Herausforderungen an einen inklusiven Arbeitsmarkt
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- Nicolas Kaiser
- vor 8 Jahren
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1 Fachkonferenz der Friedrich-Ebert -Stiftung Herausforderungen an einen inklusiven Arbeitsmarkt Workshop 1 Von der Schule in den Beruf: wie können wir den Übergang gestalten? Berlin, 17. Juni
2 STAR ist Teil von: Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA) Der imperative Impetus im Namen des NRW-Programms verweist auf das ehrgeizige bildungs- wie sozialpolitische Ziel; das Wortspiel unterstreicht den politischen Willen zu einer konkreten Utopie bei der solidarischen Bewältigung des demografischen Wandels. KAoA will schrittweise alle Heranwachsenden erreichen, bis zum Ende der 2010er Dekade sollen jährlich alle ca NRW-Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 in den Prozess eingebunden werden. 2
3 STAR Leitideen Eine frühzeitige Berufsförderung junger Menschen mit Behinderungen an der Schwelle zum Arbeitsleben ist im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention, angesichts der Herausforderungen des demografischen Wandels sowie als Gegenbewegung zur der weitgehend ungebremsten Sogwirkung des Sonderarbeitsmarktes von Werkstätten das Gebot der Stunde. Die alternde Arbeitsgesellschaft braucht jeden Heranwachsenden, auch den mit Behinderung. Die Grundlagen für berufliche Inklusion werden in der Schule gelegt. 3
4 STAR Hintergrund Bereits seit den 90erJahren engagieren sich einige Integrationsämter bei der Vorbereitung von Schülerinnen und Schülern mit Schwerbehinderung, insbesondere solchen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Dies geschah bislang im Rahmen von Modellvorhaben. Aus diesen liegt ausreichendes Wissen über die geeignete Unterstützung vor, die im Rahmen des üblichen Angebots der Berufsorientierung behinderungsspezifische und personenzentrierte Akzente zu setzen hat. Eine zentrale Funktion kommt dabei stets den für diese Aufgabe qualifizierten Integrationsfachdiensten (IFD) zu, die gesetzlich normiert bundesweit flächendeckend zur Verfügung stehen. 4
5 STAR - Rolle der IFD * Initiative Inklusion Die IFD unterstützen die Schulen ab dem drittletzten Schuljahr beim Erkennen und Fördern beruflicher Potenziale, organisieren betriebliche Realerfahrungen bei flexibilisierten Curricula, initiieren in Berufswegekonferenzen Perspektiven, verknüpfen Akteure, beziehen Eltern ein, erschließen passende nachschulische Maßnahmen und sichern die notwendige Unterstützung über die Schulentlassung hinaus. Diese Vorerfahrungen sind in das Handlungsfeld 1 der Initiative Inklusion eingeflossen, das zum richtigen Zeitpunkt bewirkt, dass mit dem Schub des Bundesprogramms erprobte und bewährte Arbeitsansätze in einigen Ländern bereits flächendeckend verbreitert werden und in anderen die Umsetzung dieser zentralen Zukunftsaufgabe deutlich an Fahrt aufnimmt 5
6 STAR Ziele des NRW- Programms Systematische und betriebsnahe Berufsorientierung ab Klasse 8 Konzeptionelle Weiterentwicklung der Berufsorientierung Flächendeckende Durchführung in ganz NRW - orientiert an den Fähigkeiten und Bedarfen der Schülerinnen und Schüler Verbesserung der Übergangsquote in den allgemeinen Arbeitsmarkt Erhöhung des Übergangs in betriebliche Ausbildung und in geeignete berufsvorbereitende Maßnahmen außerhalb von Werkstätten (WfbM) 6
7 STAR - Zielgruppe (Schwer-)behinderte Schülerinnen und Schüler in Förderschulen und im Gemeinsamen Lernen (GL) mit den Förderschwerpunkten: Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Hören und Kommunikation Sehen Sprache (Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung, wenn ein festgestellter Grad der Behinderung von mind. 50 vorliegt) 7
