Elektronische Gesundheitsakte (ELGA): Zur Regierungsvorlage des ELGA-Gesetzes. 9. Oktober 2012
|
|
- Mathilde Hofmann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Elektronische Gesundheitsakte (ELGA): Zur Regierungsvorlage des ELGA-Gesetzes
2 Was ist ELGA? Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) ist ein Informationssystem, das Patientinnen und Patienten sowie dafür berechtigte Spitäler, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Pflegeeinrichtungen (sog. ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter, ELGA- GDA) einen gesicherten, orts- und zeitunabhängigen Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten ermöglicht. ELGA ist ein gemeinsames, nationales Projekt von Bund, Ländern und Sozialversicherung, den ELGA-Systempartnern. 2
3 Nutzen von ELGA (1) Für Patientinnen und Patienten Erhöhung der Patientensicherheit (u.a. E-Medikation) Verbesserung der Behandlungsqualität (Befundbereitstellung) einfacher Zugriff auf eigene Befunde über (sicheres) Internet Steigerung der eigenen Gesundheitskompetenz Vermeidung von Mehrfachuntersuchungen Für Spitäler, Ärztinnen und Ärzte, Apotheken & Pflegeeinrichtungen zeitnahe Verfügbarkeit relevanter Informationen (Befunde, Medikamente) Vermeidung von möglichen Behandlungsfehlern Organisationsübergreifender Informationsfluss und somit bessere Zusammenarbeit integrierte Prozesse bei Behandlung und Betreuung aus Schnittstellen werden Nahtstellen Einheitliche und qualitätsgesicherte Befunde 3
4 Für Datenschutz und Datensicherheit Nutzen von ELGA (2) IT-Sicherheit im Gesundheitswesen wird normiert und hohe Sicherheitsstandards werden vorgeschrieben ELGA-Befunde sind dezentral gespeichert technischer Nachweis des Behandlungsverhältnisses erforderlich (e-card) Patientinnen und Patienten können Zugriffsrechte selbst bestimmen Zugriffe nur über strenges Berechtigungssystem Patientinnen und Patienten sehen, wer auf ihre Daten zugegriffen hat Für finanzielles Gleichgewicht des Gesundheitssystems Gesamtkosten von 130 Mio. in den Jahren 2010 bis 2017 laufende Kosten von 18 Mio. pro Jahr ab 2018 Kostendämpfung von 129 Mio. pro Jahr ab 2017 Hoher qualitativer Nutzen für Patientinnen und Patienten 4
5 Der Weg zur ELGA 2006: Die Politik (Bund, Länder) entscheidet in 15a-Vereinbarung, dass ELGA als öffentliche Infrastruktur errichtet wird. Beschluss in neun Landtagen, Nationalrat und Bundesrat. Laufende Umsetzungsbeschlüsse in Bundesgesundheitskommission (BGK) und Festlegung im Regierungsprogramm. Bisherige Meilensteine: Machbarkeitsstudie, Systemarchitektur, Standards für Dokumente, Gründung ELGA-Errichtungsgesellschaft, Kosten- Nutzen-Berechnung, Betriebsbereitschaft Patienten und Gesundheitsdiensteanbieter-Verzeichnisse, e-medikations-pilot und Evaluierung Aktueller Meilenstein: ELGA-Gesetz ELGA startet Ende 2013/Anfang 2014 für Patientinnen und Patienten (Nutzungsmöglichkeit des ELGA-Internetportals und Abmeldemöglichkeit bei Widerspruchstelle) 5
6 Der Weg zum ELGA-Gesetz ELGA-Gesetz ergänzt den bestehenden gesetzlichen Rahmen (EU-Datenschutz-Richtlinie, Datenschutzgesetz 2000, Ärztegesetz 1998, Dokumentationsgesetz, Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, etc.) Datenschutzrechtlicher Grundsatz Zufriedenstellende Vereinigung von Schutz sensibler personenbezogener Daten und Nutzen durch die organisationsübergreifende Verwendung von Gesundheitsdaten Bisheriger Prozess zur Regierungsvorlage Begutachtung Februar 2011 Überarbeiteter Entwurf im November 2011 Weiterer Überarbeitungsprozess mit intensiver Einbindung von Stakeholdern Politische Einigung im Oktober
