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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Jutta Krellmann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/6777 Niedriglöhne in der Call-Center-Branche und das gescheiterte Mindestlohnverfahren Vorbemerkung der Fragesteller InderCall-Center-BranchearbeitenvieleBeschäftigtezuNiedriglöhnen.Nach einerimfebruar2011vorgestelltenver.di-umfragehaltendreivonvierbefragtencall-center-beschäftigtendiederzeitigenentlohnungsbedingungenfür nichtangemessen.vielebetroffenewürdeneinenzweitjobbenötigenund Aufstocker,dieamEndedesMonatszusätzlichstaatlicheLeistungennachHartzIV beantragen müssten, seien in Call-Centern keine Seltenheit. DerSteuerzahlerstocktdieseArmutslöhneaufundsubventioniertsieimRahmenderWirtschaftsförderungmitBeträgeninHöhevonmehrerenMillionen Euro.DashabendieAntwortenderBundesregierungaufverschiedeneKleine AnfragenderFraktionDIELINKE.ergeben (Bundestagsdrucksache17/3319, 16/12187). Am7.Juli2011entschiedderHauptausschussfürMindestarbeitsentgelte,dass indercall-center-branchekeine sozialenverwerfungen festgestelltwerden könntenundlehnteeinennachdemgesetzüberdiefestsetzungvonmindestarbeitsbedingungen (MiArbG)beantragtenMindestlohnab.DasProblemder NiedriglöhneindieserBranchebleibt,einmöglicherBranchenmindestlohnauf GrundlageeinesTarifvertrageswirdvondenGewerkschaftenweiterangestrebt. Offenist,wiedieBundesregierungdasgescheiterteMindestlohnverfahrenbewertet,wosieProblemeinderBranchesiehtundwelchenBeitragsiefürbessere Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen in der Call-Center-Branche leisten will. Vorbemerkung der Bundesregierung ZurVorbemerkungderFragestellerundzurgrundsätzlichenEinschätzungder BundesregierungwirdaufdieVorbemerkungderBundesregierunginderAntwortzurKleinenAnfragederFraktionDIELINKE.vom6.März2009 (Bundestagsdrucksache 16/12187) verwiesen. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürArbeitundSozialesvom21.September 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WannistdieBundesregierungüberdasgescheiterteMindestlohnverfahren indercall-center-brancheinformiertworden,undwiebewertetsiedas Ergebnis des Hauptausschusses? DerHauptausschussnachdemMindestarbeitsbedingungengesetzhatsichin seinersitzungam4.juli2011miteinemvorschlagderdbbtarifunionfürdie FestsetzungeinesMindestlohnsfürexterneCallCenterbefasstundsodanneine ablehnendeentscheidunggetroffen.diesehatdervorsitzendedeshauptausschusses,dr.klausvondohnanyi,am7.juli2011bekanntgemacht.diebundesregierung hat die Entscheidung zur Kenntnis genommen. 2.WielautetdiegenaueBegründungdesHauptausschussesdafür,dasssichin dercall-center-branchedienachdemmiarbgverlangten sozialenverwerfungen nicht feststellen lassen? Auf welches statistische Material hat der Hauptausschuss zurückgegriffen? Was sind dessen Ergebnisse? DerHauptausschusshatinseinemBeschlussalsBegründungfürdieAblehnung desantragesangeführt,dassangesichtsdervorliegendenamtlichendatenund nachwürdigungdesantragessowiedesmündlichenvortragesdesantragstellersdievomgesetzgefordertensozialenverwerfungenimbereichdercall Center nicht festgestellt werden konnten. 3.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungbzw.derHauptausschuss darüber,dassdiegewerkschafteneinetarifvertraglichebranchenmindestlohnlösung anstreben? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungbzw.derHauptausschuss darüber,dassarbeitgebersichzueinemtariffähigenverbandzusammenfinden wollen? Wann soll dies gegebenenfalls geschehen? DieBundesregierunghatdurchöffentlicheVerlautbarungendesCallCenter VerbandDeutschlande.V. (CCV)davonKenntnis,dassesÜberlegungengibt, einentariffähigenverbandzuschaffen.derbundesregierungliegenkeineerkenntnisse vor, wann dies geschehen soll. 5.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdieTarifbindunginder Call-Center-Branche? 6.InwelchenFirmenderCall-Center-BranchegibtesTarifverträge (bittemit vertragsschließender Gewerkschaft nennen)? EswirdaufdieAntwortzuFrage20aufBundestagsdrucksache17/3319verwiesen. EswirdaufdieAntwortzuFrage21aufBundestagsdrucksache17/3319verwiesen.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdieMindestlohnumfragedesCallCenterVerbandDeutschlande.V. (CCV),undwiesehen deren konkrete Ergebnisse aus? DerBundesregierungsinddieErgebnissederMindestlohnumfragedesCCVbekannt.SiesindimNewsletterdesVerbands (CCVNews3.11)unterwww.callcenter-verband.de dargestellt. 