8 Beteiligte Akteure - Strategische Ebene - STAR ist ein landesweites Projekt für (schwer-)behinderte Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS) des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) und des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) in enger Abstimmung mit der Regionaldirektion NRW (RD) der Bundesagentur für Arbeit und dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) Die Finanzierung von STAR erfolgt landesseitig aus ESF-Mitteln sowie aus Ausgleichsabgabemitteln der beiden Landschaftsverbände. Seit August 2012 werden in NRW die Bundesfinanzmittel der Initiative Inklusion- Handlungsfeld 1 Berufsorientierung für einen flächendeckenden Ausbau genutzt. 8
9 Beteiligte Akteure - Kooperationspartner- 9
10 Das landesweite Vorhaben STAR auf dem Weg in das KAoA (Entwicklung seit 2010) STAR im Auf- und Ausbau STAR-MODULSYSTEM (Umsetzung durch IFD) Erprobung in 4 (10) IFD-Modellregionen STARTKLAR!plus Aufbau erstes STAR-Angebot im GU Umsetzung InI HF 1 NRW-weit in allen STAR-Förderschulen NRW-weit Ausbau STAR im GL Auf- und Ausbau der Zusammenarbeit mit den Kommunalen Koordinierungsstellen (Ende 2014 alle KoKos in NRW erreicht) InI HF 1 STAR im KAoA- Regelsystem Klärung der Modul- Ko-Finanzierung Einbettung in die Kommunale Koordinierung Steuerung der IFD durch die LVe Kommunale Koordinierung im KAoA 10
11 Berufsorientierungsprozess nach STAR Modul 4.1/4.2 Elternseminare/-gespräche Modul 1 Berufswegekonferenz Modul 2 Modul 3.1 Modul 3.2 Praktika Übergangsbegleitung Berufswegekonferenz Berufswegekonferenz Modul 3.3 Potenzialanalyse Berufsfelderkundung Arbeitswelt Fakultative Module Kommunikative Hilfen Betriebliches Arbeitstraining Individuelles Mobilitätstraining Technische Arbeitshilfen 11
12 STAR in Zahlen Aktuell werden in NRW-weit 439 Schulen durch die STAR Module begleitet (216 Förderschulen und 223 Schulen des Gemeinsamen Lernens ). In den Schuljahren 2012/13 und 2013/14 haben insgesamt ca Schülerinnen und Schüler (S us) an der modularen Berufsorientierung nach STAR teilgenommen. Jährlich werden nun regelmäßig weitere ca S us aus den 8. Klassen bzw. drei Jahre vor Schulentlassung neu in STAR aufgenommen. Diese verteilen sich wie folgt nach Förderschwerpunkten: Geistige Entwicklung 45 % Körperliche und motorische Entwicklung 25 % Sprache 15 % Hören und Kommunikation 10 % Sehen 5 % 12
13 Modulübersicht 13
14 Spezifische Angebote in STAR Standardisierte Verfahren in der Potenzialanalyse (hamet e/2, Melba/IDA) Kontinuierliche Begleitung durch den IFD ab Klasse 8 Berücksichtigung der besonderen Bedarfe der Zielgruppe (z.b.): Potenzialanalyse für S us mit einer Sinnesbehinderung Arbeitsplatzbezogenes Kommunikationstraining für S us mit einer Hörbehinderung Individuelles Mobilitätstraining Flankierende Hilfen (z.b. Gebärdendolmetscher, Job-Coaching im Praktikum) 14
15 Bedarfsgerechte Unterstützung der STAR-Zielgruppe im Berufsorientierungsprozess Mit fortschreitendem BO-Prozess intensive individuelle Begleitung erforderlich Konstanz in der Durchführung durch den IFD Beratung und Unterstützung der Kooperationspartner durch den IFD Enge Kooperation mit der Kommunalen Koordinierung 15
16 Es war total interessant Tanja Gundt besucht die LWL- Regenbogenschule, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, Münster TasK Modul durch STAR, Stärkenund Schwächen-Analyse Durch längeres Praktikum bei der LWL-Behindertenhilfe Einblicke in die Arbeit einer Verwaltung Seitdem verfolgt sie mit großem Elan das Ziel Hauptschulabschluss, Schulentlassung 2015 Weitere Praktika folgten u.a. in Verwaltung und in Floristikbetrieb während der Sommerferien 16
