Steuerfreie Zukunftssicherung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Technischen Universität Wien

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1 Aus eins mach zwei Steuerfreie Zukunftssicherung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Technischen Universität Wien Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter! Wir haben mit der Wiener Städtischen Allgemeine Versicherung AG eine Vereinbarung abgeschlossen, die allen MitarbeiternInnen den Abschluss der steuerfreien Zukunftssicherung gemäß 3 (1) Zi 15a des EStG 1988 ermöglicht. Sorgen Sie jetzt steuerfrei für Ihre Zukunft vor. Sie können EUR 25,-- Ihres monatlichen Bruttogehalts in eine Nettovorsorge umwandeln und erzielen damit einen Steuerzuschuss bis zu 50%. Lassen Sie sich von nachstehendem Beispiel überzeugen. Vergleichen Sie selbst Beispiel: Er- und Ablebensvorsorge mit 10-jähriger Laufzeit MitarbeiterIn: 40 Jahre, monatliches Einkommen: zwischen und **) Monatsprämie für die Zukunftssicherung: 25,00 Brutto setzt sich zusammen aus: - 9,58 Lohnsteuerersparnis 15,42 Ihr monatlicher Aufwand Nettokosten gesamt für 120 Monate ( 15,42 x 120): 1.850,00 Zukunftssicherung inklusive Gewinn: 3.220,00 *) 2.979,00 garantierte Ablebenssumme sofort * Um dieses Nettoendkapital mit dem versteuerten Lohn zu erzielen, würde man ein Sparbuch mit 14,3 % Zinsen benötigen! Das Nettoendkapital enthält Angaben über zukünftige Gewinne und ist daher unverbindlich. **) Quelle: Steuervergleichsrechner des BMF Nähere Informationen sowie Beitrittsunterlagen erhalten Sie bei Ihren Versicherungsbetreuern, Herr Dir. Dr. Kneissel, tel: +43 (0) , mailto: R.Kneissel@staedtische.co.at Herr Mathias Klems, tel: +43 (0)

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4 RAHMENVEREINBARUNG Koll.Nr. Die TECHNISCHE UNIVERSITÄT WIEN Karlsplatz Wien im folgenden kurz: Dienstgeber und die WIENER STÄDTISCHE ALLGEMEINE VERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT Schottenring Wien im folgenden kurz: Versicherer schließen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen eine Rahmenvereinbarung ab.

5 PRÄAMBEL Die gegenständliche Rahmenvereinbarung basiert auf einer Bezugsumwandlung zur steuerfreien Zukunftssicherung gemäß 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG. 1 VERSICHERUNGSNEHMER, VERSICHERTE PERSON, PRÄMIENZAHLER UND VERSICHERER Versicherungsnehmer und versicherte Person sind die Dienstnehmer der Technischen Universität Wien. Die Prämienüberweisung erfolgt über den Dienstgeber. Versicherer ist die Wiener Städtische Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft. 2 ANTRAG AUFNAHMEBEDINGUNGEN Die Versicherung der einzelnen Dienstnehmer wird mittels Antragsformular oder in Listenform beantragt. Der einzelne Dienstnehmer bekommt eine Polizzenkopie, die Originalpolizzen werden beim Versicherer hinterlegt, der den Dienstgeber im Falle eines Rückkaufes oder einer Rückvergütung informiert. 3 VERSICHERUNGSFORM UND HÖHE DER VERSICHERUNGSLEISTUNG Die Dienstnehmer können zwischen den beiden nachstehenden Lebensversicherungsprodukten auswählen: a) Kapitalversicherung Für die zu versichernden Dienstnehmer wird eine Er- und Ablebensversicherung gemäß Tarif FGS des Versicherers abgeschlossen. Die Höhe der Versicherungssumme ergibt sich aus dem Tarif FGS des Versicherers und wird im Mitgliederverzeichnis ausgewiesen. Die Versicherungssumme wird im Erlebensfall nach einer zehnjährigen Versicherungsdauer fällig. Bei Ableben des versicherten Dienstnehmers während der Versicherungsdauer wird die Versicherungssumme sofort ausgezahlt. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses vor dem vereinbarten Erlebensfall steht dem Dienstnehmer das Deckungskapital und der bis dahin erworbene Gewinnanteil zur Verfügung. b) Rentenversicherung Für die zu versichernden Dienstnehmer wird eine Versicherung einer lebenslang zahlbaren Leibrente (Pension) nach Tarif G IIICMRR des Versicherers abgeschlossen. Das Pensionsanfallsalter ist für Männer und für Frauen das 65. Lebensjahr. Monat und Tag des Pensionsbeginnes richten sich nach dem Datum des Versicherungsbeginnes. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses vor dem vereinbarten Rentenzahlungsbeginn steht dem Dienstnehmer das Deckungskapital und der bis dahin erworbene Gewinnanteil zur Verfügung.

