I Allgemeines zur Wahl

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "I Allgemeines zur Wahl 21.02.2008"

Transkript

1 Wahlordnung für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten, der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten, der Vertrauensfrau in Zeuthen und der Frauenvertretung bei DESY in der Fassung vom Datum Präambel Die Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) Chancengleichheit von Frauen bei DESY in der Fassung vom März 2007 legt in ihrer Präambel fest, dass es zur Erreichung des Gebotes der Gleichstellung gemäß Art. 3 Abs. 2 GG eine Gleichstellungsbeauftragte, eine stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte, eine Vertrauensfrau für DESY in Zeuthen sowie eine Frauenvertretung gibt, deren Funktion, Pflichten und Rechte in 1 bis 8 der Gesamtbetriebsvereinbarung definiert sind. Die Wahlordnung wurde gemäß Abschnitt 3 der GBV erstellt. Sie regelt Details zur Wahl und wird in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten und der Frauenvertretung vom Direktorium und Gesamtbetriebsrat beschlossen. I Allgemeines zur Wahl Die Frauenvertretung mit sechs Mitgliedern und sechs Stellvertreterinnen wird geheim gewählt, davon eine Frau für jeden der folgenden Kandidaturbereiche sowie ihre jeweilige Stellvertreterin. Die Kandidaturbereiche sind: GB Gleichstellungsbeauftragte Stv GB Stellvertretende GB VF Zeu/Zeu Vertrauensfrau für den Standort Zeuthen/Bereich Zeuthen 1 Te Technik DESY in Hamburg Ve Verwaltung DESY in Hamburg Wi Wissenschaft DESY in Hamburg Gä Gäste - auf dem DESY-Gelände in Hamburg und Zeuthen tätige Frauen, die nicht für einen Betriebsrat bei DESY wahlberechtigt sind. I a Amtszeit Die Amtszeit der Gleichstellungsbeauftragten, der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten, der Vertrauensfrau in Zeuthen sowie der Frauenvertretung beträgt regelmäßig 4 Jahre. Es besteht die Möglichkeit der Wiederwahl (siehe GBV Chancengleichheit, 9 (2), 10 (4)). 1 Die Kandidatin für den Bereich Zeuthen mit den meisten Stimmen ist gleichzeitig als Vertrauensfrau für DESY in Zeuthen gewählt. Die Kandidatin mit den zweitmeisten Stimmen wird Stellvertreterin des Bereiches. Seite 1 von 7

2 I b Definition Wahlergebnis Eine Kandidatin ist gewählt, wenn sie mindestens 5 % der abgegebenen Stimmen erhalten hat. Die Kandidatin mit den meisten Stimmen ist als Mitglied gewählt, die mit den zweitmeisten als Stellvertreterin. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. GB, Stv GB und VF Zeu werden in ihr Amt bestellt. Die Bestellung für GB und Stv GB ist geregelt in der GBV, Abschnitt 3, 9, (1), die für VF Zeu in 10, (2). Bei der Auszählung der Stimmen wird für die Kandidaturbereiche GB/StvGB, Te, Ve, Wi, VF Zeu/Zeu und Gä je eine Rangliste erstellt. Als die 6 Mitglieder der Frauenvertretung (GBV Chancengleichheit, Abschnitt 1, 4) sind die jeweils ersten der jeweiligen Liste gewählt. Für den Bereich GB ist als Stellvertreterin die erste der Liste Stv GB gewählt. Als die 5 Stellvertreterinnen der übrigen Bereiche sind die jeweils zweiten der jeweiligen Liste gewählt. Als Nachrückerin sind alle weiteren Kandidatinnen in der Reihenfolge innerhalb der Ranglisten gewählt. Wie zu verfahren ist, wenn die GB für einen weiteren Kandidaturbereich der FV kandidiert hat und auf beiden Ranglisten auf Position 1 gewählt wurde, ist in 10 (1) GBV festgelegt. II Wahlverfahren II a - Wahlbereich Die Wahl wird gemäß Gesamtbetriebsvereinbarung geheim und als Gesamtwahl durchgeführt. Sie findet als Briefwahl statt. II b Wahlrecht Grundsätzlich sollen alle Frauen bei DESY wahlberechtigt und wählbar sein. Abweichungen von diesem Grundsatz sind wegen gesetzlicher Vorgaben und der zwei Standorte nötig. Daher sind die Wahlberechtigungen wie folgt definiert II b -1) Wahlberechtigung: alle unten definierten Frauen ab dem 18. Lebensjahr Gleichstellungsbeauftragte (GB) Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte (Stv GB) Vertrauensfrau Zeuthen(VF Zeu/Zeu)/Bereich Zeuthen Übrige Mitglieder und Stellvertreterinnen der Frauenvertretung (FV) DESY beschäftigt sind DESY in Zeuthen beschäftigt sind DESY beschäftigt sind und Gäste, die in einem Zeitraum von sechs Monaten, der den Wahlzeitpunkt einschließt, nachweislich überwiegend auf dem DESY-Gelände in Hamburg und/oder Seite 2 von 7

