LEDY. 40 Jahre BVL. Das Mitgliedermagazin des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie e. V. Facelift BVL Neues Erscheinungsbild

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1 LEDY BVL aktuell 01 Ausgabe LEDY Das Mitgliedermagazin des Bundesverbandes Legasthenie und Dyskalkulie e. V. Facelift BVL Neues Erscheinungsbild Seite 10 Aufruf Legasthenie oder Dyskalkulie freundliche Schule oder Hochschule Seite Jahre BVL Internationales Jugendprojekt Seite 53 Die LEDY in neuem Look

2 02 Inhalt LEDY LEDY BVL aktuell 03 Inhaltsverzeichnis BVL-aktuell Update BVL-Kongress Workshop-Programm BVL-Kongress Erfahrungsaustausch Legasthenie und Beruf BVL Facelift Aufruf Legasthenie oder Dyskalkulie freundliche Schule oder Hochschule 2014 Verfassungsrechtliche Anforderungen Legasthenie und Dyskalkulie in der Schule WiB Wegbereiter für individuelle Bildungschancen Profile von Menschen mit Legasthenie im Beruf Wissenschaft Empirische Pilotstudie Aus der Praxis Psychometrische Testverfahren Bücher, Tipps und Arbeitshilfen Buchrezension Die Verschiedenheit der Köpfe Lehrwerk Richtig von Beginn an Liebe Mitglieder, Wir freuen uns, Sie mit der ersten Ausgabe der neu gestalteten LEDY und zum Jubiläumsjahr des BVL zu begrüßen. Das 40-jährige Bestehen nahm der Bundesverband zum Anlass, das Erscheinungsbild des BVL zu überarbeiten. Die LEDY und das BVL-Logo machen den Anfang, bis Mai wird die Homepage folgen. Und auch 2014 starten wir wieder einen Aufruf für die Legasthenie und Dyskalkulie freundliche Schule oder Hochschule und freuen uns auf viele Bewerbungen! Für die Kids bietet 2014 eine besondere Chance zum Netzwerken, mit dem internationalen Jugendprojekt in Würzburg. Die Vorbereitungen zum Kongress schreiten voran und wir hoffen, Sie haben sich bereits angemeldet. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie viel Spaß mit unseren Themen und eine gute Zeit! Ihr BVL-Team BVL-Kids Internationales Jugendprojekt Erlebnisaufsatz Eine kleine Beule Neues aus den Landesverbänden LVL Baden-Württemberg LVL Bayern LVL Berlin LVL Hamburg LVL Hessen LVL Mecklenburg-Vorpommern LVL Niedersachsen LVL Rheinland-Pfalz LVL Sachsen-Anhalt Unsere Themen Facelift BVL Aufruf Legasthenie oder Dyskalkulie freundliche Schule oder Hochschule Internationales Jugendprojekt Veranstaltungen und Termine BVL und LVL Kontaktadressen Ihre Ansprechpartner im BVL Beitrittserklärung Bestellformular Passwort für den Mitgliederbereich der Homepage Laterne gültig bis Strand gültig bis

3 04 BVL aktuell 18. Bundeskongress in Erfurt Workshop-Programm BVL aktuell Bundeskongress Legasthenie und Dyskalkulie vom Mai 2014 im Congress Center Erfurt Workshop-Programm Wir freuen uns, Ihnen an dieser Stelle weitere Inhalte und Aktualisierungen aus unserem Workshop-Programm vorstellen zu dürfen: 09. Mai Uhr Orgelkonzert im Erfurter Dom Kongress-Update 18. BVL-Bundeskongress Legasthenie und Dyskalkulie Neues von den Vorbereitungen auf den Bundeskongress: Der BVL hat die Schauspielerin, Sängerin und Fernsehmoderatorin Isabel Varell (selbst von Legasthenie betroffen) für den Gesellschaftsabend am gewinnen können! Zusätzlich wird am Samstag und am Sonntag am BVL-Stand ein Round Table zum Thema Mit Legasthenie in Ausbildung und Beruf ausgerichtet, in dem es zum Beispiel um Erfahrungen mit Bewerbungen geht. Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des BVL unter dem Menüpunkt Kongress Aktualisierung WS 2 Vernetzung von sprachlichen Verarbeitungsstrategien Edeltraud Koschay Dem Lernenden Hilfestellung zu geben beim Aufbau und bei der Vernetzung von funktionellen Systemen, ist eines der Hauptziele jeglicher Förderintervention im Schriftsprachbereich. Im Workshop wird gezeigt, wie im RoLeR-Trainingsprogramm die Vernetzung von phonologischen und kognitiven Verarbeitungsstrategien auf allen Schriftsprachebenen angelegt ist und umgesetzt wird. Dabei werden praxiswirksame Vorgehensweisen aus dem Basis- und Aufbautraining sowohl in darbietender Form erklärt als auch in praktischen Übungen ausprobiert. Hierzu gehören auch die beiden Schrittmacher-Strategien Silben-Karate und die Visualisierte Pilotsprache, die den Umgang mit der Vokallänge/ Vokalkürze forcieren. Koschay, E.: RoLeR-Trainingsprogramm, erschienen als Silben-Stämme-Stolperstellen. Hefte 3, 5-10 ( ). In Heftreihe: Kompendium zum Abau von Schwierigkeiten beim Lesen und beim Rechtschreiben. Hrsg. S.