Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim intern /2015
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- Gerda Nele Reuter
- vor 8 Jahren
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1 Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim intern /2015 Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer INHALT Informationen zur Schulordnung...2 Wenn eine Jahrgangsstufe nicht bestanden ist Nachprüfung ( 64 GSO)...2 Vorrücken auf Probe ( 63 GSO)...3 Notenausgleich in der 10. Jahrgangsstufe ( 63a GSO) Jahrgangsstufe: Besondere Prüfung ( 98 GSO)...4 Mittlere Schulabschlüsse...7 Mittlerer Schulabschluss für externe Bewerberinnen und Bewerber...7 Vorbereitungsklassen an Mittelschulen...7 Anmeldung zum M-Zug an der Hauptschule...7 Mittlerer Schulabschluss an der Wirtschaftsschule...8 Informationen zum Jahrgangsstufentest...8 Berufliche Oberschule (FOS/BOS)...9 Struktur der Beruflichen Oberschule...9 Wechsel an die FOS...9 Wichtige Informationen Wichtige Informationen Individuelle Berufsorientierung für behinderte Menschen (Inklusion) Sprachkurse in Chinesisch und Schwedisch Information der vhs Rosenheim Finanzielle Unterstützung durch den Förderverein des Finsterwalder-Gymnasiums Anträge für ehrenamtliche Tätigkeit Wechsel vom katholischen/evangelischen Religionsunterricht in den Ethikunterricht Parlamentarisches Patenschaftsprogramm (PPP) Aufenthalts- und leistungsrechtliche Folgen einer Ausreise von ausländischen Kindern.. 12 Muttersprachlicher Unterricht im Schuljahr 2015/ Bundesfreiwilligendienst Green Day, Tag der Umweltberufe sprungbrett bayern - Praktikumsangebote Die Nummer gegen Kummer! Informationen der Schulberatung Übergang Schule Berufsausbildung Beratungsangebote Ferientermine In eigener Sache Schule-Eltern-Kommunikation per
2 Informationen zur Schulordnung Wenn eine Jahrgangsstufe nicht bestanden ist... Nachprüfung ( 64 GSO) (1) Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 6 bis 9, die wegen nicht ausreichender Noten in höchstens drei Vorrückungsfächern (darunter in Kernfächern nicht schlechter als höchstens einmal Note 6 oder zweimal Note 5) das Ziel der Jahrgangsstufe nicht erreicht haben, können vorrücken, wenn sie sich einer Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben. Diese findet in den letzten Tagen der Sommerferien statt. (2) Von der Nachprüfung ausgeschlossen sind Schülerinnen und Schüler mit der Note 6 im Fach Deutsch und Schülerinnen und Schüler, die die betreffende Jahrgangsstufe zum zweiten Mal besuchen. (3) Die Teilnahme an der Nachprüfung setzt einen Antrag der Erziehungsberechtigten voraus, der bei der Schule bis vorliegen muss. Die Schülerinnen und Schüler können bei einem Wohnsitzwechsel die Nachprüfung auch an der neuen Schule ablegen. (4) Die Schülerinnen und Schüler haben sich der Nachprüfung in den Vorrückungsfächern zu unterziehen, in denen ihre Leistungen schlechter als ausreichend" waren. In Fächern, in denen Schulaufgaben vorgeschrieben sind, wird die Prüfung in schriftlicher Form abgenommen; die Aufgaben haben etwa den Umfang einer Schulaufgabe. In anderen Fächern bleibt die Art der Durchführung der Prüfung der Schule überlassen. Den Prüfungen liegt der Stoff der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe zugrunde. (5) Wurden in der Nachprüfung Noten erzielt, mit denen Schülerinnen und Schüler unter Anwendung der Vorrückungsbestimmungen hätten vorrücken dürfen, so stellt die Schulleiterin oder der Schulleiter das Bestehen der Nachprüfung und damit auch das Vorrücken fest. Schülerinnen und Schüler, die sich der Nachprüfung erfolgreich unterzogen haben, erhalten ein neues Jahreszeugnis, in dem die in der Nachprüfung erzielten Noten an die Stelle der jeweiligen Jahresfortgangsnoten treten und das einen Vermerk darüber enthält, welche Noten auf der Nachprüfung beruhen. Die Nachprüfung muss von den Erziehungsberechtigten bis beantragt werden. spätestens Mittwoch, , Eine bestandene Nachprüfung bringt freilich nur dann etwas, wenn damit eine realistische Chance verbunden ist, das nächste Schuljahr zu bestehen. fwg Rosenheim intern /2015 Seite 2 von 18
3 Insbesondere muss herausgefunden werden, warum es im vergangenen Schuljahr nicht geklappt hat: War es eine kurzzeitige Leistungsbeeinträchtigung, aus welchen Gründen auch immer? (Auch die sogenannte Faulheit kommt nicht von ungefähr!) Sind die Ursachen dafür behoben? Handelt es sich um katastrophale Lücken in Kernfächern, ggf. auch aus früheren Schuljahren? Ist das Klassenziel nur knapp verfehlt? Handelt es sich nicht oder nur teilweise um Kernfächer? Will man wirklich einen Teil seiner Ferien voll einsetzen? Ist das Risiko, möglicherweise unerholt ins neue Schuljahr zu gehen, kalkulierbar? Wären nicht das Wiederholen oder der Wechsel der Schulart auf Dauer sinnvoller? Das sind nur einige Überlegungen, die man anstellen muss. Auf alle Fälle sollte man die Fachlehrer konsultieren. Zeit- und Raumplan für die NACHPRÜFUNG 2015 Mittwoch, , ab Uhr, Zimmer A 112 Donnerstag, , ab Uhr, Zimmer A 112 Freitag, , ab Uhr, Zimmer A 112 Vorrücken auf Probe ( 63 GSO) (1) Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9, die das Ziel der jeweiligen Jahrgangsstufe erstmals nicht erreicht haben, können mit Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten auf Probe vorrücken, wenn nach dem Gesamtbild aller erzielten Leistungen erwartet werden kann, dass sie im nächsten Schuljahr das Ziel der Jahrgangsstufe erreichen. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 10 nur, wenn sie das Ziel der Jahrgangsstufe wegen Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern, darunter in Kernfächern keine schlechtere Note als einmal Note 5, nicht erreicht haben. Hier kommt es darauf an, ob erwartet werden kann, dass sie das Ziel des Gymnasiums erreichen. Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz. Notenausgleich in der 10. Jahrgangsstufe ( 63a GSO) Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10, die nach 62 Abs 1, Satz 2 vom Vorrücken ausgeschlossen sind, kann unter folgenden Voraussetzungen Notenausgleich gewährt werden: 1. Sie weisen nicht in einem weiteren Vorrückungsfach Note 5 oder 6 auf und 2. sie haben Note 1 in einem oder Note 2 in zwei Vorrückungsfächern, wobei Kernfächer nur durch Kernfächer ausgeglichen werden können, oder haben in mindestens drei Kernfächern keine schlechtere Note als 3. fwg Rosenheim intern /2015 Seite 3 von 18
4 63 Abs. 1, Satz 2, Halbsatz 2 und Satz 3 gelten entsprechend. Wird einer Schülerin oder einem Schüler Notenausgleich gewährt, so wird in das Jahreszeugnis eine entsprechende Bemerkung aufgenommen. Es kommt darauf an, ob erwartet werden kann, dass die Schülerin bzw. der Schüler das Ziel des Gymnasiums erreicht. Die Entscheidung trifft die Lehrerkonferenz auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz. Mit der Vorrückungserlaubnis in die 11. Jahrgangsstufe des Gymnasiums wird auch der Mittlere Schulabschluss verliehen. Gemäß 27 FOBOSO ist bei Vorliegen der Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums die Eignung für den Bildungsgang der Fachoberschule gegeben (ohne Notendurchschnitt!). 10. Jahrgangsstufe: Besondere Prüfung ( 98 GSO) Zulassung und Meldung: Zur Besonderen Prüfung können zugelassen werden: a) Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums, für die wegen der Note 6 in einem oder Note 5 in zwei Vorrückungsfächern die Vorrückungserlaubnis nicht erteilt worden ist und die in den übrigen Vorrückungsfächern keine schlechtere Note als 4 erhalten haben ( 98 Abs. 1 GSO). b) Wiederholungsschülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10, welche die Besondere Prüfung bereits einmal ohne Erfolg abgelegt haben und erneut die unter Buchstabe a) genannten Bedingungen erfüllen ( 98 Abs. 7 GSO). c) Wiederholungsschülerinnen und Schüler, die im Vorjahr das Recht auf Teilnahme erhalten haben und die bei der Wiederholung der Jahrgangsstufe 10 nicht die erforderlichen Leistungen erzielen konnten ( 98, Abs. 1 (2) GSO). Gemäß 98 Abs. 2 GSO kann die Besondere Prüfung nur in unmittelbarem Anschluss an den Besuch der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums abgelegt werden. Die Erziehungsberechtigten bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler stellen den Zulassungsantrag bei der zuletzt besuchten Schule möglichst noch vor Ferienbeginn, jedoch spätestens bis Die Schulleitung überprüft, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Prüfungsteilnehmer bzw. ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten erhalten von der prüfenden Schule einen Zulassungsbescheid. Ein Merkblatt zur Besonderen Prüfung und das Antragsformular können im Sekretariat abgeholt werden. Das Antragsformular muss bis spätestens Mittwoch, , Uhr, im Sekretariat abgegeben werden. fwg Rosenheim intern /2015 Seite 4 von 18
5 Prüfungsfächer, Aufgabenstellung und zugelassene Hilfsmittel Die Besondere Prüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache; sie wird in schriftlicher Form abgenommen. Auf Antrag kann die erste Fremdsprache durch die zweite Fremdsprache ersetzt werden, die dann auf dem Niveau der ersten Fremdsprache nachzuweisen ist. Die Aufgaben werden zentral für ganz Bayern unter Berücksichtigung der Lehrpläne für die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums erstellt. Die Prüfung im Fach Deutsch besteht aus - einer Erörterung oder - der Erschließung eines poetischen Textes oder - der Analyse eines nichtpoetischen Textes jeweils mit Gliederung. Den Schülern wird dazu je ein Thema zur Wahl gestellt. Die Prüfung im Fach Mathematik umfasst mehrere (unterschiedliche) Teilaufgaben. Die Prüfung in den Fremdsprachen Englisch oder Französisch besteht aus einer schriftlichen Textaufgabe einschließlich Sprachmittlung in das Deutsche, in der Fremdsprache Latein aus einer Übersetzung eines lateinischen Originaltexts (im Schwierigkeitsgrad einer sprachlich und inhaltlich leichteren Cicero-Stelle von ca. 150 Wörtern) in das Deutsche. Bei einer sonstigen abweichenden Fremdsprache ( 43 Abs. 3 GSO) besteht die Prüfung aus einer