Climate Credit Card Business

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1 Climate Credit Card Business Erleben Sie die erste klimafreundliche Kreditkarte der Schweiz.

2 Checkliste zum Ausfüllen der Rahmenvereinbarung 1. Bitte schreiben Sie den Firmennamen und die Gesellschaftsform in Blockschrift, mit Abstand zwischen den einzelnen Wörtern. Beispiel: B E R G E R A G Danke für die gut leserlichen (Blockschrift) und vollständigen Firmendaten und Angaben des/der Firmenvertreter(s). Dadurch unterstützen Sie uns, Ihre Climate Credit Card Business noch schneller auszustellen. 4. Bitte lesen Sie den Erklärungsteil mit den Bedingungen und Jahresbeiträgen der Climate Credit Card Business aufmerksam durch. 5. Sie können unter verschiedenen Monatsauszügen auswählen. Bitte entscheiden Sie sich für eine Variante. 6. Diese Zusatzleistungen der Climate Credit Card Business bestimmen Sie im Kartenantrag. 7. Die Unterzeichneten müssen im Handelsregister eingetragen sein (Einzel- oder Kollektivunterschrift). Bitte teilen Sie uns Änderungen umgehend mit. Wichtig: Bitte anbringen. 8. Jetzt müssen Sie nur noch die nötigen Kartenanträge, die beglaubigte Kopie eines amtlichen Ausweises und den Handelsregisterauszug zusammenstellen und uns retournieren. In Kürze erhalten Sie Ihre Climate Credit Card Business. Bitte beachten Sie: Die Rahmenvereinbarung brauchen Sie nur einmal auszufüllen. Für die Unterzeichnung der einzelnen Kartenanträge können Sie auf der Liste der unterschriftsberechtigten Personen auch solche aufführen, die nicht zwingend im Handelsregister eingetragen sind. 2/7

3 Rahmenvereinbarung für die Climate Credit Card Business Visa und/oder MasterCard 1. Climate Credit Card Business Visa und/oder MasterCard So soll der Firmenname auf der Karte erscheinen (max. 20 Buchstaben) 2. Firmendaten Firma Sitz/Filiale Branche Holding/Konzernzugehörigkeit Strasse/Nr. Telefon Fax Gegründet am Grundkapital CHF Handelsregistereintrag vom Liberiertes Kapital CHF Anzahl Mitarbeiter Für die Karten zuständige Person: Name Bankverbindung Filiale/ Kontaktperson 3. Identifikation des/der die Geschäftsbeziehung eröffnenden Firmenvertreter(s) Herr Frau Name Privatadresse: Strasse/Nr. Geschäftsadresse: Strasse/Nr. Telefon privat Mobiltelefon Für Ausländer: Ausländerausweis Typ Telefon Geschäft (obligatorisch) Herr Frau Name Privatadresse: Strasse/Nr. Geschäftsadresse: Strasse/Nr. Telefon privat Mobiltelefon Für Ausländer: Ausländerausweis Typ Telefon Geschäft (obligatorisch) 3/7

4 4. Erklärung der Firma (*) Die unterzeichnende Firma beantragt auf ihren Namen und auf den Namen der auf separatem Kartenantrag angegebenen Person(en) (nachstehend Inhaber genannt) die Ausstellung von Climate Credit Card Business Visa und/oder MasterCard Karten. Sie bestätigt die Richtigkeit der Angaben in diesem Antrag und erklärt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Climate Credit Card Business Visa und/oder MasterCard Karten der Cornèr Bank AG, ausgestellt von Cornèrcard, erhalten und verstanden zu haben und sie als verbindlich anzuerkennen. Die Firma erklärt sich als Solidarschuldnerin für sämtliche durch die Benützung der jeweils beantragten bzw. ausgestellten Climate Credit Card Business Visa und/oder MasterCard entstehenden Verpflichtungen und anerkennt Lugano als ausschliesslichen Gerichtsstand. Die Cornèr Bank AG ist ermächtigt, über die antragstellende Firma und die künftigen Karteninhaber sämtliche als notwendig erachteten Auskünfte einzuholen und kann diesen Antrag ohne Angabe eines Grundes ablehnen. Bei Annahme der separaten Kartenanträge erhält der Inhaber, soweit von der Firma beantragt, den individuellen PIN-Code. Zusätzlich erhält er die Versicherungsbedingungen derjenigen Versicherungen, welche in den jeweils beantragten bzw. ausgestellten Karten automatisch und kostenlos bzw. auf Anfrage und gegen Gebühr zusätzlich eingeschlossen