-M. Behrndt, H. Hoffmann, E. Koschay. Eigenverlag Greifswald / Rostock. Workshop 1 WS 4 Das Marburger Rechtschreibtraining - Ein regelgeleitetes Förderprogramm für rechtschreibschwache Kinder Sarah Kunze Workshop 4 Die Förderung von lese-rechtschreibschwachen Kindern stellt eine große Herausforderung an Therapeuten, Lehrer und Eltern dar. Neueste Erkenntnisse der Forschung zeigen, dass symptomorientierte Förderansätze die größten Erfolge zeigen (Ise et al. 2012). Isabell Varell Das Marburger Rechtschreibtraining gehört zu den symptomorientierten Trainingsprogrammen, das in der Vermittlung der Lerninhalte auf wesentliche lerntherapeutische Erfahrungen aufbaut. Das Training ist im Jahre 2013 in der fünften komplett überarbeiteten Auflage erschienen. Es besteht aus 12 Kapiteln, die aufeinander aufbauen. Jedoch besteht auch die Möglichkeit, dass einzelne Kapitel zu bestimmten Themen (z.b. Ableitungen) aus dem Training genommen und zu anderen Übungsverfahren ergänzt werden. Prinzip des Trainings ist das gemeinsame Erarbeiten der einzelnen Lern- und Übungsbereiche.

4 06 BVL aktuell Workshop-Programm Workshop-Programm BVL aktuell 07 Ziel des Trainings ist die Vermittlung von Lösungsstrategien. Anhand von Entscheidungsbäumen gelangen die Kinder Schritt für Schritt zur richtigen Rechtschreibung. Das Marburger Rechtschreibtraining wurde in vier Studien hinsichtlich seiner Wirksamkeit überprüft. In allen vier Studien konnte die Wirksamkeit gezeigt werden. Das Training eignet sich für den Einsatz in Kleingruppen in der Schule, in der Einzelförderung außerschulisch und im Elterntraining. WS 12 Workshop: Möglichkeit der Förderung von Schülern/-innen mit LRS und/oder ADS am Gymnasium Alexander Geist Seit 1998 ist eine systematische Förderung von Schülern/-innen mit LRS/Legasthenie Bestandteil des Profils des Anne-Frank-Gymnasiums Erding, seit ca auch die von Kindern und Jugendlichen mit einer Aufmerksamkeitsstörung. Workshop 12 Workshop 11 Im Seminar wird das Marburger Rechtschreibtraining vorgestellt und die Anwendung an Beispielen demonstriert. Das Marburger Rechtschreibtraining Gerd Schulte-Körne, Frank Mathwig Ein regelgeleitetes Förderprogramm für rechtschreibschwache Kinder 5., vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage 2013 (5. Aufl.). 388 S., 21 x 29,7 cm Im Ringordner: ISBN , 94,50 Ise, E., Engel, R. R. & Schulte-Körne, G. (2012). Was hilft bei der Lese-Rechtschreibstörung? Kindheit und Entwicklung, 21, WS 11 Fördermöglichkeiten bei Dyskalkulie Jens Holger Lorenz Spezifische Probleme der Dyskalkulie und Möglichkeiten der Förderung In dem Workshop werden verschiedene Programme vorgestellt und von den TeilnehmerInnen diskutiert, welche auf die Förderung der Verursachungsfaktoren abzielen, die eine Dyskalkulie hervorrufen können. Anhand von Fallbeispielen (Video-Aufnahmen) werden typische Fehler von Kindern, die an einer Rechenschwäche leiden, dargelegt. Insbesondere werden auch Diagnoseverfahren (Tests, Beobachtungsverfahren, diagnostische Aufgaben) mit den TeilnehmerInnen besprochen. Themen des Workshops sind: Schüler mit LRS leiden in der Sekundarstufe sehr oft unter einer Reihe von speziellen Lernproblemen. Ein bloßer Nachteilsausgleich reicht in der Regel nicht aus, hier müssen zusätzliche Fördermaßnahmen bzw. Interventionen und Beratungen stattfinden (Hilfen für Deutsch, Englisch, bei Schriftproblemen usw.). Dabei wird auch auf die Frage der Wahl einer zweiten Fremdsprache eingegangen, die für Schüler mit LRS nicht einfach zu beantworten ist. Die unmittelbare Förderung der rechtschreibschwachen Schüler erfolgt mit Hilfe des vom Referenten entwickelten und evaluierten Erdinger Rechtschreibtrainings. Das auf 1,5 bis 2 Jahre angelegte Training kann im angeleiteten Eltern-Kind-Verfahren zu Hause, aber auch und inzwischen vor allem im Rahmen von speziellen Kursen im Kleingruppenformat durchgeführt werden. Es wird in seiner neuesten Fassung vorgestellt (Konzept, Material, Evaluation, Unterschiede zwischen Eltern-Kind-Fassung und 2012 neu entwickelter Kursversion). Außerdem geht es um das in Entwicklung befindliche Material für den Rechtschreibunterricht in der Unterstufe