Q eschenbach Landluft in Stadtn he

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1 Gemeinde Q eschenbach Landluft in Stadtn he Energiestadt Eschenbach SG Innovativ in Energie Richtlinien f r F rderbeitr ge Energie vom 16. November 2012, in Vollzug seit 1. Januar 2013 Gest tzt auf das energiepolitische Programm der Politischen Gemeinde und Energiestadt Eschenbach SG und den Beschluss des Gemeinderats Eschenbach (Konstituierungsrat) vom 16. November 2012 richtet die Politische Gemeinde Eschenbach zur intensiven F r- derung von energiepolitischen Massnahmen Beitr ge aus. Der Gemeinderat Eschenbach SG erl sst die folgenden Richtlinien f r die Gew hrung von F rderbeitr gen Energie: 1. Zweck Diese Richtlinie regelt die Bedingungen zur Gew hrung von Beitr gen zur F rderung einer nachhaltigen Erzeugung und effizienten Verwendung von Energie. 2. G ltigkeit Diese Richtlinien treten per 1. Januar 2013 in Kraft und ersetzen die Richtlinien der bisherigen Gemeinde Eschenbach vom 13. Dezember Gesuche f r Beitr ge nach diesen Richtlinien k nnen f r Vorhaben, die ab dem 1. Januar 2013 baupolizeilich bewilligt werden, eingereicht werden. F r Gesuche, die im Jahr 2012 in der bisherigen Gemeinde Eschenbach eingereicht und bewilligt wurden, die aber wegen den bereits ausgesch pften F rdermitteln auf die Warteliste gesetzt werden mussten, finden noch die Ans tze gem ss den Richtlinien vom 13. Dezember 2011 Anwendung.

2 Die Richtlinien sind nicht befristet, gelten aber nur unter der Voraussetzung, dass von Gemeinderat und B rgerschaft jedes Jahr der entsprechende Kredit f r die F rderbeitr ge via Budget genehmigt wird. 3. Allgemeine Bestimmungen a) Unterst tzt werden nur Vorhaben f r ganzj hrig genutzte Geb ude/anlagen auf dem Gemeindegebiet von Eschenbach SG. Ferner haben die Massnahmen dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen. b) Es werden keine F rderbeitr ge f r Geb ude und Anlagen ausgerichtet, an welchen die ffentliche Hand beteiligt ist. c) Das Beitragsgesuch muss durch den Eigent mer des Geb udes bzw. der Anlage vor Ausf hrungsbeginn mit dem bei der Gemeinde erh ltlichen Formular dem Bauamt der Gemeinde Eschenbach eingereicht werden. F r baubewilligungspflichtige Projekte werden nur dann F rderbeitr ge ausgerichtet, wenn vorg ngig die baupolizeiliche Bewilligung des Gemeinderats eingeholt worden ist. d) ber die Ausrichtung von F rderbeitr gen Energie entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der im Jahresbudget der Gemeinde festgelegten Mittel. Gem ss Beschluss des Gemeinderats (Konstituierungsrats) vom 18. September 2012 sind die F rderbeitr ge limitiert auf eine Gesamtsumme von Franken pro Jahr. e) Die Gesuche werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums behandelt. Sie werden auf das folgende Jahr bertragen, sofern der j hrlich zur Verf gung stehende Kredit bereits ausgesch pft sein sollte. f) Zur Auszahlung eines F rderbeitrags m ssen der Bauabschluss bzw. die Inbetriebnahme der Anlage dem Bauamt der Gemeinde Eschenbach gemeldet und die Bauabnahme vorgenommen worden sein. Mit der Bauvollendungsmeldung einzureichen sind die Bauabrechnung sowie im Fall einer Geb udesanierung die F rderzusage und der Auszahlungsbeleg des nationalen Geb udeprogramms sowie gegebenenfalls das Minergie- bzw. Minergie-P-Zertifikat. Sobald die korrekte Ausf hrung durch das baupolizeiliche Kontrollorgan best tigt worden ist, kann der kommunale F rderbeitrag an den Gesuchsteller bzw. die Gesuchstellerin ausbezahlt werden. g) Mit der Ausf hrung des Vorhabens muss innert Jahresfrist seit der Zusicherung des F rderbeitrags Energie begonnen werden, ansonsten verf llt der zugesicherte Beitrag. h) Der Entscheid des Gemeinderates ist abschliessend. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf einen F rderbeitrag Energie. 4. Gef rderte Massnahmen Die Gemeinde f rdert folgende Massnahmen mit finanziellen Beitr gen zu den nachfolgend genannten Bedingungen.

