Drucksache Nr.: VI I t<l:. - :.,... ' '.ß . ; 1 Dezernat 1 / Dezernat 11 / Amt 40. D Kreisausschuss

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1 rucksache Nr.: VI Kf ist p :, r i! Ro j clt,i "',.. I t<l:. - :.,.... ' '.ß, " ";'. '.... ; :., }: >l fl1i:;.. ;/ l '" + "';.; Sichtvennerk des Erstellungsdatum Landrates (notwendig für KA und KT) (Ji:L- zuständiges Amt I Einbringer: 1 ezernat 1 / ezernat 11 / Amt 40 Kreisausschuss abschließende Beratung im Kreistag Beratungsfolge Beteiligung atum dafür daaeaen Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft, Bau, Planung und Umwelt Ausschuss für Bildung, Kultur und Jugend Ausschuss für Familie, Senioren, Soziales und Gesundheit Jugendhilfeausschuss l:ll Rechnungsprüfungsausschuss Haushalts- und Finanzausschuss lf () Eigenbetriebsausschuss Kreisausschuss Aufgabe/Betreff Internate der Förderschulen Bad oberan und Graal-Müritz Enth. t? Beschlussvorschlag er Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: as Internat an der Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung" Graal-Müritz wird mit dem Ablauf des Schuljahres 2015/2016 geschlossen. as Internat an der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen" Bad oberan wird mit dem Ablauf des Schuljahres 2015/2016 geschlossen. Begründung siehe Anlage (bei zusätzlichem Platzbedarf Ersatzseite beifüaenl

2 Finanzielle Auswirkung [i'ja Produkt ld_ L iv_e_ r_ se P_ro_d_ u_k_te im T _H_5 u _nd im T _H 12.I 0Nein Ergebnishaushalt [j] Ja 0 Nein 0 planmäßig im Teilhaushalt durch Umverteilung aus anderen Teilhaushalten Einsparungen im TH 5 und TH 12 0 Pflichtaufgabe gemäß freiwillige Leistung Finanzhaushalt [j] Ja 0 Nein planmäßig im Teilhaushalt durch Umverteilung aus anderen Teilhaushalten Einsparungen im TH 5 und TH 12 0 Pflichtaufgabe gemäß freiwillige Leistung Bearbeitungsvermerk Abstimmungsergebnis Ja: Nein: Enthaltungen:

3 Begründung 1. Fortsetzung der Konsolidierungsanstrengungen für den Kreishaushalt er Haushalt des Landkreises Rostock 'konnte auf der Grundlage des Haushaltssicherungskonzeptes vom 04. September 2013 inzwischen weitgehend ausgeglichen gestaltet werden. Gleichwohl hat der Kreistag mit dem Beschluss zum oppelhaushalt 2015/2016 am 29. April 2015 festgelegt, den erfolgreichen Konsolidierungsweg fortzusetzen und weitere Einsparungen u.a. durch Einzelbeschlüsse umzusetzen. urch die Fortführung der Haushaltskonsolidierung will der Landkreis Rostock nach dem Willen des Kreistags finanzielle Möglichkeiten für dringend erforderliche Investitionen und W erterhaltungsmaßnahmen vorrangig an Schulen und Kreisstraßen erwitischaften. Gleichzeitig soll auf die finanziellen Belange der kreisangehörigen Städte und Gemeinden durch Festsetzung einer weiterhin moderaten Kreisumlage Rücksicht genommen werden. ie Verwaltung ist damit verpflichtet, dem Kreistag Vorschläge für weitere Konsolidierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen. 2. Internate an den Förderschulen - gegenwärtige Situation er Landkreis Rostock hält gegenwärtig am Standort Bad oberan, Bollhäger Weg 2 für die Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen" und am Standort Graal-Müritz, r.-leber-str. 14 für die Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung" Internate vor. ie Internate haben eine Betriebserlaubnis in Bad oberan für 73 Plätze und in Graal-Müritz für 60 Plätze. In den Internaten sind Schüler der Klassenstufen 3 bis 10 der genannten Schulen während der Schulzeit jeweils von montags bis freitags untergebracht. In den Ferien sowie an Wochenenden und Feiertagen erfolgt keine Betreuung der Kinder. Zum Beginn des Schuljahres 2015/2016 sind keine Neuaufnahmen von Schülern mehr erfolgt, da es dazu an der erforderlichen Rechtsgrundlage mangelt (siehe Ziffern 3 und 4). arüber hinaus fehlen in Graal-Müritz die Schüler der Klassenstufe 10, da diese aufgrund der geringen Schülerzahl an der Schule nicht gebildet werden konnte. ie Nutzung der Internate ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Gegenwätiig werden sie nur noch von einem geringen Teil der Schüler in Anspruch genommen. azu folgende Angaben: a) Internat Bad oberan Schuljahr 2002/2003 Anzahl der Schüler (Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen") davon: Internatsschüler 60 Auslastung des Internats (73 Plätze) 82% 2013/ / / (27 %) (24 %) (17 %) 58% 53 % 37%

