Die neue Richtlinie Energieberatung Mittelstand Ausgestaltung und administrative Umsetzung Frank Kurbjuhn, 20. März Bild ist austauschbar
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- Bastian Böhmer
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1 Die neue Richtlinie Energieberatung Mittelstand Ausgestaltung und administrative Umsetzung Frank Kurbjuhn, 20. März 2015 Bild ist austauschbar
2 Agenda Förderprogramm Energieberatung im Mittelstand I. Antragsberechtigung II. Fördertatbestände III. Zulassung Energieberater IV. Verfahrensablauf V. Förderung Querschnitttechnologien
3 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbe sowie freiberuflich Tätige mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland KMU-Definition 250 Beschäftigte max. 43 Mio Euro Bilanzsumme oder max. 50 Mio Euro Jahresumsatz
4 Werden die De-Minimis Grenzen eingehalten? Das Unternehmen sowie die zugehörigen Partner- und Verbundunternehmen haben in dem betreffenden Steuerjahr sowie in den zwei vorausgegangenen Steuerjahren nicht mehr als insgesamt Euro Fördermittel aus diesem und anderen Förderprogrammen erhalten. Für Unternehmen des Straßenverkehrssektors gilt eine De-Minimis-Höchstgrenze von Euro.
5 Fördertatbestand Förderfähig ist je Antragsteller eine Energieberatung einschließlich einer sich ggf. anschließenden Umsetzungsbegleitung innerhalb von 24 Monaten Eine in den letzten Jahren in Anspruch genommene Energieberatung nach den vorhergehenden Richtlinien zur Energieberatung im Mittelstand führt nicht zum Ausschluss der Antragsberechtigung Umsetzungsbegleitung: Hilfestellungen, die von der Ausschreibung und der Begleitung der Ausführung bis zur Abnahme der durchgeführten Effizienzmaßnahme reichen können
6 Höhe der Förderung Förderhöhe ist abhängig von den jährlichen Energiekosten Es sind nur solche Energiemengen anrechenbar, die dem betrieblichen Verbrauch zugerechnet werden können und belegbar sind Angaben zum gesamten Energieverbrauch sowie zu den jeweiligen genutzten Energieträgern (Strom, Brennstoffe, Nah-/Fernwärme/-kälte); Kraftstoffe nur bei Unternehmen der Transport- und Logistikbranche
7 Anforderungen Energieberatung Energieberatung muss sich an den Vorgaben der DIN EN ausrichten Nach DIN EN bezieht sich ein Energieaudit auf das gesamte Unternehmen Beratungsbericht Anforderungen an die Inhalte des Beratungsberichts regelt ein Merkblatt Der Energieberatungsbericht ist gemäß den Vorgaben der DIN EN aufzubauen Kein vorgegebener standardisierter Bericht, sondern flexibel und individuell gestaltbar
8 Anforderungen an den Bericht Zusammenfassende Darstellung Informationen zum Hintergrund Darstellung des Ist-Zustandes Gebäudehülle Gebäudetechnik/Querschnittstechnologien Produktionsprozesse und anlagen Transport Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz
9 Zulassung Energieberater Registrierung und Anerkennung beim BAFA Voraussetzung für Tätigwerden Vereinfachtes Verfahren für ehemalige KfW Berater Erst Zulassung beim BAFA, dann freiwillige Eintragung in Energieeffizienz- Experten Liste der dena Erweiterung der zugelassenen Grundqualifikation auf Techniker und Meister einschlägiger Fachrichtungen Nachweis Zusatzqualifikation + dreijährige Berufserfahrung + Unabhängigkeit
10 Verfahrensablauf
11 Verfahrensablauf Prüfung KMU, De-Minimis Grenzen Berater auswählen Kostenvoranschlag des Beraters Antrag stellen Zuwendungsbescheid abwarten Beratungsvertrag abschließen Beratung durchführen lassen Abrechnungsunterlagen einreichen Zuschuss erhalten Förderung einer Umsetzungsbegleitung
12 Inhalt für den Antrag auf Förderung Angaben zum antragstellenden Unternehmen Ansprechpartner / Vertretungsberechtigter Angaben zum Unternehmen (Wirtschaftszweigklassifikation, Anzahl Beschäftigte, Jahresbilanzsumme, Jahresumsatz, Bruttowertschöpfung) Angaben zum Energieberater und zum Beraterhonorar Energetische Ausgangssituation des Unternehmens Weitere Angaben und Bestätigungen Persönliche Erklärungen