Übersetzung eines deutschen Textes in die Fremdsprache. Bei der Besonderen Prüfung sind folgende Hilfsmittel zugelassen: Deutsch: Ein Rechtschreibwörterbuch, das nach Erklärung des Verlags die Neuregelung der deutschen Rechtschreibung vollständig umsetzt. Mathematik: Ein netzunabhängiger elektronischer Taschenrechner, die vom Staatsministerium genehmigte Merkhilfe und eine der vom Staatsministerium für Leistungserhebungen zugelassenen naturwissenschaftlichen Formelsammlungen. Programmierbare Taschenrechner sind nicht zugelassen. Stochastische Tabellen sind nicht erforderlich. Moderne Fremdsprachen: Ein ein- und zweisprachiges Wörterbuch. Latein: Ein vom Staatsministerium genehmigtes zweisprachiges Wörterbuch. Durchführung Für die Besondere Prüfung 2015 ist folgender Zeitplan festgelegt: Fach Tag Uhrzeit Deutsch Mittwoch, :00 12:00 Uhr Mathematik Donnerstag, :00 11:00 Uhr Fremdsprache Freitag, :00 11:00 Uhr Der Prüfungsmodus verlangt insbesondere, dass die Prüflinge am prüfenden Gymnasium ihre Identität zweifelsfrei nachweisen können. Die Schülerinnen und Schüler müssen an den Prüfungstagen einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, falls sie den Aufsicht führenden Lehrkräften nicht persönlich bekannt sind. Konzepte sind im Interesse des Prüflings mit abzuliefern. Im Fach Deutsch ist eine Gliederung auf einem gesonderten Blatt abzugeben. Übersetzungstexte in den Fremdsprachen werden nicht vorgelesen. fwg Rosenheim intern /2015 Seite 5 von 18
6 Korrektur der Prüfungsaufgaben Bei jeder prüfenden Schule wird gemäß 98 Abs. 4 GSO ein Prüfungsausschuss aus jeweils zwei Lehrkräften pro Fach eingesetzt, dessen Vorsitzender der jeweilige Schulleiter ist. Die Prüfungsaufgaben werden spätestens bis zum ersten Unterrichtstag vom jeweiligen Prüfungsausschuss korrigiert und benotet. Prüfungsergebnis / Verhinderungsgründe Die Entscheidung über das Bestehen der Prüfung trifft der Prüfungsausschuss an der jeweils prüfenden Schule aufgrund der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung. Die Besondere Prüfung ist nach 98 Abs. 6 GSO bestanden, wenn alle Prüfungsarbeiten mit mindestens der Note 4 bewertet wurden oder wenn nur einmal die Note 5 und in einem anderen Fach (zum Ausgleich) dafür mindestens die Note 3 vorliegt. Versäumt ein Schüler eine Teilprüfung ohne Entschuldigung, so gilt die Besondere Prüfung als abgelegt und insgesamt nicht bestanden. Eine Teilnahme am zentralen Nachtermin ist nur möglich, wenn der Schüler das Versäumnis nicht zu vertreten hat. Verhinderungsgründe sind exakt anzugeben, Krankheiten durch amtsärztliches Attest nachzuweisen. Das Prüfungsergebnis wird den Prüflingen bzw. deren Erziehungsberechtigten von der prüfenden Schule mitgeteilt. Mit gleicher Post wird bei bestandener Prüfung eine Bescheinigung gemäß 98 Abs. 6 GSO zugesandt. Die Benachrichtigung der erfolglosen Prüflinge, die gemäß 98 Abs. 6 GSO keine Bescheinigung erhalten, erfolgt in gleicher Weise. Das Gymnasium, das der Schüler bisher besuchte, erhält eine Kopie der Schreiben. Das Bestehen der Besonderen Prüfung berechtigt nicht zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums. Vorläufiger Besuch der Fachoberschule Der durch die Besondere Prüfung erworbene Mittlere Schulabschluss kann auch zum Übergang an die Fachoberschule genutzt werden. Dazu muss in den drei Prüfungsfächern der Besonderen Prüfung ein Notendurchschnitt von 3,33 oder besser erzielt worden sein. Die prüfende Schule stellt hierüber im Falle eines gewünschten Übertritts an die Fachoberschule eine zusätzliche Bescheinigung aus. Falls die in der Besonderen Prüfung geprüfte erste Fremdsprache nicht Englisch war, gilt dabei, dass anstelle der Note im Fach Latein oder Französisch der Besonderen Prüfung die Note des Faches Englisch des Jahreszeugnisses der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums entnommen werden kann. Förderkonzept für die Teilnehmer an der Besonderen Prüfung Eine E-Learning-Plattform (mebis - Landesmedienzentrum Bayern) findet sich unter: (Anmeldung und Zugang ist erforderlich: Benutzername: mebis.pruefung; Kennwort: Prüfung2015!). Dort finden sich umfangreiche Hilfestellungen unter: Kurse Verschiedenes Besondere Prüfung. Auch ältere Prüfungsaufgaben können unter Punkt 4 heruntergeladen werden. fwg Rosenheim intern /2015 Seite 6 von 18
