Vertrag über den Verkauf und die Abtretung von Teil-Kommanditanteilen an der EAM GmbH & Co. KG

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1 Vertrag über den Verkauf und die Abtretung von Teil-Kommanditanteilen an der EAM GmbH & Co. KG zwischen Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Göttingen unter HRA 3624 "GöSF", EAM Sammel- und Vorschalt 1 GmbH, mit Sitz in Kassel, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter HRB "SVSG 1", EAM Sammel- und Vorschalt 2 GmbH, mit Sitz in Kassel, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter HRB "SVSG 2", EAM Sammel- und Vorschalt 3 GmbH, mit Sitz in Kassel, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter HRB und "SVSG 3", GöSF, SVSG 1, SVSG 2 und SVSG 3 zusammen die "Verkäufer" EAM Sammel- und Vorschalt 2015 GmbH, mit Sitz in Kassel, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter HRB [ ] "SVSG 2015" oder der Käufer, Die Verkäufer und der Käufer werden gemeinsam auch als "Parteien" bezeichnet. Präambel Die bereits zuvor mit 26,7 % direkt an der E.ON Mitte AG ("EMI"), inzwischen umgewandelt in die EAM Beteiligungen GmbH, beteiligten kommunalen Gesellschafter ("Altgesellschafter") haben im Jahr 2013 indirekt sämtliche Aktien an der EMI übernommen. Dazu haben die Altgesellschafter mit Ausnahme der GöSF ihre Aktien an der EMI jeweils auf Sammel- und Vorschaltgesellschaften übertragen. Diese haben die Aktien an der EMI weiter in die EAM GmbH & Co. KG, mit Sitz in Kassel, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kassel unter HRA (die "Gesellschaft") eingelegt. Die GöSF hat ihre Aktien an der EMI direkt in die Gesellschaft eingelegt. Anschließend hat - 1 -

2 über einen Anteilstausch zunächst die EMI eigene Aktien von der E.ON Beteiligungen GmbH erworben. Danach hat die Gesellschaft alle verbliebenen EMI-Aktien von der E.ON Beteiligungen GmbH erworben. Damit wurden die Altgesellschafter alleinige indirekte Gesellschafter der EMI und waren nach erfolgter Einziehung der von EMI gehaltenen eigenen Aktien zu 100% am Grundkapital der EMI beteiligt. Die Beteiligungskette sah danach wie folgt aus: Die Altgesellschafter wurden die alleinigen Gesellschafter der EAM Sammel- und Vorschaltgesellschaften. Die EAM Sammel- und Vorschaltgesellschaften und die GöSF wurden die alleinigen Kommanditisten der Gesellschaft. Die Gesellschaft wurde alleinige Gesellschafterin der EAM Beteiligungen GmbH. Bereits bei der Gründung der Gesellschaft und der Beteiligung der EAM Sammel- und Vorschaltgesellschaften und der GöSF an dieser war vorgesehen, dass weitere Investoren, insbesondere konzessionsgebende Städte und Gemeinden ("KSGs") im Netzgebiet der EMI der Gesellschaft beitreten und eine indirekte Beteiligung von bis zu 49,99 % des Kommanditkapitals der Gesellschaft übernehmen sollen. Zu diesem Zweck wurden bei der Gründung der Gesellschaft in entsprechender Höhe sog. Platzhalteranteile geschaffen und von den Verkäufern übernommen. Die auf die jeweiligen Platzhalteranteile entfallenden Pflichteinlagen wurden zunächst nicht eingezahlt, sondern nach den Vorschriften des HGB als ausstehende Einlagen ausgewiesen. Im Jahr 2014 wurden sodann Platzhalteranteile in Höhe von 35,3% des Kommanditkapitals der Gesellschaft an Sammel- und Vorschaltgesellschaften veräußert, an denen ausschließlich KSGs unmittelbar oder mittelbar über Verbandsgemeinden beteiligt sind. Die Sammel- und Vorschaltgesellschaften der KSGs haben die auf die erworbenen Anteile entfallenden ausstehenden Einlagen unmittelbar nach Abschluss des Veräußerungsvertrags geleistet. Die ausstehenden Einlagen, die auf die Platzhalteranteile entfielen, die bei den Verkäufern verblieben sind, wurden gemäß dem im Jahr 2014 neugefassten Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft durch Umbuchung eines Teils der im Jahr 2013 erbrachten Einlagen der Verkäufer geleistet. Danach wurden die bei den Verkäufern verbliebenen Platzhalteranteile buchhalterisch nicht mehr als solche fortgeführt. Die bei den Verkäufern verbliebenen früheren Platzhalteranteile sollen nun durch diesen Vertrag [teilweise] an den Käufer verkauft und abgetreten werden. Die am Käufer unmittelbar oder mittelbar beteiligten KSGs sollen damit mittelbare Gesellschafter der Gesellschaft und der EMI werden. Zur Vorbereitung der Veräußerung hat die Gesellschafterversammlung der Gesellschaft zusätzliche Pflichteinlagen der Verkäufer beschlossen, die vom Käufer nach diesem Vertrag übernommen werden. 1 Kaufgegenstand 1.1 Die Verkäufer sind an der Gesellschaft wie folgt beteiligt: Die GöSF ist an der Gesellschaft als Kommanditistin mit einem festen Kapitalanteil in Höhe von EUR ,64 ("Kommanditanteil 1") beteiligt. Der Kommanditanteil 1 ist als Haftsumme der GöSF im - 2 -