sind. Die Benützung und/oder die Unterzeichnung der jeweiligen Karte stellt eine Bestätigung dar, dass der Inhaber die AGB und die jeweiligen Versicherungsbedingungen erhalten und verstanden hat und sie vollumfänglich akzeptiert. Preise Kreditkarten: Climate Credit Card Business Visa und/oder MasterCard classic: 1. Karte CHF 100, EUR 70 bzw. USD 80*, weitere Karte(n): CHF 50, EUR 35 bzw. USD 40*. Wechselkurse: Die in ausländischer Währung getätigten Ausgaben werden zum Retail-Wechselkurs der Cornèr Bank AG am Verbuchungstag umgerechnet, zuzüglich Fremdwährungs-Bearbeitungsspesen in Höhe von maximal 0,9 %. Bargeldbezüge: Auf solche Bezüge wird eine Kommission von 2.5 % erhoben, mindestens jedoch CHF 6, EUR 4 bzw. USD 5* bei Bezügen an Geldausgabe-Automaten und CHF 10, EUR 7 bzw. USD 8* bei Bezügen an Bankschaltern. Mahnungen und Kartenersatz: Die Cornèr Bank AG ist berechtigt, dem Inhaber eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20/EUR 14/USD 16 für jede Mahnung und für jedes retournierte Lastschriftverfahren (LSV, Debit Direct) sowie einen Spesenaufwand von CHF 20/EUR 14/ USD 16 für jeden Kartenersatz zu verrechnen. Ermächtigung: Die Firma ermächtigt die Cornèr Bank AG, im Schadensfall alle notwendigen persönlichen Daten des Inhabers an die zuständige Versicherungsgesellschaft weiterzuleiten und ihre -Adresse für eigene Marketing-Aktivitäten zu verwenden. * Ausschlaggebend ist die Währung, die die Firma beim Ausfüllen des Kartenantrages gewählt hat. 5. Monatsauszüge gemäss Varianten in der Informationsbroschüre Wir wünschen folgende Monatsauszüge: Climate Credit Card Business Visa und/oder MasterCard (nur eine Variante ankreuzen) Variante 1 Einzel-Monatsauszug an die auf dem Kartenantrag angegebene a) Privatadresse des «Inhabers» (nur im Inland, gemäss Kartenantrag) b) Geschäftsadresse des «Inhabers» (gemäss Kartenantrag) Variante 2 Einzelne Monatsauszüge aller Karten gebündelt (Variante ab 10 Karten) an folgende Person: Variante 3 Einen Sammelmonatsauszug für alle Karten mit Karteneinsatzdetails (Variante bis zu 10 Karten) an folgende Person: Variante 4 Variante 5 Zusätzliche Karteneinsatzlisten an die auf dem Kartenantrag angegebene Geschäftsadresse des Inhabers. (zusätzlich zur Variante 3 möglich) Einen Sammelmonatsauszug für alle Karten ohne Karteneinsatzdetails an folgende Person: Variante 6 und zusätzliche Karteneinsatzlisten an die Geschäftsadresse der Inhaber. (Variante ab 10 Karten) Individuelle Lösung mit mehreren Sammelmonatsauszügen und verschiedenen Karteneinsatzlisten. (Variante ab 10 Karten). Bitte kontaktieren Sie die dafür zuständige Person: Name Tel. 6. Allgemeines Die Firma nimmt zur Kenntnis, dass die einzelnen Karten mit den folgenden Leistungen herausgegeben werden können (wird auf den entsprechenden Kartenanträgen vermerkt): LSV (nur für Kreditkarten möglich): für Zahlungen direkt über die Bank. PIN: persönlicher Code zum Bargeldbezug an Automaten und Tankvorgang an Tankstellen. Onlineaccess: online die Karteneinsätze kontrollieren weltweit und jederzeit. Mobileaccess: Abfrage des Saldos* und der Karteneinsätze per Handy jederzeit und ganz einfach. * Bei Sammel-Monatsauszügen nicht möglich. 7. der Firma Name/ Name/ * Muss gemäss Handelsregister unterschriftsberechtigt sein (*) (*) 8. Haben Sie an alles gedacht? Wichtig: Bitte senden Sie uns: Handelsregisterauszug Beglaubigte Kopie eines amtlichen Ausweises des/der in Ziffer 3 genannten Firmenvertreter(s) Unterzeichnete Rahmenvereinbarung mit allgemeinen Geschäftsbedingungen Vom Inhaber und seiten der Firma unterzeichnete Kartenanträge mit allgemeinen Geschäftsbedingungen Cornèr Bank AG, Cornèrcard, Via Canova 16, 6901 Lugano Nicht ausfüllen PIN: 4/7