7 Mittlere Schulabschlüsse Mittlerer Schulabschluss für externe Bewerberinnen und Bewerber Die Teilnahme an den Prüfungen zum mittleren Schulabschluss an öffentlichen Schulen ist auch für sogenannte andere Bewerberinnen und Bewerber möglich, die an der von ihnen besuchten Schule keinen mittleren Schulabschluss erwerben können oder die keiner Schule angehören. Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss für andere Bewerberinnen und Bewerber kann dabei a) an einer von der oder dem Ministerialbeauftragten hierfür bestimmten öffentlichen Realschule außer an einer Abendrealschule (Anmeldung an der von der oder dem Ministerialbeauftragten bestimmten öffentlichen Realschule bis spätestens 1. Februar) oder b) an der für die Bewerberin/den Bewerber zuständigen Mittelschule, die eine Jahrgangsstufe 10 führt (Anmeldung bis spätestens 1. März), oder c) an einer öffentlichen Wirtschaftsschule (Anmeldung bis spätestens 1. März) abgelegt werden. Im diesbezüglichen Schreiben des Staatsministeriums heißt es: Die Hauptschulabteilung des Staatsministeriums legt Wert darauf, dass die Empfehlung zur Teilnahme an der Externen-Prüfung M10 nur an Schüler ausgesprochen wird, deren Leistung weder das Bestehen des Klassenziels noch der Besonderen Prüfung erwarten läßt. Die Gymnasiasten sollen sich von der Hauptschule, an der sie die Prüfung ablegen, über eine angemessene Vorbereitung auf dieses Fach beraten lassen. Vorbereitungsklassen an Mittelschulen Schülerinnen und Schüler, die das Potential für einen mittleren Schulabschluss haben, können in den Vorbereitungsklassen an den Mittelschulen (früher 9+2 Modelle) im Anschluss an die Jahrgangsstufe 9 den mittleren Schulabschluss im zehnten und elften Schuljahr - erlangen. Voraussetzung für die Aufnahme ist der Qualifizierende Hauptschulabschluss. Die beiden weiteren Schuljahre ( +2 ) sind eine fachlich-organisatorische Einheit. Seit dem Schuljahr 2011/2012 bestehen auch im Landkreis Rosenheim 9+2 Angebote. Anmeldung zum M-Zug an der Hauptschule Der M-Zug an der Hauptschule dient dem Erreichen der Mittleren Reife. Die Anmeldung ist ab der 7. Jahrgangsstufe möglich. Sie ist dringend zu empfehlen für Schülerinnen und Schüler in der 9. und 10. Klasse mit mangelhaften oder ausreichenden Leistungen in mehreren Kernfächern, besonders in der 2. Fremdsprache. Beim Eintritt in den M-Zug darf die Höchstausbildungsdauer von 12 Jahren nicht überschritten werden. fwg Rosenheim intern /2015 Seite 7 von 18
8 Mittlerer Schulabschluss an der Wirtschaftsschule Voraussetzungen für einen Wechsel in die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule (Abschluss mit Mittlerer Reife in der 10. Klasse): Aus der 6. Klasse (RS,GY) in die 7. Eingangsklasse der WS: Vorrückungserlaubnis erhalten Nicht erhalten: Probeunterricht Ende der Sommerferien Aus der 7. Klasse in die 7. Eingangsklasse der WS: Ein Wiederholen der Jahrgangsstufe ist grundsätzlich möglich In bestimmten Fällen auch beim Wiederholungsverbot gem. Art. 53 BayEUG. Aus der 7. Klasse in die 8. Eingangsklasse der WS: Vorrückungserlaubnis erhalten Nicht erhalten: Probeunterricht Ende der Sommerferien Aus der 8. Klasse in die 8. Eingangsklasse der WS: Ein Wiederholen der Jahrgangsstufe ist grundsätzlich möglich In bestimmten Fällen auch beim Wiederholungsverbot gem. Art. 53 BayEUG. Voraussetzungen für einen Wechsel in die zweistufige 10. Eingangsklasse der Wirtschaftsschule (Abschluss mit Mittlerer Reife in der 11. Klasse): Aus der 9. Klasse (RS, GY) in die 10. Klasse der zweistufigen WS: Vorrückungserlaubnis erhalten Vorrückungserlaubnis nicht erhalten, aber mindestens eine Note 4" in den Fächern Deutsch und Englisch. Ein Wechsel in eine bereits bestehende Klasse am Schuljahresanfang oder im laufenden Schuljahr ist in manchen Fällen möglich (Beratung erforderlich!). Informationen zum Jahrgangsstufentest Die Jahrgangsstufentests sind mittlerweile als eine wertvolle Orientierungshilfe für Schüler, Eltern und Lehrer anerkannt. Zu Beginn des Schuljahres geben diese Vergleichsarbeiten Hinweise auf spezifische Stärken und Schwächen der Schüler vor dem Hintergrund der landesweit erzielten Ergebnisse; dies erleichtert eine präzise Bestimmung der Lernsituation der Klasse wie der einzelnen Schüler, ermöglicht die Vereinbarung konkreter Ziele und unterstützt damit die weitere Arbeit während des Jahres. Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst weist darauf hin, dass bei den bayerischen Jahrgangsstufentests in allen Fächern nicht ad hoc angelernte Wissenselemente im Mittelpunkt, sondern in kontinuierlichem Unterricht erworbene und gefestigte Grundkenntnisse und-fertigkeiten im Mittelpunkt stehen. Prüfungsinhalte: Aufgabenstellung: Hilfsmittel: Korrektur: Grundkenntnisse und -fertigkeiten auf Grundlage der Lehrplaninhalte der vorangegangenen Jahrgangsstufe. Die Wahl der Aufgaben und die Aufgabenformen werden wissenschaftlich begleitet. Die Aufgaben haben Testcharakter, sie sind nicht schulaufgabentypisch. keine Die Testarbeiten werden von den betreffenden Lehrkräften der Klasse korrigiert. Die Schulen erhalten neben den aufgaben auch die Lösungen und Korrekturhinweise. Material finden Sie über die Internetseite des ISB unter der Adresse fwg Rosenheim intern /2015 Seite 8 von 18