3 Handelsregister eingetragen. Hiervon ist ein Teil-Kommanditanteil in Höhe von [ ] ("Teil-Kommanditanteil 1") Kaufgegenstand Die SVSG 1 ist an der Gesellschaft als Kommanditistin mit einem festen Kapitalanteil in Höhe von EUR ,93 ("Kommanditanteil 2") beteiligt. Der Kommanditanteil 2 ist als Haftsumme der SVSG 1 im Handelsregister eingetragen. Hiervon ist ein Teil-Kommanditanteil in Höhe von [ ] ("Teil-Kommanditanteil 2") Kaufgegenstand Die SVSG 2 ist an der Gesellschaft als Kommanditistin mit einem festen Kapitalanteil in Höhe von EUR ,54 ("Kommanditanteil 3") beteiligt. Der Kommanditanteil 3 ist als Haftsumme der SVSG 2 im Handelsregister eingetragen. Hiervon ist ein Teil-Kommanditanteil in Höhe von [ ] ("Teil-Kommanditanteil 3") Kaufgegenstand Die SVSG 3 ist an der Gesellschaft als Kommanditistin mit einem festen Kapitalanteil in Höhe von EUR ,80 ("Kommanditanteil 4") beteiligt. Der Kommanditanteil 4 ist als Haftsumme der SVSG 3 im Handelsregister eingetragen. Hiervon ist ein Teil-Kommanditanteil in Höhe von [ ] ("Teil-Kommanditanteil 4") Kaufgegenstand. 1.2 Der Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft vom [ ] Dezember 2015 ist diesem Vertrag als Anlage 1.2 beigefügt. 2 Verkauf und Abtretung 2.1 Die GöSF verkauft den Teil-Kommanditanteil 1 hiermit an den Käufer. 2.2 Die SVSG 1 verkauft den Teil-Kommanditanteil 2 hiermit an den Käufer. 2.3 Die SVSG 2 verkauft den Teil-Kommanditanteil 3 hiermit an den Käufer. 2.4 Die SVSG 3 verkauft den Teil-Kommanditanteil 4 hiermit an den Käufer. 2.5 Die Teil-Kommanditanteile nach 2.1 bis 2.4 werden gemeinsam als die "Verkauften Teil-Kommanditanteile" bezeichnet. 2.6 Der Käufer nimmt jeweils die unter den Ziffern 2.1 bis 2.4 bezeichneten Verkäufe der Verkauften Teil-Kommanditanteile an. 2.7 Die Parteien verpflichten sich, dafür Sorge zu tragen, dass die in Anlage 2.7 enthaltene Anmeldung des Eintritts des Käufers als Kommanditist im Wege der Sonderrechtsnachfolge zur Eintragung im Handelsregister unmittelbar nach Abschluss dieses Vertrages für alle Kommanditisten unterzeichnet und dem die Anmeldung beglaubigenden Notar zugeleitet wird. Der Notar ist zur Einreichung der unterzeichneten Anmeldungen zum Handelsregister berechtigt und verpflichtet, wenn die Gesellschaft den Zahlungseingang gegenüber dem Käufer und dem Notar nach Ziffer 3.3 bestätigt hat

