Förderschulen, Gemeinsamer Unterricht an einer allgemeinen Schule oder Integrative Lerngruppen an einer allgemeinen Schule in der Sekundarstufe

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1 DIE FÖRDERSCHULEN Manche Schülerinnen und Schüler bedürfen einer sonderpädagogische Förderung. Dabei ist zu entscheiden, wo diese Förderung stattfindet (dies bestimmt den "Förderort") und was überwiegend gefördert wird (dies bestimmt den "Förderschwerpunkt"). Als Förderorte sind in Leverkusen drei verschiedene Möglichkeiten vorgesehen: Förderschulen, Gemeinsamer Unterricht an einer allgemeinen Schule oder Integrative Lerngruppen an einer allgemeinen Schule in der Sekundarstufe Folgende Förderschwerpunkte gibt es: Emotionale und soziale Entwicklung Geistige Entwicklung Hören und Kommunikation Körperliche und motorische Entwicklung Lernen Sehen Sprache Über den sonderpädagogischen Förderbedarf und den Förderort entscheidet die Schulaufsicht. Der sonderpädagogische Förderbedarf ist jedes Jahr durch die Schule zu überprüfen. Bei Bedarf wird der Förderort neu festgelegt. Die Förderschulen werden in Leverkusen als Schulen im organisatorischen und personellen Verbund geführt werden; d. h. Förderschulen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten sind unter einem Dach und einer gemeinsamen Schulleitung zusammengefasst. Darüber hinaus gibt es sonderpädagogische Förderung in der Schule für Kranke, dies ist eine Schule eigener Art, in der auch sonderpädagogische Förderung stattfinden kann im Gemeinsamen Unterricht in allgemeinen Schulen in allgemeinen Schulen und Förderschulen für Kinder und Jugendliche mit Autismus im Hausunterricht

2 Förderschulen, Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Kinder und Jugendliche mit einem Förderbedarf im Bereich des Verhaltens haben oft Schwierigkeiten, ihre Umwelt angemessen wahrzunehmen, oder werden durch familiäre oder soziale Probleme überfordert. So ziehen sie sich in sich selbst zurück oder reagieren mit Aggressionen oder Clownerien. Dadurch werden sie meist von ihren Mitschülerinnen und Mitschülern abgelehnt. So benötigen diese Kinder und Jugendlichen Hilfen, um ihre Umwelt anders wahrnehmen zu können, angemessene Verhaltensweisen und ein positives Selbstwertgefühl aufbauen zu können. Schulpflicht Es besteht eine zehnjährige Vollzeitschulpflicht. Organisation des Unterrichts Durchschnittlich 11 Schülerinnen und Schüler lernen gemeinsam in einer Klasse. Eine Klassenlehrerin oder ein Klassenlehrer erteilt in der Regel die meisten Stunden in der Klasse. So kann sie oder er am ehesten über eine tragfähige Beziehung zu den Schülerinnen und Schülern eine Lernmotivation aufbauen. Diese Beziehung ist für die Entwicklung der Kinder besonders bedeutsam, da das Auftreten von Verhaltensauffälligkeiten immer auch ein Zeichen dafür ist, dass die Kinder und Jugendlichen nicht mehr aus eigener Kraft bestehende Konflikte und Spannungen bewältigen können. Für jede Schülerin und jeden Schüler werden in einem individuellen Förderplan Lernziele und Fördermöglichkeiten entwickelt. Unterrichtsinhalte Im Unterricht werden Möglichkeiten geschaffen, die Situation und die Gefühle der Schülerinnen und Schüler zu thematisieren und einen gesellschaftlich anerkannten Umgang damit zu erarbeiten. Außerdem bietet die schulische Arbeit vermehrt Situationen an, die dazu beitragen, Interaktions- und Kommunikationsfähigkeiten aufzubauen und somit eine Stabilisierung des Sozialverhaltens zu ermöglichen. Individualisierte Unterrichtsformen erleichtern das Aufarbeiten von Lern- und Entwicklungsrückständen und können so das Selbstwertgefühl der Schülerinnen und Schüler verbessern. Ziel der sonderpädagogischen Förderung ist die Stabilisierung der Kinder und Jugendlichen. Sie sollen nach Möglichkeit an eine Grund- oder Hauptschule zurückkehren. Dies kann zunächst probeweise für ein halbes Jahr erfolgen. In dieser Zeit hält