5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Business Visa und/oder MasterCard Karten der Cornèr Bank AG 1. Allgemeines/Kartenausgabe Bei Annahme des Kartenantrages stellt die Cornèr Bank AG (nachstehend «Bank» genannt) den von der Firma, die den Antrag gestellt hat (nachstehend «Firma» genannt), angegebenen physischen Personen (nachstehend «Inhaber» genannt) eine persönliche, unübertragbare Kreditkarte (nachstehend «Karte» genannt) auf den Namen der Firma und des Inhabers lautend aus. Die Karte bleibt Eigentum der Bank und wird gegen Zahlung einer von der Bank festgesetzten jährlichen Gebühr herausgegeben. Der Inhaber muss die Karte sorgfältig aufbewahren und vor Zugriff von Dritten schützen. Falls von der Firma gewünscht, erhält der Inhaber mit separater Post einen persönlichen und geheimen Code (nachstehend «PIN» genannt). Die Firma ist gehalten, sämtliche Änderungen der im Kartenantragsformular gemachten Angaben insbesondere eventuelle Änderungen persönlicher Daten oder der Adresse unabhängig davon, ob diese die Firma oder den Inhaber betreffen, der Bank unverzüglich schriftlich mitzuteilen und, falls der Inhaber die Firma verlassen sollte, die Karte in zwei Teile zerschnitten der Bank zurückzusenden. Die Firma und der Inhaber Letzterer insoweit, als er nicht den Nachweis erbringt, die Karte als Angestellter der Firma beantragt und sie ausschliesslich zu beruflichen Zwecken zugunsten ebendieser Firma verwendet zu haben haften solidarisch der Bank gegenüber, d. h. jeder einzeln und für das Ganze, für die Zahlung der Jahresgebühr und für alle Verpflichtungen, die durch die Benützung der Karte und aus den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen resultieren. 2. Gültigkeit der Karte Die Karte ist bis zu dem auf ihr eingeprägten Datum gültig und wird automatisch erneuert, wenn sie nicht spätestens zwei Monate vor Verfall schriftlich gekündigt wird. Die Bank behält sich das Recht vor, die Karte ohne Angabe von Gründen nicht zu erneuern. Der Inhaber verpflichtet sich, die Karte bei Erhalt zu unterschreiben. Die Bank teilt der Firma bzw. dem Inhaber die Ausgabenlimite mit und behält sich das Recht vor, diese jederzeit zu verändern. Die Benützung der Karte über die Limite hinaus ist unrechtmässig; vorbehalten bleibt die Verpflichtung, die Überschreitung der Ausgabenlimite sofort und für den gesamten Betrag zurückzuerstatten. 3. Benützung der Karte Der Inhaber ist berechtigt, Waren und Dienstleistungen bei den angeschlossenen Vertragsunternehmen sowie Bargeldvorschüsse bei den dazu ermächtigten Banken weltweit zu beziehen. Mit der Karte und seinem persönlichen PIN (sofern beantragt) kann der Inhaber an den Geldausgabeautomaten Barbezüge tätigen. Der Inhaber ist gehalten, den von der Bank erhaltenen PIN möglichst bald bei einem der zahlreichen schweizerischen Geldausgabeautomaten, die mit dem Visa und/oder MasterCard Markenzeichen versehen sind, durch einen neuen PIN nach seiner Wahl zu ersetzen. Er verpflichtet sich, den PIN nirgends aufzuschreiben und denselben niemandem zu enthüllen, auch nicht jemandem, der sich als Angestellter der Cornèr Bank AG oder Mitglied der Firma ausgeben oder ausweisen sollte. Der Inhaber und die Firma haften für absolut alle Folgen, die aus der Nichterfüllung der Schutzpflicht des PINs bzw. der Karte herrühren. Der beziehbare Bargeldbetrag wird unabhängig von der festgesetzten Ausgabenlimite von Mal zu Mal von der Bank bestimmt. Auf die Bargeldbezüge erhebt die Bank eine Kommission von 2.5%, jedoch mindestens (CHF 6/EUR 4/USD 5)* bei Bezügen an Geldausgabeautomaten und (CHF 10/EUR 7/USD 8)* bei Bezügen an Bankschaltern. Die ermächtigten Vertragsunternehmen und Banken sind berechtigt, einen Identitätsausweis zu verlangen. Der Inhaber und die Firma anerkennen die Richtigkeit der Beträge, die auf den eigens dazu bestimmten Belegen die vom Inhaber beim Einsatz der Karte unterschrieben werden angegeben sind, wie auch die Richtigkeit der unter Benützung des PINs abgewickelten Transaktionen. Ausserdem anerkennen der Inhaber und die Firma den