Anlage 5a Gefährdungs- und Beobachtungsbogen 1 Dokumentation möglicher Kindeswohlgefährdung für Kinder 0 bis 1 Jahr, Säuglinge

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1 Anlage 5a Gefährdungs- und Beobachtungsbogen 1 Dokumentation möglicher Kindeswohlgefährdung für Kinder 0 bis 1 Jahr, Säuglinge Name: Geb. Wohnort: Kind/ Säugling Vorname: in: Name: Sorgerechtsinhaber/-in Vorname: Geb. Wohnort: in: Name: Sorgerechtsinhaber /in Vorname: Geb. Wohnort: in: Geschwisterkinder Name: Geb. Wohnort Träger der Einrichtung Ort: Einrichtung/ Dienst Ort: 1 Dieser Bogen wurde leicht modifiziert und ist in der Ursprungsfassung ein Ergebnis des Caritasverbandes (Bremen), der Hans-Wendt-Stiftung (Bremen) und der Gesellschaft für innovative Sozialforschung Bremen e.v. aus dem Jahre 2004.

2 Gewichtige Anhaltspunkte für den Beginn der Beobachtung Ist die Familie über die Beobachtung informiert? ja wenn ja, wann?... Nein Anmerkungen/Gründe: Kontaktaufnahme zur zuständigen Leitungsperson und Ergebnis der kollegialen Beratung: Wurde Kontakt mit weiteren Fachkräften aufgenommen? ja nein Wenn ja, mit wem und wann? Kinderarzt Hebamme Kinder- und Jugendärztlicher Dienst andere: Anmerkungen/ Ergebnis: Wurde ein Hausbesuch durchgeführt? ja nein

3 Wenn ja, und wann mit welchem Ergebnis?

4 Dimensionen der Beobachtung, (0 1 Jahr, Säuglinge) +2 = gegeben, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit nicht beurteilbar Erscheinungsbild Früh- Mangelgeburt, Mehrlingsgeburt Chronische Krankheiten, Behinderungen Krankheitsanfälligkeit, häufige Infektionen, häufige Krankenhausaufenthalte Zeichen von Unter-/Überernährung. Hämatome, Brüche, Verbrennungen, Mehrfachverletzungen in verschiedenen Heilungsstadien Schüttelsymptome (Stauungszeichen im Kopfbereich) Auffällige Rötungen / Entzündungen im Anal- und Genitalbereich +2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben, 0 = derzeit nicht beurteilbar Grundbedürfnis: Ernährung Der Säugling nimmt regelmäßig an Gewicht zu (U-Heft) Der Säugling bekommt altersgemäße Nahrung (wird gestillt, volladaptierte Pulvermilch) Der Säugling bekommt eine ausreichende Menge an Nahrung (6 8 Flaschenmahlzeiten/Tag) Der Säugling bekommt ausreichend adäquate Flüssigkeit (ungesüßten Tee) Es wird auf hygienische Mindeststandards geachtet (saubere Fläschchen, Nuckel usw.) Grundbedürfnis: Körperpflege Der Säugling wird immer wiederkehrend gewickelt (keine nassen, herunterhängenden Windeln) Der Säugling weist keine großflächigen Hautentzündungen durch Pflegefehler auf Der Säugling weist keine regelmäßigen Schmutz oder Kotreste in Hautfalten auf (Gesäßbereich) Grundbedürfnis: Wach- und Schlafplatz Der Säugling liegt tagsüber in einem hellen, gut gelüfteten Raum (nicht verraucht, ruhig) Die Matratzen sind sauber und trocken (Sicherung gegen Rausfallen, evtl. Schlafsack) Der Säugling hat einen festen Schlafplatz Grundbedürfnis: Kleidung Die Kleidung bietet hinreichend Schutz vor Hitze, Sonne, Kälte und Nässe Der Säugling ist umgebungs-, und witterungsgemäß gekleidet (schwitzt nicht, friert nicht) Der Säugling ist entsprechend der Körpergröße gekleidet (nicht eingeschnürt, nicht zu groß) Grundbedürfnis: Behandlung von Krankheiten Die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen finden statt (U-Heft, Untersuchungen eingetragen) Krankheiten werden rechtzeitig erkannt, eine Behandlung wird eingeleitet Regelmäßige Arztbesuche finden statt, den Anweisungen des Arztes wird folge geleistet Grundbedürfnis: Schutz vor Gefahren Die Aufsicht wird verantwortungsbewusst wahrgenommen (keine Betrunkenen, Fremde) Der Säugling wird nicht über längere Zeit allein gelassen Die Eltern sind in der Lage den Säugling zu betreuen (keine Trübung durch Alkohol, Drogen) Die Eltern erkennen Gefahren in der Wohnung und verhalten sich entsprechend(z.b. allein auf dem Wickeltisch, Scherben in der Wohnung, Müll, Kippen, offene Steckdosen) Grundbedürfnis: Zuwendung durch die Bezugsperson Der Säugling wird beim Füttern in den Arm genommen (muss nicht allein trinken) Dem Säugling wird ausreichend Körperkontakt und Ansprache geboten. Mit dem Säugling wird häufig gespielt Mit dem Säugling wird Blickkontakt gehalten Der Säugling wird bei unerwünschtem Verhalten nicht gezüchtigt (z.b. Strampeln beim Wickeln) Der Säugling wird nicht ständig verschiedenen Personen zur Betreuung überlassen Der Säugling hat eine verantwortungsbewusste Bezugsperson, die beabsichtigt, langfristig für das Kind zu sorgen Grundbedürfnis: Sicherheit und Geborgenheit Das Schreien des Säuglings findet Beachtung Der Säugling ist keiner gewalttätigen Atmosphäre ausgesetzt Die Eltern machen dem Säugling nicht durch Anschreien, Schütteln oder Schlagen Angst Grundbedürfnis: Akzeptanz der Persönlichkeit Der Säugling wird nicht als Besitz betrachtet über den man nach Belieben verfügen kann Es existiert altersgerechtes Beschäftigungsmaterial für den Säugling Mit dem Säugling wird nicht nur dann geschmust, wenn das eigene Bedürfnis nach Körperkontakt und Zärtlichkeit befriedigt werden soll Kooperationsbereitschaft der Bezugspersonen

5 Die Bezugesperson wünscht Hilfe Die Bezugsperson hält sich an getroffene Vereinbarungen Die Bezugsperson hält Termine ein Die Bezugsperson beteiligt sich aktiv und kompromissbereit am Aushandlungsprozess Die Bezugsperson übernimmt Verantwortung für das Kind in allen Fragen +2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit noch nicht beurteillbar Ergebnisprotokoll der Risikoeinschätzung vom Name der teilnehmenden Fachkraft Institution Sicherheit ist... gegeben (+2) ausreichend (+1) unzureichend (-1) nicht gegeben (-2) (-1 = spezielle Hilfen sind einzuleiten, -2 = es liegt eine akute Kindeswohlverletzung vor) Begründung der Einschätzung Kann der Schutz des Kindes sichergestellt werden? ja nein Wenn nein, warum nicht? Weiterleitung an das zuständige Jugendamt 2 2 In Bremen ist dies das Amt für Soziale Dienste. Zuständig ist das jeweilige Sozialzentrum.