3 die Lehrkraft für Sonderpädagogik den Kontakt zu der Schülerin oder dem Schüler und zu der allgemeinen Schule aufrecht. Die Eltern werden in die schulische Arbeit so weit wie möglich einbezogen. Regelmäßige Kontakte zwischen Familie und Schule finden über Telefonate, Hausbesuche und Veranstaltungen für Eltern (Elterntreffen und Gesprächsrunden) statt. So erfahren sie auch von den Sorgen und Nöten anderer Betroffener. Sie erleben, wie andere Familien versuchen, schwierige Probleme mit ihrem Kind zu lösen. Schulabschlüsse Die Schülerinnen und Schüler können folgende Abschlüsse erwerben. Hauptschulabschluss 38 Abs. 2 APO-S I ) Ein dem Hauptschulabschluss (Klasse 9) gleichwertiger Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen (Informationen darüber, für welche Schülerinnen und Schüler dieser Abschluss in Frage kommt, erhalten Sie bei der Schule Ihres Kindes oder beim Schulamt) Hauptschulabschluss nach Klasse 10 ( 39 Abs. 1 APO-S I ) Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) - ggf. in Verbindung mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe ( 40 Abs. 1 APO-S I ) Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen (nach Klasse 10) ( 25 Abs. 1 Nr. 2 AO-SF ) Berufliche Bildung Die Förderschulen, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung im berufsbildenden Bereich sind in der Regel mit Heimen staatlicher und privater Träger verbunden und betreuen ihre Schülerinnen und Schüler ganztägig. Jugendliche, die auf Grund besonderer Lebensumstände und individueller Problemlagen in einem Berufskolleg nicht hinreichend gefördert werden können, erhalten hier sonderpädagogische Förderung. In kleinen Klassen erfolgen neben einer intensiven Berufsvorbereitung auch spezielle berufliche Bildungsmöglichkeiten. Neben diesen speziellen Angeboten im berufsbildenden Bereich der Förderschule, Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung können Schulabgängerinnen und Schulabgänger zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung auch die Bildungsgänge Berufsorientierungsjahr Berufsgrundschuljahr des Berufskollegs mit sonderpädagogischer Unterstützung nutzen, soweit dies erforderlich ist.

4 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung zeigen unterschiedliche Fähigkeiten und Kompetenzen in den verschiedenen Entwicklungsbereichen. Sie benötigen besondere Hilfen bei der Entwicklung von Wahrnehmung, Sprache, Denken und Handeln sowie Unterstützung zur selbständigen Lebensführung und bei der Entwicklung und Entfaltung der Persönlichkeit. Schulpflicht Es besteht eine elfjährige Vollzeitschulpflicht. Organisation des Unterrichts Die Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist in der Regel eine Ganztagsschule ( 9 Abs. 1 Schulgesetz SchulG). Die Schülerinnen und Schüler werden in den meisten Fällen mit Bussen oder Taxen zur Schule und wieder nach Hause gebracht. Die Kosten für die Fahrt zur nächstgelegenen Förderschule übernimmt der Schulträger, sofern das Kind in Nordrhein-Westfalen wohnt. Das Lehrerkollegium an einer Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, setzt sich aus Fachkräften unterschiedlicher Berufsgruppen zusammen. Lehrerinnen und Lehrer für Sonderpädagogik sowie Fachlehrerinnen und Fachlehrer mit einer heilpädagogischen Zusatzausbildung sind für die Erteilung des Unterrichts zuständig. Je nach Bedarf kann der Schulträger weitere Kräfte zur Verfügung stellen: Krankengymnastinnen und Krankengymnasten, Therapeutinnen und Therapeuten für Arbeits- und Beschäftigungstherapie (= Ergotherapie), Logopädinnen und Logopäden und Pflegekräfte. Die Schule gliedert sich in fünf Stufen: Vorstufe, Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe und Berufspraxisstufe. Unabhängig von Art und Schwere der Behinderung durchläuft jede Schülerin und jeder Schüler in aller Regel alle Stufen. Für jede Schülerin und jeden Schüler werden in einem individuellen Förderplan Lernziele und Fördermöglichkeiten entwickelt. Im Durchschnitt bilden 10 Schülerinnen und Schüler eine Lerngruppe. Unterrichtsinhalte In der Vor- und Unterstufe liegt der pädagogische Schwerpunkt auf dem Sozialverhalten. Ausgehend von dem individuellen Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes wird zunächst eine Klassengemeinschaft mit engem Gruppenzusammenhalt ange-

