Übersicht über Sport- bzw. Vereinsförderungen in Hessen

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1 Übersicht über Sport- bzw. Vereinsförderungen in Hessen Anmerkungen Es wird keine Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen Bitte bei Interesse immer erst einmal im Internet nachschauen und/oder telefonisch nachfragen Wichtig! Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung Die Höhe und Art der Zuschüsse kann sich jedes Jahr ändern Voraussetzung für den Erhalt von Zuschüssen ist die Mitgliedschaft im Landessportbund Hessen (LSB Hessen) Zuschüsse z.b. für Übungsleiter von der Stadt, dem Landkreis und dem LSB Hessen sind meistens unabhängig voneinander, d.h. es können Zuschüsse von der Stadt, dem Landkreis und dem LSB Hessen gesondert beantragt werden!! Fördergelder können bei folgenden Institutionen/Behörden beantragt werden: Hessisches Ministerium des Inneren und für Sport Hessisches Kultusministerium Landessportbund Hessen Stiftung Sporthilfe Hessen Fachverband Landesverband Sportkreise Landkreise Gemeinden Städte 1

2 Überblick über die einzelnen Förderprogramme 1 Förderung durch das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport Kontakt: Frau Jana Wittlich, Tel. 0611/ , jana.wittlich@hmdis.hessen.de Internet: Breitensport/Vereinsförderung Zuschüsse für herausragende Veranstaltungen und Maßnahmen, z.b. Auslandsfahrten Förderung individuell auf Antrag 2 Förderung durch das Hessische Kultusministerium Internet: Programm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen In Kooperation mit dem Landessportbund Hessen Gefördert werden freiwillige Sportarbeitsgemeinschaften in Kooperation mit einem Sportverein Förderungsumfang: 8,00 pro Stunde (45 Min) für den Leiter/in der AG 3 Förderung durch den Landessportbund Hessen e.v. Kontakt: Steffen Kipper, Tel. 069/ , skipper@lsbh.de, Internet: Beschäftigung von Übungsleiter/innen Ziel der Förderung ist der Einsatz von ausgebildeten Übungsleiter/innen zur Durchführung von regelmäßigen Übungsstunden Förderungsumfang o Nebenberufliche ÜL: bis zu 1,22 (Zuschuss für 2007), 252 h/jahr, max. 42 Wochen, max. 6 Wochenstunden o Hauptberufliche ÜL: je nach Wochenleistungsmaß wird ein Zuschuss bis zu den im BAT festgehaltenen Wochenstunden bis zu 2.046,- gewährt 4 Stiftung Sporthilfe Hessen Internet: Förderung hessischer Athleten des Landes- und Bundeskader Zuschüsse für o Lehrgangs- und Wettkampfmaßnahmen o Unterbringungskosten in Internaten o Schulische- und berufliche Förderleistungen o Sportmedizinische und physiotherapeutische Betreuung o Materialkosten 2

3 5 Sportkreise Folgende Sportkreise hatten ihre Förderrichtlinien auf ihrer Homepage, d.h. nicht, dass andere Sportkreise keine Förderrichtlinien haben 5.1 Sportkreis Bergstraße Kontakt: Frau Vock & Frau Dietzenbach, Tel / & 5556, Internet: Fahrtkosten-Zuschüsse für die Sportjugend o Der Kreis Bergstraße stellt jährlich Zuschüsse bereit, die jedoch bei der jeweiligen Fachschaft beim Kreisjugendwart des Sportkreises zu beantragen sind o Zuschüsse gibt es für Pflichtspiele von Schüler- und Jugendmannschaften und Einzelteilnehmern an Schüler- und Jugendmannschaften o Anträge sind über den Jugendwart der jeweiligen Fachschaft beim Kreisjugendwart des Sportkreises einzureichen 5.2 Sportkreis Odenwald Kontakt: Patrick Jentner, Tel , pjentner@odenwaldkreis.de Internet: Förderung der Jugendarbeit durch Fahrtkostenzuschüsse durch den Odenwaldkreis der Sportkreis erhält eine Pauschale von 7.500,- 5.3 Sportkreis Wetterau Kontakt: Erwin Ludwig, Tel , erwin.ludwig@sportkreis-wetterau.de Internet: mult iid=4& lm=true&dm=true &teasergrossmaxbreite=400&teasergrossmaxhoehe=300 Förderung der sportlichen Jugendarbeit durch den Kreis Antragsberechtigt sind alle Sportvereine und Sportverbände im Wetteraukreis Förmlicher Antrag Möglichkeiten der Förderung o 1. Zuschüsse für nationale oder internationale Jugendsportmaßnahmen Voraussetzung: Dauer mindestens 2 Tage (1 Übernachtung) Berücksichtigt werden Kosten für Transport, Unterkunft, Verpflegung, Versicherung und Freizeitgestaltung/Aktivitäten. Nicht berücksichtigt werden Vergütungen von Betreuungspersonen, Trainern/innen und Anschaffungskosten von Sportgeräten. o 2. Zuschüsse an Jugendauswahlmannschaften Fachverbände oder Vereine erhalten für Kreisauswahlmannschaften bzw. Teilnehmer/innen in Hessischen oder Deutschen Auswahlmannschaften einen Förderbetrag im Rahmen der bereitstehenden Mittel o 3. Sonstige Maßnahmen Förderungswürdige Maßnahmen und Vorhaben im Bereich des Jugendsports, die in den vorgenannten Punkten nicht geregelt sind, können im Rahmen verfügbarer Mittel bezuschusst werden Förderhöhe: 3

