FALLE DIE TELEFON UNERBETENE WERBEANRUFE

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1 w w w. k o n s u m e n t e n f r a g e n. a t w w w. k o n s u m e n t e n f r a g e n. a t w w w. k o n s u m e n t e n f r a g e n. a t DIE TELEFON FALLE UNERBETENE WERBEANRUFE

2 TELEFONfalle Unerbetene Werbeanrufe Cold Calling 2 Als unerbetene Werbeanrufe oder auch als Cold Calling bezeichnet man Werbeanrufe, die ohne vorherige Einwilligung des oder der Angerufenen erfolgen. Mit derartigen Anrufen wird regelmäßig eine Vertragsanbahnung beabsichtigt. Besonders häufig sind etwa Anrufe von sogenannten Lotto oder Toto Spielgesellschaften. Diese überraschen KonsumentInnen mit einem angeblich bereits sicheren Gewinn, sind aber tatsächlich auf Kundenfang für einen Vertrag über die regelmäßige Teilnahme bei Lottoziehungen etc. Auch AnbieterInnen von Telefondienstleistungen bedienen sich immer wieder dieser verbotenen Werbemethode. In diesem Fall werden die Angerufenen von gut geschulten TelefonkeilerInnen überredet, zu anderen Telefonunternehmen zu wechseln. Beispiel: Frau Huber (78) sitzt beim Abendessen, plötzlich läutet das Telefon. Der Anrufer beglückwünscht Frau Huber stürmisch, sie hätte einen Preis gewonnen. Der unbekannte Anrufer drängt auf Bekanntgabe der Kontodaten, des Geburtsdatums etc der Seniorin. Diese ist von der Hartnäckigkeit des Anrufers völlig überrumpelt, und versucht das belästigende Gespräch zu beenden. Daraufhin ist der unbekannte Herr am anderen Ende der Telefonleitung plötzlich gar nicht mehr freundlich, nennt Frau Huber sogar undankbar. Um das unangenehme Telefonat beenden zu können, gibt Frau Huber daher schließlich die gewünschten Daten bekannt und stimmt mutlos den Vorschlägen des Anrufers zu. Erst auf den darauf folgenden Kontoauszügen kann sie ersehen, dass sie regelmäßig zahlende Teilnehmerin an Lottoziehungen ist. Einen Gewinn hat sie nie gesehen.

3 TELEFONfalle Wichtig: Häufig ist im Kleindruck von Auftrags- oder Bestellformularen oder in Gewinnteilnahmekarten vorgesehen, dass Sie mit Ihrer Unterschrift Werbeanrufen zustimmen. Sie müssen solche Klauseln nicht akzeptieren. Streichen Sie derartige Bestimmungen einfach durch. Sie können Ihre einmal gegebene Zustimmung auch jederzeit widerrufen und dürfen dann nicht mehr mit Anrufen belästigt werden. Sollten Sie dennoch auf diese Werbeanrufe ohne Ihre zuvor erteilte Zustimmung sind unzulässig und strafbar. Weise kontaktiert werden, erstatten Sie beim zuständigen Fernmeldebüro Anzeige (siehe Mitte Seite 7). Doch Vorsicht: Auch Verträge, die bei dieser unerlaubten Kontaktaufnahme geschlossen werden, können Sie mit einigen Ausnahmen zur Zahlung verpflichten! Ihre Rechte Die Rechtslage für Opfer unerwünschter Telefonanrufe wurde mit 1. Mai 2011 verbessert. Nichtigkeit Handelt es sich bei dem behaupteten Vertragsverhältnis um eines im Zusammenhang mit Wett- bzw Lotteriedienstleistungen oder Gewinnzusagen, so sind Sie nicht zur Zahlung verpflichtet. Derartige Verträge sind nichtig, sofern Sie der telefonischen Kontaktaufnahme dieses Unternehmens nicht vorher (zb anlässlich einer Bestellung) zugestimmt haben. Darunter fallen etwa Verträge, in denen die Weiterleitung von Lottotipps an Lottounternehmen angeboten oder in denen Spielabonnements unternehmerisch organisiert werden. Weiters umfasst sind auch gewonnene Reisen, für die man Zusatzleistungen vereinbart (zb Saisonzuschlag etc). 3