5 bahnt. Gemeinschaftliche Aktivitäten (Morgenkreis, Frühstück, Spiele, Lernangebote, usw.) werden besonders betont. Auch auf das Einhalten bestimmter Regeln, z.b. Waschen der Hände vor dem Essen, Aufräumen des eigenen Arbeitsplatzes wird besonderer Wert gelegt. Weitere Kernbereiche des Unterrichts in Vor- und Unterstufe sind neben der Förderung der sprachlichen Kompetenz auch die Anbahnung der Schriftsprache und mathematischer Grundlagen, die Förderung der Selbständigkeit, das Verrichten alltäglicher Tätigkeiten (Tischdecken, Spülen, Aus- und Ankleiden usw.) und das Ansprechen aller Sinne im Unterricht. Die Förderung der Selbständigkeit ist wesentliches Ziel des Unterrichts in der Mittelstufe. Darüber hinaus geht es um die Festigung der angebahnten und eingeübten Verhaltensweisen, die Einblicke in komplexere Zusammenhänge durch fächerübergreifende Unterrichtsvorhaben und um die Förderung von Kenntnissen in den Kulturtechniken. In der Oberstufe werden die Schülerinnen und Schüler stärker in die Planung und Gestaltung des Unterrichts einbezogen. Projektorientiertes Arbeiten und Lernen wird weiter ausgebaut. Ziele der Förderung sind Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit. Die Unterrichtsthemen werden aus der unmittelbaren Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler gewählt. Die Berufspraxisstufe schafft die Grundlagen für die spätere berufliche Tätigkeit. Im Rahmen eines Betriebspraktikums erhalten die Jugendlichen u. a. Einblick in die Werkstatt für Behinderte oder eine ähnliche Einrichtung. Im Mittelpunkt des Unterrichts in der Berufspraxisstufe stehen Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten, die auf den Arbeitsplatz bezogen sind Verbesserung des Arbeitsverhaltens Freizeitverhalten Leben und Wohnen Partnerschaft Gestaltung der Gesamtpersönlichkeit. In manchen Schulen können diese Lernbereiche durch Einrichtungen wie Trainingswohnungen, Werkstätten, Gärtnerei, Bäckerei u. a. besonders effektiv erreicht werden. Schulabschlüsse Die Schülerin oder der Schüler erhält am Ende der Schulbesuchszeit ein Abschlusszeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt.

6 Berufliche Bildung Einige der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen treten nach der Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Arbeitsverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt ein. Dabei handelt es sich in der Regel um Hilfstätigkeiten. Die Berufsschulpflicht wird durch den Besuch der Berufspraxisstufe der Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erfüllt. Für die Mehrzahl der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen dient die Werkstatt für Behinderte der Eingliederung ins Arbeitsleben. Sie bietet Personen mit Behinderungen, die nicht auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden können, einen Arbeitsplatz zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit. Sie steht allen behinderten Personen unabhängig von Art und Schwere der Behinderung offen.

7 Förderschulen, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Je früher eine Hörschädigung erkannt wird, desto größere Erfolge sind zu erwarten. Deshalb führen die Förderschulen, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation die pädagogische Frühförderung durch. Ziel ist es, Kinder mit einer Hörschädigung so zu fördern, dass zu Beginn der Schulpflicht ein gemeinsames Lernen im Klassenverband möglich ist. Für Kinder bis 3 Jahren finden diese Förderung als Hausfrüherziehung statt, für die 3-6-jährigen Kinder im Förderschulkindergarten oder in einem allgemeinen Kindergarten mit sonderpädagogischer Unterstützung. Hausfrüherziehung (bis 3 Jahre) Bis zum dritten Lebensjahr erfolgt die pädagogische Frühförderung hauptsächlich als Fördermaßnahme im Elternhaus oder in einer Frühförderstelle. Eine Lehrkraft für Sonderpädagogik kommt zur Familie und fördert das Kind im Elternhaus. Die Fachkraft fördert gemeinsam mit den Eltern das Kind vom frühestmöglichen Zeitpunkt an in seinem Hörverhalten bzw. in seiner Wahrnehmung, seiner Sprache und Kommunikation sowie in seiner sonstigen Entwicklung. Die Hausfrüherziehung ist für die Eltern kostenlos. Sie können bei der nächstgelegenen Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation einen Antrag auf Frühförderung für ihr Kind stellen. Kindergarten ( 3-6 Jahre) Mit dem dritten Lebensjahr endet die Hausfrüherziehung. Das Kind kann jetzt entweder in einen allgemeinen Kindergarten, in einen Sonderkindergarten (Kindergarten für behinderte Kinder) oder einen Förderschulkindergarten gehen. Informationen über Fördermöglichkeiten in einem allgemeinen Kindergarten oder Sonderkindergarten (Kindergarten für behinderte Kinder) erhält man bei den Trägern dieser Einrichtungen, z.b. den Städten und Gemeinden, Kirchen und Verbänden. Förderschulkindergarten Förderschulkindergärten befinden sich an den Förderschulen, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation. Hier werden hörgeschädigte Kinder von speziell ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern oder Lehrkräften für Sonderpädagogik der jeweiligen Förderschule betreut. Pädagogisch-audiologische Beratungsstellen Für hörgeschädigte Kinder sind an allen Förderschulen, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Pädagogisch-audiologische Beratungsstellen eingerichtet. Sie