4 o Förderung einer Einzelmaßnahme mit 20 % der förderungsfähigen Kosten. Der Höchstbetrag der Förderung einer Einzelmaßnahme beträgt 1.000,- o Führt ein Verein / Verband mehrere Maßnahmen mit Gesamtkosten über 5.000,- durch, beträgt die Förderung 1.500,- 6 Landkreise 6.1 Landkreis Bergstraße Kontakt: Frau Vock & Frau Dietzenbach, Tel / & 5556, buergerservice@kreis-bergstrasse.de Internet: 12&ID= &UnID= &PID=234&ROWID=2228&List=NO) Förderung überregionaler Veranstaltungen Vorraussetzung ist, dass mind. ein landesweiter Teilnehmerkreis angesprochen wird und die Veranstaltung vom zuständigen Fachverband ausgeschrieben wurde Förderhöhe: pro aktiver Teilnehmer und Veranstaltungstag 1,55, mind. jedoch 52,- und max. 512,- je Veranstaltung 6.2 Darmstadt-Dieburg Kontakt: Herr Bodensohn, Tel. (06151) , Internet: Pro-Kopf-Bezuschussung Förderhöhe: o Für alle dem LSB gemeldeten Mitglieder unter 18 Jahren 4,- o Vereine, die verpflichtet sind, Sportanlagen ganz oder überwiegend selbst zu unterhalten 3,- für alle Mitglieder unter 18 Jahren Besonders förderwürdige Projekte im Jugendbereich sowie Projekte mit integrativer Zielsetzung Förderumfang geht generell nicht über 1.000,- hinaus Ausrichtung und Durchführung von internationalen Schüler- und Jugendbegegnungen der Vereine, bei denen der sportliche Wettkampf im Vordergrund steht; auch Ausrichtung von Deutschen- und Hessischen Schülerund Jugendmeisterschaften Förderumfang liegt bei Deutschen Meisterschaften etwa bei 250,- (Hessische Meisterschaften ähnlich) 6.3 Kreis Fulda Kontakt: Toni Raschewitz, Tel. 0661/ , sportamt@landkreis-fulda.de Internet: Förderung des Leistungssports Gefördert wird die Teilnahme einzelner Sportler und/oder Mannschaften an überregionalen Wettkämpfen Förderungsfähige Kosten sind nachgewiesene Fahrtkosten, gezahlte Startgelder, nachgewiesene Übernachtungskosten Förderhöhe beträgt 1/3 der nachgewiesenen Fahrtkosten und Startgelder sowie 1/3 der nachgewiesenen Übernachtungskosten (Höchstbetrag 15,- pro Person und Übernachtung) 4

