Vier Gewinnt. TM Die Fondspolice mit einem Hauch von Genialität. Antrag Pensionskasse D E R F E L S I N D E R B R A N D U N G. Versicherungspartner

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1 Vier Gewinnt. TM Die Fondspolice mit einem Hauch von Genialität. Antrag Pensionskasse Aktien Renten Immobilien Alternative D E R F E L S I N D E R B R A N D U N G Versicherungspartner

2 »Vier Gewinnt«Der Renditemotor Ihrer fondsgebundenen Pensionskasse. Mit einer guten Strategie an den Start gehen. Unter»Vier Gewinnt«haben wir Fonds zusammengefasst, die breit in Aktien, Renten, Immobilien und alternative Investments (z.b. Rohstoffe) investieren. Diese Fonds sollen bei geringerem Risiko langfristig einen ähnlich hohen Ertrag erwirtschaften wie Aktienanlagen. Jeweils zum Jahresende kommt bei den Fonds zudem das Prinzip des Rebalancing zum Einsatz: Gewinne einzelner Anlageklassen werden realisiert und antizyklisch in rückläufige oder unterbewertete Bereiche investiert. Dadurch wird die Gewichtung der Anlageklassen dauerhaft beibehalten. Die Investmentfonds»Vier Gewinnt«: Name des Fonds Anlageschwerpunkt Kapitalanlagegesellschaft Depotbank RP Global Diversified Portfolio I RP Global Diversified Portfolio II RP Global Diversified Portfolio III 10% Aktien 30% Renten 30% Immobilien 30% Sonstige 25% Aktien 25% Renten 25% Immobilien 25% Sonstige 55% Aktien 15% Renten 15% Immobilien 15% Sonstige Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbh BHF-Bank BHF-Bank BHF-Bank Ihre Risikobereitschaft und Ihre Ertragserwartung entscheiden über die Fondsauswahl. Fonds wechseln. Für Ihre Fondsauswahl stehen zahlreiche Investmentfonds mit unterschiedlichen Anlageschwerpunkten zur Verfügung. Für Ihre Fondsrente können Sie passend zu Ihrer persönlichen Anlagestrategie bis zu fünf verschiedene Fonds auswählen. Ihre Anlagestrategie können Sie während der Laufzeit Ihres Vertrags ändern: Für künftige Beiträge können Sie jederzeit kostenlos andere Fonds auswählen. Die fondsgebundene Pensionskasse bietet die Chance, von den hohen Ertragsaussichten der Investmentfonds zu profitieren. Sie haben gleichzeitig die Garantie, dass bei Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen. Wenn Sie möchten, schichten wir Ihr Fondsguthaben fünf Jahre vor Rentenbeginn sukzessive in einen schwankungsärmeren Fonds um. So vermeiden Sie kurzfristige Wertrückgänge kurz vor Auszahlung. Dieser Service ist für Sie kostenlos. Ertragschancen und Garantien kombiniert. Ablaufmanagement im Endspurt. Das Fondsguthaben kann bis zu 3 Mal in 12 Monaten kostenlos umgeschichtet werden.