von Gymnasien, das sich bewusst an lern- und gedächtnispsychologischen Erkenntnissen und Befunden aus der Legasthenieforschung orientiert und die Schwächen des heute vielerorts üblichen Rechtschreibunterrichts vermeiden will. Ergänzend zu dem Vortrag ADHS am Gymnasium werden spezielle Fördermaßnahmen für Betroffene genauer vorgestellt und diskutiert. Es wäre wünschenswert, wenn die TeilnehmerInnen Fallbeispiele aus ihrer Schulpraxis mitbringen (Schülerdokumente, typische oder unerklärbare Fehler und Fehlstrategien), die im Plenum analysiert werden. Besonderes Gewicht wird auf die Behandlung von Sachaufgaben gelegt, deren Schwierigkeiten sich aus der geforderten, für Kinder häufig nicht leistbaren kognitiven Transferleistung zwischen verschiedenen Repräsentationsformen besteht.

5 08 BVL aktuell Workshop-Programm Erfahrungsaustausch BVL aktuell 09 Workshop 13 WS 13 Workshop Sprachdiagnostik Steffi Sachse Sprachliche Fähigkeiten spielen eine große Rolle für die gesamte Entwicklung eines Kindes. Von besonderer Bedeutung sind sie für die schulische Entwicklung. Bestehen vor oder zu Schulbeginn Auffälligkeiten im sprachlichen Bereich, v. a. im Sinne von Sprachentwicklungsstörungen, besteht ein hohes Risiko für die Entwicklung von Lese-Rechtschreibproblemen oder -störungen. Im Workshop wird ausgehend von allgemeinen Betrachtungen von Sprachentwicklung und Sprachentwicklungsauffälligkeiten sowie einer darauf abzielenden Diagnostik darauf eingegangen, wie sprachliche Fähigkeiten erfasst und sprachliche Auffälligkeiten diagnostiziert werden können. Inhalte Überblick über Sprachentwicklung bis zum Ende des Grundschulalters Erfahrungsaustausch Mit Legasthenie in die Ausbildung / den Beruf starten?!?! Welche Erfahrungen haben Sie damit gemacht? Jeder Legastheniker blickt sicherlich mit Stolz auf seinen Schulabschluss zurück. Die in der Schule erlebten Niederlagen und die zusätzliche Mühe, die man gegenüber Schülern ohne Lernbehinderung hatte, machen ihn zu einem Meilenstein, für den man einen harten Weg zurücklegen musste. Doch häufig ist der berufliche Weg danach auch nicht ohne Stolpersteine. Bewerbungen und Bewerbungsgespräche für einen Ausbildungsplatz können sich auf Grund schlechter Noten in Deutsch und Fremdsprachen als sehr schwieriges Terrain herausstellen oder man wird auf Grund der Noten gar nicht erst eingeladen. Auch nach Abschluss eines Studiums ist es oft nicht einfach auf dem Karriereweg voranzuschreiten. Für viele Legastheniker stellt sich die Frage, ob sie ihrem potentiellen zukünftigen Arbeitgeber ihr Handicap offen Preis geben sollten? Überblick über Sprachauffälligkeiten / Sprachstörungen und deren Beziehungen zu Lese-Rechtschreibstörungen Überblick über Diagnostik und psychometrische Diagnostik Über diese Situation wollen wir mehr wissen, um daran etwas zu ändern! Wir, das sind Nicolas Soemer, Markus Wedel, Alex Schmitt und Marian Kramp. Wir engagieren uns alle beim BVL und suchen junge Leute zwischen 20 und 30, die Interesse haben sich mit uns einzusetzen. Einführung in die Diagnostik sprachlicher Leistungen und zur Diagnostik von Sprachentwicklungsstörungen Besonderheiten der Diagnostik mehrsprachiger Kinder Vorstellung / Einarbeitung in ein Verfahren (je nach Teilnehmerzahl und Interessensgebiet der Teilnehmer) Fallvorstellungen / Fallbesprechungen Zunächst aber möchten wir wissen, welche Erfahrungen Sie diesbezüglich gemacht haben. Auf dem BVL-Kongress in Erfurt wird es einen Round Table geben. Durch Ihre Erzählungen erhoffen wir uns zu erfahren, in welchem Umfang Legastheniker schlechtere Ausbildungs- und Jobchancen haben und welches Bild Personaler von Legasthenikern haben. Je mehr wir wissen umso zielgerichteter können wir im Anschluss vorgehen. Vor allem erhoffen wir uns so zu erfahren, welche Berufsgruppen in welchem Ausmaß betroffen sind. Sollten Sie diesbezügliche Erfahrungen gemacht haben, aber nicht beim BVL- Kongress anwesend sein, bitten wir Sie uns Ihre Geschichte per zukommen zulassen. Ansonsten würden wir uns freuen, Sie beim BLV-Kongress am Samstag und Sonntag begrüßen zu dürfen. Der Round Table findet am BVL-Stand in Halle 2 am 10. Mai 2014 ab Uhr statt. Bei weiterem Gesprächsbedarf kann auch noch der Sonntag genutzt werden. Die Entscheidung fällt die Gruppe vor Ort.