17 Die Arbeit mit Pflanzen hat mir immer schon Spaß gemacht Markus Neumann, Schüler der Raphaelschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Recklinghausen Potenzialanalyse im November 2012 März 2013 Praktikum Friedhofsgärtnerei April 2013 Praktikum Hofladen, Gastronomie in Herten Juni 2013 Training arbeitsrelevanter sozialer Kompetenzen Oktober 2013 Praktikum bei Stiel und Blüte in Haltern (gehobene Floristik, engagierte Inhaberin) Seit November Langzeitpraktikum mit dem Ziel einer Anlerntätigkeit, ggf. Schulzeitverlängerung 17
18 Ein Überzeugungstäter braucht viele Komplizen Andreas Frerking war Schüler der LWL- Irisschule, Förderschwerpunkt Sehen, Münster. Sehvermögen 5% Er überzeugte durch Arbeitseinsatz und Motivation einen Schweinezuchtbetrieb in MS- Nienberge Im STAR- Modul Übergangsbegleitung koordinierte der IFD die notwendigen Hilfen; beteiligt waren: Schule, AA, Landwirtschaftskammer, Berufskolleg, BBW Soest, IntA Traumausbildung Landwirt erreicht, Erleichterungen durch die Kammer Er überwacht u.a. mit elektronischer Lupe (ipad) die Fütterungsanlage 18
19 Ich bin vor Glück fast ausgeflippt Sophie Hovestadt wurde mit Trisomie 21 geboren Exzellente Zusammenarbeit zwischen Schule und IFD, insg. 7 verschiedene Praktika Sie wechselte direkt von einer Waldorfschule auf den ersten Arbeitsmarkt Gut ausbalancierte Unterstützung durch das Elternhaus Als Küchenhilfe arbeitet sie bei der MDS GmbH, einem Integrationsunternehmen Sie legt selbständig den längeren Weg zum Arbeitsplatz zurück (aus einem Kreis mit Fahrrad, Bahn, Bus) 19
20 Verankerung von STAR im KAoA Schule Berufs- und Studienorientierung in allgemeinen Schulen ab Klasse 8 bis 12/13, im Gemeinsamen Lernen und in Förderschulen Einbindung STAR in die Kommunale Koordinierung Kommunale Koordinierung Schule Regelschulen und Förderschulen LE und EsE: Berufsorientierung nach den Standardelementen KAoA und BOP- Bundesmittel Gemeinsames Lernen Berufsorientierung nach KAoA- Landesmittel, BOP-Bundesmittel und STAR Förderschulen Berufsorientierung nach STAR-Modulen 20
21 Zwischenergebnisse von STAR In den Jahren 2010 bis 2012 sind 50 Schülerinnen und Schüler aus der Zielgruppe der ersten 5 Modellregionen in Westfalen-Lippe direkt in Arbeit und 31 in Ausbildung vermittelt worden. In den Jahren waren es 12 in Arbeit und 10 in Ausbildung. Bei der Bewertung dieser Ergebnisse ist zu beachten, dass das STAR-Projekt noch in den Anfängen steckt und sich die Vergleichszahlen auf ein flächendeckendes Angebot beziehen. In den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung sind eine Abnahme der direkten Übergänge aus der Schule in die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) von 84% im Schuljahr 2009/2010 auf 76% im Schuljahr 2012/2013 und eine Steigerung der Übergänge in betriebliche Berufsvorbereitungsmaßnahmen sowie in Unterstützte Beschäftigung von 8% auf 12% festzustellen. Diese betrieblichen beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen sind geeignete Schritte hin zur Erlan gung eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und erhöhen die Chancen auf einen gelingenden Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation nimmt im o.g. Zeitraum die Tendenz zur schulischer Weiterbildung mit möglichst hohem Schulabschluss (von 50% auf 72%) und damit verbesserten Chancen zum Zugang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu. Im