3 Ich finanzier die Hälfte meiner Altersvorsorge über Steuern. Die Pluspunkte Steuer- und sozialabgabenfrei in die Altersvorsorge investieren. Arbeitnehmer können 2008 bis Euro brutto verdient und zu Euro oder monatlich davon 212 Euro in seine Betriebsrente investiert, muss dafür bei 212 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in die Vorsorge Steuerklasse I nur 98 Euro selbst investieren. Ein Teil des Gehalts aufbringen. Die Differenz wird wird dann nicht bar ausgezahlt, aus der Steuer- und Sozialabgabenersparnis finanziert. sondern der Pensionskasse überwiesen. Wer monatlich z.b. Wenig Aufwand viel Vorsorge. Beispiel: Arbeitnehmer, 30 Jahre, verdient EUR brutto im Monat (Steuerklasse I), möchte monatlich 212 EUR in seine Betriebsrente investieren. Ohne Entgeltumwandlung Mit Entgeltumwandlung Bruttomonatsgehalt 2 600,00 EUR 2 600,00 EUR Steuer- und sozialabgabenfreier Beitrag zur Entgeltumwandlung 0,00 EUR 212,00 EUR 212,00 EUR Vorsorgebeitrag Steuerbrutto = 2 600,00 EUR = 2 388,00 EUR Steuerabzüge (Lohnsteuer, Solizuschlag, Kirchensteuer) 482,55 EUR 412,00 EUR 70,55 EUR Steuerersparnis Sozialversicherungsbeiträge 532,35 EUR 488,94 EUR 43,41 EUR Sozialabgabenerspanis Auszahlung netto = 1 585,10 EUR = 1 487,06 EUR 212 Euro in die Altersvorsorge investieren nur 98 Euro selbst zahlen. Nettoaufwand 98,04 EUR 98,04 EUR Nettoaufwand Berücksichtigt wurde ein Beitrag zur Krankenversicherung von 13,5%, zur Pflegepflichtversicherung von 1,95% (gütig ab ) sowie der Kinderlosenzuschlag von 0,25%. Kirchensteuer 8%. Die Pensionskasse bietet Ihnen viele Vorteile. Flexibel einzahlen: Sie können Zuzahlungen neben den monatlichen Beiträgen jederzeit flexibel zuzahlen sind jederzeit möglich. und so die Steuererstattung Jahr für Jahr optimieren. Übrigens: Auch mit einer Einmalzahlung können Sie steuerwirksam fürs Alter vorsorgen! Sie erhalten eine lebenslange monatliche Rente, auch wenn Sie 100 Jahre alt werden. Der Rentenbeginn ist zwischen dem 60. und 80. Lebensjahr frei wählbar. Die angesparten Mittel sind Hartz-IV- und insolvenzsicher, d.h. bei Arbeitslosigkeit oder Insolvenz müssen sie in der Sparphase nicht verwertet werden. Option Berufsunfähigkeitsschutz: Bereits ab 50% Berufsunfähigkeit zahlen wir Ihnen die vereinbarte Rente. Wir verweisen Sie nicht auf andere Tätigkeiten, sofern Sie keine neue Tätigkeit ausüben und ein vergleichbares Einkommen erzielen. Bei Berufsunfähigkeit übernehmen wir außerdem die Beiträge zu Ihrer Pensionskasse. Option Hinterbliebenenschutz: Die Pensionskasse kann vererbt werden: Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente an Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder. Bei der Entgeltumwandlung erwirbt der Arbeitnehmer eine sofortige Unverfallbarkeit auf die Leistungen. Sie bleiben auch bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten und sind bei Insolvenz des Arbeitgebers sicher. Wenn Sie den Betrieb verlassen, können Sie die Versicherung mitnehmen und selbst oder beim neuen Arbeitgeber fortführen.