6 Schutzplan/ Vereinbarung zur Sicherstellung des Kindeswohls Kindbezogene Maßnahmen... Maßnahmen bezüglich der Personensorgeberechtigten... Weitere angebotene Hilfen Am heutigen Tag, wurde folgende obige Vereinbarung getroffen: Wir/ Ich habe/n als Eltern/ Mutter/Vater dafür Sorge zu tragen, dass die Mängel/Auffälligkeiten ab sofort behoben/abgestellt werden. Die Einhaltung des Vertrages wird durch die Fachkraft in folgenden Zeitabständen in Form von überprüft. Bei Vertragsbruch bzw. Nichteinhaltung der Lösungsstrategien bin ich darüber informiert, dass weitere Maßnahmen des Jugendamtes, der Polizei bzw. des Gerichts folgen können. Unterschrift der Personensorgeberechtigten Unterschrift der Fachkraft

7 Ergebnis der Überprüfung vom... Ergebnis der Überprüfung vom... Ergebnis der Überprüfung vom... Der Schutz des Kindes ist sichergestellt worden und weitere Maßnahmen sind zunächst nicht erforderlich. Das zuständige Jugendamt wird informiert. ja nein Die Schutzmaßnahmen sind nicht ausreichend und ein unmittelbares Handeln ist erforderlich. Folgende Schritte Informationsweitergabe an das zuständige Jugendamt mit der Notwendigkeit einer Innobhutnahme nach

8 wurden eingeleitet 42 SGB VIII Informationsweitergabe an die Polizei zur sofortigen Einleitung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr Einschaltung des Familiengerichts Unterbringung in einer Klinik andere: Weiterleitung an das zuständige Jugendamt Ort/ Datum Unterschrift der zuständigen Fachkraft Unterschrift des Personensorgeberechtigten Gegenzeichnung der zuständigen Leitungskraft

9 Gefährdungs- und Beobachtungsbogen 1 Dokumentation möglicher Kindeswohlgefährdung für Kinder 0 bis 3 Jahre Anlage 5b Name: Geb. Wohnort: Kind Vorname: in: Name: Geb. Wohnort: Sorgerechtsinhaber Vorname: in: Name: Geb. Wohnort: Sorgerechtsinhaber Vorname: in: Geschwisterkinder Name: Geb. Wohnort Träger Ort: Einrichtung/ Dienst Ort: 1 Dieser Bogen wurde leicht modifiziert und ist in der Ursprungsfassung ein Ergebnis des Caritasverbandes (Bremen), der Hans-Wendt-Stiftung (Bremen) und der Gesellschaft für innovative Sozialforschung Bremen e.v. aus dem Jahre 2004.

10 Gewichtige Anhaltspunkte für den Beginn der Beobachtung Ist die Familie über die Beobachtung informiert? ja nein Anmerkungen/Gründe: Kontaktaufnahme zur zuständigen Leitungsperson und Ergebnis der kollegialen Beratung: Wurde Kontakt mit weiteren Fachkräften aufgenommen? ja nein Wenn ja, mit wem? Kinderarzt Hebamme Kinder- und Jugendärztlicher Dienst andere: Anmerkungen/ Ergebnis: Wurde ein Hausbesuch durchgeführt? ja nein Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

11 Dimensionen der Beobachtung, (0/1 3 Jahre) +2 = gegeben, -2 = nicht gegeben, 0 = derzeit nicht beurteilbar Erscheinungsbild Früh- Mangelgeburt, Mehrlingsgeburt Chronische Krankheiten, Behinderungen Krankheitsanfälligkeit, häufige Infektionen, häufige Krankenhausaufenthalte Zeichen von Unter-/Überernährung Hämatome, Brüche, Verbrennungen, Mehrfachverletzungen in verschiedenen Heilungsstadien Schüttelsymptome (Stauungszeichen im Kopfbereich) Auffällige Rötungen / Entzündungen im Anal- und Genitalbereich +2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben, 0 = derzeit nicht beurteilbar Ernährung Das Gewicht des Kindes wird regelmäßig kontrolliert Die Ernährung ist altersentsprechend (gesund, ausreichend) Das Geschirr (bzw. die Flasche und Nuckel) wird sauber gehalten Der Umgang mit Süßigkeiten ist geregelt Körperpflege Das Kind wird regelmäßig gewickelt, bzw. es erfolgt eine altersgemäße Sauberkeitserziehung Das Kind wird regelmäßig gebadet und gewaschen Das Kind weist keine durch falsche Pflege bedingten wunden Stellen auf Auf eine regelmäßige Zahnpflege wird geachtet Es wird auf regelmäßiges Nägel- und Haarschneiden geachtet Räumlichkeiten für das Kind Das Kind hat ein eigenes (sauberes) Bett Der Schlafraum ist beheizbar, lüftbar und in gutem hygienischen Zustand Das Kind hat einen eigenen Platz zum Spielen (bzw. eigenes Zimmer) Das Kind hat eigene, altersgemäße Spielsachen Kleidung Die Kleidung bietet ausreichend Schutz vor Hitze, Kälte, Nässe Das Kind ist jahreszeitgemäß und sauber gekleidet Die Kleidung ist der Körpergröße und dem Alter des Kindes angemessen Gesundheit Das Kind wird zur regelmäßigen Vorsorge zum Kinderarzt gebracht.(impfungen, Zähneusw.) Ärztliche Anweisungen werden eingehalten (auch Gabe von Medikamenten) Krankheiten werden zeitig erkannt und eine wird Behandlung eingeleitet Die Eltern besitzen ein Bewusstsein für die Gesundheitsvorsorge Schutz vor Gefahren Die Aufsicht wird verantwortungsbewusst wahrgenommen (keine Betrunkenen, Fremde) Gefahrenherde in der Wohnung und auf der Straße usw. werden erkannt und behoben. Gefährliche Gegenstände werden sicher aufbewahrt. Haustiere werden sicher und für das Kind ohne Gesundheitsgefährdung gehalten. Die Eltern sind in der Lage das Kind zu betreuen (keine Trübung durch Alkohol, Drogen). Die Eltern sind sich der Gefahren durch sexuelle Belästigungen und sexuelle Übergriffe bewusst. Gefahren für sexuelle Belästigung oder sexuelle Übergriffe im sozialen Nahraum existieren nicht. Zuwendung durch die Bezugsperson/Förderung Dem Kind wird altersentsprechend (körperlicher) Kontakt und Ansprache geboten Der Fernseher wird nicht als Erziehungsersatz verwendet Dem Kind werden altersgemäße Beschäftigungs- und Spielangebote gemacht Das Kind wird bei unerwünschtem Verhalten nicht gezüchtigt (Strafen ohne Gewalt) Das Kind wird nicht ständig verschiedenen Personen zur Betreuung überlassen Das Kind ist in die Familienplanungen mit einbezogen Es existiert eine wertschätzende Haltung dem Kind gegenüber Sicherheit und Geborgenheit Unwohläußerungen des Kindes werden wahr- und ernstgenommen Das Kind ist keiner gewalttätigen Atmosphäre ausgesetzt Die Eltern machen dem Kind nicht durch Anschreien, Schlagen und verbalen Drohungen Angst Akzeptanz der Persönlichkeit

