klimaaktiv mobil Endabrechnung Inhalt
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- Hella Hauer
- vor 8 Jahren
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1 klimaaktiv mbil Endabrechnung Inhalt 1 Einleitung 2 2 Endabrechnungsfrmular 2 3 Ksten- und Leistungsnachweise 2 4 Snstige Nachweise Leasing- der Cntracting Nach-Prjektphase Publizitätsvrschriften 4 5 Anhang - besndere Vrschriften zur Abrechnung vn Eigenleistungen 6
2 1 Einleitung Die Kmmunalkredit Public Cnsulting (KPC) als Abwicklungsstelle vn Förderungen im Rahmen des Förderungsprgramms klimaaktiv mbil begleitet und unterstützt Förderungswerber/innen vn der Antragstellung bis zur Auszahlung der Förderung. Im vrliegenden Infrmatinsblatt erfahren Sie, welche Unterlagen für die Endabrechnung Ihres Prjekts erfrderlich sind. Zum Zeitpunkt der Endabrechnung sind die vrangegangenen Phasen der Förderungsbearbeitung erflgreich abgeschlssen: Antragstellung Beurteilung / Genehmigung Förderungsvertrag inklusive Annahmeerklärung Prjektumsetzung Nach Übermittlung und Prüfung der vllständigen Endabrechnungsunterlagen erflgt die Auszahlung Ihrer Förderung. Ausgenmmen vn diesem Ablauf sind Prjekte, für die erst NACH Umsetzung der Förderungsantrag zu stellen ist. In diesen Fällen erflgt die Auszahlung unmittelbar nach Genehmigung der Förderung. > WEITERE INFORMATIONEN < Im jeweiligen Infrmatinsblatt zur Antragstellung finden Sie Infrmatinen bezüglich des Zeitpunktes der Antragstellung für Ihr Prjekt. Ihr Förderungsantrag ist allerdings mit der Auszahlung nch nicht gänzlich abgeschlssen. In der sgenannten Nach-Prjektphase werden ein kntinuierliches Mnitring der Prjekte und stichprbenartige Kntrllen über die Einhaltung der Vertragsauflagen durchgeführt. Die Vertragslaufzeit beträgt jedenfalls zehn Jahre. In Ihrem Förderungsvertrag ist unter Punkt 1 Gegenstand der Förderung eine Fertigstellungsfrist angegeben. Spätestens zwölf Mnate nach diesem Datum ist die Endabrechnung zu Ihrem Prjekt der KPC vrzulegen. Die Endabrechnungsunterlagen setzen sich im Wesentlichen aus dem ausgefüllten Endabrechnungsfrmular, den Rechnungen bzw. Zahlungsbelegen und den schriftlichen Nachweisen, die gemäß Vertrag vrzulegen sind, zusammen. Dauer bis zur Auszahlung: Nach psitivem Abschluss der Endabrechnung wird der Förderungsbetrag beim Auftraggeber, dem Bundesministerium für Land- und Frstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bzw. dem Klima- und Energiefnds, angefrdert. Als Förderungsnehmer werden Sie schriftlich über die bevrstehende Zahlung infrmiert. Ab diesem Zeitpunkt dauert es ca. sechs bis acht Wchen bis die Förderung auf Ihr Knt überwiesen wird. 2 Endabrechnungsfrmular Das Endabrechnungsfrmular erhalten Sie gemeinsam mit dem Förderungsvertrag. Sie finden dieses auch auf der Hmepage der KPC als Dwnlad beim jeweiligen Förderungsbereich bereitgestellt. Bei umfangreicheren Endabrechnungen ersuchen wir Sie um elektrnische Übermittlung des Endabrechnungsfrmulars als Excel Tabelle. Sie ermöglichen uns damit die raschere Bearbeitung Ihrer Abrechnung. Bitte beachten Sie, dass für bestimmte Förderungsbereiche das ausgefüllte Frmular Rechnungszusammenstellung bereits beim Förderungsantrag übermittelt werden muss. Ob dies auf Ihr Prjekt zutrifft, wird im Infrmatinsblatt zum jeweiligen Förderungsbereich dargestellt. 3 Ksten- und Leistungsnachweise Das Endabrechungsfrmular ist als Basis für eine vllständige Zusammenstellung der Ksten- und Leistungsnachweise beizulegen. Weiters sind alle Rechnungen und Zahlungsbelege zu übermitteln. Versin 07 /2014 Seite 2 vn 8