9 Berufliche Oberschule (FOS/BOS) Struktur der Beruflichen Oberschule Die Schularten Fachoberschule und Berufsoberschule werden unter dem Dach der Beruflichen Oberschule zusammengefasst. Mit dieser Schulart wird ein dreijähriger beruflicher Bildungsweg als gleichwertige Alternative zur gymnasialen Oberstufe geschaffen, in dem Schülerinnen und Schüler mit Mittlerem Schulabschluss und / oder abgeschlossener Berufsausbildung zum Fachabitur oder zum Abitur (fachgebunden oder allgemein) geführt werden. Die Durchlässigkeit des gegliederten Schulsystems in Richtung Fachhochschule und Universität soll damit erhöht und für Schülerinnen und Schüler und Eltern transparenter werden. Mit den neuen Kernbestandteilen FOS 13 und umfassenden Brückenangeboten auch für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildung weist die berufliche Oberschule folgende Struktur auf: Wechsel an die FOS Wenn der Meldetermin für die Staatliche Fachoberschule versäumt wurde, gibt es einen Weg, die schulische Laufbahn erfolgreich und ohne Unterbrechung an der Montessori-Schule Rohrdorf fortzusetzen. In einem Informationsschreiben weist die Montessori-Fachoberschule in Rohrdorf auf folgendes hin: Gymnasiasten, die sich umorientieren und nach der 10. Klasse einen Weg mit mehr Praxisbezug wählen wollen, als auch Real- und Hauptschüler mit gutem mittleren Bildungsabschluss können sich noch für das kommende Schuljahr für die Jahrgangsstufen 11 und 12 anmelden. Der Unterricht an der Montessori-FOS orientiert sich am bayerischen Lehrplan, wobei die Montessori- Pädagogik auf selbständiges Arbeiten in Kleingruppen, auf individuelle Studierzeiten und nicht zuletzt auf fächerübergreifende Projekte setzt. Wie auch die Schüler an der staatlichen FOS absolvieren die Jugendlichen im ersten Jahr Betriebspraktika im Wechsel mit Unterrichtsblöcken. fwg Rosenheim intern /2015 Seite 9 von 18
10 Der Aufnahmeantrag ist auf der Homepage oder im Sekretariat der Montessori-Schule verfügbar. Interessenten wird vorab ein individuelles Beratungsgespräch angeboten. Bitte wenden Sie sich für die Terminvereinbarung an das Sekretariat der Montessori-Schule in Rohrdorf. Weitere Informationen zur Schulaufnahme und zur Schule allgemein finden Sie unter Wichtige Informationen Wichtige Informationen Individuelle Berufsorientierung für behinderte Menschen (Inklusion) Die Maßnahme ist ein Teil des Gesamtpakets Initiative Inklusion, mit dem die Teilhabe am Arbeitsleben für behinderte Menschen erleichtert und gefördert werden soll. Die individuelle Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung wurde im letzten Herbst von Sozialministerium, Kultusministerium, Arbeitsamt und Integrationsamt beschlossen. Hierbei soll über die an Schulen angebotene Berufsorientierung hinaus eine individuelle Begleitung stattfinden, wobei besonderes Augenmerk auf die behinderungsbedingten Gegebenheiten der Schüler gerichtet wird. Es können alle Schülerinnen und Schüler, die unter Körperbehinderungen, Sinnesbehinderungen, emotionalen Behinderungen, chronischen Krankheiten (wie Diabetes) leiden, in den Abschlussklassen oder ein Jahr zuvor gemeldet werden, bei Gymnasien in der 9. Klasse Schülerinnen und Schüler, die mit Mittlerer Reife abgehen möchten. Pro Monat sind ca. zwei Termine (1-2 Stunden vor Ort) vorgesehen. Der erste Termin findet in der Regel an der Schule statt. Es werden mögliche Termine für ein Praktikum mit der Schule sowie bisherige Kenntnisse und Erfahrungen (Bewerbungstraining) geklärt. Ein Austausch mit Schule und Arbeitsberatern ist vorgesehen. Es wird mit Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften über Neigungen, berufliche Interessen, bisherige Information über Berufsbilder gesprochen. In den folgenden Stunden werden Berufsinformationen vertieft, Stärken und Neigungen erhoben, Wunschberufe gefunden und Zugangsvoraussetzungen geklärt. Das Praktikum wird gesucht und durchgeführt (mindestens 1x eine Woche) und mit der Schülerin und dem Schüler und dem Betrieb ausgewertet. Eine Information über gesetzlich vorgeschriebene Leistungen zur Unterstützung von behinderten Menschen im Arbeitsleben findet statt. Ein Abschlussgespräch rundet die Maßnahme ab. Ansprechpartner: Integrationsfachdienst Rosenheim, Sedanstraße 10, Rosenheim Tel: Fax: ifd.heidenreich@bfz-peters.de Sprachkurse in Chinesisch und Schwedisch Die Anmeldungen sollten baldmöglichst für Chinesisch Finsterwalder-Gymnasium, für Schwedisch im Karolinen-Gymnasium erfolgen. fwg Rosenheim intern /2015 Seite 10 von 18
11 Information der vhs Rosenheim Rosenheimer Modell zur Sprachförderung Deutsch Konzeption eines Crashkurses für Zuwandererkinder, die während des Schuljahres zuziehen und keine Deutschkenntnisse vorweisen. Zielgrupe: Zielgruppe für dieses Projekt sind Kinder, die mit ihren Familien während des laufenden Schuljahres in Rosenheim zuziehen. Die Kinder sind schulpflichtig und sollen eine Grundschule, eine Hauptschule oder eine sonstige weiterführende Schule in der Stadt Rosenheim besuchen. Kursort: Der Unterricht findet in den Räumen der Volkshochschule Rosenheim in der Stollstraße 1 statt. Die zentrale und verkehrsgünstige Lage macht den Zugang für Kinder aus allen Stadtteilen möglich. Die vhs verfügt in allen Kursräumen über das notwendige Equipment: Tafel, Bestuhlung, Medien Kursträger: Die Trägerschaft für die Crashkurse übernimmt das Diakonische Werk Rosenheim, hier der Jugendmigrationsdienst. Der Unterricht wird von der vhs Rosenheim durchgeführt. Anmeldung: Die Anmeldung der Kinder erfolgt durch das