Brauchen wir einen Betriebsrat?

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1 Brauchen wir einen Betriebsrat? na klar!!! Welche Erfahrungen gibt es mit Betriebsrat? Fünf Stellungnahmen von Beschäftigten Was kann ein Betriebsrat eigentlich tun? Fünf betriebliche Beispielfälle Wie würde ein Betriebsrat bei uns aussehen? Betriebsratsfähige Betriebe - Betriebsratsgröße Muss ich Angst haben, wenn ich mich für eine BR-Wahl einsetze? Der gesetzliche Schutz der Wahl Was müssen wir konkret tun, um eine Wahl einzuleiten? Wahldurchführung im vereinfachten Verfahren Was Beschäftigte über einen Betriebsrat sagen und denken - Einige Beispiele - Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 1

2 Meinung A Freie Meinungsäußerung Eine 28-jährige Reisekauffrau: Ich habe früher direkt nach meiner Ausbildung in einem kleinen Reisebüro gearbeitet, in dem wir 7 Personen waren, darunter auch der Eigentümer, der selbst mit gearbeitet hat. Ich fand es merkwürdig, dass viele Dinge anders gehandhabt wurden, als ich es in der Ausbildung gelernt hatte. Meine Bemerkungen wurden aber immer abgeschmettert. Die lukrativsten Kunden und Aufträge wurden immer von Eigentümer selber bearbeitet oder seiner Lieblings-Sachbearbeiterin gegeben. Als ich nach drei Jahren mehr Gehalt verlangte, oder eine bessere Umsatzbeteiligung, wurde ich abgebügelt. Ich bin dann zu einem anderen Reisebüro gegangen, das zu einer Unternehmensgruppe gehört, aber in der Filiale nur 5 Mitarbeiter hat. Hier gibt es einen Betriebsrat, der von allem MitarbeiterInnen und auch von der Firmenleitung anerkannt wird. Dort hat auch unsere Meinung ein Gewicht. Als neulich die EDV-Anlage umgestellt werden sollte, hat der BR vorher ein Klärungsgespräch und eine Einweisung durchgesetzt und dafür gesorgt, dass an jeden von uns ein Handbuch verteilt wird. Dazu passt Betriebsbeispiel 1 Meinung B Arbeitszeit gut geregelt Ein 32-jähriger Mechaniker Ich bin seit 12 Jahren hier im Betrieb und für die Anlagenwartung zuständig. In dieser Zeit ist hier ständig umgebaut und umgerüstet worden. Früher war ich oft 12 oder 14 Stunden hier, um Arbeiten zu Ende zu bringen. Manchmal wurde ich auch am Wochenende zu Hause angerufen, wenn etwas nicht richtig lief. Seit 8 Jahren gibt es hier einen Betriebsrat. Der hat sich für vernünftige Arbeitszeitregeln eingesetzt. Er hat einen Schichtplan ausgearbeitet und mit der Firmenleitung verhandelt. Dafür mussten ein paar Leute eingestellt werden. Es musste auch ein Qualifizierungsplan entwickelt werden, damit wir uns nicht alle zu Spezialisten entwickeln, sondern an möglichst vielen Anlagen die Fehler erkennen können. Da war auch der Betriebsrat hinter her. Ich habe zwar früher mit den Überstunden und Prozenten einiges mehr verdient als heute. Aber das war trotzdem Knochenarbeit, die Gesundheit ist mir heute wichtiger, und ein einigermaßen geregeltes Privatleben, ohne ständigen Schreck, wenn das Telefon klingelt. Für die Nacht und für das Wochenende gibt es nun einen Bereitschaftsplan. Alle 4 Wochen bin ich dran, bekomme dafür ein Handy vom Betrieb und die Fahrtkosten erstattet, wenn ich raus muss. Dazu passt Betriebsbeispiel 2 Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 2

3 Meinung C Hilfe bei Altersteilzeit Ein 58-jähriger Chemiefacharbeiter Ich habe seit 35 Jahren hier im Unternehmen im Schichtdienst gearbeitet. Den Betriebsrat gab es zwar schon immer, aber als ich jung war, habe ich von dem eigentlich kaum etwas gemerkt oder merken wollen. Unser Schichtplan stand immer schon monatelang fest, dass das alles mit vom Betriebsrat ausgehandelt war, habe ich erst später gemerkt. Die jahrelange Arbeit rund um die Uhr macht sich für mich heute bemerkbar. Als ich von der Möglichkeit der Altersteilzeit gehört habe, bin ich in die Personalabteilung, um mich zu bewerben. Dann gab es ein großes Hin und Her wegen der Geldberechnung, Zuschüsse und Rentenausfall. Vom Betriebsrat habe ich dann konkrete Unterstützung bekommen, mit Anrufen beim Arbeitsamt, Rentenversicherung usw. Der Betriebsrat hat meine Entgeltberechnung überprüft, was wegen der Schicht- und Nachtzuschläge nicht einfach war. Dann hat er bei der Personalabteilung eine Neuberechung durchgedrückt, und ich stehe jetzt besser da. Und die Neubesetzung meiner Stelle hat der auch verlangt. Wenn es den Betriebsrat nicht gäbe, müsste ich vielleicht jetzt immer noch weiter arbeiten. Mein Geld würde vielleicht nicht stimmen oder ich könnte Überraschungen erleben, wenn ich in Rente gehe. Dazu passt Betriebsbeispiel 3 Meinung D Betriebsübergang auf Juniorchef Ein 46-jährige Arbeiterin in einem Textilbetrieb: Ich arbeite mit Unterbrechungen seit 22 Jahren in der Firma, habe den Betrieb unter der Leitung des Seniorchefs kennen gelernt, wie er von 20 auf 140 Leute gewachsen ist. Dennoch hat der sich um alles selber gekümmert. Der kannte seine Leute, war gerecht, und den konnte man auch ansprechen, wenn man einen Wunsch hatte. Es gab zwar immer mal Hinweise von der Gewerkschaft und den Gedanken an Betriebsrat, aber es hat keiner richtig dahinter gestanden. Vor vier Jahren hat der Juniorchef die Firma übernommen. Der Chef hatte ihn überredet, an die Uni geschickt und auch nach Amerika. Der liebt aber die Firma nicht und auch nicht die Leute. Als erstes hat er die Verwaltung schlanker gemacht, wie er selber sagte. Kurz danach haben einige Leute die Betriebsratswahl eingeleitet. Heute haben nur noch 80 Beschäftigte, aber einen Betriebsrat, der mit den Juniorchef öfters im Clinch liegt. Wenn es den Betriebsrat nicht gäbe, wäre die Firma vielleicht schon ruiniert. Auf jeden Fall wäre das Verständnis von früher ganz weg. Keiner wüsste mehr, wo er oder sie dran ist. Mit dem Betriebsrat sind da die Leute, die dem Junior auf die Finger sehen, ihn auch mal zur Rede stellen können. Dazu passt Betriebsbeispiel 4 Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 3

