei Könige Ostersonntag und Ostermontag 1. Mai Tag der Arbeit Fronleichnam 22. Juni Tag des antifaschistischen Kampfes 25. Juni Staatsfeiertag 5. August Tag des Sieges und der Heimatdankbarkeit 15. August Maria Himmelfahrt 8. Oktober Unabhängigkeitstag 1. November Allerheiligen 25. und 26. Dezember Weihnachtsfeiertage Öffnungszeiten von Geschäften und öffentlichen Ämtern Während der Urlaubssaison sind die meisten Geschäfte werktags von 8 bis 20 Uhr geöffnet und viele davon auch am Wochenende. Behörden und Ämter arbeiten in der Regel von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr. Post und Telekommunikation Die Postämter sind werktags von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Manche Postämter sind in größeren Orten werktags von 7 bis 20 Uhr und samstags von 7 bis 13 geöffnet. Das Postamt in Zagreb, Branimirova 4, ist täglich von 0 bis 24 Uhr geöffnet. In allen öffentlichen Telefonzellen benötigt man eine Telefonkarte, die in Postämtern sowie an Zeitungskiosken zu kaufen sind. Man kann von jeder Telefonzelle aus direkt ins Ausland telefonieren. Tel.: Web: info@posta.hr Stromspannung im städtischen Netz 220 V mit einer Frequenz von 50 Hz. Das Leitungswasser ist in allen Teilen Kroatiens trinkbar. NUMMER 112 Wenn sie eine Natur- oder technische/technologische Bedrohung oder ein Unglück bemerken, das Leben und Gesundheit von Menschen, Hab und Gut oder die Umwelt gefährdet, dann rufen Sie die Nummer 112 an. Diese Nummer ist 24 Stunden täglich von jedem Telefonapparat in der Republik Kroatien erreichbar. Bei dem Anruf ist es nicht notwendig, territoriale oder fachliche Zuständigkeiten der Notfalldienste zu kennen, sondern Sie brauchen nur zu melden: was geschehen ist wo es geschehen ist wann es geschehen ist ob es Verletzte gibt um was für Verletzungen es sich handelt welche Hilfe benötigt wird wer anruft. 7

8 Bei der Wahl der Nummer 112 können Sie folgende Hilfe erhalten: den medizinischen Notfalldienst die Feuerwehr die Polizei die Bergwacht den Such- und Rettungsdienst auf See andere Notfalldienste und Einsatzkräfte des Schutz- und Rettungsdienstsystems Anrufe bei der Nummer 112 können in folgenden Sprachen erfolgen: Englisch Deutsch Italienisch Ungarisch Slowakisch Tschechisch PRAKTISCHE RATSCHLÄGE Aktivitäten in der Natur Informieren Sie Verwandte oder Freunde über den Plan ihrer Wanderung oder Tour. Bleiben Sie auf markierten Pfaden und Wegen. Nehmen Sie eine ausreichende Menge Trinkwasser mit. Tragen Sie angemessene Kleidung und Schuhwerk. Nehmen Sie ein funktionierendes Mobiltelefon mit. Beachten Sie die Wettervorhersagen. Gehen Sie im Freien sorgfältig und vorschriftsmäßig mit offenem Feuer um. Werfen Sie in der Natur keine Zigarettenkippen und brennbare Gegenstände weg. Brandschutz Überprüfen Sie bitte, ob Sie alles unternommen haben, um einen Brand zu vermeiden! Werfen Sie brennbare oder brennende Gegenstände nicht achtlos weg! Beachten Sie das Verbot, Feuer anzuzünden! Achten Sie darauf, dass Ihr geparktes Fahrzeug keine Feuerwehrzufahrten und Durchgänge versperrt! Was tun im Brandfall? Melden Sie den Brand umgehend der Feuerwehr über die Telefonnummer 112. Verwenden Sie den Handfeuerlöscher als Soforthilfe beim Feuerlöschen, aber nur dann, wenn Sie sich und andere nicht in Gefahr bringen. Benachrichtigen Sie Personen in Ihrer Umgebung über den entstandenen Brand. FOLGEN SIE DEN ANWEISUNGEN DER FEUERWEHRLEUTE MERKEN SIE SICH Bei Nichtachten der Brandschutzvorschriften leitet das Innenministerium ein Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren ein. Auf der Straße Vermeiden Sie während der Tourismussaison die Zeiten großer Verkehrsdichte, die Fahrt an Wochenenden und Feiertagen. Fahren Sie ausgeruht! Passen Sie Ihre Fahrgeschwindigkeit den Straßenverhältnissen an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbeschränkungen. Bleiben Sie geduldig, wenn Sie in einen Stau geraten, und sorgen Sie für genügend Trinkwasser. Auf dem Meer Im Falle eines Unglücks auf See oder einer Meeresverschmutzung rufen Sie die Nummer 195 (Nationale Zentrale des Such- und Rettungsdienstes auf See) oder die Nummer 112 an. 8