3 Zeuthen tätig sind. II b -2) Wählbarkeit (Kandidatur): alle unten definierten Gruppen von Frauen ab dem 18. Lebensjahr können kandidieren. Im Einzelnen: Gleichstellungsbeauftragte (GB) Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte (Stv GB) Mitglieder und Stellvertreterinnen der Frauenvertretung (FV) ohne Gäste Vertrauensfrau Zeuthen(VF Zeu/Zeu)/Bereich Zeuthen Bereich Gäste der Frauenvertretung (FV) DESY beschäftigt sind und deren Arbeitsort Hamburg ist. DESY beschäftigt sind und deren Arbeitsort Zeuthen ist Gäste DESYs in HH oder Zeuthen, die für mindestens 6 Monate, die den Wahlzeitpunkt einschließen, nachweislich überwiegend bei DESY tätig sind sowie in begründeten Fällen Frauen, die zum Wahlzeitpunkt bei DESY in HH oder Zeuthen beschäftigt sind II c) Stimmabgabe/Gültigkeit der Stimme II c-1) Jede Wahlberechtigte hat je Kandidaturbereich eine Stimme. Da es für den Kandidaturbereich der GB 2 Listen gibt (GB und Stv GB), sind dies maximal 7 Stimmen: Es gibt 6 Kandidaturbereiche (siehe I). II c-2) Nimmt eine Wahlberechtigte nicht alle ihr zustehenden Stimmen in Anspruch, berührt das die Gültigkeit ihrer Stimmabgabe nicht. II c-3) Gibt eine Wahlberechtigte entgegen der Regelung unter IIc-1 für einen Kandidaturbereich mehr als eine Stimme ab, so ist ihre Stimmabgabe für diesen Kandidaturbereich ungültig. II c-4) Ungültig sind ferner Stimmabgaben, aus denen sich der Wille der Wählerin nicht eindeutig ergibt, oder solche, die Zusätze enthalten. II d- Wahlvorstand Die Frauenvertretung setzt spätestens 3 Jahre und 9 Monate nach der konstituierenden Sitzung der Frauenvertretung einen Wahlvorstand ein, der aus zwei Beschäftigten von DESY in Hamburg und einem/r Beschäftigten von DESY in Zeuthen besteht, die nicht für die Wahl der genannten Ämter kandidieren (siehe I dieser Wahlordnung sowie GBV, Abschnitt 1). Der Wahlvorstand kann Wahlhelfer/-innen zu seiner Unterstützung hinzuziehen. II e Wählerinnenlisten Der Wahlvorstand erarbeitet drei Wählerinnenlisten: II e-1 Mitarbeiterinnen bei DESY in Hamburg:sie werden von der Verwaltung (V1, V2) erfasst. Seite 3 von 7

4 II e-2 Mitarbeiterinnen bei DESY in Zeuthen: sie werden von der Verwaltung (V1, V2) erfasst. II e-3 Weibliche Gäste DESYs: a) Mitarbeiterinnen mit einem Kooperationsvertrag: Erfassung durch V2) b) Mitarbeiterinnen anderer Institute mit Honorarverträgen: Erfassung durch V3 und/oder IO. c) Externe Mitarbeiterinnen anderer Institute in den Experimenten oder Gruppen: Erfassung über die Sekretariate und IO. Nach Überprüfung werden die Wählerinnenlisten öffentlich in Hamburg und Zeuthen ausgehängt. Nachträge zu den Wählerinnenlisten erfolgen über den Wahlvorstand. II f Kandidatinnenliste Der Wahlvorstand ordnet die Kandidatinnen für die Frauenvertretung den 6 Kandidaturbereichen zu. Der Kandidaturbereich GB hat 2 Listen. Für die Kandidaturbereiche GB/Stv GB und Zeuthen ist die Zuordnung eindeutig. Für die Kandidaturbereiche Te, Ve und Wi erfolgt diese grundsätzlich nach den Berufsgruppen. Für den Bereich Gäste erfolgt die Zuordnung grundsätzlich nach Gästestatus. Ist mehrfache Zuordnung möglich, so entscheidet die Kandidatin selbst, welchem Kandidaturbereich sie zugeordnet wird. II g Stimmzettel Es gibt 3 Stimmzettel: II g-1 GB/Stv GB (DESY-Mitarbeiterinnen), II g-2 VF Zeu/Zeu ( DESY-Mitarbeiterinnen in Zeuthen), II g-3 FV-Bereiche Te, Ve, Wi, Gä (DESY-Mitarbeiterinnen und weibliche Gäste). Auf den Stimmzetteln werden die Kandidatinnen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt. II h Termine, Fristen, Ablauf der Wahl II h-1) Der Wahlvorstand vereinbart mit V1 einen Wahltermin und veranlasst die Erstellung der drei Wählerinnenlisten. Die Wahl muss spätestens 8 Wochen nach dem ersten Aushang (Wahlbekanntmachung) stattfinden. II h-2) Es wird ein Anschreiben an alle Wahlberechtigten für die in dieser Wahlordnung genannten Ämter verschickt. Das Anschreiben enthält: - Termin für die letzte Abgabe der Kandidaturvorschläge, - Termine für die Wahlversammlungen in Hamburg und Zeuthen, - Angabe des letzten Tages für den Eingang der Briefwahlunterlagen beim Wahlvorstand. Diesem Anschreiben wird das Blatt für die Kandidaturvorschläge beigelegt. Auf die aushängenden Wählerinnenlisten ist hinzuweisen. Das Anschreiben mit Anlage wird öffentlich in Hamburg und Zeuthen ausgehängt Seite 4 von 7

