BÄKground. Krankenhausfinanzierung Parteien feilen an Strukturreformen. Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung

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1 BÄKground Informationsdienst der Bundesärztekammer April 2013 Krankenhausfinanzierung Parteien feilen an Strukturreformen Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung Patientenverfügung und Organspendeerklärung 37. Interdisziplinäres Forum der BÄK

2 2 BÄK ground april 2013 Auftakt Die Gesundheitspolitik wird in diesem Bundestagswahlkampf sicher keine vorherrschende Rolle spielen. Zumindest die Fachpolitiker der Parteien arbeiten dennoch unter Hochdruck an gesundheitspolitischen Reformideen, die sie im Falle einer Regierungsübernahme im Herbst umsetzen wollen. Besonders deutlich wird dies im Bereich der Krankenhauspolitik. Erst legte die CSU vor ihrer Klausursitzung in Wildbad Kreuth im Januar ein Positionspapier zur Krankenhauspolitik vor, dessen wesentliche Inhalte sich in einem Eckpunktepapier der Koalition wiederfinden, dann befasste sich die SPD-Bundestagsfraktion in einem Arbeitspapier mit dem stationären Sektor. Die SPD-geführten Bundesländer positionierten sich in einem Entschließungsantrag des Bundesrates. BÄKground zeigt die Bandbreite der unterschiedlichen Reformskizzen auf, die von konkreten Sofortmaßnahmen zur Konsolidierung der Klinikfinanzen bis hin zu strukturellen Eingriffen in den stationären Sektor reicht (Seite 3). Krankenhäuser wie niedergelassene Ärzte gleichermaßen betrifft die mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz geschaffene neue Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung. Wie dieser Sektor genau beschaffen sein soll, welche Ärzte daran teilnehmen dürfen und welche Anforderungen sie erfüllen müssen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss nun in einer sogenannten Richtlinienerstfassung festgelegt (Seite 6). Ein ganz anderer aber ebenso vielschichtiger Bereich ist das Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung. Ein Expertenkreis der Bundesärztekammer aus Medizinern, Ethikern und Juristen ging der Frage nach, wie Ärzte und Angehörige damit umgehen, wenn sowohl der Ausschluss lebensverlängernder Maßnahmen als auch die Organspendebereitschaft dokumentiert sind (Seite 16). inhalt april 2013 Politik & Beruf "Mega-Thema" Krankenhausfinanzierung Parteien feilen an Strukturreformen 3 Start der ASV Anfang 2014 möglich GBA legt Richtlinienerstfassung vor 6 Gesundheits-Apps können einen Arztbesuch nicht ersetzen 7 "Wir müssen junge Menschen für die Arbeit mit Patienten begeistern" Konferenz der Fachberufe 7 Gute Medizin braucht fachübergreifendes Wissen 37. Interdisziplinäres Forum der BÄK 8 Patientenschutz statt Ethikshopping 10 Kritik am EU-Entwurf über klinische Prüfungen Zukunft der Hochschulmedizin 11 In eigener Sache BÄK-Geschäftsstelle stellt sich neu auf 12 Den "Teufel" im Kopf DGPPN-Symposium über Verhaltenssüchte 13 Nachrichten 14 Medizin & Ethik Patientenverfügung und Organspendeerklärung müssen sich nicht ausschließen 16 Ausländische Ärzte BÄK fordert einheitliche Überprüfung von Sprachkenntnissen 17 PID unter bestimmten Voraussetzungen möglich 17 Weibliche Genitalverstümmelung in Diagnoseschlüssel aufnehmen BÄK ergänzt Empfehlungen 18 Verantwortungsvoll mit IGeL umgehen 18 Montgomery warnt vor Behandlungen über das Internet 18 BÄK und Fachgesellschaften fordern Novelle des Gendiagnostik-Gesetzes 19 Personalia 20 Impressum 20

3 april 2013 BÄK ground 3 Quelle: ddp Mega-Thema Krankenhausfinanzierung Parteien feilen an Strukturreformen uf Gasbrennern brutzelten Schweinebraten und Rind. A Zum Nachtisch gab es Obstsalat und Kuchen. Appetitlich, aber nicht zu opulent war das Buffet auf dem Frühlingsempfang der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Mitte März in Berlin. Pomp und Protz hätten auch nicht zu den politischen Forderungen gepasst, die die Krankenhausfunktionäre an diesem Abend an die Politik richteten. Die Krankenhäuser erwarten eine Soforthilfe zwischen 750 und 900 Millionen Euro, sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum in seiner Begrüßungsrede im Beisein von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Die Kliniken strebten keine Rückkehr zur Selbstkostendeckung an, sondern eine faire Finanzierung, ergänzte DKG-Präsident Alfred Dänzer. Dass die Koalition durchaus gewillt ist, den Krankenhausträgern finanziell entgegen zu kommen, zeichnete sich schon im Vorfeld des Frühlingsempfangs ab. Mittlerweile haben Union und FDP geliefert. Unter anderem will die Koalition die Krankenhausfinanzierung in diesem und im kommenden Jahr um 880 Millionen Euro aufstocken. Doch damit nicht genug. Liest man das Eckpunktepapier der Regierung genauer, und zieht man ein von der SPD vorgelegtes Arbeitspapier hinzu, das sich in weiten Teilen auch mit Forderungen der SPD-geführten Bundesländer deckt, zeichnet sich eine Neuauflage der bereits 2008 im Zuge der Novelle des Krankenhausfinanzierungsgesetzes geführten Grundsatzdebatte über umfassende Strukturreformen im stationären Sektor ab. Mehrleistungsabschlag bleibt im System Doch der Reihe nach: Zunächst plant die Regierung Neuregelungen beim sogenannten