9 Informieren Sie sich vor dem Auslaufen über die Wettervorhersage, insbesondere für die Adria. Bleiben Sie beim Schwimmen in Sichtweite anderer Schwimmer. Informieren Sie Ihre Verwandten oder Freunde über Ihre ungefähre Tauchposition und markieren Sie sie vorschriftsmäßig. Setzen Sie sich nur in Maßen der Sonne aus und benutzen Sie Sonnenschutzmittel. Nehmen Sie genug Trinkwasser mit. Wichtige Telefonnummern: Internationale Vorwahl für Kroatien: +385 Notfalldienst: 194 Feuerwehr: 193 Polizei: 192 Nationale Zentrale für die Koordinierung der Suche und Rettung auf See: 195 Staatliche Behörde für Schutz und Rettung (europäische Einheitsnummer für alle Notfälle): 112 Allgemeine Auskünfte: Auskunft für Orts- und Ferngesprächsnummern: und Auskunft für ausländische Telefonnummern: Wettervorhersage und Verkehrslagebericht: (Sprechautomat); Preis: 3,49 Kn/min von Festnetzen und 4,78 Kn/min von Mobilnetzen; Telekom Operator: HT d.d., Savska cesta 32, Zagreb, Tel.: Diensthabender Meteorologe beim Staatlichen hydrometeorologischen Institut - DHMZ (08-18 h): ; Preis: 6,99 Kn/min von Festnetzen und 8,41 Kn/ min von Mobilnetzen; Staatliches hydrometeorologisches Institut, Tel.: +385 (0) , Operator HT d.d., Savska cesta 32, Zagreb Kroatischer Autoklub (HAK) Pannenhilfe: 1987 (Wenn Sie aus dem Ausland oder per Handy anrufen, wählen Sie ) Verkehrslagebericht: Nutzerdienst: , +385 (0) info@hak.hr Web: Fremdsprachige Nachrichtensendungen während der touristischen Saison Einige Programme des Kroatischen Rundfunks senden fremdsprachige Nachrichten für Touristen in Kroatien. Im Ersten Programm des Kroatischen Rundfunks gibt es täglich um Uhr eine Sendung in englischer Sprache, die ca. zehn Minuten dauert. Während der Sommersaison werden im Zweiten Programm des Kroatischen Rundfunks (vom 28. Juni bis 7. September 2014) auf den Frequenzen 98,5 MHz Nordwestkroatien und Dubrovniker Küstengebiet, 105,3 MHz Istrien, 96,1 MHz Split, 98,0 MHz Küstengebiet Makarska und 93,3 MHz Gorski kotar, neben den regelmäßigen Nachrichten des Kroatischen Autoklubs (HAK) in kroatischer Sprache Verkehrsinformationen in Englisch, Deutsch und im August (an den Wochenenden) auch in Italienisch gesendet. Außerordentliche Informationen über Verkehrsstaus werden vom HAK in kroatischer und englischer Sprache gesendet. Im gleichen Zeitraum sendet das Zweite Programm des Kroatischen Radios von montags bis freitags Nachrichten für ausländische Touristen: 8:00 Uhr in Englisch, 12:00 Uhr in Englisch, 20:00 Uhr in 9

10 Deutsch; an Wochenenden: 12:00 Uhr in Englisch, 16:00 Uhr in Englisch, 20:00 Uhr in Deutsch. Die Stimme Kroatiens (Glas Hrvatske) sendet 24 Stunden mittels Satellit und Internet. Genauere Informationen über die Programmfolge und die Sendeart können Sie im HRT-Portal sehen ( Hrvatske/). NACH KROATIEN MIT DEM AUTO Fahrzeugdokumente Für die Einreise nach Kroatien braucht man den Führerschein, den Fahrzeugschein und die Grüne Versicherungskarte für das Fahrzeug. Wünschenswert ist auch ein internationaler Führerschein, falls sie bei Rent-a-car ein Auto mieten wollen. Solch ein Führerschein wird vom Autoklub des Heimatlandes ausgestellt. Der Fahrer, der mit einem Fahrzeug mit ausländischem Nummernschild das Territorium der Republik Kroatien betritt, muss eine international gültige Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug besitzen, die auf dem Gebiet der Europäischen Union gültig ist, oder einen sonstigen Beleg über eine derartige Versicherung. Als internationales Dokument oder Beleg gilt das amtliche Nummernschild eines Autos, das üblicherweise auf dem Gebiet jenes Landes stationiert ist, dessen nationale Behörde Unterzeichner einer Multilateralen Vereinbarung ist, oder eine gültige Grüne Versicherungskarte für ein Fahrzeug, das aus einem Land kommt, welches kein Unterzeichner einer Multilateralen Vereinbarung ist, sowie weitere Dokumente und Belege, deren Gültigkeit vom Kroatischen Amt für Versicherungswesen anerkannt ist. Tempolimits in geschlossenen Ortschaften 50 km/h auf Landstraßen 90 km/h auf ausschließlich für Kraftfahrzeuge vorgesehene Straßen und Schnellstraßen 110 km/h auf Autobahnen 130 km/h Kraftfahrzeuge mit Anhänger ohne Bremse 80 km/h Busse und Busse mit leichtem Anhänger 80 km/h, auf Autobahnen 100 km/h, außer Bussen, die Kinder organisiert transportieren (wofür auch auf Autobahnen