5 (= Wahlbekanntmachung). II h-3) Nach Eingang von Kandidaturvorschlägen holt der Wahlvorstand die schriftliche Zustimmung der möglichen Kandidatinnen ein. II h-4) Nach Abschluss der Kandidatinnenliste wird diese zwei Wochen öffentlich ausgehängt. Gleichzeitig nimmt der Wahlvorstand Kontakt mit dem DIR auf, um im Vorweg zu klären, ob es im Direktorium Einwände gegen eine mögliche Bestellung einzelner Kandidatinnen für die Bereiche GB (50 %ige Freistellung), Stv GB oder VF Zeu (20 %ige Freistellung) gibt. Nach Ablauf der 2 Wochen wird die Kandidatinnenliste an V1 zur Erstellung der Wahlunterlagen gegeben. II h-5) Die Wahlunterlagen werden auf deutsch und englisch bei V1 erstellt. Diese bestehen aus: - einem Wahlausweis, welcher detailliert die Wahlberechtigung nennen muss, - einem Anschreiben, in dem u.a. Ort, Datum und Zeit der Stimmauszählung genannt werden, - drei optisch auf den ersten Blick zu unterscheidenden Wahlbriefumschlägen und einem größeren Rücksendeumschlag - und den drei Stimmzetteln 1) GB/Stv GB, 2) VF Zeu/Zeu, 3) Bereiche Te, Ve, Wi, Gä der FV (siehe II g dieser Wahlordnung). Anschließend werden die Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten verschickt. Im Einzelnen: Beschäftigte HH Beschäftigte Zeuthen Gäste Anschreiben X X X Wahlausweis X X X Stimmzettel GB/Stv X X - GB Umschlag GB/stv X X - Gb Stimmzettel VF - X - Zeu/Zeu Umschlag VF - X - Zeu/Zeu Stimmzettel FV: X X X Te/Ve/Wi/Gä Umschlag FV: X X X Te/Ve/Wi/Gä Rücksendeumschlag X X X II h-6) Es wird in Hamburg und Zeuthen je eine Wahlversammlung abgehalten, in der sich alle Kandidatinnen vorstellen sollten. Der Wahlvorstand kann entscheiden, nur eine Wahlversammlung mit Videoübertragung durchzuführen. Er eröffnet und leitet die jeweilige Versammlung. II h-7) Nach Ablauf der Frist für die Stimmabgabe zählt der Wahlvorstand öffentlich die Stimmen aus. Seite 5 von 7

6 Er öffnet den Rücksendeumschlag und prüft den Inhalt: entspricht die Anzahl der Umschläge der auf dem Wahlausweis genannten Wahlberechtigung? Dies heißt im Einzelnen: Gäste: max. 1 Umschlag Wählerinnen aus Zeuthen ohne Gäste: max. 3 Umschläge, Wählerinnen aus Hamburg ohne Gäste: max. 2 Umschläge. Anschließend hakt er die Wählerinnenlisten entsprechend der Wahlausweise ab. Aus den Wahlumschlägen werden 3 verschiedene Stapel gebildet entsprechend den zu wählenden Ämtern. Anschließend werden die Wahlumschläge vom Wahlvorstand geöffnet. Er entscheidet über die Gültigkeit der Stimmzettel (siehe II c dieser Wahlordnung) und zählt die Stimmen aus. Gewählt sind Kandidatinnen, die mindestens 5 % der abgegebenen Stimmen erhalten haben. II h-8) Der Wahlvorstand stellt das Ergebnis der Wahl in Niederschriften fest, unterzeichnet diese und gibt das Wahlergebnis (siehe I b dieser Wahlordnung) unverzüglich bekannt (Aushang: Angabe der absoluten Zahlen: abgegebene Stimmen, Anzahl der Wahlberechtigten; Wahlbeteiligung, Prozentuale Anteile für die einzelnen Kandidatinnen). II h-9) Der Wahlvorstand fragt die gewählten Kandidatinnen, ob sie die Wahl annehmen. Bei Ablehnung fragt er die Nächstfolgende der entsprechenden Rangliste. II h-10) Der Wahlvorstand sorgt für die Bestellung der GB, der Stv GB und der VF Zeu. Hierfür erstellt er eine Vorlage für das Direktorium II h-11) Nach Befragung der gewählten Kandidatinnen und Bestellung der GB, Stv GB und VF Zeu gibt der Wahlvorstand die Zusammensetzung der Frauenvertretung bekannt. II h-12) Der Wahlvorstand lädt zur konstituierenden Sitzung der neu gewählten FV ein. II h-13) Es wird ein Wahlprotokoll geführt, das zusammen mit den verschlossenen Stimmzetteln und den drei Wählerinnenlisten 5 Jahre im Büro der Frauenvertretung verschlossen aufbewahrt wird. II h-14) Der Wahlvorstand erarbeitet eine Statistik über die Wahlbeteiligung in den sechs Kandidaturbereichen (siehe II h-8). IIh-15) Übersicht über einzuhaltende Fristen - Wahlfahrplan Ereignisse Zeitangabe FV setzt Wahlvorstand ein 3 Jahre und 9 Monate nach der konstituierenden Sitzung der FV Aushänge: Wahlbekanntmachung und 8 Wochen vor dem Wahltermin Wählerinnenlisten Versand der Wahlbekanntmachung mit 8 Wochen vor dem Wahltermin Blatt für Kandidaturvorschläge Rücklauf Kandidaturvorschläge -> 5-6 Wochen vor dem Wahltermin Einholung der Zustimmung der Kandidatinnen -> Schließen der Liste Aushang der Kandidatinnen für 14 Tage 4-5 Wochen vor dem Wahltermin Gleichzeitig: Anfrage im Direktorium zu möglichen Einwänden gegen Bestellung der Kandidatinnen für GB, stv GB und VF Seite 6 von 7