3 > Rechnungsbelege < Die Rechnungen sind in Kpie vrzulegen. Wurden Rechnungen im Rahmen vn Sammelüberweisungen bezahlt, benötigen wir zur Nachvllziehbarkeit eine Aufgliederung in Einzelbuchungen. > Zahlungsbelege < Der Nachweis über die Bezahlung erflgt entweder durch die Unterschrift der Hausbank bzw. des Steuerberaters auf dem Endabrechnungsfrmular der in Frm vn Kpien der Zahlungsbestätigungen (z.b. Kntauszüge, Telebanking-Ausdrucke). Unternehmensinterne SAP- Ausdrucke werden als Zahlungsbestätigung nicht anerkannt. Betragen die umweltrelevanten Investitinsksten laut Förderungsvertrag mehr als eine Mi. Eur, ist die Unterzeichnung des Endabrechnungsfrmulars durch Steuerberater, Hausbank der Wirtschaftsprüfer verpflichtend. Mit Unterzeichnung bestätigt der Steuerberater, die Hausbank der der Wirtschaftsprüfer, dass die im Endabrechnungsfrmular angeführten Rechnungen tatsächlich bezahlt wurden, ein Haftungsausschluss durch den Unterzeichner ist diesbezüglich nicht möglich. Zahlungsbelege müssen in diesem Fall nicht mehr gesndert vrgelegt werden. Vraussetzungen für die Anerkennung vn Leistungen: Auf den Rechnungen und Zahlungsnachweisen ist der Antragsteller als Rechnungsadressat bzw. als Auftraggeber der Zahlung anzuführen. Ausnahmen gelten für Leasing- der Cntracting- Finanzierungen: hier sind die Leasing-Gesellschaft bzw. der Cntractr Rechnungsadressat. In diesen Fällen ersuchen wir Sie um Vrlage einer Kpie des jeweiligen Vertrages. Auf den Rechnungen ist ein Leistungszeitraum auszuweisen. Bei der Berechnung der Förderung werden Sknti und Rabatte abgezgen, selbst wenn diese nicht in Anspruch genmmen wurden. Rechnungen können nur nett berücksichtigt werden. Sllte sich ein Ksten- bzw. Leistungsnachweis aus verschiedenen Teilrechnungen zusammensetzen, sind diese gesammelt, inklusive Schlussrechnung und Zahlungsbelegen für alle Teilrechnungen zu übermitteln. Offene Zahlungen (z.b. aus Haftrücklässen) sind bei der Endabrechnung nicht förderungsfähig. Bei Rechnungen über Pauschalbeträge ist ein Leistungsverzeichnis beizulegen, um die förderungsfähigen Ksten für die Berechnung identifizieren zu können (gilt auch bei Generalunternehmer- Rechnungen). Sämtliche Prjektksten, die in der Endabrechnung angeführt werden und aktivierungspflichtig sind, müssen unter Berücksichtigung des UGB in vller Höhe aktiviert werden, um förderungsfähig zu sein. > EIGENLEISTUNGEN < Detaillierte Infrmatinen über förderungsfähige Eigenleistungen wie Persnalksten, etc. finden Sie im Anhang dieses Infrmatinsblattes. Sind bei der Prjektumsetzung Eigenleistungen angefallen, müssen diese detailliert durch genaue Zeitaufzeichnungen, Stundensatzkalkulatinen und eine entsprechende Aktivierungsbestätigung nachgewiesen werden. Eigenleistungen müssen jedenfalls aktiviert werden, um förderungsfähig zu sein. Die Aktivierung hat unter Berücksichtigung des 6 Abs. 1 EStG und des 6 Zi 2a EStG zu erflgen. Ist der Antragsteller kein bilanzierendes Unternehmen, können Eigenleistungen nicht gefördert werden. Bar bezahlte Rechnungen können bis zu Eur pr Lieferant (Rechnungssteller) anerkannt werden. Bei EU-kfinanzierten Prjekten können andere Grenzen gelten. Unterliegt der Antragsteller dem Bundesvergabegesetz, s ist im Zuge der Endabrechnung nachzuweisen, dass die Leistungen durch eine öffentliche Ausschreibung vergeben wurden (z.b. durch Vrlage des Bieterverfahrens). Kstenerhöhungen sind nicht förderungsfähig und können daher nicht anerkannt werden. Versin 07/2014 Seite 3 vn 8