3 a) Thermische Solaranlagen Die Gemeinde Eschenbach SG unterst tzt thermische Solaranlagen (Sonnenkollektoren) mit folgenden kommunalen F rderbeitr gen:. Fixer Grundbeitrag f r die ersten 4 bis 10 m 2 von Fr. l ber 10M2 wird zum Grundbeitrag zus tzlich ein Betrag von Fr f r jeden weiteren angebrochenen Quadratmeter Kollektorfl che ausbezahlt. Diese Regelung gilt auch f r die Erweiterung bestehender Anlagen. Die kommunalen F rderbeitr ge f r thermische Solaranlagen beschr nken sich auf maximal Fr pro Objekt. Die Beitragsberechtigung besteht nur, wenn Sonnenkollektoren mit einem Zertifikat von einem anerkannten Institut verwendet werden. Die kommunalen F rderbeitr ge werden zus tzlich zu den Beitr gen des Kantons St. Gallen und allf lligen Beitr gen anderer F rderprogramme ausgerichtet. Solaranlagen ben tigen eine Baubewilligung. Das Baugesuch ist fr hzeitig dem Bauamt, Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach, einzureichen. Es werden keine Baubewilligungsgeb hren erhoben. 3

4 b) Photovoltaikanlagen Die Gemeinde Eschenbach SG unterst tzt die Erstellung von Photovoltaikanlagen mit F rderbeitr gen. Es werden netzgekoppelte Neuanlagen oder Erweiterungen (Erweiterungsanteil) ab einer Mindestanlagengr sse von 1 kw gef rdert. Die kommunalen F rderbeitr ge betragen: ab 1 kw f r das 1. und 2. kw f r das 3. bis 9. kw ab dem 10. kw Fr /kW Fr /kW Fr /kW Die Berechnung der F rderbeitr ge erfolgt gestaffelt. Eine Anlage mit einer Leistung von 12 kw erh lt zum Beispiel einen Beitrag von total Fr (Fr f r die ersten 2 kw, Fr f r die n chsten 7 kw und Fr. l f r die weiteren 3 kw). Diese Regelung gilt auch f r die Erweiterung bestehender Anlagen. Die kommunalen F rderbeitr ge f r Photovoltaikanlagen beschr nken sich auf maximal 20 % der eigenen Investitionskosten, h chstens aber Fr pro Objekt. Beitragsberechtigt sind nur Photovoltaikanlagen mit Investitionskosten, die effektiv auf eigene Rechnung des Grundeigent mers anfallen. Die Beitragsberechtigung besteht nur, wenn Solarzellen mit einem Zertifikat von einem anerkannten Institut verwendet werden. Die kommunalen F rderbeitr ge werden auch f r Vorhaben ausgerichtet, die bereits von einem anderen F rderprogramm profitieren, beispielsweise von der kostendeckenden Einspeiseverg tung. Photovoltaikanlagen ben tigen eine Baubewilligung. Das Baugesuch ist fr hzeitig dem Bauamt, Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach, einzureichen. Durch die Gemeinde werden keine Baubewilligungsgeb hren erhoben. Die extern anfallende Geb hr f r die brandschutztechnische Baubewilligung geht jedoch zulasten der Bauherrschaft.