7 Zeu Wahlversammlung: Vorstellung der Kandidatinnen Versand der Wahlunterlagen Rücklauf Wahlunterlagen Öffentliche Auszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnis per Aushang Kontaktaufnahme mit Direktorium, damit dieses die gewählten Kandidatinnen bestellt (GB, stv GB, VF -Zeu) Aushang: Zusammensetzung der FV Konstituierende Sitzung der FV 4-5 Wochen vor dem Wahltermin 3-4 Wochen vor dem Wahltermin bis zum Wahltermin Wahltag unverzüglich nach Befragung der gewählten Kandidatinnen, ob sie die Wahl annehmen und innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses unverzüglich nach Bestellung 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses II i Abschluss der Wahl und konstituierende Sitzung der Frauenvertretung Innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Aushang muss die Konstituierende Sitzung der Frauenvertretung stattfinden. Sie wird vom Wahlvorstand eröffnet, der die Sitzungsleitung an die neu gewählte GB übergibt. Die Amtsperiode beginnt mit dem Termin der konstituierenden Sitzung. III Ausscheiden oder Rücktritt III a- Ausscheiden oder Rücktritt der Gleichstellungsbeauftragen, der Stellvertretende GB oder der Vertrauensfrau in Zeuthen Das Verfahren bei Ausscheiden und Rücktritt der GB, ihrer Stellvertretenden GB und der Vertrauensfrau in Zeuthen wird in 9 und 10 (1) Gesamtbetriebsvereinbarung geregelt. III b- Ausscheiden oder Rücktritt eines Mitglieds der Frauenvertretung Das Verfahren bei Ausscheiden und Rücktritt eines Mitglieds der Frauenvertretung wird in 10 (3) der Gesamtbetriebsvereinbarung geregelt. In Kraft treten Diese Wahlordnung der Frauenvertretung des DESY tritt am Datum in Kraft. Hamburg, den... Unterschriften: DIR und GBR Seite 7 von 7

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

Wahlordnung zur Wahl eines Sprecherteams der Schülervertretung am Erzbischöflichen Suitbertus- Gymnasium, Düsseldorf-Kaiserswerth (WOSprT)

Wahlordnung zur Wahl eines Sprecherteams der Schülervertretung am Erzbischöflichen Suitbertus- Gymnasium, Düsseldorf-Kaiserswerth (WOSprT) Vorbemerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden einschlägige Begriffe (Schüler, Lehrer, Schulleiter, Wahlleiter u.ä.), nur in der männlichen Form verwendet; die weibliche Form ist dabei jeweils

Mehr

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme.

- 1 - Inhaltsverzeichnis. 1 Allgemeine Bestimmungen. (2) Gewählt wird nach dem Grundsatz einer Personenwahl. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme. - 1 - Wahlordnung für den Integrationsrat der Stadt Emden vom 20.12.2001 (Amtsblatt Reg.-Bez. Weser-Ems 2002 S. 170 / in Kraft seit 26.01.2002) (Änderung v. 05.10.2006 Amtsblatt 2006 S. 194 / in Kraft

Mehr

Betriebsratswahl 2010

Betriebsratswahl 2010 Betriebsratswahl 2010 Betriebe, mit in der Regel wenigstens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen mindestens drei der Arbeitnehmer wählbar sind, können einen Betriebsrat wählen. Die nächste

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Kurzhinweise. zur Einleitung und Durchführung einer Betriebsratswahl

Kurzhinweise. zur Einleitung und Durchführung einer Betriebsratswahl Kurzhinweise zur Einleitung und Durchführung einer Betriebsratswahl Es gibt im Betrieb noch keinen Betriebsrat, der die Interessen der Beschäftigten vertritt. Ein Betriebsrat soll jetzt gewählt werden.