6 10 BVL aktuell In eigener Sache Facelift Neuer Aufruf 2014 BVL aktuell 11 Wettbewerb: In eigener Sache Facelift Pünktlich zum 40-jährigen Bestehen des BVL wird der Internetauftritt, das Logo und das Erscheinungsbild der LEDY überarbeitet. In dieser Ausgabe ist der neue Look bereits umgesetzt, bis zum Kongressbeginn im Mai 2014 geht auch die neue Homepage online. Im Jubiläumsjahr sind noch weitere Aktionen geplant, wir halten Sie auf dem Laufenden! In der nächsten LEDY berichten wir auch über 40 Jahre BVL. Neuer Aufruf 2014 Legasthenie und Dyskalkulie freundliche Schule oder Hochschule gesucht Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie (BVL) hat am 1. November 2013 der Nordseeschule Sankt Peter den 1. Platz beim Wettbewerb Legasthenie oder Dyskalkulie freundliche Schule verliehen. Auch in diesem Jahr möchten wir den Preis erneut ausschreiben und bitten daher alle Beteiligten, d. h. die Schulen und Hochschulen, aber auch Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten oder auch Eltern, uns Schulen oder Hochschulen zu benennen, die sich in einer besonderen Form um die Belange von Menschen mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie kümmern. Gerne möchten wir jeweils eine Schule und eine Hochschule mit je 1.000, Euro prämieren. Dieses Preisgeld soll dafür genutzt werden, um z. B. ein Projekt zum Thema Legasthenie / Dyskalkulie zu unterstützen, Fördermaterial oder technische Hilfsmittel anzuschaffen. Einsendeschluss Wir werden in unserer LEDY alle Einsendungen Schritt für Schritt vorstellen, um so allen direkt und indirekt Betroffenen, verschiedene Positivbeispiele aufzuzeigen, die dann eventuell auch an der eigenen Schule oder Hochschule übernommen werden können. Wir möchten dabei unterstützen, dass diese engagierten Schulen und Hochschulen über den BVL und die LVL viel Öffentlichkeitsarbeit erfahren, d.h. wir werden mit Hilfe unserer Mitgliederzeitschrift mit einer Auflagenhöhe von Stück, unserer Homepage mit monatlich Besuchern sowie über unsere Landesverbände dafür sorgen, dass die guten Beispiele einer breiten Öffentlichkeit bekannt werden. Bitte füllen Sie das folgende Formular aus, das Sie auch auf unserer Homepage zum Download finden. Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie auf der Startseite unserer Homepage.

7 12 BVL aktuell Formular Formular BVL aktuell 13 Gesucht: Legasthenie und Dyskalkulie freundliche Schulen oder Hochschulen! Wie wird auf die besondere Situation der Betroffenen Rücksicht genommen? Schulen und Hochschulen können sich direkt bewerben oder von Eltern, SchülerInnen oder StudentenInnen vorgeschlagen werden. Name der Schule / Hochschule Straße PLZ/Ort Was ist besonders/anders im Vergleich zu anderen Schulen/Hochschulen? Tel./ (von Bewerber wie u.g. Funktion ) Ansprechpartner ( Bewerber wie u.g. Funktion ) Funktion bitte ankreuzen Schulleiter/Dekan Lehrer/Dozent Schüler/Student Eltern Bewerbung als Legasthenie freundliche Schule oder Hochschule Bewerbung als Dyskalkulie freundliche Schule oder Hochschule Bewerbung als Legasthenie- und Dyskalkulie freundliche Schule oder Hochschule Folgendes haben wir bisher erreicht: Anzahl SchülerInnen / StudentenInnen Welche Angebote gibt es für SchülerInnen / StudentenInnen mit Legasthenie / Dyskalkulie? Falls bekannt: Wie hoch ist der Anteil von SchülerInnen/StudentenInnen mit Legasthenie/Dyskalkulie? % Zur Dokumentation des Schul-/Hochschulangebots schicken Sie gerne auch weitere Informationen mit wie z.b. Berichte von Projekten, Schulprogramme etc. Rücksendetermin: gf@bvl-legasthenie.de Fax: Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Oder per Post an: BVL c/o EZB Bonn Postfach Bonn