12 Das Kind wird nicht als Besitz betrachtet, über dem man nach Belieben verfügen kann Es existiert ein Platz, auf dem das Kind zur Ruhe kommen kann (bzw. in Ruhe gelassen wird) Mit dem Kind wird nicht nur dann geschmust, wenn das eigene Bedürfnis nach Körperkontakt und Zärtlichkeit befriedigt werden soll Kooperationsbereitschaft der Bezugspersonen Die Bezugesperson wünscht Hilfe Die Bezugsperson hält sich an getroffene Vereinbarungen Die Bezugsperson hält Termine ein Die Bezugsperson beteiligt sich aktiv und kompromissbereit am Aushandlungsprozess Die Bezugsperson übernimmt Verantwortung für das Kind in allen Fragen +2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben,, 0 = derzeit nicht beurteilbar Ergebnisprotokoll der Risikoeinschätzung vom Name der teilnehmenden Fachkraft Institution Sicherheit ist... gegeben (+2) ausreichend (+1) unzureichend (-1) nicht gegeben (-2) (-1 = spezielle Hilfen sind einzuleiten, -2 = es liegt eine akute Kindeswohlverletzung vor) Begründung der Einschätzung Kann der Schutz des Kindes sichergestellt werden? ja nein Wenn nein, warum nicht? Weiterleitung an das zuständige Jugendamt 2 2 In Bremen ist dies das Amt für Soziale Dienste. Zuständig ist das jeweilige Sozialzentrum.

13 Schutzplan/ Vereinbarung zur Sicherstellung des Kindeswohls Kindbezogene Maßnahmen... Maßnahmen bezüglich der Personensorgeberechtigten... Weitere angebotenen Hilfen Am heutigen Tag, wurde folgende obige Vereinbarung getroffen: Wir/ Ich habe/n als Eltern/ Mutter/Vater dafür Sorge zu tragen, dass die Mängel/Auffälligkeiten ab sofort behoben/abgestellt werden. Die Einhaltung des Vertrages wird durch die Fachkraft in folgenden Zeitabständen in Form von überprüft. Bei Vertragsbruch bzw. Nichteinhaltung der Lösungsstrategien bin ich darüber informiert, dass weitere Maßnahmen des Jugendamtes, der Polizei bzw. des Gerichts folgen können. Unterschrift der Personensorgeberechtigten Unterschrift der Fachkraft

14 Ergebnis der Überprüfung vom... Ergebnis der Überprüfung vom... Ergebnis der Überprüfung vom... Der Schutz des Kindes ist sichergestellt worden und weitere Maßnahmen sind zunächst nicht erforderlich. Das zuständige Jugendamt wird informiert. ja nein Die Schutzmaßnahmen sind nicht ausreichend und ein unmittelbares Handeln ist erforderlich. Folgende Schritte Informationsweitergabe an das zuständige Jugendamt mit der Notwendigkeit einer Innobhutnahme nach

15 wurden eingeleitet 42 SGB VIII Informationsweitergabe an die Polizei zur sofortigen Einleitung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr Einschaltung des Familiengerichts Unterbringung in einer Klinik andere: Weiterleitung an das zuständige Jugendamt Ort/ Datum Unterschrift der zuständigen Fachkraft Unterschrift des Personensorgeberechtigten Gegenzeichnung der zuständigen Leitungskraft

16 Gefährdungs- und Beobachtungsbogen 1 Dokumentation möglicher Kindeswohlgefährdung für Kinder 3 bis 6 Jahre Anlage 5c Name: Geb. Wohnort: Kind Vorname: in: Name: Geb. Wohnort: Sorgerechtsinhaber Vorname: in: Name: Geb. Wohnort: Sorgerechtsinhaber Vorname: in: Geschwisterkinder Name: Geb. Wohnort Träger Ort: Einrichtung/ Dienst Ort: 1 Dieser Bogen wurde leicht modifiziert und ist in der Ursprungsfassung ein Ergebnis des Caritasverbandes (Bremen), der Hans-Wendt-Stiftung (Bremen) und der Gesellschaft für innovative Sozialforschung Bremen e.v. aus dem Jahre 2004.

17 Gewichtige Anhaltspunkte für den Beginn der Beobachtung Ist die Familie über die Beobachtung informiert? ja nein Ist das Kind über die Beobachtung informiert? ja nein Anmerkungen/Gründe: Kontaktaufnahme zur zuständigen Leitungsperson und Ergebnis der kollegialen Beratung: Wurde Kontakt mit weiteren Fachkräften aufgenommen? ja nein Wenn ja, mit wem? Kinderarzt Gesundheitsamt andere: Anmerkungen/ Ergebnis: Wurde ein Hausbesuch durchgeführt? ja nein

18 Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Dimensionen der Beobachtung, (3 6 Jahre) +2 = gegeben, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit noch nicht beurteillbar Erscheinungsbild Keine altersgemäße motorische, sensomotorische Entwicklung Chronische Krankheiten, Behinderungen Krankheitsanfälligkeit, häufige Infektionen, häufige Krankenhausaufenthalte Zeichen von Unter-/Überernährung Hämatome, Brüche, Verbrennungen, Mehrfachverletzungen in verschiedenen Heilungsstadien Schüttelsymptome (Stauungszeichen im Kopfbereich) Auffällige Rötungen / Entzündungen im Anal- und Genitalbereich Einnässen, Einkoten Chronische Müdigkeit/Mattigkeit +2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit noch nicht beurteillbar Ernährung Die Ernährung ist altersentsprechend (gesund, ausreichend, regelmäßig) Es wird auf sauberes Geschirr geachtet (auch Töpfe, Pfannen usw.) Der Umgang mit Süßigkeiten ist geregelt Das Kind bekommt etwas zu Essen mit in den Kindergarten/Hort (ausreichend, gesund) Körperpflege Es erfolgt eine altersgemäße Sauberkeitserziehung (sauber mit ca. 3,5 Jahren) Das Kind wird regelmäßig gebadet und gewaschen Auf eine regelmäßige Zahnpflege wird geachtet Es wird auf regelmäßiges Nägel- und Haarschneiden geachtet Räumlichkeiten für das Kind Das Kind hat ein eigenes, sauberes Bett möglichst abgetrennt von den Eltern Der Schlafraum ist beheizbar, und lüftbar und in gutem hygienischen Zustand Das Kind hat einen eigenen Platz zum Spielen (bzw. eigenes Zimmer) Das Kind hat eigene, altersgemäße Spielsachen Kleidung Die Kleidung bietet ausreichend Schutz vor Hitze, Kälte, Nässe Das Kind ist jahreszeitgemäß und sauber gekleidet Die Kleidung ist der Körpergröße und dem Alter des Kindes angemessen Auf regelmäßiges Wechseln der Kleidung wird geachtet Gesundheit Das Kind wird zur regelmäßigen Vorsorge zum Kinderarzt gebracht. (Impfungen, Zähne usw.) Ärztliche Anweisungen werden eingehalten (auch Gabe von Medikamenten) Krankheiten werden zeitig erkannt und eine wird Behandlung eingeleitet Es wird auf ausreichende Gelegenheit für Bewegung an frischer Luft geachtet Die Eltern besitzen ein Bewusstsein für die Gesundheitsvorsorge Schutz vor Gefahren Die Aufsicht wird verantwortungsbewusst wahrgenommen (keine Betrunkenen, Fremde) Gefahrenherde in der Wohnung und auf der Straße usw. werden erkannt und behoben. Gefährliche Gegenstände werden sicher aufbewahrt. Dem Kind wird altergemäß ein Umgang mit gefahren vermittelt (auch sexuelle Belästigung etc.) Wenn eine Begleitung auf dem Weg zum Kindergarten nötig ist, wird diese gewährleistet. Haustiere werden sicher und für das Kind ohne Gesundheitsgefährdung gehalten. Die Eltern sind in der Lage das Kind zu betreuen (keine Trübung durch Alkohol, Drogen). Gefahren für sexuelle Belästigung oder sexuelle Übergriffe existieren in der Familie nicht. Zuwendung durch die Bezugsperson/Förderung