4 Ihr Vertragspartner ist die Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse AG, Stuttgart [1] 3/2008 Ein Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische AG

5 Antrag auf Abschluss einer fondsgebundenen Pensionskassenversorgung mit Garantieleistung und Kapitalwahlrecht Antragsteller (Versicherungsnehmer = Firma) Firma Zu versichernde Person (Arbeitnehmer) Name Frau Herr Vorname Ansprechpartner Geburtsdatum Geburtsort Straße, Hausnummer Straße, Hausnummer Postleitzahl, Wohnort Postleitzahl, Wohnort Ja, wir beantragen die FondsRente nach Tarif PF (Tarifbeschreibung siehe Rückseite). Tarif PF PFE (Tarifbeschreibungen siehe Seite 4) Versicherungsbeginn 0 1 Eintrittsalter Beitrags- zahlungs- Endalter Alter bei Rentenbeginn VP zum ersten vorgesehenen Rentenbeginn Garantierte monatliche Altersrente für EUR Gesamt-Guthaben Kapitalwahlrecht ausgeschlossen EUR Garantierte Leistungen im Todesfall (Erläuterungen siehe Seite 4) Bis Rentenbeginn: Ab Rentenbeginn: Gesamtguthaben Rentengarantiezeit 10 Jahre oder Jahre Überschussverwendung (Hinweise zur Überschussbeteiligung siehe Versicherungsbedingungen) Bis Rentenbeginn: Anlage im Fondsguthaben Ab Rentenbeginn: Steigende Bonusrente oder Rentenerhöhung Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung Anlageverhalten und Fondsaufteilung (Tarifbeschreibungen siehe Seite 4, Formular 20439»Gesundheitserklärung«beifügen) 1) Hier Tarifzusatz eintragen (1, 2, 3 oder 4) Beitrag Anpassungsvereinbarung (Erläuterungen siehe Seite 3) Bei Entgeltumwandlung ist nach dem Anlageverhalten der zu versichernden Person zu fragen, sonst nach dem Anlageverhalten des Antragstellers (Versicherungsnehmers). (nur Lastschrifteinzug) Mindestens ein gewählter Fonds ist risikoreicher als die Risikoklasse, die meinem Anlageverhalten entspricht. Ich akzeptiere, dass die Wertentwicklung des oder der Fonds daher stärker schwanken kann, als es der Risikoklasse meines Anlageverhaltens entspricht (siehe oben). Gesellschafter-Geschäftsführer mit abgeschlossener Ausbildung und Meister- bzw. Gesellenbrief im ausgeübten Beruf. Der Betrieb beschäftigt mindestens 5 sozialversicherungspflichtigte Mitarbeiter. Beitragsbefreiung (Tarif BUF ) 1) Ablaufalter für Beitragsbefreiung entsprechend Beitragszahlungs-Endalter Garantierte BU-Rente (Tarif BURF ) 1) Ablaufalter für Versicherungs- Höhe BU-Rente: EUR dauer (Tarif BURF_) Jahre Zahlungsweise: monatlich Ablaufalter für Leistungsdauer (Tarif BURF_) Jahre EUR Beitragszahlungsweise Anpassung gewünscht Ja Nein Seite 1 von 4 monatlich oder vierteljährlich halbjährlich jährlich einmalig Die Anpassung erfolgt zur ersten Beitragsfälligkeit im Kalenderjahr. Die Anpassung der Beiträge erfolgt im selben Verhältnis wie die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West), mindestens jedoch um 5 % des Vorjahresbeitrages. Mein Anlageverhalten entspricht folgender Risikoklasse (1, 2, 3 oder 4) 1: Ich bevorzuge eine stabile und sichere Kapitalanlage mit stetiger Wertentwicklung. Die Verzinsung soll sich am Geld- und Kapitalmarkt orientieren. Wertschwankungen dürfen nur kurzfristig auftreten und nur sehr gering sein. 2: Ich erwarte höhere Kapitalerträge und nehme geringe Wertschwankungen in Kauf. Die Erträge sollen sich am allgemeinen Kapitalmarktniveau orientieren. Kurschancen durch geringfügige Aktienanlagen möchte ich nutzen. 3: Ich möchte über das marktübliche Zinsniveau hinausgehende Erträge erzielen. Ich lege langfristig an und erwarte durch Kurs- und Währungsgewinne attraktive Wertsteigerungen. Höhere Wertschwankungen nehme ich in Kauf. 4: Ich erwarte deutlich über das marktübliche Zinsniveau hinausgehende Erträge und möchte Marktchancen nutzen. Ich bin risikobereit und nehme an der Entwicklung verschiedener Märkte teil, die langfristig hohe Erträge ermöglichen können. Hierfür nehme ich auch bewusst sehr hohe unkalkulierbare Wertschwankungen in Kauf. Die Anlage soll in folgenden Fonds erfolgen (maximal 5 Fonds können gewählt werden; Fondsauswahl siehe Verbraucherinformationen): RP Global Diversified Portfolio I RP Global Diversified Portfolio II RP Global Diversified Portfolio III Risikoklasse Summe Aufteilung % % % % 100 %