Mehrleistungsabschlag. Dieser Rabatt gilt für Leistungen, die Krankenhäuser in Budgetverhandlungen im Vergleich zum Vorjahr zusätzlich vereinbaren. Abgesehen von den finanziellen Einschnitten ist für die Kliniken besonders ärgerlich, dass dieser Abschlag zu einer sogenannte doppelten Degression führt. Diese entsteht dadurch, dass nicht nur diejenigen Krankenhäuser Abschläge auf Mehrleistungen zahlen müssen, die solche Leistungen tatsächlich erbracht haben, sondern dass sich die Abschläge auch absenkend auf die Landesbasisfallwerte auswirken. Die Landesbasisfallwerte sind die Finanzierungsgrundlage für alle Krankenhäuser. Nach den Regierungsplänen soll künftig bei Krankenhäusern, die Mehrleistungen vereinbaren, für die Jahre 2013 und 2014 am Mehrleistungsabschlag festgehalten werden. Neu ist, dass die Rabatte in Höhe von 250 Millionen

4 4 BÄK ground april 2013 Fortsetzung von Seite 3 Euro in diesem und 500 Millionen Euro im kommenden Jahr als fallbezogener Versorgungszuschlag im System verbleiben und an alle Kliniken verteilt werden. Eine Klarstellung sieht das Papier für die Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern vor. Zur Erinnerung: Seit diesem Jahr ist nicht mehr die Grundlohnrate für die Anpassung der Krankenhauspreise relevant, sondern die Kostenentwicklung in den Krankenhäusern, die über dem vom Statistischen Bundesamt errechneten Orientierungswert abgebildet wird. Die Vertragspartner verhandeln im Rahmen eines Korridors. Dessen untere Grenze ist die Grundlohnrate, die obere Grenze ist grundsätzlich der Orientierungswert. Bislang gilt allerdings, dass das Bundesgesundheitsministerium das letzte Wort über die exakte Breite des Verhandlungskorridors hat. Nach dem Willen der Regierung soll den Vertragsparteien auf Bundesebene erstmals für das Jahr 2014 der Verhandlungskorridor bis zum vollen Orientierungswert als Obergrenze eröffnet werden, was den Verhandlungsspielraum für die Krankenhausträger nach oben erweitert. Darüber hinaus sollen den Krankenhäusern die Tarifsteigerungen aus dem Jahr 2013 ausgeglichen werden. Die Tarifsteigerungen, die oberhalb der für die Budgetverhandlungen geltenden Obergrenze liegen, werden dabei zur Hälfte auf die Landesbasisfallwerte aufgeschlagen. kommen auch bei den Mitarbeitern und in der Patientenversorgung an. Zumindest was den Bereich der Krankenhaushygiene angeht, macht die Regierung in ihrer Reformblaupause konkrete Vorgaben. So will die Koalition durch zweckgebundene Zuschüsse dafür sorgen, dass mehr ärztliches und pflegerisches Hygienepersonal eingestellt wird. Gefördert werden soll zudem die Fort- und Weiterbildung von Ärzten und Pflegekräften zu qualifiziertem Hygienepersonal. Das Hygiene-Förderprogramm soll die Krankenhäuser um insgesamt rund 160 Millionen Euro entlasten. Die Weiterbildung von Fachärzten für Hygiene und Umweltmedizin wird bis 2020 mit weiteren rund 20 Millionen Euro gefördert. Ähnliche Pläne zur Förderung der Hygiene hatte die SPD nur Wochen zuvor in ihrem Konzept zur Krankenhausreform vorgestellt. Und auch sonst, so scheint es, könnten die Sozialdemokraten mit den geplanten Vorhaben der Regierung Quelle: dpp images Arbeitsplatz Krankenhaus wieder attraktiver machen Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, begrüßt die vorgesehenen Entlastungen der Kliniken als einen ersten wichtigen Schritt. Wenn wir nicht wollen, dass der Kostendruck bei den Krankenhäusern weiter auf die Beschäftigten und auf die Patientenversorgung durchschlägt, müssen wir den Krankenhäusern mehr finanziellen Spielraum geben. Zudem könnte eine bessere Finanzausstattung der Kliniken mit dazu beitragen, den Arbeitsplatz Krankenhaus für Ärztinnen und Ärzte wieder attraktiver zu machen (siehe Interview S. 5). Auch die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) schlägt Alarm. Fast drei Viertel der Klinikärzte fühlt sich nach den Ergebnissen einer Online-Befragung des MB durch die Gestaltung der Arbeitszeiten in ihrer Gesundheit beeinträchtigt. Drei Viertel der Ärztinnen und Ärzte arbeitet im Durchschnitt mehr als 48 Stunden pro Woche. Ein Viertel ist pro Woche sogar 60 bis 79 Stunden im Dienst. Jeder fünfte Arzt erklärt, dass seine Überstunden weder vergütet noch mit Freizeit ausgeglichen werden. Faktisch gehen Ärzte im Volldienst regelmäßig leer aus, wenn sie Mehrarbeit leisten. Das empört uns", sagte Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, bei der Präsentation der Umfrage. Vor diesem Hintergrund könnten die geplanten Neuregelungen teilweise entlastend auf die Arbeitssituation der Beschäftigten wirken, vorausgesetzt, die zusätzlichen Finanzmittel Für Hygienepersonal soll es mehr Geld geben. zur Entlastung der Krankenhäuser leben. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Prof. Dr. Karl Lauterbach, hatte bereits im Vorfeld zu erkennen gegeben, dass die SPD einem Vorschlag der Koalition nicht im Wege stehen werde, so er denn einigermaßen brauchbar sei. Vorgesehen ist, dass bereits im April ein Gesetzentwurf formuliert wird. Der gesundheitspolitische Sprecher der Union im Bundestag, Jens Spahn, ist optimistisch, dass das Gesetz möglicherweise noch vor der Sommerpause verabschiedet wird. Schwerpunktthema Krankenhausfinanzierung Beendet ist die Diskussion über die künftige Ausgestaltung des Krankenhaussektors damit jedoch nicht. Im Gegenteil: Nachdem sich Schwarz-Gelb mit dem Versorgungsstrukturgesetz vor allem dem ambulanten Bereich gewidmet hat,