19 Dem Kind wird altersentsprechend (körperlicher) Kontakt und Ansprache geboten Die elektronischen Medien nicht als Erziehungsersatz verwendet Dem Kind werden altersgemäße Beschäftigungs- und Spielangebote gemacht Das Kind darf mit anderen Kindern spielen Das Kind wird bei unerwünschtem Verhalten nicht gezüchtigt (Strafen ohne Gewalt) Das Kind wird nicht ständig verschiedenen Personen zur Betreuung überlassen Das Kind ist in die Familienplanungen mit einbezogen Es existiert eine wertschätzende Haltung dem Kind gegenüber Sicherheit und Geborgenheit Unwohläußerungen des Kindes werden wahr- und ernstgenommen Das Kind ist keiner gewalttätigen Atmosphäre ausgesetzt Die Eltern machen dem Kind nicht durch Anschreien, Schlagen und verbalen Drohungen Angst +2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit noch nicht beurteillbar Akzeptanz der Persönlichkeit Das Kind wird nicht als Besitz betrachtet, über den man nach belieben verfügen kann Die Eltern lassen dem Kind Raum, sie klammern nicht Es existiert ein Platz, auf dem das Kind zur Ruhe kommen kann (bzw. in Ruhe gelassen wird) Dem Kind wird Aufmerksamkeit zu teil, wenn es etwas erzählen will Das Kind wird zur Selbständigkeit ermutigt Das Kind hat keine stark eingegrenzte Bewegungsfreiheit Mit dem Kind wird nicht nur dann geschmust, wenn das eigene Bedürfnis nach Körperkontakt und Zärtlichkeit befriedigt werden soll Kooperationsbereitschaft der Bezugspersonen Die Bezugesperson wünscht Hilfe Die Bezugsperson hält sich an getroffene Vereinbarungen Die Bezugsperson hält Termine ein Die Bezugsperson beteiligt sich aktiv und kompromissbereit am Aushandlungsprozess Die Bezugsperson übernimmt Verantwortung für das Kind in allen Fragen +2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit noch nicht beurtelilbar Ergebnisprotokoll der Risikoeinschätzung vom Name der teilnehmenden Fachkraft Institution Sicherheit ist... gegeben (+2) ausreichend (+1) unzureichend (-1) nicht gegeben (-2) (-1 = spezielle Hilfen sind einzuleiten, -2 = es liegt eine akute Kindeswohlverletzung vor) Begründung der Einschätzung

20 Kann der Schutz des Kindes sichergestellt werden? ja nein Wenn nein, warum nicht? Weiterleitung an das zuständige Jugendamt 2 Schutzplan/ Vereinbarung zur Sicherstellung des Kindeswohls Kindbezogene Maßnahmen... Maßnahmen bezüglich der Personensorgeberechtigten... Weitere angebotenen Hilfen 2 In Bremen ist dies das Amt für Soziale Dienste. Zuständig ist das jeweilige Sozialzentrum.

21 Am heutigen Tag, wurde folgende obige Vereinbarung getroffen: Wir/ Ich habe/n als Eltern/ Mutter/Vater dafür Sorge zu tragen, dass die Mängel/Auffälligkeiten ab sofort behoben/abgestellt werden. Die Einhaltung des Vertrages wird durch die Fachkraft in folgenden Zeitabständen in Form von überprüft. Bei Vertragsbruch bzw. Nichteinhaltung der Lösungsstrategien bin ich darüber informiert, dass weitere Maßnahmen des Jugendamtes, der Polizei bzw. des Gerichts folgen können. Unterschrift der Personensorgeberechtigten Unterschrift der Fachkraft Ergebnis der Überprüfung vom... Ergebnis der Überprüfung vom... Ergebnis der Überprüfung vom...

22 Der Schutz des Kindes ist sichergestellt worden und weitere Maßnahmen sind zunächst nicht erforderlich. Das zuständige Jugendamt wird informiert. ja nein Die Schutzmaßnahmen sind nicht ausreichend und ein unmittelbares Handeln ist erforderlich. Folgende Schritte wurden eingeleitet Informationsweitergabe an das zuständige Jugendamt mit der Notwendigkeit einer Innobhutnahme nach 42 SGB VIII Informationsweitergabe an die Polizei zur sofortigen Einleitung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr Einschaltung des Familiengerichts Unterbringung in einer Klinik andere: Weiterleitung an das zuständige Jugendamt Ort/ Datum Unterschrift der zuständigen Fachkraft Unterschrift des Personensorgeberechtigten Gegenzeichnung der zuständigen Leitungskraft

23 Anlage 5d Gefährdungs- und Beobachtungsbogen 1 Dokumentation möglicher Kindeswohlgefährdung für Kinder 6 bis 12 Jahre Name: Geb. Wohnort: Kind Vorname: in: Name: Geb. Wohnort: Sorgerechtsinhaber Vorname: in: Name: Geb. Wohnort: Sorgerechtsinhaber Vorname: in: Geschwisterkinder Name: Geb. Wohnort Träger Ort: Einrichtung/ Dienst Ort: 1 Dieser Bogen wurde leicht modifiziert und ist in der Ursprungsfassung ein Ergebnis des Caritasverbandes (Bremen), der Hans-Wendt-Stiftung (Bremen) und der Gesellschaft für innovative Sozialforschung Bremen e.v. aus dem Jahre 2004.

