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- Nele Vogt
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1 1 Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom bis zum Stand: Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie die Hinweistafel im Eingangsbereich des Landgerichts.
2 2 Montag, 01. Dezember 2014, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: Ri inlg Laatz-Petersohn, Saal 277, mit Fortsetzungen am 04. Dez., 11. Dez. und 15. Dez. 2014, jeweils um 09:00 Uhr 09:00 Uhr: 7 Ns 98/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 61- jährigen Angeklagten X aus Freren. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 14. Febr wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung unter Einbeziehung weiterer Urteile der Amtsgerichte Hagen und Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren. Der Angeklagte wurde des Weiteren wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung in 10 Fällen, versuchten Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung in 3 Fällen sowie wegen falscher Versicherung an Eides Statt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll mit seiner Ehefrau als sog. Strohfrau ein Versicherungsmaklerbüro in Freren betrieben haben. Mit Hilfe des Unternehmens soll der Angeklagte damit begonnen haben, Provisionen verschiedener Versicherungsunternehmen zu Unrecht dadurch zu kassieren, dass er teils unter Verwendung frei erfundener Personalien, teilweise aber auch unter missbräuchlicher Verwendung der Personalien tatsächlich existierender Personen Versicherungsverträge mit den jeweils betroffenen Versicherungsunternehmen abschloss. Durch die Begehung dieser Straftaten habe sich der Angeklagte eine auf Dauer angelegte, regelmäßige und sichere Einkommensquelle verschaffen wollen. In Umsetzung seines Planes soll sich der Angeklagte zwischen Oktober 2008 und Mai 2013 in insgesamt 15 Fällen - unter anderem - wie folgt strafbar gemacht haben und zwar: - Im Oktober 2008 soll der Angeklagte über die M-GmbH bei der M-OHG einen Antrag auf Abschluss eines Riester-Depots auf den Namen der tatsächlich existierenden A eingereicht haben. Im Vertrauen auf die Richtigkeit der von dem Angeklagten getätigten Angaben soll die M-OHG eine Abschlussprovision in Höhe von 525,00 ausgezahlt haben. Tatsächlich soll der Angeklagte die Personalien der A über einen früheren Mitarbeiter erhalten haben. A soll hingegen nicht gewusst haben, dass der Angeklagte in ihrem Namen einen Riester-Sparvertrag abgeschlossen hatte. Den Antrag soll der Angeklagte selbst mit dem Namenszug der Geschädigten unterschrieben haben. - Im Januar 2011 soll der Angeklagte bei der Z-Lebensversicherungs-AG einen von dem B unterschriebenen Vertrag auf Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung über ,00 eingereicht haben. Da B kein Interesse an dem Abschluss eines solchen Vertrages hatte, soll der Angeklagte den entsprechenden Antrag ohne Wissen und Wollen des B selbst ausgefüllt und unterschrieben haben. Zusätzlich soll er auch noch eine gefälschte Gehaltsabrechnung zum Vortäuschen der vorhandenen Bonität des B vorgelegt haben. So soll dem Angeklagten eine Provision in Höhe von 714,10 ausgezahlt worden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 5 Zeugen geladen.
3 3 Dienstag, 02. Dezember 2014, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Albrecht, Saal :30 Uhr: 5 Ns 162/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30-jährigen Angeklagten X aus Lingen. Das Amtsgericht in Lingen verurteilte den Angeklagten am 17. Juli 2014 wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Februar 2014 in den Geschäftsräumen einer Firma in Lingen ein Paar Herrenschuhe im Wert von 49,90 entwendet zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Bewährungshelfer geladen. Mittwoch, 03. Dezember 2014, 14. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRiLG Carstensen, Saal :00 Uhr: 14 Ns 37/14 Die 14. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 52- jährigen Angeklagten X aus Bissendorf. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 15. Sept wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 25,00. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein wurde eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wurde angewiesen, ihm vor Ablauf von noch 4 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Der Angeklagte soll sich im Mai 2014 mit seinem Pkw von seinem Arbeitsplatz zu seiner Wohnanschrift in Bissendorf begeben haben. Dabei soll er festgestellt haben, dass aufgrund einer langjährigen Diabeteserkrankung sein Zuckerhaushalt beeinträchtigt war. Dennoch soll er seine Fahrt fortgesetzt und ohne Veranlassung sein Fahrzeug beschleunigt bzw. verlangsamt haben. Auch soll er über eine Strecke von ca. 5 km Schlangenlinien gefahren und auf die Gegenfahrbahn geraten sein. Als er am Orteingang Bissendorf verkehrsbedingt anhalten musste, soll er seinen Pkw aufgrund seiner krankheitsbedingten Unaufmerksamkeit ca. 2 m zurückrollen lassen haben. Dabei soll am Pkw der Zeugin A ein Schaden in Höhe von ca ,- entstanden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 4 Zeugen geladen. Donnerstag, 04. Dezember 2014, 5. kleine Strafkammer, Vorsitz: VRi inlg Albrecht, Saal :00 Uhr: 5 Ns 22/14