4 b) Internat Graal-Müritz Schuljahr 2002/2003 Anzahl der Schüler (Schule mit den Förderschwerpunkten Lernen = L" und geistige Entwicklung = G" davon: Internatsschüler 62 Auslastung des Internats (60 Plätze) 103 % 2013/ / / (L= 88,G=37) 135 (L = 100, G = 35) 115 (L= 87, G=28) (31 %) (28 %) (17 %) 65 % 63 % 33 % Von allen Schülern der Förderschulen wohnen jeweils nur 17 % in den Internaten. Alle anderen Schüler wohnen entweder am Schulstandort oder erreichen die Schulen mit dem eingerichteten Schülertransport. a der Schüle1iransp01i im gesamten Einzugsbereich der Schulen flächendeckend ausgebaut ist, können auch die im Internat untergebrachten Schüler die Schulen mit diesem Verkehrsmittel problemlos erreichen. 3. Internate an den SFZ - keine Pflichtleistungen nach dem Schulgesetz Mecklenburg Vorpommern ie Vorhaltung von Internaten für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gehört gemäß 102 Abs. 3 Schulgesetz M-V bei Schulen mit regionaler Bedeutung nicht zu den Pflichtaufgaben des Landkreises als Schulträger. en betroffenen Schülerinnen und Schülern kann, wie bei den anderen Förderschulen des Landkreises an den Standorten Güstrow, Teterow und Bützow, die tägliche Fahrt zur Schule im Rahmen des eingerichteten Schülerverkehrs zugemutet werden. 4. Keine erzieherische Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) In der Vergangenheit wurden aufgrund einer internen Festlegung des Jugendamtes des ehemaligen Landkreises Bad oberan Kinder und Jugendliche auf Empfehlung des Jugendamtes" zur Vermeidung von weitergehenden Erziehungshilfen in den Internaten untergebracht. Als Rechtsgrundlage dafür ist der 27 Abs. 2a SGB VIII zitie1i worden. Für mehrere Schüler werden allerdings den Personensorgeberechtigten zusätzlich zur Internatsunterbringung weitere Hilfen zur Erziehung gewährt. a) Internat Bad oberan davon: Schuljahr Internatsschüler Em2fehlung Jugendamt 2002/ / / /2016 voraussieht! b) Internat Graal-Müritz davon: Schuljahr Internatsschüler EmQfehlung Jugendamt 2002/ / / /2016 voraussieht! (Schülerzahlen 2015/2016 gemäß Planungsstand ) Eine Überprüfung der Rechtslage hat ergeben, dass 27 Abs. 2a SGB VIII keine Grundlage für dera1iige Empfehlungen" oder Entscheidungen des Jugendamtes sein kann. Hilfen zur Erziehung werden 2

