Neuanschlüsse an umfassen. des DVGW für den. und dessen. Netzanschluss. mit der. Die Technischen. Nutzung. Nutzung ist

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1 Technische Anschlussbedingungen regionetz GmbHH für den Gas- Netzanschlusss (Standard) und Gas-Netzanschlusss (GDRM-Anlage) Gültig ab 1. Januar Geltungsbereich Die Technischen Anschlussbedingungen für den Gas-Netzanschluss gelten sowohl für Neuanschlüsse an das Gas-Verteilnetz umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau o regionetz GmbH als auch für Netzanschluss- änungen. Netzanschlussänungenn Demontage sowie die Änung Netzanschlusskapazität. Die Technischen Mindestanforungen ergänzen und konkretisierenn die allgemein anerkannten Regeln Technik, insbesone das Regelwerk des DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.v.) sowie die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niedruck (Niedruckanschlussverordnung NDAV) in aktuellen Fassung vomm 1. Nov Für Verweise auf die Internetseite regionetz GmbH gilt diee Internetadresse: 2 Gas-Netzanschluss (Standard) 2.1 Allgemeines Der Netzanschlusss verbindet das Erdgasnetz regionetz mitt Kundenanlage und endet mit Hauptabsperreinrichtung in Gebäude. Der Netzanschluss besteht aus Netz- dazu- anschlussleitung, ggf. einerr Absperreinrichtung außerhalb des Gebäudes mit gehörendem Hinweisschild, Hauptabsperreinrichtung, dem HausdruckreH egelgerät und ggf. dem Gaszähler. Der Netzanschlusss gehört zu den Betriebsanlagen regionetz und wirdd ausschließlich von regionetz GmbH bzw. seinen Beauftragten hergestellt, geänt und instand gehalten. Die vom Anschlussnehmer/ /Anschlussnutzer bereitgestelltenn Einrichtungen müssen die Vorgaben dieser Technischenn Anschlussbedingungen erfüllen. Der Einsatz von anen als in diesen Technischen Mindestanforungen aufgeführte n Einrichtungen ist nur im Einvernehmen mit regionetz GmbH möglich. Ein Gas-Netzanschluss (Standard) liegt vor, wenn Eingangsdruck kleiner gleich 5 bar ist und die Durchflussmenge kleiner 200 m³/h (Norm-Kubikmeter) beträgt und als überwiegende Art Nutzung häusliche Nutzung vorliegt (Häusliche Nutzung ist die Versorgung von Wohn-, Büro- und Sozialgebäuden sowie gemischt genutzten Gebäuden öffentlicher,, kultureller und gewerblicher Einrichtungen). Seitee 1 von 11

2 Im Zuge vorliegenden Technischen Mindestanforungen für den Gas-Netzanschluss (Standard) gelten insbesone die DVGW-Arbeitsblätter G 459/I Gas-Hausanschlüsse und G 459/II Gas-Druckregelung mit Eingangsdrückenn bis 5 bar für Gas-Installationen sowie das Arbeitsblatt G 600 Technische Regeln für Gas- Installationen. Arbeiten an Gasinstallationsanlagen dürfen nur durch Fachbetriebe, die in das Installateur- verzeichnis eines Gasversorgungsunternehmens eingetragen sind, s ausgeführt werden. Der Übergabedruck am Ausgang vom Druckregelgerät beträgt ca. 23 mbar. Höheree Drücke sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die regionetz GmbH und unter Beachtung des DVGW-Arbeitsblattes G 685 möglich. 2.2 Verantwortlichkeiten und Eigentumsgrenzenn Wie in nachstehenden Grafik verdeutlicht, endet Verantwortungs- und Eigentums- bereich regionetz GmbH hinsichtlichh des Gas-Netzanschlusses 4). Die Gas-Kundenanlage hinter (Positionen 1-4) hinter Hauptabsperreinrichtung (Position Hauptabsperreinrichtung befindet sich im Eigentum- und Verantwortungsbereich des Anschlussnehmers. Er verpflichtet sich, die Einhaltung Anschlussbedingungen auf Anforung nachzuweisen. Davon ausgenommen sind lediglich die beiden Bauteile Haus- Druckregelgerät (Position 5) und Gaszähler (Position 7). Der Anschlussnehmer gewährleistet, dass auch diejenigen, die neben Ihm den Anschluss nutzen, dieser Verpflichtung nachkommen. 2.3 Bauliche Anforungen Allgemeines Der Gas-Netzanschluss wird in Regel an Straßenseite des d Gebäudes erstellt.. Seitee 2 von 11