6 Empfangsbestätigung für erhaltene Unterlagen Bezugsrecht (auch für die im Versicherungsfall auszuzahlende Überschussbeteiligung) Wichtig! Folgende Unterlagen habe ich vor Unterzeichnung meines Antrags erhalten: Antragsformular Informationen gemäß 7 VVG und 154 VVG Beratungsprotokoll Versicherungsbedingungen Vorschlag mit unverbindlicher Steuerliche Informationen Beispielrechnung Merkblatt zur Datenverarbeitung Falls Unterlagen in elektronischer Weise (z.b. durch CD, ) zugingen, bitte ankreuzen: Die Unterlagen habe ich in Textform auf elektronischem Weg erhalten. Hiermit bin ich einverstanden. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers (Versicherungsnehmer) mit Firmenstempel Finanzierung Arbeitgeberfinanzierte Versorgung Entgeltumwandlung Unwiderrufliches Bezugsrecht ab Unverfallbarkeit Gesellschafteroder Unwiderrufliches Bezugsrecht ab Beginn Geschäftsführer jeweils: Unwiderrufliches Bezugsrecht ab Beginn Im Erlebensfall: Versicherte Person Im Todesfall: Leistungen im Todesfall aus der Hauptversicherung: Hinterbliebene gemäß Versicherungsbedingungen (siehe Seite 3). Für den Todesfall ist ein widerrufliches Bezugsrecht vereinbart. Bei Benennung eines Lebenspartners als Hinterbliebener für Leistungen wird versichert, dass folgende Voraussetzung erfüllt ist: Der Lebenspartner lebt mit der versicherten Person in einer häuslichen Gemeinschaft. Änderungen werden der Pensionskasse unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Außerdem sind folgende Angaben immer erforderlich: Titel, Vorname, Zuname Geburtsdatum Beitragseinzug Abweichend von 33 Abs. 1 VVG in Verbindung mit 152 Abs. 3 VVG ist der erste Versicherungsbeitrag bereits unverzüglich nach der Übergabe des Versicherungsscheins zu zahlen. Bitte die Beiträge bis auf Widerruf von unten stehendem Konto einziehen. Bezeichnung des Geldinstituts Kontonummer Bankleitzahl Unterschrift des Kontoinhabers Erklärung zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht (gilt für die zu versichernde Person) Schweigepflichtentbindung zur Risikobeurteilung bei Vertragsschluss Sofern meine bei Vertragsschluss gemachten Angaben eine Überprüfung zur Beurteilung des versicherten Risikos erforderlich machen, ermächtige ich die Pensionskasse auch über meinen Tod hinaus Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeheime, Pflegepersonen, andere Personenversicherer, gesetzliche Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden zu meinen personenbezogenen Gesundheitsdaten zu befragen bzw. diese Daten dort zu erheben. Ergeben sich nach Vertragsschluss konkrete Anhaltspunkte dafür, dass bei Antragstellung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht wurden und damit die Risikobeurteilung beeinflusst wurde, gilt die vorstehende Schweigepflichtentbindung entsprechend, diese erlischt jedoch 10 Jahre nach Vertragsschluss. Schweigepflichtentbindung zur Beurteilung des Leistungsfalls Zur Beurteilung der Leistungspflicht bzw. Prüfung meiner Angaben ermächtige ich die Pensionskasse, Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeheime, Pflegepersonen, andere Personenversicherer, gesetzliche Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden zu befragen und die Daten dort zu erheben. In allen Fällen wird die Pensionskasse mich oder meine etwaigen Rechtsnachfolger vor der Befragung bzw. Datenerhebung hierüber unterrichten. Ich bzw. meine Rechtsnachfolger können außerdem jederzeit verlangen, dass eine Befragung oder Datenerhebung nur erfolgt, wenn jeweils gesondert hierzu eingewilligt wurde. Mir ist klar, dass das letztere Vorgehen die Bearbeitung erheblich verzögern oder gar unmöglich machen kann. Falls