4 Meinung E Bewältigung einer Unternehmenskrise Eine 43-jährige Sekretärin aus dem Großhandel: Ich habe in der deutschen Tochterfirma eines amerikanischen Handelshauses gearbeitet. Eines Morgens stellte sich ein uns unbekannter Anwalt als Konkursverwalter vor, der ab sofort die Geschäft übernommen hatte. Wir hatten einen Betriebsrat. Der hat sich Entlassungslisten geben lassen und mit dem Konkursverwalter einen Sozialplan aufgestellt. Er hat Gespräche mit dem Arbeitsamt organisiert, uns wurden andere Arbeitsplätze und Weiterbildungen angeboten. Als ein anderes Unternehmen unsere Firmenräume übernommen hat, konnte der Betriebsrat aushandeln, dass etwa die Hälfte von uns dort unterkommen konnte. Ohne Betriebsrat hätte es damals keinen Ansprechpartner für den Konkursverwalter gegeben, wir als Beschäftigte wären ohne Informationen auseinandergelaufen und Jede/r hätte für sich allein herausfinden müssen, ob und wie es in Zukunft weiter gehen kann. Dazu passt Betriebsbeispiel 5 Was kann ein Betriebsrat in einem Unternehmen überhaupt beeinflussen? - Einige Beispiele - Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 4

5 Die Einflussfelder des Betriebsrates im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes B R soziale Angelegenheiten 87 BetrVG Arbeits-, Umwelt- u. Gesundheitsschutz Arbeitsplatzgestaltung Personelle Angelegenheiten u. Berufsbildung Wirtschaftliche Angelegenheiten betriebliche Ordnung und Verhalten Arbeitszeit Auszahlung von Entgelten Urlaub Kontrolle durch technische Anlagen Sozialeinrichtungen Lohngestaltung Gruppenarbeit BetrVG allgemeine Aufgaben im Umwelt- und Arbeitsschutz Humanisierung der Arbeit Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung BetrVG Verbesserungsvorschläge Personalplanung Beschäftigungssicherung Beurteilung Berufsbildung BetrVG Einstellungen Eingruppierungen Versetzungen Umsetzungen 102 BetrVG Kündigungen BetrVG Wirtschaftsausschuss BetrVG Betriebsänderung Interessenausgleich Sozialplan Stufenaufbau des Arbeitsrechts Grundgesetz, Länderverfassungen, EG -Recht z.b. Grundrechte, Diskriminierungsverbote, internationale Arbeits- und Sozialabkommen Arbeitsgesetze der Bundesrepublik vom Gesetzgeber erlassen wie z.b. Arbeitszeitgesetz, Kündigungsschutzgesetz, BetrVG etc. Öffentliche Verordnungen und Satzungen z.b. Unfallverhütungsvorschriften, Straßenverkehrsordnung Tarifverträge Verträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden bzw. Unternehmen Betriebsvereinbarungen Verträge zwischen Betriebsrat (GesamtBR) und Arbeitgeber ( 77 BetrVG) Arbeitsverträge vereinbart zwischen einzelnem AN und AG (schriftlich) Einseitige Zusagen / Betriebliche Übung Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 5

6 Die allgemeinen BR Aufgaben Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden 80 Abs. 1 Nr. 1 B R 2. 2a. 2b. Maßnahmen zu beantragen, die Betrieb und Belegschaft dienen die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit zu fördern Gesetze Verordnungen + Unfallverhütungsvorschriften Tarifverträge Wahl einer JAV vorzubereiten und durchzuführen Beschäftigung älterer AN zu fördern Eingliederung ausländischer AN zu fördern und Bekämpfung von Rassismus Anregungen von AN und der JAV entgegenzunehmen Eingliederung von Schwerbehinderten etc. zu fördern und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden Beschäftigung sichern und zu fördern Arbeits- und Umweltschutz im Betrieb zu fördern Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz Grundsätze Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter der Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit... Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes zusammen. ( 2 Abs. 1) Regelmäßige Besprechungen Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. AG BR Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge über die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen. ( 74 Abs. 1) Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 6

7 Was in einem Betrieb passieren kann und was mit einem Betriebsrat vielleicht besser laufen könnte - Einige Beispiele - Beispiel 1 Diskriminierung und Mobbing Einer 22-jährigen Verkäuferin in einem Einzelhandelsunternehmen mit 24 MitarbeiterInnen... werden spöttische Blicke und hämische Bemerkungen von ihren älteren Kolleginnen nachgeworfen, weil sie sich ungewöhnlich kleidet. wurde vom Filialleiter eine mündliche Abmahnung erteilt, weil sie im Sommer mit einem bauchfreien Top zur Arbeit erschien und sich ohne Genehmigung ein Tatoo auf dem Oberarm anfertigen ließ. wurde ihr Antrag auf Erteilung von drei Tagen Urlaub wegen Wunsch der Teilnahme an der Love Parade in Berlin vom Filialleiter mit der Begründung abgelehnt, dass man so einen Quatsch ja nicht noch unterstützen könne.... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe! Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 7

