Allgemeine Geschäftsbedingungen
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- Jakob Leopold Reuter
- vor 8 Jahren
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dreyer + Timm GmbH, über die Lieferungen und Leistungen Stand: März 2015 I. Allgemeines Geltungsbereich A. Allgemeine Verkaufsbedingungen 1. Die Dreyer + Timm GmbH (D+T) liefert ihre scomboxen mit Zubehör und bietet die Nutzung des Internetportals scomview und die Übertragung der Daten via GSM/GPRS von Maschinen/ Fahrzeugen für die in der Auftragsbestätigung genannten Vertragspartner (Nutzer) aufgrund der nachfolgenden AGB an. 2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. 3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. 4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 310 Abs. 1 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts. II. Angebot- Angebotsunterlagen 1. Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gemäß 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen. 2. Unsere Angebote sind, sofern nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. 3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet worden sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung. III. Preise- Zahlungsbedingungen 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind unsere Preise reine Nettopreise in EURO. Sie verstehen sich "ab Werk", zzgl. Versand - und Verpackungskosten so wie zzgl. der Mehrwertsteuer, die in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird. 2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Der Abzug eines vereinbarten Skontos setzt voraus, dass der Besteller nicht mit anderen Zahlungen im Verzug ist. 1
2 3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend Eintritt und Folgen des Zahlungsverzugs. 4. Der Kunde darf mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. 5. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, oder wenn dieser Gegenanspruch unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. IV. Lieferzeit 1. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben vorbehalten. 2. Sofern die Voraussetzungen von (1.) vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser im Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. 3. Geraten wir mit unserer Lieferung in Verzug, so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Im letztgenannten Falle ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch dann, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. 4. Im Übrigen ist unsere Haftung im Falle des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug auf 0,5% des Lieferwertes begrenzt, maximal jedoch nicht mehr als 5% des Lieferwertes. V. Gefahrenübergang 1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung "ab Werk" vereinbart. Kosten und Gefahren des Transports gehen zulasten des Kunden. 2. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. VI. Eigentumsvorbehalt 1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. 2. Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergangen ist, ist der Kunde verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine Ersatzansprüche, die ihm aus derartigen Schäden entstehen, an uns in Höhe des Lieferwertes ab. 2
3 3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden anzurechnen. 4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. 5. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. VII. Mängelhaftung 1. Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dies gilt auch, wenn die Ware auf Wunsch des Kunden an einen Dritten ausgehändigt wird, oder der Kunde die Ware seinerseits weiterleitet. 2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Nacherfüllung tragen wir die zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen für den Transport, aber maximal nur bis zur Höhe des Kaufpreises. 3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. 4. Im Falle unberechtigter Beanstandung senden wir die Ware an den Kunden zurück und berechnen die angefallenen Überprüfungs- und Transportkosten. 5. Wir haften für Schäden, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung (auch unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen) zurückzuführen sind, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt, haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. 6. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 7. Soweit nicht vorstehend etwas abweichend geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. 3