8 beraten Eltern z.b. bei der Entscheidung, in welchen Kindergarten das Kind gehen soll oder bei der Beschaffung und praktischen Anwendung von Hörhilfen. Schulpflicht Neben dem Gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen und dem Unterricht in einer Integrativen Lerngruppe können Kinder mit einer Hörschädigung eine Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation besuchen. Es besteht eine elfjährige Vollzeitschulpflicht. Organisation des Unterrichts und Unterrichtsinhalte Zu Beginn ihrer Schulzeit besuchen schwerhörige und gehörlose Kinder eine Eingangsklasse. Hier werden die Kinder auf die speziellen Methoden und Formen des Lernens als gehörloses bzw. schwerhöriges Kind vorbereitet. So haben hörgeschädigte Kinder mehr Zeit und mehr Erfahrungsmöglichkeiten, um durch die Hörschädigung bedingte Entwicklungsverzögerungen aufzuarbeiten. An die Eingangsklasse schließt sich die Schuleingangsphase mit der Klasse 1 an. Im Durchschnitt lernen 10 Kinder (Gehörlose) bzw. 11 Kinder (Schwerhörige) in einer Klasse an der Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation. Sie werden von Lehrerinnen und Lehrer für Sonderpädagogik (Schwerhörigen- bzw. Gehörlosenpädagogik) unterrichtet. Die Klassenräume sind mit den technischen Einrichtungen für Höranlagen ausgestattet. Ein Schwerpunkt der Arbeit in der Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation liegt in der Hör- und Spracherziehung, der Förderung des kommunikativen Verhaltens und des sprachlichen Handelns. Für jede Schülerin und jeden Schüler werden in einem individuellen Förderplan Lernziele und Fördermöglichkeiten entwickelt. Die Kinder werden in der Regel in der Lautsprache unterrichtet, wobei gehörlose o- der hochgradig schwerhörige Schülerinnen und Schüler durch lautsprachbegleitende Gebärden (LBG) und - sofern die Lehrkräfte dazu befähigt sind - durch die Deutsche Gebärdensprache (DGS) unterstützt werden. Der Lautspracherwerb ist für die Lebensbewältigung anzustreben, da ein gehörloser Mensch in einer Welt der Hörenden lebt. In dieser Welt sollte er sich möglichst ohne fremde Hilfe verständigen können. Die Gebärdensprache ermöglicht gehörlosen Menschen eine differenzierte und entspanntere Kommunikation mit anderen Gehörlosen. Beide Kommunikationsformen überschneiden sich in der täglichen Praxis. Es sind gleichberechtigte Kommunikationsformen in der Schule.

9 Schulabschlüsse An den Förderschulen, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation können folgende Schulabschlüsse erworben werden: Hauptschulabschluss Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) - ggf. in Verbindung mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen Abschlusszeugnis im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Sekundarstufe II / Berufliche Bildung Die Sekundarstufe II umfasst das Berufskolleg mit voll- und teilzeitschulischen Bildungsgängen und die gymnasiale Oberstufe. Spezielle schulische und berufliche Bildungsmöglichkeiten gibt es im Rheinisch- Westfälisches Berufskolleg für Hörgeschädigte - Förderschule im berufsbildenden Bereich - in Essen, Kerckhoffstraße 100, Essen, Tel.: Schülerinnen und Schüler aus allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland und dem benachbarten Ausland besuchen diese Schule. Neben den berufsbezogenen Bildungsgängen besteht in Essen auch die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife zu erreichen. Das Rheinisch-Westfälische Berufskolleg für Hörgeschädigte -Förderschule im berufsbildenden Bereich- in Essen umfasst einen naturwissenschaftlichen, erziehungswissenschaftlichen und sozialwissenschaftlichen Zweig. Es können folgende Abschlüsse erreicht werden: Fachhochschulreife Allgemeine Hochschulreife Taubblinde Schülerinnen und Schüler Taubblinde Kinder und Jugendliche werden in Hannover- Kirchrode gefördert. Diese Schule ist eine bundesweite Einrichtung. Sie verfügt über ein Internat. Hochspezialisierte Erzieherinnen und Erzieher und sonderpädagogische Lehrkräfte übernehmen die Förderung dieser Kinder. Informationen erhalten Interessierte bei den Förderschulen, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation oder der Schule für Taubblinde in Hannover, Albert-Schweitzer-Hof 27, Hannover, Tel.:

