Mehr Gerechtigkeit, mehr Wahlfreiheit, mehr Wettbewerb.

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1 Mehr Gerechtigkeit, mehr Wahlfreiheit, mehr Wettbewerb. Die Bürgerversicherung im Vergleich. Die SPD hat sich auf ihrem Bochumer Parteitag im November für eine solidarische Bürgerversicherung für alle entschieden. Die CDU hat sich auf ihrem Leipziger Parteitag für das Reformmodell der Kopfpauschale entschieden und damit für den Abschied von der Solidarversicherung im Gesundheitswesen. Bürgerversicherung und Kopfpauschale stehen politisch nicht allein für Reformen der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern gleichzeitig auch für eine Grundsatzentscheidung. Es geht um die Frage, ob das größte Lebensrisiko eines Menschen, nämlich Krankheit, eine Angelegenheit der solidarischen Gemeinschaft ist, oder ob jeder Einzelnen für sich selbst zu sorgen hat. Damit ist auch die Kernfrage berührt, wie der Sozialstaat in Zukunft aussehen soll. Die Kopfpauschale ist ein Konzept aus wirklichkeitsfremden Modellwelten. Im wirklichen Leben bedeutet sie: weniger Solidarität, weniger Gerechtigkeit und weniger Wettbewerb im Gesundheitssystem. Dies scheint auch die CDU-Vorsitzende Angela Merkel langsam zu verstehen. Noch im Oktober hat sie den Frontalangriff auf das Solidarprinzip im Gesundheitssystem gestartet: Hausmeister und Manager sind vor dem Herrgott gleich. (Merkel im Oktober ) Inzwischen versucht sie das exakte Gegenteil, nämlich die Kopfpauschale als genauso gerecht wie die Bürgerversicherung darzustellen: In der Tat, es gibt eine Gemeinsamkeit zwischen Prämienmodell [gemeint ist die Kopfpauschale] und Bürgerversicherung - alle sollen sich am Solidarausgleich für die Schwächeren in der Gesellschaft, für die Kinder und für die Bezieher niedriger Einkommen beteiligen An diesem Ausgangspunkt sind beide Konzepte gar nicht so weit auseinander (Merkel im August ) Dies gleicht aber der Quadratur des Kreises. Wer Gerechtigkeit fordert, kann keine Kopfpauschale wollen.

2 Bürgerversicherung und Kopfpauschale im Vergleich Versichertenkreis Bürgerversicherung Kopfpauschale Die Bürgerversicherung schließt alle Die bisherigen Modelle der ein, das heißt, die Kopfpauschale beziehen sich Versicherungspflichtgrenze wird ausschließlich auf die Mitglieder der aufgehoben. Die Trennung zweier gesetzliche Krankenversicherung. Die Versicherungssysteme, die sonst Trennung von gesetzlicher nirgendwo in der EU existiert, entfällt. Versicherung und privater Am Prinzip der Bürgerversicherung Versicherung, das heißt die müssen sich dann auch die privaten Versicherungspflichtgrenze bleibt Krankenversicherer orientieren. bestehen. Beitrag / Pauschale Wahlfreiheit Wettbewerb Gerechtigkeit Es bleibt bei einem Beitrag, der sich bis zur Beitragsbemessungsgrenze am Einkommen orientiert. Dies stellt die solidarische Finanzierung der Ausgaben sicher und orientiert sich an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Einzelnen. Erstmals gibt es wirkliche Wahlfreiheit. Jeder kann in Zukunft frei wählen, ob er den Bürgerversicherungstarif einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse in Anspruch nimmt. Private und gesetzliche Kassen müssen im Rahmen der Bürgerversicherung einen definierten Mindeststandard erfüllen. Auf dieser Basis konkurrieren sie und müssen gute Qualität und Effizienz sicherstellen. Dieser Wettbewerb stärkt das System und sorgt dafür, dass es bezahlbar bleibt. Betrachtet man das Krankheitsrisiko als größtes Lebensrisiko, das niemand allein schultern kann, ist die Gerechtigkeit nur bei der solidarischen, einkommensbezogenen Versicherung gewahrt. Nur so wird jedem, unabhängig von seinem Einkommen, der Zugang zur medizinisch notwendigen Versorgung gewährleistet. Für jeden Erwachsenen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird eine Kopfpauschale von monatlich erhoben. Durch einen Teil der Arbeitgeberbeiträge wird diese Pauschale auf aufgestockt. So viel bekommen die Kassen für jeden Versicherten. Die alte Trennung in ein privates System und ein gesetzliches System wird nicht angetastet. Besserverdienende und Menschen mit guten Risiken bleiben privilegiert. Sie können sich privat versichern. Beamte müssen sich weiter privat versichern, auch wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung besser gestellt wären. Die privaten Kassen müssen nicht mit den gesetzlichen Kassen konkurrieren. Sie haben weiterhin das Sonderrecht zur Rosinenpickerei. Die Kopfpauschale reicht für die notwendige medizinische Versorgung auf heutigem Niveau nicht aus. Leistungskürzungen oder hohe Zuzahlungen wären die Folge. Wer einen geringeren Lohn oder eine kleine Rente hat, wird stärker belastet. Das ist ungerecht.

