Staatliche Realschule Coburg I Glockenberg 33, Coburg
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- Hartmut Boer
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1 Staatliche Realschule Coburg I Glockenberg 33, Coburg Tel.: 09561/ FAX: verwaltung@rs1.coburg.de Homepage: ELTERNBRIEF Schuljahresanfang 2010/11 Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, zum Schuljahresanfang möchte ich uns allen einen gelingenden Start wünschen. Damit in einer großen Gemeinschaft das Zusammenleben und Arbeiten funktioniert, sind Regeln einzuhalten. Der vorliegende Elternbrief möchte Sie darüber in Kenntnis setzen. Er ist auch auf unserer Homepage unter Eltern Mitteilungen jederzeit abrufbar. 1. Neuerungen Neue Lehrkräfte Mit Beginn des Schuljahres nehmen 7 neue Lehrkräfte ihren Dienst an unserer Schule auf: Frau Christina Agathagelidis, E, G Frau Julia Bezold, BwR, WR, M Frau Manuela Däubner, D, Ek Frau Nadine Heger, E, G Herr Markus König, M, Ph Frau Kathrin Volk, D, Mu Als neues Mitglied in der Schulleitung heißen wir Herrn Peter Gerhardt, D, E herzlich willkommen. Er übernimmt die Aufgaben des ZwRSK. Seminarschule Ein besonders herzliches Willkommen gilt unseren 14 Studienreferendaren, die ihre Ausbildung an der Staatlichen Realschule Coburg I absolvieren. An unserer Schule sind vier Fachseminare eingerichtet: Fachseminar Deutsch - Seminarlehrer Herr Oliver Jacob Fachseminar Französisch - Seminarlehrerin Frau Daniela Barsun Fachseminar Erdkunde - Seminarlehrerin Frau Katja Kühne Fachseminar Katholische Religion - Seminarlehrerin Frau Stephanie Vetter Psychologieseminar - Seminarlehrerin Frau Susanne Schneider Pädagogikseminar - Seminarlehrerin Frau Blandine Zenk Grundfragen staatsbürgerlicher Bildung - Seminarlehrer Herr Ernst Lorenz Schulrecht - Seminarleiterin Frau Susanne Carl Eingänge / Parken vor der Schule Der neue Haupteingang unserer Schule sowie sämtliche Nebeneingänge sind über unseren zentralen Pausenhof zugänglich. Aufgrund der Sanierung unseres Fachtrakts Sport ist das Gelände vor unserer alten Turnhalle für Fußgänger und Autofahrer gesperrt. Parkmöglichkeiten sind vor der Pestalozzischule vorhanden. Wahlfachangebot / Förderkurse Alle Wahlfächer und Förderkurse beginnen ab Montag, 04. Oktober. Sie erhalten in einem eigenen Schreiben, mit dem Sie auch die Anmeldung vornehmen können, detaillierte Auskunft zu Angebot, Tag und Ort der jeweiligen Veranstaltung. Das Angebot der Offenen Ganztagesschule gilt ab sofort. Beratung - Sprechstunden Herr Norbert Friedrich, Kollege der Melchior-Franck-Schule, hilft unseren Schülern der 5. Jahrgangsstufe, den Übergang von der Grundschule an die Realschule zu meistern. Herr Friedrich steht Ihnen gerne in seiner Beratungsstunde zur Verfügung.