10 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Körperliche und motorische Beeinträchtigungen können sich unmittelbar auf viele Entwicklungsbereiche auswirken, z.b. auf die Sicherheit in der Körperkontrolle, bewusste Körperkenntnis und Steuerung des Körpergefühls, Körperorientierung und den Aufbau von Bewegungsmustern. Als Begleiterscheinungen zeigen sich häufig eine Einschränkung der Mobilität und der Möglichkeit, Entfernungen zu überwinden, Hemmnisse bei alltäglichen Verrichtungen, ein erschwerter Aufbau des Selbstwertgefühls und Schwierigkeiten in der sozialen Integration. Schulpflicht Es besteht eine elfjährige Vollzeitschulpflicht. Organisation des Unterrichts Die Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung ist in der Regel eine Ganztagsschule ( 9 Abs. 1 Schulgesetz - SchulG). Unterricht, Therapie und Pausen können im jeweils richtigen Verhältnis auf den Tag und die Woche verteilt werden. Die Kinder besuchen im ersten Schulbesuchsjahr eine Eingangsklasse. Hier werden die Kinder auf die speziellen Methoden und Formen des Lernens im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung vorbereitet. Daran schließt sich die Klasse 1 an. Lehrkräfte für Sonderpädagogik, Fachlehrerinnen und Fachlehrer sowie Therapeutinnen und Therapeuten und Pflegekräfte entwickeln im Team für jedes Kind einen individuellen Förderplan. Aufgabe dieses Teams ist es, sich der individuellen Fähigkeiten und Grenzen des Kindes zu vergewissern. So können sie angemessene Forderungen an das Kind stellen und dabei Überforderungen vermeiden. Im Durchschnitt werden 10 Kinder in einer Klasse unterrichtet. Unterrichtsinhalte Zu Beginn des schulischen Lernens gilt es, wichtige Lernvoraussetzungen für das Lesen, Schreiben und Rechnen aufzubauen: Eine bewusste Planung und das Training von Bewegungsabläufen (z.b. Treppen steigen, Betätigen von Schaltern, Schuhe binden oder Knöpfe schließen) sind wichtige Bestandteile der Förderung. Einzelne Kinder brauchen intensives Training mit speziellen Hilfsmitteln (z.b. Stehständer, Spezialfahrrad, Bauchliegebrett). Andere lernen, sich mehr zuzutrauen und ihre Umgebung zu erforschen.

11 Pädagogische und therapeutische Arbeit greifen ineinander. Oft arbeiten Krankengymnastinnen und Krankengymnasten im Klassenraum mit. Die Gestaltung des Klassenraums oder die Möbelausstattung sind auf die besonderen Bedürfnisse abgestimmt. Speziell auf das Kind bezogene Übungen verhelfen ihm zu einer besseren Körperhaltung, so kann es selbstständiger und eigenaktiver werden. Zusätzlich können Ergotherapie (Arbeits- und Beschäftigungstherapie) oder Logopädie (Sprachheilförderung) für Kinder mit Wahrnehmungsstörungen oder Sprachstörungen angeboten werden. Die Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung besuchen Kinder mit sehr unterschiedlichen Förderbedürfnissen. Daher hält die Förderschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung die Schullaufbahn für jedes Kind offen. Innerhalb dieser Förderschule lernt jedes Kind entsprechend seinen Fähigkeiten. Schulabschlüsse Folgende Abschlüsse können erreicht werden: Hauptschulabschluss Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) - ggf. in Verbindung mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen Fachhochschulreife Allgemeine Hochschulreife. Sekundarstufe II Die Sekundarstufe II umfasst das Berufskolleg mit voll- und teilzeitschulischen Bildungsgängen und die gymnasiale Oberstufe. Gymnasiale Oberstufe Eine gymnasiale Oberstufe für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung gibt es in Köln (Anna-Freud-Schule). Die Schule verfügt über ein Internat. Aufnahmevoraussetzung ist der Erwerb des mittleren Schulabschlusses/Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe. Sie schließt ab mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife nach der Jahrgangsstufe 12 bzw. mit dem Abitur nach Jahrgangsstufe 13.

12 Berufliche Bildung In Berufsbildungswerken können Schülerinnen und Schüler mit einer Körperbehinderung eine Berufsausbildung aufnehmen. Während der Berufsausbildung besuchen sie eine speziell ausgestaltete Berufsschule. Insgesamt machen Berufsbildungswerke folgende Ausbildungsangebote: allgemeiner Ausbildungsberuf Die Ausbildung dauert - je nach Beruf - in der Regel zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Sie führt zum Berufsabschluss Facharbeiterin/Facharbeiter, Gesellin/Geselle bzw. Gehilfin/Gehilfe. Von der für jeden Beruf festgelegten Ausbildungsordnung kann für Menschen mit einer Körperbehinderung abgewichen werden. spezieller Ausbildungsberuf für Behinderte (Behinderten-Ausbildungsberuf) Die Ausbildung ist in einer Reihe unterschiedlicher Berufe möglich. Sie dauert in der Regel drei Jahre und führt zu einem Berufsabschluss als Bearbeiterin oder Bearbeiter. Für Jugendliche, die keine berufliche Schule besuchen und auch kein Ausbildungsverhältnis beginnen können, werden Lehrgänge angeboten. In einjährigen Förderlehrgängen erhalten Jugendliche mit einer Körperbehinderung eine besondere Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder Arbeitsstelle. Auskünfte erteilt die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Werkstatt für Behinderte Für die Mehrzahl der Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen erfolgt die Eingliederung ins Arbeitsleben durch die Werkstatt für Behinderte. Sie bietet Menschen mit Behinderungen, die nicht auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden können, einen Arbeitsplatz zur Ausübung einer geeigneten Tätigkeit. Sie steht allen Behinderten - unabhängig von Art und Schwere der Behinderung - offen.