24 Gewichtige Anhaltspunkte für den Beginn der Beobachtung Ist die Familie über die Beobachtung informiert? ja nein Ist das Kind über die Beobachtung informiert? ja nein Anmerkungen/Gründe: Kontaktaufnahme zur zuständigen Leitungsperson und Ergebnis der kollegialen Beratung: Wurde Kontakt mit weiteren Fachkräften aufgenommen? ja nein Wenn ja, mit wem? Kinderarzt Gesundheitsamt andere: Anmerkungen/ Ergebnis: Wurde ein Hausbesuch durchgeführt? ja nein

25 Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Dimensionen der Beobachtung, (6 12 Jahre) +2 = gegeben, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit noch nicht beurteillbar Erscheinungsbild Keine altersgemäße motorische, sensomotorische Entwicklung Chronische Krankheiten, Behinderungen Krankheitsanfälligkeit, häufige Infektionen, häufige Krankenhausaufenthalte Zeichen von Unter-/Überernährung Hämatome, Brüche, Verbrennungen, Mehrfachverletzungen in verschiedenen Heilungsstadien Schüttelsymptome (Stauungszeichen im Kopfbereich) Auffällige Rötungen / Entzündungen im Anal- und Genitalbereich Chronische Müdigkeit/Mattigkeit +2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit noch nicht beurteillbar Ernährung Die Ernährung ist altersentsprechend (gesund, ausgewogen, ausreichend) Es wird auf sauberes Geschirr geachtet (auch Töpfe, Pfannen usw.) Der Umgang mit Süßigkeiten ist geregelt Das Mahlzeiten werden regelmäßig eingenommen Für die Mahlzeiten existiert ein fester Essplatz Mindestens eine Mahlzeit wird gemeinsam eingenommen Das Kind bekommt etwas zu Essen mit in die Schule (ausreichend, gesund) Körperpflege Das Kind wird zur Körperpflege angehalten (waschen, baden) Es werden Putztechniken und zeiten vermittelt (Zähne) Es wird auf regelmäßiges Nägel- und Haarschneiden geachtet Die Körperpflege wird regelmäßig kontrolliert Räumlichkeiten für das Kind Das Kind hat ein eigenes, sauberes Bett abgetrennt von den Eltern Der Schlafraum ist beheizbar, lüftbar und in gutem hygienischen Zustand Das Kind hat einen eigenen Platz zum Spielen/Hausaufgabenmachen (bzw. eigenes Zimmer) Das Kind hat eigene, altersgemäße Spielsachen Kleidung Die Kleidung bietet ausreichend Schutz vor Hitze, Kälte, Nässe Das Kind ist jahreszeitgemäß und sauber gekleidet Die Kleidung ist der Körpergröße und dem Alter des Kindes angemessen Auf das regelmäßige Wechseln der Kleidung wird geachtet Gesundheit Arzt- und Zahnarztbesuche finden regelmäßig statt Ärztliche Anweisungen werden eingehalten (auch Gabe von Medikamenten) Krankheiten werden zeitig erkannt und eine wird Behandlung eingeleitet Es wird auf ausreichende Gelegenheit für Bewegung an frischer Luft geachtet Das Kind nimmt keine Drogen Die Eltern besitzen ein Bewusstsein für die Gesundheitsbelange des Kindes Schutz vor Gefahren Die Aufsicht wird verantwortungsbewusst wahrgenommen (keine Betrunkenen, Fremde) Gefahrenherde in der Wohnung und auf der Straße usw. werden erkannt und behoben Gefährliche Gegenstände werden sicher aufbewahrt Dem Kind wird altergemäß ein Umgang mit Gefahren vermittelt (auch sexueller Übergriffe) Haustiere werden sicher und für das Kind ohne Gesundheitsgefährdung gehalten Die Eltern sind in der Lage das Kind zu betreuen (keine Trübung durch Alkohol, Drogen) Gefahren für sexuelle Belästigung oder sexuelle Übergriffe existieren in der Familie nicht Die Eltern haben eine realitätsgerechte und altersbezogene Einschätzung der Fähigkeit der Kinder im Umgang mit Gefahren +2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit noch nicht beurteillbar

26 Zuwendung durch die Bezugsperson/Förderung Dem Kind wird altersentsprechend (körperlicher) Kontakt und Ansprache geboten Die elektronischen Medien werden nicht als Erziehungsersatz verwendet Dem Kind werden altersgemäße Beschäftigungs- und Spielangebote gemacht Das Kind darf mit anderen Kindern spielen Das Kind wird bei unerwünschtem Verhalten nicht gezüchtigt (Strafen ohne Gewalt) Das Kind wird nicht ständig verschiedenen Personen zur Betreuung überlassen Das Kind ist in die Familienplanungen mit einbezogen Es wird auf pünktlichen und regelmäßigen Schulbesuch geachtet Es stehen die benötigten Schulmaterialien in gutem Zustand zur Verfügung Die Eltern nehmen an den Elternversammlungen teil Das Kind hat Anbindung an einen Verein Es existiert eine wertschätzende Haltung dem Kind gegenüber (Förderung der Fähigkeiten) Sicherheit und Geborgenheit Unwohläußerungen des Kindes werden wahr- und ernstgenommen Das Kind ist keiner gewalttätigen Atmosphäre ausgesetzt Die Eltern machen dem Kind nicht durch Anschreien, Schlagen und verbalen Drohungen Angst Es existieren verlässliche (aber auch veränderbare) Regeln und Grenzen im Haushalt (und im Verhalten) Akzeptanz der Persönlichkeit Das Kind wird nicht als Besitz betrachtet, über dem man nach Belieben verfügen kann Die Eltern lassen dem Kind Raum, sie klammern nicht Es existiert ein Platz, auf dem das Kind zur Ruhe kommen kann (bzw. in Ruhe gelassen wird) Dem Kind wird Aufmerksamkeit zu teil, wenn es etwas erzählen will Das Kind wird zur Selbständigkeit ermutigt Das Kind hat eigene Kontakte zu Gleichaltrigen Die Intimsphäre des Kindes wird gewahrt Kooperationsbereitschaft der Bezugspersonen Die Bezugesperson wünscht Hilfe Die Bezugsperson hält sich an getroffene Vereinbarungen Die Bezugsperson hält Termine ein Die Bezugsperson beteiligt sich aktiv und kompromissbereit am Aushandlungsprozess Die Bezugsperson übernimmt Verantwortung für das Kind in allen Fragen +2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit noch nicht beurteillbar Ergebnisprotokoll der Risikoeinschätzung vom Name der teilnehmenden Fachkraft Institution Sicherheit ist... gegeben (+2) ausreichend (+1) unzureichend (-1) nicht gegeben (-2) (-1 = spezielle Hilfen sind einzuleiten, -2 = es liegt eine akute Kindeswohlverletzung vor) Begründung der Einschätzung

27 Kann der Schutz des Kindes sichergestellt werden? ja nein Wenn nein, warum nicht? Weiterleitung an das zuständige Jugendamt 2 Schutzplan/ Vereinbarung zur Sicherstellung des Kindeswohls Kindbezogene Maßnahmen... Maßnahmen bezüglich der Personensorgeberechtigten... Weitere angebotenen Hilfen 2 In Bremen ist dies das Amt für Soziale Dienste. Zuständig ist das jeweilige Sozialzentrum.

28 Am heutigen Tag, wurde folgende obige Vereinbarung getroffen: Wir/ Ich habe/n als Eltern/ Mutter/Vater dafür Sorge zu tragen, dass die Mängel/Auffälligkeiten ab sofort behoben/abgestellt werden. Die Einhaltung des Vertrages wird durch die Fachkraft in folgenden Zeitabständen in Form von überprüft. Bei Vertragsbruch bzw. Nichteinhaltung der Lösungsstrategien bin ich darüber informiert, dass weitere Maßnahmen des Jugendamtes, der Polizei bzw. des Gerichts folgen können. Unterschrift der Personensorgeberechtigten Unterschrift der Fachkraft Ergebnis der Überprüfung vom... Ergebnis der Überprüfung vom... Ergebnis der Überprüfung vom...