5 6.4 Kreis Gießen Kontakt: Birgit Demantke, Tel. 0641/ , . Int: Übungsleiterbezuschussung Förderhöhe beträgt ca. 0,45 bei max. 264h jährlich 6.5 Kreis Groß-Gerau ( Keine Zuschüsse mehr kein Geld 6.6 Kreis Hersfeld-Rotenburg Internet: angebote/vereinsfoerderung/pdf-richtlinien.pdf Förderung der Sportjugend Alle Sportvereine des Kreises, die dem LSB Hessen angehören sowie mind. 8 Kinder/Jugendliche gemeldet haben, können einen Antrag auf Förderung stellen Förderhöhe bis zu 3,- je offiziell gemeldetem Kind/Jugendlichen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die an Landes-, nationalen und internationalen Meisterschaften teilnehmen, können zusätzlich über ihren Verein gefördert werden, wenn sie gegen mindestens 12 Mitbewerber antreten. o Förderhöhe staffelt sich entsprechend der Entfernung zwischen Wohn- und Wettkampfort: bis 100 Kilometer werden bis zu 10,-, bis 200 Kilometer 6,- bis zu 15,- und bei mehr als 200 Kilometern bis zu 20,- pro Teilnehmer/ Teilnehmerin gezahlt. Nehmen Mannschaften oder mehrere Mitglieder eines Vereins an derselben Meisterschaft teil, wird der/die 6. bis 15. Teilnehmer/ Teilnehmerin mit jeweils 2,50 gefördert. Mehr als 15 Sportler einer Mannschaft oder eines Vereins bei ein- und derselben Veranstaltung werden nicht gefördert. Mannschaften aus dem Kreisgebiet, die hessen- oder bundesweit in Rundenspielen um Meisterschaften kämpfen, werden jährlich mit einem Festbetrag von bis zu 150,- gefördert. 6.7 Hochtaunuskreis Keine Informationen erhalten 6.8 Kreis Kassel Kontakt: Herr Bölkow, Tel / ?? (Durchwahl nicht bekannt) Automatische Pro-Kopf-Bezuschussung über den Landkreis mit einem Förderbetrag zwischen 1,20 und 1,40 pro Jugendlichem zwischen 0 und 18 Jahren (es müssen mind. 10 Kinder und Jugendliche im Verein gemeldet sein) 6.9 Lahn-Dill-Kreis Kontakt: Herr Orth, Tel / Jugendsportförderung in Form einer Pro-Kopf-Bezuschussung für Kinder und Jugendliche von 5-18 Jahren Förderhöhe betrug ,- pro Kind/Jugendlichem 5

6 6.10 Kreis Limburg-Weilburg Kein Golfclub im Landkreis 6.11 Main-Kinzig-Kreis Internet: Beihilfe zur Teilnahme an Deutschen Meisterschaften Zuschüsse für die Kosten, die durch die Teilnahme an Deutschen Meisterschaften entstehen Förderhöhe beträgt bis zu 8,- pro Tag und Teilnehmer Außer den aktiven Teilnehmern wird für je 5 Sportler ein Betreuer in die Bezuschussung einbezogen Sportveranstaltungen von überörtlicher Bedeutung am Main-Kinzig-Kreis Ziel ist es, Vereine bei der Durchführung von sportlichen Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung zu unterstützen Förderungsfähig sind Kreismeisterschaften und Bezirksmeisterschaften Förderhöhe bis zu 100,- Kreisausschuss wird grundsätzlich nur zur Deckung eines entstandenen Fehlbetrags bewilligt Zuschüsse für die Beschäftigung von Übungsleiter/innen Förderhöhe o Nebenberufliche ÜL: 252h/Jahr werden als zuwendungsfähig anerkannt o Hauptberufliche ÜL: Zuwendung von 205,- jährlich Kreiszuschuss für JL wird nach Eingang des Bewilligungsbescheides des LSB Hessen und nach Nachweis einer im Verein bestehenden und gültigen Jugendordnung zur Verfügung gestellt Talentförderung Ziel der Förderung ist es, die Sportfachverbände des Kreises darin zu unterstützen, talentierte Mädchen und Jungen zu sichten und optimal auszubilden Förderungsempfänger sind die Fachverbände auf Kreisebene o.ä. (HGV) Kreismittel werden bereitgestellt für diejenigen, o die in Verbindung mit einem Verein eine Talentfördergruppe entsprechend dem Talentsichtungs- und Talentförderungskonzept des MKK einrichten o die einen E-Kader in ihrer Sportart einrichten Die Mittel sind zweckgebunden für die Beschäftigung der ÜL der TFG bzw. der E-Kader zu verwenden Förderhöhe beträgt pro Talentförderung bzw. E-Kader bis zu 770,- jährlich Freizeitsportmaßnahmen Ziel ist es Vereine bei der Durchführung von Maßnahmen des Freizeitsports zur Förderung des Sports für alle zu unterstützen Förderungsfähig ist die Durchführung von ständigen Einrichtungen des Freizeitsports (Maßnahmen, die regelmäßig mind. 1x monatlich 6

