Gutachten. über den Verkehrswert einiger Magnetstaplerkomponenten (Transportbänder) im Auftrag. der. Vollstreckungsbehörde Wetter. Fachdienst Finanzen
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1 S ac hvers t ändigenbüro 1 Hilbert Lasthaus Bewertung von Maschinen, maschinellen Anlagen, Betriebseinrichtungen und Industrieanlagen Bewertung und Schadenfeststellung Am Alten Stadtpark 11, Bochum Telefon +49 (0) 234 / , Telefax +49 (0) 234 / Mitglieder im Bund Technischer Experten e.v. (BTE) Gutachten über den Verkehrswert einiger Magnetstaplerkomponenten (Transportbänder) im Auftrag der Vollstreckungsbehörde Wetter Fachdienst Finanzen Kaiserstraße 170, Wetter (Ruhr) Bewertungsstichtag
2 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite Vorbemerkung 3-4 Bewertungsrichtlinien und Wertermittlung 5-7 Zusammenstellung 8 Einzelnachweis 9
3 Seite 3 Vorbemerkung Nachfolgendes Gutachten enthält den Neuwert und Verkehrswert einiger Magnetstaplerkomponenten (Transportbänder) im Auftrag der Vollstreckungsbehörde Wetter Fachdienst Finanzen Kaiserstraße 170, Wetter (Ruhr) zum Bewertungsstichtag Die Beauftragung des vorliegenden Gutachtens erfolgte durch Herrn Thorsten Frick (Vollziehungsbeamter im Fachdienst Finanzen) mit vom Die im Einzelnachweis aufgeführten Magnetstaplerkomponenten wurden am von dem Unterzeichner in Augenschein genommen und begutachtet. Begleitet wurde er dabei von Herrn Thorsten Frick. Bei den besichtigten Maschinenteilen handelte es sich im wesentlichen um 3 Zahnriemenmagnetförderer, vier Teleskopbänder, vier Kegelradgetriebemotoren, separate Zahnriemen sowie Schalt- und Steuerungselemente. Zum Besichtigungszeitpunkt waren die Maschinenkomponenten zerlegt. Darüber hinaus waren die drei Zahnriemenförderer und die vier Teleskopbänder separat eingelagert und aufeinandergestellt sowie u.a. mit transparenter Folie verpackt. Dementsprechend mußte die Augenscheinnahme teilweise durch die Klarsichtverpackungsfolie hindurch erfolgen.
4 Seite 4 Nach Informationen von Mitarbeitern, die vor Ort den Zugang zu den besichtigten Förderbändern hergestellt haben, sollen die Maschinenteile gebraucht gekauft und anschließend aufgearbeitet worden sein. Der Unterzeichner kann aufgrund der äußeren Eindrücke, die er bei der Augenscheinnahme gewonnen hat bestätigen, dass sich die Maschinenkomponenten in einem optisch guten Zustand darstellen. Inwieweit bei der vermeintlichen Aufarbeitung auch eine technische Überprüfung und ggf. Instandsetzung stattgefunden hat, kann anhand der nur äußeren Begutachtung nicht bestätigt werden aber auch nicht ausgeschlossen werden. Der Unterzeichner weist darauf hin, dass an den aufgeführten Wirtschaftsgütern die Funktionstüchtigkeit nicht überprüft wurde bzw. nicht überprüft werden konnte. Ebenso konnte aufgrund der Situation die Vollständigkeit der Komponenten nicht kontrolliert werden. Aus Sicht des Unterzeichners erscheint eine Remontage und Inbetriebnahme der Magnetstaplerkomponenten nicht ganz unproblematisch zu sein, da die Verbindungskabel durchtrennt und die einzelnen Kabelstränge nicht gekennzeichnet wurden. Hier müßte im Rahmen einer Reinstallation vermutlich eine Neuzuordnung erfolgen und zudem komplett neue Kabelstränge gelegt werden. Bei allen Wirtschaftsgütern diente für eine wertmäßige Einschätzung ausschließlich der äußere, augenscheinliche Eindruck. Die Gutachtenerstellung erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen sowie ohne Prüfung der Eigentumsverhältnisse.
5 Seite 5 Bewertungsrichtlinien und Wertermittlung Der Neuwert der bewerteten Wirtschaftsgüter ist der Neuwert am Bewertungsstichtag ausschließlich der Mehrwertsteuer ohne Rücksicht auf die ursprünglichen Gestehungskosten und versteht sich einschließlich Fracht. Antriebsmotoren einschließlich Schalt- und Steuergeräte sowie Elektroanschlüsse und Kabelverbindungen sind gegebenenfalls im Wert der Anlagenkomponenten erfaßt. Der Neuwert wurde auf Basis von Herstellerinformationen und Erfahrungswerten aus langjähriger Tätigkeit ermittelt. War der heutige Preis eines Wirtschaftsgutes nicht mehr direkt zu beschaffen, weil das Fabrikat nicht mehr festgestellt werden konnte, wurde der Wert eines vergleichbaren Wirtschaftsgutes mit entsprechender Leistung eingesetzt. Wird das Modell nicht mehr gebaut oder wurde das Wirtschaftsgut in Eigenbau erstellt, so basiert die Kalkulation des heutigen Wertes auf dem Wiederbeschaffungs-Neuwert eines gleichartigen Gutes unter dem Aspekt der Minderleistung gegenüber einer modernen Ausführung. Ausgehend vom Neuwert wurde der technische Substanz- Zeitwert bestimmt (in diesem Gutachten nicht ausgewiesen). Der technische Substanz-Zeitwert errechnet sich aus dem Neuwert unter Berücksichtigung der Wertminderung durch Alter, Gebrauch und Abnutzung. Hierzu wurden erfahrungsgemäße technische Nutzungsdauern herangezogen. Wenn das Alter nicht bekannt war, wurde es geschätzt. Der Grad der Abnutzung wurde bei allen Wirtschaftsgütern aufgrund des augenscheinlichen Zustandes ebenfalls geschätzt.