Mehr

Terminplan für das vereinfachte einstufige Wahlverfahren

Terminplan für das vereinfachte einstufige Wahlverfahren Terminplan für das vereinfachte einstufige Wahlverfahren Der Terminplan ist als Arbeitshilfe gedacht. Der Plan geht in den Ziffern 1 und 2 von einem Betrieb mit bestehendem Betriebsrat aus, der ordnungsgemäß

Mehr

Wahlordnung des Fachhochschulkollegiums der Fachhochschule des bfi Wien GmbH. Art 1) Mitglieder des Fachhochschulkollegiums, Funktionsperiode

Wahlordnung des Fachhochschulkollegiums der Fachhochschule des bfi Wien GmbH. Art 1) Mitglieder des Fachhochschulkollegiums, Funktionsperiode Wahlordnung des Fachhochschulkollegiums der Fachhochschule des bfi Wien GmbH Art 1) Mitglieder des Fachhochschulkollegiums, Funktionsperiode 1. Mitglieder des Fachhochschulkollegiums sind gem. 10 (2) FHStG

Mehr

Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen (Auszug)

Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen (Auszug) Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen (Auszug) vom 1. Juli 2010 (ABl. 8/10, S. 316) Allgemeine Bestimmungen 1 Wahlgrundsätze 2 Wahl- und Ladungsfristen 3 Wahlversammlung, Wahlausschüsse 4 Wahlhandlung

Mehr

10 Vertretung der Minderheitsgruppen (wird aufgehoben)

10 Vertretung der Minderheitsgruppen (wird aufgehoben) 7 Wahlberechtigung Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese

Mehr

Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand -

Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand - Hochschule Lemgo, den 26. Mai 2015 Ostwestfalen-Lippe - Der Wahlvorstand - WAHLAUSSCHREIBEN für die Wahlen der studentischen Vertreterinnen und Vertreter zum Senat, zur Gleichstellungskommission und zu

Mehr

Betriebsratswahl 2010

Betriebsratswahl 2010 Betriebsratswahl 2010 In der Zeit vom 1. März 2010 bis 31. Mai 2010 finden die regelmäßigen Betriebsratswahlen statt. Hierzu dient der nachfolgende Überblick: 1. Errichtung von Betriebsräten 1 Abs. 1 Satz

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und 17.00 Uhr.

1. Wahltag Der Wahltag ist der 13. Juli 2016, die Abstimmungszeit ist zwischen 9.00 und 17.00 Uhr. Herausgeber: Duale Hochschule Baden Württemberg Stuttgart Örtliche Wahlleitung Jägerstraße 56 70174 Stuttgart Bekanntmachung der Dualen Hochschule Baden Württemberg Stuttgart vom 11. Mai 2016 zur Durchführung

Mehr

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe

Geschäftsordnung des Vereins. Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe Geschäftsordnung des Vereins Studentische Heimselbstverwaltung Hermann-Ehlers-Kolleg Karlsruhe 1. Etage 1.1 Die Etagenversammlung Die Etagenversammlung tritt in der Regel zweimal pro Semester zusammen.

Mehr

Die Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek

Die Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek Die Betriebsratswahl Übersicht über den Ablauf der BR-Wahl 25. Jänner 2006 Richard Ondraschek Zusammenarbeit Betriebsrat Gewerkschaft (Arbeiterkammer) Gemäß 39 Abs. 2 ArbVG sollen die Organe der Arbeitnehmerschaft

Mehr

Allgemeine Hinweise und Überlegungen:

Allgemeine Hinweise und Überlegungen: Allgemeine Hinweise und Überlegungen: Einsatz einer PC-gestützten Wahlergebniserfassung für GR- und KT-Wahl Bgm. und LR werden auf herkömmliche Art und Weise ermittelt Wahllokale werden mit je zwei Laptops

Mehr

Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen

Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen Satzung der vertretenden Studierendenschaft des Fachbereichs 6 der Universität Bremen I. StugA 1 Mitgliedschaft Mitglied des Studiengangausschusses (im Folgenden StugA) kann jede*r immatrikulierte Student*in

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Mitarbeiter in der Bistums- KODA(Bistums-KODA-Wahlordnung)

Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Mitarbeiter in der Bistums- KODA(Bistums-KODA-Wahlordnung) Seite 1 von 6 Wahlordnung für die Wahl der Vertreter der Mitarbeiter in der Bistums- KODA(Bistums-KODA-Wahlordnung) 1 Wahlvorstand (1) Vorbereitung und Durchführung der Wahl obliegen einem Wahlvorstand.

Mehr

Mitteilungs Blatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN Studienjahr 2008/2009 Ausgegeben am 13.11.2008 1.Stück; Nr.1-4

Mitteilungs Blatt. DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN Studienjahr 2008/2009 Ausgegeben am 13.11.2008 1.Stück; Nr.1-4 Mitteilungs Blatt DER MEDIZINISCHEN UNIVERSITÄT WIEN Studienjahr 2008/2009 Ausgegeben am 13.11.2008 1.Stück; Nr.1-4 INHALT Inhalt INHALT WAHLEN 1. BESTELLUNG DES WAHLVORSTANDES FÜR DIE WAHL DES BETRIEBSRATES

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Geschäftsordnung der Konferenz Onkologischer Kranken und Kinderkrankenpflege (KOK)

Geschäftsordnung der Konferenz Onkologischer Kranken und Kinderkrankenpflege (KOK) Geschäftsordnung der Konferenz Onkologischer Kranken und Kinderkrankenpflege (KOK) Eine Arbeitsgemeinschaft in der Deutschen Krebsgesellschaft e.v. Sektion B 1. Name, Rechtsform, Sitz und Zweck der Arbeitsgemeinschaft

Mehr

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

Formulare für das förmliche Wahlverfahren

Formulare für das förmliche Wahlverfahren Formulare für das förmliche Wahlverfahren Die Texte der Formulare gehen von dem Normalfall aus, dass die Vertrauensperson und das/die stellvertretende/n Mitglied/er gleichzeitig gewählt werden. Für die

