Inklusion kommt! Herausforderungen für die Schulsozialarbeit

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1 Inklusion kommt! Herausforderungen für die Schulsozialarbeit Bernhard Eibeck GEW-Hauptvorstand Referent für Jugendhilfe und Sozialarbeit Input zur Jahrestagung Schulsozialarbeit in Baden Württemberg in Pforzheim Nach der Diskussion im Workshop überarbeitete und ergänzte Fassung 1

2 Inklusion ist der völkerrechtliche Maßstab für ein Leben in Würde und Freiheit aller Menschen. 2

3 Dezember 1948: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet und postuliert: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied. Die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten ist durch Unterricht und Erziehung zu fördern. 3

4 Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) vom Resolution 61/106 der Generalversammlung der UNO. In Kraft getreten am (in Deutschland am ) Artikel 1 Zweck Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können. 4

5 Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 7 Kinder mit Behinderungen (1) Die Vertragsstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können. (2) Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist. 5

6 Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Artikel 24 Bildung (1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel, a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken; b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen; c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen. (2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass a)... Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden; b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben; c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden; d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern; e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden. 6

7 Tabelle 1: Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Förderquoten nach Förderschwerpunkten 2010 Quelle: eigene Berechnungen nach: KMK: Sonderpädagogische Förderung in Schulen 2001 bis 20210, Februar 2012 Förderschwerpunkt Schüler Anzahl Davon Schüler in Förderschulen Davon Schüler in allgemeinen Schulen Integrationsquote Lernen ,4 Sehen ,2 Hören ,2 Sprache ,1 Körperliche und motorische Entwicklung ,6 Geistige Entwicklung ,1 Emotionale und soziale Entwicklung ,6 Förderschwerpunkt ,1 übergreifend bzw. ohne Zuordnung Kranke ,7 Insgesamt ,3 7

8 Tabelle 2: Baden-Württemberg Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf nach Förderschwerpunkten 2010 Quelle: eigene Berechnungen nach KMK: Sonderpädagogische Förderung in Schulen 2001 bi 20210, Februar 2012 Förderschwerpunkt Schüler in Förderschulen Schüler mit Förderbedarf in allgemeinen Schulen Integrationsquote Zum Vergleich: Integrationsquote (Bund) Lernen ,6 23,4 Sehen ,9 31,2 Hören ,6 32,2 Sprache ,8 31,1 Körperliche und ,1 22,6 motorische Entwicklung Geistige Entwicklung ,3 4,1 Emotionale und soziale Entwicklung ,8 40,6 Förderschwerpunkt übergreifend bzw. ohne Zuordnung ,1 Kranke ,8 1,7 Insgesamt ,7 22,3 8

9 Abgänger aus Förderschulen ohne Hauptschulabschluss im Jahr 2010 Quelle: KMK. Sonderpädagogische Förderung in Schulen 2001 bi 20210, Februar 2012 Abgänger ohne Hauptschulabschluss (Förderschwerpunkt Lernen) Abgänger ohne Hauptschulabschluss (sonstige Förderschwerpunkt) Ba-Wü Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen MVP Niedersachsen NRW Rh.-Pfalz Saarland Sachsen Sa.-Anhalt Schl.-Holstein Thüringen Deutschland

10 Absolvent/innen ohne Hauptschulabschluss 2010 Quelle: eigene Berechnungen nach KMK: Schüler, Klassen, Lehrer und Absolventen der Schulen 2001 bis 2010, Dezember 2011 Schüler/innen Absolvent/innen ohne Hauptschulabschluss Absolvent/innen ohne Hauptschulabschluss (in Prozent) Hauptschule ,9 Förderschule ,5 10