6 Seite 6 Der technische Substanz-Zeitwert ist somit der technische Wert des Wirtschaftsgutes am Bewertungsstichtag in Bezug auf Minderwert durch Alter, Gebrauch und Abnutzung. Aber auch unter Anerkennung der investierten Erhaltungskosten bzw. Generalüberholungskosten, die das Wirtschaftsgut überhaupt technisch und wirtschaftlich voll gebrauchsfähig erhalten. Ausgehend vom technischen Substanz-Zeitwert wird der Verkehrswert ermittelt. Dazu ist die jeweilige Marktsituation zu berücksichtigen d.h., die Situation zum Stichtag zwischen Angebot und Nachfrage sowie sämtliche Faktoren, die einen Kaufpreis beeinflussen. Der Verkehrswert ist der gemeine Wert gemäß 9 BewG, Abs. 2 (Bewertungsgesetz) und wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit eines einzelnen Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen. Zum Bewertungsstichtag waren für einige Wirtschaftsgüter auf dem Gebrauchtmaschinenmarkt keinerlei Vergleichspreise festzustellen. Dies bedeutet aber nicht zwingend, dass kein Markt besteht. Der Unterzeichner geht in diesem Fall von einem Nachfrageoligopol (geringe Anzahl von Nachfragern) aus, was bedeutet, dass der Verkehrswert im Einzelfall von dem erzielbaren Marktpreis abweichen kann (Einzelverhandlung zwischen Käufer und Verkäufer). Die Marktsituation ist von einer nur mäßigen Transparenz gekennzeichnet. Der aktuelle Bedarf des einzelnen Nachfragers ist letztlich für eine Realisierung des Verkehrswertes bei einer Veräußerung entscheidend.
7 Seite 7 Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass bei einer Veräußerung der technische Substanz-Zeitwert zu erzielen ist. Erfahrungsgemäß liegt der erzielbare Erlös weit unter diesem Zeitwert. Bei der Verkehrswertermittlung sind die unter dem Kapitel "Vorbemerkung" aufgeführten Umstände mit berücksichtigt worden. Das bedeutet, dass die nicht vorhersehbaren Risiken bei einer Wiederinbetriebnahme, die zudem auch nicht durch eine Garantie abgedeckt sind, beim Käufer eine erhöhte kaufmännische Vorsicht walten lassen, so dass der vom Käufer gebotene Preis in der Regel erheblich unter dem ermittelten Zeitwert liegt. Der Unterzeichner stützt sich bei der Festlegung der Verkehrswerte auf jahrzehntelange Marktbeobachtungen und Erfahrungen auf dem Gebrauchtmaschinensektor.
8 Seite 8 Gutachten über den Verkehrswert einiger Magnetstaplerkomponenten im Auftrag der Vollstreckungsbehörde Wetter Fachdienst Finanzen Kaiserstraße 170, Wetter (Ruhr) Zusammenstellung der in der besonderen Berechnung einzeln nachgewiesenen Werte B e z e i c h n u n g Seite von Seite bis Neuwert Verkehrswert Magnetstaplerkomponenten Summen in : Als geschätzter Wert in Worten Euro: Neuwert: Zweihundertsechzigtausend Verkehrswert: Sechzehntausend-Achthundertfünfzig Bochum, im November 2013 Dipl.-Ing. Volker Lasthaus
9 Sachverständigenbüro Hilbert Lasthaus Seite 9 Lfd. Nr. Anzahl G e g e n s t a n d Baujahr Neuwert Verkehrswert Magnetstaplerkomponenten 1 3 Zahnriemenmagnetförderer (Stapelförderer) Fabr.: ausländisch Achsabstand: je ca. 9,0 m Bandbreite: je ca. 100 mm ca. einschl. 03/ Zubehör und el. Ausrüstung Teleskopförderer Fabr.: ausländisch Achsabstand (eingefahren): je ca. 7,0 m Bandbreite: je ca. 100 mm ca. einschl. 03/ Zubehör und el. Ausrüstung Kegelradgetriebemotoren Fabr.: SEW EURODRIVE Typ: KA57B DV112M4/TF/EV1R Leistung: je ca. 4 kw einschl. Zubehör
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