4 4 Snstige Nachweise In Ihrem Förderungsvertrag sind unter Punkt 3 Auszahlungsbedingungen eventuell weitere Nachweise, wie beispielsweise Gutachten, technische Datenblätter der Bescheide angeführt. Eine Auszahlung der Förderung ist erst möglich, wenn alle Vertragsbedingungen erfüllt und alle nötigen Dkumente vrgelegt wurden. 4.1 Leasing- der Cntracting Sllte Ihr Prjekt Leasing- der Cntracting-finanziert sein, ist eine Kpie des unterfertigten Leasing- bzw. Cntracting-Vertrages beizulegen. Die Förderung kann maximal im Ausmaß der bis zum Zeitpunkt der Abrechnung nachgewiesenen Zahlungen an das Leasing-/Cntracting-Unternehmen erflgen. Teilauszahlungen sind nicht möglich. 4.2 Nach-Prjektphase Im Förderungsvertrag sind Bedingungen festgelegt, die vm Förderungsempfänger auch nach der Förderungsauszahlung zu beachten sind: Die Vertragslaufzeit beträgt zehn Jahre. Alle Unterlagen sind über die gesamte Vertragslaufzeit aufzubewahren. Der Umwelteffekt ist für die gesamte Vertragslaufzeit sicherzustellen. Prjektänderungen, wie z.b. Verkauf der Außerbetriebnahme vn geförderten Anlagen der Anlagenteilen, Unternehmensänderungen etc. sind unverzüglich der Förderungsstelle mitzuteilen. Gegebenenfalls sind laut den Technischen Auflagen des Förderungsvertrages Aufzeichnungen zu führen, die bei Auffrderung durch die KPC vrzulegen sind. Die KPC stellt für die Aufzeichnungen Frmulare zur Verfügung, eine Übersicht dieser Frmulare finden Sie unter Den Link zum Frmular für Ihr Prjekt finden Sie auch in Ihrem Förderungsvertrag unter Technische Auflagen. Die KPC als Abwicklungsstelle behält sich vr, stichprbenartige Vr-Ort-Kntrllen durchzuführen. Auflagen und Bedingungen, insbesndere slche, die die Erreichung des Förderungszweckes sichern sllen, müssen eingehalten werden. 4.3 Publizitätsvrschriften Zur Einhaltung der Publizitätsvrschriften ist seitens des Förderungswerbers am geförderten Fahrzeug, an der geförderten Anlage bzw. an snstigen geförderten Maßnahmen darauf hinzuweisen, dass diese vm Bundesministerium für Land- und Frstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Rahmen vn klimaaktiv mbil aus Mitteln des klimaaktiv mbil Förderungsprgramms bzw. aus Mitteln des Klima- und Energiefnds gefördert wrden sind. Für die Kennzeichnung vn Fahrzeugen werden seitens der Abwicklungsstelle entsprechende Aufkleber übermittelt, die an prminenter Stelle anzubringen sind. Auf Wunsch wird eine Druckvrlage für das entsprechende Lg auch seitens der Abwicklungsstelle übermittelt. Bei geförderten Infrastrukturmaßnahmen ist mit einer geeigneten Hinweistafel auf die Förderung des Bundesministeriums für Land- und Frstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Rahmen vn klimaaktiv mbil aus Mitteln des klimaaktiv mbil Förderungsprgramms bzw. aus Mitteln des Klima- und Energiefnds hinzuweisen. Darüber hinaus sind flgende Vrgaben zu beachten: Lg: im Rahmen des Prgramms geförderte Maßnahmen sind gut sichtbar mit dem entsprechenden Lg zu kennzeichnen wie beispielsweise: Fahrzeuge (z.b. Lkw, Pkw, Busse, Fahrräder, etc.), Infrastrukturmaßnahmen (z.b. Radwege, Radterminals etc.), Bewerbungsmaßnahmen Drucksrten (z.b. Flder, Kartenmaterial, Fahrpläne, etc.), Versin 07/2014 Seite 4 vn 8
