Schulungen für Wahlvorstände zur Betriebsratswahl 2014 in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

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1 Schulungen für Wahlvorstände zur Betriebsratswahl 2014 in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe 9. Januar 2014, Uhr in Schwerin, IC-Hotel oder 14. Januar 2014, Uhr in Rostock, penta-hotel oder 20. Januar 2014, Uhr in Neubrandenburg, Hotel am Ring Kosten: 90 Euro pro Teilnehmer/in (in den Kosten sind Verpflegung und Unterlagen enthalten) Die Wahl zum Betriebsrat ist ein Vorgang, der nach strengen formalen Kriterien durchzuführen ist. Werden diese Vorgaben die zum großen Teil erst in der Rechtsprechung entwickelt worden sind nicht eingehalten, droht die Anfechtung oder sogar die Nichtigkeit der Wahl. Gerade in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gibt es öfter besondere Fragen zu den Abläufen der BR- Wahl. Auf diese wollen wir in dieser Schulung ebenfalls intensiv eingehen. Deshalb haben die Mitglieder des Wahlvorstands das Recht, sich für entsprechende Schulungsveranstaltungen freizustellen. Themen der eintägigen Schulung sind unter anderem: Bestellung und Aufgaben des Wahlvorstandes, Wahlberechtigung und Wählbarkeit, Zeitplan der Wahl, Wahldurchführung, Konstituierung des Betriebsrats, mögliche Gründe für Wahlanfechtung bzw. für eine Nichtigkeit der Wahl Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung für Mitglieder des Wahlvorstands ist in 20 Abs. 3 BetrVG enthalten auch wenn das dort nicht so deutlich steht. Die Rechtsprechung insbesondere des BAG leitet aus dieser Vorschrift ab, dass das Recht des Betriebsrats auf Teilnahme an erforderlichen Schulungsveranstaltungen auch für den Wahlvorstand gilt. Er muss daher dieselben Voraussetzungen erfüllen wie ein Betriebsrat und insbesondere auch genauso vorgehen. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind im Sinne von 37 Abs. 6 BetrVG i.v.m. 20 Abs. 3 BetrVG für alle Betriebsratsmitglieder und Wahlvorstände erforderlich, die an der Vorbereitung und Durchführung der Wahl beteiligt sind. Dies gilt auch für Wahlvorstände, die ihre Kenntnisse auffrischen möchten.

2 Schulung für Wahlvorstände zur Betriebsratswahl in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (eintägig) Programm 9.00 Uhr Begrüßung, Kennenlernen Wahlberechtigung und Wählbarkeit Wer darf wählen und wer darf gewählt werden? Zahl der zu wählenden BR-Mitglieder Arbeiter/-innen und Angestellte? Zusammensetzung des BR nach Geschlecht Minderheitenschutz Zeitpunkt der Betriebsratswahl 9.45 Uhr Die neuen Verfahren zur Wahl des Betriebsrates Das vereinfachte Wahlverfahren in Kleinbetrieben - einstufiges Verfahren - zweistufiges Verfahren Mehrheitswahlsystem Verhältniswahlsystem Uhr Erstellung der Wählerliste, Wahlausschreibung Verfahren Einspruchsfrist Lösung von Streitigkeiten Uhr Wahlvorschläge Wer schlägt vor? Mängel der Vorschlagsliste Ausbleiben gültiger Vorschläge

3 12.00 Uhr Mittagessen Uhr Wahlgang Ständige Überwachung durch den Wahlvorstand Der Stimmzettel Die Briefwahl Listen- oder Personenwahl Uhr Stimmenauszählung und Zusammentritt des neuen Betriebsrats Öffentliche Auszählung Wahlniederschrift, Feststellung des Wahlergebnisses Benachrichtigung und Bekanntgabe der Gewählten Einberufung der ersten Betriebsratssitzung Uhr Wahlschutz und Wahlkosten Behinderungsverbot Neutralitätspflicht des Arbeitgebers Was muss der Arbeitgeber zahlen? Haftung des Wahlvorstandes Uhr Stellung der Gewerkschaften bei der Betriebsratswahl Die Wahlanfechtung Wer darf anfechten? Fristen Uhr Klärung offener Fragen Seminarauswertung Veranstalterin: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Landesverband Mecklenburg-Vorpommern Bereich Jugendhilfe/Sozialarbeit Lübecker Str. 265a Schwerin Rückfragen: 0385/

4 Organisatorisches Kosten: Anmeldung: Anreise: Den Teilnahmebeitrag sowie die Reisekosten muss der Arbeitgeber übernehmen. Hierzu ist er gesetzlich verpflichtet Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen (siehe beiliegendes Formular). Zuvor muss der Wahlvorstand (oder Betriebsrat) hierzu einen ordnungsgemäßen Beschluss fassen. Falls hierzu Fragen auftauchen: anrufen! Wir beraten Sie gerne: 0385/ Die Anmeldung sollte bis zum 19. Dezember 2013 bei uns eingehen. Die eintägigen Schulungen finden an zentralen Orten in MV statt: InterCity-Hotel Schwerin, Grunthalplatz 5-7, Schwerin direkt am Hauptbahnhof Schwerin, Parkplätze sind in den umliegenden Parkhäusern und Parkplätzen vorhanden. penta-hotel Rostock, Rostocker Hof, Schwaansche Str. 6, Rostock direkt in der Rostocker Innenstadt, Anfahrt mit der Straßenbahn Haltestelle Lange Str.; Parkmöglichkeiten im Parkhaus Rostocker Hof. Hotel am Ring Neubrandenburg, Große Krauthöfer Str. 1, Neubrandenburg direkt am Ring gelegen, Parkmöglichkeiten im Parkhaus Material: Rückfragen: Im Seminarpreis enthalten ist eine Broschüre (Wahlhelfer) zu den BR-Wahlen sowie eine CD- ROM mit einem digitalen Wahlhelfer. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern Bereich Jugendhilfe/Sozialarbeit, Lübecker Str. 265a, Schwerin 0385/

5 Zurück an: GEW MV, Lübecker Str. 265a, Schwerin, Fax: 0385/ Anmeldung zur Schulung für Wahlvorstände Hiermit melde ich mich verbindlich zur Schulung für Betriebsräte an (bitte ankreuzen): O in Schwerin O in Rostock O in Neubrandenburg Name, Vorname Tätigkeit Telefon Betrieb Telefon privat Anschrift des Seminarteilnehmers Arbeitgeber Anschrift Arbeitgeber (bitte vollständig angeben): Mitglied der Gewerkschaft Der (die Unterzeichnende ist freigestellt für o.g. Seminar laut Beschluß von des Wahlvorstands nach 20.3 BetrVG in Verbindung mit 37.6 BetrVG freigestellt. Unterschrift der / des Vorsitzenden des Wahlausschusses Ort Datum Die Teilnahmebedingungen habe ich gelesen und erkenne sie als verpflichtend an Datum Unterschrift Teilnahmebedingungen: Die verbindliche Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der vereinbarten Gebühren bzw. bei rechtzeitiger Abmeldung zur Zahlung der vereinbarten Ausfallgebühr. Bei Stornierung der Anmeldung bis 5 Arbeitstage vor dem Seminarbeginn erheben wir eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % der Teilnehmergebühren. Danach bzw. bei Nichterscheinen wird die gesamte Teilnehmergebühr in Rechnung gestellt.über den Teilnehmerbeitrag erhält der Arbeitgeber eine Rechnung, die bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum beglichen werden muss. Zurück an: GEW MV, Lübecker Str. 265a, Schwerin, Fax: 0385/

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