3 Jedes Gebäude mit einer eigenen Hausnummer erhält in Netzanschluss. Regel einen separaten Sofern von Installation Netzanschlussleitung das Eigentum Dritterr betroffen ist, weist Anschlussnehmer schriftlich en Zustimmung nach. Netzanschlussleitung Die Netzanschlussleitung ist möglichst geradlinig, rechtwinklig und auf kürzestem Weg vom Verteilnetz zum Gebäude zu führen. Die Leitungsführung ist so festzulegen, dass Leitungsbau unbehint möglich ist und die Trasse auf Dauer D zugänglich bleibt. Der Anschlussnehmer darf keine Einwirkungen auf den Netzanschluss vornehmen o vornehmen lassen. Das Lagern von Schüttgütern, Baustoffen, usw. sowiee das Pflanzen von tiefwurzelnden Sträuchern und Bäumenn über Netzanschlussleitungen ist unzulässig, wenn hierdurch die Betriebssicherheit, die Überwachung o Instandhaltung Netzanschlussleitung beeinträchtigt werden. Müssen Anschlussleitungen ausnahmsweise unter Gebäudeteilen (z.b. Wintergärten n. Garagen, Terrassen, Treppen) o Hohlräume geführt werden, so sind in diesem Bereich biegesteife Mantelrohrsystemee zu verlegen. Eine Nachträgliche Überbauung des Netzanschlusses durch Wintergärten, Garagen o anen geschlossenen Räumlichkeiten ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen ist nicht zulässig. Die Kosten für Änungen des Netzanschlusses, die aufgrund von Überbauungen o sonstiger Beeinträchtigungen Zugänglichkeit verursacht werden, sind vom Anschlussnehmer zu erstatte. Die Grabentrasse und Gerüsten. für die Versorgungsleitungen muss tragfähig sein und frei von Materialien Bei Erstellung Gas-Netzanschlussleitung ist die Grabenerstellung durch den Anschlussnehmer auf seinem Grundstück möglich (Erbringung von Eigenleistung). Die Regelverlegetiefe beträgt in Gräben für Gas- Netzanschlussleitungen 0,6 m. Die Leitungslegung und -einbettung erfolgt durch die regionetz GmbH. G Die Restverfüllung und Oberflächenwieherstellung kann Anschlussnehmer wieumm in Eigenleistung erbringen. Ungeachtet Verantwortlichkeiten und Eigentumsgrenzen nach Punkt 2.1 errichtet die regionetz GmbH bei erstmaligen Erstellung des Netzanschlusses die Hausanschlussleitung bis einschließlichh Reglerpassstück. Hieran H schließt das Vertrags- Installationunternehmen die Installationsanlage einschließlich Gaszähler-aG anschlussstück an. Hausanschlussraum Die Gebäudeeinführung des Gas-Netzanschlussess wird im Keller- o Erdgeschoss an einer Außenwand angeordnet. Der Gas-Netzanschluss (Standard) wird in ausreichend trockenen und belüftbaren Räumen installiert, die nicht als Lagerräume für explosive o leicht entzündliche Stoffe dienen. Der Anschlussnehmer stellt hierzu h einenn geeigneten Raum (vorzugsweise nach DIN 18012) zur Verfügung. Der Netzanschlussraum muss bei Erstellung des Netzanschlusses abschließbar sein. Der Raum und die im Raum befindlichen n Teile des Netzanschlu usses müssen für autorisiertes Personal regionetz GmbH und im Notfall auch für Rettungsdienste leicht zugänglich sein. Seitee 3 von 11