5 april 2013 BÄK ground 5 könnte die Krankenhausfinanzierung nach der Bundestagswahl ein gesundheitspolitischer Schwerpunkt der nächsten Bundesregierung werden. Der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn spricht sogar von einem Mega-Thema für die nächste Bundesregierung. Union, FDP, SPD und auch zahlreiche Bundesländer feilen seit Wochen an entsprechenden Reformeckpunkten. Beispiel Mehrleistungsabschlag: Die von der Koalition in Aussicht gestellten Sofortmaßnahmen sind auf die Jahre 2013 und 2014 begrenzt. Wie mit Mengenausweitungen künftig umgegangen und wie zwischen vermeintlich medizinisch nicht indizierten Leistungen und morbiditätsbedingten Ausweitungen unterschieden werden soll, ist zwar noch offen. Die Koalition betont aber: Mittelfristig ist auch die Mengensteuerung bei Krankenhausleistungen auf eine neue Grundlage zu stellen." Dabei sollten auch Möglichkeiten der Stärkung qualitätsorientierter Komponenten in der Leistungssteuerung entwickelt werden. In diese Debatte steigt auch die SPD ein. In einem Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion teilen die Sozialdemokraten in Sachen Krankenhauspolitik zwar heftig gegen die Regierung aus, in der Problemanalyse und auch bei manchen Lösungsvorschlägen scheinen Regierung und Opposition jedoch nicht weit auseinander zu liegen. Wie die Koalition fordert auch die SPD, die Degression des Landesbasisfallwertes bei Fallzahlsteigerungen zu beenden. Ziel müsse es sein, die Mengenentwicklung so zu steuern, dass unnötige und allein ökonomisch motivierte Krankenhausbehandlungen vermieden werden. Zudem fordert die SPD-Fraktion, dass sich künftig nicht die Menge der Leistungen, sondern deren Qualität wirtschaftlich für die Krankenhäuser lohnen müsse. Wie dieses Ziel zu erreichen ist, soll der Gemeinsame Bundesausschuss im Rahmen eines Entwicklungsauftrages klären. In ähnlicher Weise haben sich kürzlich auch die SPD-geführten Bundesländer in einem Entschließungsantrag des Bundesrates positioniert. Sogar eine Renaissance des Dauerbrenners monistische versus duale Krankenhausfinanzierung scheint nach der Bundestagswahl möglich. Derzeit gilt das Prinzip der dualen Finanzierung. Experten attestieren dem System schon lange eine sogenannte schleichende Monistik. Der Grund: Wegen fehlender Investitionsmittel der Länder müssen die Kliniken zum Beispiel Instandsetzungsarbeiten aus ihren DRG-Erlösen finanzieren. Die SPD tritt in ihrem Arbeitspapier für eine Finanzierung aus einer Hand ein. Aber auch die Koalition appelliert in ihren Eckpunkten an die Länder, ihrer Finanzverantwortung für die Krankenhausinvestitionen gerecht zu werden. Noch deutlicher wurde Minister Bahr kürzlich nach einem Treffen mit Ländervertretern: Es kann nicht sein, dass sich die Länder hier zunehmend ihrer Verantwortung entziehen. Könnten die Länder diese Verantwortung nicht wahrnehmen, müssten sie bereit sein, ihre Verantwortung für den Krankenhausplan abzugeben, so Bahr. Interview mit BÄK-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery Quelle: BÄK BÄKground: Herr Prof. Montgomery, die Krankenkassen kritisieren die geplanten Entlastungen der Kliniken scharf und warnen vor zusätzlichen Belastungen der Beitragszahler. Wie beurteilen Sie die Pläne der Regierung? Montgomery: Dass die Kassen die Sofortmaßnahmen der Regierung Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery ablehnen, ist nicht nachvollziehbar. Ärzte und Pflegekräfte arbeiten am Limit, um die Folgen der unzureichenden Finanzierung zumindest zu mildern. Es ist gut, dass die angestrebten Maßnahmen den Kliniken kurzfristig Entlastung bringen. Spätestens nach der Bundestagswahl müssen wir aber Konzepte für echte Strukturreformen diskutieren. Die Patienten haben es verdient, dass sich alle Beteiligten - auch die Krankenkassen - konstruktiv an dieser Diskussion beteiligen. BÄKground: Die Kostenträger verweisen gerne darauf, dass die stationäre Versorgung der größte Kostenblock in der GKV ist. Montgomery: Der Finanzierungsbedarf der Krankenhäuser wird in einer älter werdenden Gesellschaft sogar noch steigen. Hinzu kommt, dass die Kliniken in nicht unerheblichem Maße Mittel, die für die Patientenversorgung bestimmt sind, für dringend notwendige Investitionen nutzen müssen. Deshalb ist es richtig, dass die Koalition in ihrem Eckpunktepapier explizit auch die Verantwortung der Länder für die Krankenhausfinanzierung anspricht. BÄKground: Warum nicht gleich eine Finanzierung aller Krankenhauskosten aus einer Hand? Montgomery: Ein Systemwechsel hin zu einer monistischen Finanzierung würde nichts daran ändern, dass die Länder den gewaltigen Investitionsstau in den Kliniken auflösen müssten. Die Krankenkassen werden diese Aufgabe sicher nicht übernehmen wollen und können. Es wäre schon viel geholfen, wenn man den Krankenhäusern einen Rechtsanspruch einräumen würde, der es ihnen ermöglicht, die ihnen zustehenden Mittel von den Ländern auch einklagen zu können.

6 6 BÄK ground april 2013 Start der ASV Anfang 2014 möglich Gemeinsamer Bundesausschuss legt Richtlinienerstfassung vor Quelle: ddp Es gibt nur wenige Forderungen in der Gesundheitspolitik, die fast alle Akteure sofort unterschreiben würden. Eine davon ist, die Sektorengrenzen zwischen ambulant und stationär zu überwinden, um Patienten vor, während und nach einem Krankenhausaufenthalt optimal behandeln zu können. Was vernünftig klingt, ist in der praktischen Umsetzung jedoch nicht so einfach. Insbesondere der mit dem GKV-Modernisierungsgesetzt eingeführte 116b SGB V, der die Öffnung der Krankenhäuser für bestimmte ambulante Leistungen vorsieht, griff massiv in die Strukturen der einzelnen Versorgungsbereiche ein und sorgte für reichlich Kontroversen zwischen niedergelassenen Ärzten und Kliniken. Weil ein einheitlicher Ordnungsrahmen fehlte, beklagten die Niedergelassenen ungleiche Wettbewerbsbedingungen mit dem stationären Sektor. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat die Bundesregierung einen neuen Anlauf unternommen, die Vernetzung im Gesundheitswesen zu fördern. Zumindest für schwer kranke Patienten, etwa mit Krebs, Rheuma oder seltenen Erkrankungen wurde ein gänzlich neuer Sektor geschaffen, die sogenannte Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung (ASV). In der ASV sollen niedergelassene Fachärzte und Klinikärzte komplexe, schwer therapierbare Erkrankungen, die eine spezielle Qualifikation und interdisziplinäre Zusammenarbeit erfordern, ambulant behandeln können und zwar zu den gleichen Konditionen. Wie dieser Sektor genau beschaffen sein soll, hat nun der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA), das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung, in einer sogenannten Richtlinienerstfassung festgelegt. Die Richtlinie gibt den formalen Rahmen für den neuen Versorgungsbereich vor und regelt die Anforderungen an die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung. So wurde festgelegt, welche Ärzte an der ASV teilnehmen dürfen und wel- che personellen Anforderungen hierbei gelten, insbesondere für die Zusammensetzung der obligatorischen interdisziplinären Teams. Voraussetzung für die Teilnahme an der ASV ist grundsätzlich der Facharztstatus, der Facharztstandard ist nicht ausreichend. Hausärzte können sich lediglich im Rahmen der Versorgung von HIV-infizierten Patienten beteiligen. Teilnehmende Ärzte müssen sogenannte Leistungskooperationen bilden. Diese Teams müssen in der Regel in 30 Minuten notfallmedizinische Einrichtungen erreichen können, sagte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses bei der Vorstellung der Richtlinie. Strittig war bis zuletzt, ob es im Rahmen der ASV eine grundsätzliche Mindestmengenregelung geben sollte. Die Krankenkassen plädierten für verbindliche Vorgaben für die gesamte ASV, konnten sich damit in den Verhandlungen aber nicht durchsetzen. Nun sollen die näheren Bestimmungen zu den Mindestmengen in den noch zu erstellenden diagnosespezifischen Anlagen zur Richtlinie geregelt werden. Die ersten zwei bis drei dieser Konkretisierungen könnten bis Ende des Jahres vorliegen, ist Klakow-Franck optimistisch. Die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung würde dann Anfang 2014 schrittweise scharf geschaltet. Bereits Ende März hat die zuständige Arbeitsgruppe des GBA die Beratungen zu den Themen Tuberkulose und Gastrointestinal-Tumoren aufgenommen. Priorität soll laut G-BA darüber hinaus das Behandlungsgeschehen bei Tumoren der Bauchhöhle, gynäkologischen Tumoren, rheumatologischen Erkrankungen und Herzinsuffizienz haben. Bei seltenen Erkrankungen soll die Priorität neben der Tuberkulose bei Marfan-Syndrom, Pulmonaler Hyptertonie, Mukoviszidose und primär sklerosierender Cholangitis liegen.

7 april 2013 BÄK ground 7 Gesundheits-Apps können einen Arztbesuch nicht ersetzen Über 25 Millionen Deutsche besitzen ein Smartphone und laden sich kleine Programme, sogenannte Apps, auf ihre Geräte. Unter den weltweit mehr als 1,8 Millionen Apps gibt es zwischen und für Gesundheit und Fitness. Die Anwendungen reichen von Seh- oder Hörtests bis zur Überprüfung von Muttermalen und können besonders bei Diabetes, Bluthochdruck oder Herzkrankheiten nützlich sein. Apps erinnern Patienten daran, wann welches Medikament in welcher Dosis einzunehmen ist. Mit Zusatzadaptern kann der Blutzuckerspiegel, Blutdruck oder Puls gemessen und auf dem Smartphone gespeichert werden. Die App kann Auswertungen zeigen, die auch für den Arzt interessant sein können. Vorsicht ist bei Apps geboten, die vorgeben, eine Diagnose oder gar Behandlungsvorschläge liefern zu können. So zeigen Hautkrebs-Apps nach einer Studie häufig falsche Befunde - für den User ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Hier sind die Möglichkeiten von Apps überschritten: Nur ein Arzt kann eine korrekte Diagnose stellen. Die Anzahl der Apps, die sich an Ärzte wenden, nimmt ebenfalls zu, etwa um die Daten der elektronischen Patientenakten des Krankenhausinformationssystems zu nutzen. Im Bereich der Fort- und Weiterbildung kann der Arzt mit Hilfe von Apps auf Lehrbücher, Leitlinien und wissenschaftliche Publikationen zugreifen. In ärztlicher Hand könnten Smartphones zusammen mit anderen medizinischen Geräten auch als diagnostische Werkzeuge eingesetzt werden, erklärt Dr. Georgios Raptis, IT-Fachmann der Bundesärztekammer. Ein Einsatz in der medizinischen Diagnostik wäre allerdings nur dann sicher und vertretbar, wenn Prüfungen gemäß Medizinproduktegesetz (MPG) vom Hersteller erfolgreich absolviert würden, so Raptis. Ein Prüfsiegel gibt es nicht. Das Fehlen einer Qualitätssicherung ist ein großes Manko. Auch der Datenschutz ist meist nicht geklärt. Gesundheitsapps können die Arbeit des Arztes unterstützen, meint Raptis. Aber auf keinen Fall kann eine App einen Arztbesuch ersetzen. Wir müssen junge Menschen für die Arbeit mit Patienten begeistern Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen diskutiert Wege aus dem Fachkräftemangel Der Fachkräftemangel ist keine Prognose mehr, sondern in deutschen Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Praxen bereits Realität. Es fehlen zunehmend Krankenhausärzte sowie Pflegefachpersonen. Auch in anderen Gesundheitsfachberufen wird der Nachwuchs knapp. Dabei bietet auch die wachsende Mobilität in Europa keine Lösung für die deutschen Probleme. Wie können der Versorgungsbedarf einer alternden Bevölkerung mit einem erweiterten Krankheitsspektrum und das Arbeitskräfteangebot im Gesundheitswesen mit seinen demografischen Herausforderungen in Deckung gebracht werden? Mit dieser zentralen Frage beschäftigte sich die Konferenz der Fachberufe im Gesundheitswesen bei der Bundesärztekammer in ihrer 25. Sitzung seit Gründung. Nationale und europäische Entwicklungen wurden dargestellt, junge Berufsangehörige aus der Ergotherapie, der Logopädie und der Physiotherapie formulierten ihre Erwartungen und Perspektiven für die Patientenversorgung mit Heilmitteln in der Zukunft. Die Bewältigung des demografischen Wandels bei Patienten und Berufsangehörigen bei gleichzeitig knapper gewordenen finanziellen Ressourcen ist eine riesige Herausforderung, der sich die Politik und alle Berufsgruppen gemeinsam stellen müssen, sagte Dr. Max Kaplan, Vizepräsident der Bundesärztekammer und Vorsitzender der Fachberufekonferenz. Wir brauchen für unsere Berufsausübung vernünftige Rahmenbedingungen, damit wir wieder mehr junge Menschen für eine Arbeit im Gesundheitswesen begeistern können. Wir brauchen aber auch mehr kooperative Strukturen, um eine noch engere Zusammenarbeit aller im Gesundheitswesen tätigen Professionen ermöglichen zu können. Die Fachberufekonferenz fordert: In die Ausbildung von Gesundheitsfachberufen muss zukünftig verstärkt investiert werden, sowohl quantitativ wie auch qualitativ. Der Abbau von Ausbildungsplätzen, wie zum Beispiel bei den Medizinisch-technischen Berufen, ist zu stoppen. Auch wenn deutlich wurde, dass die Berufsverbände unterschiedliche Ziele und Wege bei der Gestaltung des Wandels im Gesundheitswesens verfolgen, sei es durch ärztliche Bedarfsplanung, Akademisierung der Ausbildung oder Direktzugang zur Versorgung, so bestand letztlich doch Einigkeit, dass bei allen Umsetzungsschritten das qualitativ hohe Niveau der Patientenversorgung in Deutschland erhalten bleiben muss. Dafür wollen sich die Konferenzteilnehmer nachhaltig einsetzen.

8 8 BÄK ground april 2013 Gute Medizin braucht fachübergreifendes Wissen Experten tagten auf dem 37. Interdisziplinären Forum der Bundesärztekammer Warum nehmen Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen und Essstörungen so dramatisch zu? Wie ist der aktuelle Forschungsstand in der Sportmedizin? Und welche neuen Antibiotika stehen zur Bekämpfung viraler Infektionen zur Verfügung? Antworten auf diese und weitere Fragen gaben Experten auf dem 37. Interdisziplinären Forum der Bundesärztekammer in Berlin. Dr. Uwe Berger vom Institut für Psychosoziale Medizin und Psychotherapie der Universitätsklinik Jena informierte über Essstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Der Kinder- und Jugendsurvey KiGGS zeige, dass ein Viertel der Kinder in Deutschland auffällige Essstörungen aufweist, sagte Berger. Jedes zweite Mädchen und jeder dritte Junge seien bereits im Grundschulalter unzufrieden mit der eigenen Figur. Daher müsse bei Präventions- und Behandlungsmaßnahmen die Veränderung der eigenen Einstellung zum Körper das Ziel bei Kindern mit Essstörungen sein. Wenn es gelinge, den Körperselbstwert der Kinder zu erhöhen, bestehe auch die Chance, das Essverhalten zu ändern. Um Kinder vor Essstörungen zu schützen, setzt sich Berger für eine integrierte Versorgung ein. Dabei müsse die Primärprävention eng mit der Behandlung verknüpft werden. Flächendeckende Standard-Präventionsprogramme an Schulen würden aber wenig bringen: Präventionsprogramme kosten viel, bringen aber meist das Gegenteil. Das Programm muss vielmehr an die jeweilige Struktur der Schule angepasst wer- den. Sie ist nicht am grünen Tisch zu planen, erläuterte Berger. Dass Sport gesund hält, ist eine Binsenweisheit, wie sieht aber der konkrete präventive Nutzen von regelmäßiger körperlicher Aktivität aus? Beim Themenschwerpunkt Sportmedizin bescheinigten die Experten des Forums fast ausschließlich positive Auswirkungen des Sports, speziell im Hinblick auf den Kreislauf sowie das Muskel- und Skelettsystem des Menschen. Die Ergebnisse von Langzeitstudien zeigen ganz eindeutig, dass körperliche Aktivität und Bewegung eine Risikoreduktion bewirken bei koronarer Herzkrankheit, bei Herzinsuffizienz sowie beim arteriellen Bluthochdruck, so Prof. Dr. Herbert Löllgen, ehemaliger Präsident der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin und Prävention. Auch bei Patienten mit arterieller Verschlusskrankheit wirkten bereits leichte Aktivitäten wie regelmäßiges Gehtraining oftmals besser als Medikamente. Sport bietet bekanntermaßen aber auch Risiken. Allein im Jahre 2010 kam es in Deutschland zu etwa 2,6 Millionen Unfällen in Zusammenhang mit sportlichen Betätigungen. Jedoch fände die Behandlung derartiger Verletzungen hierzulande auf einem hohen medizinischen Niveau statt, so Prof. Dr. Holger Schmitt von der Klinik Heidelberg. Auch werde der Prävention von Verletzungen in Zukunft immer mehr Aufmerksamkeit gewidmet. Die Tagung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) bildete den Abschluss des Forums. Ein Quelle: ddp Ein Viertel der Kinder in Deutschland weist auffällige Essstörungen auf.

9 april 2013 BÄK ground 9 brandaktuelles Thema stand dabei auf der Agenda: Die frühe Nutzenbewertung von Arzneimitteln gemäß des Arzneimittelneuordnungsgesetzes. Dabei bestätigten die Experten im Grundsatz die Wirksamkeit dieser Regelung. Mit der im AMNOG angelegten frühen Nutzenbewertung und der am Zusatznutzen orientierten Verhandlungen des Erstattungsbetrags zwischen Spitzenverband der Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen hat der Gesetzgeber einen Paradigmenwechsel im Umgang mit neu in den Markt eingeführten Arzneimitteln eingeläutet, so der Vorsitzende der AkdÄ, Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig. Ludwig hob hervor, die frühe Nutzenbewertung verbessere zudem die unabhängige Information von Ärztinnen und Ärzten über die zum Zeitpunkt der Zulassung der Wirkstoffe verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse. Von diesen Bewertungen profitiert auch die AkdÄ, deren wesentliches Ziel es ist, die Ärzteschaft unmittelbar nach der Markteinführung über den rationalen Einsatz neuer Wirkstoffe und über deren Risiken zu informieren, so Ludwig. Der Gesetzgeber hat die AkdÄ bei der frühen Nutzenbewertung als stellungnahmeberechtigte Organisation benannt. Prof. Dr. Bernd Mühlbauer, AkdÄ-Vorstandsmitglied, verwies auf der Tagung darauf, dass sich die Arzneimittelkommission bisher an elf Stellungnahmeverfahren beteiligt hat. Die Stellungnahmen hätten Einfluss auf die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) gehabt, da diese in einigen Fällen von der Bewertung des Zusatznutzens durch das IQWIG abwichen. Diese Abweichungen waren keinesfalls einseitig, die AkdÄ-Stellungnahmen führten sowohl zu Herauf- als auch Herabstufungen des Zusatznutzens durch den G-BA, so Mühlbauer. Auf die Bedeutung von Langzeitstudien mit großen Patientenzahlen zur Bewertung neuer Therapieoptionen bei der Behandlung von Diabetes verwies Prof. Dr. Ulrich Müller vom Universitätsklinikum Jena. Für den Bereich der Onkologie betonte AkdÄ-Vorsitzender Ludwig, der auch Chefarzt der Klinik für Hämatologie, Onkologie und Tumorimmunologie des Helios Klinikums Berlin-Buch ist, fast ein Drittel der Neuzulassungen bei Medikamenten würden derzeit die Behandlung von Krebs betreffen. Kritisch merkte Ludwig an, dass patientenrelevante Endpunkte in den für die Zulassung relevanten klinischen Studien oftmals zu wenig berücksichtigt würden. Die Ergebnisse entsprechen deshalb nicht immer der Versorgungsrealität. Videos zum Interdisziplinären Forum können im Internet auf der Youtube-Seite der BÄK unter www. youtube.de/baekclips oder über den nebenstehenden QR-Code abgerufen werden. Interview mit Dr. Max Kaplan, Vizepräsident der Bundesärztekammer Quelle: BÄK BÄKground: Herr Dr. Kaplan, warum ist das Interdisziplinäre Forum besonders für die Fortbildungsbeauftragten der Ärztekammern interessant? Kaplan: Der Hauptgrund ist die fächerübergreifende Ausrichtung Dr. Max Kaplan des Kongresses. Interdisziplinäre Themen wie etwa ethische oder berufsrechtliche Aspekte werden in fachspezifischen Fortbildungsforen kaum behandelt. Die Vermittlung genau dieser Themen ist eine originäre Aufgabe der Landesärztekammern und der Bundesärztekammer. Das Interdisziplinäre Forum ist für die Fortbildungsbeauftragten in den Landesärztekammern ein Orientierungspunkt. Sowohl für inhaltliche Schwerpunkte als auch für die Medizindidaktik gehen wichtige Impulse von diesem Forum aus. BÄKground: Stichwort Medizindidaktik in welcher Weise hat sich die Form der Fortbildungsmöglichkeiten über die Jahre geändert? Kaplan: Die neuen Medien haben Einzug in die ärztliche Fortbildung gehalten. Dies beginnt schon bei der Fortbildungssuche. Auf den Webseiten der Landesärztekammern oder der Bundesärztekammer kann sich jeder Interessierte gezielt über Angebote informieren. Neue Möglichkeiten bieten sich aber auch bei der Wissensvermittlung. Denken Sie nur an den Bereich E-Learning oder an Peer-Review-Konzepte, also einer gegenseitigen Evaluierung von Arzt zu Arzt. BÄKground: Der besondere Reiz von Präsenzveranstaltungen ist der persönliche Kontakt mit Kollegen. Waren Sie mit den Diskussionen auf dem Forum zufrieden? Kaplan: Wie man auch dieses Jahr wieder gesehen hat, war die Diskussion außerordentlich lebhaft. Die Beteiligten haben viele Fachinformationen bereits mitgebracht, daran sieht man auch, dass genau die Themen angesprochen wurden, die eine hohe Alltagsrelevanz in der Medizin haben.