Betrag der mit der Karte oder mit den Kartenangaben ohne en und ohne Benützung des PINs getätigten Transaktionen (z. B. bei automatischen Tankstellen, im Internet usw.). Die Firma und der Inhaber autorisieren die Bank unwiderruflich, diesen Betrag dem Vertrags unternehmen bzw. der ermächtigten Bank zu überweisen. Sie werden der Bank gegenüber Solidarschuldner für die von der Bank bezahlten Beträge. Die Bank behält sich das Recht vor, diejenigen Belege nicht zu honorieren, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entsprechen. Die Karte hat nur die Funktion eines bargeldlosen Zahlungsmittels. Die Bank übernimmt keine Verantwortung für alle Transaktionen, die unter Benützung der Karte abgeschlossen wurden. Insbesondere anerkennen der Inhaber und die Firma, dass die Bank auch dann nicht verantwortlich ist, wenn seitens der angeschlossenen Vertragsunternehmen bzw. der ermächtigten Banken die Karte aus irgendeinem Grund nicht oder nur teilweise akzeptiert werden sollte. Sie anerkennen ausserdem, dass die Bank für deren Leistungen nicht verantwortlich ist und verzichten darauf, ihr gegenüber jegliche Art von Einwendungen zu erheben, die die Belege selbst und/oder die damit zusammenhängenden Abwicklungen betreffen. Dies gilt auch im Falle verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung von Waren oder Dienstleistungen. Für Streitfälle oder Reklamationen jeder Art, die Waren oder Dienstleistungen betreffen, sowie die Ausübung irgendeines diesbezüglichen Rechtes müssen sich der Inhaber und die Firma einzig und allein an das Vertragsunternehmen bzw. an die ermächtigte Bank wenden. Insbesondere wird die Verpflichtung des Inhabers und der Firma zur Zahlung der auf den Monatsauszügen ausgewiesenen Beträge an die Bank durch das Entstehen von Streitfällen nicht aufgehoben. Die Karte darf nur für legale Transaktionen benützt werden. 4. Monatsauszug/Sammelmonatsauszug/Karteneinsatzlisten Alle mit der Karte oder mit den Kartenangaben getätigten Einkäufe und sonstige Transaktionen sowie Einzahlungen werden valutabasierend, nach Datum der Verbuchung, verwaltet. Einmal pro Monat schickt die Bank der Firma, die dem Inhaber unverzüglich volle Mitteilung macht, einen oder mehrere Monatsauszug(-züge) oder Sammelmonatsauszüge (nachstehend «Monatsauszug» genannt) in der Währung, die die Firma beim Ausfüllen des Kartenantrages gewählt hat. Je nach der in der Rahmenvereinbarung zwischen Bank und Firma für den Monatsauszug gewählten Ausgestaltungsvariante stellt die Bank dem Inhaber zusätzlich eine Karteneinsatzliste zu. Diese Karteneinsatzliste hat rein informellen Charakter. Massgebend für die Bestimmung des der Bank geschuldeten Gesamtbetrages ist einzig der Monatsauszug. Für Ausgaben, die in einer anderen Währung als der im Kartenantrag gewählten getätigt wurden, anerkennen der Inhaber und die Firma den von der Bank angewendeten Wechselkurs. Die Bank hat innerhalb des auf dem Monatsauszug angegebenen Datums den darauf ausgedruckten Gesamtbetrag zu erhalten. Sollte die Bank bis zum angegebenen Datum nicht im Besitze der vorgesehenen Zahlung sein, werden der Inhaber und die Firma ohne jede weitere Mahnung für den gesamten Saldo als in Verzug betrachtet, und zwar mit allen diesbezüglichen rechtlichen Folgen. Eventuelle Überschreitungen der Ausgabenlimite sind sofort zu begleichen. Der Monatsauszug gilt als genehmigt, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen ab Datum desselben schriftlich beanstandet wird. Die Saldoziehung durch Zustellung des Monatsauszuges bzw. dessen Genehmigung hat keine Novation des Schuldverhältnisses zur Folge. 5. Zahlungsmodus Die Bank belastet keine Zinsen, wenn der auf dem Monatsauszug ausgedruckte zu bezahlende Gesamtbetrag innerhalb der auf dem Monatsauszug angegebenen Frist bei der Bank eintrifft. Wenn die Zahlung mit Verspätung erfolgt, erhebt die Bank auf alle Transaktionen ab Verbuchungsdatum bis zur vollständigen Bezahlung einen Jahreszinssatz von maximal 15%. Jede Zahlung wird zunächst auf die Zinsforderung angerechnet. 