8 Welche Grundrechte gelten wie im Betrieb? Die freie Entfaltung der Persönlichkeit der Arbeitnehmer ist sicherzustellen. Das gilt z.b. bei der Wahl der Kleidung und bei der Gestaltung des Arbeitsumfeldes (z.b. Fotos). Eine Beschränkung kann es nur geben, wenn betriebliche Interessen vorrangig sind, Sicherheitsbestimmungen zu beachten sind oder eine Störung anderer Arbeitnehmer eintritt (z.b. Rauchen). Schutz der Würde der AN sowie ihrer BV B R Privatsphäre Durch eine Betriebsvereinbarung kann der BR nähere Regeln zum Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb festlegen 87 Abs. 1 Zif.1 BetrVG Freiheit der Meinungsäußerung und politische Betätigung Politische Diskussionen sind im Betrieb erlaubt. Auch Kritik am AG ist erlaubt. Grenzen liegen da, wo eine Störung des Betriebsfriedens eintritt. Der Betrieb muss die Vertraulichkeit im Umgang mit personenbezogenen Daten sicherstellen ---> Datenschutzgesetz IGM Mitbestimmung des BR bei allen Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 1 Alle Anweisungen des Arbeitgebers, die die Ordnung des Betriebes und das Verhalten der Beschäftigten regeln sollen, sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich mit dem Betriebsrat vereinbart werden. Ausnahme: Umsetzung von Sicherheitsund Hygienebestimmungen z.b. z.b. Alkoholverbot Alkoholtest Rauchverbot Taschenkontrollen Radio Radio hören hören Telefonbenutzung Parkplatzordnung Kleiderordnung Anwesenheitslisten Krankengespräche Firmenausweise etc. etc. STOP Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 8

9 Anhörungsrecht des Arbeitnehmers Der Arbeitnehmer hat das Recht, in betrieblichen Angelegenheiten, die seine Person betreffen... gehört zu werden. Er ist berechtigt, zu Maßnahmen..., die ihn betreffen, Stellung zu nehmen sowie Vorschläge für die Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsablaufs zu machen. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass ihm die Berechnung und Zusammensetzung seines Arbeitsentgelts erläutert und dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Entwicklung im Betrieb erörtert werden. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Das... hat über den Inhalt... Stillschweigen zu bewahren BetrVG Beschwerderecht des Arbeitnehmers Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich... zu beschweren, wenn er sich... benachteiligt oder ungerecht behandelt oder in sonstiger Weise beeinträchtigt fühlt. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer über die Behandlung der Beschwerde zu bescheiden... Wegen der Erhebung einer Beschwerde dürfen dem Arbeitnehmer keine Nachteile entstehen. Der Betriebsrat hat Beschwerden... entgegenzunehmen und... beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. Bestehen... Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Beschwerde, so kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen / 85 BetrVG Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 9

10 Beispiel 2 Bereitschaftsregelung für Fahrer Einem 35-jährigen Versandmitarbeiter in einer Druckerei mit 28 MitarbeiterInnen... wird häufig über die tägliche Arbeitszeit (7.00 bis 16.00) hinaus zugemutet, in der Abendzeit bis Uhr Auslieferungsfahrten durchzuführen, wird kaum Mitsprache eingeräumt bei der Aufstellung des sog. Bereitschaftsplans, nach dem die abendlichen Auslieferungsfahrten auf mehrere MitarbeiterInnen verteilt werden sollen, wird häufig erst kurzfristig mitgeteilt, dass sich der Bereitschaftsplan geändert habe, weil jemand anderes ausgefallen sei, wird eine Verwarnung erteilt, weil er sich an einem Abend weigert, eine Auslieferung zu übernehmen. Er geht statt dessen ins Krankenhaus, um seine dort wegen Kreislaufproblemen eingelieferte Mutter zu besuchen.... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe! Mitbestimmung des BR bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 2 Die Mitbestimmung dient dem Gesundheitsschutz, der Sicherung der Arbeitszeitsouveränität und sie erfasst alle Formen variabler Arbeitszeit Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit Lage und Dauer der Pausen Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage Unregelmäßige Verteilung der Wochen-, Monats- und Jahresarbeitszeit Der Der Betriebsrat kann kann einzuhaltende Spielregeln und und die die Klärung von von Konflikten verbindlich regeln, regeln, z.b. z.b. bei bei Gleitzeit Rahmenzeiten, Gleitspannen Gleitspannen Kernzeiten, Kernzeiten, Plus- Plus-und und Minusstunden Minusstunden Gleittage Gleittage (Stunden (Stunden/ / Tage Tage // Wochen) Wochen) bei bei Jahresarbeitszeiten Arbeitszeitspannbreite Ausgleichsmodelle, Ampelkonto Ampelkonto bei bei variabler Teilzeit Teilzeit Mindestbeschäftigungsdauer Ankündigungsfrist bei bei Schichtarbeit den den Wechselrhythmus Ankündigungsfristen Freizeitregelungen Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 10