2 Beratungsstunde: Montag, 6. Stunde Zusätzlich steht er in den Pausen Schülern beratend zur Seite, um Fragen zu schriftlichen Leistungsnachweisen zu klären. Selbstverständlich wünschen sich alle Kollegen eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten. Die offiziellen Sprechstunden werden auf unserer Homepage bis zum 20. September veröffentlicht. Jederzeit steht es Ihnen frei, auch außerhalb der offiziellen Sprechstunden einen Gesprächstermin mit dem Lehrer Ihres Kindes telefonisch zu vereinbaren. 2. Regelungen des Schulbetriebs 2 Realschule im Internet Unter folgenden Internetadressen können Sie Informationen über unsere Schule sowie über das Bayerische Schulwesen allgemein abrufen: / / Die aktuelle Realschulordnung finden Sie im Internet unter: Unterrichts - und Pausenzeiten 1. Std. 08:00 08:45 Uhr 2. Std. 08:45-09:30 Uhr 1. Pause 09:30 09:45 Uhr 3. Std. 09:45 10:30 Uhr 4. Std. 10:30 11:15 Uhr 2. Pause 11:15 11:30 Uhr 5. Std. 11:30 12:15 Uhr 6. Std. 12:15 13:00 Uhr Mobilfunktelefone Im Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten der Schülerinnen und Schüler ist in Art. 56 Abs. 5 (BayEUG) geregelt, dass sowohl im Schulgebäude als auch auf dem Schulgelände Mobilfunktelefone sowie sonstige digitale Medien ausgeschaltet sein müssen, sofern sie nicht zu Unterrichtszwecken dienen. Wir möchten auf folgende Regeln hinweisen: Mobilfunktelefone sind grundsätzlich auf dem Schulgelände auszuschalten und nur im Einzelfall nach Rücksprache mit einer Lehrkraft zu benutzen. Bei Regelverstoß wird das Handy 3 Tage lang einbehalten. Computerspielgeräte (Gameboy etc.) sind auf dem Schulgelände nicht gestattet. Diese werden für 4 Wochen einbehalten. MP3-Player, i-pods und ähnliche Medien werden ebenfalls für 4 Wochen einbehalten, wenn ein Schüler oder eine Schülerin auf dem Schulgelände die earphones (Ohrenstöpsel) im Ohr trägt. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Gerät ein- oder ausgeschaltet ist. Der Konsum alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel ist innerhalb der Schulanlage sowie bei verbindlichen schulischen Veranstaltungen untersagt ( 41, RSO). Hausaufgaben- / Notenheft Alle Schüler müssen ein Hausaufgabenheft führen, in das sie alle Aufgaben eintragen, die von Stunde zu Stunde gestellt werden. Es kommt eigentlich nie vor, dass ein Schüler "nichts" aufhat. Sollte einmal keine schriftliche Hausaufgabe gestellt worden sein, so ist zumindest in jedem Fach der behandelte Stoff anhand des Hefteintrages und des Lehrbuches zu wiederholen. Über den behandelten Unterrichtsstoff müssen die Schüler in der Folgestunde Rechenschaft ablegen können. Das Hausaufgabenheft enthält auch eine Tabelle, in der die Schüler ihre erzielten Noten eintragen können. Kontrollieren Sie bitte die Eintragungen wöchentlich und informieren Sie sich über den Leistungsstand Ihres Kindes. Erkrankungen / Verhinderungen Ist Ihr Kind aus zwingenden Gründen unvorhergesehen verhindert, am Unterricht oder einer sonstigen Schulveranstaltung teilzunehmen, so bitte ich, dass dies am Tage der Erkrankung durch einen Erziehungsberechtigten in der Zeit von 07:30 bis 08:00 Uhr telefonisch (09561/894600) oder per Fax (09561/894646) mitgeteilt wird. Ab dem dritten Fehltag ist eine schriftliche Krankheitsanzeige durch einen Erziehungsberechtigten beim Klassenleiter vorzulegen. Bitte beachten: Wenn sich volljährige Schüler selbst entschuldigen wollen, ist jeweils ein ärztliches Attest vom jeweils selben Arzt erforderlich. Ein solches Attest ist nicht erforderlich, wenn weiterhin die Eltern die Entschuldigung vornehmen. Dauert die Erkrankung länger als zehn Unterrichtstage oder häufen sich krankheitsbedingte Versäumnisse bzw. bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule ein ärztliches oder schulärztliches Zeugnis verlangen. Wird das Attest nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Versäumt ein