Förderschwerpunkt Sehen erhöht sich die Anzahl der außerbetrieblichen berufsvor bereitenden Maßnahmen von 5% auf 17%. Die Anzahl der schulischen Weiterbildungen nimmt von 52% auf 37% ab. Der direkte Zugang in die WfbM nach Abschluss der Schule verringert sich von 38% auf 22%. Im Förderschwerpunkt Sprache erhöht sich die Anzahl der außerbetrieblichen berufsvorbereitenden Maßnahmen von 12% auf 29% Die Anzahl der schulischen Weiterbildungen nimmt von 45% auf 37% ab. 1% der Schülerinnen und Schüler wechselten im ausgewerteten Zeitraum nach Schulabschluss in die WfbM. 21
22 Zwischenbewertung von STAR Am Ende des Schuljahrs 2014/2015 wird mit dem dritten Durchgang ein flächendeckendes Angebot in den drei Jahrgängen vor Schulentlassung für die Zielgruppe STAR zugänglich sein. Damit hat NRW mit STAR die Leitidee der Initiative Inklusion entschlossen umgesetzt und zählt auf diesem präventiven Handlungsfeld neben Baden-Württemberg zu den zielstrebigen Bundesländern. Es ist gelungen, dem ambitionierten Ziel der Ministerpräsidentin von NRW, im Arbeitsleben keinen Jugendlichen zurückzulassen (Kein Abschluss ohne Anschluss) und in allen Schulen die Berufsvorbereitung zu verbessern, bei der Teilgruppe von jungen Menschen mit Handicap deutlich näher zu kommen. Es ist sichergestellt, dass dieses Angebot allen potentiellen Nutzerinnen und Nutzern barrierefrei zur Verfügung steht und zwar als erster Zielgruppe des KAoA. 22
23 Zwischenbewertung von STAR Die bisherigen Ergebnisse und Erfahrungen in der Modellphase STAR belegen, dass neben einer intensiven strukturellen Netzwerkarbeit eine individuelle Unterstützung der S us erforderlich ist. Die individuelle Begleitung der S us übernehmen die Integrationsfachdienste (IFD) sowie mit ihnen vernetzte Drittanbieter. Deren Steuerung, Finanzierung und Controlling obliegen den Integrationsämtern. Neben einer frühzeitigen Berufsorientierung und individueller Berufseinstiegsbegleitung werden in zunehmendem Maße erfolgreich private und öffentliche Arbeitgeber dafür gewonnen, Jugendlichen mit Behinderung, die durch STAR näher an den Arbeitsmarkt herangerückt sind, Praktikums- und Arbeitsplätze in Betrieben und Dienststellen anzubieten (DB, REWE, Landesverwaltung ) 23
24 Ausblick von STAR Verstetigung des STAR-Angebotes im NRW-Landesprogramm Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA) im Rahmen der Kommunalen Koordinierung. Herausforderungen der Berufsorientierung bei starker Zunahme der schulischen Inklusion. Lösung der Finanzierungsfrage; Lösung der Probleme einer System- und Leistungsträgerübergreifenden, stimmigen Finanzierung. 24
25 Szenenwechsel: Offene Grundsatzfragen von bundespolitischer Relevanz bei einer Verstetigung der Berufsorientierung und Übergangsbegleitung von Schülerinnen und Schülern mit (Schwer-) Behinderung und sonderpädagogischem Förder-bedarf 25
26 Bundespolitischer Impetus Richtung Länder Schulisches Berufsorientierungskonzept unter Berücksichtigung der personalen sowie medialen Angebote der BA zur Berufsorientierung nach 33 SGB III, des BOP sowie der Berufsorientierungsmaßnahmen (BOM) nach 48 SGB III. Vor dem Hintergrund des Ausbaus der inklusiven Bildung muss das Konzept für Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und schwerbehinderte Schüler/-innen sicherstellen, dass die Ausgestaltung der Maßnahme bei entsprechendem Unterstützungsbedarf die besonderen Bedürfnisse berücksichtigt. Dazu soll auf den im Rahmen der Initiative Inklusion in den Ländern aufgebauten Strukturen aufgesetzt werden... Schreiben von Prof. Wanka an die Länder vom zu den Eckpunkten für die Bund- Ländervereinbarungen im Rahmen der Initiative Bildungsketten 26
