Bewertungsleitfaden für ITK-Systeme, Elektronik und elektrotechnische Geräteeinheiten

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1 Bewertungsleitfaden für ITK-Systeme, Elektronik und elektrotechnische Geräteeinheiten Autoren der Auflage Karl-Heinz Otto Albrecht Zimmermann Bernd Wißner Dieter Wanders Ronald Bühler unter Mitarbeit von: Wilfried Drechsel Bernhard Gramberg Dr.-Ing. Götz Herrmann Prof. Dr. K.W. Jäger Jan Pohl Michael Pruß Gerd Rudolph Jürgen Zollfrank 5. und 6. Auflage Albrecht Zimmermann Karl-Heinz Otto Peter Gabler 7. Auflage Wilhelm Uhlenberg Dr.-Ing. Knut Rittner Dr.-Ing. Götz Herrmann Dieter Gruner Alexander Müller ############################################# herausgegeben vom Bundesfachbereich Elektronik und EDV Mitglied im Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.v. (BVS) 1

2 Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. 1. Auflage: Auflage: Auflage: Auflage: Auflage: Auflage: 2009 ISBN Auflage: 2013 ISBN XXX-X Wißner-Verlag, Augsburg Das Werk und seine Teile sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen bedarf deshalb der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Verlages. 2

3 Vorwort zur 7. Auflage Der hier vorgelegte Leitfaden enthält Methoden und Hinweise für die Bewertung von Informations- und Kommunikationstechnik (ITK, zuvor meist mit EDV bezeichnet) einschließlich vorhandener Zusatzeinrichtungen und dazugehöriger Software, nachfolgend mit Systeme oder Anlagen benannt. Damit soll eine objektive Wertermittlung nach einheitlichen Grundsätzen ermöglicht werden. Die folgenden Leitsätze und Beispiele für die Bewertung von ITK- (vormals EDV-) und Elektronik-Systemen sollen aufbauend auf der einheitlichen Verwendung von relevanten Begriffen zu einer vereinheitlichten Bewertungsmethodik führen, damit Bewertungsgutachten für ITK- und Elektronik-Systeme mehr als bisher vergleichbar und nachvollziehbar werden. Die hier verwendeten Begriffe und Begriffsinhalte stammen entweder aus Gesetzen, der Rechtsprechung oder sind den Bedingungen des Versicherungswesens- bzw. Kreditgewerbes entnommen. Wie auf anderen Gebieten auch, ist bei der Bewertung und dem Terminus Wert semantische Vielfalt zu beobachten. Die herrschende Begriffsunsicherheit und die Unterschiedlichkeit von Gutachter-Aussagen erschweren nicht nur dem Sachverständigen die Arbeit, sondern belasten auch die Auftraggeber und Versicherungspartner, für die eine zutreffende Bewertung der Systeme erhebliche Bedeutung hat. Die Leitsätze für die Bewertung von ITK- und Elektronik-Systemen, die nun in der siebenten, stark überarbeiteten, Auflage vorliegen, wurden 1992 erstmals von einem Arbeitskreis von Mitgliedern der Fachgruppe Elektronik und EDV im BVS in einjähriger Tätigkeit erarbeitet und seither unter Mitarbeit vieler Mitglieder der Fachgruppe mehrfach aktualisiert und angepasst. Die Autoren bitten alle Fachleute, auch die 7. Auflage in der Praxis anzuwenden und die Erfahrungen und Ergänzungen an die Fachgruppe Elektronik und EDV im BVS mitzuteilen, damit bei nachfolgenden Auflagen Verbesserungen, die bei der schwierigen Materie sicherlich auch weiterhin notwendig sein werden, eingearbeitet werden können. Den Mitgliedern der Fachgruppe Elektronik und EDV im BVS und den Lesern der vorigen Auflagen danken wir für viele Anregungen. Die Autoren, November

4 Inhalt 1 Vorbemerkungen 7 2 Definitionen in der Wertermittlung Neuwert / Wiederbeschaffungswert Zeitwert / versicherungstechnischer Zeitwert Verkehrswert / Gemeiner Wert / Marktwert Versicherungswert, Versicherungssumme Wiederbeschaffungswert Anschaffungswert Wiederherstellungskosten / Reparaturwert Rumpfwert (Wert eines alten, funktionierenden Systems) Restwert und Wert des Altmateriales Nutzungswert Mietwert Installationswert / Inbetriebnahmekosten Sonstige Werte Ohnehin-Kosten, Sowieso-Kosten 13 3 Allgemeine Angaben in einem Wertermittlungsgutachten Zweck der Wertermittlung Wertermittlung bei Versicherungsfällen Wertermittlung bei Sachgründung Wertermittlung für Gerichte Wertermittlung im Insolvenzfall Wertermittlung bei Verkauf Weitere Zwecke Bewertungsstichtag Weitere Angaben im Wertgutachten 15 4 Grundlagen der Wertermittlung Benennung des Systems Charakteristische Daten Art der Anlage Einsatzspezifische Eingruppierung Charakteristische Leistungsmerkmale Herstellerdaten Betriebscharakteristische Daten Betriebseinsatz der Anlage Anwendungsbereiche Umfang der Anlage und der Installation 19 4