3 Beitragsbemessung Einbeziehung aller Einkommensarten Verteilungswirkung Sozialausgleich Zur Bemessung der Beiträge wird, wie bisher, bis zur Beitragsbemessungsgrenze das Einkommen zugrundegelegt, von dem ein prozentualer Anteil als Beitrag geleistet wird. Das Einkommen aus Kapital erlangt eine wachsende Bedeutung. In der Bürgerversicherung sollen daher alle Einkommen berücksichtigt werden. Damit wird die finanzielle Leistungsfähigkeit angemessener berücksichtigt. Überdies wird die bisherige Ungleichbehandlung von Einkommen beseitigt. Der Einbezug aller Personengruppen und aller Einkommensarten führt zu einer gerechteren Verteilung der Beitragslasten und kommt somit insbesondere Geringverdienern, Rentnern und Familien zugute. Zusätzliche Beiträge müssten dann diejenigen leisten, die hohe Vermögenseinkommen haben. Der Sozialausgleich findet weiterhin innerhalb des System aufgrund der einkommensbezogenen Beiträge statt. Das ist das bewährte Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird auf alle ausgeweitet. Entfällt, da einkommensunabhängig die Kopfpauschale eingezogen wird. Entfällt, da einkommensunabhängig die Kopfpauschale eingezogen wird. Wer allerdings Sozialausgelich beantragt, muss sämtliche Einkünfte offen legen. Die Kopfpauschale belastet die unteren Einkommensgruppen (geringe Einkommen, Rentner, Familien) und entlastet Gutverdiener, insbesondere auch Kinderlose und Alleinstehende. Auch das Kopfpauschalenmodell will die Gesamtbelastung eines Haushaltes begrenzen (auf % des Bruttoeinkommens). Dazu werden bei Geringverdienern Zuschüsse erforderlich. Das heißt, dass ein neues Antrags- und Bewilligungsverfahren für Zuschüsse installiert werden muss, das Jahr für Jahr Millionen Anträge bearbeiten muss. Millionen werden zu Bittstellern. Die Zuschüsse zu den Kopfpauschalen, die den Sozialausgleich sicherstellen sollen, müssen aus Arbeitgeber-Beiträgen oder Steuern finanziert werden. Dazu sind bis zu Mrd. erforderlich. Dies ließe sich einerseits nur über höhere Steuern (Mehrwertsteuer oder Erhöhung des Solidaritätszuschlags) finanzieren, andererseits wäre dies immer wieder Gegenstand von Haushaltsgesetzgebung, zumal der Zuschussbedarf in den Folgejahren unabsehbar ist.