die Begrenzung von 80 km/h gilt). Das Fahren mit eingeschaltetem Tagesoder Standlicht ist tagsüber in der Winterzeit Pflicht. Während des Fahrens ist das Benutzen eines Handys ohne Freisprechanlage verboten! Das Anschnallen ist für den Fahrer und alle Mitreisenden im Fahrzeug Pflicht. Eine reflektierende Sicherheitsweste ist vom Fahrer zu verwenden, wenn er auf der Straße Tätigkeiten wie Reifenwechsel, kleinere Reparaturen am Fahrzeug, Nachfüllen des leeren Tanks mit Benzin, Hilfe von anderen Fahrern suchen usw., durchzuführen hat. Sie gehört zur vorgeschriebenen Fahrzeugausrüstung. Ratschläge für eine sichere Fahrt: Verkehrsregeln und Geschwindigkeitsbegrenzungen sind zu beachten. Bei längeren Fahrten sollten Pausen auf den dafür eingerichteten Parkplätzen und Raststätten eingelegt werden. Auf nasser Fahrbahn ist die Fahrzeuggeschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen. Dies alles sind Vorbedingungen für eine sichere Ankunft am Zielort. 10

11 Tankstellen Tankstellen in größeren Städten und entlang den Autobahnen sind von 0 bis 24 Uhr geöffnet. Die Tankstellen verkaufen: Eurosuper 95, Super 95, Super 98, Super plus 98, Euro Diesel und Diesel, in größeren Städten und an Autobahntankstellen auch Flüssiggas (LPG). Informationen über Kraftstoffpreise und ein Verzeichnis der Benzin- und Gas-Tankstellen finden Sie auf folgenden Webseiten: Mautgebühren Für Autobahnen: A1 Zagreb Bosiljevo Zadar Šibenik Split Šestanovac Vrgorac Ploče, A2 Zagreb Zaprešić Krapina - Macelj, A3 Bregana Zagreb Slavonski Brod Županja Lipovac, A4 Zagreb Varaždin Goričan, A5 Osijek Đakovo Sredanci, A6 Bosiljevo Vrbovsko Rijeka, A7 Rijeka Rupa und A9 Umag Pula Für die Halbautobahn: Brücke Festland Krk Für die Nutzung des Tunnels Sv. Ilija auf der Staatsstraße Zagvozd Baška Voda Für die im Bau befindliche Autobahn: B8 Kanfanar Matulji (vom Knoten Kanfanar bis zum Knoten Rogovići ist die Autobahn im Vollprofil ausgebaut) Informationen finden Sie auf folgenden Webseiten: sowie Grundlegende Pflichten im Falle eines Verkehrsunfalls Bei einem Verkehrsunfall ist die Polizei umgehend zu verständigen (Tel.: 192) oder die einheitliche europäische Notrufnummer 112 anzurufen. Dies ist nicht unbedingt erforderlich bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden an den Fahrzeugen. Falls es Verletzte gibt, wählen Sie die Notrufnummer 194. Sichern Sie die Unfallstelle ab, ziehen Sie die reflektierende Sicherheitsweste an, stellen Sie ein Warndreieck auf und treffen Sie notwendige Maßnahmen, um neue Gefahren auszuschließen. Warten Sie auf die Polizei. Im Falle irgendeiner Fahrzeugbeschädigung sind Sie verpflichtet, von der Polizei eine Bestätigung über die Beschädigung des Autos zu verlangen, die Sie bei der Überschreitung der Staatsgrenze unbedingt benötigen. Wenn Sie einen eventuellen Schaden beheben lassen möchten oder den Wagen abschleppen lassen müssen, wählen Sie die Pannenhilfe unter der Nummer 1987 (für Anrufe aus dem Ausland wählen Sie die , ). Tipps zur Vermeidung von Staus Um längere Reisezeiten und das Warten in einem Stau zu vermeiden, raten wir Ihnen zu Folgendem: Planen Sie Ihre Reise mit einem Routenplaner aus der Broschüre Touristische Informationen, in der die stauträchtigen kritischen Tage und Streckenabschnitte verzeichnet sind. Wenn möglich, vermeiden Sie samstagmorgens in Richtung Süden bzw. samstag- und sonntagnachmittags von der Adriaküste in Richtung Norden zu reisen. Informieren Sie sich vor Reiseantritt beim HAK Informationszentrum: +385 (0) ( oder auf über die Lage im Straßen- und Fährverkehr, wo Sie eine mehrsprachige Applikation für Mobiltelefone übernehmen 11