7 Regierungsvorlage des ELGA Gesetzes (1) ELGA Grundsätze Wahlfreiheit über ELGA-Teilnahme für Patientinnen und Patienten durch Widerspruchsregelung (Opt-Out) Selbstbestimmungsrecht (Widerspruchstelle wird bis Ende 2013 von BMG eingerichtet) Zugriff auf Gesundheitsdaten ausschließlich mit technischem Nachweis (e-card) des konkreten Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses Grundsätzliches Verwendungsrecht für berechtigte Gesundheitsdiensteanbieter, allerdings müssen definierte ELGA- Gesundheitsdaten verpflichtend gespeichert werden Ausgenommen vom Zugriff sind jedenfalls Betriebsärztinnen und -ärzte (aufgrund Nähe zu Arbeitgebern), Amtsärztinnen und -ärzte, Chefärztinnen und -ärzte der Krankenversicherung 7
8 Regierungsvorlage des ELGA Gesetzes (2) Datenschutz/Datensicherheit Patientinnen und Patienten können Daten auch nachträglich löschen und Zugriffrechte selbst bestimmen Alle Zugriffe werden protokolliert und diese Protokolldaten können von Patientinnen und Patienten abgerufen werden Getrennt mögliche Prüfung des Versicherungsstatus und ELGA- Identifikation durch e-card System unterstützt Wahlfreiheit Ombudsstelle berät Patientinnen und Patienten und gibt datenschutzrelevante Auskünfte Strafen bei Verlangen sowie Missbrauch von ELGA-Daten ELGA normiert und standardisiert IT-Sicherheit im Gesundheitswesen (derzeit keine einheitlichen Vorgaben für existierende regionale Gesundheitsnetze; Verschlüsselung oder 4-Augen-Prinzip bei Wartung) ELGA-Befunde sind dezentral gespeichert 8
9 Regierungsvorlage des ELGA Gesetzes (3) Befundarten / Speicherpflicht mit Übergangsfristen Entlassungsbriefe ab 1. Jänner 2015 durch öffentliche Krankenanstalten Laborbefunde ab 1. Juli 2016 durch Laborfachärztinnen und -ärzte Röntgenbefunde ab 1. Juli 2016 durch Radiologinnen und Radiologen E-Medikation ab 1. Juli 2016 durch Apotheken sowie Ärztinnen und Ärzte (ausgenommen Wahlärztinnen und -ärzte) Entlassungsbriefe ab 1. Jänner 2017 durch Privatkrankenanstalten Weitere Befundarten (z.b. Pathologiebefunde) können per Verordnung definiert werden 9
10 Regierungsvorlage des ELGA Gesetzes (4) Benutzer- und Anwenderfreundlichkeit Eine effektive Suchfunktion für die Gesundheitsdiensteanbieter wurde gesetzlich berücksichtigt Hohe Qualität der Befunde durch österreichweit einheitliche Befundstruktur von Beginn an Nachträgliche Dokumenten-Änderungen sind von Ärztinnen und Ärzten einfach abrufbar Testphasen mit unabhängigen Evaluierungen können definiert werden Finanzierung Ärztinnen und Ärzte, Apotheken sowie private Krankenanstalten erhalten für die ELGA-Einführung eine Anschubfinanzierung 10
11 Regierungsvorlage des ELGA Gesetzes (5) e-medikation Eine aktuelle Medikamentenübersicht unterstützt Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker bei der Behandlung oder Betreuung ihrer Patientinnen und Patienten Pilotprojekt im Jahr 2011 bestätigt wissenschaftlich den Nutzen der e-medikation und zeigt, dass flächendeckender Einsatz jedenfalls erforderlich ist Wechselwirkungen und Überdosierungen können durch doppelte Verschreibungen des gleichen Wirkstoffs aufgedeckt werden Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger hat die e-medikation bis österreichweit umzusetzen 11
ELGA: Ein Überblick. Selbsthilfe informiert 06. Oktober 2014 Dr. Susanne Herbek, ELGA GmbH
ELGA: Ein Überblick Selbsthilfe informiert 06. Oktober 2014 Dr. Susanne Herbek, ELGA GmbH Information / Kommunikation heute Information / Kommunikation mit ELGA Medizinische Information, wann und wo man