staatliche Schulamt oder die Schulleiterinnen oder Schulleiter der entsprechenden Schulen direkt bei Bianca Stein-Steffan an der vhs Rosenheim. Bianca.Stein-Steffan@rosenheim.de Tel / Materialien zur Sprachförderung: Als Ergänzung für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund bieten sich Materialien zur Sprachförderung an, die unter zu finden sind. Finanzielle Unterstützung durch den Förderverein des Finsterwalder- Gymnasiums Es wird daran erinnert, dass kein Kind aus Kostengründen von einer Schulfahrt ausgeschlossen werden soll. Bei Bedarf wird Frau Schubert vom Förderverein des Finsterwalder-Gymnasiums für eine finanzielle Unterstützung sorgen. In diesem Zusammenhang soll auch darauf hingewiesen werden, dass ein staatlicher Zuschuss für Unterrichtsmaterialien wie Formelsammlungen oder Atlanten beantragt werden kann (Teilhabepaket). Bei Fragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an Frau Schubert (Tel /1754). Anfragen werden streng vertraulich behandelt. Anträge für ehrenamtliche Tätigkeit Eine ganze Reihe von Schülerinnen und Schülern stellt sich ehrenamtlich für die verschiedensten Aktivitäten, die dem Wohl der Gemeinschaft dienen, zur Verfügung. Und das nicht nur für die eine oder andere Aktion, sondern regelmäßig und längerfristig. Gerade diese - oft mit einem hohen Zeitaufwand und einer beachtlichen Verantwortung verbundenen - Tätigkeiten können nicht hoch genug eingeschätzt und gewürdigt werden. Dies kann zum Ende des Schuljahres 2014/ wie im Vorjahr - auch offiziell und schriftlich in Form eines Beiblatts zum Jahreszeugnis geschehen. Dazu wird auf Antrag von der Schule ein Formblatt ausgehändigt, das dann von der jeweiligen Organisation eigenverantwortlich auszufüllen ist. fwg Rosenheim intern /2015 Seite 11 von 18
12 Abgabe des Formblatts im Sekretariat bis spätestens Mittwoch, , Uhr. Auch die ehrenamtliche Tätigkeit von Erziehungsberechtigten als Elternbeiräte oder Klassenelternsprecher kann in gleicher Weise gewürdigt werden. Wechsel vom katholischen/evangelischen Religionsunterricht in den Ethikunterricht Wer im kommenden Schuljahr den Ethikunterricht besuchen möchte, muss dies mit schriftlichem Antrag beider Elternteile bis der Schule kundtun. Ein Wechsel während des Schuljahres ist nicht möglich. Formulare dazu gibt s im Sekretariat. Parlamentarisches Patenschaftsprogramm (PPP) Der Deutsche Bundestag vergibt auch im kommenden Jahr bundesweit 360 Stipendien für einen Austausch in den USA. Das Programm richtet sich an Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 15 und 17 Jahren. Die Jugendlichen können sich für das 32.Parlamentarische Patenschaftsprogramm (PPP) 2015/2016 bis zum 12. September 2015 (Eingangsdatum; nicht Datum des Poststempels) bewerben. Weitere Informationen: unter: und bei Frau Oettl-Maul. Aufenthalts- und leistungsrechtliche Folgen einer Ausreise von ausländischen Kindern Das Bayerische Staatsministerium des Innern informiert: Sehr geehrte Eltern, Sie haben Ihr schulpflichtiges Kind vom Schulbesuch in Bayern abgemeldet. In diesem Zusammenhang weisen wir Sie auf Folgendes hin: Reist ein ausländisches Kind endgültig aus dem Bundesgebiet aus oder hält es sich länger als sechs Monate im Ausland auf, erlischt seine bisherige Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis. Es darf dann nicht wieder nach Deutschland einreisen, es sei denn, die deutsche Auslandsvertretung in ihrem Heimatland erteilt ein Visum. Dabei muss erneut geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen Kindernachzug vorliegen. Falls Sie Ihr Kind nur vorübergehend aus einer Schule in Deutschland abmelden möchten, bedenken Sie bitte auch, dass Ihr Kind auf dem deutschen Arbeitsmarkt nur eine Chance hat, wenn es Deutsch spricht, eine Ausbildung in Deutschland absolviert und entsprechende Schulabschlüsse erreicht hat und mit den hiesigen Lebensverhältnissen vertraut ist. Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit der für Sie zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung. Diese entscheidet auch, ob eine Verlängerung der Rückkehrfrist über sechs Monate hinaus möglich ist. Denken Sie auch daran, dass Sie wegen des Anspruchs auf Kindergeld die Familienkasse über den Wegzug des Kindes informieren müssen. (Bayer. Staatsministerium des Innern - L /05) Hinweis: Dieses Merkblatt findet keine Anwendung bei Kindern aus Andorra, Australien, Staaten der Europäischen Union, Honduras, Island, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, Norwe gen, San Marino, Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika. fwg Rosenheim intern /2015 Seite 12 von 18
13 Muttersprachlicher Unterricht im Schuljahr 2015/2016 Seit dem Schuljahr 2009/2010 wird der muttersprachliche Unterricht ausschließlich durch die diplomatischen Vertretungen organisiert. Da diese zusätzlichen Angebote insbesondere auch für Schülerinnen und Schüler in der Unterstufe des Gymnasiums von Interesse sein könnten, sollen auf Wunsch des türkischen Generalkonsulats für das kommende Schuljahr die Gymnasien wieder mit einbezogen werden. Dazu erhalten Sie im Folgenden zunächst allgemeine Informationen zum konsularischen mutte r- sprachlichen Unterricht: Der konsularische muttersprachliche Unterricht ist keine schulische Veranstaltung, es besteht staatlicherseits kein Versicherungsschutz für die Schülerinnen und Schüler über die gesetzliche Schülerunfallversicherung. Über die Bereitstellung von Räumlichkeiten der Schule und eventuelle Mietgebühren entscheidet der Sachaufwandsträger. Der Lehrplan des konsularischen muttersprachlichen Unterrichts und die Lehrwerke sind inhaltlich und finanziell in der Verantwortung der Konsulate. Ob bzw. zu welchen Bedingungen die konsularischen Lehrkräfte an der Schule Kopien fertigen können, liegt im Ermessen des Sachaufwandsträgers. Der Besuch eines konsularischen muttersprachlichen Unterrichts kann in den Zeugnisbemerkungen aufgenommen werden mit der Formulierung Der SchülerlDie Schülerin... hat am konsularischen muttersprachlichen Unterricht in Türkisch teilgenommen l mit Erfolg teilgenommen /mit sehr gutem Erfolg teilgenommen." Einen Anmeldebogen erhalten Sie im Sekretariat. Termin zur Abgabe: Montag, , Uhr Die ausgefüllten Anmeldebögen werden gesammelt von der Schule an das zuständige Generalkonsulat in München weitergeleitet. Kopien der Anmeldebögen verbleiben an der Schule. Bundesfreiwilligendienst Was ist das? Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wurde als teilweiser Ersatz für den zum 30. Juni ausgesetzten Zivildienst von der Bundesregierung eingeführt. Der BFD ist für all diejenigen Personen interessant, die ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen weiterentwickeln möchten und die Erfahrungen in sozialen Einrichtungen sammeln wollen. Der BFD bietet Orientierung nach der Schule, vor dem Studium oder einer beruflichen Ausbildung. Er ist auch geeignet für diejenigen, die sich für einen begrenzten Zeitraum sozial engagieren oder beruflich neu orientieren wollen. Wer kann einen Bundesfreiwilligendienst leisten? Der BFD ist offen für Frauen und Männer jeden Alters. Die Freiwilligen arbeiten in Vollzeit in Einrichtungen für ältere, kranke und behinderte Menschen sowie für Kinder und Jugendliche. Dabei werden sie von Fachkräften angeleitet. Der Dienst soll mindestens 6 Monate, im Regelfall 12 Monate umfassen. Welche Leistungen bietet der BFD? Alle Freiwilligen erhalten: Ein monatliches Taschen- und Verpflegungsgeld Mindestens 24 Urlaubstage Sozialversicherung Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis fwg Rosenheim intern /2015 Seite 13 von 18
14 Wie bewerbe ich mich für den BFD? Jeder, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat, kann sich unabhängig vom Lebensalter für einen BFD bewerben. Folgende Unterlagen sind für eine Bewerbung erforderlich: Ein Bewerbungsanschreiben Der vollständig ausgefüllte Bewerbungsbogen (abrufbar unter: www. bundesfreiwilligendienst-bayern.de) Ein tabellarischer Lebenslauf Eine Kopie des letzten Schul- oder Berufszeugnisses Ein Passbild Green Day, Tag der Umweltberufe Am 12. November 2015 findet bundesweit zum vierten Mal der Green Day statt. Unter dem Motto Schulen checken grüne Jobs haben Schülerinnen und Schüler der 8. bis 13. Klasse wieder die Chance vor Ort Berufs- und Studienperspektiven in den Bereichen Umweltschutz, grüne Technologien und in der Klimaschutzforschung kennenzulernen. Dans Angebot der Green Day -Veranstaltungen ist dabei sehr vielfältig. Es reicht vom Schnupperpraktikum in Handwerksbetrieben über Führungen in mittelständischen und großen Unternehmen bis hin zu wissenschaftlichen Experimenten an führenden Hochschulen immer mit Blick auf deren Beitrag zum Klima- und Umweltschutz. Die Teilnahme am Green Day ist kostenlos. Alle Green Day -Veranstaltungen sind auf zu finden. Der Green Day wird durch das Bundesumweltministerium aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert und von der Zeitbild Stiftung durchgeführt. sprungbrett bayern - Praktikumsangebote sprungbrett bayern ist die Online-Praktikumsbörse für Schülerinnen und Schüler aller Schularten in Bayern. Unter finden Jugendliche aktuelle Praktikumsangebote aus allen Branchen und bewerben sich direkt bei den Firmen ihrer Wahl. Unternehmen nutzen sprungbrett bayern kostenlos im Rahmen ihres Recruitingprozesses. Über ihre Praktikumsangebote und ihr Firmenprofil auf erreichen Unternehmen potentielle Auszubildende und zukünftige Mitarbeiter. sprungbrett bayern unterstützt Eltern und Lehrer mit einer breiten Palette an Informationen zu den Themen Bewerbung und Beruf. Das Team von sprungbrett bayern organisiert jedes Jahr bayernweite Veranstaltungsreihen: Dazu gehören sprungbrett SPEED DATING Unternehmen treffen SchülerInnen, Elternabende in Kooperation mit unterschiedlichen Firmen, sowie Veranstaltungen in Kooperation mit dem Bayerischen Wirtschaftsministerium. Die Nummer gegen Kummer! (Kinder- und Jugendtelefon) Kostenlose und anonyme Beratung: Montag bis Samstag, Uhr (Elterntelefon) Kostenlose und anonyme Beratung: Montag bis Freitag, Uhr Dienstag und Donnerstag, Uhr fwg Rosenheim intern /2015 Seite 14 von 18
15 Informationen der Schulberatung Übergang Schule Berufsausbildung Informationen zu Einstiegsqualifizierung (EQJ) im Rahmen der Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit Quellen: Richtlinie zur Durchführung des Sonderprogramms Einstiegsqualifizierung Jugendlicher vom in der Fassung vom Hinweis: Die unten aufgeführten Regelungen gelten ab ( 235b SGB III) Ziel EQJ ist ein berufliches Praktikum und dient als Brücke in die Berufsausbildung. Berufliche Grundkenntnisse können erworben werden, eine Anrechnung auf die Dauer einer späteren Berufsausbildung ist möglich. EQJ kann in den anerkannten Ausbildungsberufen absolviert werden (Ausnahme: rein schulische Ausbildungsgänge). Im Rahmen des Programms leistet der Bund Zuschüsse zum Unterhalt dieser Plätze an die Betriebe. Förderfähiger Personenkreis: - Ausbildungsplatzbewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven in eine Berufsausbildung, (und neu) ohne Alterseinschränkung und Einschränkungen hinsichtlich schulischer Vorbildung (Voraussetzung: Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein), - Jugendliche, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsfähigkeit verfügen, - Jugendliche mit Migrationshintergrund. Organisation: - Die Vermittlung in EQJ erfolgt über die Agentur für Arbeit (bei Schulabgängern über die der jeweiligen Schule zugeordneten Berufsberater der Arbeitsagenturen). - Die Dauer der Maßnahme ist zwischen sechs und maximal 12 Monaten festgelegt. - Der Abschluss eines EQJ-Vertrages zwischen Jugendlichen bzw. Erziehungsberechtigten und Betrieb ist der zuständigen Stelle (z.b. HWK / IHK) anzuzeigen. - Die Teilnehmer erhalten monatlich bis zu 216,-- Förderung als Ersatz einer Ausbildungsvergütung. - Frühestmöglicher Einstieg in EQJ für Schulabgänger des aktuellen Jahrgangs ist der Oktober eines jeden Jahres, Altbewerber können auch in den Monaten August und September aufgenommen werden. - Berufsschulpflicht und Berufsschulberechtigung bleiben während der Dauer der Maßnahme unberührt. Die Beschulung der EQJ-Teilnehmer erfolgt durch die für den jeweiligen Ausbildungsberuf zuständigen Berufsschulen. - Teilnehmer der EQJ werden in den Berufsschulen in den Fachklassen des jeweiligen Berufes unterrichtet. fwg Rosenheim intern /2015 Seite 15 von 18
16 Beratungsangebote SPRECHSTUNDE DER BERATUNGSLEHRERIN (letzte Sprechstunde im Schuljahr 2014/2015) Frau StDin Therese Oettl-Maul, Donnerstag, , von bis Uhr, Zimmer A 014 ۰ FERIENSPRECHSTUNDE DES SCHULPSYCHOLOGEN Herr StR Klaus Zeidner, Montag, , von bis Uhr, Zimmer A 014 ALLGEMEINE SPRECHSTUNDE Direktorat und Lehrkräfte Donnerstag, , bis Uhr Direktorat: Anmeldung auf Zimmer A 114 Lehrkräfte: Lehrerzimmer, A 106 ۰ PRIVATSCHUL- UND INTERNATSBERATUNG Innere Wiener Str MÜNCHEN Tel. 089 / Fax 089 / Telefonische Beratung Montag - Freitag Uhr rund um den Zeugnistermin auch ganztägig. Alle Internate sind auch im Internet unter und zu finden. fwg Rosenheim intern /2015 Seite 16 von 18
17 Ferientermine Ferienbeginn Ferienende 2015 Allerheiligen Montag, Freitag, Weihnachten Donnerstag, Dienstag, Frühjahr Montag, Freitag, Ostern Montag, Freitag, Pfingsten Dienstag, Freitag, Sommer Montag, Montag, Alle Eltern und Erziehungsberechtigten werden dringend darum gebeten, bei ihren Urlaubsplanungen die oben abgedruckte Ferienordnung zu berücksichtigen. Die Schulen sind gehalten, Anträge auf Beurlaubung von Schülern nicht zu genehmigen, wenn dies zur Verlängerung der Ferien einzelner Schüler führen würde. Der deshalb von Eltern manchmal gewählte Ausweg, das Kind einfach krank zu melden, widerspricht der Elternverantwortung und beeinträchtigt das Vertrauensverhältnis zwischen Elternschaft und Schule. Schulleitung, Lehrkräfte und Verwaltungspersonal wünschen Ihnen und Ihren Kindern erholsame Ferien! fwg Rosenheim intern /2015 Seite 17 von 18
18 In eigener Sache Vorschau auf unseren Hausaufgabenplaner für das Schuljahr 2015/2016 Schule-Eltern-Kommunikation per Diese moderne Art der Kommunikation wird mit diesem Intern weiter am FWG durchgeführt. Wenn Sie sich mit dem ausgegebenen Abschnitt dazu angemeldet haben, erhalten Sie dieses Intern auch per als Pdf Datei. Sollten Sie trotz Anmeldung keine erhalten haben, ist noch keine E- Mail von Ihrem Postfach im Postfach der Klasse angekommen. Schreiben Sie dann eine an und setzen Sie für xyz die Klasse Ihres Kindes ein, z.b. 05a oder 10c. Ohne diese Mail ist eine Teilnahme nicht möglich! Impressum: Herausgeberin und verantwortlich für den Inhalt: OStDin Hauzenberger-Recher, Schulleiterin Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim Naturwissenschaftlich-technologisches, sprachliches und wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaften Königstraße 25, Rosenheim, Tel / , Fax / , Redaktion (Anschrift siehe oben): StDin Therese Oettl-Maul, StDin Brigitte Würth, OStR Michael Fiedler, Angela Hohenleitner fwg Rosenheim intern /2015 Seite 18 von 18
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