11 Mitbestimmung des BR bei Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 3 Mitbestimmung gilt bei Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit im Betrieb in der Abteilung 3. am einzelnen Arbeitsplatz Es muss sich um eine vorübergehende Verlängerung (Überstunden) oder Verkürzung der (Kurzarbeit) betriebsüblichen Arbeitszeiten handeln Überstunden nur nur mit mit BR-Zustimmung gilt gilt auch auch für für freiwillige freiwillige Überstunden Überstunden und und bei bei Teilzeitbeschäftigten MA MA BV-Regelungen Überstunden Ankündigungsfristen Notfälle Notfälle regeln regeln ( ( Abs. Abs. 1 ArbZG) ArbZG) Bestimmung Bestimmung von von Obergrenzen Obergrenzen Belastungs- Belastungs-u. u. Flexibilitätszuschläge Ausgleich Ausgleich --Geld Geld oder oder Freizeit Freizeit Kurzarbeit (statt (statt Entlassungen) Abbau Abbau von von Überstunden Überstunden Ankündigungsfristen Arbeitsbereiche festlegen festlegen Stunden, Stunden, Tage Tage und und Wochen Wochen definieren definieren Mitbestimmung des BR bei der Urlaubsgestaltung 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 5 Die Mitbestimmung bezieht sich auf jede Form des Urlaubs und die Festlegung des Urlaubs in jedem Einzelfall Jahresurlaub Zusatzurlaub von Schwerbehinderten bezahlte und unbezahlte Freistellung Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze Betriebsferien Betriebsferien Urlaubssperren Eintrag Eintrag in in Urlaubslisten Urlaubslisten Urlaubsaufteilung Richtlinien für für unbezahlten unbezahlten Urlaub Urlaub für für Sonderurlaub Sonderurlaub für für Urlaubsgewährung Aufstellung des des Urlaubsplans Regelung Regelung der der Urlaubsvertretung Planveränderungen Festsetzung der der zeitlichen Lage Lage des des Urlaubs auch auch wenn wenn AN AN u. u. AG AG sich sich nicht nicht einigen einigen auch auch für für einzelne einzelne Arbeitnehmer Arbeitnehmer Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 11

12 Beispiel 3 Gesundheit und Verdienst Einer 43-jährigen Helferin in einer Apotheke mit 18 MitarbeiterInnen... wird Arbeit in einem neu eingerichteten Lagerraum zugewiesen, der im Keller einer Altbauvilla untergebracht ist, wo nur 1,90 m Raumhöhe und ganz kleine Fenster mit Tageslicht verfügbar sind, wird die Bedienung einer Pack-, Sortier- und Ettikettieranlage für Medikamente zugewiesen, die erheblichen Lärm verursacht und mit einer undefinierbaren Klebeflüssigkeit gefüllt werden muss, wird im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung ein Verdienst gewährt, das nach ihrem Eindruck geringer ist als branchenüblich und auch im Vergleich mit ihren Kolleginnen nicht nachvollziehbar wird, wird eine Monatsabrechung des Gehalts vorgelegt, die für sie nicht nachvollziehbar ist. Unter anderem enthält sie keine Gegenüberstellung der geleisteten Stunden im laufenden Monat mit denen des Vormonats.... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe! Arbeits- und Gesundheitsschutz Verhütung von Berufskrankheiten 87 BetrVG Abs.1 Ziff. 7 Zweck der Mitbestimmung ist eine effektive Umsetzung des gesetzlichen Arbeitsschutzes im Betrieb Sie bezieht sich auf alle Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütung Gesundheitsschutz umfasst technische Gefahren konkrete körperliche Probleme allgemeine medizinische Erkenntnisse mentale und psychische Belastungen Mitbestimmungsaufgaben Verhütung von von Arbeitsunfällen Verhütung von von Berufskrankheiten Verhütung von von Gesundheitsgefahren Humanisierung der der Arbeitswelt Arbeitsräume Arbeitsplatzgestaltung Arbeitsorganisation Der Der BR BR muss muss zustimmen bei bei der der Berufung bzw. bzw. Abberufung von von Betriebsärzten und und Fachkräften für für Arbeitssicherheit ( ( 9 Abs. Abs. 3 ASiG) ASiG) Er Er hat hat ein ein Initiativrecht bei bei der der Erweiterung bzw. bzw. Beschränkung der der Arbeitsaufgaben von von Betriebsarzt und und FASi FASi Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 12

13 Mitbestimmung bei der betrieblichen Lohngestaltung und Festsetzung von Akkord- und Prämiensätzen 87 BetrVG Abs.1 Ziff BetrVG Abs.1 Ziff. 11 Mitbestimmung bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen, Einführung und Anwendung neuer Verfahren der Entlohnung sowie deren Änderung Lohn = alle Leistungen mit Entgeltcharakter übertarifliche Zulagen (auch freiwillige) Ergebnisbeteiligung Prämien sonstige Geld- und Sachleistungen Gestaltung aller aller Entgeltformen, bei denen eine unmittelbare Beziehung zwischen Leistung und Entgelt besteht Geldakkord Zeitakkord Einzel- oder Gruppenakkord andere leistungsbezogene Entgelte wie Zulagen Prämienlohn Provisionen Beispiel 4 Arbeitsplatzsicherung beim Betriebsübergang Einem 39-jährigen Programmierer... der seit 10 Jahren als Hauptverantwortlicher eine medizinische Software betreut, die er selbst mit entwickelt hat, ein Kernprodukt des Hauses, für das es einen festen Kundenstamm und lukrative Wartungsverträge gibt, beschäftigt in einem erfolgreichen Softwarehaus mit 24 MitarbeiterInnen, das vor 21 Jahren als GmbH von einem EDV-Tüftler selbst gegründet und aufgebaut wurde, droht nun die Entlassung, weil das Unternehmen vom Eigentümer (für einen zweistelligen Millionenbetrag) an einen großen Konzern verkauft wird, der ein Konkurrenzprodukt herstellt und durch Synergie-Effekte seine Marktposition verbessern will... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe! Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 13

14 Kündigung nicht ohne den Betriebsrat 102 BetrVG Anhörung ist unverzichtbar! Anhörungsfrist eine Woche (drei Tage) Anhörung des AN Widerspruchsgründe für den BR stehen in 102 BetrVG Abs. 1: Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung B R des Betriebsrates ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Abs. 2: Hat der Betriebsrat gegen eine ordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. Der Betriebsrat soll... vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören. Abs. 3: Der Betriebsrat kann der Kündigung STOP widersprechen, wenn... Kündigung nicht ohne den Betriebsrat 102 BetrVG Schriftliche Stellungnahme des BR Widerspruch liegt vor Fristgerechte Klageerhebung Anspruch auf Weiterbeschäftigung Gericht Abs. 4: Kündigt der Arbeitgeber, obwohl der Betriebsrat... widersprochen hat, so hat er dem Arbeitnehmer... eine Abschrift der Stellungnahme des Betriebsrats zuzuleiten. Abs. 5: Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen, und hat der Arbeitnehmer... (rechtzeitig) Kündigungsschutzklage... erhoben muss der Arbeitgeber auf Verlangen... diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen. Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 14