8.WievielProzentderBeschäftigteninderCall-Center-Brancherepräsentieren die Mitgliedsfirmen des CCV? NacheigenenAngabenrepräsentiertderCCVmitseinenrund350Mitgliedsfirmen ca. 35 Prozent der deutschen Call Center-Arbeitsplätze. 9.WiebeurteiltdieBundesregierungdieChancendafür,dassesnochindieserWahlperiodezueinemBranchenmindestlohnaufGrundlageeinesTarifvertrages kommt? Welche Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein? ZueinemBranchenmindestlohnaufGrundlageeinesTarifvertrageskannes unterdenimtarifvertragsgesetz (TVG)oderdenimArbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) geregelten Voraussetzungen kommen. Nach 5Absatz1Satz1TVGkanndasBundesministeriumfürArbeitund SozialeseinenTarifvertragimEinvernehmenmitdemTarifausschussfürallgemeinverbindlicherklären,wenndietarifgebundenenArbeitgebernichtwenigerals50ProzentderunterdenGeltungsbereichdesTarifvertragesfallenden ArbeitnehmerbeschäftigenunddieAllgemeinverbindlicherklärungimöffentlichenInteressegebotenerscheint.DieAllgemeinverbindlicherklärungbewirkt, dassdertarifvertragauchdienichttarifgebundenenarbeitgeberundarbeitnehmer erfasst, soweit sie unter seinen Geltungsbereich fallen. NachdemAEntGprüftderVerordnungsgeber,obineinerderindasGesetzeinbezogenenBrancheneinegemeinsamvondenTarifvertragsparteienbeantragte ErstreckungeinesMindestlohn-TarifvertragesaufalleunterseinenGeltungsbereichfallendenundnichtanihngebundenenArbeitgebersowieArbeitnehmerinnenundArbeitnehmerunterBerücksichtigungderGesetzeszieleimöffentlichenInteressegebotenerscheint.BeieinemerstmaligenAntrageinerBranche isteszudemnotwendig,dasseinvotumdestarifausschussesnichtimsinnedes 7Absatz5Satz2und3AEntGentgegensteht.CallCentersindnichtalsBranche in das AEntG einbezogen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 5 verwiesen. 10.InwiefernsiehtdieBundesregierungdiePolitikinderPflicht,Druckauf diearbeitgeberauszuüben,angesichtsdessen,dassdiebeschäftigtenin derbrancheunterdenniedriglöhnenleidenunddersteuerzahler,diegesellschaftdiearmutslöhnemitmillioneneuroaufstockenundwirtschaftlich fördern? Welche Initiativen will die Bundesregierung hier ergreifen? DieBundesregierungbekenntsichzuderinderVerfassunggeschütztenTarifautonomie.DerTarifautonomieentsprichtes,dassdieArbeitnehmerdasRecht haben,sichingewerkschaftenzusammenzuschließen,umdamitihreverhandlungspositiondurchkollektiveshandelnzustärkenundaufdenabschlussvon Tarifverträgen hinzuwirken.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11.WiehatsichdieZahlderBeschäftigteninderCall-Center-Brancheseit 2009entwickelt,undwiedemgegenüberdieZahlderBeschäftigteninder Gesamtwirtschaft (bittegesamtsowienachsozialversicherungspflichtiger Vollzeit, Teilzeit sowie geringfügiger Beschäftigung)? MethodischeVorbemerkungzurAbgrenzungdesWirtschaftszweigsbeiden folgenden Fragen: DieAuswertungausdenDatenderBundesagenturfürArbeiterfolgtnachdem Wirtschaftszweig.ZumWirtschaftzweigderCallCenterwerdenalleBetriebe unddamitderenbeschäftigtegezählt,derenschwerpunktindieserbranche liegt.indendatenfürdiesebranchesinddasstammpersonalunddieübrigen Angestelltenenthalten.DieAuswertungerfolgtbiszumDezember2007nach derwirtschaftszweigklassifikation (WZ03)undumfasstfürdieCallCenterdie Wirtschaftsklasse7486 (CallCenter);abdemDezember2008erfolgtdieAuswertungnachderWirtschaftszweigklassifikation (WZ08)undumfasstfürdie CallCenterdieWirtschaftsgruppe822 (CallCenter).Mitarbeiterininternen CallCenternandererWirtschaftszweigesindindieserStatistiknichtenthalten (vergleiche auch die Antwort zu Frage 33). DieAuswertungenwurdenjeweilsfürdenDezemberangefertigt,umeineVergleichbarkeitzwischendenDatenherzustellen,daAuswertungenausderEntgeltstatistik (Fragen 17 und 18) nur für den Dezember durchgeführt werden. Antwort zu Frage 11 DieZahldersozialversicherungspflichtigBeschäftigtenimWirtschaftszweig CallCenterhatsichvonDezember2009bisDezember2010um2,5Prozentauf 94000Personenerhöht.DiedifferenzierteEntwicklungnachBeschäftigungsformen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 12.WiehabensichdieZahlundderAnteilderBeschäftigteninderCall-Center-Branche seit 2005 nach Geschlecht entwickelt? DieZahldersozialversicherungspflichtigBeschäftigtenimWirtschaftszweig CallCenterhatsichvonDezember2005bisDezember2010von40000auf 94000Personenerhöht.DieZahlderMännererhöhtesichimselbenZeitraum von14000auf36000unddiederfrauenvon26000auf58000.beidenausschließlichgeringfügigentlohntbeschäftigtengabesebenfallseinenanstieg insgesamt von auf DadurchhabensichauchdieAnteiledersozialversicherungspflichtigBeschäftigtenimWirtschaftszweigCallCenteranallensozialversicherungspflich-