7 durchgeführt werden und auch Maßnahmen, die auch für Nichtmitglieder offen sind) Zuschüsse werden für die Organisation und Durchführung von Freizeitsportmaßnahmen bereitgestellt Förderhöhe als einmaliger Zuschuss bis zu 200,-, bzw. für die Anschaffung 6.12 Main-Taunus-Kreis Kontakt: Richard Grützner, Tel / , Internet: 008&UnID= &sprache=100&OID=33&ROWID=3502&List=NO Förderung des Jugendsports Für die sportliche Jugendarbeit in Sportvereinen Voraussetzung ist, dass die Jugendarbeit aus mind. 12 Jugendlichen besteht Aus- und Weiterbildung von Übungsleiter/innen Zuschussfähige Kosten sind die Teilnahmegebühren, die Anschaffung von Fachliteratur und Unterrichtsmaterialien sowie die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln Förderhöhe kann bis zu 20% der zuschussfähigen Kosten betragen Beschäftigung von Übungsleiter/innen Sobald ein Club einen Antrag für ÜL-Zuschüsse beim LSB Hessen stellt, bekommt der Club automatisch den Kreiszuschuss (es ist also kein gesonderter Antrag erforderlich) Teilnahme an Meisterschaften Zuschüsse für die Teilnahme von Einzelsportler/innen an Hessischen, Süddeutschen, Südwestdeutschen oder Deutschen Meisterschaften Zuschussfähig sind Fahrtkosten bis zur Höhe der 2.Klasse eines öffentlichen Verkehrsmittels sowie die nachgewiesenen Startgelder und die notwendigen Übernachtungskosten Förderhöhe kann bis zu 25% der zuschussfähigen Kosten betragen Voraussetzung ist, dass sich die Gemeinde/Stadt und der Sportverein in gleicher Höhe an den zuwendungsfähigen Kosten beteiligen 6.13 Kreis Marburg-Biedenkopf Kontakt: Sandra Kaletsch-Will, Tel / , Kaletsch-Will@marburg-biedenkopf.de Internet: Übungsleiterzuschüsse Zuschüsse werden gesondert zu denen des LSB Hessen vergeben Förderhöhe 2007 bei 0, Odenwaldkreis Kontakt: Markus Fabian, Tel / , m.fabian@odenwaldkreis.de Internet: 7

8 6.15 Kreis Offenbach Kontakt: Silvia Wagener, Tel / , Internet: =1&Ext=PDF Sportveranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung Zuschüsse für Jugendveranstaltungen und Regionalmeisterschaften Förderhöhe o Jugendveranstaltungen bis zu 300,- o Regionalmeisterschaften bis zu 510,- Zusammenarbeit Schule und Sportverein Gefördert werden insbesondere o Die Beschäftigung von Übungsleiter/innen o Die Erstattung der notwendigen Fahrtkosten o Die Beschaffung von Sportgeräten/Sportmaterialien Grundlage für die Förderungen sind die Bestimmungen des Programms zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen des hessischen Kultusministeriums eine Doppelförderung ist ausgeschlossen! 6.16 Rheingau-Taunus-Kreis Homepage defekt 6.17 Schwalm-Eder-Kreis Kontakt: Jörg-Thomas Görl, Tel / , Joerg-Thomas.Goerl@schwalm-eder-kreis.de Internet: Projektbezogene Förderung Gefördert werden Wochenendseminare, freizeitsportliche Aktivitäten, bei denen der Golfsport nicht im Mittelpunkt steht (also z.b. Teambuildingmaßnahmen) Außerdem werden Vereine unterstützt, die Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung ausrichten (z.b. Hessische und Deutsche Meisterschaften) Förderhöhe ist eine Fehlbedarfsfinanzierung mit max. ca. 250, Vogelsbergkreis Kontakt: Frau Beilecke,Tel / , Internet: Förderung der Jugendarbeit Für jeden beim LSB Hessen gemeldeten Jugendlichen wird ein jährlicher Zuschuss von 1,- gewährt Kreis Waldeck-Frankenberg Kontakt: Matthias Schäfer, Tel / Internet: Nur eine Förderung zur Übernahme der Fahrt- und Sachkosten für Schulsportveranstaltungen "Jugend trainiert für Olympia" auf Kreisebene 8