15 Der Begriff einer Betriebsänderung BetrVG 111 Der Unternehmer hat in Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplanten Betriebsänderungen mit dem Betriebsrat zu beraten. i B R Einschränkung oder Stillegung (auch teilweise) Verlegung des Betriebs (auch teilweise) Zusammenschluss mit anderen oder Spaltung von Betrieben Änderungen von Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder Betriebsanlagen Einführung neuer Arbeitsmethoden u. Fertigungsverfahren Arbeitgeber- Pflichten beim Betriebsübergang Der Betriebsrat hat nach 80 und 111 BetrVG Anspruch auf Einsichtnahme in die Verträge, die den Betriebsübergang regeln Bei der Eintragung im Handelsregister muss nachgewiesen werden, dass die AN- Vertreter informiert worden sind In einem Interessenausgleich mit dem BR kann genau geregelt werden, unter welchen Bedingungen welche AN in den Nachfolgebetrieb übergehen. Ein Ein neuer neuer Inhaber Inhaber tritt tritt mit mit Betriebsübernahme in in alle alle bestehenden bestehenden Rechte Rechte und und Pflichten Pflichten gegenüber gegenüber den den Arbeitnehmern ein ein Eine Eine durch durch den den bisherigen bisherigen Arbeitgeber Arbeitgeber oder oder den den neuen neuen Inhaber Inhaber bewirkte bewirkte Kündigung Kündigung oder oder Auflösung Auflösung des des Arbeitsvertrags aus aus Anlass Anlass des des Betriebsübergangs ist ist unwirksam unwirksam Die Die kündigungsrechtliche Stellung Stellung von von Arbeitnehmern darf darf sich sich zwei zwei Jahre Jahre nach nach einer einer Unternehmensumwandlung nicht nicht verschlechtern Der Der Arbeitgeber Arbeitgeber darf darf (speziell (speziell bei bei einer einer Betriebsspaltung) die die Arbeitnehmer Arbeitnehmer nicht nicht willkürlich willkürlich oder oder selektiv selektiv auf auf alte alte und und neu neu gebildete gebildete Firmen Firmen zuordnen zuordnen Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 15

16 Beispiel 5 Bewältigung einer Unternehmenskrise Einem 48-jährigen Möbeltischler in einem Ladenbauunternehmen mit 68 MitarbeiterInnen... dem wegen Finanzproblemen gekündigt wurde (weil das Unternehmen sich bei einer Expansion übernommen hatte) obwohl er selbst in einer erfolgreichen Filiale arbeitet, wo es noch unbearbeitete lukrative Aufträge gibt obwohl er bereits seit über 20 Jahren dort tätig ist und zwei schulpflichtige Kinder hat obwohl es noch jüngere MitarbeiterInnen gibt, die nach ihm angefangen haben... könnte geholfen werden, wenn es einen Betriebsrat gäbe! Der Wirtschaftsausschuss Ein Informationsgremium zur frühzeitigen Abklärung wirtschaftlicher Entwicklungen zur rechtzeitigen Vorbereitung von anstehenden Entscheidungen In Betrieben bzw. Unternehmen über 100 Beschäftigten muss der Betriebsrat oder GesamtBR einen Wirtschaftsausschuss einrichten Der Der Wirtschaftsausschuss zählt zählt zwischen drei drei und und sieben sieben Personen, die die dem dem Unternehmen angehören müssen, darunter mindestens ein ein Betriebsratsmitglied In In Betrieben oder oder Unternehmen unter unter AN AN kann kann der der Betriebsrat sich sich um um wirtschaftliche Informationen kümmern Siehe dazu 106 und 107 BetrVG Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 16

17 Pflichten des Unternehmers gegenüber dem Wirtschaftsausschuss Pflichten nach 106 und 108 BetrVG Ansprechpartner des WiA ist der "Unternehmer", der die wirtschaftlichen Prozesse leitet und verantwortet. Die Unterrichtung des WiA erfolgt durch sachkundige Erläuterungen zu vorher festgelegten Themen unter Vorlage von Unterlagen. In In der der Beratung mit mit dem dem Betriebsrat beantwortet der der Unternehmer Fragen, hört hört sich sich die die Meinungen und und Stellungnahmen der der WiA- WiA- Mitglieder an. an. Er Er begründet seine seine Ansichten und und Einschätzungen unter unter Hinweis auf auf Unterlagen näher. näher. Er Er kann kann bei bei Bedarf Bedarf sachkundige Angestellte als als Berichterstatter hinzuziehen z.b. z.b. Buchhalter, Finanzexperten, Vertriebsleiter. Der Wirtschaftsausschuss Welche Informationen kann er verlangen? "Wirtschaftliche Angelegenheiten" im Sinne von 106 BetrVG sind unter anderem: ❶ Wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens rückwirkend und zukunftsbezogen: Planung Analyse der Kostenstruktur ❷ Produktions- und Absatzlage ❸ Produktions- und Investitionsprogramm Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 17

18 Der Wirtschaftsausschuss Welche Informationen kann er verlangen? "Wirtschaftliche Angelegenheiten" im Sinne von 106 BetrVG sind unter anderem: ❹ Rationalisierungsvorhaben ❺ (Insbesondere: neue) Fabrikations- und Arbeitsmethoden ❻ Einschränkung / Stillegung von Betrieben / Betriebsteilen ❼ Verlegung von Betrieben oder Betriebsteilen ❽ Zusammenschluss / Spaltung von Unternehmen / Betrieben ❾ Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks Der Wirtschaftsausschuss Welche Informationen kann er verlangen? "Wirtschaftliche Angelegenheiten" im Sinne von 106 BetrVG sind unter anderem: ❿ Sonstige Vorgänge oder Projekte, welche die Interessen der ArbeitnehmerInnen wesentlich berühren können, z.b. Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen äußere Rahmenbedingungen des Geschäftsverlaufs z.b. Finanz-, Steuer- und Umweltpolitik auf Arbeitnehmer bezogene Statistiken: Personalbestand und -kosten Sozialaufwendungen geleistete Arbeitsstunden Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 18