4 4 TELEFONfalle Haben Sie bereits bezahlt, können Sie Ihr Geld wieder zurückverlangen, dies gilt auch, wenn das Unternehmen von Ihrem Konto abgebucht hat (siehe Seite 6). Rücktritt Wurden Sie bei einem solchen Werbeanruf überredet, das Telefonunternehmen zu wechseln, einen Kabelfernsehvertrag abzuschließen oder haben Sie einen anderen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, so haben Sie ein verlängertes Rücktrittsrecht: Sie können innerhalb von sieben Werktagen Ihren Rücktritt gegenüber Ihrem Vertragspartner erklären. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung (zb Freischaltung des Telefons) oder sollte dies später eintreten ab dem Zeitpunkt der Rechnungslegung (siehe unten Seite 5). Dieses Rücktrittsrecht gilt auch für den Fall, dass Sie der sofortigen Erbringung der Dienstleistung zugestimmt haben. Bei Fernabsatzgeschäften gibt es grundsätzlich ein Rücktrittsrecht, welches allerdings auch einige Ausnahmen hat (für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an eine Konsumentenberatungsstelle, Kontaktdaten siehe unten Seite 7). Diese Ausnahmen wurden nun bei Vertragsabschlüssen im Wege von Cold Calling reduziert. Dh Sie können nunmehr im Falle eines unerlaubten Werbeanrufes auch von folgenden Verträgen zurücktreten: Hauslieferungen, zb ein Vertrag über die regelmäßige Lieferung von Tiefkühlkost Reisen Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierte Tipps Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie dem Unternehmen die Zustimmung zum Werbeanruf erteilt haben (zb über Bestellkarten oder im Kleingedruckten eines Vertrags), dann erklären Sie sicherheitshalber so schnell wie möglich den Rücktritt vom Vertrag und

5 TELEFONfalle kontaktieren Sie eine Konsumentenberatungseinrichtung. Sind Sie sicher, beim Telefongespräch keinem Vertrag zugestimmt zu haben, so bestreiten Sie die Gültigkeit des Vertrages und erklären Sie sicherheitshalber zusätzlich den Rücktritt vom Vertrag. Wie erkläre ich den Rücktritt? Der Rücktritt sollte aus Beweisgründen schriftlich erklärt werden. Schicken Sie den Brief jedenfalls eingeschrieben, heben Sie eine Kopie des Briefes und den Einschreibbeleg auf (Musterschreiben finden Sie unter konsumentenschutz/ruecktritt.htm). Welche Frist ist für den Rücktritt zu beachten? Bei Verträgen, welche im Rahmen eines unerbetenen Werbeanrufs zustande kamen, besteht wie auch bei anderen im Fernabsatz geschlossenen Geschäften eine Rücktrittsfrist von sieben Werktagen (Samstag zählt nicht als Werktag). Die Rücktrittsfrist verlängert sich auf drei Monate nach den unten genannten Zeitpunkten, wenn der Unternehmer seinen Informations- und Bestätigungspflichten nicht nachkommt (zb fehlender Name oder unvollständige Anschrift des Unternehmers oder fehlende Rücktrittsbelehrung etc). Die Fristen sind gewahrt, wenn man die schriftliche Erklärung am letzten Tag der Frist (an die richtige Stelle adressiert) zur Post gibt. Ab wann läuft die Rücktrittsfrist? Waren Bei Warenlieferungen beginnt die Frist mit dem Tag des Eingangs der Ware bei Ihnen. Dienstleistungen Bei Dienstleistungsverträgen beginnt die Frist ab 5