13 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen des Lern- und Leistungsverhaltens haben oft Probleme mit der Wahrnehmung, der Merkfähigkeit, der Aufmerksamkeit, dem Lerntempo oder der Ausdrucksfähigkeit. Sie benötigen häufig Unterstützung beim Aufbau eines positiven Selbstwertgefühls und einer realistischen Selbsteinschätzung. Schulpflicht Es besteht eine zehnjährige Vollzeitschulpflicht. Organisation des Unterrichts In der Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen können Kinder in der Regel von Klasse 1 bis 10 unterrichtet werden. Oft werden jahrgangsübergreifende Klassen gebildet. Im Durchschnitt werden 16 Schülerinnen und Schüler in einer Klasse unterrichtet. Unterrichtsinhalte In der Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen erhält ein Kind eine individuelle ganzheitliche Förderung im schulischen, emotionalen und lebenspraktischen Bereich. Lernerfolge sollen dem Kind helfen, Selbstvertrauen und Lernmotivation aufzubauen. Angestrebt wird, das Kind zu größtmöglicher Selbständigkeit zu führen, seine Lernbereitschaft zu stärken, schulische Leistungen zu fördern und zu einer realistischen Selbsteinschätzung zu befähigen. Für jede Schülerin und jeden Schüler werden in einem individuellen Förderplan Lernziele und Fördermöglichkeiten entwickelt. Ab dem Schuljahr 2007/2008 wird das Fach Englisch in den Förderschulen, Förderschwerpunkt Lernen angeboten. Schwerpunkte der Arbeit in den Klassen 1 bis 4 sind unter anderem die Wahrnehmungsförderung, das Erlernen und Festigen von Arbeitstechniken, das Erlernen und Einüben von Regeln, der Abschluss des Leselehrgangs und der Umgang mit Mengen und Größen. Wichtige Prinzipien des Unterrichts sind das Lernen mit konkreten Unterrichtsmaterialien, das Lernen mit allen Sinnen, Handlungsorientierung und vielfältiges Üben.

14 In den Klassen 5 bis 7 wird auf den erworbenen Grundkenntnissen und Fähigkeiten aufgebaut. Die Festigung von Arbeitstechniken und sozialen Fähigkeiten spielt eine wichtige Rolle im Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler lernen zunehmend selbständig und selbstbestimmt zu arbeiten. In den Klassen 7 bis 10 sind die Unterrichtsinhalte auf die Zeit nach der Schule ausgerichtet. Durch Betriebspraktika und Betriebserkundungen, die in unterschiedlichen Organisationsformen und zeitlich ausgedehnt stattfinden können, sammeln die Jugendlichen eigene Erfahrungen mit der Berufswelt. Ferner lernen die Schülerinnen und Schüler, wie konkrete Lebenssituationen geplant und durchgeführt werden können (z.b. Planung und Durchführung einer Klassenfahrt, Haushaltsführung). Die Jugendlichen erhalten Anregungen und Hilfen auf ihrem Weg zur selbständigen Lebensführung. Die Berufswahlvorbereitung geschieht in enger Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der regionalen Agentur für Arbeit. Schulabschlüsse Ein dem Hauptschulabschluss (Klasse 9) gleichwertiger Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen.(Informationen darüber, für welche Schülerinnen und Schüler dieser Abschluss in Frage kommt, erhalten Sie bei der Schule Ihres Kindes oder beim Schulamt) Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen (nach Klasse 10) In Ausnahmefällen kann das 10. Schulpflichtjahr in einer außerschulischen Einrichtung abgeleistet werden. Auskünfte über solche Einrichtungen erhalten Interessierte bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Berufliche Bildung Den Förderschulen, Förderschwerpunkt Lernen im berufsbildenden Bereich sind in der Regel Berufsbildungswerke angegliedert. Sie verfügen über ein Internat. Neben diesen speziellen Angeboten im berufsbildenden Bereich der Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen können Schulabgänger zur Vorbereitung auf die Berufsausbildung auch die Lehrgänge Berufsorientierungsjahr Berufsgrundschuljahr des Berufskollegs mit sonderpädagogischen Unterstützung - soweit erforderlich - nutzen.