Mehr

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der KfW und seine Ausschüsse

Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der KfW und seine Ausschüsse Geschäftsordnung für den Der Verwaltungsrat der KfW gibt sich mit Wirkung zum 1. August 2014 die folgende Geschäftsordnung: Inhaltsübersicht 1 Sitzungen des Verwaltungsrats 3 2 Beschlussfassung des Verwaltungsrats

Mehr

MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom 4.7.2011

MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom 4.7.2011 MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung in der Fassung vom 4.7.2011 1 Name, Rechtsstand Die Stiftung führt den Namen Michael Roll Stiftung. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und wird von der Tabaluga Kinderstiftung,

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung

4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz

Mehr

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.

VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. 1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft

Mehr

Zeitplan für die Betriebsratswahl im eigenen Betrieb Normales Wahlverfahren für größere Betriebe

Zeitplan für die Betriebsratswahl im eigenen Betrieb Normales Wahlverfahren für größere Betriebe Zeitplan für die Betriebsratswahl im eigenen Betrieb Normales verfahren für größere Betriebe Erläuterungen zum Aufbau des Zeitplans 1. Der Zeitplan beruht auf der Annahme, dass die Amtszeit des jetzigen

Mehr

Wahlkalender für die Sozialwahlen 2017

Wahlkalender für die Sozialwahlen 2017 Der Bundeswahlbeauftragte für die SozialversicherungswahlenWahlkalender für die Sozialwahlen 2017 Stand: 05.10.2015 Seite: 1 Wahlkalender für die Sozialwahlen 2017 Wahlkalender für die Wahlen zu den Vertreterversammlungen

Mehr

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert.

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie diese Wahlhilfe gelesen haben, wissen Sie, wie Wählen funktioniert. Mit dem Wahlrecht können wir uns in die Politik einmischen. Die

Mehr

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015

Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.

Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen. Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der

Mehr

Aufgaben und Gliederung der Feuerwehr

Aufgaben und Gliederung der Feuerwehr S A T Z U N G D E R G E M E I N D E F E U E R W E H R D E R S T A D T G L Ü C K S B U R G ( O S T S E E ) Aufgrund des 8 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

Grundordnung der Fachhochschule Mainz

Grundordnung der Fachhochschule Mainz Grundordnung der Fachhochschule Mainz Auf Grund des 7 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit 76 Abs. 2 Nr. 1 und 74 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Hochschulgesetzes (HochSchG) vom 21. Juli 2003 (GVBl. S. 167 ff.) BS

Mehr

SATZUNG. Geschäftsstelle. Bergstraße 9, 72820 Sonnenbühl

SATZUNG. Geschäftsstelle. Bergstraße 9, 72820 Sonnenbühl Freie und unabhängige Interessengemeinschaft der Versicherten und Rentner in der Deutschen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung e. V. Gegründet 1962 in Berlin

Mehr

Studierendenrat der Ernst-Abbe- Fachhochschule Jena

Studierendenrat der Ernst-Abbe- Fachhochschule Jena Studierendenrat der Ernst-Abbe- Fachhochschule Jena Protokoll der konstituierenden Sitzung vom 23.06.2014 Eröffnung: Die öffentliche konstituierenden Sitzung des Studierendenrates wird am 23.06.2014 um

Mehr

RECHTSGRUNDLAGEN. BAYERISCHES GESETZ ÜBER DAS ERZIEHUNGS- UND UNTERRICHTSWESEN (BayEUG) b) Elternvertretung. Art. 64.

RECHTSGRUNDLAGEN. BAYERISCHES GESETZ ÜBER DAS ERZIEHUNGS- UND UNTERRICHTSWESEN (BayEUG) b) Elternvertretung. Art. 64. RECHTSGRUNDLAGEN Die Grundlagen für die Arbeit des Elternbeirats finden sich im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und in der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern. Die entsprechenden

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz

Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München. 1 Name, Sitz Satzung des Fördervereins der Grundschule an der Klenzestr. 48 in München e.v. mit dem Sitz in München 1 Name, Sitz Der Verein führt den Namen Freunde GS Klenze 48 e. V. Nach Eintragung im Vereinsregister

Mehr

Institutsordnung. TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Fakultät Informatik Institut für Software- und Multimediatechnik (SMT)

Institutsordnung. TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Fakultät Informatik Institut für Software- und Multimediatechnik (SMT) TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN Fakultät Informatik Institut für (SMT) Institutsordnung Die Institutsordnung wurde vom Fakultätsrat der Fakultät Informatik in seiner Sitzung am 16.04.2012 bestätigt. Ordnung

Mehr

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Neuregelung der Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz Der

Mehr

Satzung des Vereins Regionalfenster

Satzung des Vereins Regionalfenster Satzung des Vereins Regionalfenster 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Regionalfenster e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Friedberg/Hessen und soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Einladung Nr. x-1. Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr

Einladung Nr. x-1. Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr Gemeinde Hüllhorst Leben in guter Atmosphäre ' Hüllhorst, den 02.07.2015 Einladung Nr. x-1 zur Sitzung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl 2015 am Mittwoch, 29. Juli 2015, 17:30 Uhr im Sitzungssaal

Mehr

Statut. der LBBW Rheinland-Pfalz Bank. als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. der. Landesbank Baden-Württemberg

Statut. der LBBW Rheinland-Pfalz Bank. als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. der. Landesbank Baden-Württemberg Statut der LBBW Rheinland-Pfalz Bank der Landesbank Baden-Württemberg Fassung: 12. Mai 2015 Seite 2 Statut der LBBW Rheinland-Pfalz Bank Aufgrund von 3 in Verbindung mit 8 Abs. 2 Nr. 5 des Gesetzes über

Mehr

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V.