6 6 TELEFONfalle dem Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung (zb Freischaltung des Telefons). Stellt das Unternehmen sein Entgelt aber erst nach begonnener Dienstleistung in Rechnung, beginnt die Frist erst mit Rechnungslegung. Entscheidend für den Beginn des Fristenlaufs ist das Datum des Eingangs der Rechnung bei Ihnen. Hat das Unternehmen bis zu Ihrem Rücktritt eine für Sie vorteilhafte Dienstleistung erbracht (zb Gesprächsverbindungen), so kann es für bereits erbrachte Leistungen auch angemessene Kosten in Rechnung stellen. Anders wird der Fall zu beurteilen sein, wenn Sie der Erstellung eines Horoskops, Lebenserwartungsprognose etc zugestimmt haben. Der Gesetzgeber erlaubt Kostenersatz nur, wenn die Leistung zum klaren und überwiegenden Vorteil auf Verbraucherseite geführt hat. Von Ihrem Konto wurde ohne Ihre Zustimmung abgebucht? Wurde keine Einzugsermächtigung erteilt, so können Sie dies 13 Monate ab Abbuchung geltend machen. Wenn Unternehmen keine von Ihnen unterschriebene Einzugsermächtigung vorlegen können, müssen sie eine Stornierung des Einzuges zulassen und die Bank muss den Betrag wieder auf Ihr Konto zurücküberweisen. Sollte aber ein gültiger Vertrag zustande gekommen sein, von welchem Sie nicht rechtzeitig zurückgetreten sind, müssten die Leistungen dennoch bezahlt werden. Tipps bei unerbetenen Werbeanrufen Sind Sie an Werbeanrufen nicht interessiert, so legen Sie sogleich auf. Wenn Sie sich in ein Gespräch einlassen, fragen Sie eingangs stets nach dem Namen, der Anschrift und Rückrufnummer des Unternehmens, andernfalls sind Sie kaum in der Lage, Ihren Rücktritt zu erklären.

7 TELEFONfalle Fragen Sie nach dem Namen des Anrufers/der Anruferin. Vorsicht ist jedenfalls geboten, wenn die Rufnummer unterdrückt wird. Wenn möglich, notieren Sie den Inhalt des Gesprächs. Erstatten Sie Anzeige beim zuständigen Fernmeldebüro (Musterschreiben siehe unter handy-fax-festnetz-telefonie.htm). Geben Sie keine Daten über sich preis (insbesondere keine Kontodaten). Seien Sie bei Gewinnversprechen und Gratisangeboten stets misstrauisch. Sagen Sie nie Ja!. Es kommt vor, dass das Gespräch vom Unternehmen aufgezeichnet und anschließend verfälscht wird. Seriöse Unternehmen werden Ihnen auf Ihr Verlangen Informationsmaterial zusenden, damit Sie das Angebot prüfen können. Wichtige Adressen: 7 1. Konsumentenberatungsstellen Verein für Konsumenteninformation (VKI) Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien +43 (0) konsument@vki.or.at informiert über aktuelle verbraucherpolitische Rechtsfragen und Aktionen. Arbeiterkammer Wien Prinz Eugen Straße 20-22, 1040 Wien +43 (0) und Arbeiterkammern in den anderen Bundesländern

8 8 Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Sektion Konsumentenpolitik Stubenring 1, 1010 Wien +43 (0) oder TELEFONfalle 2. Kontaktadressen für Anzeigen von unerwünschten Werbeanrufen: Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg Freinbergstraße 22, 4020 Linz +43 (0) Fernmeldebüro für Steiermark und Kärnten Marburger Kai 43-45, 8010 Graz +43 (0) Fernmeldebüro für Tirol und Vorarlberg Valiergasse 60, 6020 Innsbruck +43 (0) Fernmeldebüro für Wien, Niederösterreich, Burgenland Höchstädtplatz 3, 1200 Wien +43 (0) alle Fernmeldebüros auf Impressum: Auflage: September 2011 Medieninhaber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Sektion Konsumentenpolitik 1010 Wien, Stubenring 1 Hersteller: BMASK S I/B/11/MKDion/Zentrale Dienste

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