5 prjektbezgene Präsentatinen (z.b. Film- und Fernsehspts, PC, DVD, CD, etc.), Presseaussendungen, Hmepages, Preiseinreichungen bei Wettbewerben und Auszeichnungen Begleittext: Auf sämtlichen Drucksrten (z.b. Flder, Kartenmaterial, etc.), prjektbezgenen Präsentatinen (z.b. Film- und Fernsehspts, PC, DVD, CD, etc.), Presseaussendungen, Hmepages, Preiseinreichungen bei Wettbewerben und Auszeichnungen, etc. ist zusätzlich zum Lg ein Begleittext anzuführen (siehe Tabelle). klimaaktiv mbil Förderungsprgramm klimaaktiv mbil Förderungsprgramm und Klima- und Energiefnds Aufkleber Elektrfahrrad, E- Ladestatinen Aufkleber einspurige Fahrzeuge, Elektr-Leichtfahrzeuge, mehrspurige, leichte Elektrfahrzeuge Aufkleber mehrspurige Fahrzeuge, LKW und Snderfahrzeuge 142 x 57 mm 142 x 57 mm 208 x 73 mm 208 x 73 mm 400 x 150 mm 400 x 150 mm Infrastrukturmaßnahmen (Mbilitätszentralen, Radwege, Radverkehrsanlagen, Radabstellanlagen, etc.) Sämtliche Drucksrten wie z.b. Bewerbungsmaßnahmen, Präsentatinen, Hmepages,.. Begleittext Lg integriert in Infrmatinstafel, die vm Antragsteller gestaltet ist Lg und Begleittext Dieses Prjekt wird vm Bundesministerium für Land- und Frstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Rahmen vn klimaaktiv mbil aus Mitteln des klimaaktiv mbil Förderungsprgrammes als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr gefördert. Lg integriert in Infrmatinstafel, die vm Antragsteller gestaltet ist Lg und Begleittext Dieses Prjekt wird vm Bundesministerium für Land- und Frstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Rahmen vn klimaaktiv mbil aus Mitteln des Klimaund Energiefnds als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr gefördert. Kntakt Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der KPC gerne beratend zur Seite: Kmmunalkredit Public Cnsulting GmbH Türkenstraße Wien Tel.: +43 (0) 1/ Fax: DW umwelt@kmmunalkredit.at Versin 07/2014 Seite 5 vn 8
6 5 Anhang - besndere Vrschriften zur Abrechnung vn Eigenleistungen Eigenleistungen sind Arbeits- der Sachleistungen, die der Förderungsnehmer selbst erbringt. Vraussetzungen zur Förderung vn Eigenleistungen sind: Die Erbringung der Leistung als Eigenleistung ist zweckmäßig Die Leistungen werden vn befugten bzw. befähigten Persnen durchgeführt die Ksten sind angemessen und marktüblich die Eigenleistungen werden aktiviert Eigenleistungen müssen jedenfalls aktiviert werden, um förderungsfähig zu sein. Die Aktivierung hat unter Berücksichtigung des 6 Abs. 1 EStG und des 6 Zi 2a EStG zu erflgen. Ist der Antragsteller kein bilanzierendes Unternehmen, können Eigenleistungen nicht gefördert werden. Persnalksten Förderungsfähig sind direkte Persnalksten (Lhn-, Gehaltsksten) zuzüglich prjektspezifischer Gemeinksten ( Overhead ). Die nachflgenden Regeln gelten swhl für Unternehmensangehörige (Angestellte, Arbeiter/innen) des Eigenleistungserbringers als auch für externe Mitarbeiter/innen (z.b. freie Dienstverträge, Leiharbeiter/innen). Bitte beachten Sie, dass Persnalksten öffentlicher Bediensteter nicht gefördert werden können. Persnalksten vn branchennahen Betrieben Als branchennahe Betriebe werden jene Betriebe bezeichnet, deren ursprüngliches Leistungsgebiet dem beantragten Förderungsprjekt entspricht (z.b. Baufirma saniert das eigene Bürgebäude). Persnalksten sind auf Basis der Bruttgehälter und löhne swie der darauf bezgenen Abgaben (direkte Gehaltsnebenksten) für jene Mitarbeiter/innen anzusetzen, die tatsächlich für das geförderte Vrhaben eingesetzt werden. Snstige Zahlungen der geldwerte Leistungen für Persnal können nur dann gefördert werden, wenn sie