12 Luftverkehr (Narodne novine, Nummer: 69/09, 84/11, 54/13 und 127/13). Bjelovar Brezovac, Zvekovac, Zabok Gubaševo, Buševec, Vukovar Borovo Naselje, Vrsar, Grobničko polje, Daruvar, Lučko, Čakovec, Hvar, Osijek Čepin, Sinj, Sopot Vinkovci, Otočac Für alle zusätzlichen Informationen bezüglich des Luftverkehrs: Internationale Flughäfen Zagreb, Split, Dubrovnik, Pula, Rijeka, Zadar, Osijek, Inseln Brač und Mali Lošinj Informationen: Zagreb +385 (0) , Split +385 (0) , , Dubrovnik +385 (0) , Pula +385 (0) , Rijeka +385 (0) , Zadar +385 (0) , Osijek +385 (0) , , Varaždin +385 (0) Brač +385 (0) und Mali Lošinj +385 (0) Croatia Airlines Croatia Airlines ist die kroatische nationale Fluggesellschaft und Mitglied der Vereinigung Star Alliance. Mit ihrem Liniennetz im inländischen und ausländischen Verkehr verbindet sie den kontinentalen und Küstenteil Kroatiens mit vielen attraktiven Destinationen: Amsterdam, Wien, Brüssel, Frankfurt, Kopenhagen, London, München, Paris, Priština, Rom, Sarajevo, Skopje, Zürich Im Sommerflugplan bietet sie eine größere Zahl von Flügen auf einzelnen Linien als zusätzliche Zielorte im regulären und Charterverkehr an (Athen, Barcelona, Berlin, Düsseldorf, Lyon ) In Zusammenarbeit mit ihren Partnern ermögkönnen, oder auf dem Zweiten Programm des Kroatischen Rundfunks (98,5 MHz), wenn es wünschenswert ist, das RDS einzuschalten. ANREISE PER FLUGZEUG Flughäfen für den öffentlichen Flugverkehr Flughafen Brač Tel.: +385 (0) Web: Flughafen Dubrovnik Tel.: +385 (0) Web: Flughafen Mali Lošinj Tel.: +385 (0) Web: Flughafen Osijek Tel.: +385 (0) Web: Flughafen Pula Web: Tel.: +385 (0) Web: Flughafen Rijeka Tel.: +385 (0) Web: Flughafen Split Tel.: +385 (0) Web: Flughafen Zadar Tel.: +385 (0) Web: Flughafen Zagreb Tel.: +385 (0) Web: Flughafen Varaždin Tel.: +385 (0) Web: Flughäfen mit Flughafennutzungsgenehmigung, Artikel 74, Absatz 1 des Gesetzes über den 12

13 licht Croatia Airlines ihren Kunden, Zielorte weltweit anzufliegen. Kontaktzentrum: Tel.: (für Anrufe aus Kroatien) +385 (0) Web: Andere Fluggesellschaften in Kroatien Aeroflot, Air France, Austrian Airlines, Lufthansa, Malev, Germanwings, Qutar Airways, Iata Scandinavian Airlines, Turkish Airlines, British Airways, TUIFly, Norwegian Air Shuttle, TAP, Wizz Air, LTU, Estonian Air, EasyJet, Aer Lingus, Trade Air/Sun Adria, Dubrovnik Airlines, Adria Airways, Nouvelair Tunisie, Ryan Air, Darwin Airline, Skyeurope Slovakian, SN Brussels Airlines. ANREISE PER SCHIFF Agentur für den Küstenschiffsverkehr Tel.:+385 (0) Fax: +385 (0) Web: Internationale Fährverbindungen Zadar Ancona, Split - Ancona, Split Stari Grad Pescara, Ancona Split Pescara, Dubrovnik Bari, (direkt): Vis Ancona, Stari Grad - Ancona Außer den Fährverbindungen gibt es zwischen Kroatien und Italien auch Schnellbootlinien. Saisonale Fährlinien entlang der Küste Rijeka Split Stari Grad/Hvar Korčula - Dubrovnik Staatliche Fährlinien verbinden die Inseln mit dem Festland: 101 Rijeka Split Stari Grad Korčula Sobra Dubrovnik 332 Valbiska Merag 334 Brestova Porozina 335 Prizna Žigljen 337 Stinica Mišnjak 338 Valbiska Lopar 401 Zadar (Ist) Olib - Silba Premuda (Mali Lošinj) 431 Zadar (Ošljak) Preko 432 Biograd Tkon 433 Zadar (Rivanj - Sestrunj Zverinac) Molat (Ist) 434 Brbinj Zadar 435 Zadar Bršanj (Rava) 532 Šibenik (Zlarin) - Kaprije Šibenik 602 Vis Split 604 (Lastovo) Vela Luka Split 604a Vela Luka Lastovo 606 Drvenik Veli Drvenik Mali Trogir (Seget) (Split) 631 Split Supetar 632 Drvenik Sućuraj 633 Ploče Trpanj 634 Orebić Dominče 635 Split Stari Grad 636 Split Rogač 641 Drvenik Dominče 638 Makarska Sumartin 831 Dubrovnik Suđurađ (Lopud) 832 Prapratno Sobra Staatliche Schnellbootlinien (Verbindung mit dem Festland oder zwischen den Inseln) 9141 Pula (Unije Susak) Mali Lošinj (Ilovik Silba) Zadar 9308 Mali Lošinj (Ilovik Susak Unije Martinščica) Cres - Rijeka 9309 Novalja Rab Rijeka 9401 Olib Silba Premuda Zadar 9403 Ist Molat Zadar 9404 Zverinac Božava - Sestrunj Rivanj Zadar 9404a Zadar Iž Rava 9406 Zadar Sali Zaglav (Veli Iž) 13

14 9502 Žirje Kaprije Šibenik 9601 Split Rogač (Stomorska Milna) 9602 Vis (Hvar) Split 9603 Jelsa Bol Split 9603a Split (Milna) Hvar 9604 Lastovo Vela Luka Hvar Split 9608 Korčula (Prigradica) Hvar Split 9807 Dubrovnik Šipanska Luka Sobra (Polače Korčula Lastovo) Staatliche Schiffslinien (Verbindung mit dem Festland oder zwischen den Inseln) 310 (Unije Srakane Susak) Mali Lošinj 311 Ilovik Mrtvaška (Mali Lošinj) 405 Rava Iž Zadar 405a Sali Zaglav Zadar 409 Zadar (Ošljak) Preko 415 Vrgada Pakoštane (Biograd) 501 Brodarica Krapanj 505 Vodice Prvić Zlarin Šibenik 506 Prvić Luka Prvić Šepurine Vodice 612 Komiža Biševo 614 Orebić Korčula 616 Trogir (Slatine) Split 807 Šipan Lopud Koločep Dubrovnik Anmerkung Die saisonalen Linien 101, 641 und 9141 werden gemäß den Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über