8 14 BVL aktuell Verfassungsrechtliche Anforderungen Verfassungsrechtliche Anforderungen BVL aktuell 15 Grundrechtlicher Anspruch Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Umgang mit Legasthenie und Dyskalkulie in der Schule insbesondere zum grundrechtlich fundierten Anspruch auf eine fähigkeitsund begabungsgerechte Beurteilung Prof. Dr. Wolfram Cremer / Katharina Kolok Etwa vier bis acht Prozent aller Menschen in Deutschland leiden an Legasthenie und ca. drei bis acht Prozent an Dyskalkulie 1, d.h. im Durchschnitt befindet sich in jeder Schulklasse mindestens ein Schüler 2 mit einer sog. Teilleistungsstörung. Angesichts dessen ist kaum nachvollziehbar, dass der rechtliche Umgang mit Legasthenie und Dyskalkulie in der politischen Praxis ein Schatten- und in der Rechtswissenschaft ein Nischendasein 3 fristet. Das gilt namentlich für die hier im Zentrum stehende Frage nach dem Umgang mit diesen Phänomenen in der Schule. Exemplarisch dafür mag der nordrhein-westfälische Erlass Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS) stehen. Der geringe Stellenwert des Themas in NRW wird erstens daran deutlich, dass der Erlass als bloße Verwaltungsvorschrift keinen Gesetzes- und nicht einmal Rechtsverordnungscharakter hat, zweitens aus dem Jahre 1991 stammt seitdem ist die zahlreiche Wissenschaftsdisziplinen berührende Erforschung von Legasthenie und Dyskalkulie vielfach weit vorangeschritten und drittens teils schwer verständlich und rudimentär erscheint. Letzteres zeigt sich etwa daran, dass es zum Umgang mit Dyskalkulie an jedweder und bzgl. Legasthenie an jeglicher (ausdrücklicher) Aussage zur Sekundarstufe II fehlt. Vor dem Hintergrund dieses auffälligen Missverhältnisses von (quantitativer) Bedeutung des Themas einerseits und rechtspraktischem und rechtswissenschaftlichem (Des)interesse andererseits erscheint die nachfolgende Beschäftigung mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Umgang mit Legasthenie und Dyskalkulie in der Schule überfällig. Das gilt zumal, als gezeigt wird, dass Legasthenie und Dyskalkulie (im schulischen Kontext) verfassungsrechtlich anders zu behandeln sind als andere Behinderungen, der Gesetzgeber namentlich verpflichtet ist, die betroffenen Schüler nicht nur begabungsgerecht zu beschulen, sondern auch zu prüfen und zu beurteilen. Erforderlich sind Modifikationen des Prüfungsverfahrens (etwa im Hinblick auf Schüler mit Lesestörungen), darüber hinaus aber auch der Regeln über die Leistungsfeststellung und -bewertung sowie über die Versetzung und die Vergabe von Abschlüssen. Dies folgt wesentlich aus einem aus Art. 2 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 i.v.m. Art. 1 Abs. 1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht) abzuleitenden Recht auf fähigkeits- und begabungsgerechte Beurteilung A. Einleitung erscheint die nachfolgende Beschäftigung mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an den Umgang mit Legasthenie und Dyskalkulie in der Schule überfällig. Bei der Legasthenie handelt es sich um eine Störung, die durch auffallend unterdurchschnittliche Leistungen und nicht nur vorübergehende Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und/oder Rechtschreibens gekennzeichnet ist und keine Folge mangelnder Beschulung, unterdurchschnittlicher Intelligenz oder neurologischer Erkrankungen ist. 4 Häufig treten Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten auch in den Fremdsprachen auf; im Übrigen stellt das Lesen in sämtlichen Fächern eine fundamentale Gelingensvoraussetzung dar, so dass es im schlimmsten Fall zu einem globalen Schulversagen kommen kann. Eine Dyskalkulie liegt vor, wenn die Rechenleistung deutlich unter dem Niveau liegt, das aufgrund des Alters zu erwarten wäre und nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar ist. 5 Das Defizit betrifft vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, weniger die höheren mathematischen Fertigkeiten. 6 Kennzeichnend sind Störungen im Verständnis von Mengen und Zahlen, was den Erwerb grundlegender mathematischer Basiskompetenzen enorm erschwert. Betroffene Schüler haben kein Vorstellungsvermögen für viel oder wenig, kleiner oder größer, sie können lediglich Strategien erlernen, mathematische Aufgaben zu lösen. Die zugrunde liegenden mathematischen Prinzipien verstehen sie jedoch nicht und sind somit nicht dazu in der Lage, bei einer neuen oder abgeänderten Aufgabenstellung ihre Lösungsstrategie entsprechend anzupassen. Das fehlende grundlegende Mengen- und Zahlenverständnis führt ferner dazu, dass die Schüler häufig Zahlendreher 7 und Der Text ist in leicht veränderter Fassung bereits in der juristischen Fachzeitschrift Deutsches Verwaltungsblatt 2014 (Heft 6), S erschienen. 