Mehrein Projekt der Bundesgesundheitsagentur Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) steht für:
ein Projekt der Bundesgesundheitsagentur Die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) steht für: p Stärkung der Patientenrechte besseren Zugang zu den eigenen medizinischen Daten p Verbesserung der Datensicherheit
MehrELGA: Wie sich die IT-Industrie die Zukunft des Gesundheitswesens vorstellt
ELGA: Wie sich die IT-Industrie die Zukunft des Gesundheitswesens vorstellt aus: Agenda Was bedeutet E-Health Was soll E-Health beinhalten Die wesentlichen Elemente von E-Health Was bedeutet ELGA Die Grundidee
MehrNutzerorientierung der elektronischen Gesundheitsakte. Dr. Susanne Herbek ELGA GmbH
Nutzerorientierung der elektronischen Gesundheitsakte Dr. Susanne Herbek ELGA GmbH Befunde sammeln ohne So? Oder so? Schon besser? Was ist? Ein modernes elektronisches Informationssystem, mit dessen Unterstützung
Mehregov und ehealth: gestern heute morgen
egov und ehealth: gestern heute morgen Alexander Kollmann Linz am Version: 1.0 Agenda Gestern ELGA-Gesetz (mit Bezug auf das E-GovG) Heute Aktueller Planungsstand und Anforderungen Morgen Zukünftige Herausforderungen
MehrInformationen zum Thema Datensicherheit
Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Datensicherheit Das medizinische Wissen und damit auch die medizinische Behandlung werden immer spezialisierter. Eine wachsende Zahl von Spezialisten sorgt
MehrBei. geht s los! Dr. Susanne Herbek. Wiener Kreis der Medizininformatik 29. April 2010
Bei geht s los! Dr. Susanne Herbek Wiener Kreis der Medizininformatik 29. April 2010 Fragen um. Wie geht s jetzt weiter? Müssen da alle mitmachen? Was ist eigentlich die ELGA? - Bedenken, Ängste und Kritik
MehrVis!t Symposium 2014 Sicherheitsfaktoren für ELGA
Vis!t Symposium 2014 Sicherheitsfaktoren für ELGA Mag. Hubert Eisl, MBA & Paul Sedmig, MAS; ELGA GmbH Ing. Wolfgang Zemlyak, MPA; Bundesrechenzentrum GmbH Wien, 28.10.2014 Version 1.0 ELGA in Österreich
MehrDas epatientendossier. in der Schweiz
Das epatientendossier in der Schweiz Adrian Schmid Leiter ehealth Suisse Koordinationsorgan ehealth Bund-Kantone ehealth Suisse nationale Koordination seit 2008 Entscheide Entscheide sind Empfehlungen
MehrInternational und national vernetzt mit ELGA
International und national vernetzt mit ELGA Dr. Susanne Herbek, ELGA GmbH CON ECT Informunity - E-Health Krankenhausinformationssysteme Vernetzung und Anwendungsbeispiele 30.Mai 2012 Information / Kommunikation
MehrELGA & Menschenrechte ::
ELGA & Menschenrechte :: die elektronische Gesundheitsakte aus grundrechtlicher Sicht RA Dr. Wolfram Proksch proksch@pfr.at www.pfr.at :: Was ist ELGA? Infos auf www.elga.gv.at ELGA ist die Abkürzung für
MehrELGA in Krankenhäusern: Prozessablauf und Integration. Informationen zur Implementierung von ELGA in Krankenhäusern
ELGA in Krankenhäusern: Prozessablauf und Integration Informationen zur Implementierung von ELGA in Krankenhäusern Grundstruktur von ELGA (stark vereinfacht) > Zentrale Verwaltungsinformationen und Services
MehrTabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz
Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07
MehrDAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln
DAS GRÜNE REZEPT Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln Was ist das Grüne Rezept? Obwohl das Grüne Rezept schon seit Jahren in Arztpraxen verwendet wird, ist es vielen Patienten und
MehrVernetzung im Gesundheitswesen. Die häufigsten Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte.