6. Guthaben-Verzinsungsbedingungen Die Bank vergütet auf die Karte dann Zinsen, sofern ungeachtet der Benützung der Karte für den gesamten Zeitraum zwischen zwei aufeinanderfolgenden Monatsauszügen der Durchschnitt des monatlichen Aktivsaldos pro Karte sich auf nicht weniger als (CHF 500/EUR 350/ USD 400)* beläuft. Der Zinssatz kann von Monat zu Monat variieren und wird auf dem Monatsauszug angegeben. Die Kartenbenützungen verringern den Saldo, sobald sie der Bank gemeldet werden. Die aufgelaufenen Zinsen werden nach Abzug der Verrechnungssteuer von 35% auf dem Monatsauszug gutgeschrieben. Auf Verlangen der Firma liefert die Bank eine Bescheinigung für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer. Die Rückerstattung des Karten-Aktivsaldos muss von der Firma schriftlich und für den gesamten Saldo beantragt werden und erfolgt nur mittels Gutschrift auf das Post- oder Bankkonto der Firma. 7. Kartenverlust Bei Verlust oder Diebstahl der Karte müssen der Inhaber und die Firma die Bank sofort telefonisch benachrichtigen und diese Benachrichtigung anschliessend schriftlich bestätigen. Bei Diebstahl müssen sie auch bei der Polizei Anzeige erstatten. Bis zum Eingang ihrer Nachricht bei der Bank haften der Inhaber und die Firma für alle Missbräuche der Karte. Sie sind von der Haftung befreit, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten in vollem Umfang erfüllt haben. 8. Sperrung der Karte Die Bank behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne Vorankündigung Karten zu sperren und/oder zurückzuziehen, ohne Gründe dafür angeben zu müssen, aufgrund ihres unanfechtbaren Urteils. Die Bank lehnt jegliche Verantwortung für Konsequenzen ab, die dem Inhaber oder der Firma als Folge einer Sperrung und/oder einer Zurückziehung der Karte entstehen könnten. Die Benützung der Karte nach ihrer Sperrung ist unrechtmässig und ist ebenso wie die daraus für den Inhaber und die Firma entstehenden Verpflichtungen gerichtlich verfolgbar. Die Bank behält sich das Recht vor, den angeschlossenen Vertragsunternehmen und den ermächtigten Banken alle Informationen zu geben, die diese für den Fall benötigen, um sich vom Inhaber oder von der Firma direkt den geschuldeten Betrag zu beschaffen. 9. Einwilligungsklauseln/Übertragbarkeit/Gerichtsstand/Weitere Bestimmungen Die Bank ist ermächtigt, Telefongespräche zwischen ihr und dem Inhaber oder der Firma zum Zweck der Qualitätssicherung und aus Gründen der Sicherheit aufzuzeichnen, auf Datenträgern zu speichern und für die Dauer von einem Jahr aufzubewahren. Im Weiteren bestätigen der Inhaber und die Firma die Richtigkeit der im Kartenantrag gemachten Angaben und ermächtigen die Bank, sämtliche zur Prüfung ihres Antrages sowie für die Abwicklung des Kreditkartenvertrages erforderlichen Auskünfte bei öffentlichen Ämtern, ihren Banken und der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) einzuholen sowie der ZEK im Falle von gesperrten Karten, bei qualifiziertem Zahlungsrückstand oder bei missbräuchlicher Kartenverwendung Meldung zu erstatten. Der Inhaber und die Firma akzeptieren, dass auch bei Transaktionen in der Schweiz die Daten über die internationalen Kreditkartennetze zur Bank geleitet werden. Die Bank kann ihre Rechte aus diesem Kreditkartenvertrag (aus Benützung der Karte, Jahresgebühr usw.) ganz oder teilweise Dritten im In- und Ausland zur Übertragung anbieten bzw. auf Dritte im In- und Ausland übertragen. Sie darf solchen Dritten die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Informationen und Daten jederzeit zugänglich machen. Wenn die Dritten nicht dem schweizerischen Bankgeheimnis unterstehen, wird eine Weitergabe nur erfolgen, wenn sich die Empfänger der Informationen und Daten zu deren Geheimhaltung