15 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen Die pädagogische Frühförderung von Kindern mit Sehschädigungen obliegt den Förderschulen, Förderschwerpunkt Sehen. Ziel der pädagogischen Frühförderung ist es, Kinder mit einer Sehschädigung so zu fördern, dass zu Beginn der Schulpflicht ein gemeinsames Lernen im Klassenverband möglich ist. Je früher eine Sehschädigung erkannt wird, desto größer sind die Erfolge in der Frühförderung. Die Frühfördermaßnahmen finden für die Kinder unter 3 Jahren als Hausfrüherziehung, für die 3-6-jährigen Kinder im Förderschulkindergarten oder in einem allgemeinen Kindergarten mit sonderpädagogischer Unterstützung statt. Hausfrüherziehung (bis 3 Jahre) Bis zum dritten Lebensjahr erfolgt die pädagogische Frühförderung hauptsächlich als Fördermaßnahme im Elternhaus. Eine Lehrkraft für Sonderpädagogik kommt zur Familie und fördert das Kind im Elternhaus. Die Fachkraft fördert gemeinsam mit den Eltern das Kind vom frühestmöglichen Zeitpunkt an in seinem Sehverhalten bzw. in seiner Wahrnehmung, seiner Sprache und Kommunikation sowie in seiner sonstigen Entwicklung. Die Hausfrüherziehung ist für die Eltern kostenlos. Sie können bei der nächstgelegenen Förderschule, Förderschwerpunkt Sehen einen Antrag auf Frühförderung für ihr Kind stellen. Kindergarten (3-6 Jahre) Mit dem dritten Lebensjahr endet die Hausfrüherziehung. Das Kind kann jetzt entweder in einen allgemeinen Kindergarten mit sonderpädagogischer Unterstützung, in einen Sonderkindergarten (Kindergarten für behinderte Kinder) oder einen Förderschulkindergarten gehen. Informationen über Fördermöglichkeiten in einem allgemeinen Kindergarten oder Sonderkindergarten (Kindergarten für behinderte Kinder) erhält man bei den Trägern dieser Einrichtungen, z.b. den Städten und Gemeinden, Kirchen und Verbänden. Förderschulkindergarten Förderschulkindergärten befinden sich an Förderschulen, Förderschwerpunkt Sehen. Hier werden nur sehgeschädigte Kinder von speziell ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern oder von Lehrkräften für Sonderpädagogik der jeweiligen Förderschule betreut. Mobilitätstraining und spezifische Bewegungsförderung stehen neben den allgemeinen Grundfertigkeiten im Vordergrund der Förderung. Frühförderzentren für Sehgeschädigte Für sehgeschädigte Kinder sind an allen Förderschulen, Förderschwerpunkt Sehen Frühförderzentren für Sehgeschädigte eingerichtet. Sie beraten Eltern z.b. bei der Entscheidung, in welchen Kindergarten das Kind gehen soll.

16 Schulpflicht Es besteht eine elfjährige Vollzeitschulpflicht. Neben dem Gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen und dem Unterricht in einer Integrativen Lerngruppe können Kinder mit einer Sehschädigung eine Förderschule, Förderschwerpunkt Sehen besuchen. Organisation des Unterrichts und Unterrichtsinhalte Zu Beginn ihrer Schulzeit besuchen sehgeschädigte Kinder eine Eingangsklasse. Hier werden die Kinder auf die speziellen Methoden und Formen des Lernens als sehgeschädigtes Kind vorbereitet. So haben sehgeschädigte Kinder mehr Zeit und mehr Erfahrungsmöglichkeiten, um durch die Sehschädigung bedingte Entwicklungsverzögerungen aufzuarbeiten. An die Eingangsklasse schließt sich die Schuleingangsphase mit der Klasse 1 an. Im Durchschnitt werden 11 Kinderh in einer Klasse durch besonders ausgebildete Lehrkräfte für Sonderpädagogik unterrichtet. Für jede Schülerin und jeden Schüler werden in einem individuellen Förderplan Lernziele und Fördermöglichkeiten entwickelt. Wenn von den Eltern kein Antrag auf Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht an einer allgemeinen weiterführenden Schule in Nordrhein-Westfalen gestellt wird oder die Voraussetzungen zur Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht nicht vorhanden sind oder geschaffen werden können, bietet sich als nächstgelegene Möglichkeit einer weiterführenden speziellen Förderschule das Aufbaugymnasium (ab Klasse 5) der Carl-Strehl-Schule, Deutsche Blindenstudienanstalt in Marburg / Hessen an. Auskünfte über Aufnahmemöglichkeiten erhalten Interessierte von der Schule (Adresse: Blindenstudienanstalt Marburg, Carl-Strehl-Schule, Am Schlag 6a, Marburg Hochgradig sehgeschädigte Kinder erlernen die Blindenschrift in ihren unterschiedlichen Versionen. Alle erhalten regelmäßig Unterricht im Schreiben am PC. Einzelne Förderschulen, Förderschwerpunkt Sehen beginnen damit auch schon in der Grundschule. Fertigkeiten im Umgang mit modernen Informations- und Kommunikationsmedien stellen eine große Chance zur Verbesserung der Integration in Alltag und Beruf dar. Schulabschlüsse Der Unterricht in Förderschulen, Förderschwerpunkt Sehen führt zu den Abschlüssen der allgemeinen Schulen, des Förderschwerpunktes Lernen und des Förderschwerpunktes geistige Entwicklung. Spezielle weiterführende Förderschulen, Förder-