1 Vgl. zur Prävalenz bei Legasthenie G. Schulte-Körne, Deutsches Ärzteblatt 2010, 718 (718). Zur Prävalenz bei Legasthenie und Dyskalkulie M. Noterdame/A. Breuer-Schaumann, in G. Schulte-Körne (Hrsg.) Legas- thenie und Dyskalkulie. Aktuelle Entwicklungen in Wissenschaft, Schule und Gesellschaft 2007, 187 (188); M. Hasselhorn/K. Schuchardt, Kindheit und Entwicklung 2006, 208 ff. (zur Legasthenie S. 209 f. und zur Dyskalkulie S. 211 f.). 2 Der Begriff Schüler wird im Text geschlechtsneutral verstanden. 3 Publikationen zum Thema finden sich nahezu ausschließlich in Fachpublikationen des Bildungs- und Behindertenrechts, vgl. aber G. Marwege. DVBl. 2009, 538 ff. 4 Vgl. die Definition der Lese- und Rechtschreibstörung (F 81.0) in ICD-10. ICD steht für die von der WHO herausgegebene International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems als das wichtigste und weltweit anerkannte Diagnoseklassifikationssystem der Medizin. Die aktuell gültige Ausgabe ist ICD-10, Version Vgl. zum Begriff Lese- Rechtschreib-Störung auch Pschyrembel Klinisches Wörterbuch, 264. Aufl., 2013, S Zu den Ursachen der Legasthenie J. Schumacher et al., Strong genetic evidence of DCDC2 as a susceptibility gene for dyslexia, in: The American Journal of Human Genetics 2005, 52 ff.. 5 Definition der Rechenstörung (F 81.2) des ICD Vgl. zur Symptomatik bei Kindern mit Dyskalkulie ausführlich A. Schulz, in G. Schulte-Körne (Fn.1), S. 359 (364 f.); zur Diagnostik K.-J. Neumärker/M. W. Bzufka, in M. von Aster/J. Lorenz (Hrsg.) Rechenstörungen bei Kindern. Neurowissenschaft, Psychologie, Pädagogik, 2. Aufl. 2013, S. 73 ff. 7 So wird etwa vierunddreißig als 43 geschrieben.

9 16 BVL aktuell Verfassungsrechtliche Anforderungen Verfassungsrechtliche Anforderungen BVL aktuell 17 und welche Anforderungen an den Umgang mit Schülern, die an Legasthenie oder Dyskalkulie leiden, stellt überhaupt die Verfassung? Stellenwertfehler 8 machen, selbst bei einfachen Rechenaufgaben zählend rechnen, d.h. oftmals auch unter Zuhilfenahme ihrer Finger, was einen erheblichen Mehraufwand an Zeit zur Folge hat. 9 Die Auswirkungen der Lese, Rechtschreib- bzw. Rechenstörungen begleiten die Betroffenen während ihrer gesamten Schulzeit; sie machen immer wieder die Erfahrung, trotz großer Anstrengung an einfachen Aufgaben zu scheitern. Dies führt vermehrt zu psychischen Auffälligkeiten wie sozialem Rückzug, somatischen Beschwerden, aggressivem Verhalten, (Prüfungs-)Ängsten oder auch Depressionen. 10 Studien zeigen, dass Kinder und Jugendliche mit einer Rechenstörung hinsichtlich der Ausschöpfung ihres Bildungspotentials deutlich benachteiligt sind. Sie verlassen die Schule häufig früh und oft nur mit geringem oder sogar ohne Schulabschluss, schließen seltener eine Berufsausbildung ab, sind doppelt so oft arbeitslos und werden signifikant geringer entlohnt. 11 Schüler mit Teilleistungsstörungen sind nach allem mit Schwierigkeiten konfrontiert, die unter den gegebenen Umständen oftmals verheerende Auswirkungen haben. Vor diesem Hintergrund widmet sich der vorliegende Aufsatz im Anschluss an einen kursorischen Überblick über die bestehenden sowie diskutierten schulischen Nachteilsausgleichs- bzw. Fördermaßnahmen zugunsten von Menschen mit Legasthenie oder Dyskalkulie der Frage, wie sich das Grundgesetz zu solchen Maßnahmen verhält und welche Anforderungen die Verfassung an den Umgang mit Schülern, die an Legasthenie oder Dyskalkulie leiden, überhaupt stellt. 8 Z.B. wird hundertsechs als 1006 geschrieben. 