gewünscht bitte ankreuzen: Die vorstehenden Erklärungen möchte ich nicht abgeben. Ich möchte in jedem einzelnen Fall über die Befragung bzw. Datenerhebung selbst entscheiden. Mir ist bewusst, dass dadurch die Bearbeitung erheblich verzögert oder sogar unmöglich werden kann. Mir ist insbesondere auch bewusst, dass hierdurch in einem etwaigen Leistungsfall die Leistungspflicht durch die Pensionskasse möglicherweise allein deshalb nicht festgestellt werden kann, weil erhebliche Auskünfte von ihr nicht eingeholt werden dürfen. Ihr Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (zum Beispiel durch Brief, Fax, ) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen der Versicherungsschein und die Vertragsbestimmungen einschließlich den für Ihren Vertrag geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren für Ihren Versicherungsvertrag vorgeschriebenen Informationen nach 7 Abs. 1 und Abs. 2 VVG zugegangen sind. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse AG, Gutenbergstraße 30, Stuttgart, Telefax (0711) , kundenservice@wuerttembergische.de. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und die Pensionskasse erstattet Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfällt. Sie erhalten außerdem einen etwaigen Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach 169 VVG. Wichtig für den Antragsteller und die zu versichernde Person Ort, Datum Unterschrift Vermittler Bevor Sie diesen Antrag unterschreiben, lesen Sie bitte auf der Rückseite die Schlusserklärungen sowie die wichtigen Hinweise. Die Erklärungen enthalten auch Ermächtigungen zur Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Die Schlusserklärungen sind wichtiger Bestandteil des Vertrages. Sie sind mit Ihrer Unterschrift Inhalt dieses Antrags. Der Antrag wurde vollständig zur Kenntnis genommen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben wird hiermit versichert. Nebenabreden bedürfen der Schriftform und sind ausschließlich in den Antrag aufzunehmen. Unterschrift des Antragstellers (Versicherungsnehmer) mit Firmenstempel Unterschrift der zu versichernden Person Kunden-Nr. Gesch.-St.Nr. Agentur-Nr. PZ Vergt. VNR 0 5 Mitwirkung Gesch.-St.Nr. Agentur-Nr. 8 Abweichende Abschluss-Agentur PZ Gesch.-St.Nr. Agentur-Nr. PZ Seite 2 von /31 [1] 1/2008

7 Erklärungen und Hinweise Schlusserklärungen des Antragstellers und der zu versichernden Person Ich stimme zu, dass der Versicherungsschutz bereits mit dem Tag beginnt, an dem auch die Frist für den Widerruf des Versicherungsvertrags zu laufen beginnt. Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsoder Angebotsanforderungsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. oder den Verband der privaten Krankenversicherung e.v. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen oder Angebotsanforderungen, im Falle der Lebens-, Unfall- und Kranken-/Pflegepflichtversicherung auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages. Ich willige ferner ein, dass die Unternehmen der Wüstenrot & Württembergische Gruppe meine allgemeinen Antrags-, Angebotsanforderungs-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler der Wüstenrot & Württembergische Gruppe sowie die Kooperationspartner meine allgemeinen Antrags-, Angebotsanforderungs-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen verarbeiten und nutzen darf/dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit weiteren gesetzlichen Informationen auf Wunsch auch sofort überlassen wird. Begrenzung der Beitragshöhe/Erhöhungen Sowohl die Beiträge als auch ggf. sämtliche Beitragserhöhungen außer bei Entgeltumwandlung im Rahmen der Höchstbeiträge des 3 Nr. 63 EStG sind dadurch begrenzt, dass die versicherte Rente zusammen mit Leistungen aus der gesetzlichen Altersversorgung voraussichtlich wegfallendes Einkommen nicht übersteigt. Wichtige Hinweise Aufsichtsbehörde/Ombudsmannverfahren Für Fragen zu Ihren Versicherungsverträgen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie sich bei Beschwerden auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn, wenden. Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.v., Postfach , Berlin. Sofern Ihre Versicherungsverträge nicht im Zusammenhang mit einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen wurden, haben Sie die Möglichkeit, das kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen, wenn der Wert Ihrer Beschwerde den Betrag von EUR nicht übersteigt. Beitritt zum gesetzlichen Sicherungsfonds Zur Absicherung der Ansprüche aus der Lebensversicherung besteht ein gesetzlicher Sicherungsfonds ( 124 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes), der bei der Protektor Lebensversicherungs-AG, Wilhelmstraße 43 G, Berlin, errichtet ist. Im Sicherungsfall wird die Aufsichtsbehörde die Verträge auf den Sicherungsfonds übertragen. Geschützt von dem Fonds sind die Ansprüche der Versicherungsnehmer, der versicherten Personen, der Bezugsberechtigten und sonstiger aus dem Versicherungsvertrag begünstigter Personen. Die Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse AG ist dem Sicherungsfonds freiwillig beigetreten. Durchschrift des Antrags Der Antragsteller erhält eine Durchschrift des Versicherungsantrags nach Unterzeichnung des Antrags sofort ausgehändigt. Prädiktiver Gentest Freiwillige Selbstverpflichtung Unter einem prädiktiven Gentest verstehen wir die Untersuchung des Erbmaterials eines Gesunden auf die Veranlagung für eine bestimmte Krankheit. Im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung machen wir den Vertragsabschluss nicht von der Durchführung eines prädiktiven Gentests abhängig. Bereits vorliegende Befunde müssen erst ab einer Versicherungssumme von EUR bzw. einer Berufsunfähigkeitsrente von jährlich EUR offen gelegt werden. Wechsel des Versicherers Die Aufgabe einer bestehenden Versicherung zum Zwecke des Abschlusses einer Versicherung bei einem anderen Versicherer ist für den Versicherungsnehmer im Allgemeinen unzweckmäßig. Förderform Nach 3 Nr. 63 EStG sind Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis steuerfrei, wenn sie insgesamt im Kalenderjahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigen. Zusätzlich sind bis zu EUR steuerfrei, wenn keine pauschalversteuerten Beiträge nach 40b EStG in der bis zum geltenden Fassung des Einkommensteuergesetzes aufgewendet werden. Diese steuerfreien Höchstbeträge werden zunächst durch arbeitgeberfinanzierte Beiträge ausgefüllt. Ist dieser Höchstbetrag dadurch nicht ausgeschöpft, sind die auf Entgeltumwandlung beruhenden Beiträge zu berücksichtigen. Anpassungsvereinbarung Im Rahmen der Anpassungsvereinbarung erfolgt eine Anpassung des Betrages an die allgemeine Gehaltsentwicklung. Die Beiträge erhöhen sich im selben Verhältnis wie die Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (West), mindestens jedoch um 5 % des Vorjahresbeitrages. Anstatt der Anpassung gemäß der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (West) kann auch die Anpassung um einen festen Prozentsatz des Vorjahresbeitrages vereinbart werden. Die Erhöhung des Beitrages erfolgt maximal bis zum steuerlich geförderten Höchstbetrag nach 3 Nr. 63 EStG. Bei Verträgen mit Förderung nach 3 Nr. 63 EStG und einer Beitragszahlung innerhalb von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) erfolgt die Erhöhung des Beitrages maximal bis zu diesem Betrag. Bei Verträgen mit einer Beitragszahlung über 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (West) erfolgt die Erhöhung des Beitrages maximal bis zum gesamten steuerfreien Höchstbetrag. Tarifzusätze Bei dem Tarifzusatz K handelt es sich um Kollektivtarife, bei dem Tarifzusatz P um Einzeltarife innerhalb von Kollektiv(-Rahmen)verträgen bzw. mit Bonusvereinbarung. Bei der Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung gibt der jeweilige Tarifzusatz die Berufsklasse an (z.b. BUR2). Hinterbliebene Hinterbliebene im Sinne der Versicherungsbedingungen sind: 1) der überlebende Ehegatte, mit dem die versicherte Person zum Zeitpunkt ihres Todes verheiratet war, 2) falls kein überlebender Ehegatte vorhanden: der Lebenspartner der versicherten Person, mit dem diese zum Zeitpunkt ihres Todes in einer häuslichen Gemeinschaft gelebt hat und den diese der Pensionskasse vor Eintritt des Versicherungsfalles schriftlich namentlich mit Anschrift und Geburtsdatum genannt hat und 3) Kinder im Sinne des 32 Abs. 3, 4 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 5 EStG, die für die Zahlung von Kindergeld bzw. für die Anerkennung eines Freibetrages nach 32 EStG zu berücksichtigen sind. Sind solche Hinterbliebene nicht vorhanden, so wird eine ggf. fällige Todesfall-Leistung auf höchstens Euro einmalig pro versicherte Person begrenzt. Seite 3 von 4

8 Tarifbeschreibungen (Weitere Erläuterungen siehe Versicherungsbedingungen) Hauptversicherung Tarif PF: FondsRente gegen laufende Beitragszahlung Fondsgebundene Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung, Kapitalwahlrecht und Garantieleistung. Zusatzversicherung Tarif BUF_/BURF_: Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Zusatzversicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit innerhalb der Versicherungsdauer mit Beitragsbefreiung und ggf. Zahlung der vereinbarten Rente. Alle Leistungen werden für die Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer bzw. dem Tod der versicherten Person erbracht. Bei Tarif PFE ist nur der Einschluss des Tarifs BURF möglich. Tarif PFE: FondsRente gegen Einmalbeitrag Fondsgebundene Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung, Kapitalwahlrecht und Garantieleistung. Ab Rentenbeginn zahlen wir eine Rente, solange die versicherte Person lebt. Der Rentenbeginn kann innerhalb der Phase des flexiblen Rentenübergangs festgelegt werden. Bei Tod vor Rentenbeginn wird das vorhandene Gesamtguthaben (Summe aus Garantie- und Fondsguthaben) geleistet bzw. für die Hinterbliebenenrente verwendet. Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die Rente bei Tod in der Rentengarantiezeit bis zu deren Ablauf weiter. Die Leistungen für den Todesfall der versicherten Person werden grundsätzlich in eine Rente umgerechnet und als solche nur an Hinterbliebene gemäß Versicherungsbedingungen erbracht und grundsätzlich als Geldleistung. Die Hinterbliebenen haben die Möglichkeit, anstelle dieser Rente eine Einmalkapitalauszahlung zu wählen. Die Höhe der Rente ist abhängig vom Gesamtguthaben zum Rentenbeginn und den dann gültigen Rechnungsgrundlagen. Das Gesamtguthaben zum Rentenbeginn setzt sich aus dem garantierten Kapital, dem Fondsguthaben und einem Schlussüberschuss zusammen. Bei dieser fondsgebundenen Rentenversicherung garantieren wir, dass zum vereinbarten Rentenbeginn mindestens die Summe aus den bis dahin eingezahlten Beiträgen für die Bildung einer Rente zur Verfügung stehen (Mindestleistung zum Rentenbeginn). Bei Einschluss von Zusatzversicherungen mindert sich der garantierte Betrag um die tariflichen Risikobeiträge für diese Zusatzleistungen. Der für die Garantieleistungen erforderliche Teil der Beiträge wird in dem garantierten Kapital angelegt. Die nach Abzug der Kosten verbleibenden Teile fließen in Investmentfonds. Der Wert des Fondsguthabens ist abhängig von der Wertentwicklung der Investmentfonds. Seite 4 von 4 Vorstand: Wolfgang Bubeck, Dr. Manfred Pumbo Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Wolfgang Oehler Registergericht: Amtsgericht Stuttgart, Handelsregister B Nr Sitz der Gesellschaft: Stuttgart Telefon (0711) 662-0, Telefax (0711) Besuchsanschrift: Gutenbergstraße 30 in Stuttgart-West Postanschrift: Stuttgart Bankverbindung: Wüstenrot Bank AG Pfandbriefbank, Ludwigsburg BLZ , Konto-Nr (IBAN: DE / BIC: WBAGDE61) Internet:

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