Vernetzung im Gesundheitswesen. Die häufigsten Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte. 3. Kann ich nicht einfach meine alte Krankenversichertenkarte behalten? Die elektronische Gesundheitskarte ist
MehrVorlage der Landesregierung
Nr 308 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (5. Session der 13. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Abgeltung stationärer
MehrHauptverband. Eine Studie von GfK Austria
. September Dezember 00 Eine Studie von GfK Austria . September Dezember 00 Studiendesign Zielgruppe: Österreichische Bevölkerung Stichprobengröße: 000 Methode: CAWI ComputerAssistedWebInterviews und schriftliche
Mehr10612/J XXIV. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. Anfrage
10612/J XXIV. GP - Anfrage (elektr. übermittelte Version) 1 von 13 10612/J XXIV. GP Eingelangt am 16.02.2012 Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen an den Bundesminister für Gesundheit
Mehr(Dr. med. Markus Büchi)
(Dr. med. Markus Büchi) MIVAG - Vernetzungsanlass 24. September 2015 1 Begriff ehealth Bundesgesetz elektronisches Patientendossier Integrierte Versorgung und ehealth Gemeinsamkeiten, Irrtümer Potentiale,
MehrMit Sicherheit gut behandelt.
Mit Sicherheit gut behandelt. Eine Initiative zur Verbesserung von IT-Sicherheit und Datenschutz bei Ärzten und Psychotherapeuten. www.mit-sicherheit-gut-behandelt.de IT Sicherheit und Datenschutz bei
MehrDer Schutz von Patientendaten
Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert
MehrInformationen zum Thema Arzneimitteldokumentation und Arzneimitteltherapiesicherheit
Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Arzneimitteldokumentation und Arzneimitteltherapiesicherheit Arzneimittel sind ein elementarer Bestandteil in der modernen medizinischen Behandlung. Bei
MehrIhr Patientendossier. Ihre Rechte
Ihr Patientendossier Ihre Rechte Im Spital bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer auch informiert werden darf Auskunftsrecht und Informationsweitergabe
MehrDie Telematikinfrastruktur als sichere Basis im Gesundheitswesen
Die Telematikinfrastruktur als sichere Basis im Gesundheitswesen conhit Kongress 2014 Berlin, 06.Mai 2014 Session 3 Saal 3 Gesundheitsdaten und die NSA Haben Patienten in Deutschland ein Spionageproblem?
MehrTutorium Klinische Psychologie I. Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie
Tutorium Klinische Psychologie I Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie Fragen zur Ausbildung und rechtlichen Grundlagen in der Klinischen Psychologie Oswald David
MehrTextgegenüberstellung. Artikel 2 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes 5. UNTERABSCHNITT 5. UNTERABSCHNITT
Textgegenüberstellung Artikel 2 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes 5. UNTERABSCHNITT 5. UNTERABSCHNITT 81. (1) Die Mittel der Sozialversicherung dürfen nur für die gesetzlich vorgeschriebenen
MehrÜber Prozesse zum Dossier Die Arztpraxis ehealth Modellversuch Regio Basel 31.10.2012
Über Prozesse zum Dossier Die Arztpraxis ehealth Modellversuch Regio Basel 31.10.2012 olivier.willi@visionary.ch Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung dieses Dokumentes einschliesslich
MehrE-Health & in Österreich
E-Health & in Österreich Patienten stellen uns neue Fragen Susanne Herbek ELGA GmbH 29.9.2010 Was ist? Ein elektronisches Informationsund Organisationssystem, mit dessen Unterstützung die Informationsschnittstellen
MehrTextgegenüberstellung. Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes
Textgegenüberstellung www.parlament.gv.at Artikel 1 Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes Beitrag des Bundes zur Finanzierung von Kieferregulierungen 80c. (1) Der Bund hat bis zum 31. Jänner
MehrElektronische Gesundheitsakten: Wie viel "Akte" braucht der Mensch?
Elektronische Gesundheitsakten: Wie viel "Akte" braucht der Mensch? afgis-workshop: Alle wollen nur das Eine! - Der zweifelhafte Umgang mit Patientendaten Dr. Thomas Königsmann Fraunhofer-Institut für
MehrInformationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte
Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Von Anfang an ist die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte für die Aufnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte
MehrStellungnahme der ARGE DATEN zum Entwurf: Verordnung zur Implementierung von ELGA (ELGA-VO) 1. EINLEITUNG
1. EINLEITUNG Gemäß 17 Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012) hat der Bundesminister für Gesundheit eine eigene ELGA-Ombudsstelle einzurichten und sicherzustellen, dass die Rechte der ELGA- von der
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
MehrBefragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher
Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist vom Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft beauftragt worden,
MehrDer Aufbau einer elektronischen Patientenakte am Landeskrankenhaus Feldkirch ein Erfahrungsbericht aus Österreich.