11 Was kostet das die Gesellschaft? Ein Schüler, der die Haupt- oder Förderschule ohne Schulabschluss verlässt, der also nach Kindergarten und Schule gut und gern 15 Jahre Bildung hinter sich hat, hat noch ein ganzes Leben vor sich. Ein Leben, in dem er wohl kaum Chancen auf ein eigenständiges Einkommen haben wird. Er wird mit hoher Wahrscheinlichkeit sein ganzes Leben lang auf staatliche Unterstützung angewiesen sein. Nehmen wir an, die monatliche Transferleistung (für Wohnung, Lebensunterhalt, Krankenkasse etc.) beträgt Euro. Das wären Euro im Jahr. Und nehmen wir an, der Schulabsolvent von heute lebt noch 60 Jahre. Dann summieren sich die staatlichen Leistungen für diese eine Person auf Euro. Aus der Tabelle kann man sehen, was auf den Staat allein für den Jahrgang der Schülerinnen und Schüler zukommt, die im Jahr 2010 ohne Schulabschluss aus dem Bildungssystem entlassen wurden. Im Jahr 2011 kamen wiederum mehr als dazu und im Jahr 2012 wieder, und in den Folgejahren wieder und wieder und wieder.... Im Jahr Ist das gut investiertes Geld? Absolvent/innen ohne Abschluss /Monat Euro/1 Jahr Euro/60 Jahre Hauptschule Förderschule Lernen Förderschule sonstige Zusammen

12 Ausländeranteil an Förderschulen Quelle: Bertelsmann Stiftung: Daten und Fakten zur Integrationspolitik in Kommunen; Ausländeranteil an Förderschulen unter 15 Jahre Anteil Ausländer an Förderschulen Lernen / emot. und soziale Entwicklung Ba-Wü 10,1 29,9 Bayern 7,3 15,8 Berlin 14,5 16,6 Brandburg 2,7 0,8 Bremen 15,4 26,2 Hamburg 13,7 34,5 Hessen 11,4 29,5 MVP 3,0 1,5 Niedersachsen 6,3 16,6 NRW 10,8 25,4 Rh.-Pfalz 8,2 15,2 Saarland 8,6 16,7 Sachsen 2,7 1,7 Sa.-Anhalt 2,9 1,7 Schl.-Holstein 4,8 8,8 Thüringen 2,4 0,5 West (mit Berlin) 10,1 21,4 Ost (ohne Berlin 2,7 1,2 12

13 Was hat Inklusion in der Schule mit der Jugendhilfe zu tun? Ist das eine Aufgabe für die Schulsozialarbeit? Bundesrechtliche Regelungen SGB VIII Kinder und Jugendhilfe 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.

14 Bundesrechtliche Regelungen SGB VIII Kinder und Jugendhilfe 13 Jugendsozialarbeit (1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.

15 Bundesrechtliche Regelungen SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 4, Abs. 3 Leistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass nach Möglichkeit Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit nicht behinderten Kindern betreut werden können. 19, Abs. 3 Bei Leistungen an behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder wird eine gemeinsame Betreuung behinderter und nichtbehinderter Kinder angestrebt.

16 Zuständigkeit der Jugendhilfe, der Schulsozialarbeit? Jugendhilfe Sozialhilfe IQ-Wert > 70 IQ-Wert < 69 Körperlich gesund Körperlich eingeschränkt Psychisch krank (ohne zusätzliche Einschränkungen) Erzieherischer Bedarf ohne Behinderung des Kindes oder nur psychische Störung bei landesrechtlicher Zuständigkeit für Frühförderung Psychisch krank und IQ-Wert < 69 und/oder körperliche Einschränkung Erzieherischer Bedarf und IQ-Wert < 69 und/oder körperliche Einschränkung bei landesrechtlicher Zuständigkeit für Frühförderung Quelle: AGJ: Positionspapier Gesamtzuständigkeit

17 Inklusion in der Schule: Was bietet die Schulsozialarbeit Inklusion in der Schule braucht die sozialpädagogische Professionalität der Jugendhilfe. Schulsozialarbeit bietet Erfahrungsräume ohne Druck und Zensur, Erlebniswelten für neue Perspektiven, Entdeckerwelten für Begabungen und Träume. Sie fördert und unterstützt Schülerinnen und Schülern mit Lern- und Verhaltensproblemen und ist Anwalt für Benachteiligte. Sie eröffnet vor allem auch Kindern und Jugendlichen, die sich dem regelmäßigen Schulbesuch verweigern, Zugänge zu Bildung. 17