6 Zum Zeitpunkt des Pensionsbeginnes kann anstelle der Zahlung einer Pension eine einmalige Kapitalablöse verlangt werden. Bei Ableben des versicherten Dienstnehmers vor Pensionsanfall stehen die eingezahlten Prämien (exkl. Versicherungssteuer) zuzüglich der erworbenen Gewinnbeteiligung zur Verfügung. Bei Ableben des Versicherten nach bereits erfolgtem Pensionsanfall wird das bis dahin durch die Pensionszahlungen nicht verbrauchte Ablösekapital ebenfalls an die für den Ablebensfall bezugsberechtigte Person zur Auszahlung gebracht. 4 PRÄMIENZAHLUNG Die Prämien sind jährlich im vorhinein bis zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem der Versicherungsfall (Ableben des Versicherten) eingetreten ist, längstens jedoch bis zur Fälligkeit im Erlebensfall, zu entrichten. Die Prämien können jedoch nach Vereinbarung auch unterjährig (halb-, vierteljährlich, monatlich) gezahlt werden. Der Dienstgeber überweist für seine Dienstnehmer in einer Summe eine monatliche Prämie in Höhe von EUR 25,00 (inkl.4 % Versicherungssteuer). 5 BEZUGSRECHT Im Erlebensfall sind die versicherten Dienstnehmer als Versicherungsnehmer bezugsberechtigt. Im Fall des Ausscheidens, bevor eine Leistung fällig geworden ist, bleibt dem Dienstnehmer gemäß 13 (1) des Betriebspensionsgesetzes der Anspruch auf die Versicherungsleistung erhalten. Der Dienstnehmer ist daher gemäß 8 dieses Vertrages verfügungsberechtigt. Im Ablebensfall des versicherten Dienstnehmers gilt folgendes Bezugsrecht, wobei ein in der Reihenfolge zuerst Genannter spätere ausschließt: - die dem Versicherer zuletzt schriftlich bekannt gegebene Person - die Erben des Versicherten 6 RÜCKKAUF Wird der Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit rückgekauft oder rückvergütet, so muss der Dienstgeber die steuerfrei belassenen Beiträge als sonstigen Bezug gemäß 67 Abs. 10 EStG beim Dienstnehmer versteuern. Keine Nachversteuerung erfolgt, wenn der Rückkauf bei oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt. 7 AUSSCHEIDEN EINES VERSICHERTEN DIENSTNEHMERS Scheidet ein versicherter Dienstnehmer aus, bevor eine Leistung fällig geworden ist, so wird der Dienstgeber diese so rasch wie möglich abmelden. Der ausscheidende Dienstnehmer kann über den Versicherungsvertrag in den im 13 des Betriebspensionsgesetzes vorgesehenen Arten verfügen.

7 8 VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann dann von jedem der Vertragsteile mit einer Frist von 6 Monaten auf den 1. Jänner eines jeden Jahres schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung des Vertrages hat zur Folge, dass Neubeitritte von Dienstnehmern und Anpassungen im Rahmen dieses Gruppenversicherungsvertrages nicht mehr erfolgen können. Für bestehende Versicherungen bleiben die Vertragsbestimmungen weiterhin in Kraft. 9 GEWINNBETEILIGUNG Die im Rahmen dieses Gruppenversicherungsvertrages abgeschlossenen Er- und Ablebensversicherungen sind gewinnberechtigt gemäß 19 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall und gehören dem Gewinnverband F und innerhalb dieses Gewinnverbandes dem Abrechnungsverband 2004 an. Die im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung abgeschlossenen Rentenversicherungen sind gewinnberechtigt gemäß 16 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Erlebens- und Rentenversicherungen und gehören dem Gewinnverband S und innerhalb dieses Gewinnverbandes dem Abrechnungsverband 2004 an. 10 ALLGEMEINE VERTRAGSBESTIMMUNGEN Die beiliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Kapitalversicherung auf den Todesfall (Lebensversicherung) bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages. 10 dieser Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Haftungseinschränkungen bei Selbstmord des Versicherten) gilt nicht für diesen Gruppenversicherungsvertrag. Die beiliegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Erlebens- und Rentenversicherungen bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrages.

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