3 3 Schüler einen angekündigten Leistungsnachweis unentschuldigt, so muss die Note "6 = ungenügend" erteilt werden. Verlassen des Schulgebäudes Das Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichts und in den Pausen ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht gestattet. In Ausnahmefällen ist die Erlaubnis des Rektorats nötig. Unpünktlichkeit Pünktlichkeit ist eine wichtige Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf in einer Schulgemeinschaft. Sollte ein Schüler auffallend häufig zu spät kommen, werden Nacharbeiten oder Sozialdienste angeordnet. Sollten auch diese Nacharbeiten keine Wirkung erzielen, können die Lehrkräfte Verweise erteilen. Helfen Sie bitte im Elternhaus mit, dass hiervon kaum Gebrauch gemacht werden muss. Erkrankung / Unfall während des Unterrichts Erkrankt ein Schüler während des Unterrichts, so kann er nur dann nach Hause entlassen werden, wenn er von einem Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten Person an der Schule abgeholt wird. In dringenden Notfällen wird Ihr Kind über den Rettungsdienst zu einem Durchgangsarzt oder ins Klinikum Coburg gebracht. Schülerunfallversicherung Erleidet ein Schüler in der Schule oder auf dem Schulweg einen Unfall, ist dies umgehend im Sekretariat der Schule zu melden. Der behandelnde Arzt ist darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Die Kosten übernimmt dann der Gemeindeunfallversicherungsverband. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Schüler den Schulbereich zur freien Gestaltung seiner Mittagspause verlässt oder vom kürzesten Schulweg abweicht. Beurlaubungen Beurlaubungen von Schülern sind nur in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten möglich. Bitte stellen Sie einen solchen Antrag rechtzeitig, spätestens eine Woche vorher. Für Urlaubsreisen kann grundsätzlich keine Beurlaubung ausgesprochen werden. Schulaufgaben, Stegreifaufgaben und mündliche Noten Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben; kleine Leistungsnachweise sind Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, fachliche Leistungstests sowie mündliche und praktische Leistungen. Schulaufgaben sind schriftliche Arbeiten über den behandelten Unterrichtsstoff zurückliegender Wochen bzw. Monate. In der 9. Klasse der Wahlpflichtfächergruppe III_a (Französisch) wird voraussichtlich eine Sprachzertifikatsprüfung als Ersatz einer Schulaufgabe durchgeführt. Alle Schulaufgaben werden zur Einsichtnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause gegeben und spätestens nach einer Woche wieder eingesammelt. Auch Stegreifaufgaben können mit nach Hause genommen werden. Die Leistungsnachweise sind innerhalb einer Woche unverändert an die Schule zurückzugeben; wird eine Schulaufgabe verspätet, verändert, verschmutzt oder gar nicht zurückgegeben, so besteht die Möglichkeit, künftig weitere Schulaufgaben nicht mehr mit nach Hause zu geben. In solchen Fällen können die Eltern die in den Schulaufgaben erzielten Noten in den Sprechzeiten der Lehrkräfte telefonisch oder persönlich erfragen. Schüler, der 9. und 10. Jahrgangsstufe erhalten die Möglichkeit zur individuellen Beratung durch Frau Baade vom Arbeitsamt während der Unterrichtszeit. Diese Gespräche finden in einem Raum an der Schule statt und erstrecken sich in der Regel auf eine Zeitspanne von 10 Minuten. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass es zur Pflicht des Schülers gehört, den in dieser Zeit versäumten Unterrichtsstoff selbstständig nachzuholen. Eine Befreiung von Leistungserhebungen in der Folgestunde des betreffenden Faches kann nicht erfolgen. Anzahl der Schulaufgaben
4 4 Nachschreiben von Schulaufgaben Falls eine Schülerin/ein Schüler nur kurzfristig erkrankt, ist die Schulaufgabe bereits am ersten Tag nach Wiedererscheinen nachzuschreiben. Behandlung von Schulbüchern Um die Abnutzung unserer Lehrbücher so gering wie möglich zu halten, müssen Sie die Schulbücher Ihres Kindes mit einem festen, durchsichtigen Einband versehen. Geht ein Buch verloren oder wird es über Gebühr verschlissen, so müssen wir am Schuljahresende Schadenersatz verlangen. Wertsachen / Schließfächer Bitte überzeugen Sie Ihr Kind, dass es nicht sinnvoll ist, größere Geldbeträge oder sonstige Wertsachen in die Schule mitzunehmen. Bei Verlust oder im Schadensfall kann kein Ersatz geleistet werden. Schulspinde sind nicht für die Verwahrung von Wertsachen vorgesehen. Veränderung persönlicher Daten Sollten sich seit dem letzten Schuljahr Ihre persönlichen Daten oder die Ihres Kindes verändert haben, so teilen Sie uns dies bitte nach Möglichkeit direkt im Sekretariat mit. Das betrifft auch neue Bescheinigungen, Atteste, Befreiungen oder Sorgerechtsbeschlüsse für Ihr Kind. Beratungslehrer / Schulpsychologe Neben Fachlehrern, Klassenleitern und Schulleitung ist Herr Peter Gerhardt ab dem kommenden Schuljahr Ihr Ansprechpartner in Fragen Schulberatung. Weiterhin stehen Ihnen das Jugendamt der Stadt Coburg, die Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstelle, die staatliche Schulberatungsstelle für Oberfranken sowie die für unsere Schule zuständige Schulpsychologin Frau Hoffrichter zur Verfügung. Frau Hoffrichter wird sich mit einem gesonderten Schreiben an Sie wenden. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem BRN (Bayerisches Realschulnetz unter Pausen- und Mittagsverpflegung Eine ausgewogene Ernährung ist eine wichtige Voraussetzung für gute Leistung und Gesundheit eines Kindes. Achten Sie daher auf eine vollwertige, gesunde und abwechslungsreiche Pausenverpflegung Ihres Kindes. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir in der 1. und 2. Pause täglich frisch zubereitete Pausensnacks zum Verkauf anbieten. Montag bis Donnerstag wird auch ein warmes Mittagessen angeboten. Wöchentlich aktualisieren wir den Speiseplan zur Mittagsverpflegung auf unserer Homepage, damit Sie über Angebot und Kosten informiert sind. Schüler, die ein warmes Essen wünschen, haben die Möglichkeit, Mo Mi nach 13:00 Uhr in der Pausenhalle Essensmarken für die folgende Woche käuflich zu erwerben. Öffnungszeiten des Sekretariats Das Sekretariat hat in diesem Schuljahr für Eltern und Besucher folgende Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von Uhr, Mittagspause von Uhr Freitag von Uhr MB Aufgaben und Erreichbarkeit Der Ministerialbeauftragte für die Realschulen in Oberfranken, Herr Ltd. RSR Heinrich Hausknecht, nimmt die Aufsicht über die oberfränkischen Realschulen wahr. Neben dieser Aufgabe ist es ein besonderes
5 Anliegen des Ministerialbeauftragten, die Schulen und Erziehungsberechtigten in allen schulischen Fragen umfassend zu beraten. Erreichbarkeit: Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Oberfranken, Herrn Ltd. RSR als MB, Heinrich Hausknecht Adolf-Wächter-Str Bayreuth Tel.: 0921/ , Fax: 0921/ , 5
6 2. Termine 6 Termine für das Schuljahr 2010/11 1. Schultag Di Klassenfotos Do-Fr Jahrgangsstufentest Deutsch 6. Jgst. Di :00 09:00 Jahrgangsstufentest Englisch 7. Jgst. Mi :00 09:00 Jahrgangsstufentest Mathematik 6. Jgst. Do :00 09:00 Oktober Klassenelternversammlung mit Wahl des ElternbeiratsDo :00 21:00 November Buß-und Bettag - unterrichtsfrei Mi Dezember 1. Elternsprechtag Di :00 19:00 Weihnachtsferien Fr Januar Deutsch - Französischer Tag Mo Februar Berufsinformationstag Sa :00 14:00 Zwischenzeugnisse / Ausgabe Fr März Informationsabend zum Übertritt Di :30 21:00 Skilager der 7. Klassen So-Fr Frühjahrsferien Mo Infoabend zur Wahl der Wahlpflichtfächergruppen Do :30 20:00 April Englisch: Speaking Test AP Zeitraum Mo-Fr Elternsprechtag Mi :00 19:00 Osterferien Mo Mai Anmeldung - Eintritt in die 5. Jgst. Mo-Fr Probeunterricht Di-Mi Juni Christi Himmelfahrt Do Sprechfertigkeitsprüfung F AP Mo-Fr Pfingstferien Mo Abschlussprüfung Deutsch 240' Do : :30 Juli Abschlussprüfung Englisch 135' Fr : :00 Abschlussprüfung Mathematik 150' Mo : :00 Abschlussprüfung BWR / Physik Di : :30 Abschlussprüfung SoW Mi : :30 Abschlussprüfung Französisch Mi : :40 Verabschiedung der Absolventen Fr : :00 Sommerfest COI Sa : :00 Jahreszeugnisse Ausgabe Fr :00 Sollten Sie weitere Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an den Klassenleiter Ihres Kindes oder an die Schulleitung wenden. Wir vertrauen auf eine gute und offene Zusammenarbeit und wünschen Ihnen und Ihrem Kind einen erfolgreichen Start und viel Erfolg im neuen Schuljahr. Susanne Carl Schulleiterin
7 7 Wir bitten Sie die Empfangsbestätigung zu diesem Elternbrief zu unterschreiben und über Ihr Kind beim Klassenleiter bis abzugeben. Empfangsbestätigung: Den Elternbrief zum Schuljahresanfang 2010/11 haben wir/habe ich erhalten. Name d. Schülers/in Klasse, den (Wohnort) (Datum) (Unterschrift d. Erziehungsberechtigten)
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