verpflichten und diese Verpflichtung auch eventuellen weiteren Vertragspartnern überbinden. (Die Dritten zugänglich gemachten Informationen und Daten dienen grundsätzlich nur zur Einziehung und Durchsetzung ausstehender Forderungen.) Der Inhaber und die Firma haben den Inhalt der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptieren ihn mit der Unterzeichnung des Kartenantrages vollumfänglich. Zudem erhalten der Inhaber und die Firma zusammen mit der Karte eine Kopie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Unterzeichnung und/oder die Benützung der Karte stellt eine weitere Bestätigung der Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar. Die Bank behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuändern. Änderungen werden dem Inhaber und der Firma auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten als angenommen, wenn der Inhaber oder die Firma nicht innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Kommunikation Einspruch erhebt. Alle Rechtsbeziehungen des Inhabers und der Firma mit der Bank unterstehen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort und Betreibungsort für die Inhaber und die Firmen mit ausländischem Wohnsitz bzw. Sitz und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist, zwingende Bestimmungen des schweizerischen Rechts vorbehalten, Lugano. Die Bank hat indessen auch das Recht, den Inhaber oder die Firma beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes bzw. ihres Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen. * Ausschlaggebend ist die Währung, die die Firma beim Ausfüllen des Kartenantrages gewählt hat. Version gültig ab der der Firma (*) Rechtsgültige (en) gemäss Handelsregister oder gemäss Name/ Liste der unterschriftsberechtigten Personen Name(n)/(n) Name/ (gemäss Ziffer 3 hiervor) des Inhabers * Muss gemäss Handelsregister unterschriftsberechtigt sein Cornèr Banca SA, Cornèrcard, Cornèr Via Canova Banca 16, SA, 6901 Cornèrcard, Lugano, Tel: Via Canova 16, 6901 Lugano, Tel: (*) (*) (*) des Inhabers 5/7 6/6

6 Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Unternehmens-Haftungsausschluss-Versicherung Auszug aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der JLT Risk Solutions Ltd., London, Underwriter von Lloyd s, London. Für die Beurteilung allfälliger Versicherungsansprüche ist einzig der zwischen Cornèr Bank AG und JLT Risk Solutions Ltd., London, abgeschlossene Versicherungsvertrag massgebend. 1. Vertragszweck und -parteien Die Cornèr Bank AG und die Firma haben eine gültige Rahmenvereinbarung für die Ausstellung von Visa und MasterCard Business Karten und Visa reload Business Karten (nachstehend: «Karten») an die Mitarbeiter (nachstehend: «Inhaber») der Firma abgeschlossen. Mit der Unternehmens-Haftungsausschluss-Versicherung (nachstehend: «Versicherung») ist die Firma nach Massgabe des von Cornèr Bank AG mit JLT Risk Solutions Ltd. abgeschlossenen Versicherungsvertrages gegen missbräuchliche Karteneinsätze von Mitarbeitern der Firma geschützt. Versicherungsnehmerin ist die Cornèr Bank AG und Versicherer ist die JLT Risk Solutions Ltd. Allfällige Versicherungsansprüche der Firma richten sich ausschliesslich gegen den Versicherer; es besteht im Versicherungsfall keinerlei Anspruch gegenüber der Cornèr Bank AG. 2. Versicherungssumme Bis max. USD pro Karteninhaber und USD pro Firma und Jahr. 3. Versicherungsschutz Unter Vorbehalt der zwischen der Versicherungsnehmerin und dem Versicherer vereinbarten Versicherungsbedingungen gewährt der Versicherer Versicherungsschutz für Verluste, welche die Firma deshalb erleidet, weil sie für Belastungen aufkommen muss, die durch Karteneinsätze der Inhaber resultieren, welche in der Absicht vorgenommen wurden, dem Inhaber einen ungerechtfertigten finanziellen Vorteil für sich selbst oder einem Dritten zukommen zu lassen. 