27 Grundsatzfragen 1 Die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung bei der Berufsorientierung und Übergangsbegleitung ist im Aufgabenkatalog der Integrationsämter bisher nicht vorgesehen. Will man deren Beteiligung, ist eine Rechtsgrundlage für die Beauftragung und Finanzierung der IFD in diesem Aufgabenbereich erforderlich. Der Katalog der Aufgaben des Integrationsamts in 102 SGB IX sollte entsprechend erweitert und es sollte parallel auf Verordnungsebene in der SchwbAV eine eigenständige Regelung eingeführt werden. Diese kann nur als Ermessensleistung festgelegt werden, damit bei der Ausführung die föderal unterschiedlich ausfallenden, länderspezifischen Rahmenbedingungen im Übergangsystem wie auch die jeweilige Finanzkraft des Integrationsamts berücksichtigt werden können. 27
28 Grundsatzfragen 2 Im Aufgabenkatalog der Integrationsfachdienste (IFD) sind laut 110 SGB IX zwar die Berufsorientierung und Berufsberatung enthalten, diese jedoch nur auf Anforderung der Bundesagentur für Arbeit und zu deren Unterstützung. Eine wirksame Berufsorientierung geht jedoch über eine nur assistierende, auf Zuruf erfolgende Unterstützung der Arbeitsagenturen weit hinaus. Sie setzt deutlich früher ein und wirkt nur dann nachhaltig, wenn sie regelhaft erfolgt und mit einer über das Schulende hinausreichenden Berufseinstiegbegleitung verknüpft wird. Die fachdienstliche Unterstützung zur Förderung des Übergangs aus der Schule in die Arbeitswelt sollte als eigenständige Aufgabe in den Katalog der IFD-Aufgaben aufgenommen werden und dort den kompletten Handlungsbogen abbilden. 28
29 Grundsatzfragen 3 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind oftmals (noch) nicht anerkannt schwerbehindert. Diese Tendenz könnte sich mit Zunahme des Gemeinsamen Lernens noch verstärken. Bis auf die Mehrheit in der Teilgruppe des Förderschwerpunkts Lernen erfüllen diese Jugendlichen faktisch die in 132 Abs.2 SGB IX genannten Voraussetzungen für einen IFD-Zugang und ist ihnen aufgrund von Art und Schwere der Behinderung und damit einhergehender vermittlungshemmender Umstände die Teilhabe am Arbeitsleben erschwert. Um dieser Personengruppe auch nach Auslaufen der Initiative Inklusion angepasste Angebote der Berufsorientierung und Übergangsbegleitung durch die Integrationsfachdienste mit einem Finanzierungsbeitrag aus der Ausgleichsabgabe zu ermöglichen, müsste im SGB IX eine zeitlich begrenzte rechtliche Synchronisierung des sonderpädagogischen Förderbedarfes mit einer Schwerbehinderung zumindest für das Handlungsfeld der Berufsorientierung, Berufsberatung und Übergangsbegleitung erfolgen. Ähnliches gilt seit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Jahr 2004 für behinderte Menschen während der Zeit der Berufsausbildung. 29
30 Grundsatzfragen 4a Der Bundestag hat mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom die Bundesagentur für Arbeit in die Lage versetzt, vertiefte Berufsorientierung zu fördern, wenn sich Dritte mit mindestens 50% an der Finanzierung beteiligen. Die daraufhin erfolgte förderrechtliche Konstruktion der Instrumente Berufsorientierung und Berufseinstiegsbegleitung ( 48, 49 SGB III) erzeugt erhebliche Schwierigkeiten bei der Umsetzung und in der Verwaltungsausführung. Die Ausführung beider Leistungen und deren jeweiligen Leistungsempfänger sind nicht aufeinander abgestimmt. Dies erschwert inhaltliche und personelle Kontinuität, langfristige Kooperation und Netzwerkarbeit, die gerade bei der Zielgruppe und beim Gesamt-Prozess der Berufsorientierung und Übergangsbegleitung von besonderer Bedeutung sind. 30