5 4.4 Spezifische Daten des Systemzustandes Allgemeiner Zustand des Systems Art und Möglichkeit der Nutzung Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Anlage Erreichbare Arbeitsqualität und Verfügbarkeit 21 5 Methodik der Wertermittlung Zur Bedeutung des Wertermittlungszweckes Ermittlung des Anschaffungswertes Ermittlung des Neuwertes Ermittlung des Neuwertes auf Basis des Listen- oder Handelspreises Ermittlung des Neuwertes mittels Vergleichspreisen Ermittlung des Neuwertes auf Grundlage des Anschaffungswertes Ermittlung des Zeitwertes (versicherungstechnischer Zeitwert) Ermittlung des Zeitwertfaktors Ermittlung des Gebrauchswertfaktors Ermittlung des Gemeinen Wertes (Verkehrswert, Marktwert) Ermittlung des Restwertes 32 6 Software Betriebssysteme Standardsoftware Individualsoftware und Customized Software Bewertung von Software mit Mehrfachnutzungs- und Verwertungsrecht Substanzwert von Software Ertragswert von Software Risikofaktoren und Randbedingungen 38 7 Anwendung der Leitsätze 39 Anhang A Stundensätze zu Bewertungszwecken 41 Anhang B Tabelle üblicher wirtschaftlicher Nutzungsdauer von Komponenten und Systemen 43 5

6 1 Vorbemerkungen Auftraggeber von Wertgutachten sind i.d.r., Gerichte bei Streitfällen oder im Insolvenzfall, Kreditinstitute bei Kreditvergabe, Firmen bei Gründung oder Verkauf und Versicherungen zum Zweck der Schadensregulierung oder der Risikoeinschätzung. Die Praxis zeigt, dass häufig falsche Vorstellungen bezüglich des tatsächlichen Wertes von nicht neuwertigen Systemen bestehen. Diese oft als überraschend empfundenen Abweichungen von Erwartungshaltung zu sachkundig ermitteltem Wert soll mit dieser Broschüre nachvollziehbar und verständlich werden. Neben der Transparenz, die für Laien und Auftraggeber geschaffen werden soll, gibt die Broschüre allgemeine Richtlinien für sachkundige Bewerter vor, um das Vorgehen bei der Bewertung zu vereinheitlichen. Das Bewerten selbst erfordert unbedingt Fachkunde, da eine Reihe von Faktoren in die Bewertung einfließen, die zum einen den Wert in beide Richtungen beeinflussen können (Ermessensspielraum) und zum anderen von speziellen Bedingungen des Marktes, der Technik oder der Systemumgebungen abhängig sind, die nur dem Fachmann bekannt sind. Bei der Anwendung der Leitsätze muss davon ausgegangen werden, dass die Systeme entsprechend ihrer Zweckbestimmung verwendet wurden bzw. verwendet werden sollen. Wenn Instandhaltungs- und Pflegeaufwendungen wichtig für die einwandfreie Funktion einer Anlage oder eines Systems sind, muss auch der Grad der Einhaltung dieser Regeln zur Wartung und gegebenenfalls die Nachweise darüber berücksichtigt werden. Weil bei der Wertermittlung i.d.r. Faktoren einfließen, die sich einer exakten Ermittlung entziehen, folglich nur fachkundig abgeschätzt werden können oder sich auf Erfahrungswerten gründen, entstehen in der Folge keine genau determinierten Preisangaben. Der Wert einer Anlage oder eines Systems kann demzufolge nur als Preisband bzw. Preisintervall mit oberer und unterer Schranke angegeben werden. Ein einzelner Wert stellt also nur den wahrscheinlichsten Wert dar. 6

7 2 Definitionen in der Wertermittlung 2.1 Begriffsbestimmungen Jede Wertermittlung setzt voraus, dass Klarheit über die Wertbegriffe und über den im Einzelfall zu ermittelnden Wert und den Verwendungszweck der Wertermittlung besteht. Die für die Bewertungspraxis wichtigsten Wertbegriffe werden nachstehend definiert. In Wertgutachten sind genaue Angaben zu den verwendeten Wertbegriffen zu machen, die dem Zweck des Gutachtens entsprechen müssen. Dies ist notwendig, da beispielsweise der gleiche für einen Versicherungsnehmer eingetretene Schaden unter verschiedenen Versicherungsbedingungen zu einem völlig anderen Resultat in der Bewertung führen kann. Weil inzwischen eine Vielzahl von solchen Bedingungstexten in der Versicherungswirtschaft existiert, ist es bei der Bearbeitung von Schadensfällen unerlässlich, die im Einzelfall geltenden Vereinbarungen zu berücksichtigen. Aber auch für alle anderen Fälle der Wertermittlung ist eine exakte Begriffsbestimmung unerlässlich. 7

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