Der Aufbau einer elektronischen Patientenakte am Landeskrankenhaus Feldkirch ein Erfahrungsbericht aus Österreich. Bremer Archivtage 31.5./1.6.2007 Harald Keckeis (harald.keckeis@lkhf.at) Bremer Archivtage,
MehrRehabilitation und Datenschutz
Rehabilitation und Datenschutz 20. Juni 2013 ao. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel Dietmar.Jahnel@sbg.ac.at Fachbereich Öffentliches Recht Rehabilitation und Datenschutz Jede Verwendung personenbezogener
Mehr1. Vertragsarztabrechnung: Elektronische Übertragungswege
Handbuch für Datenfernübertragung der Vertragsarztabrechnungen Inhalt 1. Vertragsarztabrechnung: Elektronische Übertragungswege... 1 1.1. ELDA Registrierung... 2 2. ELDA Software und Digitale Signatur...
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 4455 Jahrgang 1988 Ausgegeben am 20. Dezember 1988 251. Stück 682. Verordnung: Diagnosenerfassung in
MehrGesetz über die Burgenländische Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft (Bgld GPB-A-G) StF: LGBl 51/2000, idf LGBl 11/2009
Gesetz über die Burgenländische Gesundheits-, Patientinnen-, Patienten- und Behindertenanwaltschaft (Bgld GPB-A-G) StF: LGBl 51/2000, idf LGBl 11/2009 Inhaltsverzeichnis 1 Einrichtung einer Burgenländischen
MehrFragen und Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte (egk)
Fragen und Antworten zur elektronischen Gesundheitskarte (egk) Einführungsphase 1 Wann kommt die elektronische Gesundheitskarte? Die gesetzlichen Krankenkassen beginnen nach intensiven Vorbereitungen ab
MehrUmstieg auf Microsoft Exchange in der Fakultät 02
Umstieg auf Microsoft Exchange in der Fakultät 02 Der IT-Steuerkreis der Hochschule München hat am am 26.07.12 einstimmig beschlossen an der Hochschule München ein neues Groupware-System auf der Basis
MehrEinrichten des Elektronischen Postfachs
Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrDienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München
Dienstvereinbarung zur Einführung und Anwendung des Internetportals der Universität München Zur Gewährleistung der schutzwürdigen Belange der Beschäftigten sowie zur Wahrung der berechtigten Interessen
MehrVerordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH)
Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO-KH 858-1 Archiv Verordnung zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (DSVO-KH) vom 10. Oktober
MehrWertung und Ausblick. Gesundheitsqualitätsgesetz Gesetz zur Dokumentation im Gesundheitswesen Gesetz über die Gesundheit Österreich GmbH
Rechtssprache (2) Die 2 und 3, 5 Abs. 1, die 7 und 8 sowie der 10 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl.I Nr. 144/2003 treten mit 1.Jänner 2004 in Kraftund sind erstmals aufdie für das Jahr 2004 im Jahr
MehrSpezielle Lebenslösung für die Grafts zum Aufbewahren - Songul Alci
Spezielle Lebenslösung für die Grafts zum Aufbewahren Bei existierenden Methoden werden die follikuläre Haareinheiten oder Haargrafts, die von den geeigneten Bereichen des Patienten entnommen wurden, bis
MehrDiese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung
Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße
MehrPOINT. of Reha Sport e.v. Reha-Sport. Der Wegweiser zum. Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige
POINT of Reha Sport e.v. Der Wegweiser zum Reha-Sport Eine Information für Patientinnen, Patienten und Angehörige Was ist Reha Sport? Reha Sport wird in Form von Wirbelsäulengymnastik und Bewegungsschule,
Mehr4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des
MehrErhebung zur Internetnutzung
00 Statistische Grundlagen und Übersichten 1107-1401 Erhebung zur Internetnutzung Neuchâtel, 2014 Internet Bei der Erhebung geht es um den Internetzugang der Haushalte in der Schweiz sowie um die Internetnutzung
MehrWir sind für Sie da. Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression
Wir sind für Sie da Unser Gesundheitsangebot: Unterstützung im Umgang mit Ihrer Depression Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen Ihnen Depressionen lassen sich heute meist gut behandeln. Häufig ist es
MehrHolen Sie sich Ihren kostenlosen elektronischen Ausweis auf Ihr Handy oder Ihre e-card!