29 Der Schutz des Kindes ist sichergestellt worden und weitere Maßnahmen sind zunächst nicht erforderlich. Das zuständige Jugendamt wird informiert. ja nein Die Schutzmaßnahmen sind nicht ausreichend und ein unmittelbares Handeln ist erforderlich. Folgende Schritte wurden eingeleitet Informationsweitergabe an das zuständige Jugendamt mit der Notwendigkeit einer Innobhutnahme nach 42 SGB VIII Informationsweitergabe an die Polizei zur sofortigen Einleitung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr Einschaltung des Familiengerichts Unterbringung in einer Klinik andere: Weiterleitung an das zuständige Jugendamt Ort/ Datum Unterschrift der zuständigen Fachkraft Unterschrift des Personensorgeberechtigten Gegenzeichnung der zuständigen Leitungskraft

30 Anlage 5e Gefährdungs- und Beobachtungsbogen 1 Dokumentation möglicher Kindeswohlgefährdung für Kinder/ Jugendliche 12 bis 14 Jahre Name: Geb. Wohnort: Kind Vorname: in: Name: Geb. Wohnort: Sorgerechtsinhaber Vorname: in: Name: Geb. Wohnort: Sorgerechtsinhaber Vorname: in: Geschwisterkinder Name: Geb. Wohnort Träger Ort: Einrichtung/ Dienst Ort: 1 Dieser Bogen wurde leicht modifiziert und ist in der Ursprungsfassung ein Ergebnis des Caritasverbandes (Bremen), der Hans-Wendt-Stiftung (Bremen) und der Gesellschaft für innovative Sozialforschung Bremen e.v. aus dem Jahre 2004.

31 Gewichtige Anhaltspunkte für den Beginn der Beobachtung Ist die Familie über die Beobachtung informiert? ja nein Ist das Kind über die Beobachtung informiert? ja nein Anmerkungen/Gründe: Kontaktaufnahme zur zuständigen Leitungsperson und Ergebnis der kollegialen Beratung: Wurde Kontakt mit weiteren Fachkräften aufgenommen? ja nein Wenn ja, mit wem? Kinderarzt Gesundheitsamt andere: Anmerkungen/ Ergebnis: Wurde ein Hausbesuch durchgeführt? ja nein

32 Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Dimensionen der Beobachtung, (12 14 Jahre) +2 = gegeben, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit noch nicht beurteillbar Erscheinungsbild Keine altersgemäße motorische, sensomotorische Entwicklung Chronische Krankheiten, Behinderungen Krankheitsanfälligkeit, häufige Infektionen, häufige Krankenhausaufenthalte Zeichen von Unter-/Überernährung Hämatome, Brüche, Verbrennungen, Mehrfachverletzungen in verschiedenen Heilungsstadien Schüttelsymptome (Stauungszeichen im Kopfbereich) Auffällige Rötungen / Entzündungen im Anal- und Genitalbereich Chronische Müdigkeit/Mattigkeit +2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit noch nicht beurteillbar Ernährung Die Ernährung ist altersentsprechend (gesund, ausgewogen, ausreichend) Es wird auf sauberes Geschirr geachtet (auch Töpfe, Pfannen usw.) Der Umgang mit Süßigkeiten ist geregelt Das Mahlzeiten werden regelmäßig eingenommen Für die Mahlzeiten existiert ein fester Essplatz Mindestens eine Mahlzeit wird gemeinsam eingenommen Auf Umgangsformen bein Essen wird geachtet Der Jugendliche bekommt etwas zu Essen mit in die Schule/Ausbildung (ausreichend, gesund) Körperpflege Der Jugendliche wird zur Körperpflege angehalten (waschen, baden) Es sind ausreichend Hygieneartikel vorhanden Es wird auf regelmäßiges Nägel- und Haarschneiden geachtet Die Körperpflege wird regelmäßig unter Beachtung der Intimsphäre - kontrolliert Räumlichkeiten Der Jugendliche hat ein eigenes, sauberes Bett abgetrennt von den Eltern Der Schlafraum ist beheizbar, lüftbar und in gutem hygienischen Zustand Der Jugendliche hat einen eigenen Platz zum Spielen/für Hausaufgaben (bzw. eigenes Zimmer) Der Jugendliche hat eigene, altersgemäße Spielsachen Kleidung Die Kleidung bietet ausreichend Schutz vor Hitze, Kälte, Nässe Der Jugendliche ist jahreszeitgemäß und sauber gekleidet, die Kleidung ist nicht defekt Die Kleidung ist der Körpergröße und dem Alter des Jugendlichen angemessen Auf das regelmäßige Wechseln der Kleidung wird geachtet Gesundheit Arzt- und Zahnarztbesuche finden regelmäßig statt (z.b. Notwendigkeit einer Zahnspange) Ärztliche Anweisungen werden eingehalten (auch Gabe von Medikamenten) Krankheiten werden zeitig erkannt und eine wird Behandlung eingeleitet Der Jugendliche nimmt keine Drogen Die Eltern besitzen ein Bewusstsein für die Gesundheitsbelange des Jugendlichen Schutz vor Gefahren

33 Die Aufsicht wird verantwortungsbewusst wahrgenommen (keine Betrunkenen, Fremde) Gefahrenherde in der Wohnung und auf der Straße usw. werden erkannt und behoben Gefährliche Gegenstände werden sicher aufbewahrt Dem Jugendlichen wird altergemäß ein Umgang mit Gefahren vermittelt (auch sexueller Übergriffe) Haustiere werden sicher und für den Jugendlichen ohne Gesundheitsgefährdung gehalten. Die Eltern sind in der Lage den Jugendlichen zu betreuen (keine Trübung durch Alk/Drogen) Die Eltern vermitteln den Jugendlichen die Gefahren von legalen und von illegalen Drogen Gefahren für sexuelle Belästigung oder sexuelle Übergriffe existieren in der Familie nicht. Der Jugendliche ist nicht kriminell Der Jugendliche ist nicht Mitglied in einer kriminellen Clique Die Eltern haben eine realitätsgerechte und altersbezogene Einschätzung der Fähigkeit des Jugendlichen im Umgang mit Gefahren +2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit noch nicht beurteillbar Zuwendung durch die Bezugsperson/Förderung Dem Jugendlichen wird altersentsprechend (körperlicher) Kontakt und Ansprache geboten Die elektronischen Medien werden nicht als Erziehungsersatz verwendet Dem Jugendlichen werden altersgemäße Beschäftigungs- und Spielangebote gemacht Der Jugendliche darf mit anderen Kindern spielen Der Jugendliche wird bei unerwünschtem Verhalten nicht gezüchtigt (Strafen ohne Gewalt) Der Jugendliche wird nicht ständig verschiedenen Personen zur Betreuung überlassen Der Jugendliche ist in die Familienplanungen mit einbezogen Es wird auf pünktlichen und regelmäßigen Schulbesuch geachtet Es stehen die benötigten Schulmaterialien in gutem Zustand zur Verfügung Die Eltern nehmen an den Elternversammlungen teil Der Jugendliche hat Anbindung an einen Verein/Club/Organisation Es existiert eine wertschätzende Haltung dem Kind gegenüber (Förderung der Fähigkeiten) Konflikte werden angesprochen und konstruktiv gelöst ohne Gewalt anzuwenden Ist der Jugendliche nicht zu Haus, ist der Aufenthaltsort bekannt Sicherheit und Geborgenheit Unwohläußerungen des Jugendlichen werden wahr- und ernstgenommen Der Jugendliche ist keiner gewalttätigen Atmosphäre ausgesetzt Es existieren verlässliche (aber auch veränderbare) Regeln und Grenzen Die existierenden Regeln und Grenzen werden eingehalten Die Eltern machen dem Jugendlichen nicht durch Anschreien, Schlagen und verbalen Drohungen Angst Akzeptanz der Persönlichkeit Der Jugendliche wird nicht als Besitz betrachtet, über dem man nach Belieben verfügen kann Die Eltern lassen dem Jugendlichen Raum, sie klammern nicht Dem Jugendlichen wird Aufmerksamkeit zu teil, wenn es etwas erzählen will Der Jugendliche wird zu Selbständigkeit ermutigt Die Intimsphäre des Kindes wird gewahrt (z.b. auch Geheimnisse) Der Jugendliche darf eigene Entscheidungen fällen (z.b. Freundeskreis) Vorhandensein eines eigenen Netzwerkes für den Jugendlichen (Peergroup) Es existiert ein Platz, auf dem der Jugendlichen zur Ruhe kommen kann (bzw. in Ruhe gelassen wird) Kooperationsbereitschaft der Bezugspersonen Die Bezugesperson wünscht Hilfe Die Bezugsperson hält sich an getroffene Vereinbarungen Die Bezugsperson hält Termine ein Die Bezugsperson beteiligt sich aktiv und kompromissbereit am Aushandlungsprozess Die Bezugsperson übernimmt Verantwortung für den Jugendlichen in allen Fragen Der/die Jugendliche ist zur Kooperation bereit +2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit noch nicht beurteillbar