den Transport im Linien- und zeitweiligen Küsten-Seeverkehr (NN, 80/13) zu Linien des zeitweiligen Transports und hören als solche auf, Teil des öffentlichen Transports zu werden. Jadrolinija Die größte kroatische Gesellschaft im Personenschiffsverkehr unterhält die meisten regelmäßigen, internationalen und inländischen Fähr-, Schiffs- und Schnellbootlinien. Hauptbüro/Zentrale in Rijeka, Tel.: +385 (0) , Web: Andere Linienschiffunternehmen: Rapska plovidba d.d., Linijska nacionalna plovidba d.d., G & V Line.d.o.o., Miatours, UTO Kapetan Luka, SNAV, Venezia lines Blue Line International, Emilia Romagna Lines, Ivante d.o.o., Bura line & off shore, Poljoprivredna zadruga Komiža komiza.pz@st.t-com.hr Ribarska proizvođačka zadruga Vrgada Tel: +385 (0) Mediteranska plovidba d.d., Ausflugsbootvereinigungen Hrvatska udruga privatnih brodara (Kroatischer Verein privater Schiffseigner) Hrvatska udruga brodara (Kroatischer Schiffseignerverein) Hrvatska udruga brodara i brodograditelja Adria (Kroatischer Verein der Schiffseigner und Schiffbauer Adria ) Koordinacija udruga brodara i brodograditelja Hrvatske (Koordination der Schiffseigner- und Schiffbauer-Vereine) in der Gespanschaft Dubrovnik- Neretva udruga brodara Dubrovnik (Schiffseignerverein Dubrovnik) Udruga malih brodara Sjeverni Jadran (Verein kleiner Schiffseigner Nordadria ) Udruga brodara Barkariol (Schiffseignerverein Barkariol) 14

15 Für den internationalen Verkehr geöffnete Häfen für die Einreise ausländischer Passagierschiffe und Wasserfahrzeuge für Sport und Zeitver-treib, in denen Zollformalitäten erledigt werden können Ständig geöffnet: Umag, Poreč, Rovinj, Pula, Raša/Bršica, Rijeka, Mali Lošinj, Zadar, Šibenik, Split, Ploče, Korčula, Vela Luka, Ubli, Cavtat und Dubrovnik Nur in der Sommersaison geöffnet: ACI-Marina Umag, Novigrad, Sali, Božava, Primošten, Hvar, Stari Grad (Hvar), Vis, Komiža (Sommersaison vom 1. April bis 31. Oktober) SCHIFFFAHRT IN DER REPUBLIK KROATIEN Der Führer eines auf dem Seeweg in die Republik Kroatien einreisenden Wasserfahrzeugs ist verpflichtet, auf dem kürzesten Weg den nächsten, für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen anzulaufen, um die Grenzkontrollformalitäten zu erledigen, die Liste der Crew und der Passagiere, die sich auf dem Wasserfahrzeug befinden, im Hafenamt oder in der Hafenamtszweigstelle beglaubigen zu lassen, die vorgeschriebenen Entgelte für die Schifffahrtssicherheit und die Aufenthaltsgebühr zu zahlen sowie den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger auf dem Wasserfahrzeug entsprechend den Sondervorschriften anzumelden. Der Führer des Wasserfahrzeugs, das auf dem Landweg in die Republik Kroatien eingereist ist, oder sich zur Aufbewahrung in einem Hafen oder an einem anderen genehmigten Ort in der Republik Kroatien befindet, ist verpflichtet, vor Schifffahrtsbeginn die vorgeschriebenen Entgelte für die Schifffahrtssicherheit und die Aufenthaltsgebühr zu zahlen sowie den Aufenthalt ausländischer Staatsbürger auf dem Wasserfahrzeug entsprechend den Sondervorschriften anzumelden. Ab dem 1.Januar 2014 sind ausländische Wasserfahrzeuge, aber auch Wasserfahrzeuge unter kroatischer Flagge verpflichtet, ein Entgelt für die Schifffahrtssicherheit und für den Schutz gegen Umweltverschmutzung zu zahlen. Die Höhe des Entgelts hängt von der Länge des Wasserfahrzeugs und der Motorleistung ab und wird für das Kalenderjahr gezahlt, unberücksichtigt des Zeitraums der Schifffahrt im territorialen Meer und in den inneren Meeresgewässern der Republik Kroatien. Auf dem in der Republik Kroatien fahrenden Wasserfahrzeug müssen sich zwecks Kontrolle sämtliche Nachweise im Original befinden, dass alle Entgelte gezahlt wurden, dass das Wasserfahrzeug seetüchtig ist, dass die Person, die das Wasserfahrzeug führt, befähigt ist, das Wasserfahrzeug zu führen und zwar gemäß den nationalen Vorschriften des Staates, dessen Flagge gehisst ist, bzw. entsprechend den Vorschriften der Republik Kroatien, des Weiteren ein Nachweis über die Haftpflichtversicherung für verursachte Schäden gegenüber dritten Personen und ein Eigentumsnachweis oder eine Vollmacht zur Nutzung des Wasserfahrzeugs. Liste der crew und der passagiere Auf dem Wasserfahrzeug im Eigentum einer natürlichen Person oder natürlicher Personen, die in der Republik Kroatien fahren, können sich während der Schifffahrt der Schiffseigner, Mit-glieder seiner engeren Familie oder Personen, die der Schiffseigner dafür schriftlich ermächtigt hat, befinden. Die Unterschrift des Eigners auf der schriftlichen Vollmacht muss von einer in- oder ausländischen zuständigen Körperschaft beglaubigt werden. Auf dem 15

16 Wasserfahrzeug im Eigentum einer juristischen Person, die in der Republik Kroatien fährt, können sich während der Schifffahrt Beschäftigte der juristischen Person oder Personen aufhalten, die aufgrund einer schriftlichen Vollmacht zur Nutzung des Wasserfahrzeugs befugt sind. Im Text der Vollmacht für das Wasserfahrzeug im Eigentum einer juristischen Person müssen Vor- und Nachname der verantwortlichen Person in der juristischen Person, die die Vollmacht unterzeichnet und mit Stempel beglaubigt hat, sowie der Zeitraum der Nutzung des Wasserfahrzeugs, auf das sich die Vollmacht bezieht, und der Vor- und Nachname der Person, die für die Führung des Wasserfahrzeugs verantwortlich zeichnet, sofern das Wasserfahrzeug keine ständig beschäftigte Besatzung hat, sowie die Namen aller Personen, die sich während des Zeitraums, für den die Vollmacht gilt, auf dem Wasserfahrzeug aufhalten, deutlich ausgeschrieben sein. Ab dem Tag des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union gibt es keine Begrenzung mehr bezüglich der Anzahl der Personen, die auf einem Wasserfahrzeug ausgewechselt (eingeschifft und ausgeschifft) werden können. Anmelden des Aufenthaltes Der auf dem Wasserfahrzeug untergebrachte und auf ihm einreisende Ausländer hat sich beim Überschreiten der Staatsgrenze in der Polizeistation, die im Hafen für die Grenzkontrolle zuständig ist und diese durchführt, bzw. in der Polizeiverwaltung oder in der Polizeistation am Einschiffungsort des Ausländers anzumelden. Staatsbürger der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums können in die Republik Kroatien einreisen, wenn sie einen gültigen Reisepass oder Personalausweis haben, kein Einreise- oder Aufenthaltsverbot vorliegt und sie keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die nationale Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit darstellen. Staatsbürger der EWG-Mitgliedsstaaten können sich bis zu 3 Monate ohne Visum oder Aufenthaltsgenehmigung in der Republik Kroatien aufhalten. Staatsbürger der EWG-Mitgliedstaaten, die beabsichtigen, sich länger als 3 Monate in der Republik Kroatien aufzuhalten, sind verpflichtet, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Ablauf des dreimonatigen Aufenthalts ihren zeitweiligen Aufenthalt bei der zuständigen Polizeiverwaltung bzw. bei der Polizeistation im Aufenthaltsort anzumelden. Aufenthaltsgebühr Eigner oder Nutzer des Wasserfahrzeugs (Nautiker) und alle Personen, die auf einem Wasserfahrzeug nächtigen, das länger als 5 Meter ist und für Urlaub, Freizeitsport oder Kreuzfahrten genutzt wird, sind verpflichtet, einen Pauschalbetrag der Aufenthaltsgebühr zu zahlen. Die Aufenthaltsgebühr wird vor dem Auslaufen des Wasserfahrzeugs in den Räumen des Hafenamtes oder der Hafenamtszweigstelle als Pauschalbetrag für den Zeitraum von 8 Tagen, 15 Tagen, 30 Tagen, 90 Tagen und einem Jahr gezahlt. Ausreise von Wasserfahrzeugen aus der Republik Kroatien Der Schiffsführer ist vor dem Auslaufen aus der Republik Kroatien verpflichtet: sich einer Grenzkontrolle zu unterziehen, die Liste der Crew und Passagiere, die sich auf dem Wasserfahrzeug befinden, in einem Hafenamt oder in einer Hafenamtszweigstelle beglaubigen zu lassen. 16

17 Nach Erfüllung dieser Pflichten ist der Schiffsführer verpflichtet, die inneren Meeresgewässer und das territoriale Meer der Republik Kroatien auf dem kürzesten Wege zu verlassen. Das Führen von kroatischen Booten und Yachten durch ausländische Skipper Für das Führen von Booten und Yachten muss eine Person entsprechend den Vorschriften des Staates, dessen Flagge auf dem Boot oder der Yacht gehisst ist, qualifiziert sein. Die Person, die ein Boot oder eine Yacht kroatischer Staatszugehörigkeit führt, muss abhängend von der Kategorie des Bootes und/ oder der Yacht ein Bescheinigung über die Befähigung als Bootsführer bzw. ein Zeugnis über die Befähigung eines Yachtführers oder ein Dokument/ Genehmigung zum Führen von Booten und Yachten haben, ausgestellt seitens der zuständigen Organe der ausländischen Staaten, die das Ministerium für Seewesen, Verkehr und Infrastruktur anerkannt hat. Die Liste der anerkannten ausländischen Dokumente/Genehmigungen ist auf den folgenden Internetseiten veröffentlicht: TABLICA%29(2)MoU% pdf ANREISE PER BAHN Kroatien hat direkte Bahnverbindungen mit Slowenien, Bosnien und Herzegowina, Ungarn, Italien, Österreich, der Schweiz, Deutschland und Serbien. Mit fast allen anderen europäischen Ländern gibt es Verbindungen mit Umsteigemöglichkeiten. Eurocity- Euronight- und Intercity-Züge: EC CROATIA : Zagreb Wien Zagreb EC MIMARA : Zagreb Frankfurt Zagreb EN Belgrad Zürich Belgrad EN LISINSKI : Zagreb - München Zagreb IC AGRAM : Zagreb - Budapest Déli Zagreb IC Zagreb Budapest Keleti Zagreb Schnellzüge: SAVA : Vinkovci Villach- Vinkovci OPATIJA : Rijeka München Rijeka LJUBLJANA : Rijeka - Ljubljana Rijeka Zagreb Sarajevo Zagreb Saisonale Züge: ADRIA : Budapest Split - Budapest Hrpelje Kozina Pula Hrpelje Kozina Sonderzüge: Tel.: +385 (0) posebni.vlakovi@hzpp.hr Informationen Tel.: (Anrufpreis vom Festnetz 1,39 Kn/min + MwSt, vom Mobilnetz 2,37 Kn/min + MwSt, Kroatische Telekom), +385 (0) informacije@hzpp.hr Web: ANREISE PER BUS Regelmäßige internationale Buslinien verbinden Kroatien mit den Nachbarländern sowie mit den meisten mitteleuropäischen und westeuropäischen Staaten Telefonnummer des Informationsdienstes für Anrufe aus Kroatien: Telefonnummer des Informationsdienstes für Anrufe außerhalb Kroatiens: +385 (0) Internationaler Verkehr (Kasse) +385 (0) Inlandsverkehr (Kasse) +385 (0) Busbahnhof Rijeka Tel.: +385 (0) , +385 (0) autotrans@ri.t-com.hr Web: 17

18 Busbahnhof Split Tel.: +385 (0) , +385 (0) Web: Busbahnhof Šibenik Tel.: +385 (0) Busbahnhof Zadar Tel.: +385 (0) Busbahnhof Zagreb Informationsservice und Reservierungen für Anrufe aus Kroatien: Sprechautomat: Informationsservice für Anrufe von außerhalb Kroatiens: +385 (0) Web: Busbahnhof Dubrovnik Tel.: +385 (0) , Web: Busbahnhof Osijek Tel.: +385 (0) Busbahnhof Pula Tel.: +385 (0) TAXI UND RENT-A-CAR Taxidienste gibt es in allen größeren Städten und Fremdenverkehrsorten. Autovermietungen (Rent-a-car) gibt es in allen Städten, touristischen Zentren und an Flughäfen. Wichtigere Museen Čakovec Museum der Region Međimurje Dubrovnik Dubrovniker Museum Rektorenpalast, Ethnografisches Museum Rupe, Stadtmauer, Museum des Dominikanerklosters, Seefahrtsmuseum, Schatzkammer der Kathedrale, Geburtshaus von Marin Držić; Aquarium biologisches Institut Dubrovnik, Museum des Franziskanerklosters Mala Braća, Museum der orthodoxen Kirche Gornja Stubica Museum der Bauernaufstände Gospić Museum Lika; im nahe gelegenen Smiljan befindet sich die Gedenkstätte Nikola Tesla Hlebine Galerie Hlebine und Museumssammlung Ivan Generalić (naive Malerei) Karlovac Stadtmuseum Karlovac, Burg Dubovac Klanjec Galerie des Bildhauers Antun Augustinčić Krapina Museum der Neandertaler von Krapina, Ljudevit-Gaj-Museum Kumrovec Staro selo (Altes Dorf) einzigartiges Ethno-Museum mit originalen Bauernhäusern; Geburtshaus von Josip Broz Tito Makarska Malakologisches Museum Museum von Fischen, Krebsen und Muscheln, Stadtmuseum Našice Heimatmuseum im Schloss Pejačević Opatija Kroatisches Tourismusmuseum Osijek Museum Slawoniens Pazin Ethnografisches Museum Istriens, Stadtmuseum Pazin Pula Archäologisches Museum, Geschichtsmuseum Istriens, Arena Rijeka Seefahrts- und Geschichtsmuseum der kroatischen Küstenregion, Naturkundliches Museum Poreč Heimatmuseum der Region Poreč Split Museum der Kroatischen Archäologischen Denkmäler, Archäologisches Museum Split, Galerie des Bildhauers Ivan Meštrović, 18

19 Stadtmuseum, Ethnografisches Museum, Naturkundemuseum, Kunstgalerie, Seefahrtsmuseum, Schatzkammer der Kathedrale Trakošćan Schloss Trakošćan - Museum im Schloss mit einer großen Sammlung alter Waffen Varaždin Stadtmuseum Varaždin in der Burg - Historische Abteilung, Entomologische Sammlung Welt der Insekten, Galerie alter und neuer Meister Zadar Archäologisches Museum Zadar - Ständige Ausstellung sakraler Kunst, Nationalmuseum Zadar, Museum antiken Glases Zagreb Archäologisches Museum, Ethnografisches Museum, Kroatisches Museum für naive Kunst, Moderne Galerie, Museum der Stadt Zagreb, Mimara-Museum, Museum für Kunst und Kunstgewerbe, Museum für zeitgenössische Kunst, Kroatisches Naturkundemuseum, Strossmayer-Galerie alter Meister, Technisches Museum, Galerie Klovićevi Dvori, Kroatisches Geschichtsmuseum, Museums- und Gedenkzentrum Dražen Petrović, Kunstpavillon. Wichtigere Wallfahrtsorte Marija Bistrica: Muttergottes von Bistrica Trsat: Muttergottes von Trsat Sinj: Wundertätige Muttergottes von Sinj Aljmaš: Maria Trost Krasno: Muttergottes von Krasno Karlovac-Dubovac: Sv. Josip Lobor: Muttergottes der Berge Ludbreg: Heiliges Blut Jesu Remete: Muttergottes von Remete Solin: Muttergottes der Inseln Trški Vrh: Muttergottes von Jerusalem Vepric: Muttergottes von Lourdes Voćin: Muttergottes von Voćin Kultur- und Naturgüter auf der Liste des UNESCO-Welterbes In Kroatien gibt es zahlreiche Kulturgüter, die sich auf der Liste des UNESCO- Weltkulturerbes befinden. Besonders erwähnenswert sind: die Altstadt von Dubrovnik, der Diokletianpalast in Split, der historische Stadtkern von Trogir, der frühchristliche Komplex der Euphrasius- Basilika in Poreč, die Kathedrale St. Jakob in Šibenik, das Starogradsko polje (Feld von Starigrad) auf Hvar. Unser schönster und bekanntester kroatischer Nationalpark Plitvicer Seen befindet sich als einziges Naturerbe auf dieser Prestigeliste. Auf der Repräsentativen UNESCO- Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit befindet sich das Fest des St. Blasius (Sv. Vlaho), die Spitzen aus Lepoglava und von den Inseln Hvar und Pag, der jährliche Faschingsumzug der Schellner im Gebiet um Kastav, die Kreuzprozession von Hvar, das zweistimmige Spiel enger Intervalle Istriens und des Hrvatsko Primorje (Küstenland), die jährliche Frühlingsprozession Ljelja oder Kraljica aus Gorjan und die Kunst der Herstellung traditionellen Holzspielzeugs aus der Region Hrvatsko Zagorje, der Klapa-Gesang (A-cappella-Gesang), die Alka von Sinj ein Ritterturnier, das Lebkuchenhandwerk in Nordkroatien, der Bećarac eine Trinkliedform aus Slawonien, der Baranja und Srijem, der Stumme Rundtanz aus der Dalmatinska zagora, die mediterrane Ernährung an der kroatischen Adria und das Picigin - ein Ballspiel im seichten Meerwasser. Kroatien zählt zu den Ländern mit den meisten 19

20 geschützten immateriellen Gütern weltweit, die auf der UNESCO-Liste verzeichnet sind. Das Ojkanje eine musikalische Ausdrucksform steht auf der Liste des immateriellen Kulturerbes und sollte schleunigst geschützt werden. NATIONALPARKS Brijuni eine Gruppe von zwei größeren und 12 kleineren Inseln vor der Westküste Istriens. Informationen: Adresse: NP Brijuni Brionska 10, Fažana Tel.: +385 (0) Fax: +385 (0) Web: Kornati die dichteste Inselgruppe im Mittelmeerraum mit insgesamt 89 Inseln, Inselchen und Riffen. Informationen: Adresse: JU NP Kornati Butina 2, Murter Tel.: +385 (0) Fax: +385 (0) Web: Krka der schönste Karstfluss Kroatiens. Informationen: Adresse: JU NP Krka Trg Ivana Pavla II Nr. 5, Šibenik Tel.: +385 (0) Fax: +385 (0) Web: Mljet Insel südwestlich von Dubrovnik. Informationen: Adresse: NP Mljet Pristanište 2, Goveđari Tel./Fax: +385 (0) Web: Paklenica Nationalpark an der Südseite des größten kroatischen Gebirgsmassivs, des Velebits. Informationen: Adresse: JU NP Paklenica Dr. Franje Tuđmana 14a, Starigrad-Paklenica Tel.: +385 (0) , Fax: +385 (0) Web: Plitvicer Seen der älteste und bekannteste kroatische Nationalpark; gehört zum UNESCO-Weltnaturerbe. Informationen: Adresse: NP Plitvička jezera Plitvička jezera Tel.: +385 (0) , Fax: +385 (0) Web: Risnjak ein überwiegend bewaldetes Gebirgsmassiv nördlich von Rijeka, in dem sich auch ein hydrologisches Naturdenkmal befindet die Quelle des Flusses Kupa. Informationen: Adresse: NP Risnjak Bijela Vodica 48, Crni Lug Tel.: +385 (0) Fax: +385 (0) Web: Nördlicher Velebit landschaftlich wertvollster und attraktivster Teil der Gipfelregion des nördlichen Velebits. Informationen: Adresse: JU NP Sjeverni Velebit Krasno 96, Krasno Tel.: +385 (0) Fax: +385 (0) Web: 20

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