Modern. Einfach. Sicher. Holen Sie sich Ihren kostenlosen elektronischen Ausweis auf Ihr Handy oder Ihre e-card! In vielen Fällen ist es nicht mehr nötig, persönlich zu bestimmten Öffnungszeiten auf einem
MehrAGFA ORBIS eportal / Orbis Web
AGFA ORBIS eportal / Orbis Web Klinische Verfahren VERSION 1.2 Klinische Verfahren S e i t e 1 Version: 1.2 Datum: 26.06.2015 1. Zugang zum Einweiser-Portal des UKSH Die Nutzung des webbasierten E-Portals
Mehrvom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis
Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO
MehrDie Telematik-Infrastruktur (TI)
Die Telematik-Infrastruktur (TI) Bedeutung, Hintergründe und Ziele Juli 2015 Düsseldorf IT-Beratung der KV Nordrhein Inhalt Bedeutung Telematik und TI? Hintergrund der TI Was sind die Ziele der TI? TI
Mehr10.3.1.4 Übung - Datensicherung und Wiederherstellung in Windows 7
5.0 10.3.1.4 Übung - Datensicherung und Wiederherstellung in Windows 7 Einführung Drucken Sie diese Übung aus und führen Sie sie durch. In dieser Übung werden Sie die Daten sichern. Sie werden auch eine
MehrÜberblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung
Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme
Mehr2141 der Beilagen XXIV. GP - Vereinbarung Art. 15a B-VG - Materialien 1 von 5
2141 der Beilagen XXIV. GP - Vereinbarung Art. 15a B-VG - Materialien 1 von 5 Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens,
MehrErfahrungen mit der Gesundheitskarte in Österreich: Die Bedeutung der e-card für die elektronische Gesundheitsdatenverarbeitung in Österreich
Erfahrungen mit der Gesundheitskarte in Österreich: Die Bedeutung der e-card für die elektronische Gesundheitsdatenverarbeitung in Österreich Dartenschutzfachtagung 9.Juli 2007 in Greifswald Waltraut Kotschy
MehrMittagsinfo zum Thema
Mittagsinfo zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in Non-Profit Profit-Organisationen 6. September 2007 Folie 1 Agenda I. Überblick über Datenschutzgesetzgebung und die Datenschutzaufsichtstellen II.
MehrIhre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte. Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten
Ihre Rechte und Vorteile bei der CH- Versichertenkarte Information zur Versichertenkarte aus Sicht der Patienten Sie haben das Recht......dass Ihre Versichertenkarte als Zugangs-Schlüssel zu medizinischen
MehrInternet- und E-Mail- Überwachung am Arbeitsplatz
Internet- und E-Mail- Überwachung am Arbeitsplatz Entwicklungen in der Lehre, Rechtsprechung und Gesetzgebung Weiterbildungsveranstaltung des Luzerner Anwaltsverbands Luzern, 27. November 2012 Giordano
MehrDOKUMENTATION PASY. Patientendaten verwalten
DOKUMENTATION PASY Patientendaten verwalten PASY ist ein Programm zur einfachen und zuverlässigen Verwaltung von Patientendaten. Sämtliche elektronisch gespeicherten Dokumente sind sofort verfügbar. Neue
MehrVerschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung
Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch
MehrAn das Präsidium des Parlament 1017 Wien. H;r.
~; //'; 4,, '': < 76/ME XIX. GP - Entwurf (gescanntes Original) 1 von 6 REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALES Zl.20.588/1-11/95 Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz
MehrAMTS-Datenmanagement Arzneimitteltherapiesicherheit. Fachanwendung der Gesundheitskarte (egk)
AMTS-Datenmanagement Arzneimitteltherapiesicherheit Fachanwendung der Gesundheitskarte (egk) Sicherheit bei Medikamenteneinnahme Aktuelle Medikationsdaten AMTS-Prüfungen Datenaustausch Hohes Maß an Sicherheit
MehrDatenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht
Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info
Mehr61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten
Aufenthaltsverordnung TK Lexikon Arbeitsrecht 61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten HI2176383 mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
MehrDatenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht
Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit
MehrQualitätsoffensive im Gesundheitswesen: vom Koalitionspapier in die Versorgungspraxis.