4. Anspruchsvoraussetzungen Inhaber müssen mindestens 18 Jahre alt sein, in einem arbeits- oder lehrvertraglichen Verhältnis zur Firma stehen und von dieser ermächtigt sein, Karten ausschliesslich im Rahmen der Geschäftstätigkeit der Firma zu verwenden. Inhaber dürfen auch Organe der Firma sein, soweit und sofern sie ebenfalls in einem arbeitsvertraglichen Verhältnis zur Firma stehen und nicht mehr als 5% des ausstehenden Aktien- bzw. Beteiligungskapitals der Firma oder einer oder mehrerer ihrer Tochterfirmen halten. Missbräuchliche Karteneinsätze berechtigen nur dann zu Versicherungsleistungen an die Versicherungsnehmerin, wenn sie i) innerhalb von 75 Tagen vor der Entdeckung des Verlusts in Rechnung gestellt und von der Firma der Versicherungsnehmerin mittels Haftungsausschlussgesuch innerhalb von 14 Tagen seit Entdeckung des Schadens bekannt gegeben wurden, ii) zum Zeitpunkt der Entdeckung des Verlusts zwar vorgenommen, jedoch noch nicht in Rechnung gestellt sind oder innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum, an welchem die Versicherungsnehmerin den Antrag zur Annullierung der betreffenden Karte erhält, in Rechnung gestellt werden, iii) nicht später als 75 Tage seit Beendigung des Versicherungsvertrages zwischen Versicherer und Versicherungsnehmerin oder nicht später als 75 Tage seit Beendigung der Versicherungspolice mit Bezug auf diejenige Firma, welche den mit dem Verlust involvierten Inhaber beschäftigt, entdeckt werden, je nachdem was zuerst geschieht. Nach Kenntnisnahme oder Entdeckung eines Verlusts oder eines Ereignisses welches zur Stellung einer Forderung Anlass geben könnte, muss die Firma die Versicherungsnehmerin unverzüglich benachrichtigen und dieser detaillierte Verlustnachweise binnen 30 Tagen nach Entdeckung des Verlusts übermitteln. Die Firma muss der Versicherungsnehmerin ein Haftungsausschlussgesuch ge-mäss Schadensformular der Versicherungsnehmerin schriftlich zustellen, dem Inhaber die Annullation seiner Karte schriftlich mitteilen und diesen zur sofortigen Bezahlung aller Ausstände an die Versicherungsnehmerin sowie zur sofortigen Rückgabe der Karte an die Firma auffordern. Die Firma muss sich nach Kräften bemühen, die Karte vom Inhaber zurückzuerlangen und diese, in zwei Teile zerschnitten, der Bank retournieren. Die Firma muss der Versicherungsnehmerin unverzüglich schriftlich mitteilen, ob das Anstellungsverhältnis mit dem betreffenden Inhaber beendet worden ist. 5. Folgen bei Pflichtverletzungen Bei Verletzung der der Firma obliegenden, nach Massgabe der zwischen dem Versicherer und der Versicherungsnehmerin vereinbarten Pflichten, kann der Versicherer seine Leistungen kürzen oder verweigern. 6. Forderungen gegenüber dem Inhaber Im Falle einer Zahlung gemäss vorliegender Versicherung tritt der Versicherer in alle Rechte der Versicherungsnehmerin und der Firma zwecks Regressnahme gegen den betreffenden Inhaber und allfällige Dritte ein und die Firma muss alle zur Geltendmachung solcher Regressrechte dienenden Unterlagen, etc. zur Verfügung stellen. Die Firma muss ihrerseits nach Eintritt des Verlusts alle Handlungen unterlassen, welche die Geltendmachung solcher Rechte präjudizieren könnten. 7. Ausschlüsse Kein Versicherungsschutz besteht für Verluste, verursacht durch einen Inhaber i) in Ausübung der geschäftlichen Verrichtungen zu Gunsten der Firma, oder ii) anderweitig während der Zeit seiner Anstellung bei der Firma, oder iii) vor der Zeit seiner Anstellung bei der Firma, soweit die Firma von missbräuchlichen Karteneinsätzen des Inhabers Kenntnis hatte. Der Versicherer haftet nicht für weitere missbräuchliche Karteneinsätze, welche nach Entdeckung missbräuchlicher Karteneinsätze noch durchgeführt werden. Alle Gelder des Inhabers, welche sich bei Entdeckung des Verlusts in den Händen der Firma befinden und Gelder, welche ohne den missbräuchlichen Karteneinsatz des Inhabers diesem seitens der Firma geschuldet