17 schwerpunkt Sehen im Bereich der Realschule oder des Gymnasiums gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. An den Förderschulen, Förderschwerpunkt Sehen können folgende Schulabschlüsse erworben werden: Hauptschulabschluss Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) - ggf. in Verbindung mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen Abschlusszeugnis im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Berufliche Bildung Die Sekundarstufe II umfasst das Berufskolleg mit voll- und teilzeitschulischen Bildungsgängen und die gymnasiale Oberstufe. Die Fachhochschulreife sowie die allgemeine Hochschulreife können erworben werden an einem allgemeinen Gymnasium mit sonderpädagogischer Unterstützung durch das Förderzentrum für blinde und hochgradig sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler an Gymnasien in Soest (FIBS) an der Deutschen Blindenstudienanstalt für Blinde in Marburg. Ferner gibt es folgende Einrichtungen zur beruflichen Bildung von Jugendlichen mit einer Sehschädigung: Westfälisches Berufskolleg für Blinde und Sehbehinderte, Soest Berufsbildungswerk, Soest Berufsförderungswerk, Düren

18 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sprache Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf im Bereich Sprache sind in ihrer Kommunikation beeinträchtigt. Oft fällt es ihnen schwer, mit anderen sprachlichen Kontakt aufzunehmen, ihre Gedanken, Wünsche und Gefühle zum Ausdruck zu bringen. Die Beeinträchtigungen im sprachlichen Bereich können auch Auswirkungen auf die personale und soziale Entwicklung, das schulische Lernen und das individuelle Erleben haben. Schulpflicht Es besteht eine elfjährige Vollzeitschulpflicht. Organisation des Unterrichts Die Förderschule, Förderschwerpunkt Sprache umfasst in Nordrhein-Westfalen den Primarbereich und den Bildungsbereich der Sekundarstufe I. Wird ein Kind in der Förderschule, Förderschwerpunkt Sprache eingeschult, so besucht es zunächst eine Eingangsklasse. Im Anschluss an die Eingangsklasse besucht das Kind die Klasse 1. Im Durchschnitt lernen 11 Kinder gemeinsam in einer Klasse. Unterrichtsinhalte Ziel der Eingangsklasse ist es, Entwicklungsrückstände in allen grundlegenden Bereichen, die zur Sprachentwicklung beitragen, aufzuholen. Zu diesen Bereichen gehören vor allen Dingen Bewegung, Wahrnehmung, Konzentration, Arbeits- und Lernverhalten. Für jede Schülerin und jeden Schüler werden in einem individuellen Förderplan Lernziele und Fördermöglichkeiten entwickelt. Der Unterricht in den Klassen 1 bis 4 ist vor allem auf die Sprachförderung ausgerichtet. Ziel ist es, die Freude am Lernen zu erhalten und Misserfolge zu vermeiden. Besonders wichtig ist der Erwerb der Schriftsprache in Verbindung mit rhythmischmusikalischer Erziehung, mit darstellenden Spielformen und durch die Verbindung von Bewegung, Handeln und Sprache. In Ergänzung zum Unterricht wird in Einzelförderung oder in kleinen Gruppen Sprachförderung erteilt, zu der u. a. auch spezielle Hörschulungen, Atem- und Entspannungsübungen gehören. Durch das Zusammenspiel von Sprach- und Sprechübung und entsprechendem Unterricht können über die Hälfte aller Schülerinnen und Schüler nach dem zweiten Schuljahr (3. Schulbesuchsjahr) in die Grundschule zurückgeführt werden. Am Ende der Grundschulzeit können die meisten der übrigen

19 Schülerinnen und Schüler in eine Hauptschule oder eine andere weiterführende Schule der Sekundarstufe I gehen. In die Sekundarstufe I der Förderschule, Förderschwerpunkt Sprache wechseln die Schülerinnen und Schüler, deren Sprache noch so schwerwiegend beeinträchtigt ist, dass sie ohne intensive sonderpädagogische Förderung nicht in einer allgemeinen weiterführenden Schule lernen können. Die Rückführung in die allgemeine Schule ist auch in dieser Schulstufe noch ein wichtiges Ziel. Die spezielle Förderung der kommunikativen Fähigkeiten steht deshalb in allen Bereichen im Vordergrund. Schulabschlüsse An den Förderschulen, Förderschwerpunkt Sprache können die Schulabschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden: Hauptschulabschluss ein dem Hauptschulabschluss (Klasse 9) gleichwertiger Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen (Informationen darüber, für welche Schülerinnen und Schüler dieser Abschluss in Frage kommt, erhalten Sie bei der Schule Ihres Kindes oder beim Schulamt) Hauptschulabschluss (nach Klasse 10) Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife) - ggf. in Verbindung mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen (nach Klasse 10) Berufliche Bildung Schülerinnen und Schüler, die im Anschluss an die Schule nicht in ein reguläres Ausbildungsverhältnis eintreten können, werden von der Schule in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit in berufsvorbereitende Maßnahmen oder Sonderausbildungsmaßnahmen vermittelt.

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