4 2.8 Die Verkäufer treten hiermit jeweils die Verkauften Teil-Kommanditanteile im Wege der Sonderrechtsnachfolge an den dies annehmenden Käufer ab. Die Abtretungen stehen jeweils unter den folgenden aufschiebenden Bedingungen: Erbringung der gesamten Gegenleistung gemäß Ziffer 3.3; und Eintragung des Erwerbs der Kommanditistenstellung des Käufers im Wege der Sonderrechtsnachfolge in das Handelsregister. 2.9 Ab Erbringung der Gegenleistung nach Ziffer 3.3 auf das in Ziffer 3.4 genannte Konto halten die Verkäufer die Verkauften Teil-Kommanditanteile unentgeltlich als Treuhänder für den Käufer. Die Verkäufer werden ab diesem Zeitpunkt die Rechte aus den Verkauften Teil-Kommanditanteilen nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Käufer ausüben. Sie bevollmächtigen hiermit den Käufer zur Ausübung sämtlicher Rechte aus dem jeweils Verkauften Teil-Kommanditanteil ab diesem Zeitpunkt. Das Treuhandverhältnis ist auflösend bedingt durch die Eintragung des Eintritts des Käufers in die Gesellschaft im Wege der Sonderrechtsnachfolge in das Handelsregister. Ein Anspruch des jeweiligen Verkäufers auf Aufwandsentschädigung nach 670 BGB im Zusammenhang mit dem Treuhandverhältnis ist ebenso wie eine Kündigung nach 671 BGB ausgeschlossen Von Verkauf und Abtretung erfasst sind entsprechend Ziffer 4.11 des Gesellschaftsvertrags vom [ ] Dezember 2015 (Anlage 1.2), mit Ausnahme des Verrechnungskontos, die auf die Verkauften Teil-Kommanditanteile jeweils entfallenden ideellen Kontostände des Kapitalkontos I, des Kapitalkontos IIa, des Kapitalkontos IIb und des Kapitalkontos III bei der Gesellschaft sowie der jeweilige anteilige Gewinn- und Verlustanteil des Verkäufers mit Wirkung zum 1. Januar Die vom jeweiligen Verkäufer auf den Käufer übergehenden Kontenstände ergeben sich aus Anlage Die übrigen Gesellschafter der Gesellschaft haben ihre Zustimmung zur Abtretung der Verkauften Teil-Kommanditanteile an den Käufer unwiderruflich erteilt. 3 Gegenleistung 3.1 Der Kaufpreis für jeden Verkauften Teil-Kommanditanteil beträgt EUR 1 ("Kaufpreis"). 3.2 Die Verkäufer bestätigen hiermit, dass sie den Kaufpreis für die jeweils Verkauften Teil-Kommanditanteile von den jeweiligen Käufern erhalten haben

5 3.3 Der Käufer verpflichtet sich zudem, den jeweiligen Verkäufern unverzüglich nach der Unterzeichnung der Anmeldung der Kommanditistenstellung von seiner durch den Gesellschafterbeschlusses vom heutigen Tag begründeten Pflicht zur Leistung der Einlage auf die Verkauften Teil-Kommanditanteile zu befreien, indem er die folgenden, auf die Verkauften Teil-Kommanditanteile entfallenden Einlagebeträge an die Gesellschaft leistet: für den Teil-Kommanditanteil 1 nach Ziffer EUR [ ], für den Teil-Kommanditanteil 2 nach Ziffer EUR [ ], für den Teil-Kommanditanteil 2 nach Ziffer EUR [ ] und für den Teil-Kommanditanteil 2 nach Ziffer EUR [ ]. Die Parteien werden veranlassen, dass die Gesellschaft den Zahlungseingang unverzüglich sowohl dem Käufer als auch dem die Handelsregisteranmeldung beglaubigenden Notar bestätigt. 3.4 Die Zahlung nach Ziffer 3.3 ist mit Unterzeichnung der Anmeldung des Erwerbs der Kommanditistenstellung im Wege der Sonderrechtsnachfolge zum Handelsregister fällig und auf das Konto der Gesellschaft Nr ; IBAN: DE bei der Landesbank Hessen-Thüringen, SWIFT-BIC HELADEFF, (Verwendungszweck "Auszahlungsauftrag; EAM Sammel- und Vorschalt 2015 GmbH, Beteiligung an der EAM GmbH & Co. KG") zu leisten. 3.5 Die Zahlung nach Ziffer 3.3 ist drei Bankarbeitstage nach Fälligkeit mit einem Zinssatz in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß 247 BGB p.a. zu verzinsen. 4 Garantien 4.1 Die Verkäufer garantieren im Wege eines selbstständigen Garantieversprechens im Sinne des 311 Abs. 1 BGB, bei dem es sich nach dem ausdrücklichen Willen der Parteien um ein von vornherein nur mit dem beschränkten Inhalt nach 4 abgegebenes Versprechen handelt, die Richtigkeit der folgenden Angaben ("Garantien"). (a) (b) die Angaben in Ziffer 1.1 und in Ziffer 2.10 sind vollständig und richtig. Die Verkäufer sind rechtlich und wirtschaftlich Eigentümer der Verkauften Teil- Kommanditanteile wie in 2 beschrieben und Inhaber aller damit verbundenen Rechte, die Verkäufer können über den jeweiligen Verkauften Teil-Kommanditanteil uneingeschränkt verfügen, insbesondere ohne dazu abgesehen von der Zustimmung der übrigen Gesellschafter die Zustimmung Dritter zu benötigen oder dadurch Rechte Dritter, z. B. Vorkaufsrechte oder andere Erwerbsvorrechte, zu beeinträchtigen, - 5 -

