Informationen zur Abschlussprüfung 2016
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- Rudolph Scholz
- vor 8 Jahren
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1 Probst-Sigl-Str Holzkirchen Tel. (08024) Fax (08024) sekretariat@rshk.de Informationen zur Abschlussprüfung 2016 Holzkirchen, im September 2015 Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, die Abschlussprüfung und damit der Realschulabschluss für unsere 10. Klassen stehen unmittelbar bevor. Die folgenden Informationen sollen Ihnen den Ablauf verdeutlichen. Um dieses Schreiben übersichtlich zu halten, beschränkt es sich auf die wichtigsten Gesichtspunkte. Noch umfassendere Informationen finden sich in der Realschulordnung, v. a. in den Paragraphen 66 bis 85. Natürlich stehen Ihnen auch die Schulleitung, die Klassenleiter, der Beratungslehrer und die in der jeweiligen Klasse unterrichtenden Lehrer für Fragen zur Verfügung. 1. Terminplan für die Abschlussprüfung: siehe Anlage! 2. Jahresfortgangsnoten Die Jahresfortgangsnote wird aus den Noten der schriftlichen, mündlichen und ggf. der praktischen Leistungsnachweise des gesamten Schuljahres gebildet. Vor Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung setzt die Klassenkonferenz die Jahresfortgangsnoten fest. Diese werden den Schülerinnen und Schülern vor der schriftlichen Prüfung am Mittwoch, 08. Juni 2016 mitgeteilt. Schülerinnen und Schüler, denen bereits auf Grund der Jahresfortgangsnoten in Nichtprüfungsfächern das Abschlusszeugnis zu versagen ist, können an der Abschlussprüfung nicht teilnehmen. 3. Mündliche Prüfung in Nichtprüfungsfächern ( 69, Abs.1 RSO) Die Jahresfortgangsnoten werden am Mittwoch, 08. Juni 2016, bekannt gegeben. Nach der Realschulordnung kann in einem Vorrückungsfach, das nicht Prüfungsfach ist, vor dem Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung eine freiwillige mündliche Prüfung abgelegt werden, wenn die Leistungen im jeweiligen Fach mit der Jahresfortgangsnote 5 oder 6 bewertet worden sind. Die mündliche Prüfung in Nichtprüfungsfächern findet am Freitag, 10. Juni 2016, statt. Schülerinnen und Schüler, die sich einer freiwilligen mündlichen Prüfung unterziehen 1
2 möchten, werden gebeten, sich am Mittwoch, 08. Juni 2016, bis spätestens 9:00 Uhr im Büro bei Frau Heumann schriftlich anzumelden. (Die Klassenleiter geben hierzu bei der Bekanntgabe der Jahresfortgangsnoten am ein Formblatt aus.) Die nach der mündlichen Prüfung in Nichtprüfungsfächern neu festgesetzten Jahresfortgangsnoten werden am Freitag, 10. Juni 2016, bekannt gegeben. Bitte sprechen Sie bereits im Vorfeld mit Ihrer Tochter/Ihrem Sohn darüber, dass eine Teilnahme an der mündlichen Prüfung unbedingt erfolgen sollte. 4. Schriftliche Prüfung ( 68 RSO) Die schriftlichen Abschlussprüfungen (Termine siehe Terminplan!) werden in der Sporthalle abgehalten. Die Schülerinnen und Schüler finden sich mindestens 30 Minuten vor Prüfungsbeginn dort ein. Die Plätze werden verlost. Außer den benötigten Utensilien darf nichts auf den Platz im Prüfungsraum mitgenommen werden. Mobilfunkgeräte und Taschen sind vor Prüfungsbeginn in den Umkleidekabinen der Sporthalle abzustellen. Sie können nach der Prüfung wieder abgeholt werden. Die Umkleidekabinen werden mit Beginn der Prüfung abgesperrt. Am Prüfungstag sind alle erforderlichen Schreib-, Zeichen- und erlaubten Hilfsmaterialien mitzubringen. Als Hilfsmittel sind zulässig: Deutsch: Rechtschreibwörterbuch (z.b. Duden): wird von der Schule gestellt. Mathematik und Physik: zugelassene Formelsammlung: es dürfen keinerlei zusätzliche Einträge in der Formelsammlung vorhanden sein. netzunabhängiger, graphikfähiger Taschenrechner (darf nicht programmierbar sein!) Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen: Kontenplan nach dem Industriekontenrahmen (ausschließlich von der Schule gestellt) Taschenrechner (siehe Mathematik!) Verlassen des Prüfungsraumes: Während der schriftlichen Prüfung darf der Prüfling den Prüfungsraum nur mit Erlaubnis einer der Aufsicht führenden Lehrkräfte verlassen; die Erlaubnis kann jeweils nur einem Prüfling erteilt werden. 5. Praktische Prüfung ( 70 RSO) Die praktische Prüfung der Wahlpflichtfächergruppe IIIb im Fach Kunsterziehung wird bereits vor den schriftlichen Prüfungen durchgeführt. Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben. 6. Legastheniker Legastheniker und LRS-ler erhalten in der Regel in der Abschlussprüfung dieselben Bedingungen wie auch schon in allen schriftlichen Arbeiten zuvor (Zeitverlängerung, 2
3 zurückhaltende oder keine Bewertung der Rechtschreibleistung,...). Der einzige Unterschied in den Abschlussprüfungen betrifft nur die Fremdsprachen: hier gilt nicht die Regelung mündlich : schriftlich 1:1, sondern wie bei den anderen Schülern auch mündlich : schriftlich 1:2. 7. Unerlaubte Hilfe = Unterschleif ( 78 RSO) Bedient sich ein Prüfling unerlaubter Hilfe oder macht den Versuch dazu, so wird die Note 6" erteilt und die Arbeit abgenommen. Als Versuch gilt auch die Bereithaltung nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung. Laut Schulordnung ( 53, Abs. 3 RSO) stellt auch schon das Mitführen eines ausgeschalteten Handys das Bereithalten eines unerlaubten Hilfsmittels dar. Ebenso kann verfahren werden, wenn diese Handlungen zu fremdem Vorteil unternommen werden. In schweren Fällen des Unterschleifs wird der Prüfling von der Prüfung ausgeschlossen; diese gilt dann als nicht bestanden. Wird ein entsprechender Sachverhalt erst nach Abschluss der Prüfung bekannt, so wird die betreffende Prüfungsleistung nachträglich mit 6" bewertet und das Gesamtprüfungsergebnis entsprechend berichtigt. In schweren Fällen ist die Prüfung als nicht bestanden zu erklären, ein unrichtiges Prüfungszeugnis ist einzuziehen. 8. Verhinderung an der Teilnahme ( 76 RSO) Erkrankungen, welche die Teilnahme eines Schülers an der Abschlussprüfung verhindern, sind unverzüglich durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen; die Schule kann die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses verlangen. Für solche Fälle gibt es einen Nachtermin im September. Hat sich eine Schülerin oder ein Schüler einer Prüfung oder einem Prüfungsteil unterzogen, so können nachträglich gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nicht anerkannt werden. Versäumt eine Schülerin oder ein Schüler eine Prüfung und hat dabei das Versäumnis selbst zu vertreten, so wird die Note 6 erteilt. 9. Prüfungsergebnis Am Freitag, 08. Juli 2016, werden die Ergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfung bekannt gegeben. Die Gesamtnote wird in Prüfungsfächern aus der Jahresfortgangsnote und der Prüfungsnote ermittelt. Dabei gibt im Allgemeinen die Prüfungsnote den Ausschlag. Mündliche Prüfung ( 69 RSO) Schülerinnen und Schüler können sich in einem Prüfungsfach der mündlichen Prüfung unterziehen, wenn sich Jahresfortgangsnote und vorläufige Prüfungsnote um eine Stufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre. Die Schüler müssen sich der mündlichen Prüfung unterziehen, wenn der Leistungsstand nach dem Urteil des Prüfungsausschusses durch die Jahresfortgangsnoten und die Noten der schriftlichen Prüfung nicht geklärt erscheint. 3
4 Die mündlichen Prüfungen in Prüfungsfächern finden am Montag, 11. Juli und Dienstag, 12. Juli 2016, statt. Festsetzung der Prüfungsergebnisse und Zeugnisnoten ( 72 RSO) Bei der Festsetzung der Prüfungsnote zählt die Note der schriftlichen Prüfung zweifach, die Note der (eventuellen) mündlichen Prüfung einfach. Die Abschlussprüfung ist nicht bestanden bei Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern. Notenausgleich ( 73 RSO) Schülerinnen und Schülern mit Gesamtnote 6 in einem Vorrückungsfach oder Gesamtnote 5 in zwei Vorrückungsfächern (jeweils keine weitere Note 5 oder 6 in einem Vorrückungsfach!) wird bei - Gesamtnote 1 in einem Vorrückungsfach - Gesamtnote 2 in zwei Vorrückungsfächern oder - mindestens Gesamtnote 3 in vier Vorrückungsfächern Notenausgleich gewährt. Kein Notenausgleich kann also z.b. gewährt werden bei Gesamtnote 5 in drei Vorrückungsfächern oder einmal Note 5 und einmal Note 6 in Vorrückungsfächern. Bei Gesamtnote 6 in Deutsch kann kein Notenausgleich gewährt werden. 10. Wiederholung der Abschlussprüfung ( 75 RSO) Eine bestandene Abschlussprüfung kann einmal zur Notenverbesserung wiederholt werden. Soll zu diesem Zweck auch die 10. Jahrgangsstufe wiederholt werden, so darf dies nur im unmittelbar folgenden Schuljahr geschehen und bedarf der Genehmigung des Schulleiters. Der formlose Antrag hierzu ist bis 27. Juli 2016 durch die Erziehungsberechtigten schriftlich einzureichen. 11. Vertretungen Es wird darauf hingewiesen, dass die Schulleitung bestrebt ist, in den 10. Klassen möglichst wenige Unterrichtsstunden ausfallen zu lassen. Können nur Lehrkräfte eingesetzt werden, die in der Klasse normalerweise nicht unterrichten, dann sollen die Schüler und Schülerinnen sich in dieser Zeit intensiv auf die Abschlussprüfung vorbereiten. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich die Übungshefte z.b. aus dem Stark- Verlag dabei haben, um gegebenenfalls alte Prüfungsaufgaben zu bearbeiten. In der Hoffnung auf einen harmonischen Verlauf der kommenden Monate und einen erfolgreichen Realschulabschluss unserer Absolventinnen und Absolventen verbleibe ich mit den besten Grüßen Ihr Joachim Fischer Schulleiter 4
5 Probst-Sigl-Str Holzkirchen Tel. (08024) Fax (08024) sekretariat@rshk.de Abschlussprüfung 2016 Terminplan Schüler/Eltern Stand vom: Mo- Do März 2016 AP: Englisch Speaking Test 10. Kl. Mai Fr AP: Prakt. Prüfung Kunst Pfingstferien (Mo Sa ) Mo 1. Schultag nach den Pfingstferien Juni Mi 1.Std. Bekanntgabe der Jahresfortgangsnoten durch den Klassenleiter Anmeldung zur mündlichen Prüfung in Nichtprüfungsfächern bei Frau Heumann (bis 9:00 Uhr) Aushang Prüfungsplan (bis ca. 13:00 Uhr) Fr Mündliche Prüfung in Nichtprüfungsfächern Fr Bekanntgabe der neu festgesetzten Jahresfortgangsnoten Mo- AP: Sprechfertigkeit Französisch 10. Klassen Fr Mi Abschlussprüfung Französisch Do Abschlussprüfung Deutsch Fr Abschlussprüfung Englisch Mo Abschlussprüfung Mathematik I und II Di Abschlussprüfung BWR Mi Abschlussprüfung Physik Fr Abschlussprüfung Kunst Juli Fr 1.Std. Bekanntgabe der Noten der schriftlichen Prüfungen durch die Klassenleiter Anmeldung zur mündlichen Prüfung bei Frau Heumann (bis 9:00 Uhr) Aushang Prüfungsplan (bis ca. 13:00 Uhr) Fr 2./3. Std. Bücherabgabe Mo Mündliche Prüfung in Prüfungsfächern Di Mündliche Prüfung in Prüfungsfächern Do Bekanntgabe der Noten der mündlichen Prüfung in Prüfungsfächern durch die Klassenleiter Do Abgabe der restlichen Bücher nach mündlichen Prüfung Mo- Do Fr Entlassung der Abschlussschüler; Abschlussfeier Fr Abschlussball Voraussichtlich Tanzkurs und Knigge-Kurs > Informationen zu beiden Veranstaltungen folgen H:\2_Schüler\Prüfungen\Abschlussprüfung\2016\Hinweise\Eltern.doc 5
Informationen zur Abschlussprüfung 2014
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