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1 plattform ja zur komplementärmedizin - österreich Pressespiegel 21. Juni bis 06. Juli 2005 Medium Datum Titel Presse-Agentur APA Unterschriften für die Misteltherapie APA/OTS Hauptverband: Erstattungskodex macht keinen Unterschied zwischen Schul- und Komplementärmedizin APA Hauptverband: Antragsverfahren für Mistelpräparate läuft Tageszeitungen Kurier (Wien) Pflanzliche Heilmittel: Zwei Drittel der Krebspatienten brauchen sie Kurier (N.Ö.) Streit um pflanzliche Heilmittel Kurier (Bgld.) Alternative Arzneien für Krebskranke Salzburger Nachrichten Salzburger Nachrichten Salzburger Nachrichten Homöopathie: Kritik an möglichen Einsparungen Disput um Einsparungen Homöopathie: Kritik an Einsparungen Die Presse Zwei-Klassen-Medizin: Streit um Hin auswurf der Misteltherapie Fachpresse Ärztewoche Nr. 26, Co Med Nr. 6/2005 Komplementärmedizin soll für alle leistbar sein Editorial TV ZIB Beitrag, ca. 2 Min. Einige Beiträge sind noch nicht erschienen (z.b. Österr. Ärztezeitung, Ärztekrone, Medizin populär, Medical Tribune, Ärzte exklusiv).

2 APA APA /13:11 Medizin/Gesundheit/Krankenkassen/Österreich Unterschriften für die Misteltherapie Utl.: Plattform kritisiert Hauptverband wegen Einsparungen bei komplementärmedizinischen Heilmitteln. Wien (APA) - Seit der Einführung des neuen Erstattungskodex mit 1. Jänner dieses Jahres wird Patienten der Zugang zu komplementärmedizinischen Heilmitteln erschwert. Das kritisierten Vertreter der interdisziplinären Plattform "ja zur komplementärmedizin" am Dienstag bei einer Pressekonferenz in Wien. Für eine Behandlungsmethode aus diesem Bereich, die Misteltherapie, hat die Plattform "Zukunft erleben" binnen sieben Wochen mehr als Unterschriften gesammelt, die Dienstagnachmittag Nationalratspräsident Andreas Khol (V) überreicht werden sollen. Die Misteltherapie kommt vor allem Krebspatienten zugute und wurde, wie der Internist Dr. Harald Silber betonte, seit 39 Jahren von den Krankenkassen bezahlt. Für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger habe sie schätzungsweise nur 0,1 Prozent aller Heilmittelkosten ausgemacht, trotzdem werde sie seit Jahresbeginn nicht oder kaum noch finanziert. "Für den Patienten ist es ein Lotteriespiel, es hängt von dem Bundesland ab, in dem er wohnt." Die 'Chefärzte' der Chefärzte haben die Weisung ausgegeben, dass die Misteltherapie nicht zu bewilligen ist - außer im Einzelfall." Der Internist sieht darin ein Schlupfloch, das keine Rechtssicherheit bringt. Der Allgemeinmediziner Dr. Christian Plaue, der in seiner Wiener Praxis 70 Prozent Krebspatienten betreut, beklagte, dass es keine allgemeinen Erstattungsrichtlinien gebe. "Was bezahlt wird, hängt vom jeweiligen Chefarzt und von der Krankenkasse ab. Die Misteltherapie wird teilweise noch übernommen, die Enzymtherapie so gut wie nicht mehr, Selen und Homöopathika nicht mehr." Dabei sei es bei 95 Prozent seiner Krebspatienten möglich, die Lebensqualität durch komplementärmedizinische Maßnahmen zu verbessern. Der Wiener Gerichtsmediziner Univ.-Prof. Christian Reiter wies als Präsident des Dachverbands der österreichischen Ärzte für Ganzheitsmedizin darauf hin, dass durch die Haltung des Hauptverbands eine Zwei-Klassen-Gesellschaft geschaffen werde: "Die, die es sich's leisten können, und die, die verzichten werden müssen." Der ehemaligen Wiener Gesundheitsstadtrat Univ.-Prof. Dr. Alois Stacher, Gründer der Akademie für Ganzheitsmedizin: "Vor 40 Jahren war man gegen die Misteltherapie, weil man überzeugt war, dass Zytostatika besser seien. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass sie - intelligent eingesetzt - als Zusatztherapie zur oder nach der Chemotherapie oder in der Rehabilitationsphase ihre Wirkung hat." (S E R V I C E - Internet: (Schluss) km/wm