5 grundsätzlich nur nach Maßgabe der 28 bis 35 SGB VIII gewährt und sind dort eindeutig definiert (z.b. 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen"). Beide Internate verfügen nicht über die erforderliche Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII zur Gewährung solcher Hilfen. as Jugendamt des Landkreises Rostock hat deshalb zum Schuljahr 2015/2016 keine neuen Empfehlungen zur Aufnahme von Kindern und Jugendlichen in die Internate ausgesprochen. ie bisher auf dieser Grundlage aufgenommen Schüler verbleiben vorerst in den Einrichtungen. Bei einer Schließung ist in Einzelfällen damit zu rechnen, dass für diese Kinder künftig verstärkt ambulante und stationäre Leistungen der Jugendhilfe in Anspruch genommen werden könnten. Aus den Erfahrungen mit der Schließung der Internate an den Förderschulen in Bützow, Güstrow und Teterow wird eingeschätzt, dass dieser Anteil gering ist. 5. Keine Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten Für den Besuch der Internate werden von den Personensorgeberechtigten keine Kostenbeiträge nach den 91 ff. SGB VIII erhoben, obwohl das zumindest bei Eltern, die keine Sozialleistungen erhalten nach entsprechender Einkommensprüfung bis zur vollen Höhe möglich wäre ( 94 SGB VIII). Auch eine Anrechnung der häuslichen Ersparnis bei Sozialleistungsempfängern findet nicht statt. Es werden lediglich Verpflegungskosten von Schülern erhoben, die nicht auf Empfehlung des Jugendamtes in den Internaten sind. Von daher gibt es für die Eltern der betroffen Kinder und Jugendlichen erhebliche finanzielle Anreize zur Unterbringung der Kinder in den Internaten. arüber hinaus werden die Eltern von ihrem Recht und von ihrer Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder entbunden (Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz und 1 Abs. 2 Kinder- und Jugendhilfegesetz - SGB VIII). 6. Erhebliche finanzielle Belastung des Kreishaushalts als freiwillige Leistung Insgesamt erbringt der Landkreis Rostock für die beiden Internate in Graal-Müritz und Bad oberan freiwillige Leistungen in Höhe von über 1 Million EURO. Haushaltsjahr Zuschuss Bad oberan Zuschuss Graal-Müritz Zusammen ,7 TE 503,2 TE 1.000,9 TE ,4TE 481,7TE 999,1 TE ,7 TE 521,5 TE 1.022,2 TE ,0 T 532,0 TE 1.045,0 TE er Zuschussbedarf steigt damit um etwa 1,5% ( ) pro Jahr. Gleiche Steigerungsraten vorausgesetzt wird der Bedarf im Jahr 2020 bei TE und 2025 bei TE liegen. Bei gegenwärtig 47 Schülern in den beiden Internaten beträgt der Zuschuss des Landkreises EUR pro Schüler im Jahr (1.812 EUR pro Schüler im Monat). 3