9 Vgl. E. Ilse/J. Haschke/G. Schulte-Körne, Empfehlungen zur Diagnostik und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit einer Rechenstörung in der Schule aktueller Wissensstand zum Thema Dyskalkulie, 2013, S Vgl. Ilse/Haschke/Schulte-Körne (Fn.9), S. 5. Vgl. zum Verlauf der Dyskalkulie S. Pixner/L. Kaufmann, in: Prävention und Rehabilitation 2008, 131 ff. Zu psychopathologischen Risiken bei Kindern mit umschriebenen schulischen Teilleistungsstörungen M. von Aster, in: Kindheit und Entwicklung 1996, 53 ff. 11 Vgl. Ilse/Haschke/Schulte-Körne (Fn.9), S. 5. B. Maßnahmen zugunsten von Schülern mit Legasthenie und Dyskalkulie: Überblick und Kategorisierung Jenseits allgemeiner Fördermaßnahmen werden sowohl in den Erlassen und Rechtsverordnungen der Länder als auch in Rechtsprechung und Literatur verbreitet zwei (bis drei) 12 Kategorien von Maßnahmen zugunsten von Schülern mit Legasthenie und Dyskalkulie unterschieden. 13 Eine erste Kategorie findet sich zumeist unter der Bezeichnung Maßnahmen des Nachteilsausgleichs oder kurz Nachteilsausgleich. Dieser Kategorie werden die Gewährung einer Schreibzeitverlängerung und die Zurverfügungstellung von Hilfsmitteln wie Lesepfeil und Rechenschieber zugeordnet. 14 Die zweite Kategorie trägt das Etikett Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und -bewertung. Darunter fallen insbesondere notenschützende Maßnahmen (kurz Notenschutz ), etwa in Gestalt einer geringeren Gewichtung bis hin zur Nichtberücksichtigung der Rechtschreibleistung (teils in allen, teils in ausgewählten Fächern) oder einer vom Normalstandard abweichenden stärkeren Gewichtung der mündlichen gegenüber den schriftlichen Leistungen Vgl. zu einer Dreiteilung J. Ennuschat, Behindertenrecht 2008, 93 (96), bei dem freilich die ersten beiden Kategorien unter Nachteilsausgleich firmieren, welcher aber in Differenzierungen hinsichtlich der Art und Weise der Prüfungsleistung sowie der äußeren Prüfungsbedingungen (Bsp. Schreibverlängerung) und Differenzierungen hinsichtlich der Prüfungsinhalte bei vergleichbaren Prüfungsanforderungen unterteilt wird. 13 Vgl. exemplarisch die rheinland-pfälzische Verwaltungsvorschrift Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben sowie die Richtlinien zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und/oder Rechtschreibens des Saarlandes und aus der Literatur C. Langenfeld, RdJB 2007, 211 (218 ff.). Die Differenzierung prägt verbreitet auch den rechtlichen Umgang mit Legasthenie in der Rechtsprechung, wenn zwar ein Anspruch auf Schreibzeitverlängerung aus dem Recht auf Chancengleichheit aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleitet, ein Anspruch auf Notenschutz aber verneint wird, vgl. BFH, Beschluss vom VII B 241/07 juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom , NVwZ-RR 2009, S. 68 f. 14 Vgl. etwa Kultusministerkonferenz, Beschluss Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen, Abschnitt I. Vgl. auch Langenfeld (Fn.13), S. 216, die zudem die pädagogische Einordnung der schriftlichen und mündlichen Leistungen unter Einbeziehung des erreichten Lernstandes mit pädagogischer Würdigung dieser Kategorie zuordnet. Wenig überzeugend wird dieser Kategorie teils auch die (prüfungsstoffneutrale) Ersetzung einer schriftlichen durch eine mündliche Prüfung für Menschen mit Legasthenie zugeordnet, so etwa in Ziff. 5.1 der saarländischen Richtlinien zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und/oder Rechtschreibens. Insoweit handelt es sich wohl eher um eine Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung. Ennuschat (Fn. 12), S. 96, bildet insoweit eine zweite Unterkategorie des Nachteilsausgleichs, vgl. auch schon Fn Siehe etwa Ennuschat (Fn.12), S. 96. Bei Langenfeld (Fn.13), S. 228, firmiert die neben dem Nachteilsausgleich stehende Kategorie unter Maßnahmen des besonderen Schutzes für legasthene Kinder und Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und -bewertung figurieren als eine, freilich die einzig benannte, Erscheinungsform innerhalb dieser Kategorie. Teils wird dieser Kategorie auch die pädagogische Einordnung der schriftlichen und mündlichen Leistungen unter Einbeziehung des erreichten Lernstandes mit pädagogischer Würdigung zugeordnet, so etwa Kultusministerkonferenz (Fn.14), S. 3.