13 Verwendungsnachweis Erfolgt über elektronisches passwortgeschütztes Formular Zugangsdaten (Passwort) werden im Zuwendungsbescheid mitgeteilt Zusätzlich einzureichende Dokumente: Beratungsbericht inkl. Belegen zum Energieverbrauch Kopie der Beraterrechnung, die den Anforderungen nach 14 UStG (Ausstellung von Rechnungen) entspricht Nachweis der Zahlung (Kontoauszug, Überweisungsbestätigung oder Bankbestätigung) De-minimis Erklärung über innerhalb der letzten drei Jahre erhaltene staatliche Beihilfen
14 Förderung Querschnittstechnologien Gefördert werden: a)einzelmaßnahmen (Optimierung einer einzelnen Querschnittstechnologie) b) systemische Optimierung (Optimierung von mindestens zwei Querschnittstechnologien)
15 Fördergegenstand Es muss sich um Ersatzinvestitionen handeln, eine Förderung von Neuinvestitionen ist ausgeschlossen. Elektrische Motoren und Antriebe Pumpen Ventilatoren sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in RLT-Anlagen Drucklufterzeuger sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung in Drucklufterzeugern Beleuchtungssysteme basierend auf LED-Technik (Die Antragstellung ist beschränkt bis zum 30. April 2015 ) Förderfähig sind bei Einzelmaßnahmen zudem Planungs- und Installationskosten (=Nebenkosten). Die Nebenkosten für Planung und Installation sind jedoch nur bis zu einem Anteil von maximal 30 % der Netto-Investitionskosten förderfähig.
16 Fördergegenstand LED-Beleuchtung: Antragstellung im Bereich Einzelmaßnahme beschränkt bis zum 30. April Reduzierung der Fördersätze für LED-Beleuchtung im Bereich Einzelmaßnahmen auf 20 Prozent für kleine und mittlere Unternehmen und 10 Prozent für sonstige Unternehmen. Kompletter Austausch der Leuchte erforderlich, der Ersatz eines LED- Leuchtmittels in einer Bestandsleuchte wird nicht gefördert.
17 a)einzelmaßnahmen 30 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen. 20 % der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen. Die Zuwendung für die Umstellung der Beleuchtung auf LED beträgt 20 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen 10 % der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen. Förderfähige Investition min max
18 a)einzelmaßnahmen Die Prüfung der Förderfähigkeit der beantragten Querschnittstechnologien erfolgt in der Regel über Herstellernachweise und Produktdatenblätter sowie gegebenenfalls über technische Prüfberichte von Sachverständigen.
19 b)systemische Optimierung Die Höhe der Zuwendungen beträgt bei einer Förderung nach Deminimis und einer nachgewiesenen Endenergieeinsparung von mehr als 35 % 30 % der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen, 20 % der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen, bei einer nachgewiesenen Endenergieeinsparung von 25 % bis zu 35 % 20% der zuwendungsfähigen Kosten für kleine und mittlere Unternehmen, 10% der zuwendungsfähigen Kosten für sonstige Unternehmen. min. Investition max. Investition (~ Zuschuss)
20 Die Antragstellung erfolgt über die auf der Webseite veröffentlichten Antragsformulare. Notwendig sind Angaben: zum Unternehmen, zu den geplanten Maßnahmen, zu den geplanten Kosten. Voraussetzung für die Förderung einer systemischen Optimierung ist die Erstellung eines unternehmensindividuellen Energieeinsparkonzepts durch einen externen Energieberater. Auf Grundlage des Energieeinsparkonzepts soll das BAFA in die Lage versetzt werden, eine Entscheidung über die Förderwürdigkeit der geplanten Maßnahmen zur Energieeinsparung zu treffen.
21 b)systemische Optimierung Falls im Rahmen dieser Richtlinie die Förderung von Beratungsleistungen in Anspruch genommen wird, wird für die zur Erstellung eines Energieeinsparkonzeptes erforderliche externe Energieberatung ein Zuschuss in Höhe von 60 % der förderfähigen Beratungskosten, max. ein Betrag von gewährt.
22 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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