6 (c) (d) die Verkauften Teil-Kommanditanteile sind nicht mit sonstigen Rechten Dritter belastet, und die Gesellschaft ist weder zahlungsunfähig noch überschuldet und droht auch nicht zahlungsunfähig zu werden. 4.2 Zum Rücktritt von diesem Vertrag ist der Käufer nur berechtigt, wenn die Bedingung nach Ziffer bis zum 31. März 2016 nicht erfüllt ist. Die Verkäufer sind nur zum Rücktritt von diesem Vertrag berechtigt, wenn die Bedingung nach Ziffer bis zum 1. Januar 2016 nicht erfüllt ist. Der Rücktritt eines Käufers oder eines Verkäufers wirkt jeweils für und gegen alle Käufer und Verkäufer. 4.3 Die Summe aller etwaigen Ansprüche des Käufers wegen Unrichtigkeit von Garantien nach Ziffer 4.1 ist jeweils auf den Betrag der für seinen Verkauften Teil- Kommanditanteil zu leistenden Einlage beschränkt. 4.4 Die Verjährung für etwaige Ansprüche des Käufers wegen Unrichtigkeit von Garantien nach Ziffer 4.1 beginnt mit Ablauf des Tages der Unterzeichnung dieses Vertrages und endet nach 18 Monaten. 4.5 Sämtliche weiteren Ansprüche gegen die Verkäufer, gleich ob vertraglicher oder gesetzlicher Natur, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. 276 Abs. 3 BGB, sowie Rechte und Ansprüche des Käufers wegen arglistiger Täuschung bleiben unberührt. 5 Kosten Die mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrags verbundenen Kosten trägt der Käufer. Jede Partei trägt die Kosten ihrer Berater. 6 Schlussbestimmungen 6.1 Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag haften die Verkäufer jeweils als Teilschuldner. 6.2 Dieser Vertrag enthält alle zwischen den Parteien zum Gegenstand dieses Vertrags getroffenen Vereinbarungen. Nebenabreden bestehen nicht. 6.3 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags sowie der Verzicht auf sich aus diesem Vertrag ergebende Rechte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht eine strengere Form erforderlich ist. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. 6.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Wirksamkeit ergebenden Streitigkeiten (einschließlich solcher über deliktsrechtliche Ansprüche) zwischen den Parteien, für die kein anderer ausschließlicher Gerichtsstand besteht, ist Kassel. 6.5 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht

7 6.6 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder eine später in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertrag herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Erhaltensklausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit 139 BGB insgesamt abzubedingen. Anstelle der nichtigen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke gilt mit Rückwirkung diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die rechtlich und wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt beim Abschluss des Vertrags bedacht hätten. Beruht die Nichtigkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt die Bestimmung mit einem dem ursprünglichen Maß am nächsten kommenden rechtlich zulässigen Maß als vereinbart. Betrifft die Nichtigkeit oder Lücke eine beurkundungspflichtige Bestimmung, so ist die Regelung nach Satz 4 bzw. die Bestimmung nach Satz 5 in notariell beurkundeter Form zu vereinbaren. Kassel, [ ] Dezember 2015 Für: Göttinger Sport und Freizeit GmbH & Co. KG diese vertreten durch Göttinger Sport und Freizeit Verwaltungs-GmbH (Rolf-Georg Köhler) Unter Vollmacht vom Für: EAM Sammel- und Vorschalt 1 GmbH (Uwe Pietsch) Geschäftsführer (Michael Schneider) Geschäftsführer - 7 -

8 Für: EAM Sammel- und Vorschalt 2 GmbH (Sibylle Fischer) Geschäftsführerin (Frank Dworaczek) Geschäftsführer Für: EAM Sammel- und Vorschalt 3 GmbH (Elena Puchalla) Geschäftsführerin (Claudia Kunert) Geschäftsführerin Für: EAM Sammel- und Vorschalt 2015 GmbH ( ) Geschäftsführer - 8 -

9 Anlage 1.3 Gesellschaftsvertrag - 9 -

10 Anlage 2.7 Anmeldung zum Handelsregister

11 Anlage 2.10 Kontostände

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