10 18 BVL aktuell Verfassungsrechtliche Anforderungen Verfassungsrechtliche Anforderungen BVL aktuell 19 Darüber hinaus ist dieser Kategorie unseres Erachtens zudem die (prüfungsstoffneutrale) Ersetzung einer schriftlichen durch eine mündliche Prüfung für Menschen mit Legasthenie zuzuordnen. Der skizzierten Zweiteilung liegt nicht zuletzt die Vorstellung zu Grunde, bei Maßnahmen des Nachteilsausgleichs gehe es lediglich um die Vermeidung von Benachteiligungen, bei der Modifikation von Leistungsfeststellung oder Leistungsbewertung hingegen, um die Gewährung von Privilegierungen. 16 Schon um nicht neue Begriffsstreitigkeiten zu befördern, soll an dieser Zweiteilung festgehalten werden. 17 Der Zweiteilung hinzugefügt wird hier freilich eine eher randständig diskutierte (und wohl auch praktizierte) 18 Maßnahme, deren Bedeutung (auch im Hinblick auf ihre verfassungsrechtlichen Implikationen) indes kaum überschätzt werden kann: eine Modifizierung der Versetzungs- und/oder Abschlussregeln, d.h. der Regelungen, die über die Verleihung eines Bildungsabschlusses und ggf. das Recht zur Weiterverfolgung eines Bildungsweges entscheiden, also etwa Berufszugangsvoraussetzung sind oder über das Recht zur Beschreitung bestimmter (weiterführender) Bildungswege entscheiden. Als Beispiele seien hier einerseits das erfolgreiche Absolvieren einer Steuerberaterprüfung 19 und andererseits die Verleihung der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) als (eine hinreichende) Voraussetzung für den Zugang zu einer Universität genannt. C. Präzisierung des Untersuchungsgegenstandes Bevor nunmehr der Blick auf das Verfassungsrecht und namentlich das Grundgesetz gelenkt wird, sei eine kurze Erläuterung zum Aufbau der nationalen Rechtsvorschriften vorangestellt. Die Hierarchie der Vorschriften und Normen folgt dabei unten abgebildeter Pyramide. GG Landesschulgesetze Rechtsverordnungen Versetzungsund/oder Abschlussregeln Abschließend sei noch angemerkt, dass für alle geschilderten Maßnahmen weiter danach unterschieden werden kann, ob die Gewährung derselben im (Abschluss)zeugnis bzw. in irgendeinem sonstigen Dokument vermerkt wird oder nicht. Praktisch bedeutsam ist diese Unterscheidung insbesondere im Hinblick auf den Notenschutz. 16 So Langenfeld (Fn.13), S. 223 und Ennuschat (Fn.12), S Streng genommen sollte bei einer verfassungsrechtlichen Fragestellung maßgeblich sein, ob eine Differenzierung und dementsprechende Kategorisierung (sowie die daran anschließende Begriffsbildung) verfassungsrechtlich gespiegelt werden kann oder nicht; ist Letzteres der Fall, ist die Kategorisierung in der Verfassungsperspektive entweder unter- oder überkomplex. 18 Freilich finden sich in einzelnen Bundesländern Regelungen, wonach bei Legasthenikern bei Entscheidungen über die Versetzung oder die Vergabe von Abschlüssen die Leistungen im Lesen und Rechtschreiben nicht den Ausschlag geben dürfen, so etwa in NRW (bis Klasse 10) nach dem Erlass Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS) aus dem Jahre Vgl. dazu BFH (Fn.13). Verwaltungsvorschriften / Erlasse Auf der untersten Stufe der Normenpyramide stehen die Verwaltungsvorschriften, zu denen auch die LRS-Erlasse der Länder gehören. Bei diesen handelt es sich um Regelungen des verwaltungsinternen Bereichs, die dem einzelnen Bürger grundsätzlich keine unmittelbaren Ansprüche verleihen 20. Rechtsverordnungen und alle ranghöheren Rechtsnormen haben Außenwirkung, sodass der Einzelne daraus Ansprüche ableiten und diese auch vor Gericht einklagen kann. Für alle rechtlichen Normen gilt, dass sie immer mit höherem Recht in Einklang stehen müssen, sonst sind sie rechts- bzw. verfassungswidrig. Höherrangiges Recht bricht also stets niederrangiges. Sollte die nachfolgende Untersuchung ergeben, dass für Schüler mit Legasthenie und Dyskalkulie verfassungsrechtliche Ansprüche bestehen, also solche, die sich unmittelbar aus dem Grundgesetz mithin der Spitze der Normenpyramide ableiten lassen, so gelten diese für alle Bundesländer und unabhängig davon, was in den einzelnen Schulgesetzen, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften festgelegt ist. 20 Die einzige Möglichkeit für den Bürger sich unmittelbar auf eine Verwaltungsvorschrift zu berufen d. h. Ansprüche daraus ableiten zu können und somit über den verwaltungsinternen Bereich hinaus eine Außenwirkung der Vorschrift zu konstatieren, ist die Berufung auf den Gleichheitssatz, vgl. dazu Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Aufl. 2013, 14 Rn. 870; Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 18. Aufl. 2011, 24 Rn. 3; Seiler, Der einheitliche Parlamentsvorbehalt, 2000, S. 251 ff.

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