4 Eine allgemeine Zugänglichkeit ist jedoch auszuschließen, umm den Netzanschluss Kundenanlage vor Eingriffen Unbefugter zu schützen. Dies erfort, dasss in und die 2.4 Netzanschluss in unterkellerte Gebäude Erfolgt die Errichtung des Gas-Netzanschlusses gemeinsam mit dem Trinkwasser-, Elektrizitäts- und Telekommunikationsanschluss, so ist die Gebäudeeinführung in Regel mittels einer DVGW-zertifizierten Mehrspartenhauseinführung auszuführen. Diese kann durch die regionetz GmbH kostenpflich htig beigestellt werden. Stellt r Anschlussnehmer eine DVGW-zertifizierte Mehrspartenhauseinführung bei, so istt dies regionetz GmbH mit Angabe des Herstellers und des Typ s vor Baubeginn mitzuteilen. Die Einbauanleitungen für Mehrspartenhauseinführungen für unterkellerte Gebäude sind zu beachten. Das Rohbauteil Mehrspartenhauseinführung steht im Eigentum des Hauseigentümers und ist mit dem Einbau Bestandteil des Gebäudes. Die Unterhaltspflicht liegt beim Hauseigentümer. 2.5 Netzanschluss in nicht unterkellerte Gebäude Mehrfamilienhäusern (Gebäude ab 3 Wohneinheiten) Raum auf Dauer grundsätzlich abschließbar ausgeführt wird. Der Gas-Netzanschluss (Standard) ist vor unbefugten Eingriffen und mechanischen Beschädigungen zu schützen. Die Kosten für Änungen des Netzanschlusses die aufgrund von Beeinträchtigungen Zugänglichkeit (z.b. Boden o Wandverkleidungen) verursacht werden, sind vom Anschlussne ehmer zu erstatten. Auf Wunsch des Anschlussnehmers o in technisch begründeten Ausnahmefällen (z.b. Gebäudeeinführung nicht möglich) kann Anschlussnehmer einen ggf. isolierten und beheizten Außenschrank installieren. In diesem Schrank können neben dem Gasanen Netzanschluss, dem Gasdruckregelgerät und Gasmesseinrichtung auch die Netzanschlüsse für Trinkwasser und Elektrizität und Telekomunikation installiert werden. Die Größe und Standort des Außenschrankes müssen mit den Beauftragten regionetz GmbH abgestimmtt werden. Erfolgt die Errichtung des Gas-Netzanschlusses über eine Einzelleitung inn das Gebäude, so erfolgt die Gebäudeeinführung in Regel mittels einer beidseitig abdichtende und DVGW- zertifizierten Einspartenhauseinführung, diese kann durch die d regionetz GmbH kosten- Einspartenhauseinführung bei, so ist dies regionetz GmbH mit Angabe des Herstellers und des Typ s vor Baubeginnn mitzuteilen. Die Einspartenhauseinführung steht im Eigentum des Hauseigentümers und ist mit dem Einbau Bestandteil dess Gebäudes. Die pflichtig beigestellt werden. Stellt Anschlussnehmer eine DVGW-zertifizierte Unterhaltspflicht liegt beim Hauseigentümer. Gasnetzanschlüsse für nicht unterkellerten Gebäuden können als Einsparten- o Mehrspartenhauseinführungen errichte werden. Der Einbau hat unmittelbar an Außenkante Bodenplatte zu erfolgenn und soll bündig an einer innen zugänglichen Wand liegen. Abweichungen hiervon bedürfen Zustimmung des TechnischenT n Netzbetriebes regionetz GmbH. Die Abstimmung hat vor Bauausführungg zu erfolgen. Hierbei darf die maximale Überbauungslänge von 8,5 Meter nicht überschritten werden. Bei darüber hinausgehenden Überbauungen ist ein außenliegen Anschlussschrankk vorzusehen. Bei einem nicht unterkellerten Gebäude sind durch denn Anschlussnehmer DVGW- aus zugelassene Mehrsparten - bzw. Einspartenhauseinführungssysteme, bestehend Installationsteil und Rohbauteil mit biegesteifen Mantelrohren, für f nicht unterkellerte Seitee 4 von 11