gesetzlich, kllektivvertraglich der in einer Betriebsvereinbarung generell und rechtsverbindlich vrgesehen sind. Nicht förderungsfähig sind demnach z.b. freiwillige Prämien, Dienstwägen, individuelle Gratifikatinen. Alle Mitarbeiter/innen haben Zeitaufzeichnungen (stundenweise auf Tagesbasis) zu führen. Die Zeitaufzeichnungen haben eine aussagekräftige, dem geförderten Vrhaben zugerdnete Beschreibung der geförderten Tätigkeiten zu enthalten. Diese müssen zumindest flgende Angaben enthalten: Name, Qualifikatin, Lhn-, Gehaltsgruppe, Datum, Stundenanzahl, Stundensatz swie Beschreibung der Leistung im Hinblick auf den Zusammenhang mit dem Förderungsgegenstand. Das Gesamtvlumen der Arbeitszeit muss glaubhaft sein und bedarf vr allem dann einer plausiblen Begründung, wenn es deutlich über der Nrmalarbeitszeit liegt. Mitarbeiter/innen, die ausschließlich (100 %) im geförderten Vrhaben arbeiten, können mit vllen Bruttgehältern bzw. löhnen abgerechnet werden. Der Stundensatz für jede/n einzelne/n Mitarbeiter/in errechnet sich durch Teilung der gesamten jeweiligen Persnalksten (Gehalt inkl. direkter Gehaltsnebenksten) durch die gesamte Arbeitszeit inkl. Überstunden (Stundenteiler), d.h. allfällige Überstundenentgelte dürfen einem Vrhaben nur aliqut und nicht zur Gänze der überprprtinal zugerechnet werden. Stundensatz = Bruttmnatslhn(-gehalt) x 12 + Lhn-/Gehaltsnebenksten Jahres-Leistungsarbeitsstunden Als Gehalts-/Lhnnebenksten gelten (gesetzliche) Snderzahlungen swie Dienstgeberbeiträge zur Szialversicherung. Als Stundenteiler kann vereinfacht bei Vllzeitbeschäftigung (40 Std./Wche) ein pauschaler Jahreswert vn Stunden angesetzt werden. Bei Überstundenleistungen im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen ist der Stundenteiler im Ausmaß der Höhe der geleisteten Überstunden zu Versin 07 /2014 Anhang Seite 6 vn 8
7 erhöhen. Bei Prjektmitarbeiter/innen mit geringerem Stundenausmaß ist der Stundenteiler analg zum Ausmaß der Beschäftigung zu reduzieren (z.b. bei 38,5 Wchenstunden Stunden). Wird die gleiche Leistung vn einer grßen Anzahl vn Persnen gleicher Qualifikatin erbracht (z.b. Schichtbetrieb), s kann nach Zustimmung der KPC je Qualifikatinsstufe des eingesetzten Persnals ein Stundensatz aus den durchschnittlichen Gehaltsksten der Persnen dieser Qualifikatinsstufe gebildet werden. Snderbestimmung gemäß Förderungsrichtlinie 2 Abs. 4 und Abs. 5: Persnalksten und Reiseksten dürfen bei einer Förderung, wenn die Gesamtausgaben für die Leistung überwiegend aus Bundesmitteln getragen werden, nur bis zu jener Höhe als förderbare Ksten anerkannt werden, die dem Gehaltsschema des Bundes und der Reisegebührenvrschrift 1955, BGBl. Nr. 133 in der jeweils geltenden Fassung für vergleichbare Bundesbedienstete entspricht. Persnalksten vn branchenfremden (der branchenfernen) Betrieben Als branchenfremde Betriebe werden jene Betriebe bezeichnet, deren ursprüngliches Leistungsgebiet nicht dem beantragten Förderungsprjekt entspricht (z.b. Htelbetrieb wird durch Mitarbeiter saniert). Hier kann nur der im KOLLEKTIVVERTRAG FÜR BAUINDUSTRIE UND BAUGEWERBE angeführte Stundensatz für Bauhilfsarbeiter beantragt werden. Alle Mitarbeiter/innen haben Zeitaufzeichnungen zu führen. Die Zeitaufzeichnungen haben eine aussagekräftige, dem geförderten Vrhaben zugerdnete Beschreibung der geförderten Tätigkeiten zu enthalten. Diese müssen zumindest flgende Angaben enthalten: Name, Datum, Stundenanzahl, swie Beschreibung der Leistung im Hinblick auf den Zusammenhang mit dem Förderungsgegenstand. Das Gesamtvlumen der Arbeitszeit muss glaubhaft sein und bedarf vr allem dann einer plausiblen Begründung, wenn es deutlich über der Nrmalarbeitszeit liegt. Gemeinksten Gemeinksten, die unmittelbar zur Erbringung geförderten Persnalleistungen erfrderlich sind, können als Zuschlagssatz zu den direkten Persnalksten (Stundensätzen) geltend gemacht werden. Die Gemeinkstensätze können generell pauschal mit flgendem maximalem Ausmaß anerkannt werden: Immaterielle Leistungen bzw. Ingenieurleistungen (z.b. Planung, Bauaufsicht, Prjektmanagement) 20 % Snstige Leistungen 10 % Diese Gemeinksten (z.b. für Miete, Strm, Reinigung, Bürmaterial, Sekretariatspersnal) dürfen keine Ksten der Zuschläge enthalten, die bereits als Einzelksten angesetzt wurden der gemäß den Förderungsbestimmungen vn einer Förderung grundsätzlich ausgeschlssen sind. Nicht förderungsfähige Zuschläge der Gemeinksten sind jedenfalls: Frderungsausfälle, Rechtsanwaltsksten, Schadensfälle Kursdifferenzen, Buchwerte abgegangener Anlagen peridenfremde Aufwendungen Finanzierungsksten, Zinsen kalkulatrische Ksten wie z. B. kalkulatrische Wagnisse, kalkulatrische Abschreibungen kalkulatrische Zinsen, etc. Rücklagen und Rückstellungen Ksten für den Erwerb vn Liegenschaften und unbeweglichem Vermögen Repräsentatinsausgaben. Bewirtungsksten: PR-Ksten, Werbe- und Marketingksten, etc. Vertriebsksten (meist auch Fuhrparkksten) Versin 07/2014 Anhang Seite 7 vn 8
8 Gegebenenfalls ist ein geringerer Gemeinkstenzuschlag zur Förderung anzusetzen. Die KPC behält sich vr, allenfalls eine nachvllziehbare und transparente Kalkulatin des Gemeinkstenzuschlagsatzes zu verlangen. Geräteksten Förderungsfähig sind Abschreibung, Verzinsung, Reparatur swie Betriebsmittel als direkte Geräteksten. Die Kstensätze für Abschreibung, Verzinsung und Reparatur sind gemäß den ÖKL-Richtwerten für Maschinenselbstksten des Österreichischen Kuratriums für Landtechnik und Landentwicklung anzusetzen. Alternativ dazu können die Ksten gemäß der jeweils aktuellen Österreichische Baugeräteliste in Ansatz gebracht werden. Der Gerätestundensatz wird aus der Summe der Abschreibung plus Verzinsung plus Reparaturksten plus Betriebsmittel pr Jahr geteilt durch die jährlichen Betriebsstunden ermittelt. Als Betriebsmittel gelten Treib- und Schmierstffe, elektrische Energie swie snstige für den Antrieb des Gerätes erfrderliche Stffe der Energiefrmen. Der Nachweis des förderungsfähigen Aufwandes erflgt durch Vrlage nachvllziehbarer detaillierter Aufzeichnungen. Diese müssen zumindest flgende Angaben enthalten: Gerätebezeichnung und typ, Datum, Stundenanzahl, Stundensatz swie Beschreibung der Leistung im Hinblick auf den Zusammenhang mit dem Förderungsgegenstand. Bedienungsksten (Persnal) sind in den Geräteksten nicht enthalten, diese werden im Rahmen der Persnalksten (Pkt. a) abgehandelt. Snstige Zuschläge und Gemeinksten sind im Rahmen der Geräteksten nicht förderungsfähig. Materialentnahme aus eigenem Bestand ( Lagerentnahme ) Vraussetzung für die Förderungsfähigkeit vn Ksten durch Material aus eigenem Bestand ist die Auflistung der Materialien unter Angabe vn Entnahmedatum, Entnahmegegenstand swie Einkaufspreis nett. Zuschläge sind im Rahmen der Materialentnahme nicht förderungsfähig. Die KPC behält sich vr, die Vrlage vn Einkaufsrechnungen zu einzelnen Psitinen zu verlangen. Versin 07/2014 Anhang Seite 8 vn 8
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