19 Was geschieht bei einer Insolvenz? Bei Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens tritt auf Beschluss des zuständigen Gerichts ein Vergleichs- oder Konkursverwalter in die Rolle des Arbeitgebers ein. B R Der Betriebsrat als Belegschaftsorgan rückt im Rahmen eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens als Partner des Konkursverwalters in eine verantwortliche Rolle. Viele Viele Fragen, die die im im Rahmen eines eines Vergleichs oder oder einer einer Insolvenz zu zu regeln regeln sind, sind, sind sind Betriebsänderungen und und können können über über einen einen Interessenausgleich und und Sozialplan gestaltet werden. Aber: Aber: Der Der rechtliche Vorgang der der Insolvenzabwicklung selbst selbst bedeutet keine keine Betriebsänderung. Die Die materiellen Gestaltungsmöglichkeiten des des Sozialplans (u.a. (u.a. Abfindungshöhe) sind sind im im Insolvenzrecht eingeschränkt Welche Bedingungen gibt es, um einen Betriebsrat wählen zu können? Wie viele Mitglieder hat der Betriebsrat? Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 19

20 BR-Wahl wann, wie? B R 21 BetrVG 21 BetrVG Regelmäßige BR-Wahlen Alle 4 Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai Nächste reguläre Wahlen sind 2002 und 2006 Außerhalb des Wahlrhythmus ist zu wählen wenn... Im Betrieb kein BR besteht Gesamtzahl der BR Mitglieder unter die vorgeschriebene Zahl gefallen ist die Belegschaftszahl stark gestiegen oder gesunken ist der vorhandene BR zurücktritt BetrVG 13 BetrVG BR- Wahl Es kommt auf die Initiative der Arbeitnehmer an! (Keine gesetzliche Verpflichtung, einen BR zu bilden) Betriebsrat gewählt für einen "Betrieb" 1 BetrVG Betriebe mit mindestens 5 ständig wahlberechtigten AN (davon müssen 3 wählbar sein) können einen BR wählen Betrieb B Betrieb A Betrieb C Unternehmen X mit Betrieb A, B, C Betrieb A = 1 BR Betrieb B = 1 BR Betrieb C = 1 BR Unternehmen X = 1 GBR Ein Betriebsrat wird dort gewählt, "wo gearbeitet wird", die Arbeitnehmer sollen ortsnah und effektiv vertreten werden Betriebe sind "technisch-organisatorische" Einheiten Unternehmen sind übergeordnete, wirtschaftliche Einheiten Betrieb Wichtiges Kennzeichen für Betriebe: es werden mitbestimmungspflichtige Entscheidungen getroffen mit sozialen, personellen und wirtschaftlichen Folgen für die Beschäftigten im Betrieb Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 20

21 Zahl der Betriebsratsmitglieder 9 BetrVG Entscheidend ist die Zahl der in der Regel im Betrieb Beschäftigten 5 bis 20 wahlberechtigte AN = 1 BR 21 bis 50 wahlberechtigte AN = 3 BR 51 wahlberechtigte bis 100 AN = 5 BR 101 bis 200 AN = 7 BR bis 400 AN = 9 BR 401 bis 700 AN = 11 BR 701 bis 1000 AN = 13 BR 1001 bis 1500 AN = 15 BR 1501 bis 2000 AN = 17 BR 2001 bis 2500 AN = 19 BR... = je +2 B R Betriebe, Betriebsteile, Kleinstbetriebe 4 BetrVG Betrieb Ein eigenständiger Betriebsrat kann gewählt werden in Betriebsteilen mit mind. 5 AN, wenn dieser Betriebsteil A Betriebsteil B Betriebsteil C Betrieb Betrieb eigenständig durch Aufgabenbereich und Organisation und / oder: räumlich weit entfernt vom Hauptbetrieb (50-60 KM) Auch wenn die Voraussetzungen vorliegen, können die AN formlos die Teilnahme an der BR-Wahl im Hauptbetrieb beschließen. Mitteilung 10 Wochen vor Ende der Amtszeit Wenn diese Voraussetzungen in einem Betriebsteil nicht vorliegen: Teilnahme an der BR- Wahl im Hauptbetrieb! Der Betriebsrat im Hauptbetrieb kann die Abstimmung veranlassen! Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 21

22 Der Wahlvorstand prüft... 7 BetrVG Aktives Wahlrecht BR- Wahl Wer darf wählen? Wahlberechtigung 7 BetrVG alle Beschäftigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben Leiharbeiter, die am Tag der Wahl länger als 3 Monate beschäftigt werden BR- Wahl Wer darf gewählt werden? Passives Wahlrecht Wählbarkeit 8 BetrVG alle Wahlberechtigten, die am letzten Tag der Stimmabgabe mind. 6 Monate beschäftigt sind und nicht wegen einer Vorstrafe keine öffentlichen Ämter besetzen dürfen nicht wählbar: Leiharbeiter Arbeitnehmereigenschaft und Wahlberechtigung Arbeitnehmer nach 5 BetrVG Regulär Beschäftigte Befristet Beschäftigte Teilzeitbeschäftigte Außendienstler Telearbeiter Heimarbeiter Schüler, Werkstudenten ABM-Beschäftigte Scheinselbständige BR- Wahl Wahlvorstand Auszubildende Berufsausbildung BR- Umschulung Wahl Fort- und Weiterbildung Praktikanten, Volontäre Teilnehmende an berufsvorbereitenden Maßnahmen Beurlaubte Arbeitnehmer Erkrankte ohne Lohnfortzahlung Mutterschutz Elternzeit Wehr- und Zivildienst Langzeiturlaub, Sabbatical BR- Wahl Ungeklärte Arbeitnehmer Beamte Zivildienstleistende Freiwilliges soziales Jahr (FSJ) Freiwilliges ökologisches Jahr Altersteilzeit (Freistellungsphase) Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 22

23 Die Wählerliste 2 WO Familienname und Vorname Geburtsdatum Datum Betriebseintritt alphabetische Reihenfolge nach Geschlechtern getrennt mit aktiv wahlberechtigten Leih-AN i i Der Arbeitgeber muss alle Auskünfte geben beim vereinfachten 2-stufigen Wahlverfahren durch Aushändigung an die Einladenden in einem versiegelten Umschlag Wahlberechtigt und auch wählbar ist nur, wer am Tag der Wahl in der Wählerliste steht! Die Wählerlisten sind einsehbar - liegen öffentlich aus öffentlich allerdings ohne Geburtsdatum auch über ein EDV-Netzwerk oder Intranet wenn Alle Zugriff haben Der gesetzliche Schutz der Wahl Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 23

24 Bestellung Wahlvorstand normales Verfahren Bestellung durch BR 10 Wochen vor Ablauf der BR Amtszeit falls 8 Wochen vorher noch nicht: Bestellung durch Gericht auf Antrag von 3 wahlberechtigten AN oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft oder: Bestellung durch den GBR oder, falls GBR nicht vorhanden, durch den Konzernbetriebsrat wenn kein BR besteht gilt 17 BetrVG Bestellung durch den GBR falls nicht vorhanden: Bestellung durch KBR falls nicht vorhanden: Wahl durch die Betriebsversammlung 16 BetrVG 16 BetrVG Wahlvorstand Zusammensetzung mindestens 3 Mitglieder ungerade Zahl von Mitgliedern Frauen und Männer (Sollvorschrift) BR ernennt den Vorsitzenden Benennung von Ersatzmitgliedern Bestellung Wahlvorstand vereinfachtes Verfahren 17a BetrVG Bestellung durch BR 17a BetrVG 4 Wochen vor Ablauf der BR-Amtszeit Wenn 3 Wochen davor nicht bestellt: Bestellung durch Gericht auf Antrag von 3 wahlberechtigten AN oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft oder durch den Gesamtbetriebsrat oder, falls GBR nicht vorhanden, durch den Konzernbetriebsrat wenn kein BR besteht: 17a Abs. 3 BetrVG wenn kein GBR oder KBR vorhanden sind oder keine Bestellung erfolgt Wahl durch Wahlversammlung Wahlvorstand einstufiges Wahlverfahren Zusammensetzung 3 Personen Frauen und Männer (Sollvorschrift) BR ernennt den Vorsitzenden Benennung von Ersatzmitgliedern zweistufiges Wahlverfahren Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 24

25 Schutz der an der Wahl beteiligten Personen Kündigungsschutz 103 BetrVG u. 15 Abs. 3-5 KSchG Wahlvorstand Kündigungsschutz 103 BetrVG u. 15 Abs. 3-5 KSchG WahlbewerberInnen AN, die die Wahl initiieren Wahlvorstand keine ordentliche Kündigung auch keine Änderungskündigung fristlose Kündigung nur mit BR-Zustimmung wirkt ab Bestellung des Wahlvorstands Nachwirkung 6 Monate nach der Wahl WahlbewerberInnen durch Einladung zur Wahlversammlung Antrag bei Gericht 3 Antragsteller wird kein BR gewählt 3 Monate keine ordentliche Kündigung Schutz der Wahl 119 BetrVG Verbot der Wahlbehinderung keine ordentliche Kündigung außerordentliche Kündigung nur mit BR- Zustimmung - vor der Wahl Arbeitsgericht kann Zustimmung ersetzen wirkt ab Aufstellung des Wahlvorschlags Nachwirkung 6 Monate nach der Wahl auch für nachgerückte Ersatzmitglieder BR- Wahl BR- Wahl Verbot von Wahlplakaten keine Arbeitsbefreiung des Wahlvorstands Vernichtung von Wahlvorschlägen etc. Verbot der Wahlbeeinflussung Androhung von Nachteilen Gewährung von Vorteilen finanzielle Unterstützung von Listen etc. Folgen: Gericht kann zur Anfechtung oder zur Nichtigkeit der Wahl führen! Gegenmaßnahmen: Beschlussverfahren oder Strafverfahren 119 BetrVG Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 25

26 Die Kosten der BR-Wahl trägt der Arbeitgeber 40 BetrVG Allgemeine Kosten Sachkosten Sonstige Kosten Wahlvorstand Seminar für Wahlvorstände Rechtsanwaltskosten Bezahlte Freistellung für Wahlvorstände Bezahlte Freistellung für Wahlhelfer Büroräume Büromaterial Aktenschrank Telefon Porto etc. Fachliteratur Stimmzettel Wahlurnen Wahlformulare Kosten für die Briefwahl Wahlurne Anfechtungsverfahren Entgelte bei Wahlgang Fahrtkosten Das vereinfachte Wahlverfahren in Kleinbetrieben Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 26

27 Das vereinfachte Wahlverfahren 14a BetrVG in Kleinbetrieben bis 50 AN Stufe 1 Versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes Bei Bestellung des Wahlvorstands durch einen bestehenden BR, KBR, GBR, ArbG entfällt Stufe 1 Zweistufig Stufe 2 Eine Woche später Versammlung zur Wahl des Betriebsrates Einstufig Das vereinfachte Wahlverfahren 14a BetrVG Wahl des BR im einstufigen Verfahren Wahlvorstand Bei Bestellung durch BR, KBR, GBR, ArbG direkt Stufe 2 Spätestens eine Woche vor der Wahlversammlung in Kleinbetrieben bis 50 AN Möglich in Betrieben mit AN nach Vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber Nach der Bestellung ist die BR-Wahl unverzüglich einzuleiten Aufstellung der Wählerliste Erlass des Wahlausschreibens Bekanntgabe der Wahlvorschläge Stufe 2 Wahlurne Wahlurne Wahlversammlung Wahl des Betriebsrates BR-Wahl in geheimer und unmittelbarer Wahl in der Wahlversammlung Bei Verhinderung muss die Möglichkeit zur schriftlichen Stimmabgabe bestehen Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 27

28 Das vereinfachte Wahlverfahren 14a BetrVG zweistufiges Verfahren Stufe 1 1. Wahlversammlung Wahl des Wahlvorstandes Stufe 2 Eine Woche später 2. Wahlversammlung Wahl des Betriebsrates in Kleinbetrieben bis 50 AN in Betrieben bis 100 AN möglich n.vereinbarung zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber Bestellung des Wahlvorstands möglich bis eine Woche vor der entscheidenden Wahlversammlung (Stufe 2) Bis zum Ende der Wahlversammlung für den Wahlvorstand können mündlich Wahlvorschläge gemacht werden BR-Wahl in geheimer und unmittelbarer Wahl in der Wahlversammlung Bei Verhinderung muss die Möglichkeit zur schriftlichen Stimmabgabe bestehen Das vereinfachte Wahlverfahren 14a BetrVG in Kleinbetrieben bis 50 AN Wahl des BR im zweistufigen Verfahren Einladung zur Wahlversammlung durch 3 wahlberechtigte AN oder Gewerkschaft im Betrieb 7 Tage vor dem Tag der Versammlung Wahlvorstand 28 WO Wahlausschreiben Wahlvorschläge 1) Name 2) Name 3) Name 4) Name Stufe 1 Wahlversammlung Wahl des Wahlvorstandes Wahl eines Versammlungsleiters (mit relativer Stimmenmehrheit) Wahlvorschläge für Wahlvorstand Wahl des 3er Wahlvorstandes (öffentlich oder geheime Wahl) 29 WO Wahl Wahlvorstandsvorsitzende/r (beide Wahlen mit absoluter Mehrheit, alle anwesenden AN können abstimmen) 30 WO Erstellung der Wählerliste Erstellung des Wahlausschreibens 33 WO Sammlung der Wahlvorschläge (bis zum Ende der Wahlversammlung sind auch mündliche Vorschläge möglich) Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 28

29 Das vereinfachte Wahlverfahren 14a BetrVG in Kleinbetrieben bis 50 AN Wahlvorstand Eine Woche später Wahl des BR im zweistufigen Verfahren Wahlvorschläge 1) Name 2) Name 3) Name 4) Name BR- Wahl Wahlversammlung Wahl des Betriebsrates BR-Wahl in geheimer und unmittelbarer Wahl in der Wahlversammlung 35 WO Stufe 2 Bei Verhinderung muss die Möglichkeit zur schriftlichen Stimmabgabe (nach Antrag) bestehen Nach Ablauf der Frist erfolgt die Auszählung Betriebsrat Das Wahlausschreiben 31 WO Erlass 1 Woche vor dem ersten Tag der Stimmabgabe Vereinfachtes Wahlverfahren Datum des Erlasses Adresse des Wahlvorstandes Zahl der zu wählenden BR-Mitglieder Anteil der Geschlechter wo liegen die Wählerlisten und Wahlordnung aus? wer hat Wahlrecht aktiv / passiv Wahlurne Wahlausschreiben Einsprüche gegen Wählerliste 3 Tage nach Erlass Tag? Keine Schriftform notwendig bei Vorschlägen in der Wahlversammlung Wahlvorschläge (im zweistufigen Verfahren) bis zum Ende der Wahlversammlung Bei Gewerkschaftsvorschlag durch zwei Beauftragte Bindung von Stimmabgabe an Wahlvorschläge Mindestzahl der Stützunterschriften Aushang der Wahlvorschläge Ort, Tag und Zeit der Wahlversammlung Möglichkeit der nachträglichen Stimmabgabe Antrag 3 Tage vor dem Tag der 2. Wahlversammlung Ort, Tag u. Zeit der nachträglichen Stimmabgabe und öffentlichen Stimmauszählung Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 29

30 Wochen A. B. C. BR-Wahl - was zu tun ist: der "Fahrplan" für den Wahlvorstand Einladung zur 1. Wahlversammlung Durch 3 wahlberechtigte AN oder Gewerkschaft im Betrieb Arbeitgeber übergibt Umschlag Info Wählerliste Durchführung Wahlversammlung 1 Wahl Versammlungsleiter Wahl der 3 Wahlvorstände Wahl des Wahlvorstandsvorsitzenden erstellt die Wählerliste legt die BR-Größe fest Verteilung der Mandate auf die Geschlechter Erstellung des Wahlausschreibens Kandidatenaufstellung u. Prüfung Einladung zur 2. Wahlversammlung Bekanntgabe des Wahlausschreibens D. Bekanntgabe der Wahlvorschläge zweistufiges Wahlverfahren Wahlvorstand Wahlausschreiben Wahlvorschläge 1) Name 2) Name 3) Name 4) Name Wochen E. BR-Wahl - was zu tun ist: Durchführung Wahlversammlung 2 (BR-Wahl) Bereitstellung der Stimmzettel und Wahlurnen Einbeziehung der Ergebnisse der nachträglichen, schriftlichen Abstimmung F. Das Wahlergebnis wird festgestellt Stimmauszählung, Anfertigung Wahlniederschrift Information und Bestätigung der Gewählten öffentliche Bekanntgabe der Wahlergebnisse Einladung zur konstituierenden Betriebsratssitzung G. Die Wahl wird abgeschlossen der neue Betriebsrat konstituiert sich Ablauf der Frist für Wahlanfechtung verspätet eingegangene Briefe werden vernichtet Wahlvorstand übergibt Wahlunterlagen dem BR B R zweistufiges Wahlverfahren Wahlurne Wahlvorstand Erläuterungen für die Bildung eines Betriebsrates Seite 30

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