5 Gebäude einzubauen. Die entsprechenden Einbausysteme können von regionetz GmbH kostenpflichtig beigestellt werden. KG-Rohre sind zur Aufnahme Netzanschlussleitung unter Bodenplatte o zur Durchführung durch die Bodenplatte nicht zulässig. Die zum Einbau erforlichen Arbeiten sind durch den Hauseigentümer vor zu nehmen. Das Rohbauteil Mehr- bzw. Einspartenhauseinführung steht imm Eigentum des Hauseigentümers und ist mit dem Einbau Bestandteil des Gebäudes. Die Unterhaltspflicht liegt beim Hauseigentümer. 2.6 Gasdruckregelgerät Gasdruckregelgeräte halten,, unabhängig vom Netzdruck Erdgasabnahme, den Gasdruck im Gaszähler konstant. und vonn unterschiedlicher Bei Standard-Hausanschlüssen erfolgtt die Druckregelung im Gebäude mittels eines Hausdruckreglers. Die Hausdruckregler werden unmittelbarer an Hauptabsperr- montiert. Die Hausdruckregelgeräte sind und verbleiben im Eigentumm regionetz GmbH. Die einrichtung montiert. Mit Errichtung des Netzanschlusses wird ein Reglerblindstück Montage erfolgt durch die regionetz GmbH im Rahmen Erstinbetriebnahme Gasinstallationsanlage. Bei Regionetz GmbH kommen ausschließlich Hausdruckregelgeräte ohne Gas- ist fest mangelsicherung und ohne Gasströmungswächter zum Einsatz. Der Reglerausgangsdruck wird auf ca. 233 mbar eingestellt. Derr Reglerausgangsdruck eingestellt. Die Änung des fest eingestellten Reglerausgangsdruck ist nicht zulässig. 2.7 Messeinrichtungen Die Messung vom Anschlussnehmer entnommenen Gasmenge G erfolgt durch den Messstellenbetreiber. Dabei erfolgt die Messung durch eine kontinuierliche Erfassung entnommenen Gasmenge. Der Messstellenbetreiber bestimmt nach den Vorgaben regionetz GmbH Art, Zahl, Größe und Aufstellort Messeinrichtungen. Bei regionetz GmbH kommen ausschließlich Einrohr-Gaszähler zum Einsatz. Messeinrichtungenn sind in unmittelbarer Nähe Gebäudeeinführung des Gas-Netz- ist ein anschlusses (Standard) zu montieren. Werden mehrere Messeinrichtungen montiert, zentraler Messgeräteplatz ebenfalls inn Nähe Gebäudeeinführung des Gas-Netz- und anschlusses (Standard) zu wählen. Messeinrichtungen müssenn dauerhaft frei zugänglich leicht ablesbar sein. Der Aufstellungsort muss trocken und belüftet sein. Gaszähler sind spannungsfrei, ausreichend befestigt undd ohne Berührung mit den sie umgebenden Wänden anzuschließen. Der Abstand zwischen Gaszähler und den umgebenden Wänden soll 5 cm nicht unterschreiten. Zur Montage von Gaszählern ist eine stabile Montagekonsole zu z verwenden. Die Gaszähleranlage (ohne Zähler) ist vom Installateur zu erstellen. Alle Zähleranlagen sind mit einer eingangsseitigen Absperreinrichtung auszuführen. Seitee 5 von 11

6 Plombenverschlüsse werden ausschließlich durch den Eigentümer o durch dessen Beauftragten angebracht o entfernt. Messeinrichtungen 3 Gas-Netzanschluss mit Gasdruckregel und ggf. Messanlage (GDRM-Anlage) 3.1 Allgemeine Regelungenn Ein Gas-Netzanschluss (GDRM-Anlage) liegt vor, wenn Eingangsdruck größer 5 bar ist o die Durchflussmenge mehr als 200 m³/h (Norm-Kubikmeter) beträgt o die Nutzung überwiegend industriellen Zwecken dient d (Anlagen zur Versorgung des Gewerbes und Industrie mit Prozessgas). Im Zuge vorliegenden Technischen Mindestanforungen für den Gas-Netzanschluss (GDRM-Anlagen) gelten insbesone die DVGW-Arbeitsblätter G 491 Gas- Druckregelanlagenn für Eingangsdrücke bis ein- schließlich 100 bar und G 492 Gas- und Messanlagen für einen Betriebsdruck biss einschließlich 100 bar. Der Übergabedruck am Ausgang vom Druckregelgerät wird zwischen Anschlussnehmer regionetz GmbH vertraglich festgelegt. 