34 Ergebnisprotokoll der Risikoeinschätzung vom Name der teilnehmenden Fachkraft Institution Sicherheit ist... gegeben (+2) ausreichend (+1) unzureichend (-1) nicht gegeben (-2) (-1 = spezielle Hilfen sind einzuleiten, -2 = es liegt eine akute Kindeswohlverletzung vor) Begründung der Einschätzung Kann der Schutz des Kindes sichergestellt werden? ja nein Wenn nein, warum nicht? Weiterleitung an das zuständige Jugendamt 2 2 In Bremen ist dies das Amt für Soziale Dienste. Zuständig ist das jeweilige Sozialzentrum.

35 Schutzplan/ Vereinbarung zur Sicherstellung des Kindeswohls Kindbezogene Maßnahmen... Maßnahmen bezüglich der Personensorgeberechtigten... Weitere angebotenen Hilfen Am heutigen Tag, wurde folgende obige Vereinbarung getroffen: Wir/ Ich habe/n als Eltern/ Mutter/Vater dafür Sorge zu tragen, dass die Mängel/Auffälligkeiten ab sofort behoben/abgestellt werden. Die Einhaltung des Vertrages wird durch die Fachkraft in folgenden Zeitabständen in Form von überprüft. Bei Vertragsbruch bzw. Nichteinhaltung der Lösungsstrategien bin ich darüber informiert, dass weitere Maßnahmen des Jugendamtes, der Polizei bzw. des Gerichts folgen können. Unterschrift der Personensorgeberechtigten Unterschrift der Fachkraft

36 Ergebnis der Überprüfung vom... Ergebnis der Überprüfung vom... Ergebnis der Überprüfung vom... Der Schutz des Kindes ist sichergestellt worden und weitere Maßnahmen sind zunächst nicht erforderlich. Das zuständige Jugendamt wird informiert. ja nein Die Schutzmaßnahmen sind nicht ausreichend und ein unmittelbares Handeln ist erforderlich. Folgende Schritte wurden eingeleitet Informationsweitergabe an das zuständige Jugendamt mit der Notwendigkeit einer Innobhutnahme nach 42 SGB VIII

37 Informationsweitergabe an die Polizei zur sofortigen Einleitung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr Einschaltung des Familiengerichts Unterbringung in einer Klinik andere: Weiterleitung an das zuständige Jugendamt Ort/ Datum Unterschrift der zuständigen Fachkraft Unterschrift der Personensorgeberechtigten Gegenzeichnung der zuständigen Leitungskraft

38 Anlage 5f Gefährdungs- und Beobachtungsbogen 1 Dokumentation möglicher Kindeswohlgefährdung für Jugendliche, 14 bis 18 Jahre Name: Geb. Wohnort: Jugendliche/Jugendlicher Vorname: in: Name: Geb. Wohnort: Sorgerechtsinhaber Vorname: in: Name: Geb. Wohnort: Sorgerechtsinhaber Vorname: in: Geschwister Name: Geb. Wohnort Träger Ort: Einrichtung/ Dienst Ort: 1 Dieser Bogen wurde leicht modifiziert und ist in der Ursprungsfassung ein Ergebnis des Caritasverbandes (Bremen), der Hans-Wendt-Stiftung (Bremen) und der Gesellschaft für innovative Sozialforschung Bremen e.v. aus dem Jahre 2004.

39 Gewichtige Anhaltspunkte für den Beginn der Beobachtung Ist die Familie über die Beobachtung informiert? ja nein Ist der Jugendliche über die Beobachtung informiert? ja nein Anmerkungen/Gründe: Kontaktaufnahme zur zuständigen Leitungsperson und Ergebnis der kollegialen Beratung: Wurde Kontakt mit weiteren Fachkräften aufgenommen? ja nein Wenn ja, mit wem? Anmerkungen/ Ergebnis: Wurde ein Hausbesuch durchgeführt? ja nein Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