Satzung. der. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Buschhöhe 8, 28357 Bremen Telefon 0421 17367-0 - Telefax 0421 17367-15 info@berufsbildung-see.de www.berufsbildung-see.de Satzung der Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt

Mehr

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.

Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater

Mehr

Stiftungssatzung. 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform

Stiftungssatzung. 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform 1 Name, Sitz der Stiftung, Rechtsform 1. Die Stiftung führt den Namen Stiftung Internationale Kinderhilfe Hammer Forum International Child Care Foundation Hammer Forum 2. Sie ist eine nichtrechtsfähige

Mehr

Das Bundesministerium für Inneres gibt im Folgenden wie bei früheren Wahlen unvorgreiflich des Prüfungs- und Entscheidungsrechts der Sprengel-,

Das Bundesministerium für Inneres gibt im Folgenden wie bei früheren Wahlen unvorgreiflich des Prüfungs- und Entscheidungsrechts der Sprengel-, Das Bundesministerium für Inneres gibt im Folgenden wie bei früheren Wahlen unvorgreiflich des Prüfungs- und Entscheidungsrechts der Sprengel-, Gemeinde- und Landeswahlbehörden sowie des Kontrollrechts

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

vor 2/2 S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über das Kommunale Studieninstitut der Stadt Bad Kreuznach vom 12.08.2014

vor 2/2 S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über das Kommunale Studieninstitut der Stadt Bad Kreuznach vom 12.08.2014 vor S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über das Kommunale Studieninstitut der Stadt Bad Kreuznach vom 12.08.2014 S a t z u n g der Stadt Bad Kreuznach über das Kommunale Studieninstitut der Stadt Bad

Mehr

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung

Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Überprüfung der digital signierten E-Rechnung Aufgrund des BMF-Erlasses vom Juli 2005 (BMF-010219/0183-IV/9/2005) gelten ab 01.01.2006 nur noch jene elektronischen Rechnungen als vorsteuerabzugspflichtig,

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

Bund Deutscher Radfahrer e. V.

Bund Deutscher Radfahrer e. V. Bund Deutscher Radfahrer e. V. Geschäftsordnung Kommission Marketing und Kommunikation Ausgabe 1/2010 GesOK Marketing und Kommunikation Inhaltsverzeichnis Seite 1 Aufgaben und Zuständigkeiten 4 2 Einberufung

Mehr

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule Johann Wolfgang von Goethe Heidenau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule

Mehr

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.

Mehr

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten

Wählen ist wichtig. Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten Wählen ist wichtig Und bei der nächsten Wahl sind Sie dabei. Wenn Sie die Wahlhilfe des Behindertenbeauftragten des Landes Niedersachsen und seiner Partner gelesen haben, wissen Sie wie Wählen funktioniert.

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet.

4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet. 1 - Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein mit dem Namen PRO PRAXIS e.v. ist eine Gemeinschaft von Angehörigen freier Berufe wie z.b. Ärzten, Psychotherapeuten, Rechtsanwälten, Tierärzten und Zahnärzten.

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

Satzung der Fachschaft Sozialversicherung mit Schwerpunkt Unfallversicherung

Satzung der Fachschaft Sozialversicherung mit Schwerpunkt Unfallversicherung Fachbereich Sozialversicherung Fachschaftsrat Sozialversicherung an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg Gemäß 56 Absatz 1 Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31. Oktober 2006 (GV.

Mehr

Vorlage der Landesregierung

Vorlage der Landesregierung Nr 301 der Beilagen zum stenographischen Protokoll des Salzburger Landtages (2. Session der 15. Gesetzgebungsperiode) Vorlage der Landesregierung Gesetz vom..., mit dem das Magistrats-Personalvertretungsgesetz

Mehr

Niederschrift. über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerber/innen der. (Name des Wahlvorschlagträgers)

Niederschrift. über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerber/innen der. (Name des Wahlvorschlagträgers) Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerber/innen der (Name des Wahlvorschlagträgers) zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt am 07. Februar 2010 Der/Die hat am (Einberufende

Mehr

Satzung der Stadt Erlangen für das Jugendparlament

Satzung der Stadt Erlangen für das Jugendparlament Satzung der Stadt Erlangen für das Jugendparlament Präambel...2 1 Jugendparlament...2 2 Aufgaben und Rechte...2 3 Pflichten...3 4 Zusammensetzung...3 6 Wahlvorschläge...4 7 Wahlvorgang...4 8 Geschäftsgang...4

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar -gemeinnützige Zwecke - im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar -gemeinnützige Zwecke - im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Satzung des Musikverein Wilhelmskirch 1 Name und Sitz des Vereins: Der Verein führt den Namen: Musikverein Wilhelmskirch e. V. Und hat seinen Sitz in Wilhelmskirch 88263 Horgenzell. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

Erste Schritte mit Collecta Online

Erste Schritte mit Collecta Online Erste Schritte mit Collecta Online Herzlich willkommen bei Collecta Online! Die folgenden Ausführungen zeigen Ihnen wie Sie mit Collecta Online in wenigen Schritten zu Ihrem ersten Dokument gelangen. Ein

Mehr

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt.