3.2 Verantwortlichkeiten und Eigentumsgrenzenn Der Gas-Netzanschluss mit GDRM-Anla age besteht aus Netzanschlussleitung und GDRM-Anlagesofern keine anweitige vertragliche Vereinbarung getroffen ist, mit dem Eingangsflansch zur GDRM-Anlage. Die GDRM-Anlage sowie die anschließende Gas-Anlage hinter demm Eingangsflansch befinden sich, sofern keine anweitige vertraglichee Vereinbarung getroffen ist, im Eigentum und Verantwortungsbereich des Anschlussnehmers. Der Anschlussnehmer gewährleistet, dass auch diejenigen, die neben Ihm den Anschluss nutzen, dieser Verpflichtung nachkommen. Davon ausgenommen sind lediglich diee Einrichtungen zur Zählung dess Erdgases, die im Der Verantwortungs- und Eigentumsbereich regionetz GmbH endet, Eigentum und Verantwortungsbereich regionetz GmbH bzw. eines Messstellen- betroffen ist, weist Anschlussnehmer vor Installation schriftlich en Zustimmung nach. betreibers stehen. Soweit von Installation erforlichen Betriebsmittel das d Eigentum Dritter Seitee 6 von 11

7 3.3 Bauliche Anforungen Netzanschlussleitung Die Netzanschlussleitung ist möglichst geradlinig, rechtwinklig und auf kürzestem Weg vom Verteilnetz zum Gebäude zu führen. Die Leitungsführung ist so festzulegen, dass Leitungsbau unbehint möglich ist und die Trasse auf Dauer zugänglich bleibt. Die Trassensohlee Gas-Netzanschlussleitung muss tragfähig sein. Netzanschlussleitung darf nicht überbautt o mit Bäumen bepflanzt werden. Die Der Anschlussnehmer hat die baulichen Voraussetzungen (wie z.b.: Grundstück, Gebäude, elektrische Versorgung) für die sichere Errichtung des Anschlusses an das Verteilnetz regionetz GmbH zu schaffen. Dabei sindd die anlagenspezifischen Anforungen des jeweils gültigen technischen Regelwerkes einzuhalten. GDRM-Anlageuntergebracht. Die Größe dieses Raumes muss eine ausreichende Zugänglichkeit zu allen werden in Regel in einem separaten, geschlossenenn Raum Anlagenteilen ermöglichen. Außerdem ist eine sichere Bedienung aller Anlagenteile zu gewährleisten. Die Raummaße sind vorr Bauplanung zwischen demm Anschlussnehmer und regionetz GmbH abzustimmen. Alternativ dazu kann bei technischer Eignung und nach Absprache mit regionetz GmbH die Unterbringung in einem Anschlussschrank erfolgen. Gemäß dem geltenden technischen Regelwerk, im Wesentlichen dem DVGW-Arbeitsblatt G 491, ist bei Unterbringung von GDRM-Anlagen zwischen folgenden grundsätzlichen Varianten zu unterscheiden: Gas- Bei Erstellung Gas-Netzanschlussleitung ist die Grabenerstellung durch den Anschlussnehmer (Erbringung von Eigenleistung) auf seinem Grundstück möglich. Einzelheiten sind mit regionetz GmbH vor Baubeginn abzustimmen, wobei die Leitungslegung und -einbettung in jedem Fall durch die regionetz GmbH erfolgt. Räume für GDRM-Anlagen 1. Anlagen mit maximalen Eingangsdrücken 5 bar und DurchflussmD mengen 650 m3/h (Normzustand) Bei diesen Anlagen darf eine Unterbringung Anlage in einer Werkshalle o einem ähnlichen Raum erfolgen. Als Voraussetzung für diese Art Unterbringung ist es jedoch erforlich, dass Gas überwiegend als Prozessgass genutzt wird und Anschlussnehmer/- nutzer über brandschutz-technisch unterwiesenes Personal verfügt, v welches die Lage und Funktion Absperreinrichtungen außerhalb GDRM-Anlage kennt und ggf. selbstständig bedienen kann. Weiterhin muss Aufstellungsraum über eine ausreichende natürliche Belüftung (z.b. Querbelüftung) verfügen. Sofern vom Aufstellungsraum direkt angrenzende Räume zugänglich sind, dürfen diese nicht Wohn- o Versammlungszwecken dienen. Seitee 7 von 11