4 4 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 30- jährigen Angeklagten X aus Osnabrück. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 13. Nov wegen versuchten Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 4 Monaten. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, auf dem Fahrradabstellplatz vor einem Krankenhaus in Osnabrück im Juli 2013 versucht zu haben, ein Fahrrad im Wert von ca. 750,00 zu stehen. Mit kräftigen Bewegungen soll er (vergeblich) versucht haben, das Rahmenbügelschloss des Rades zu öffnen. Dabei soll das Fahrrad im Speichenbereich beschädigt worden sein. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Sachverständiger und 1 Zeuge geladen. 13:30 Uhr: 5 Ns 77/14 Die 5. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 36- jährigigen Angeklagten X aus Meppen. Das Amtsgericht in Meppen verurteilte den Angeklagten am 13. Februar 2014 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 1 Monat. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Im Juli 2013 sollen bei einer Durchsuchung in Versen in einem ausschließlich durch den Angeklagten genutzten Zimmer etwa 4,8 g Marihuana sowie eine Glasfliese mit Amphetaminanhaftungen und mehrere Klemmverschlusstütchen sichergestellt worden sein. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 6 Zeugen und 1 Bewährungshelfer geladen. Donnerstag, 04. Dezember 2014, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: Ri inlg Laatz- Petersohn, Saal 87 14:00 Uhr: 7 Ns 95/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 22- jährigen Angeklagten X aus Bohmte. Das Amtsgericht in Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 03. Apr wegen Betruges unter Einbeziehung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Juni 2013 bei ebay einen Router für 78,77 an den Zeugen A verkauft und nach Zahlung des Kaufpreises diesen nicht geliefert zu haben. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen.
5 5 15:00 Uhr: 7 Ns 106/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt weiter in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 33-jährigen Angeklagten X aus Wagenfeld. Das Amtsgericht in Osnabrück sprach den Angeklagten am 24. Apr vom Verdacht der Nötigung frei. Dem Angeklagten wurde Seitens der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, im September 2013 auf der Vehrter Landstraße in Osnabrück den vor ihm fahrenden Zeugen A mit seinem Pkw überholt und danach sein Fahrzeug plötzlich zum Stand vor dem Zeugen gebracht zu haben. Zur Vermeidung eines Verkehrsunfalls soll der A gezwungen worden sein, sein Fahrzeug ebenfalls stark abzubremsen. Zu diesem Termin ist neben den üblichen Beteiligten 1 Zeuge geladen. Freitag, 05. Dezember 2014, 7. kleine Strafkammer, Vorsitz: Ri inlg Laatz-Petersohn, Saal :00 Uhr: 7 Ns 52/14 Die 7. kleine Strafkammer verhandelt in einem Berufungsverfahren gegen den jetzt 45- jährigen Angeklagten X aus Osnabrück, z. Zt. JVA Lingen. Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte den Angeklagten am 17. Mai 2013 wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung eines weiteren Urteils des Amtsgerichts Osnabrück zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr. Das Landgericht Osnabrück verwarf die Berufung des Angeklagten mit Urteil vom 12. Aug Auf die Revision des Angeklagten hob das Oberlandesgericht Oldenburg mit Beschluss vom 24. Jan das Urteil des Landgerichts im Rechtsfolgenausspruch auf und verwies die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück. Nach den rechtskräftigen Feststellungen des Landgerichts zum Tatgeschehen war der Angeklagte im September 2012 gegen Mitternacht auf dem Gehweg der Buerschen Straße in eine Auseinandersetzung verwickelt, in deren Rahmen er einen Tritt gegen einen am Boden liegenden Geschädigten ausgeführt und einer Zeugin einen Faustschlag in das Gesicht versetzt hat. Über die Rechtsfolgen der Tat und die Auswirkung einer etwaigen Alkoholisierung des Angeklagten wird die Kammer nunmehr erneut zu entscheiden haben. Zu diesem Termin sind neben den üblichen Beteiligten 1 Dolmetscher, 1 Nebenkläger und 1 Nebenklägervertreter geladen.
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