6 7. Weitere Verwendung der Internatsgebäude Mit der Schließung der Internate ist über die weitere Ve1wendung der Gebäude zu entscheiden. a) Internat Bad oberan er gesamte Komplex der Förderschule einschließlich Internat ist in den Jahren 2009/2010 aus Mitteln des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder teilsanie11 worden. ie Bindung der Fördermittel läuft bis Bei der Sanierung wurde lediglich die Fassade nach Energieeinsparverordnung hergestellt. ie Gebäudeinstallation, Wand-, Boden- und eckenbelege, Innentüren und Sanitärobjekte sind noch weitgehend im Zustand der Errichtung (ca. 1980). er Instandhaltungsbedarf hat sich in den letzten Jahren erhöht. Bei einem dauerhaften Weiterbetrieb des Internats Bad oberan ist deshalb mit einem erheblichen Sanierungsbedarf zu rechnen, der in einer ersten Schätzung mit EUR beziffe11 wurde. as Internat ist baulich weitgehend von der Schule getrennt und kann eigenständig genutzt werden. Über die Nachnutzung ist in den kommenden Jahren zu entscheiden. Bis dahin ist das Gebäude weiter zu bewii1schaften, dafür werden Kosten von pro Jahr veranschlagt. Als mögliche Nachnutzungen kommen in Betracht: Nutzung durch die Förderschule ie anliegende Förderschule nutzt bereits Teile des Internats für schulische Aufgaben. Über den künftigen Raumbedarf der Schule ist im Zusammenhang mit der Perspektive von Förderschulen zu entscheiden. azu sind die verbindlichen Vorgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention für den Bereich inklusive Schule" abzuwarten. Wohnheim für Schüler der kreislichen Berufsschule Bad oberan er Berufsschulstando11 Bad oberan soll langfristig erhalten bleiben. Aufgrund des übenegionalen Einzugsbereichs der Schule ist der Landkreis Rostock als Schulträger nach 104 Schulgesetz M-V verpflichtet, genügend Wohnheimplätze vorzuhalten. ie Auszubildenden werden zur Zeit in einer Pension in Bad oberan untergebracht. Mittelfristig wird der Unterbringungsbedarf für die Berufsschule auf etwa 24 Wohnheimplätze geschätzt. ieser Bedarf kann im Gebäude des jetzigen Internats Bollhäger Weg 2 in Bad oberan abgesichert werden. Für die Unterbringung sind kostendeckende Beiträge zu kalkulieren, die von den Bewohnern (Auszubildenden) erhoben werden. Kreisvolkshochschule - Standort Bad oberan ie Kreisvolkshochschule (KVHS) soll mit einer Arbeitsstelle langfristig am Stando11 Bad oberan präsent bleiben. as gegenwäj1ige genutzte Gebäude Neue Reihe 50 (in unmittelbarer Nachbarschaft zum Internat) ist räumlich sehr begrenzt und baulich/energetisch in einem schlechten Zustand. Außerdem ist der relativ abgelegene Standort für die Nutzer der KVHS schwierig zu erreichen. ie KVHS wünscht deshalb aus schulorganisatorischen Gründen (Erreichbarkeit besonders in den Abendstunden) eine Ansiedlung 1m Stadtzentrum von Bad oberan. Hier verfügt der Landkreis allerdings über keine geeigneten Immobilien. ie Unterbringung der KVHS im Gebäude des Internats ist aus baulicher Sicht möglich. Insgesamt würden sich dadurch die räumlichen Bedingungen für die KVHS verbessern. arüber hinaus werden die Betriebskosten durch einen besseren energetischen Standard sinken. as Problem der Erreichbarkeit ist damitjedoch nicht gelöst. 4

7 Bei einer Nutzungsaufgabe des von der KVHS genutzten Gebäudes Neue Reihe 50 kann eine Teilfläche der Liegenschaft mit einer Größe von m2 verkauft werden. Entsprechendes Interesse wurde dem Landkreis bereits signalisiert. er Bodenrichtweti beträgt zur Zeit 60,00 /m2. b) Internat Graal-Müritz as Gebäude befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Bei einem dauerhaften Weiterbetrieb des Internats Graal-Müritz ist mit einem erheblichen Sanierungsbedarf zu rechnen, der bisher noch nicht beziffert wurde. Eine von der Schule getrennte Nutzung ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kaum möglich. Vorstellungen für eine künftige Nachnutzung bestehen deshalb gegenwärtig noch nicht. Auch ein separater Verkauf des Internats scheidet aus. Über die Verwendung der gesamten Liegenschaft (Schule und Internat) ist im Zusammenhang mit der künftigen Perspektive von Förderschulen zu entscheiden. azu sind die verbindlichen Vorgaben des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung der UN-Behindetienrechtskonvention für den Bereich inklusive Schule" abzuwarten. Für das nicht mehr genutzte Internat Graal-Müritz sind zum Erhalt der Substanz Bewitischaftungskosten von pro Jahr zu veranschlagen. 8. Einsatz des Personals In den Internaten sind laut Stellenplan 2015 insgesamt 18 Mitarbeiter/innen mit 16, 1 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) beschäftigt (7,925 VZÄ in Bad oberan und 8,175 VZÄ in Graal-Müritz, davon eine Stelle mit 0,925 VZÄ unbesetzt). 13 Mitarbeiter/innen haben einen unbefristeten Arbeitsvertrag, die weiteren Verträge sind mit dem Grund Bestehen des Internats" befristet. Alle unbefristet eingestellten Beschäftigen erhalten ein Angebot zur Weiterbeschäftigung innerhalb der Verwaltung des Landkreises Rostock. azu ist in einigen Fällen eine Nachqualifikation erforderlich. er Einsatz des Personals erfolgt auf vorhandenen Stellen für ausscheidende Mitarbeiter bzw. auf solchen Stellen, die aufgrund des nachgewiesenen Personalbedarfs neu einzurichten sind. ie dadurch entstehenden Personalkosten sind den jeweiligen Produkten zuzuordnen, eine Mehrbelastung des Haushalts entsteht dadurch nicht. Befristet eingestellte Beschäftigte haben die Möglichkeit, sich auf freie Stellen beim Landkreis Rostock zu bewerben. Für Qualifizierungsmaßnahmen und eventuelle Abfindungen ist mit Aufwendungen von insgesamt zu rechnen. 9. Mehraufwendungen für den Schülertransport und zusätzliche Erziehungshilfen Schüler, die gegenwätiig im Internat leben, nutzen nach der Schließung den Schüle1iransp01i nach den Regelungen der Schüle1iranspo1isatzung des Landkreises Rostock. Es wird mit jährlichen Mehrkosten im Produkt Schülertransport" in Höhe von gerechnet, davon 23,4 TE im Bereich öffentlicher Schülertransport und 40 TE für zusätzliche Individualtranspo1ie. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre ist für den Schülertransport von jährlichen Kostensteigerungen von 3,0% auszugehen. Für zusätzliche Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung nach den 27 ff. SGB VIII wird (sehr großzügig!) mit jährlichen Kosten von im Teilhaushalt 08 (Jugend) gerechnet. s