4 Familienmitversicher ung Arbeitgeberbeiträge Lohnnebenkosten Beitragsrisiko Bürokratie Die Familienmitversicherung bleibt auch in der Bürgerversicherung bestehen. Für die Erwerbseinkommen bleibt es bei der paritätischen Finanzierung. Der Einbezug der anderen Einkommen entlastet allerdings auch auf Arbeitgeberseite die Beiträge. Für die Unternehmen bleibt der Anreiz, sich für Strukturreformen im Gesundheitssystem einzusetzen. Durch den Einbezug aller Personen und aller Einkommensarten werden die Lohnnebenkosten unmittelbar entlastet. Das Risiko steigender Kosten und Beiträge trägt die gesamte Versichertengemeinschaft. Die Bürgerversicherung behält die bisherigen Verfahren des Beitragseinzugs bei. Auch für den Einbezug anderer Einkommensarten gibt es bereits bewährte Verfahren. Eine neue oder mehr Bürokratie ist nicht erforderlich. Die bisherige Mitversicherung von Familienmitgliedern entfällt. Jeder Erwachsene zahlt die Kopfpauschale, Kinder die Hälfte. Der Kinderbeitrag soll steuerfinanziert sein, was zusätzliche Mittel erfordert. (Kindermitversicherung heute im GKV-System: Mrd..) Der Arbeitgeberbeitrag wird bei, % eingefroren. Damit verfehlt die Union das Ziel, die Krankenversicherungskosten von den Lohnkosten abzukoppeln. Eine Entkoppelung der Krankenversicherungkosten von den Lohnkosten findet nicht statt. Die Arbeitgeber werden aber aus der Verantwortung im Gesundheitswesen entlassen. Langfristig müssen die Krankenversicherungskosten in die Lohnfindung einfließen. Das heißt, die Entkopplung findet entweder nicht statt, oder steigende Prämien auf Arbeitnehmer verdrängen andere Vorsorgeausgaben oder die Konsumausgaben. Das Risiko steigender Prämien wird zunächst voll auf die Versicherten übertragen. Mittelbar aber auch auf den Steuerzahler. Das Beispiel Schweiz zeigt, das hier eine unbeherrschbare Kostenspirale entstehen kann. Das Kopfpauschalenmodell führt durch seine komplizierten Ausgleichsverfahren zu einer gewaltigen Bürokratie, die entweder bei den Kassen oder bei den Finanzämtern angesiedelt werden müsste. Im übrigen würden Millionen Menschen zu Bittstellern bei den Behörden, wenn sie ihren Zuschussanspruch belegen müssen.

5 Kapitaldeckung Zusammenwirkung mit anderen Reformen Kapitaldeckungselemente in der Krankenversicherung sind unabhängig von der jeweiligen Finanzierungsgrundlage und können in beiden Systemen angewendet werden. Sie sind jedoch nach allgemeiner Erkenntnis in der Krankenversicherung nur bedingt sinnvoll, weil die zukünftigen Ausgaben kaum vorhersehbar sind. Im übrigen unterliegen Kapitaldeckungssysteme den bekannten volkswirtschaftlichen Risiken. Die Bürgerversicherung setzt die Sozialreformen der Bundesregierung konsequent fort. Unterm Strich bedeutet dies eine deutliche Entlastung der Lohnnebenkosten und der Einkommen. Die stärkt das Wachstum und schafft Arbeit. Kapitaldeckungselemente in der Krankenversicherung sind unabhängig von der jeweiligen Finanzierungsgrundlage und können in beiden Systemen angewendet werden. Sie sind jedoch nach allgemeiner Erkenntnis in der Krankenversicherung nur bedingt sinnvoll, weil die zukünftigen Ausgaben kaum vorhersehbar sind. Im übrigen unterliegen Kapitaldeckungssysteme den bekannten volkswirtschaftlichen Risiken. Die CSU hat der CDU vorgerechnet, dass ihre Reformvorstellungen in der Summe nicht finanzierbar sind. Es klafft ein Finanzierungsloch von rund Mrd., davon entfallen alleine auf den Ausgleich der Kopfpauschale Mrd.. Die Kopfpauschale ist der größte Brocken des ungedeckten Schecks der CDU.

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