40 Dimensionen der Beobachtung, (14 18 Jahre) Ernährung Die Ernährung ist altersentsprechend (gesund, ausgewogen, ausreichend) Es wird auf sauberes Geschirr geachtet (auch Töpfe, Pfannen usw.) Der Umgang mit Süßigkeiten ist geregelt Das Mahlzeiten werden regelmäßig eingenommen Für die Mahlzeiten existiert ein fester Essplatz Mindestens eine Mahlzeit wird gemeinsam eingenommen Auf Umgangsformen beim Essen wird geachtet Der Heranwachsende muss sich das Essen nicht ständig selber kochen Der Heranwachsende bekommt Essen mit in die Schule/Ausbildung (ausreichend, gesund) Körperpflege Der Heranwachsende wird zur Körperpflege angehalten Es sind ausreichend Hygieneartikel vorhanden Das Badezimmer ist sauber und kann vom Heranwachsenden ungestört benutzt werden Der Heranwachsende achtet selber auf ausreichende Sauberkeit im Bad Räumlichkeiten Der Heranwachsende hat ein eigenes, sauberes Bett abgetrennt von den Eltern Der Schlafraum ist beheizbar, lüftbar und in gutem hygienischen Zustand Der Heranwachsende hat einen eigenen Platz für sich und seine Sachen (z.b. ein eigenes Zimmer, einen abschließbaren Schrank in einem geteilten Zimmer) Kleidung Die Kleidung bietet ausreichend Schutz vor Hitze, Kälte, Nässe Der Heranwachsende ist jahreszeitgemäß und sauber gekleidet, die Kleidung ist nicht defekt Die Kleidung ist der Körpergröße und dem Alter des Heranwachsende angemessen Gesundheit Arzt- und Zahnarztbesuche finden regelmäßig statt (z.b. Notwendigkeit einer Zahnspange) Ärztliche Anweisungen werden eingehalten (auch Gabe von Medikamenten) Krankheiten werden zeitig erkannt und eine wird Behandlung eingeleitet Der Heranwachsende nimmt keine Drogen Schutz vor Gefahren Die Aufsicht wird verantwortungsbewusst wahrgenommen (keine Betrunkenen, Fremde) Gefahrenherde in der Wohnung und auf der Straße usw. werden erkannt und behoben Gefährliche Gegenstände werden sicher aufbewahrt Dem Heranwachsende wird ein altersgemäß ein Umgang mit Gefahren vermittelt Haustiere werden sicher und ohne Gesundheitsgefährdung gehalten Die Eltern sind in der Lage den Heranwachs. zu betreuen (keine Trübung d. Alk/Drogen) Die Eltern vermitteln den Heranwachsende die Gefahren von legalen und illegalen Drogen Gefahren für sexuelle Belästigung oder sexuelle Übergriffe existieren in der Familie nicht Der Heranwachsende ist nicht selber kriminell/straffällig Der Heranwachsende ist nicht Mitglied in einer kriminellen Clique Der Heranwachsende kann mit den elektronischen Medien verantwortungsbewusst umgehen Die Eltern haben eine realitätsgerechte und altersbezogene Einschätzung der Fähigkeit des Heranwachsende im Umgang mit Gefahren Zuwendung durch die Bezugsperson/Förderung

41 Dem Heranwachsenden wird altersentsprechend (körperlicher) Kontakt und Ansprache geboten Der Heranwachsende darf mit anderen Kindern spielen Der Jugendliche wird bei unerwünschtem Verhalten nicht gezüchtigt (Strafen ohne Gewalt) Der Heranwachsende ist in die Familienplanungen mit einbezogen Es wird auf pünktlichen und regelmäßigen Schul-/Ausbildungsbesuch geachtet Es stehen die benötigten Schulmaterialien in gutem Zustand zur Verfügung Die Eltern nehmen an den Elternversammlungen teil Der Heranwachsende hat Anbindung an einen Verein Konflikte werden angesprochen und konstruktiv gelöst ohne Gewalt anzuwenden Ist der Heranwachsende nicht zu Haus, ist der Aufenthaltsort bekannt Die Eltern wissen, mit wem und wann der Heranwachsende außerfamiliäre Kontakte hat Der Heranwachsende hat eigene Aufgaben innerhalb der Familie (z.b. Tisch decken) Es existiert eine wertschätzende Haltung dem Heranwachsende gegenüber (Förderung der Fähigkeiten) +2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit noch nicht beurteillbar Sicherheit und Geborgenheit Unwohläußerungen des Heranwachsenden werden wahrgenommen Der Heranwachsende ist keiner gewalttätigen Atmosphäre ausgesetzt Es existieren verlässliche (aber auch veränderbare) Regeln und Grenzen Die existierenden Regeln und Grenzen werden eingehalten Die Eltern machen dem Heranwachsenden nicht durch Anschreien, Schlagen und verbalen Drohungen Angst Akzeptanz der Persönlichkeit Der Heranwachs. wird nicht als Besitz betrachtet, über dem man nach Belieben verfügen kann Die Eltern lassen dem Heranwachsenden Raum, sie klammern nicht Dem Heranwachsende wird Aufmerksamkeit zu teil, wenn es etwas erzählen will Der Heranwachsende wird zu Selbständigkeit ermutigt Die Intimsphäre des Heranwachsende wird gewahrt (z.b. auch Geheimnisse) Der Heranwachsende darf eigene Entscheidungen fällen (z.b. Freunde) Es existiert eines eigenes positives Netzwerkes für den Jugendlichen (Peergroup) Es existiert ein Platz, auf dem der Heranwachsende zur Ruhe kommen kann (bzw. in Ruhe gelassen wird) Kooperationsbereitschaft der Bezugspersonen/des Heranwachsenden Die Bezugesperson wünscht Hilfe Die Bezugsperson hält sich an getroffene Vereinbarungen Die Bezugsperson hält Termine ein Die Bezugsperson beteiligt sich aktiv und kompromissbereit am Aushandlungsprozess Die Bezugsperson übernimmt Verantwortung für den Heranwachsenden in allen Fragen Der/die Heranwachsende ist zur Kooperation bereit +2 = gegeben, +1 = ausreichend, -1 = unzureichend, -2 = nicht gegeben, 0= derzeit noch nicht beurteillbar Ergebnisprotokoll der Risikoeinschätzung vom Name der teilnehmenden Fachkraft Institution Sicherheit ist... gegeben (+2) ausreichend (+1) unzureichend (-1) nicht gegeben (-2) (-1 = spezielle Hilfen sind einzuleiten, -2 = es liegt eine akute Kindeswohlverletzung vor)

42 Begründung der Einschätzung Kann der Schutz des Jugendlichen sichergestellt werden? Wenn nein, warum nicht? ja nein Weiterleitung an das zuständige Jugendamt 2 Schutzplan/ Vereinbarung zur Sicherstellung des Kindeswohls Kindbezogene Maßnahmen... Maßnahmen bezüglich der Personensorgeberechtigten... 2 In Bremen ist dies das Amt für Soziale Dienste. Zuständig ist das jeweilige Sozialzentrum.

43 Weitere angebotenen Hilfen Am heutigen Tag, wurde folgende obige Vereinbarung getroffen: Wir/ Ich habe/n als Eltern/ Mutter/Vater dafür Sorge zu tragen, dass die Mängel/Auffälligkeiten ab sofort behoben/abgestellt werden. Die Einhaltung des Vertrages wird durch die Fachkraft in folgenden Zeitabständen in Form von überprüft. Bei Vertragsbruch bzw. Nichteinhaltung der Lösungsstrategien bin ich darüber informiert, dass weitere Maßnahmen des Jugendamtes, der Polizei bzw. des Gerichts folgen können. Unterschrift der Personensorgeberechtigten Unterschrift der Fachkraft Ergebnis der Überprüfung vom...

44 Ergebnis der Überprüfung vom... Ergebnis der Überprüfung vom... Der Schutz des Kindes ist sichergestellt worden und weitere Maßnahmen sind zunächst nicht erforderlich. Das zuständige Jugendamt wird informiert. ja nein Die Schutzmaßnahmen sind nicht ausreichend und ein unmittelbares Handeln ist erforderlich. Folgende Schritte wurden eingeleitet Informationsweitergabe an das zuständige Jugendamt mit der Notwendigkeit einer Innobhutnahme nach 42 SGB VIII Informationsweitergabe an die Polizei zur sofortigen Einleitung von Maßnahmen der Gefahrenabwehr Einschaltung des Familiengerichts Unterbringung in einer Klinik andere: Weiterleitung an das zuständige Jugendamt

45 Ort/ Datum Unterschrift der zuständigen Fachkraft Unterschrift des Personensorgeberechtigten Gegenzeichnung der zuständigen Leitungskraft

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