8 10. Einsparungen und zusätzlichen Aufwendungen bei einer Schließung der Internate ie Schließung der Internate ist zum 31. Juli 2016 vorgesehen. Für die finanzielle Betrachtung wird deshalb der Zeitraum vom 01. August bis 31. ezember 2021 gewählt (5 Jahre und 5 Monate), das entspricht dem mittelfristigen Finanzplanungszeitraum des Landkreises Rostock. Zur Vereinfachung der Rechnung wurden, wenn möglich, die We1ie für beide Internate zusammengefasst. a) Prognose des Zuschussbedarfs bei einem Weiterbetrieb der Internate er geplante Zuschussbedarf 2016 beträgt 1.045,0 T, damit von August bis ezember 435,4 T. Für die Folgejahre wird von einer jährlichen Steigerung von 1,5 % ausgegangen (siehe Ziffer 6). amit ergeben sich folgende Bedarfe: Gesamt 435,4 T 1.060,6 T 1.076,5 T 1.092,6 T 1.109,0 T 1.125,6 T 5.899,7 T Zuschuss Kreishaushalt bei Weiterbetrieb der Internate : Bei einer Sanierung des Internats Bad-oberan zusätzlich b) Prognose der zusätzlichen Aufwendungen bei einer Schließung der Internate Bewirtschaftung des Internats Bad oberans ( /Jahr) Aufwendungen Kreishaushalt : Bewii1schaftung des Internats Graal-Müritz Aufwendungen Kreishaushalt Aufwendungen für die Qualifizierung des.personals und eventuelle Abfindungen Aufwendungen Kreishaushalt (mehrere Haushaltsjahre) Aufwendungen für den zusätzlichen Schülertransport Ausganswe1i sind jährliche Kosten von 63,4 T, für 2016 damit 26,4 T. Jährliche Steigerung 3,0% ,4 T ,3 T ,3T ,3 T ,4 T T Gesamt 373,2 T Aufwendungen Kreishaushalt

9 Aufwendungen für zusätzliche Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung Ausganswert sind jährliche Kosten von 75,0 TE, für 2016 damit 31,3 TE. Jährliche Steigerung 2,0% ,3 TE ,5 TE ,0 TE ,6 TE ,2 TE TE Gesamt 429,4 T Aufwendungen Kreishaushalt Saldo der Einsparungen und zusätzlichen Aufwendungen urch die Schließung der Internate entfallen ab dem 01. August 2016 die erforderlichen Zuschüsse. as ergibt bis zum 31. ezember 2021 Einsparungen in Höhe von 5.899,7 T. ie erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen werden auf E geschätzt. araus ergibt sich im betrachteten Zeitraum 01. August 2016 bis 31. ezember 2021 ein positiver Saldo in Höhe von , der unmittelbar dem Kreishaushalt zugute kommt. iese Entwicklung setzt sich in den Folgejahren fort. 7

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