8 Notwendige Abblaseleitungenn sind ins Freie zu führen. 2. Anlagen mit Eingangsdrücken (Normzustand) > 5 bar o Durchflussmengen > 650 m3/h Diese GDRM-Anlagen müssen grundsätzlich in separaten Räumenn o Schränken untergebracht werden. Die Unterbringungg in Wohngebäuden ist nicht zulässig. Sofern die Unterbringung in gewerblich genutzten Räumen erfolgt, ist zu gewährleisten, dass aus direkt angrenzenden Etagen o Nebenräumen keine Störungen S auf den Betrieb Anlage einwirken. Der Anlagenbetreiber muss über unterwiesenes Personal verfügen. Der Aufstellungsraum einerr GDRM-Anlage muss sicher verschließbar und darf nur unmittelbar vom Freien aus zugänglich sein. Die Türen müssenn nach außen aufschlagen und im geöffneten Zustand feststellbar sein. Bei begehbaren Räumen müssen die Türen von innen zu öffnen sein. Wege ins i Freie müssen stetss benutzbar sein. Öffnungen zu anen Räumen sind nicht zulässig. In Kellerräumen aufgestellte GDRM-Anlagen müssen über eine Außentreppe direkt zugänglich sein. sicher begehbare Außenwände von GDRM-Anlagen auf öffentlich zugänglichem Gelände dürfen keine Fenster haben; Glasbausteine dürfen verwendett werden. Türen und Lüftungsöffnungen müssen in sicherem Ab- stand zu Fenstern, Türenn o sonstigen Öffnungen in anen Gebäuden angeordnet sein. Alle Öffnungen zu Nebenräumen müssen dauerhaft gasdicht verschlossev en werden. Dies gilt insbesone für technisch notwendige Rohr-, Kabel- und Leitungsdurchführungen. Es sollte keine Verbindung zu einem Abwasserka anal bestehen. Wände, Decken und Dächer dürfen keine unbelüftetenn Hohl- o Toträumee aufweisen, wobei eine Belüftung unabhängig vom Aufstellungsraum sein muss. Wände, Decken und Dächer müssen m aus s feuerhemmendem Material bestehen. Seitee 8 von 11

9 3.4 Inbetriebnahme Vor Inbetriebnahme des Gas-Netzanschluss mit Gasdruckregel undd ggf. Messanlage (GDRM-Anlage) sind folgende Dokumente/Nachweise durch den Anschlussnehmer zu erbringen: Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Installation elektrischen Anlagen, den Ableitwistand und den geeigneten Blitzschutz. Die D Prüfungen elektrischen Anlagen einschließlichh des Ableitwistandes sind dabei d von einer anerkannten Elektrofachfirma nach UVV BGV A3 sowie DIN VDE 0105, Teil 1, durchzuführen. Die Prüfungen sind zu bescheinigen und regionetz GmbH vor Inbetriebnahme zu übergeben. Ein entsprechen Vordruck ordnungsgemäßen Ausführung Elektroinstallationsarbeiten kann von r regionetz GmbH zur Verfügung V gestellt werden. Der Eigentümer des Aufstellungsraumes (in Regel R Anschlussnehmer) hat schriftlich zu bestätigen, dass durch die an die GDRM-Anlag GDRM-Anlage erfolgt, und das diese angrenzenden Räume keinen Wohn- und Versammlungszwecken dienen. angrenzendenn Räume und Etagen keine Störung auf den Betrieb Der Anschlussnehmerr muss vorr Inbetriebnahme Gas-Kundenanlage mit Hilfe einer Druckprüfungs-/Dichtheitsbescheinigung nachweisen, dass die Gas- dem geltenden technischenn Regelwerk durch fachlich qualifizierte Unternehmen errichtet und geprüft Kundenanlage in seinem Eigentum/Verantwortungsbereich entsprechend wurde. 3.5 Betrieb und Instandhaltung Für die ordnungsgemäße Instandhaltung sowie den Betriebb GDRM-Anlage und nachgeschalteten Gasanlage ist Anschlussnehmer/-nutzer verantwortlich. Hat Anschlussnehmer seine Anlage o Teile davon Dritten vermietet o sonst zur Benutzung überlassen, so ist er neben diesen verantwortlich. Die GDRM-Anlage setzt einee Instandhaltung nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 495 und den mitgeltenden technischen Regeln voraus. Für die Netzanschlussleitung werden die entsprechenden Anforungen durch diee regionetz GmbH erfüllt. Der Gas-Netzanschluss (GDRM-Anlage)) kann vom Netz getrennt werden, soweit dies z.b. zur Vornahme betriebsnotwendiger Arbeiten o zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Personen o Anlagen erforlich ist. Die regionetz GmbH wird den Anschlussnehmer/ -nutzer von einer beabsichtigten Unterbrechung dess Netzanschlusses nach Möglichkeit rechtzeitig unterrichten. Die regionetz GmbH wird jede Unterbrechung o Unregelmäßigkeit zeitnahbeheben. Die Gas-Anlage ist durch den Anschlussnehmer/-nutzer so zu z betreiben, dass Störungen anerr Anschlussnehmer/-nutzer und störende Rückwirkungen auf Einrichtungen regonetz GmbH o Dritter ausgeschlos ssen sind. Seitee 9 von 11