wären, werden vom Verlust abgezogen. Der Versicherer ist nicht haftbar für i) Zinsverluste oder Folgeschäden irgendwelcher Art, ii) für Verluste, welche durch Handlungen eines Inhabers verursacht wurden, welche vor dem Beitrittsdatum für den betreffenden Inhaber begangen wurden, iii) für Belastungen, welche durch den Einkauf von Waren oder Dienstleitungen zu Gunsten der Firma oder Dritter, unabhängig vom Inhaber, gemäss Instruktionen der Firma mit deren stillschweigender Einwilligung verursacht wurden, wenn diese Waren oder Dienstleistungen typischerweise und regelmässig von der Firma eingekauft werden, iv) für Belastungen, welche durch einen Inhaber nach Entdeckung des Verlusts durch die Firma verursacht wurden oder Belastungen, welche innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt eines Gesuchs um Sperre einer Karte durch die Bank verursacht wurden, was immer zuerst geschieht, v) für Bargeld-Bezüge nach Mitteilung der Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder des Entzugs der Karte durch die Firma, was immer zuerst geschieht, vi) für Bargeld-Bezüge, welche USD 300 pro Tag oder maximal USD 1,000 übersteigen und welche vor Mitteilung der Kündigung des Arbeitsverhätlnisses oder des Entzugs der Karte durch Firma mit Bezug auf nicht UK Visa und MasterCard Mitgliedsbanken getätigt wurden, was immer zuerst geschieht vii) für Bargeld-Bezüge, welche GBP 200 pro Tag oder maximal GBP 600 übersteigen und welche vor Mitteilung der Kündigung des Arbeitsverhältnisse oder des Entzugs der Karte durch die Firma mit Bezug auf UK Visa und MasterCard Mitgliedsbanken getätigt wurden, was immer zuerst geschieht. 8. Gerichtsstand Für das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmerin und der Firma sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Visa und MasterCard Business Karten und Visa reload Business Karten massgebend. Hierbei handelt es sich um einen Auszug der englischen Versicherungspolice. Im Schadenfall gilt ausschliesslich die englische Originalversion. der Firma Name/ Name/ * Muss gemäss Handelsregister unterschriftsberechtigt sein (*) (*) Cornèr Banca SA, Cornèrcard, Via Canova 16, 6901 Lugano, Tel: /7

7 Wichtig: Bitte Antrag in Blockschrift vollständig ausfüllen und einsenden. Liste der unterschriftsberechtigten Personen 1. Firmendaten Firma Branche Sitz/Filiale Holding/Konzernzugehörigkeit Strasse/Nr. Telefon Fax Zuständig für Kreditkarten Name 2. Feststellung der unterschriftsberechtigten Personen Die nachstehende Liste ist mit Bezug auf juristische Personen (nachstehend Firma ) auszustellen, deren zeichnungsberechtigte Personen nicht bzw. nicht vollständig aus dem Handelsregister ersichtlich sind. Die nachfolgende Liste enthält die Personalien sämtlicher Personen, die ohne im Handelsregister mit Zeichnungsberechtigung eingetragen zu sein - berechtigt sind, für die betreffende Firma zu zeichnen. Die Liste ist von zeichnungsberechtigten Personen, welche im Zeitpunkt der Ausstellung der Liste im Handelsregister mit entsprechender Zeichnungsberechtigung eingetragen sind, zu unterzeichnen. 1. Name 2. Name m Einzelunterschrift m Kollektivunterschrift zu zweit m Einzelunterschrift m Kollektivunterschrift zu zweit 3. Name 4. Name m Einzelunterschrift m Kollektivunterschrift zu zweit m Einzelunterschrift m Kollektivunterschrift zu zweit 5. Name 6. Name m Einzelunterschrift m Kollektivunterschrift zu zweit m Einzelunterschrift m Kollektivunterschrift zu zweit Die Firma verpflichtet sich, der Cornèr Bank AG Änderungen ohne Verzug und von sich aus schriftlich mitzuteilen. Rechtsgültige (en) der Firma gemäss Handelsregister 7 7 Name(n)/(n) Bitte vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular senden an: Cornèr Bank AG, Cornèrcard, Via Canova 16, 6901 Lugano Cornèr Banca SA, Cornèrcard, Via Canova 16, 6901 Lugano, Tel: /7

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