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt. I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: AUDI Aktiengesellschaft. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft

Mehr

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen

Mehr

Hilfe zur Urlaubsplanung und Zeiterfassung

Hilfe zur Urlaubsplanung und Zeiterfassung Hilfe zur Urlaubsplanung und Zeiterfassung Urlaubs- und Arbeitsplanung: Mit der Urlaubs- und Arbeitsplanung kann jeder Mitarbeiter in Coffee seine Zeiten eintragen. Die Eintragung kann mit dem Status anfragen,

Mehr

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren

Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Eingangsstempel Antrag für ein Schlichtungs-Verfahren Dieser Antrag ist in Leichter Sprache geschrieben. Das sieht man auch am gelben, runden Zeichen. Im Text finden Sie immer wieder unterstrichene Wörter.

Mehr

Protokoll. 1. Prüfung der Stimmberechtigung, Eintragung in die Teilnehmerliste. 2. Begrüßung durch den stellvertretenden Landessprecher Kay Gottschalk

Protokoll. 1. Prüfung der Stimmberechtigung, Eintragung in die Teilnehmerliste. 2. Begrüßung durch den stellvertretenden Landessprecher Kay Gottschalk Protokoll Alternative für Deutschland Gründungsparteitag des Bezirkverbandes Hamburg-Mitte am 24. November 2013 im Hotel Panorama Hamburg-Billstedt, Saal 1, Billstedter Hauptstr. 44, 22111 Hamburg Beginn:

Mehr

Wahlen zum Schulpersonalrat + Gesamtpersonalrat

Wahlen zum Schulpersonalrat + Gesamtpersonalrat Wahlen zum Schulpersonalrat + Gesamtpersonalrat Warum Personalratswahlen an Schulen Änderung des Personalvertretungsgesetzes (PersVG( PersVG) Schulen sind Dienststellen im Sinne des PersVG Schulleiter

Mehr

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates

Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Stand Präambel Der Deutsche Kulturrat e.v. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine Mitglieder sind acht Zusammenschlüsse von Bundeskulturverbänden.

Mehr

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer

Mehr

Anwendungsbeispiele Buchhaltung

Anwendungsbeispiele Buchhaltung Rechnungen erstellen mit Webling Webling ist ein Produkt der Firma: Inhaltsverzeichnis 1 Rechnungen erstellen mit Webling 1.1 Rechnung erstellen und ausdrucken 1.2 Rechnung mit Einzahlungsschein erstellen

Mehr

Herzlich Willkommen zur Elternversammlung der Abteilung Bautechnik an der Friedrich Dessauer Schule Limburg 05.10.2015 1

Herzlich Willkommen zur Elternversammlung der Abteilung Bautechnik an der Friedrich Dessauer Schule Limburg 05.10.2015 1 Herzlich Willkommen zur Elternversammlung der Abteilung Bautechnik an der Friedrich Dessauer Schule Limburg 05.10.2015 1 Ablauf: Informationen zur Friedrich-Dessauer- Schule, über deren Bildungsgänge und

Mehr

Leitfaden #1a. "zanox Publisher-Statistik" (next generation)

Leitfaden #1a. zanox Publisher-Statistik (next generation) Leitfaden #1a "zanox Publisher-Statistik" (next generation) Thema: Sortieren von Leads und Sales nach dem Bearbeitungsdatum (inklusive Abschnitt "Filterung nach Transaktionsstatus") 1/8 Leitfaden "Sortieren

Mehr

proles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014]

proles-login. Inhalt [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] proles-login. [Dokument: L201401-1018 / v1.0 vom 16.01.2014] Inhalt 1. Einleitung 2 2. email-adresse registrieren 2 3. Benutzerinformationen des Mitarbeiters 3 4. Passwort-Rücksetzung 4 5. Passwort ändern

Mehr

für die Volkshochschule der Stadt Bielefeld vom 22. Dezember 2000 veröffentlicht am 27. Dezember 2000

für die Volkshochschule der Stadt Bielefeld vom 22. Dezember 2000 veröffentlicht am 27. Dezember 2000 Seite 1 S a t z u n g für die Volkshochschule vom 22. Dezember 2000 veröffentlicht am 27. Dezember 2000 Der Rat hat in der Sitzung vom 26.10.2000 aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land NRW in

Mehr

ICS-Addin. Benutzerhandbuch. Version: 1.0

ICS-Addin. Benutzerhandbuch. Version: 1.0 ICS-Addin Benutzerhandbuch Version: 1.0 SecureGUARD GmbH, 2011 Inhalt: 1. Was ist ICS?... 3 2. ICS-Addin im Dashboard... 3 3. ICS einrichten... 4 4. ICS deaktivieren... 5 5. Adapter-Details am Server speichern...

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr