INFORMATIONEN ÜBER DAS BERUFLICHE GYMNASIUM TECHNIK OLDENBURG

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1 Bildungszentrum für Technik und Gestaltung Oldenburg INFORMATIONEN ÜBER DAS BERUFLICHE GYMNASIUM TECHNIK OLDENBURG

2 Inhaltsverzeichnis der Informationsschrift 1. Vorwort 2. Gliederung des Beruflichen Gymnasiums Technik 3. Aufnahmevoraussetzungen 4. Dauer des Bildungsganges 5. Abschlüsse und Berechtigungen 6. Leistungsbewertung 7. Unterricht in der Einführungsphase (Klasse 11) 8. Verpflichtung zur zweiten Fremdsprache 9. Versetzung in die Qualifikationsphase 10. Organisation des Unterrichts in der Qualifikationsphase 11. Prüfungsfächer 12. Abiturprüfung und Gesamtqualifikation 13. Beratung der Schüler des Beruflichen Gymnasiums Oldenburg 1. Vorwort Grundlage dieses Merkblattes ist die Verordnung über berufsbildende Schulen (BbS-VO) vom (in der jeweils geltenden Fassung letzte Änderung ) und die Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) vom (in der jeweils gültigen Fassung letzte Änderung ). Das Berufliche Gymnasium Technik Oldenburg (TGO) ist ein Gymnasium mit technischem Schwerpunkt. Es führt seine Schülerinnen und Schüler - wie ein allgemein bildendes Gymnasium - zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Im gymnasialen Bildungsangebot der Stadt Oldenburg hat dieses Gymnasium - auch wegen seiner auf die Praxis ausgerichteten Komponenten - einen festen Platz. Es eröffnet allen Schülerinnen und Schülern mit Erweitertem Sekundarabschluss I nach erfolgreichem Abschluss mit dem Abitur sowohl den Zugang für ein Hochschulstudium als auch für eine qualifizierte gewerblich-technische Berufsausbildung. Die vorliegende Informationsschrift wendet sich an Schülerinnen und Schüler, die die Absicht haben das Technische Gymnasium zu besuchen. Sie enthält die wichtigsten Bestimmungen über die gymnasiale Oberstufe unter Berücksichtigung der Besonderheiten, die für dieses Berufliche Gymnasium gelten. Für Einzelfragen steht der Koordinator gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie nach Möglichkeit vorher telefonisch (0441/ ) einen Gesprächstermin. 2. Gliederung des Beruflichen Gymnasiums Technik (TGO) Das Berufliche Gymnasium gliedert sich in die Einführungsphase (Klasse 11) und die Qualifikationsphase (Schuljahrgänge 12 und 13). Die Einführungsphase hat die Aufgabe, auf den Unterricht in der Qualifikationsphase vorzubereiten und in allen Fächern ein gemeinsames Basiswissen zu vermitteln. Der Unterricht in der Einführungsphase wird in der Regel im Klassenverband erteilt. Der Übergang in die Qualifikationsphase erfolgt durch Versetzung. Die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe umfasst vier Halbjahre. Der gesamte Unterricht wird in Schulhalbjahren erteilt. Versetzungen finden in der Qualifikationsphase nicht statt. Im vierten Halbjahr der Qualifikationsphase wird die Abiturprüfung abgenommen.

3 Einführungsphase 1. Schulhalbjahr Klasse Schulhalbjahr Klasse 11 Versetzung Qualifikationsphase 1. Schulhalbjahr Jahrgang Schulhalbjahr Jahrgang Aufnahmevoraussetzungen 3. Schulhalbjahr Jahrgang Schulhalbjahr Jahrgang 13.2 In das Berufliche Gymnasium Technik (TGO) kann aufgenommen werden, wer in Niedersachsen die Berechtigung zum Besuch jeder Schule im Sekundarbereich II erworben hat. Dies bedeutet im Regelfall, dass mit dem Abschluss der Klasse 10 der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben wurde. Ferner können Schülerinnen und Schüler, die an einer berufsbildenden Schule die Fachhochschulreife in einer technischen Fachrichtung erhalten haben, direkt in den 12. Schuljahrgang aufgenommen werden, sofern sie in den Klassen 7 bis 10 durchgehend am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache teilgenommen haben. Die Gleichwertigkeit anderer Abschlüsse klären Sie bitte im Einzelfall mit dem Koordinator. 4. Dauer des Bildungsganges Der Besuch des TGOs dauert in der Regel drei Jahre. Die Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, ein Schuljahr der gymnasialen Oberstufe zu wiederholen, sodass die Höchstzeit 4 Jahre beträgt. Zur Wiederholung einer nichtbestandenen Abiturprüfung kann die Höchstdauer auf 5 Jahre erweitert werden. Zu beachten ist, dass sich eine Schülerin oder ein Schüler spätestens nach dreieinhalbjährigem Besuch zur Abiturprüfung melden muss. Tut sie/er dies nicht oder erfüllt sie/er die Voraussetzungen für die Meldung nicht, muss sie/er die Schule verlassen. Schülerinnen und Schüler, die nicht in die Qualifikationsphase versetzt worden sind, können die Einführungsphase einmal wiederholen. 5. Abschlüsse und Berechtigungen Nach mindestens dreijährigem erfolgreichen Besuch des TGOs erwerben die Schülerinnen und Schüler die Allgemeine Hochschulreife, die zum Hochschulstudium in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Die Fachhochschulreife erwirbt, wer die Qualifikationsphase verlässt und bestimmte Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren sowie ein mindestens einjähriges Praktikum oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufausbildung nachweist.

4 6. Leistungsbewertung Am Ende eines Schulhalbjahres werden die schriftlichen und mündlichen Leistungen der Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Fächern mit den Noten 1 bis 6 bewertet. Die Noten werden in der Qualifikationsphase in Punkte umgesetzt. Das Punktesystem Noten Hat eine Schülerin oder ein Schüler aus selbst zu vertretenden Gründen Unterricht versäumt und können deshalb die Leistungen in einem Fach nicht beurteilt werden, so gilt der Unterricht als mit ungenügend bzw. 00 Punkten abgeschlossen. In der Qualifikationsphase kann dann das gesamte Schulhalbjahr nicht gewertet werden und muss wiederholt werden. Generell sind alle Kurse mit 05 und mehr Punkten in der Qualifikationsphase ausreichend, um zur Abiturprüfung zugelassen zu werden. 7. Unterricht in der Einführungsphase (Klasse 11) Der Unterricht findet im Klassenverband statt. Unterrichtsfächer 11. Klasse Deutsch 3 Englisch 3 Spanisch 1 4 Politik (ein Halbjahr) 2 Geschichte (ein Halbjahr) 2 Betriebs- und Volkswirtschaft 3 Sport 2 Religion oder Werte und Normen 2 Mathematik 3 Physik oder Chemie 2 Informationsverarbeitung 3 Technik (in einem Schwerpunkt) 4 Praxis (im gleichen Schwerpunkt) 2 Wahlangebote nach Entscheidung der Schule 1 Die Verpflichtung zu einer weiteren Fremdsprache entfällt, wenn in der Sekundarstufe I mindestens vier Schuljahre lang an versetzungsrelevantem Unterricht in einer weiteren Fremdsprache (z.b. Französisch, Spanisch) teilgenommen wurde. Diese Schülerinnen und Schüler brauchen in der Klasse 11 nur am Englischunterricht teilzunehmen. (Dieses trifft zu für alle, die die Sekundarstufe I an einem Gymnasium besuchen. Für Absolventen von Realschulen ist die Erfüllung dieser Bedingung im Einzelfall zu überprüfen.) Die Wahl der 5 Prüfungsfächer für die Abiturprüfung erfolgt bis zum Ende der Einführungsphase. 8. Verpflichtung zur zweiten Fremdsprache In die Oberstufe können auch Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die nicht durchgehend in den Klassen 7 bis 10 eine zweite Fremdsprache erlernt haben. Diese Schülerinnen und Schüler müssen durchgehend bis zum Abitur am Unterricht in einer zweiten Fremdsprache (Spanisch) teilnehmen. Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I mindestens vier Schuljahre lang an versetzungsrelevantem Unterricht in einer weiteren Fremdsprache teilgenommen haben, brauchen keine zweite Fremdsprache zu belegen.

5 9. Versetzung in die Qualifikationsphase Am Ende der Einführungsphase entscheidet die Klassenkonferenz, ob die Schülerin oder der Schüler versetzt wird. Grundlage der Versetzungsentscheidung sind die Leistungen (mindestens ausreichend in den in der Klasse 11 unterrichteten Fächern). Die Versetzung erfolgt auf der Grundlage der Noten 1-6. Es darf kein Fach mit ungenügend und das Fach Technik muss mindestens mit ausreichend bewertet worden sein. Bei der Versetzungsentscheidung wird berücksichtigt, ob eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwartet werden kann. Wer nicht versetzt wird, kann die Einführungsphase einmal wiederholen. 10. Organisation des Unterrichts in der Qualifikationsphase In der Qualifikationsphase (Schuljahrgänge 12 und 13) wird der Unterricht in einem System von Fächern mit erhöhten und mit grundlegenden Anforderungen erteilt. Die einzelnen Fächer haben einen thematischen Schwerpunkt und werden jeweils nach einem halben Jahr bewertet. Alle Fächer außer Sport sind in der gymnasialen Oberstufe einem der drei Aufgabenfelder zugeordnet: Aufgabenfeld A sprachlich-literarisch-künstlerisch Deutsch Englisch Spanisch Sport Aufgabenfeld B gesellschaftswissenschaftlich Betriebs- und Volkswirtschaft Geschichte Religion Werte und Normen Aufgabenfeld C mathematischnaturwissenschaftlich-technisch Mathematik Physik Chemie Informationsverarbeitung Technik Praxis Weiterhin gibt es eine Einteilung in Profil-, Kern- und Ergänzungsfächer: Profilfächer des TGOs: Betriebs- und Volkswirtschaft Technik (Elektrotechnik, Informationstechnik) Informationsverarbeitung Praxis (Elektrotechnik, Informationstechnik) Kernfächer des TGOs: Deutsch eine Fremdsprache (Englisch und / oder Spanisch) Mathematik Ergänzungsfächer des TGOs: eine Naturwissenschaft (Chemie oder Physik) Geschichte Religion oder Werte und Normen Sport In den einzelnen Fächern werden i.d.r. zwei schriftliche Arbeiten pro Halbjahr geschrieben. Daneben gehen die mündlichen Leistungen (mündliche Mitarbeit, Tests und Referate) in die Halbjahresnote ein.

6 Im zweiten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 12 wird im Fach Technik eine Projektarbeit geschrieben. Stundentafel für die Qualifikationsphase: Unterrichtsfächer 12. Schuljahrgang 13. Schuljahrgang Deutsch 4 4 Englisch 4 4 Spanisch Mathematik 4 4 Geschichte -- 2 Religion oder Werte und Normen 2 -- Physik oder Chemie 2 (4) 2 2 (4) 2 Technik (in einem Schwerpunkt) 4 4 Betriebs- und Volkswirtschaft 3 3 Informationsverarbeitung 3 3 Sport 2 2 Praxis (im gleichen Schwerpunkt) Die Verpflichtung zu einer weiteren Fremdsprache entfällt, wenn in der Sekundarstufe I mindestens vier Schuljahre lang an versetzungsrelevantem Unterricht in einer weiteren Fremdsprache (z.b. Französisch, Spanisch) teilgenommen wurde. 2 Sofern das Fach Prüfungsfach ist, wird es vierstündig unterrichtet. 11. Prüfungsfächer Jede Schülerin und jeder Schüler wählt fünf Prüfungsfächer für die Abiturprüfung: Die ersten drei Prüfungsfächer sind Fächer mit erhöhten Anforderungen. Das erste Prüfungsfach ist Technik. Das zweite oder dritte Prüfungsfach ist eines der Fächer Deutsch und Englisch oder Deutsch und Mathematik oder Physik oder Englisch und Mathematik oder Physik. Das vierte oder fünfte Prüfungsfach ist Betriebs- und Volkswirtschaft. Das fünfte oder vierte Prüfungsfach ist eines der Fächer Deutsch, Englisch, Spanisch, Mathematik, Physik, Chemie oder Informationsverarbeitung (soweit eines der Fächer nicht schon als zweites oder drittes Prüfungsfach gewählt wurde). Wird als 2. oder 3. Prüfungsfach Physik gewählt, muss als 4. oder 5. Prüfungsfach ein Kernfach gewählt werden. Alle fünf Prüfungsfächer müssen bis zum Ende der Einführungsphase gewählt werden. Die fünf Prüfungsfächer müssen in der Qualifikationsphase durchgängig belegt werden. 12. Abiturprüfung und Gesamtqualifikation Die schriftliche und mündliche Abiturprüfung findet gegen Ende des 4. Schulhalbjahres der Qualifikationsphase statt. Nach Vorliegen der Ergebnisse des vierten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase kann sich die Schülerin oder der Schüler zur Abiturprüfung melden. Wer sich nicht zur Prüfung meldet, nicht zugelassen ist oder bis zum Beginn der Prüfung zurücktritt, tritt in das zweite Schulhalbjahr der Qualifikationsphase zurück, sofern hierdurch nicht die Verweilhöchstdauer überschritten wird. Für die Zulassung zur Abiturprüfung müssen bestimmte Mindestpunktzahlen in den einzelnen Fächern nachgewiesen werden. In die Abiturprüfung kann ebenfalls eine besondere Lernleistung eingebracht werden. Dies können z.b. Leistungen bei einem Schülerwettbewerb sein (Mathematik-Olympiade, Jugend forscht) oder umfassende eigenständige Leistungen. Ob eine besondere Lernleistung eingebracht werden kann, wird im Einvernehmen zwischen der Schülerin bzw. dem Schüler und der Schule entschieden. Die Schule richtet zur Bewertung einen Fachprüfungsausschuss ein.

7 In den Prüfungsfächern eins bis vier findet je eine schriftliche, im fünften Prüfungsfach eine mündliche Prüfung statt. Aus den Leistungen der Schülerin oder des Schülers in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase und aus den Leistungen in der Abiturprüfung wird durch Addition der Punkte eine Gesamtpunktzahl ermittelt, die man als Gesamtqualifikation bezeichnet. Die Gesamtqualifikation besteht aus zwei Blöcken: Block I In den Block I gehen 24 Schulhalbjahresergebnisse ein, darunter die 8 Schulhalbjahresergebnisse im vierten und fünften Prüfungsfach aus dem ersten bis vierten Schulhalbjahr, in einfacher Wertung sowie die 12 Schulhalbjahresergebnisse des ersten bis dritten Prüfungsfach aus dem ersten bis vierten Schulhalbjahr in zweifacher Wertung. Von den 24 einzubringenden Ergebnissen in einfacher Wertung müssen mindestens 20 Schulhalbjahresergebnisse mindestens 05 Punkte aufweisen und unter den 12 Schulhalbjahresergebnissen in zweifacher Wertung müssen mindestens 9 Schulhalbjahresergebnisse mit mindestens je 05 Punkten in einfacher Wertung erreicht worden sein. Insgesamt müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Folgende Schulhalbjahresergebnisse müssen in den Block I eingebracht werden: Fach Anzahl der Schulhalbjahre Deutsch 4 Fremdsprache 1) 4 2) Mathematik 4 Betriebs- und Volkswirtschaft 4 Technik (Elektro- / Informationstechnik) 4 Informationsverarbeitung 4 2) Geschichte 2 Religion oder Werte und Normen 2 3) Naturwissenschaft (PH / CH) 1) 4 Praxis 2 4) Praxis oder weitere Fremdsprache oder Sport 2 5) 1) Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen. 2) Die Einbringungsverpflichtung für die Fremdsprache ist grundsätzlich durch vier Schulhalbjahresergebnisse der in der Einführungsphase neu begonnenen Fremdsprache zu erfüllen. Wenn eine fortgeführte Fremdsprache als Prüfungsfach gewählt wurde, müssen vier Schulhalbjahresergebnisse in der gewählten fortgeführten Fremdsprache und zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse in der neu begonnenen Fremdsprache eingebracht werden. In diesem Fall verringert sich die Einbringungsverpflichtung für das Fach Informationsverarbeitung, welchen nicht Prüfungsfach sein kann, auf zwei Schulhalbjahresergebnisse. 3) Wurde Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten und an dessen statt von der Schülerin oder dem Schüler das Fach Werte und Normen nicht gewählt, so sind zwei aufeinander folgende zusätzliche Schulhalbjahresergebnisse eines anderen Fachs, das nicht Prüfungsfach ist, aus dem gesellschaftswissenschaftlich Aufgabenfeld einzubringen. 4) Es sind die beiden Schulhalbjahresergebnisse des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase einzubringen.

8 5) Es sind zwei Schulhalbjahresergebnisse aus einem der drei Fächer einzubringen; dabei kann es sich auch um zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse aus einer Fremdsprache nach den Fußnoten 1 und 2 handeln. Block II In den Block II gehen die Prüfungsergebnisse in den fünf Prüfungsfächern in vierfacher Wertung ein, wobei an die Stelle des vierten Prüfungsfachs das Ergebnis einer besonderen Lernleistung (s. Punkt 3.7) treten kann. Insgesamt müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden. Dabei müssen in drei Prüfungsfächern, darunter im ersten, zweiten oder dritten Prüfungsfach, jeweils mindestens 20 Punkte erreicht worden sein. 13. Beratung der Schülerinnen und Schüler Am TGO werden die Schülerinnen und Schüler und Eltern über die Bestimmungen der gymnasialen Oberstufe sowie über das jeweilige Unterrichtsangebot eingehend informiert. Während der gesamten Oberstufenzeit sind Schullaufbahnberatung und persönliche Beratung vorgesehen. Insbesondere bei der Wahl der Fächer mit erhöhten Anforderungen und den Prüfungsfächern wird beraten. Die Beratung obliegt in der Einführungsphase dem Klassenlehrer und in der Qualifikationsphase dem Tutor, den die Schülerin oder der Schüler am Ende der Einführungsphase wählt. Zudem steht der Koordinator für die Beratung zur Verfügung.

9 Wochenstunden Wochenstunden im im Schuljahrgang Schuljahrgang I II I II I II I II I II I II Deutsch P Deutsch Englisch Englisch P3 3 3 A Spanisch A Spanisch Geschichte Geschichte Betriebs- u. Volkswirtschaft P Betriebs- u. Volkswirtschaft P Politik 2 Politik 2 B Ev. Religion B Ev. Religion Werte u. Normen Werte u. Normen Mathematik P Mathematik P Physik P Physik C Chemie C Chemie P Informationsverarbeitung Informationsverarbeitung Technik Elektrotechnik P Technik Informationstechnik P Praxis Praxis Sport Sport Stand: 01/2015

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