31 Grundsatzfragen 4b Hinzukommt, dass bei der derzeitigen Leistungsausführung des 48 SGB III auf Basis der Geschäftsanweisung zu Berufsorientierungsmaßnahmen nach 48 SGB III der Bundesagentur für Arbeit (HEGA BOM 07/2013) das Zuwendungsrecht zwingend zur Anwendung kommt. Bei einer Mitfinanzierung dieser Leistung durch Mittel der Ausgleichsabgabe der Integrationsämter ist die Anwendung des Zuwendungsrechts nicht möglich und für die Ausführung einer gemeinsamen Aufgabe unüblich. Hier müsste eine Änderung der Ausführungspraxis der Bundesagentur für Arbeit erfolgen und zwar auf der Basis einer gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung. Ein solches Verfahren hat sich bereits in anderen, vergleichbaren Zusammenhängen als die richtige Regelungsebene zwischen den Ländern, kommunalen Leistungsträgern und den Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit erwiesen. 31
32 Grundsatzfragen 5 Nicht in allen Ländern steht ausreichend Ausgleichsabgabe zur Kofinanzierung zur Verfügung; diese muss durch steuer- oder beitragsfinanzierte Mittel ergänzt oder gar ersetzt werden. Auch kann ein zuverlässiges System der Berufsorientierung nur durch das Zusammenführen unterschiedlicher Ressourcen aus verschiedenen Ressorts von Sozial, Schul- und Arbeitsverwaltungen gelingen, wie dies durch die Bundesinitiative Bildungsketten im Rahmen von Bund-Ländervereinbarungen intendiert wird. Wenn - wie gem. 48 Abs. 3 SGB III geboten - innerhalb zielgruppenübergreifender Programme den besonderen Bedürfnissen behinderter junger Menschen Rechnung getragen werden soll, ist zu berücksichtigen, dass dies zu Mehrkosten bei der Ausgestaltung von Maßnahmen führt. Die mit einer trägerübergreifenden Aufgabe und einer Mischfinanzierung typischerweise einhergehenden Inkompatibilitäten sind genau zu untersuchen und gegebenenfalls durch unkonventionelle Schritte zu beheben. 32
33 Grundsatzfragen 6 Durch ermessensleitende Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit ist sicherzustellen, dass die Agenturen für Arbeit von ihren sonstigen Förderinstrumenten offensiv Gebrauch machen und Eingliederungszuschüsse ausreichend gewähren. Neben betrieblichen Berufsvorbereitungsmaßnahmen gilt die seit 2007 in 38a SGB IX verankerte Unterstützte Beschäftigung (UB) als das wichtigste arbeitsmarktpolitische Instrument zur Erschließung von Alternativen zur Werkstattaufnahme und erweist sich oftmals für diejenigen als Königsweg, die sich nicht in anerkannten Ausbildungsberufen qualifizieren können. Diese Handlungsform kann ihre intendierte Wirksamkeit jedoch nur dann entfalten, wenn die Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf auch Zugang erhalten, ausreichende Platzkontingente vor Ort zur Verfügung stehen, häufige Trägerwechsel aufgrund kurzatmiger Ausschreibungspraktiken vermeiden werden, die maximale Förderdauer von bis zu 3 Jahren ausgenutzt werden kann sowie bei gelingenden Platzierungen in reguläre Beschäftigung die Verzahnung mit der Berufsbegleitung in Zuständigkeit der Integrationsämter sichergestellt ist. Bei der Ressourcenplanung ist zu berücksichtigen, dass mit dem Wirksamwerden der vertieften Berufsorientierung der Bedarf an UB-Plätze deutlich steigen wird. 33
34 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Besuchen Sie uns auch im Internet unter Ansprechpersonen: STAR-Projektleitung: Christian Krawietz, Telefon: Referatsleitung im LWL-Integrationsamt: Michael Schneider, Telefon:
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