3 APA/OTS-Aussendung des Hauptverbandes (bezahlt) APA350 5 CI 0342 II 21.Jun 05 Gesundheit/Heilmittel/Hauptverband Hauptverband: Erstattungskodex macht keinen Unterschied zwischen Schul- und Komplementärmedizin Utl.: Antragsverfahren zur Aufnahme von Mistelpräparaten läuft. Wien (OTS) - "Komplementärmedizinsche Heilmittel wurden nicht aus dem neuen ab Anfang 2005 geltenden Erstattungskodex gestrichen, sondern konnten mangels fehlender Antragstellung in diesen gar nicht aufgenommen werden": Mit dieser Klarstellung reagiert der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger auf die heute seitens der Plattform "ja zur komplementärmedizin" anlässlich einer Pressekonferenz erhobenen Vorwürfe, wonach komplementärmedizinsche Heilmittel wie Mistelpräparate zur Krebsbehandlung oder Homöopathika seit 1. Jänner 2005 gänzlich aus dem Erstattungskodex gestrichen worden seien. Univ.Prof. Dr. Klaus Klaushofer, beratender Arzt des Hauptverbandes: "Wird seitens eines vertriebsberechtigten Unternehmens ein entsprechender Antrag gestellt, dann wird dieser jedenfalls entsprechend den Vorgaben der Verfahrensordnung zur Herausgabe des Erstattungskodex evaluiert. Und diese Verfahrensordnung schreibt vor, dass in den Erstattungskodex jene für Österreich zugelassenen, erstattungsfähigen, und gesichert lieferbaren Arzneispezialitäten aufzunehmen sind, die nach den Erfahrungen im In- und Ausland und nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine therapeutische Wirkung und einen Nutzen für PatientInnen im Sinne der Ziele der Krankenbehandlung annehmen lassen." "Dies bedeutet" so Klaushofer weiter, "dass von vertriebsberechtigten Unternehmen der Nachweis des zu erwartenden Patientennutzens in Form von Studien nach EBM - Kriterien (Evidence Based Medicine) überzeugend erbracht werden muss". Schon allein aus Gleichheitsgründen wird im ASVG auch gefordert, dass bei der Entscheidung über die Aufnahme in den Erstattungskodex für alle Produkte die selben Prüfmaßstäbe anzulegen sind. Ein Verstoß dagegen wäre gesetzwidrig und unfair. Der Hauptverband räumt ein, dass derzeit ein Antragsverfahren zur Aufnahme von Mistelpräparaten in den Erstattungskodex läuft. Diese Präparate werden daher gemäß Verfahrensordnung seit 11. April 2005 im Roten Bereich des Erstattungskodex angeführt (siehe amtliche Verlautbarung Im übrigen machen weder das ASVG noch die Verfahrensordnung für die Herausgabe des Erstattungskodex Unterscheidungen zwischen Schulmedizin und Komplementärmedizin. "Die Lösung liegt daher nicht im öffentlichen Streit über verschiedene medizinische Verfahren, sondern in einem Konsens über die Art und Weise, wie der Nachweis von Wirksamkeit und die ökonomische Rechtfertigung für Kostenerstattung erbracht werden können", so Klaushofer abschliessend. Rückfragehinweis: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Pressestelle Tel.: (++43-1) mailto:dieter.holzweber@hvb.sozvers.at

4 APA APA /15:52 Medizin/Gesundheit/Krankenkassen/Österreich/Reaktionen Hauptverband: Antragsverfahren für Mistelpräparate läuft Utl.: Kein Unterschied zwischen Schul- und Komplementärmedizin im Erstattungskodex Wien (APA) - Komplementärmedizinische Heilmittel wurden nicht aus dem neuen ab Anfang 2005 geltenden Erstattungskodex gestrichen, sondern konnten mangels fehlender Antragstellung in diesen gar nicht aufgenommen werden. Darauf wies der Hauptverband der Sozialversicherungsträger in einer Reaktion auf die Kritik durch die Plattform "ja zur komplementärmedizin" an fehlender Kostenübernahme hin. Ein Antragsverfahren für Mistelpräparate laufe gerade. Univ.-Prof. Dr. Klaus Klaushofer, beratender Arzt des Hauptverbandes, in einer Aussendung am Dienstag: "Wird seitens eines vertriebsberechtigten Unternehmens ein entsprechender Antrag gestellt, dann wird dieser jedenfalls entsprechend den Vorgaben der Verfahrensordnung zur Herausgabe des Erstattungskodex evaluiert." Das bedeute, "dass von vertriebsberechtigten Unternehmen der Nachweis des zu erwartenden Patientennutzens in Form von Studien nach EBM-Kriterien (Evidence Based Medicine) überzeugend erbracht werden muss". Schon allein aus Gleichheitsgründen werde gesetzlich gefordert, dass bei der Entscheidung über die Aufnahme in den Erstattungskodex für alle Produkte die selben Prüfmaßstäbe anzulegen sind. Unterscheidungen zwischen Schul- und Komplementärmedizin würden nicht gemacht. (Schluss) km/gl

5 Montag, 4. Juli 2005 KURIER-ARCHIV "Kurier" vom Ressort: Chronik Seite: 13 Ausgabe: Wi,Abend Pflanzliche Heilmittel: Zwei Drittel der Krebspatienten brauchen sie Der Rat eines anwesenden Arztes: "Wenn die Kasse die Arzneien nicht zahlt, beim Sozialgericht einklagen." Am Dienstag ging die "Plattform Ja zur Komplementärmedizin" - eine Gruppe von Ganzheitsmedizinern (Schul- und Alternativmedizin) an die Öffentlichkeit: Im neuen "Erstattungskodex", dem Verzeichnis der bewilligungspflichtigen Arzneien, finden sich keine komplementärmedizinischen Heilmittel. Diese Mittel auf Pflanzenbasis wenden rund zwei Drittel der Krebspatienten an. Martina Zucker berichtet, wie ihr diese Arzneien helfen: 2002 wurden ihr wegen Krebs Eierstöcke und - leiter entfernt. Danach folgte eine langwierige Chemotherapie. Abseits der Nebenwirkungen wie Müdigkeit und Niedergeschlagenheit war ihr Immunsystem so schwach, dass Chemotherapie- Termine verschoben werden musste. Wegen Infektionsgefahr sollte sie niemanden treffen. Als 2004 Metastasen entdeckt wurden, folgten erneut Operation und Chemo. Diesmal begann sie eine komplementärmedizinische Behandlung: abwehrkräftestärkende Infusionen, Tabletten (Vitamin C, Selen, Betakarotin, Enzyme). "Ich habe die zweite Chemotherapie wesentlich besser vertragen und fühle mich jetzt besser." Bezahlen muss die allein Stehende selbst, scheinen diese Mittel im Kodex doch in der "No-Box" (wird nicht bewilligt) auf. Im Einzelfall ist eine Bewilligung zwar möglich, die hängt aber vom Chefarzt und von der Finanzlage der jeweiligen Kasse ab. Die Mediziner ärgern sich: Machen doch diese Heilmittel unter 0,3 % der gesamten Medikamentenkosten aus. -Gabi Zornig INTERNET Copyrighthinweis: Kurier - Wien, Alle Inhalte dienen der persönlichen Information. Eine Weiterverwendung und Reproduktion über den persönlichen Gebrauch hinaus ist nicht gestattet. Drucken Startseite Newsletter

6 Montag, 4. Juli 2005 KURIER-ARCHIV "Kurier" vom Ressort: Chronik Seite: 13 Ausgabe: Bgld,Morgen Alternative Arzneien für Krebskranke Der Rat eines anwesenden Arztes: "Wenn die Kasse die Arzneien nicht zahlt, beim Sozialgericht einklagen." Am Dienstag ging die "Plattform Ja zur Komplementärmedizin" - eine Gruppe von Ganzheitsmedizinern (Schul- und Alternativmedizin) an die Öffentlichkeit: Im neuen Verzeichnis der bewilligungspflichtigen Arzneien finden sich keine komplementärmedizinischen Heilmittel. Diese Mittel auf Pflanzenbasis wenden rund zwei Drittel der Krebspatienten an. Martina Zucker berichtete, wie ihr diese Arzneien helfen: 2002 wurden ihr wegen Krebs Eierstöcke und - leiter entfernt. Die erste Chemotherapie war mit enormen Schwierigkeiten verbunden. Dann begann sie eine komplementärmedizinische Behandlung: abwehrkräftestärkende Infusionen, Tabletten (Vitamin C, Selen, Betakarotin, Enzyme). "Ich habe die zweite Chemotherapie wesentlich besser vertragen und fühle mich jetzt besser." Bezahlen muss die allein Stehende selbst, Chefärzte bewilligen diese Arzneien nur in Einzelfällen. INTERNET Copyrighthinweis: Kurier - Wien, Alle Inhalte dienen der persönlichen Information. Eine Weiterverwendung und Reproduktion über den persönlichen Gebrauch hinaus ist nicht gestattet. Drucken Startseite Newsletter Über uns Feedback Hilfe kurier.at bzw. KURIER - Wien, 2005

7 Montag, 4. Juli 2005 KURIER-ARCHIV "Kurier" vom Ressort: Chronik Seite: 9 Ausgabe: N.Ö.,Morgen KREBSPATIENTEN Streit um pflanzliche Heilmittel Der Rat eines anwesenden Arztes: "Wenn die Kasse die Arzneien nicht zahlt, beim Sozialgericht einklagen." Am Dienstag ging die "Plattform Ja zur Komplementärmedizin" - eine Gruppe von Ganzheitsmedizinern (Schul- und Alternativmedizin) an die Öffentlichkeit: Im neuen "Erstattungskodex", dem Verzeichnis der bewilligungspflichtigen Arzneien, finden sich keine komplementärmedizinischen Heilmittel. Diese Mittel auf Pflanzenbasis wenden rund zwei Drittel der Krebspatienten an. Martina Zucker berichtet, wie ihr diese Arzneien helfen: 2002 wurden ihr wegen Krebs Eierstöcke und - leiter entfernt. Danach folgte eine langwierige Chemotherapie. Abseits der Nebenwirkungen wie Müdigkeit und Niedergeschlagenheit war ihr Immunsystem so schwach, dass Chemotherapie- Termine verschoben werden musste. Als 2004 Metastasen entdeckt wurden, folgten Operation und Chemo. Diesmal begann sie eine komplementärmedizinische Behandlung: abwehrkräftestärkende Infusionen, Tabletten (Vitamin C, Selen, Betakarotin, Enzyme). "Ich habe die zweite Chemotherapie klar besser vertragen." Bezahlen muss die allein Stehende selbst, scheinen diese Mittel im Kodex doch in der "No-Box" (wird nicht bewilligt) auf. Im Einzelfall ist eine Bewilligung möglich, die hängt vom Chefarzt und von der Finanzlage der Kasse ab. Laut Medizinern machen diese Heilmittel unter 0,3 % der Medikamentenkosten aus. - Gabi Zornig INTERNET Copyrighthinweis: Kurier - Wien, Alle Inhalte dienen der persönlichen Information. Eine Weiterverwendung und Reproduktion über den persönlichen Gebrauch hinaus ist nicht gestattet. Drucken Startseite Newsletter Über uns Feedback Hilfe kurier.at bzw. KURIER - Wien, 2005

8 Kurier / Niederösterreich Auflage: Artikelumfang: mm² Seite: 9 1/3 Thema: Politik Autor: F.Resperger Anfragen für weitere Nutzungsrechte an den Verlag Presseclipping erstellt am für Pharmig zum eigenen Gebrauch nach 42a UrhG. CLIP Mediaservice

9 Kurier / Niederösterreich Auflage: Artikelumfang: mm² Seite: 9 2/3 Thema: Politik Autor: F.Resperger Anfragen für weitere Nutzungsrechte an den Verlag Presseclipping erstellt am für Pharmig zum eigenen Gebrauch nach 42a UrhG. CLIP Mediaservice

10 Kurier / Niederösterreich Auflage: Artikelumfang: mm² Seite: 9 3/3 Thema: Politik Autor: F.Resperger Anfragen für weitere Nutzungsrechte an den Verlag Presseclipping erstellt am für Pharmig zum eigenen Gebrauch nach 42a UrhG. CLIP Mediaservice

11 SALZBURGER NACHRICHTEN (versch. Ausgaben) / Ressort Wissenschaft Homöopathie: Kritik an möglichen Einsparungen... Homöopathie: Kritik an möglichen Einsparungen Wien (SN, APA). Seit der Einführung des neuen Erstattungskodex mit 1. Jänner dieses Jahres werde Patienten der Zugang zu komplementärmedizinischen Heilmitteln erschwert. Das kritisierten Vertreter der Plattform "ja zur komplementärmedizin" am Dienstag in Wien. Beispiel: Die Misteltherapie kommt Krebspatienten zugute und wurde, wie der Internist Harald Silber betont, seit 39 Jahren von den Krankenkassen bezahlt. Sie werden nun kaum noch finanziert. Komplementärmedizinische Heilmittel wurden nicht aus dem neuen ab Anfang 2005 geltenden Erstattungskodex gestrichen, sondern konnten mangels fehlender Antragstellung in diesen gar nicht aufgenommen werden. Darauf wies der Hauptverband der Sozialversicherungsträger dagegen hin. Ein Antragsverfahren für Mistelpräparate laufe. "Salzburger Nachrichten" Nr. 142 vom Seite: 6 Ressort: Wissenschaft Disput um Einsparungen wien (SN, APA). Seit der Einführung des neuen Erstattungskodex mit 1. Jänner dieses Jahres werde Patienten der Zugang zu komplementärmedizinischen Heilmitteln erschwert. Das kritisierten Vertreter der interdisziplinären Plattform "ja zur komplementärmedizin" am Dienstag in Wien. Beispiel: Die Misteltherapie kommt Krebspatienten zugute und wurde, wie der Internist Harald Silber betont, seit 39 Jahren von den Krankenkassen bezahlt. Für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger habe sie schätzungsweise nur 0,1 Prozent aller Heilmittelkosten ausgemacht, trotzdem werde sie seit Jahresbeginn kaum noch finanziert. Komplementärmedizinische Heilmittel wurden nicht aus dem neuen ab Anfang 2005 geltenden Erstattungskodex gestrichen, sondern konnten mangels fehlender Antragstellung in diesen gar nicht aufgenommen werden. Darauf wies der Hauptverband der Sozialversicherungsträger dagegen hin. Ein Antragsverfahren für Mistelpräparate laufe. Die Ganzheitsmediziner sagen, es sei bei 95 Prozent der Krebspatienten möglich, die Lebensqualität durch komplementärmedizinische Maßnahmen zu verbessern. "Salzburger Nachrichten" Nr. 142 vom Seite: 6 Ressort: Wissenschaft

12 SALZBURGER NACHRICHTEN (versch. Ausgaben) / Ressort Wissenschaft Homöopathie: Kritik an Einsparungen Patienten wird seit Jänner der Zugang zu komplementären Mitteln erschwert wien (SN, APA). Seit der Einführung des neuen Erstattungskodex mit 1. Jänner dieses Jahres werde Patienten der Zugang zu komplementärmedizinischen Heilmitteln erschwert. Das kritisierten Vertreter der interdisziplinären Plattform "ja zur komplementärmedizin" am Dienstag in Wien. Beispiel: Die Misteltherapie kommt Krebspatienten zugute und wurde, wie der Internist Harald Silber betont, seit 39 Jahren von den Krankenkassen bezahlt. Für den Hauptverband der Sozialversicherungsträger habe sie schätzungsweise nur 0,1 Prozent aller Heilmittelkosten ausgemacht, trotzdem werde sie seit Jahresbeginn nicht oder kaum noch finanziert. Komplementärmedizinische Heilmittel wurden nicht aus dem neuen ab Anfang 2005 geltenden Erstattungskodex gestrichen, sondern konnten mangels fehlender Antragstellung in diesen gar nicht aufgenommen werden. Darauf wies der Hauptverband der Sozialversicherungsträger in einer Reaktion auf die Kritik hin. Ein Antragsverfahren für Mistelpräparate laufe. Der Allgemeinmediziner Christian Plaue, der in seiner Wiener Praxis 70 Prozent Krebspatienten betreut, beklagte, dass es keine allgemeinen Erstattungsrichtlinien gebe. "Was bezahlt wird, hängt vom jeweiligen Chefarzt und von der Krankenkasse ab. Die Misteltherapie wird teilweise noch übernommen, die Enzymtherapie so gut wie nicht mehr, Selen und Homöopathika nicht mehr." Dabei sei es bei 95 Prozent seiner Krebspatienten möglich, die Lebensqualität durch komplementärmedizinische Maßnahmen zu verbessern. Der Wiener Gerichtsmediziner Christian Reiter warnte als Präsident des Dachverbands der österreichischen Ärzte für Ganzheitsmedizin vor einer Zwei-Klassen-Gesellschaft. "Salzburger Nachrichten" Nr. 142 vom Seite: 6 Ressort: Wissenschaft

13 diepresse.com zurück drucken Tech&Science / Gesundheit Zwei-Klassen-Medizin: Streit um "Hinauswurf" der Misteltherapie VON CLAUDIA RICHTER Komplementärmedizinische Medikamente werden von den Kassen nicht mehr bezahlt. "Das ist total unfair, schwer kranke Menschen mit kleineren Einkommen können sich die wertvollen Medikamente jetzt einfach nicht mehr leisten", kritisiert die Neurologin Dr. Bettina Reiter, Geschäftsführerin der Akademie für Ganzheitsmedizin (Gamed). Die Ärztin spielt auf den neuen Erstattungskodex (früher Heilmittelverzeichnis) des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger an. Auf Grund dieses Kodex, seit Jänner 2005 gültig, wurden viele komplementärmedizinische Arzneimittel aus dem Leistungsangebot der Krankenkassen gestrichen und werden nur noch in seltenen Einzelfällen bewilligt. Krebskranke, so Reiter, denen beispielsweise eine Mistel- und/ oder Selen-Therapie erwiesenermaßen wesentliche Erleichterung bringe, werden quasi im Regen stehen gelassen. Daher gründeten Gamed und Vertreter des Dachverbandes der österreichischen Ärzte für Ganzheitsmedizin die Plattform "Ja zur Komplementärmedizin" und fordern unter anderem die Aufnahme komplementärmedizinischer Arzneimittel, für die hinreichende Belege über Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit erbracht werden können, in den Erstattungskodex. "Dafür müssen aber zunächst entsprechende Anträge gestellt werden", betont Univ.-Prof. Dr. Klaus Klaushofer, beratender Arzt des Hauptverbandes. Bis jetzt wurde nur für ein einziges Mistel- Präparat um Aufnahme in den Kodex eingereicht, die Entscheidung sei da noch nicht gefallen. Außerdem, so Mag. Beate Hartinger, Geschäftsführerin im Hauptverband, müssten auch für komplementärmedizinische Medikamente Wirksamkeitsstudien nach den Regeln der Evidence Based Medicine vorgewiesen werden. Und daran mangelt es laut Hauptverband vielfach. "Wenn jahrzehntelang gut eingeführte Therapien, wie die Misteltherapie, deren Nutzen und Wirksamkeit vielfach erwiesen ist, aus dem bisherigen System gedrängt werden, ist dies ein weiterer Schritt in Richtung Zwei-Klassen-Medizin", stuft Univ.-Prof. Dr. Christian Reiter, Präsident des Dachverbandes der Ärzte für Ganzheitsmedizin, diesen Vorwurf als unberechtigt ein. "Es besteht der Verdacht, dass es für diese und ähnliche Medikamentengruppen zu wenig Wirksamkeitsnachweise gibt", sagt Klaushofer. "Wir streben einen Paradigmenwechsel an, und zwar in Richtung Qualität." "Aber die Misteltherapie ist eines der am besten dokumentierten komplementärmedizinischen Verfahren, das von zwei Drittel aller Krebspatienten mit Erfolg in Anspruch genommen wird", erwidert Internist Dr. Harald Siber. www. ja-zur-komplementaermedizin.at diepresse.com Wien

14 DOCTOR'S GATE Gesundheitspolitik zurück Komplementärmedizin soll für alle leistbar sein Weitere Beiträge zum Thema Gesundheitspolitik Neu gegründete interdisziplinäre Plattform fordert die Bezahlung von Mistel und Co. durch die Krankenkassen Eine engagierte Initiative will Politik und Hauptverband von der Sinnhaftigkeit komplementärmedizinischer Therapien überzeugen. Seit dem gilt in Österreich ein neuer Erstattungskodex. Komplementärmedizinische Heilmittel, die vor allem in der begleitenden Therapie von chronisch Kranken und Krebspatienten erfolgreich angewendet werden, wanderten in die No-Box und wurden somit gänzlich aus dem Leistungsangebot der Krankenkassen gestrichen. Der Hauptverband erschwerte damit für betroffene Patienten den Zugang zu diesen Arzneien wesentlich. So sieht es jedenfalls die Sprecherin der von Ärzten und Patienten rund um den Dachverband der österreichischen Ärzte für Ganzheitsmedizin und der Gamed am 20. Juni 2005 in Wien gegründeten Plattform Ja zur Komplementärmedizin Österreich ( Die Teilorganisation zukunfterleben ( setzt sich für die Bezahlung der Misteltherapie durch die Krankenkasse ein und hat dafür über Unterschriften gesammelt. Diese wurden am 20. Juni 2005 an Nationalratspräsident Dr. Andreas Khol übergeben. Hauptverband wehrt sich gegen die Vorwürfe Komplementärmedizinische Heilmittel wurden nicht aus dem neuen ab Anfang 2005 geltenden Erstattungskodex gestrichen, sondern konnten mangels fehlender Antragstellung in diesen gar nicht aufgenommen werden, erklärt der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger auf die seitens der Plattform ja zur Komplementärmedizin erhobenen Vorwürfe. Prof. Dr. Klaus Klaushofer, beratender Arzt des Hauptverbandes: Wird seitens eines vertriebsberechtigten Unternehmens ein entsprechender Antrag gestellt, dann wird dieser jedenfalls entsprechend den Vorgaben der Verfahrensordnung zur Herausgabe des Erstattungskodex evaluiert. Und diese Verfahrensordnung schreibt vor, dass in den Erstattungskodex jene für Österreich zugelassenen, erstattungsfähigen und gesichert lieferbaren Arzneispezialitäten aufzunehmen sind, die nach den Erfahrungen im In- und Ausland und nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eine therapeutische Wirkung und einen Nutzen für PatientInnen im Sinne der Ziele der Krankenbehandlung annehmen lassen. Dies bedeutet, dass von vertriebsberechtigten Unternehmen der Nachweis des zu erwartenden Patientennutzens in Form von Studien nach EBM-Kriterien (Evidence Based Medicine) überzeugend erbracht werden muss. Der Hauptverband räumt ein, dass derzeit ein Antragsverfahren zur Aufnahme von Mistelpräparaten in den Erstattungskodex läuft. Diese Präparate werden daher gemäß Verfahrensordnung seit 11. April 2005 im Roten Bereich des Erstattungskodex angeführt (siehe amtliche Verlautbarung Im Übrigen machen weder das ASVG noch die Verfahrensordnung für die Herausgabe des Erstattungskodex

15 Unterscheidungen zwischen Schulmedizin und Komplementärmedizin. Die Lösung liegt daher nicht im öffentlichen Streit über verschiedene medizinische Verfahren, sondern in einem Konsens über die Art und Weise, wie der Nachweis von Wirksamkeit und die ökonomische Rechtfertigung für Kosten-erstattung erbracht werden können, so Klaushofer abschließend. MSW Ärzte Woche, 19. Jg., Nr. 26, 2005 zurück Copyright 2005: ÄrzteWoche Zeitungsverlagsges.m.b.H., Wien Impressum

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