9 6.20 Werra-Meißner-Kreis Kontakt: Horst Hartmann, Tel / , Internet: Zuschüsse für Vereine, die mit der Ausrichtung überregionaler Veranstaltungen (z. B. Hessische Meisterschaften, Südwestdeutsche Meisterschaften oder Deutsche Meisterschaften) beauftragt werden. Für überörtliche Veranstaltungen besteht die Möglichkeit Pokalspenden zu beantragen Wetteraukreis Förderungen laufen über den Sportkreis Wetterau 7 Gemeinden Informationen über Zuschüsse der entsprechenden Gemeinden sind über die jeweilige Homepage zu finden. 8 Städte (exemplarisch) 8.1 Kreisfreie Stadt Frankfurt Kontakt: Tel. 069/ , ffm.sport-info@stadt-frankfurt.de Internet: Pro-Kopf-Bezuschussung o Jährliche Pauschalzuwendung von 16,-, sofern dem Verein mind. 20 Jugendliche angehören Übungsleiterbezuschussung o Nebenberufliche ÜL: 1,45 pro Stunde, höchstens 280h jährlich (jeder Verein bzw. Abteilung kann je 25 Jugendliche bis 18 Jahre eine/n ÜL bezuschussen lassen) o Hauptberufliche ÜL: Bezuschussung bis 1.990,- im Jahr möglich Jugendleiterbezuschussung o Lizenzierte Jugendleiter werden auf Antrag mit 250,- bezuschusst Projektförderung o Für Maßnahmen im Jugendbereich, Neuaufbau der Jugendabteilung, Kooperation von Turn- und Sportvereinen mit Einrichtungen der Jugendhilfe 8.2 Stadt Hanau Kontakt: Tel. 6181/ , fachstelle.sport@hanau.de pdf) Förderung von Fahrt- und Übernachtungskosten bei der Teilnahme an Landes-, Regional- und Bundesmeisterschaften, mit Ausnahme von Rundenwettkämpfen bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die Kosten bis zur Höhe der Kosten für die II. Klasse der Bundesbahn unter Inanspruchnahme aller Ermäßigungen erstattet werden bei Benutzung von Pkw's können die Benzinkosten bis zu einem Betrag von 0,15 je Fahrzeug und km und Ausnutzung der Mitfahrmöglichkeiten erstattet werden die Kosten für Busreisen können übernommen werden, soweit sie die Kosten öffentlicher Verkehrsmittel nicht überschreiten 9

10 Erwachsenen können Zuschüsse zu den Fahrtkosten bis zu 50 % der Zuwendungen gewährt werden, mit Ausnahme der Teilnahme an Landesund Deutschen Turnfesten soweit sich die Veranstaltung über mehrere Tage erstreckt, können Zuschüsse bis zu einem Betrag von 10,- pro Übernachtung gewährt werden bei Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften, Olympischen Spielen und internationalen Sportveranstaltungen können angemessene Zuwendungen erfolgen, soweit die Kosten nicht von Dritten getragen werden und den Teilnehmern eine unzumutbare Eigenbelastung entsteht Zuwendungen von Dritten sind anzurechnen, soweit durch den städtischen Zuschuss die Gesamtkosten überschritten werden 8.3 Stadt Hünfeld Kontakt: Ernst Malkmus, Tel / , ernst.malkmus@huenfeld.de ( Förderung einer pädagogisch wertvollen Jugendarbeit mit städtischen Mitteln aus dem Bereich Jugendhilfe Förderfähig sind hierbei o Freizeiten mit Programm und Betreuung o Fortbildungsveranstaltungen o Aufklärungsarbeit, z.b. über Suchtgefahren Förderumfang beträgt in der Regeln pauschal 2,- pro Tag und Teilnehmer; bei besonderen Aufwendungen kann eine weitere Zuwendung gewährt werden Allgemeine Vereinsförderung Verein muss im Verzeichnis für förderungsfähige Vereine aufgenommen werden Allgemeine Jahresförderung beträgt für jeden Verein pro aktives Mitglied 0, Kreisfreie Stadt Kassel Kontakt: Rainer Kuhlmann, Tel / , sportamt@stadt-kassel.de Internet: Kreisfreie Stadt Wiesbaden Es gibt Förderungen aber davon sind Golfsportvereine ausgenommen! 10

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