5 c) Geb udesanierungen/w rmed mmungen Die Gemeinde Eschenbach SG unterst tzt Geb udesanierungen zur Verbesserung der W rmed mmung und Senkung des Energieverbrauchs mit F rderbeitr gen. Basis bildet die Beitragsberechtigung nach dem nationalen Geb udesanierungsprogramm. Die F rdermittel werden gezielt f r die Sanierung bestehender Geb ude eingesetzt, weil dort die gr sste Wirkung erzielt werden kann. Gef rdert wird in besonderem Mass die energetische Erneuerung der vollst ndigen Geb udeh lle, aber auch die energetische Erneuerung von Fassaden. Zus tzliche Beitr ge sind erh ltlich f r Sanierungen, die den Minergie- und Minergie-P-Standard erreichen. Die kommunalen F rderbeitr ge betragen: 1) Energetische Erneuerung einer Fassade (Wand und Fenster) 20 Prozent des Beitrags des nationalen Geb udesanierungsprogramms; maximal Fr pro Fassade f r ein Einfamilienhaus und maximal Fr pro Fassade f r ein Mehrfamilienhaus, Industrie-, Gewerbe- oder Verwaltungsgeb ude. Der F rderantrag und die F rderzusage des nationalen Geb udesanierungsprogramms ( ) werden vorgewiesen. Die Fassade wird vollst ndig saniert (d. h. die Wand und alle Fenster). Zu einem fr heren Zeitpunkt sanierte Bauteile gelten als saniert, wenn sie einen U-Wert :50.25 W/m 2 K (Wand) und UGIaS-Wert:51.1 W/m 2 K (Verglasung) auf - weisen. Vollst ndigkeit und U-Werte sind nachzuweisen. 2) Energetische Erneuerung der vollst ndigen Geb udeh lle (Wand/Boden, Dach/Decke und Fenster) 30 Prozent des Beitrags des nationalen Geb udesanierungsprogramms; maximal Fr f r ein Einfamilienhaus und maximal Fr f r ein Mehrfamilienhaus, Industrie-, Gewerbe- oder Verwaltungsgeb ude. Der F rderantrag und die F rderzusage des nationalen Geb udesanierungsprogramms ( ) werden vorgewiesen. Die Geb udeh lle wird vollst ndig saniert (d. h. Wand/Boden, Dach/Decke und alle Fenster). Zu einem fr heren Zeitpunkt sanierte Bauteile gelten als saniert, wenn sie einen U-Wert :50.25 W/m 2 K(Wand/Boden/Dach/Decke) und UGIasWert :51.1 W/m 2 K (Verglasung) aufweisen. Vollst ndigkeit und U-Werte sind nachzuweisen. 5

6 3) Energetische Erneuerung aller Fenster Es wird ein kommunaler F rderbeitrag von pauschal Fr. l f r ein Einfamilienhaus und pauschal Fr f r ein Mehrfamilienhaus, Industrie-, Gewerbe- oder Verwaltungsgeb ude. Es m ssen s mtliche Fenster (auch Dachfenster) ersetzt werden und neu einen Uoi as-wert:50.7 W/m 2 K aufweisen. Zu einem fr heren Zeitpunkt sanierte Fenster gelten als saniert, wenn sie einen Uci as Wert<l.1 W/m 2 K aufweisen. Vollst ndigkeit und U-Werte sind nachzuweisen. 4) Minergie und Minergie-P bei Sanierungen Fr pauschal f r ein Einfamilienhaus Fr pauschal pro Wohnung f r ein Mehrfamilienhaus, im Maximum aber Fr Fr pro m 2 Energiebezugsfl che f r Industrie-, Gewerbe- oder Verwaltungsgeb ude, maximal Fr Das Minergie- resp. Minergie-P-Zertifikat wird als Nachweis vorgelegt. Die Investitionssumme betr gt mindestens Fr Die F rderbeitr ge gem ss Ziff. 1, 2 und 3 sind nicht kumulierbar. Die F rderbeitr - ge gem ss Ziff. 4 werden hingegen bei erf llten Voraussetzungen zus tzlich ausgerichtet. Die kommunalen F rderbeitr ge werden zus tzlich zu den Beitr gen des Geb udeprogramms und allf lligen Beitr gen anderer F rderprogramme ausgerichtet. Die Baubewilligungspflicht ist beim Bauamt individuell abzukl ren. Sofern ein Baubewilligungsverfahren durchzuf hren ist, hat die Bauherrschaft das Baugesuch fr h- zeitig dem Bauamt, Rickenstrasse 12, 8733 Eschenbach, einzureichen. Genehmigt durch den Gemeinderat Eschenbach (Konstituierungsrat) am 16. November (IVEINDERAT ESCHENBACH SG \ Geneindepr sident Josef Bloch linger Gideratsschreiber Thomas Else

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