10 Zutrittsrecht Der Anschlussnehmer/-nutzerr gewährt regionetz GmbH den jezeitigen Zutritt zu den von ihm in Anspruch genommenen Flächen bzw. Räumen, soweit s dies, insbesone zur Ablesung, erforlich ist. Störungen Störungen o Unregelmäßigkeiten in dem Gas-Netzanschluss (GDRM-Anlage) unverzüglich regionetz GmbH und in Gas- Kundenanlage werden vom Anschlussnehmer/-nutzerr gemeldet. Änungen, Erweiterungen, Außerbetriebnahmen und Abrüstungen Änungen o Erweiterungen in Gas-Kundenanlage, ihre Außerbetriebnahme sowie die Verwendung zusätzlicherr Gasgerätee sind regionetz GmbH G mitzuteilen, soweit sich dadurch die vorzuhaltende Leistung erhöht o mit Netzrückwirkungen zuu rechnen ist. Rückwirkungen durch Gas-Kundenanlagen Die Gas-Kundenanlage ist durch den Anschlussnehmer/-nutze so zu planen, zu bauen und zu betreiben, dass Störungen aner Anschlussnehmer/-nutzer und störende Rückwirkungen auf Einrichtungen regionetz GmbH o Dritter ausgeschlossen ist. 3.6 Messeinrichtungen Die erforlichen Messeinrichtungen und ggf. Mengenumwerter inkl. Zusatzeinrichtungen / Modems werden grundsätzlich vom Messstellenbetreiber gestellt und in Abstimmung mit regionetz GmbH installiert. Bei Auswahl und Betrieb Messeinrichtungen sind die Anforungen des Eichgesetzes, des DVGW- Arbeitsblatt es G 685,, Technischen Richtlinie G13 sowie die nachfolgenden technischenn Spezifikationen einzuhalten. Die regionetz GmbH bestimmt den Aufstellungsort Messeinrichtung sowie ggf. für Mengenumwerter inkl. Zusatzeinrichtungen/Modems. Der Anschlussnehmer/-nutzer stellt regionetz GmbH den Aufstellungsort kostenlos zur Verfügung. Der Aufstellungsort muss den gesetzlichen Vorschriften und den anerkannten Regeln Technik entsprechen. Messeinrichtungenn müssen dauerhaft frei zugänglich und leichtt ablesbar sein. Plombenverschlüsse werden ausschließlich durch den Eigentümer o durch dessen Beauftragten angebracht o entfernt. Messeinrichtungen Bei Bedarf, z.b. für den Einbau registrierende Lastgangmessungen, stellt Anschlussnehmer/ /-nutzer einee Netzversorgung von 230 V in Form F einer Schuko-Steckdose im Anlagennebenraum bzw. in unmittelbarer Nähe Datenfernübertragung zur Verfügung. Seite 10 von 11

11 Sowohl Anschlussnehmer/-nutzer als auch ggf. die regionetz GmbH ist berechtigt, eine eigene Vergleichsmesseinrichtung entsprechend anerkannten Regeln Technik zu betreiben. Aufbauu und Auslegung, insbesone die gemeinsame Nutzung von Betriebsmitteln, sind mit regionetz GmbH abzustimmen. Anhang Vorgaben des DVGW: DVGW-Arbeitsblattt G 459/I: Gas-Hausan nschlüsse DVGW-Arbeitsblattt G 459/II: : Gas-Druckregelanlagen mit Eingangsdrücken bis 5 bar in Anschlussleitungenn DVGW-Arbeitsblattt G 491: Gas-Druckre egelanlagen für Eingangsdrückee bis einschließlich 100 bar; Planung, Fertigung, Errichtung, DVGW-Arbeitsblattbar G 492: Gas-Messanlagen für einen Betriebsdruck biss einschließlich 100 DVGW-Arbeitsblattt G 495: Gasanlagen Instandhaltung DVGW-Arbeitsblattt G 600: Technische Arbeitsblatt G 685: Gasabrechnung Regel für Gasinstallat tionen (DVGW-TRGI) DVGW- Die v.g. Arbeitsblätter sind bei Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gass und Wasser mbh, Josef-Wirmer-Straße 3, Bonn zu beziehen. Seite 11 von 11

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