10 10 BÄK ground april 2013 Patientenschutz statt Ethik-Shopping Montgomery und EU-Abgeordneter Liese fordern Korrekturen am EU-Entwurf über klinische Prüfungen Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, und der Europa-Abgeordnete Dr. Peter Liese (EVP-Christdemokraten) haben Nachbesserungen am EU-Verordnungsentwurf zu klinischen Prüfungen gefordert. Beide begrüßen grundsätzlich das Ziel der Europäischen Kommission, das Verfahren der klinischen Prüfungen multinational auszurichten und zu entbürokratisieren. Nicht nur die Pharmaindustrie, sondern gerade die unabhängige Forschung würde dann profitieren. "Dabei darf jedoch der Patientenschutz nicht zugunsten eines Ethik-Shoppings verringert werden, warnte Montgomery. Zu den etablierten und international anerkannten Schutzstandards bei der Forschung am Menschen gehört es, geplante Forschungsvorhaben vor Studienbeginn einer unabhängigen, interdisziplinär besetzten Ethikkommission zur Beratung, Stellungnahme und Zustimmung vorzulegen. Der Verordnungsentwurf aber verzichtet auf eine solche ausdrückliche Vorgabe und verweist auf die den Mitgliedsstaaten überlassene Organisation. Der Patientenschutz, den Ethikkommissionen durch ihre Arbeit sichern, kann damit nicht mehr gewährleistet werden. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass Arzneimitteltests nur da durchgeführt werden, wo ein niedriges Schutzniveau für Patienten besteht", so Montgomery. Liese, der gesundheitspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion ist, forderte unabhängige Ethikkommissionen bei der Bewertung ausdrücklich einzubinden. Der Entwurf sieht außerdem vor, dass künftig ein Mitgliedstaat bei klinischen Prüfungen federführend die Nutzen-Risiko-Bewertung vornimmt (berichterstattender Mitgliedstaat). Damit würden die Einspruchsrechte anderer Staaten (betroffene Mitgliedstaaten), in denen die Prüfung ebenfalls durchgeführt werden soll, erheblich beschnitten. Eine ausreichende Konsultationsfrist, vor deren Ablauf der berichterstattende Mitgliedstaat nicht entscheiden darf, sei somit zwingend notwendig. Kritisch sehen Montgomery und Liese auch die geplanten Vorgaben, bei Minderjährigen oder Nichteinwilligungsfähigen. Wir wollen die Forschung, wir wollen die Entwicklung von neuen Medikamenten. Es darf aber nicht sein, dass dabei die Patientinnen und Patienten, insbesondere wenn es sich um Kinder oder geistig behinderte Menschen handelt, weniger geschützt werden, als das bisher der Fall war, so Liese. Wegen der unmittelbaren EU-weiten Gültigkeit der Verordnung sei es dann den Mitgliedstaaten nicht mehr möglich, im Einzelfall ein höheres Schutzniveau vorzusehen. Liese und Montgomery fordern deshalb Nachbesserungen auch in diesem Punkt. Bundesregierung sagt Krebs den Kampf an Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz verabschiedet Bundestag und Bundesrat haben grünes Licht für das Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz gegeben. Es sieht unter anderem vor, dass einheitliche Krebserkennungsregister Krankheitsdaten von Patienten künftig bundesweit erfassen. Auf Landesebene bestehende Register werden zu diesem Zweck ergänzt und vereinheitlicht. Auf diesem Wege soll die Therapie von Krebserkrankungen durch umfassendere Erkenntnisse verbessert werden. Zudem sollen die Bürger regelmäßig zu Vorsorgeuntersuchungen für Darm- und Gebärmutterhalskrebs eingeladen werden. Es ist vorgesehen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss innerhalb von drei Jahren die Einzelheiten der Präventionsprogramme entwickelt. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) nannte die beschlossenen Regelungen ein starkes Signal im Kampf gegen den Krebs. Der Aufbau der Register nimmt jedoch einige Jahre in Anspruch und wird mit acht Millionen Euro finanziert, von denen die Deutsche Krebshilfe 90 Prozent der Kosten übernimmt und die Länder mit insgesamt Euro beteiligt sind.