TK LV Mecklenburg-Vorpommern Jahresempfang 7. Mai 2014, Schwerin Qualitätsoffensive im Gesundheitswesen: vom Koalitionspapier in die Versorgungspraxis. Christof Veit BQS Institut für Qualität und Patientensicherheit
MehrWebseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen
Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder
MehrDas digitale Klassenund Notizbuch
Das digitale Klassenund Notizbuch Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen Tel.: 0431/9881207 Fax: 0431/9881223 Email:ULD21@datenschutzzentrum.de www.datenschutz.de 30 Abs. 2 SchulG Die Daten der Schulverwaltung
MehrAbschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh
Abschluss und Kündigung eines Vertrages über das Online-Portal der Netzgesellschaft Düsseldorf mbh 1 Welche Verträge können über dieses Portal abgeschlossen werden? Lieferantenrahmenvertrag Strom Zuordnungsvereinbarung
MehrWorüber Eltern und Kinder klagen
Worüber Eltern und Kinder klagen Die Erfahrungen der Patientenanwaltschaft aus vielen Kontakten mit Eltern und Kindern 6. Jahrestagung für Politische Kindermedizin 19. - 20. Oktober 2012, Klagenfurt Mag.
MehrOrdner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten
Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten Was sind Berechtigungen? Unter Berechtigungen werden ganz allgemein die Zugriffsrechte auf Dateien und Verzeichnisse (Ordner) verstanden.
MehrLeistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10
Leistungen der Pflegeversicherung ab 1.1.10 Bei Nutzung der Tagespflege erhält der Versicherte den 1,5 fachen Satz (entspricht 150%) an Leistungen. Alle Leistung können einzeln nie mehr als 100 % ergeben!
MehrIHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE
IHR PATIENTENDOSSIER IHRE RECHTE Im Spital, in der Klinik bestimmen Sie, wie Sie über Ihre Krankheit und deren Behandlung informiert werden wollen und wer informiert werden darf Information Patientendossier
MehrPatientenmobilität an der schweizerischen Grenze
Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht
MehrAnwendungsbeispiel. Optimierung der QM-Dokumentation im medizinischen Laboratorium an mehreren Standorten. 27.09.2013 Karen Piwek / Marcus Fischer
Anwendungsbeispiel Optimierung der QM-Dokumentation im medizinischen Laboratorium an mehreren Standorten 27.09.2013 Karen Piwek / Marcus Fischer Gliederung - Organisationsstruktur / Institutsvorstellung
MehrKlinikinformationssysteme Balance zwischen Datenschutz, Usability und Patientensicherheit
SESSION 4 I Datenschutz im Krankenhaus - Aktuelle Herausforderungen 24. April, conhit 2012 Dr. Christian Wache, Leiter Produktmanagement MEIERHOFER AG Klinikinformationssysteme Balance zwischen Datenschutz,
MehrVorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Abstimmung der in der Reihungskriterien-Verordnung genannten Kriterien für die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber auf die spezifischen Anforderungen für Bewerberinnen und
MehrSteuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
MehrDatenaustausch mit Ihren Versicherten einfach und sicher über die Cloud 04.11.2014
Datenaustausch mit Ihren Versicherten einfach und sicher über die Cloud 04.11.2014 Daten sind überall Quelle: bsi-fuer-buerger.de 29.10.2014 Folie 2 .und sollen überall verfügbar sein Quelle: http://galleryhip.com
MehrHealth Communication Service. Die Plattform für sichere Kommunikation im Gesundheitswesen.