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/7132 tigbeschäftigtenerhöhtundzwarauf0,3prozent (Männer:0,2Prozent;Frauen: 0,4Prozent).VonallensozialversicherungspflichtigBeschäftigtenimWirtschaftszweigCallCenterwarenimDezember201038ProzentMännerund 62Prozent Frauen. 13.WiehatsichdieZahlderBeschäftigteninderCall-Center-Brancheseit 2005 nach Bundesländern entwickelt? DieEntwicklungderBeschäftigten (sozialversicherungspflichtigbeschäftigte undausschließlichgeringfügigentlohntbeschäftigte)seitdezember2005und nach Bundesländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 14.WiebewertetdieBundesregierungdieErgebnissedesGesundheitsreports 2011 der Techniker Krankenkasse, wonach derkrankenstanduntercall-center-beschäftigenentgegendemallgemeinen Trend gestiegen ist, mit6,4prozentdeutlichüberdembundesdurchschnittvon3,36prozent liegt und beidentelefonistenvielegesundheitlichebelastungenzusammenkommen,nämlichnebenderpsychischenbelastungdurchunzufriedene KundenoderehrgeizigeZielvorgaben,auchSchichtdienst,dieeinseitigekörperlicheBelastungdurchlangesSitzenunddasSprechen,die Gesundheit belasten können? Welchen speziellen Handlungsauftrag für die Politik leitet sie daraus ab? DerGesundheitsberichtderTechnikerKrankenkasse (TK)2011bietetkeinen ÜberblicküberdasArbeitsunfähigkeitsgescheheninCallCentern.DieFrage nimmtbezugaufeinetk-pressemitteilungzumkrankenstanduntercall-center-mitarbeiternvom2.mai2011,diekeineaussagekräftigeanalysedeskrankheitsgeschehenszulässt.nachrückfragenbeidertkisteinedifferenzierte AnalysenachAlter,GeschlechtoderDiagnoseaufGrundderDatenlagenicht möglich. DerSchutzderBeschäftigtenvorarbeitsbedingtenGesundheitsgefahrenunddie menschengerechtegestaltungderarbeitsweltsindderbundesregierunginsbesondereauchmitblickaufdieauswirkungendesdemografischenwandelsin denbetriebenundveränderungenbeiarbeitsformenundarbeitsinhaltenein dringendes Anliegen.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/7132 DabeibefindetsichDeutschlandimEinklangmitentsprechendeneuropäischen Aktivitäten,wiesieinderGemeinschaftsstrategie2007bis2012fürGesundheit undsicherheitamarbeitsplatzniedergelegtsind.auchalseinergebnisdieser europäischenpolitikistdiegemeinsamedeutschearbeitsschutzstrategie (GDA)entwickeltundimArbeitsschutzgesetzverankertworden.Damitisteine aufdauerangelegtekonzertierteaktionvonbund,ländernundunfallversicherungsträgernzurstärkungvonsicherheitundgesundheitamarbeitsplatz etabliertworden.eswerdenmitdergdaanreizefürdiebetriebeerzeugt,auf allenebenendesbetrieblichengesundheitsschutzeseinenachhaltigeundlangfristig angelegte Präventionspolitik zu betreiben. 15.WiewichtigsindnachAnsichtderBundesregierungBetriebsrätefürdie Durchsetzung von Arbeitsschutzstandards? BetriebsrätekönnenaufderGrundlagedesBetriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)wesentlichenEinflussaufdieArbeitssicherheitunddenGesundheitsschutzindenBetriebenausüben.DasBetriebsverfassungsgesetzgibtdemBetriebsrateinBündelvonHandlungsmöglichkeitenandieHand,dieeine möglichsthoheeffizienzdesbetrieblichenarbeits-undgesundheitsschutzes sicherstellen.nebendemmitbestimmungsrechtdes 87Absatz1Nummer7 BetrVGobliegtesdemBetriebsrat,dieEinhaltungderzugunstenderArbeitnehmerinnenundArbeitnehmererlassenenVorschriftenzuüberwachenundsich dafüreinzusetzen,dassdievorschriftenüberdenarbeitsschutzimbetrieb durchgeführtwerden ( 80,89BetrVG).DieletztendlicheVerantwortungfür diedurchführungunddiesicherstellungdesarbeitsschutzesobliegtjedoch dem Arbeitgeber. 16.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdieVerbreitungvon BetriebsräteninderCall-Center-Branche,undistihrbekannt,inwiefern ArbeitgeberdieGründungoderArbeitvonBetriebsrätenver-oderbehindern? DieBundesregierunghatkeineErkenntnisseüberdieVerbreitungvonBetriebsräteninCallCentern.AuchliegenkeineInformationendarübervor,inwiefern Arbeitgeber dieser Branche die Arbeit von Betriebsräten ver- oder behindern. 17.WiehochsinddieabsoluteZahlundderrelativeAnteilderNiedriglohnbeschäftigteninderCall-Center-BrancheundimVergleichdazuinderGesamtwirtschaft (bitte soweitmöglich sowohlaufbasisdesstundenlohns als auch des Monatseinkommens angeben)? Methodische Vorbemerkung zu den Fragen 17, 18 und 21 DiefolgendenAntwortenbeziehensichaufdieinternationalüblicheNiedriglohndefinitionderOECD (wenigeralszweidritteldesmedianlohns).jenach verwendeterdatenquellekönnendieangabendeutlichvoneinanderabweichen. SoweitdiesozialversicherungspflichtigBeschäftigtenimWirtschaftszweigCall Centerbetroffensind,kanndieEntgeltstatistikderBundesagenturfürArbeit herangezogenwerden.diebasisfürdieentgeltstatistik alsteilderbeschäftigungsstatistikderbundesagenturfürarbeit bildendieangabenausdem MeldeverfahrenzurSozialversicherung,indemdieArbeitgeberihrebeschäftigtenArbeitnehmermelden.BeiderInterpretationundBewertungderDatensind grundsätzlichemethodischehinweisezubeachten,dieausführlichimsonderberichtderbundesagenturfürarbeitzureinführungderentgeltstatistikdargestellt sind.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode InderEntgeltstatistikumfasstdassozialversicherungspflichtigeBruttoarbeitsentgeltallelaufendenodereinmaligenEinnahmenausderHauptbeschäftigung biszurbeitragsbemessungsgrenzeinderrentenversicherung.diedarstellung zurbeantwortungderfragenbetrachtetsozialversicherungspflichtigvollzeitbeschäftigte (ohneauszubildende)am31.dezembereinesjahres.aufdiese WeisekönnenVergleichezumBeispielzwischenStichtagen,Wirtschaftszweigen,BerufenoderRegionendurchgeführtwerden,dieinihrerAussagekraft nichtdurchunterschiedlicheanteilevonteilzeitbeschäftigtenoderauszubildendenbeeinträchtigtsind (dieberücksichtigungandererbeschäftigtengruppen führtzunichtaussagekräftigenergebnissen,daz.b.dieentgeltevonteilzeitbeschäftigtenundgeringfügigentlohntbeschäftigteninsbesonderewegender geringerenarbeitszeitvergleichsweiseniedrigausfallen;sokönntenteilzeitbeschäftigteundgeringfügigentlohntbeschäftigtetrotzeinesrelativhohen Stundenlohns als Niedriglohnbeschäftigte gelten). ErgebnissezudenBruttomonatsentgeltenliegenklassiertin100-Euro-Schritten vor.ausdenklassiertendatenkannapproximativdermedianermitteltwerden. DerMedianteilteinenachderHöhederEntgeltesortierteHäufigkeitsverteilung inzweigleichgroßeteileundstehtdamitindermittederverteilung.nachder DefinitionderOrganisationfürwirtschaftlicheZusammenarbeitundEntwicklung (OECD)wirdeinEntgeltinHöhevonzweiDrittelndesMediansalsNiedriglohnschwellefestgelegt.DieNiedriglohnschwelleisteinestatistischeKennzifferderEinkommensverteilung,diekeineAussagenüberdieLebenssituation odergarbedürftigkeitzulässt,dawedersonstigeeinkommennochderhaushaltskontext berücksichtigt sind. DiebundeseinheitlicheNiedriglohnschwellefürinVollzeitsozialversicherungspflichtigBeschäftigteliegtfürdasJahr2010 (Stichtag:31.Dezember)bei1802 Euro/Monat. EineweitereDatenquelleistdieVerdienststrukturerhebung (VSE)desStatistischenBundesamtes.DieseStichprobenerhebungenthältdieStundenlöhnevon Vollzeit-,Teilzeit-undgeringfügigBeschäftigten,erfasstabernichtalleWirtschaftszweige,nurBetriebemitmindestenszehnBeschäftigtenundauchdort nursolcheimaltervon15bis64jahrenohneauszubildendeundbeschäftigte inaltersteilzeit.dieletztenverfügbarendatenstammenausdemjahr2006und sindsomitnichtmehralsaktuellanzusehen.dieniedriglohnschwellelagbei 9,85 Euro/Stunde. BeideDatenquellensindnursehreingeschränktmiteinandervergleichbar (unterschiedlicherbezugszeitraum;unterschiedlicheangabevonstunden-und Monatsentgelten;unterschiedlicheBerücksichtigungvonTeilzeit-undgeringfügig Beschäftigten; unterschiedliche Wirtschaftszweig-Klassifikationen). ZudemwirdbezüglichdernotwendigenUnterscheidungvonexternenundinternenCallCenternaufdieEinschränkungindenAntwortenzudenFragen11 und33verwiesen.ausdendortgenanntengründenkönnendieuntenausgeführtenverdienststatistikenausderamtlichenstatistikundderstatistikder BundesagenturfürArbeitzuEntgeltennichtohneweiteresaufalleCallCenter übertragen werden. Antwort zu Frage 17 AusdenDatenderBundesagenturfürArbeitergibtsich mitdenobengeschilderteneinschränkungen fürcallcenter (Wirtschaftsunterklasse82.2derWZ 2008)eineZahlvon38300sozialversicherungspflichtigVollzeitbeschäftigten (ohneauszubildende)imbereicheineseinkommensvonwenigeralszweidrittelndesmedianentgeltszumstichtag31.dezember2010 (bundeseinheitlicher Schwellenwert:1802Euro/Monat).DiesentsprichteinemAnteilvon64,2ProzentanallensozialversicherungspflichtigVollzeitbeschäftigtenderBranche,

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/7132 vondenenangabenzumbruttoentgeltvorliegen (59700).InderGesamtwirtschafterzieltenrund4,66MillionensozialversicherungspflichtigVollzeitbeschäftigte (ohneauszubildende)eineinkommenvonwenigeralszweidritteln desmedianentgelts (2702Euro),waseinemAnteilvon22,8Prozententspricht. DatendesStatistischenBundesamtesausdemJahr2006ergebenfürdieCall Center (Wirtschaftsunterklasse derWZ2003) mitdenobengeschilderteneinschränkungen ca.19000beschäftigteindiesembereichmitwenigerals9,85eurobruttostundenlohn.diesentsprichteinemanteilvon49prozentanallendurchdievseerfasstenbeschäftigtendieseswirtschaftszweigs. DerentsprechendeAnteilderBeschäftigteninderGesamtwirtschaftbeträgt nachdieserdatenquelle20prozentundentsprichtetwa3,7millionenderinder VSEerfasstenBeschäftigten.DieseDatensindnichtmitdenenderBundesagentur für Arbeit vergleichbar. 18.WiehochsinddieabsoluteZahlundderrelativeAnteilderNiedriglohnbeschäftigten in der Call-Center-Branche nach Bundesländern? DieStichprobederVSE2006desStatistischenBundesamtesistnichtgroßgenug, um die Call Center nach Bundesländern zu differenzieren. DieDatenderBundesagenturfürArbeitzudensozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohneauszubildende)imwirtschaftszweigcallcenter nachbundesländernzumstichtag31.dezember2010sindderfolgendentabelle zu entnehmen: AnzahlundrelativerAnteilsozialversicherungspflichtigVollzeitbeschäftigter (ohne Auszubildende) mit Angabe zu Entgelten im Beschäftigungszeitraum im Wirtschaftszweig Call Center im Niedriglohnbereich BundeslandAnzahl Anteil (in Prozent) Schleswig-Holstein117679,0 Hamburg75950,5 Niedersachsen270768,2 Bremen * * Nordrhein-Westfalen609755,5 Hessen73839,5 Rheinland-Pfalz * * Baden-Württemberg183958,4 Bayern267852,0 Saarland * * Berlin256942,5 Brandenburg213938,4 Mecklenburg-Vorpommern364556,7 Sachsen179849,9 Sachsen-Anhalt266144,9 Thüringen113862,4 Bundesweit einheitliche Niedriglohnschwelle:1802 Euro/Monat Niedriglohnschwelle Westdeutschland:1890 Euro/Monat Niedriglohnschwelle Ostdeutschland:1379 Euro/Monat (zum Begriff Niedriglohnschwelle siehe methodische Vorbemerkung) * Auswertung wegen zu geringer Fallzahl nicht möglich.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode NebenderNutzungeinerbundeseinheitlichenNiedriglohnschwelleistessinnvoll,aufgrunddesLohngefälleszwischenWest-undOstdeutschlanddieGrenze desniedriglohnbereichsfürbeidelandesteilegetrenntzuberechnen.sobasiert derimfolgendenausgewieseneanteilderniedriglohnbeschäftigtenindeneinzelnenbundesländernaufdenverschiedenenniedriglohnschwellenfürwestund Ostdeutschland. 19.Wiehabensichseit2009inderCall-Center-BranchedieZahlundderAnteil dersogenanntenaufstocker (ErwerbstätigemitBezugvonArbeitslosengeldII)entwickelt (bitteabsolutundrelativauchnachdenverschiedenen Beschäftigungsformendifferenzierenundentsprechendegesamtwirtschaftliche Vergleichszahlen nennen)? DerobengenannteSachverhaltkannmitHilfeeinerintegriertenAuswertung vonbeschäftigungs-undgrundsicherungsstatistikabgebildetwerden.inder nachfolgendentabellesindfürdezember2010diesozialversicherungspflichtig beschäftigtenarbeitslosengeld-ii-bezieherimwirtschaftszweigcallcenter und zum Vergleich wirtschaftszweigübergreifend dargestellt. BeiderInterpretationmussbeachtetwerden,dassesArbeitslosengeld-II-Beziehergibt,diealssozialversicherungspflichtigBeschäftigteinderBeschäftigungsstatistikidentifiziertwerden,fürdieaberkeinBrutto-Erwerbseinkommen indergrundsicherungsstatistikerfasstist.gründedafürsindinsbesonderebeschäftigungsverhältnisseohnelohnzahlung (z.b.wegenkrankengeldoderelternzeit),zeitweiligerlohnausfall,verzögerteabmeldungvonbeschäftigungsverhältnissensowiezeitverzögertereinkommensflussinsbesondereambeginn einesbeschäftigungsverhältnisses.alssozialversicherungspflichtigbeschäftigte Arbeitslosengeld-II-BezieherwerdennurdiePersonengezählt,fürdieauchim MonatdesLeistungsbezugseinZuflussvonBrutto-Erwerbseinkommenvorliegt. DieAuswertungenbasierenaufDatenvonJobcenterningemeinsamenEinrichtungenundwurdenfürDeutschlandhochgerechnet.Aufgrundunterschiedlicher HochrechnungsfaktorenkanneszuleichtenAbweichungenzubereitsveröffentlichten Werten kommen. 20.WiehochsinddieAusgaben,diefüraufstockendeLeistungennachdem ZweitenBuchSozialgesetzbuchanErwerbstätigeinderCall-Center-Branchegeleistetwerden (bittediegesamtkostenaufführenunddendurchschnittlichgezahltenbetragjeerwerbstätigen/bedarfsgemeinschaftund dafür entsprechende volkswirtschaftliche Vergleichszahlen nennen)?

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/7132 DienachfolgendeTabelleenthältAngabenzurSummedergezahltenLeistungen imsinnevonzahlungsansprüchenanarbeitslosengeld-ii-leistungenfürerwerbstätigearbeitslosengeld-ii-bezieher (insgesamtundimwirtschaftszweig CallCenter)imBerichtsmonatDezember2010.BeidemZahlungsanspruch handeltessichumdenleistungsanspruchabzüglichvonsanktionsbeträgenbei Pflichtverletzungen. DieZahlungsansprüchefürerwerbstätigeBeziehervonArbeitslosengeldIIwerdenindieserAuswertungnachdemBedarfsgemeinschaftskonzeptausgewiesen. DaLeistungennichtnurfürdenbeschäftigtenArbeitslosengeld-II-Bezieher, sondernauchfürseineangehörigenanfallen,diemitihmineinerbedarfsgemeinschaftleben,isteinesolcheauswertungaussagekräftigeralseinenach dempersonenkonzept.eswerdendieleistungenfürallebedarfsgemeinschaftenbetrachtet,indenenmindestenseinmitgliedeinkommenauserwerbstätigkeit bezieht. BeiderInterpretationderErgebnisse,dieüberdasBedarfsgemeinschaftskonzept ermittelt werden, sind folgende Hinweise zu beachten: 1.IneinerBedarfsgemeinschaftkönnenmehrerePersonenerwerbstätigsein, dasistinetwa10prozentderbedarfsgemeinschaftenmiterwerbseinkommenderfall.deshalbsindz.b.indenleistungssummennachdenbeschäftigungsformendoppelzählungenenthalten,unddieteilsummenergeben nicht die Gesamtsumme. 2.DasErwerbseinkommenkannauchvondenerwerbsfähigenKindernerzielt werden,etwaineinemausbildungsverhältnisoderineinergeringfügigen Beschäftigung. DieAuswertungenbasierenaufDatenvonJobcenterningemeinsamenEinrichtungenundwurdenfürDeutschlandhochgerechnet.Aufgrundunterschiedlicher HochrechnungsfaktorenkanneszuleichtenAbweichungenzubereitsveröffentlichten Werten kommen. 21.WievieleNiedriglöhnerbzw.BeschäftigteinderCall-Center-BranchewürdenvoneinemgesetzlichenMindestlohnvon10Europrofitieren (bittenebenderabsolutenzahlauchdenrelativenanteilderbetroffenenangeben)? DieBundesregierungkannnichteinschätzen,wievieleBeschäftigteinCall CenternvoneinemMindestlohnvon10Euro/Stundeprofitierenwürden.ImJahr 2006verdientenetwa20000Beschäftigte (entspricht51prozent)wenigerals 10 Euro/Stunde (Quelle: VSE, mit den oben geschilderten Einschränkungen).

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 22.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdieLohnspreizungin dercall-center-branche (bitteentsprechendeszahlenmaterialnennenund zurnotauchaufdieletzteverdienststrukturerhebung2006zurückgreifen)? DerBundesregierungliegenkeinedifferenziertenDatenzubranchenspezifischenLohnspreizungenvor.ZudemexistiertkeineeinheitlicheDefinitiondes Begriffs Lohnspreizung. 23.WiehabensichdieUmsätzeundGewinneinderCall-Center-Brancheseit 2009 entwickelt? WelchestatistischenDaten,welcheBranchenanalysenundFirmenumfragen sind dazu verfügbar? DetailliertestatistischeDatenüberdenWirtschaftszweig CallCenter liefert dieamtlichedienstleistungsstatistik.aktuelleergebnisseliegenfürdasjahr 2008vor.Danachgabes1036Unternehmen,diemitrund99000tätigenPersoneneinenUmsatzvon4,9Mrd.Euroerwirtschafteten.DerBruttobetriebsüberschuss betrug 677 Mio. Euro. 24.InwelchemUmfanghabenUnternehmenderCall-Center-Brancheseit 2008LeistungenderArbeitsförderungerhalten,undwievieleBeschäftigte waren davon betroffen (bitte jeweils für die einzelnen Jahre aufzählen)? DieAuswertungenindernachfolgendenTabellebeinhaltenkeineInformationen zugelassenerkommunalerträger.ausgewertetwurdenfördermaßnahmen,die sichanarbeitgeberrichtenundzwarfürdiewirtschaftsgruppe822 (WZ2008 CallCenter).ZusätzlichsinddieArbeitgeberleistungenfürFörderungender beschäftigungsbegleitendenberuflichenweiterbildungunddervermittlungsgutscheinaufgeführt.beivermittlungsgutscheinenerfolgtdiewirtschaftszweigzuordnungnachderartdesprivatenvermittlers,derdengutscheineinlöst,alsodenförderbetragerhält.beiderauswertunghandeltessichjeweils umdieeintrittevonpersoneninfördermaßnahmeninderjeweiligenjahressumme.datenzuausgabenfürarbeitsmarktpolitischemaßnahmendifferenziertnachdemwirtschaftszweigliegenausderstatistikderbundesagenturfür Arbeit nicht vor.

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/ InwelchemAusmaßsind2010UnternehmenderCall-Center-Branche durchverschiedeneinstrumentederwirtschaftsförderungsubventioniert worden (bitte auch nach Bundesländern aufgliedern)? ImJahr2010wurdenfürCall-Center-UnternehmenausderBund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe VerbesserungderregionalenWirtschaftsstruktur (GRW) nachfolgende Mittel bewilligt: Mecklenburg-Vorpommern: Euro, Sachsen: Euro, Gesamt: Euro. DieseMittelwurdenjezurHälftevomBundunddemjeweiligenBundesland zur Verfügung gestellt.

14 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 26.WiestarkwerdenUnternehmenderCall-Center-BranchedurchWirtschaftshilfen/Subventionengefördert,undwiestarkistdieFörderintensität in der übrigen Wirtschaft? DieFörderintensitätenderCall-Center-UnternehmenbetrugenimJahr2010 gemessen an der GRW-Gesamtsumme: Mecklenburg-Vorpommern:1,03 Prozent, Sachsen:0,27 Prozent, Gesamt:0,15 Prozent. 27.Welche20Call-Center-UnternehmenhabenindenletztenfünfJahrenaus denmittelndergemeinschaftsaufgabeverbesserungderregionalenwirtschaftsstrukturdiemeistenfördergeldererhalten (bitteförderzeitraum, Vorhaben und Fördersumme nennen)? Wie viel Geld haben die jeweiligen Unternehmen bekommen? Gibt es in diesen Unternehmen Tarifverträge? Zuden20meistgefördertenCall-Center-Unternehmeninnerhalbderletztenfünf Jahre gehören folgende Firmen (aufgeführt in alphabetischer Reihenfolge): adm Rostock GmbH adm Anklam GmbH all by phone + net Dialogmarketing und Consulting GmbH arvato direct services Brandenburg GmbH arvato direct services Cottbus GmbH arvato direct services Stralsund GmbH arvato direct services telco Neubrandenburg GmbH buw costumer care operations leipzig GmbH buw customer care operations Halle GmbH buw customer care operations Schwerin GmbH Dell Halle GmbH D+S communication center Rügen GmbH Euler Hermes Collections GmbH Inter Partner Assistance Services GmbH KDW Neustrelitz GmbH SNT Deutschland AG SNT Deutschland AG Zweigniederlassung Potsdam TECTUM Sales GmbH Telefonica Deutschland GmbH Walter TeleMedien Holding GmbH. DiebewilligtenGRW-Fördermittel (BundundLänder)fürInvestitionendergenanntenUnternehmeninstrukturschwachenRegioneninnerhalbderletztenfünf Jahrebelaufensichauf125,721Mio.Euro.AngabenzurtatsächlichenAuszahlung der Mittel liegen größtenteils noch nicht vor. DerBundesregierungliegenkeineInformationendarübervor,obundwelche Tarifverträge in diesen Unternehmen gelten.

15 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15 Drucksache 17/ GibtesCall-Center-Unternehmen,dieimöffentlichenBesitzsindoder Tochterfirmen öffentlicher Unternehmen sind? Wennja,welche,wievielesinddas,undwievieleBeschäftigtearbeiten dort? NachwelchenTarifverträgenwirddortbezahlt (bitteaufdiefrageeingehenundnichtwieinderletztenkleinenanfragenurbejahen,dass LeistungenvonCall-Center-Firmen auchbeigroßunternehmenmitbundesbeteiligungnachgefragt werden,bundestagsdrucksache17/3319,antwort zu Frage 25)? DerBundsollsichnach 65derBundeshaushaltsordnunganderGründung einesunternehmensineinerrechtsformdesprivatenrechtsoderaneinem bestehendenunternehmenineinersolchenrechtsformnurbeteiligen,wennein wichtigesinteressedesbundesvorliegtundsichdervombundangestrebte ZwecknichtbesserundwirtschaftlicheraufandereWeiseerreichenlässt.Eine BeteiligungdesBundesanCallCenternkommtdeshalbaushaushaltsrechtlichenGründennichtinBetracht.DerBeteiligungsberichtdesBundesweistkein Call-Center-Unternehmen aus, das sich in seinem Eigentum befindet. NachAuskunftderDeutschenTelekomAGgibtesinderenBereichzweiCall- Center-Unternehmen,nämlichdieDeutscheTelekomKundenserviceunddie ViventoCustomerServicesmitzusammen12800überwiegendtariflichorganisierten Mitarbeitern. NachAuskunftderDeutschenBahnAGbetrifftdieFrageimDBKonzerndie DBDialogTelefonserviceGmbH.DieDBDialogTelefonserviceGmbHistein Unternehmen,dasauchCall-Center-LeistungenerbringtundalsTochtergesellschaftderDBVertriebGmbHzumDBKonzerngehört.Zum30.Juni2011 warenbeidbdialog1316mitarbeiterbeschäftigt.dievergütungerfolgtnach DB Dialog-eigenem Tarifvertrag. DieindenCallCenterngezahltenGehälterfallennichtindenVerantwortungsbereichdesBundes,sondernunterliegenjeweilsderunternehmerischenVerantwortung.DieUnternehmenverfügengemäß 1desAktiengesetzes (AktG)über eineeigenerechtspersönlichkeit.dievorständeleitendieseunternehmennach 76AktGineigenerVerantwortung.DieineinzelnenUnternehmensteilengezahltenGehältersindvertraulichundunterliegenderTarifautonomie.DiebeteiligungsführendenStellendesBundesverfügendeshalbinderRegelnichtüber InformationenüberdieZahlvonBeschäftigtenineinzelnenTätigkeitsbereichen von Unternehmen. 29.InwelchemUmfangnehmenBundesministerien,-behördenundnachrangigeEinrichtungendieLeistungenexternerCall-Center-Firmenwahr,und kanndiebundesregierungsicherstellen,dassindiesenfirmennachtarifverträgen bezahlt wird? Wenn ja, nach welchen, und wenn nein, warum nicht? DerüberwiegendeTeilderBundesministerien,-behördenundnachrangigen EinrichtungennimmtkeineLeistungenexternerCall-Center-FirmeninAnspruch.SoweitvonBundesministerienselbstodervonEinrichtungeninihrem GeschäftsbereichLeistungenexternerCall-CenterinAnspruchgenommenwerden,erfolgtdieVergütungderCall-Center-MitarbeiterteilweiseinAnlehnung andentarifvertragfürdenöffentlichendienst.dieswirdteilweisedurchentsprechendeverträgemitdencall-center-firmensichergestellt.diegewährleistungvonqualitätskriterienwirdinanderenfällenimrahmendesdemvertragsschluss vorausgehenden Ausschreibungsverfahrens sichergestellt.

16 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 30.WelcheErkenntnissehatdieBundesregierungüberdieTätigkeitvon Finanzinvestoren in der Call-Center-Branche? ÜberdieTätigkeitvonFinanzinvestoreninCall-Center-Unternehmenliegender Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 31.InwiefernhältdieBundesregierungdiederzeitigestatistischeErfassung dercall-center-branchefürrepräsentativvordemhintergrund,dasslaut demcallcenterverbanddeutschlande.v.inderbranche2009etwa Menschenarbeiten,dieWirtschaftsklassifikationdesStatistischen Bundesamtes (WZ2008)fürdieWirtschaftsklasseCall-Centerindiesem Jahr mit rund Beschäftigten auswies? DieWirtschaftsunterklasse Callcenter ( derWZ2008)umfasstnursolcheCallCenter,dienichtzuanderenUnternehmen/Betriebenmitanderen Haupttätigkeitengehören.FürdiesesogenanntenexternenCallCenterweistdie BeschäftigtenstatistikderBundesagenturfürArbeit99600sozialversicherungspflichtigundausschließlichgeringfügigBeschäftigtezumStichtag31.Dezember2009aus (siehedieantwortzufrage11).diezahlendesccvbeziehen nacheigenenangabenauchsolchecallcentermitein,dieinandereunternehmeneingegliedertsind (sogenannteinternecallcenter).dasverhältniszwischenexternenundinternencallcenterngibtderccvmit1:4an.diesliegtin etwaindergrößenordnungderoffiziellendatenundsprichtnichtgegeneine repräsentativestatistischeerfassungderbranche.allerdingskönnendieverdienststatistikenausderamtlichenstatistikdamitnichtohneweiteresauf UnternehmenandererWirtschaftszweige,dieCall-Center-Dienstleistungenanbieten, übertragen werden. 32.WieerklärtundbewertetdieBundesregierungdenUmstand,dassvonden zehngrößtencall-centernindeutschland (CallCenterProfi-Rankingnach Nettoroheinkommen)sechsUnternehmengarnichtimBereichderCall- Centererfasstwerden (WZ Callcenter)unddieverbleibenden vier nur zum Teil? DerBundesregierungistdieZuordnungeinzelnerUnternehmenzujeweiligen Wirtschaftsunterklassennichtbekannt.DieBundesregierunghataufdieZuordnungauchkeinenEinfluss.GenerellhandeltessichbeiderKlassifikationnach WirtschaftszweigenumeineKlassifikationderjeweiligenstatistischenEinheit. DieskanndasUnternehmenoderderBetriebalsorganisatorischeEinheitsein. BeiderKlassifikationvonUnternehmenkommtesaufdieHaupttätigkeitdes Unternehmens,gemessenetwaanderWertschöpfung,an.GehörteinCallCenterzueinergrößerenUnternehmenseinheitmiteineranderenHaupttätigkeit, wirddasunternehmen undsomitauchdascallcenter eineranderenwirtschaftsunterklasse zugeordnet. 33.PlantdieBundesregierung,diestatistischeErfassungderCall-Center- Branchezuverbessern,undwennja,mitwelchemZiel,undwennnein, warum nicht? CallCenterwerden,wiealleanderenWirtschaftszweigeauch,vonderamtlichen StatistikderBundesrepublikDeutschlanderfasstundunterliegendabeidergleichenMethodikunddengleichenAnforderungen.DahersiehtdieBundesregierung auchimhinblickaufangemessenebürokratiekosten keinenotwendigkeit einer geänderten statistischen Erfassung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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