18 Wege öffnen und Angebote vernetzen Eine Schule auf dem Weg zu Inklusion muss sich zum Sozialraum öffnen und in der Kommune vernetzt sein. Schulsozialarbeit öffnet Kindern und Jugendlichen Wege. Sie bringt Angebote der Jugendhilfe und des Sozialdienstes, Vereine und Initiativen in die Schule. Schülerinnen und Schülern öffnet sie Türen zu kommunalen Diensten, zu Betrieben und kulturellen Einrichtungen. 18

19 Index für Inklusion Spiel, Lernen und Partizipation in der inklusiven Kindertageseinrichtung entwickeln. Deutschsprachige Ausgabe Herausgeber der deutschsprachigen Fassung: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Reifenberger Str. 21, Frankfurt am Main 16 Euro inkl. MwSt. Bestellung über: 19

20 Inklusion Integrität Freude Gemeinschaft (community) Gleichbehandlung (fairness) Anerkennung von Vielfalt (respect for diversity) Mitgefühl compassion) Inklusive Werte (inclusive values) Gleichberechtigung (rights) Teilhabe (participation) Nachhaltigkeit (sustainability) Erfolg Freiheit 20

21 Inklusion Die Partizipation der Kinder und Jugendlichen an kulturellen und sozialen Aktivitäten ihrer örtlichen Einrichtungen erhöhen. Alle Kinder, Jugendlichen, Eltern und Mitarbeiter/innen wertschätzen. Die Unterschiede zwischen den Kindern als Chancen für gemeinsames Spielen und Lernen sehen, anstatt sie als Probleme zu betrachten. Das Recht der Kinder auf eine qualitativ gute Erziehung, Bildung und Betreuung in ihrer Umgebung anerkennen. Verbesserungen für Mitarbeiter/innen ebenso wie für Kinder herbeiführen. Die Barrieren für Spiel, Lernen und Partizipation für alle Kinder abbauen, nicht nur für jene mit Beeinträchtigungen. Sowohl die Entwicklung der Gemeinschaft und der Werte als auch der Leistungen betonen. Die nachhaltigen Beziehungen zwischen den Einrichtungen und ihrem sozialen Umfeld fördern. Begreifen, dass Inklusion in Einrichtungen der frühen Kindheit ein Aspekt von Inklusion in der gesamten Gesellschaft ist. 21

22 Dimension A Inklusive Kulturen entfalten INDIKATOR A.1.1 A.1.2 A.1.3 A.1.4 A.1.5 A.1.6 A.1.7 A.1.8 INDIKATOR A.2.1 A.2.2 A.2.3 A.2.4 A.2.5 A.1 Gemeinschaft bilden Jeder soll sich willkommen fühlen. Die Kinder helfen sich gegenseitig. Die Erzieherinnen arbeiten gut zusammen. Die Mitarbeiterinnen und Kinder begegnen sich mit Respekt. Es gibt eine Partnerschaft zwischen Mitarbeiterinnen und Eltern. Die Erzieherinnen stellen eine Verbindung zwischen den Ereignissen in der Einrichtung und dem Leben der Kinder zu Hause her. Die Erzieherinnen arbeiten gut mit dem Träger zusammen. Die Einrichtung öffnet sich zum Stadtteil. A.2 Inklusive Werte verankern Jeder beteiligt sich am Einsatz für Inklusion. Von allen Kindern wird viel erwartet. Alle Kinder werden als gleich wichtig behandelt. Die Einrichtung hilft den Kindern, mit sich zufrieden zu sein. Die Einrichtung hilft den Eltern, mit sich zufrieden zu sein. 22

23 Dimension B Inklusive Leitlinien etablieren B.1 Eine Einrichtung für alle entwickeln INDIKATOR B.1.1 B.1.2 B.1.3 B.1.4 B.1.5 B.1.6 Die Mitarbeiterinnen werden bei Stellenbesetzungen und Beförderungen fair behandelt. Neuen Erzieherinnen wird bei der Einarbeitung und Eingewöhnung geholfen. Alle Kinder der Nachbarschaft werden ermutigt, die Einrichtung zu besuchen. Die Einrichtung wird so umgestaltet, dass sie allen Menschen zugänglich wird. Allen neuen Kindern wird bei der Eingewöhnung geholfen. Die Erzieherinnen bereiten die Kinder gut auf den Übergang in andere Einrichtungen vor. 23