4 8. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den 478, 479 BGB bleibt unberührt. VIII. Haftung 1. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in VII. vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß 823 BGB. 2. Die Begrenzung nach (1.) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. 3. Soweit unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. IX. Gerichtsstand - geltendes Recht - Erfüllungsort 1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. 2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. I. Vertragsschluss B. Telematik - Software-Verträge Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des vom Kunden ausgefüllten und unterschriebenen Vertrages zustande, spätestens aber durch die Freischaltung der Telematikdienste seitens der Dreyer + Timm GmbH (D+T). Jede Auf- und Freischaltung bezieht sich auf die einzelne Telematikeinheit, die in der jeweiligen Maschine oder Transporteinheit verbaut ist. II. Leistungsumfang - Leistungsstörungen 1. Die Telematik-Kommunikationsdienste sind räumlich beschränkt, und zwar national auf den Empfangs- und Sendebereich des Mobilfunknetzbetreibers. Bei einem europaweiten Vertrag wird dieser Bereich erweitert auf den Empfangs- und Sendebereich der Funkstationen, die von dem Mobilfunknetzbetreiber oder seinen Roamingpartnern gemäß anliegender Länderliste betrieben werden. 2. Die Telematik-Kommunikationsdienste können durch atmosphärische Bedingungen und topographische Gegebenheiten oder durch Hindernisse (Brücken, Tunnel, Gebäude usw.) beeinträchtigt werden. Die Nutzung des Internets kann durch zusätzliche Faktoren (z.b. Netzüberlastung) eingeschränkt sein. Diese nicht von uns zu vertretenden Störungen begründen 4
5 keine Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche. Störungen können sich auch aufgrund höherer Gewalt (z.b. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen) ergeben, sowie aufgrund technischer oder sonstiger Maßnahmen, die an unseren Anlagen bzw. an den Anlagen der nachgeschalteten Dienstleister und Netzbetreiber für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Telematik-Kommunikationsdienst erforderlich sind (z.b. Reparatur, Wartung, Software-Updates, Erweiterungen). Auch derartige Störungen begründen keine Ansprüche des Kunden auf Gewährleistung oder Schadenersatz. Wir werden aber alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um solche Störungen unverzüglich zu beseitigen bzw. auf die Beseitigung hinzuwirken. 3. Werden aufgrund von Änderungen des Leistungsumfanges des Internets oder der Mobilfunk- oder Festnetze Änderungen im Leistungsumfang der Telematik-Kommunikationsdienste notwendig, werden wir dem Kunden Art und Zeitpunkt der Leistungsänderung rechtzeitig bekannt geben. Hierfür teilt der Kunde eine -Anschrift mit. Bei wesentlichen Einschränkungen des Leistungsumfangs kann der Kunde innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung das Nutzungsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Leistungseinschränkung außerordentlich kündigen. III. Regeln für die Nutzung 1. Soweit die von uns erbrachten Leistungen rechtlich, insbesondere urheberrechtlich geschützt sind, erhält der Kunde für die Dauer des Vertrages an diesen Leistungen ein nicht ausschließliches,nicht übertragbares und nicht lizensierbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke. Ebenfalls für die Dauer dieses Vertrages erhält der Kunde das einfache und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den ihm im Rahmen dieses Vertrages übermittelten oder sonstwie zugänglich gewordenen Daten und Informationen, ausschließlich für eigene betriebliche Zwecke. 2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir seine Telematikeinheiten scombox und das Portal scomview nach Bedarf updaten, ohne ihn hierüber im einzelnen in Kenntnis zu setzen. 3. Der Kunde verpflichtet sich, Störungen unverzüglich anzuzeigen. 4. Der Kunde wird uns jede Änderung seines Namens, seiner Rechtsform oder seines Geschäftssitzes unverzüglich mitteilen. 5. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm im Rahmen dieses Vertrages zur Nutzung überlassene SIM- Karte und anderes Zubehör gegen den Zugriff unbefugter Dritte zu schützen sowie für eine ordnungsgemäße Handhabung Sorge zu tragen. Die Weitergabe der Karte an Dritte ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch uns ist untersagt. Verlust, Beschädigung oder Diebstahl der ihm überlassenen SIM-Karte wird der Kunde uns unverzüglich mitteilen. 6. Wir sind berechtigt, die Telematik-Kommunikationsdienste vorübergehend einzustellen, wenn der Kunde sie für andere Zwecke nutzt als im Zusammenhang mit der Datenübertragung und - aufbereitung der Maschinen/Fahrzeuge des Kunden. 7. Die SIM-Karte verbleibt in unserem Eigentum. Der Kunde hat diese von allen Belastungen Dritter freizuhalten und uns solche Ansprüche Dritter unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, die zur Rechtswahrung erforderlichen Erklärungen und Unterlagen abzugeben bzw. vorzulegen und etwaige Kosten hierfür zu tragen. 5