Health Communication Service Die Plattform für sichere Kommunikation im Gesundheitswesen. HEALTH COMMUNICATION SERVICE GmbH ist seit 1995 Pionier und Triebfeder im Bereich der sicheren elektronischen Kommunikation
MehrSharePoint Demonstration
SharePoint Demonstration Was zeigt die Demonstration? Diese Demonstration soll den modernen Zugriff auf Daten und Informationen veranschaulichen und zeigen welche Vorteile sich dadurch in der Zusammenarbeit
MehrDas Boxenmodell des EKO
Das Boxenmodell des EKO Ernst Agneter 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter Inhalt Entstehung (Rückblick 2004) ATC-System Boxensystem Information der Ärzte 2005 01 14 2005 Dr. Ernst Agneter 2 Entstehung (Rückblick
MehrDatenschutz-Politik der MS Direct AG
Datenschutz-Politik der MS Direct AG 1/5 MS Direct AG Telefon +41 44 925 36 36 Datenschutz-Politik General Wille-Strasse 144 meilen@ms-direct.ch CH-8706 Meilen www.ms-direct.ch 25. Juni 2015 Inhaltsverzeichnis
Mehr5.1.4.4 Übung - Datenmigration in Windows 7
5.0 5.1.4.4 Übung - Datenmigration in Windows 7 Einführung Drucken Sie die Übung aus und führen Sie sie durch. In dieser Übung verwenden Sie Windows 7. Empfohlene Ausstattung Die folgende Ausstattung ist
MehrTreuhand Dialogik Cloud
Treuhand Dialogik Cloud Jederzeit aktuelle Daten Mit der Treuhand-cloud sind Sie mit Sicherheit verbunden am Arbeitsplatz Treuhandbüro unbeschränkter Zugriff Exchange MS-Office Diagramm cloud- Anwendungen
MehrNehmen Sie Ihre Medizindaten selbst in die Hand!
Nehmen Sie Ihre Medizindaten selbst in die Hand! Kostenloser Zugriff auf Ihre Bilder und Befunde mobil und am PC Ihre Medizindaten online und mobil: Mit HealthDataSpace jederzeit und von überall mobil
MehrTreuhand Cloud. Die Arbeitsumgebung in der Cloud
Treuhand Cloud Die Arbeitsumgebung in der Cloud Seite 2 Diagramm Treuhand Cloud Server Server Treuhand-Büro Home-Office Treuhand-Kunde Treuhand-Büro Interne IT-Infrastruktur des Treuhänders. Zugriff auf
MehrBetriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000
Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung
MehrEinbringende Stelle: BMG Laufendes Finanzjahr: 2013 Inkrafttreten/ Wirksamwerden: Vorblatt. Ziele. Inhalt
1 von 7 Verordnung des Bundesministers für Gesundheit betreffend elektronische Meldungen von Ärztinnen/Ärzten und Krankenanstalten in das Register anzeigepflichtiger Krankheiten Einbringende Stelle: BMG
MehrSSZ Policy und IAM Strategie BIT
SSZ Policy und IAM Strategie BIT Thierry Perroud Unternehmensarchitekt BIT Agenda Geschäftstreiber SSZ Abgrenzung Access Management / Identity Management IAM Strategien Zugriffsmuster Stand der Arbeiten
Mehr(J7, Osterrelchlscher Sta"" dte b und. i g!9 : i7 Jfl&PC. ...-GE/19... r1.. q /SN - b\/hg Betrifft G ZENTWUflF
9/SN-61/ME XVIII. GP - Stellungnahme (gescanntes Original) 1 von 5 ) " " " " Rathaus 1082 Wien Osterrelchlscher Sta"" dte b und Telefon 40 00 Telefax international 0043-1-4000-7135 " {" Telefax national
MehrPatientensicherheit aus Patientensicht
Patientensicherheit aus Patientensicht 6. MetrikAnwendertag Wir haben 100 Jahre versucht Konzepte zu entwickeln damit Menschen älter werden Jetzt haben wir es geschafft! und die Gesellschaft weiß nicht,
MehrTelekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick
Telekommunikation Ihre Datenschutzrechte im Überblick Inhalt Bestands- und Verkehrsdaten 5 Vertragsschluss 6 Bonitätsabfrage 7 Telefonbuch und Auskunft 8 Rechnung und Einzelverbindungsnachweis 9 Auskunftsrecht
MehrDas ist ihre neue Gesundheits-ID
Eidengenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Das ist ihre neue Gesundheits-ID Informationen über die nationale Versichertenkarte Impressum Bundesamt für Gesundheit (BAG) Herausgeber:
Mehr