24 Dimension B Inklusive Leitlinien etablieren B.2 Unterstützung von Vielfalt organisieren INDIKATOR B.2.1 B.2.2 B.2.3 B.2.4 B.2.5 B.2.6 B.2.7 B.2.8 B.2.9 Alle Arten der Förderung werden koordiniert. Fortbildungsveranstaltungen helfen den Mitarbeiterinnen, auf die Vielfalt der Kinder und Jugendlichen einzugehen. Die Leitlinien des besonderen Förderbedarfs sind Leitlinien für Inklusion. Die Richtlinien zum besonderen Förderbedarf werden dazu genutzt, Barrieren für Spiel, Lernen und Partizipation aller Kinder zu verringern. Die Förderung der Kinder, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, kommt allen Kindern zugute. Die Hausregeln verbessern die Einrichtung für alle Kinder. Der Druck auf Kinder, die als Störenfriede betrachtet werden, wird reduziert. Eine barrierefreie Einrichtung wird angestrebt. Das Schikanieren von Kindern wird unterbunden. 24

25 Dimension C Eine inklusive Praxis entwickeln C.1 Spiel und Lernen gestalten INDIKATOR C.1.1 C.1.2 C.1.3 C.1.4 C.1.5 C.1.6 C.1.7 C.1.8 C.1.9 C.1.10 C.1.11 C.1.12 Bei der Planung der Aktivitäten wird an alle Kinder gedacht. Die Aktivitäten regen alle Kinder zur Kommunikation an. Die Aktivitäten ermutigen alle Kinder zur Teilnahme. Die Aktivitäten wecken das Verständnis für die Unterschiede zwischen Menschen. Die Aktivitäten wirken Vorurteilsbildung entgegen. Die Kinder können ihr Lernen und Spielen aktiv gestalten. Die Kinder kooperieren bei Spiel und Lernen. Tests unterstützen die Leistungen aller Kinder. Die Mitarbeiterinnen regen die Kinder zu Selbstdisziplin und respektvollen Beziehungen an. Die Mitarbeiterinnen planen die Aktivitäten, werten sie aus und beteiligen sich daran partnerschaftlich. Lernassistentinnen fördern Spiel, Lernen und Partizipation aller Kinder. Alle Kinder beteiligen sich an gemeinsamen Aktivitäten. 25

26 Dimension C Eine inklusive Praxis entwickeln INDIKATOR C.2.1 C.2.2 C.2.3 C.2.4 C.2.5 C.2.6 C.2 Ressourcen mobilisieren Die Einrichtung ist so ausgestattet, dass Spiel, Lernen und Partizipation gefördert werden. Die Ressourcen werden gerecht verteilt. Die Unterschiede zwischen den Kindern werden als Ressourcen für die Förderung von Spiel, Lernen und Partizipation genutzt. Das Fachwissen der Mitarbeiterinnen wird in vollem Maße genutzt. Die Erzieherinnen entwickeln gemeinsame Hilfsmittel, um Spiel, Lernen und Partizipation zu fördern. Ressourcen in der Umgebung der Einrichtung sind bekannt und werden genutzt. 26

27 DIMENSION A Inklusive Kulturen entfalten Indikatoren mit Fragen A.2 Inklusive Werte verankern INDIKATOR A.2.2 Von allen Kindern wird viel erwartet a) Werden alle Kinder und Jugendlichen so behandelt, als ob es keine Obergrenze für ihr Lernen und ihre Entwicklung gäbe? f) Werden die Leistungen der Kinder im Verhältnis zu ihren eigenen Möglichkeiten, statt zu denen anderer Kinder wertgeschätzt? i ) Werden alle Kinder ermutigt, auf ihre Leistungen stolz zu sein? n) Werden die Versagensängste mancher Kinder ernst genommen? 27

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