6 IV. Preise und Preisanpassung 1. Für die vereinbarten Dienstleistungspakete sind die vertraglich vorgesehenen Preise zu zahlen. Mit der Lieferung der Telematikeinheit scombox werden wir das Nutzungsentgelt für die restlichen Monate des laufenden Jahres in Rechnung stellen. Erfolgt die Lieferung zwischen den 1.und 10.Tag des Monats werden die vollen Gebühren des Liefermonats in Ansatz gebracht. Ab den 11.Tag des Liefermonats beginnt die Laufzeit am 1.Tag des Folgemonats. Das Entgelt für den sich anschließenden 12-Monats-Zeitraum werden wir zu Beginn des neuen Jahres in Rechnung stellen. 2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen. 3. Bei den Nutzungsgebühren "national" sind alle nicht inländischen Kommunikationsnetze für die Datenübertragung gesperrt. Sollen die Daten einer/eines im Ausland befindlichen Maschine/Fahrzeuges übertragen werden, so ist dies nach Absprache möglich. Die hierdurch anfallenden Kommunikationskosten GSM/GPRS und SMS werden zusätzlich in Rechnung gestellt. 4. Wir behalten uns das Recht vor, die Leistung nach diesem Vertrag einzustellen und die Anbindung des Kunden an die Telematik-Software zu sperren, sofern der Kunde mit der Zahlung des fälligen Entgelts länger als zwei Wochen im Verzug ist. V. Laufzeit und Kündigung 1. Das Vertragsverhältnis wird für die Dauer des laufenden Jahres und 12 Monate fest vereinbart und ist vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit ordentlich nicht kündbar. 2. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um 12 Monate, wenn uns nicht bis spätestens zwei Monate vor Ende der Laufzeit eine schriftliche Kündigung des Kunden vorliegt. 3. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde a) mit einer fälligen Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug geraten ist oder b) trotz Abmahnung die Telematik-Systeme vertragswidrig gebraucht oder c) Tatsachen bekannt werden, aus denen sich die fehlende Zahlungsfähigkeit des Kunden ergibt, und er trotz Aufforderung binnen einer Frist von zwei Wochen keine ausreichende Sicherheit leistet. VI. Gewährleistung - Haftung 1. Wir werden das Telematiksystem dem Stand der Technik entsprechend betreiben. 2. Wir haften nicht für Verzögerungen, Leistungshindernisse oder technische Beeinträchtigung wie unter Ziffer II. 2. näher beschrieben. 3. Im Übrigen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Jedoch ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit unsere Haftung für reine Vermögensschäden auf EURO ,00 je Schadensereignis und je aufgeschalteter Telematikeinheit begrenzt, gegenüber demselben Kunden wegen desselben Schadensereignisses auf maximal EURO ,00. 6
7 4. Auf Wunsch des Kunden werden wir eine weitergehende Haftung durch Abschluss einer Versicherung decken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde, wobei in diesen Fällen unsere Haftung für reine Vermögensschäden auf die Ersatzleistung der Versicherung beschränkt ist. VII. Datenschutz 1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Vertragsdaten gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG),des Teledienstedatenschutzgesetzes (TDSG) und der Verordnung über den Datenschutz für Unternehmen, die Telekommunikationsdienstleistungen erbringen (TDSV) gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig oder nützlich ist. 2. Der Kunde erklärt ferner sein Einverständnis, dass die ihn betreffenden sonstigen Daten wie Nutzungs- oder Abrechnungsdaten im Rahmen des BDSG, TDSG und der TDSV gespeichert und mit den Netzbetreibern oder mit anderen, in die technischen oder administrativen Bearbeitungsund Übermittlungsvorgänge eingebundenen Unternehmen ausgetauscht werden, sofern es die Vertragsdurchführung erfordert. VIII. Gerichtsstand und anwendbares Recht 1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. 2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. 7
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