11 april 2013 BÄK ground 11 Hochschulmedizin braucht zusätzliche Finanzierung BÄK bezieht Stellung zur Zukunft der Universitätsmedizin Wie steht es um die Finanzierung der Hochschulmedizin, wie lassen sich Krankenversorgung, Lehre und Forschung integrieren und wie können mehr Anreize für experimentelle und klinische Forschungskarrieren geschaffen werden? Die Universitätsmedizin in Deutschland steht vor vielerlei Herausforderungen. Um einen Beitrag zur dringend erforderlichen Diskussion über eine nachhaltige Zukunftsgestaltung der Universitätsmedizin zu leisten, hat die Bundesärztekammer (BÄK) ihren Wissenschaftlichen Beirat beauftragt, Fehlentwicklungen in diesem Bereich zu analysieren und Lösungsansätze zu erarbeiten. Nun liegt die Stellungnahme der Bundesärztekammer Zukunft der deutschen Universitätsmedizin - kritische Faktoren für eine nachhaltige Entwicklung vor. Darin stellt die BÄK klar, dass die angesprochenen Problemfelder insbesondere im Bereich der Finanzierung auch andere Einrichtungen des Gesundheitssystems, wie Krankenhäuser der Maximalversorgung, aber auch Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung, betreffen. Mit Blick auf die Universitätsmedizin führen die Autoren aus, dass neben den Erlösen aus der DRG-finanzierten Krankenversorgung und der Unterstützung durch die Länder eine dritte Finanzierungssäule notwendig sei. Diese werde für jene Aktivitäten benötigt, die spezifisch für die universitäre Medizin sind und bisher nur unzureichend oder gar nicht durch die Fallpauschalen und die Landesfinanzierung für Forschung und Lehre abgebildet werden können. Die dritte Säule könne aus Bundesmitteln oder einem DRG-Zuschlag gespeist werden. Die vielen spezifischen Aufgaben führen alle zusammen dazu, dass die Universitätsklinika im jetzigen System finanzielle Nachteile gegenüber anderen Krankenhäusern haben. Und die müssen wir jetzt benennen, sagte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, bei der Vorstellung des Papiers. Die Autoren diskutieren zudem mögliche Rechts- und Organisationsmodelle. Empfohlen wird eine möglichst enge organisatorische und rechtliche Verknüpfung von Fakultät und Universitätsklinikum in einem integrativen Modell. Forschung, Lehre und Krankenversorgung sollten durch einen gemeinsamen Vorstand geleitet werden. Unter der Voraussetzung eines harmonischen Miteinanders können in einem solchen Vorstand Synergieeffekte zwischen den drei Bereichen der Universitätsmedizin maximal genutzt werden, betonte Prof. Dr. Heyo Kroemer, federführend im betreffenden Arbeitskreis beim Wissenschaftlichen Beirat. Im Hinblick auf Möglichkeiten zur Einbeziehung von privatwirtschaftlichem Kapital heißt es in der Stellungnahme: Auch wenn die öffentliche Trägerschaft grundsätzlich wünschenswert ist, sollten aus Gründen der Flexibilität für die Universitätsmedizin neben öffentlich-rechtlichen auch private Rechts- und Organisationsformen wählbar sein. Rein rechtlich gesehen bestehe kein Vorrangverhältnis zugunsten der einen oder anderen Option. Die Perspektiven für die Länderfinanzen bedrohen manche Standorte der Universitätsmedizin, warnte Prof. Dr. Dr. Peter Scriba, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats der BÄK. Daher müsse über Alternativen nachgedacht werden. Von bisher eher unglücklich verlaufenden Teilprivatisierungen solle man sich nicht entmutigen lassen, sondern daraus lernen, meint Scriba. Ein weiterer Abschnitt der Stellungnahme widmet sich der Nachwuchsentwicklung und den ärztlichen Karrierewegen. Das Auswahlverfahren und der Zugang zum Medizinstudium müssen so gestaltet sein, dass sowohl überzeugend an kurativer Medizin interessierte Kandidaten als auch für Forschung geeignete junge Menschen identifiziert werden. Schlüssel zum Erfolg seien individuelle und objektive Auswahlverfahren, in denen die Abiturnote nur eine Rolle unter mehreren spiele. Die Stellungnahme kann im Internet unter abgerufen werden.

12 12 BÄK ground april 2013 In eigener Sache BÄK-Geschäftsstelle stellt sich neu auf Die Bundesärztekammer hat nach gründlicher Vorbereitung eine neue Organisationsstruktur ihrer Geschäftsstelle entwickelt und zum Abschluss gebracht. Neu geschaffen wurden unter anderem der Bereich Gesundheitssystemanalyse sowie die Geschäftsstelle "Transplantationsmedizin". Die Pressestelle der deutschen Ärzteschaft und die bisherigen Stabsstellen Parlaments- und Regierungskontakte sowie das Brüsseler Büro wurden in einen gemeinsamen Stabsbereich Politik und Kommunikation zusammengeführt. Alle weiteren Organisationsbereiche der Bundesärztekammer wurden in einheitlicher Struktur als Dezernate weitergeführt beziehungsweise neu angelegt. So bildet der bisherige Auslandsdienst das Dezernat Internationale Angelegenheiten, aus der Rechtsabteilung wurde das Dezernat Recht. Ohne wesentliche Änderungen erhalten bleiben auch die bisherigen Dezernate Fortbildung, Prävention und Bevölkerungsmedizin und das Dezernat Ärztliche Aus- und Weiterbildung. Das Dezernat Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung und Patientensicherheit ist auch künftig unter anderem mit der Bearbeitung und Mitgestaltung der Themenfelder des Gemeinsamen Bundesausschusses betraut. Es widmet sich darüber hinaus auch der zunehmend relevanten Thematik der Normung in der Medizin. Das Dezernat Gebührenordnung und Gesundheitsfinanzierung bearbeitet neben allen Fragen rund um die Anwendung und Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte auch sämtliche Fragen der Krankenhausfinanzierung und der Vergütung der ambulanten Versorgung. Wesentliche Neuerungen betreffen auch das Dezernat Versorgung und Kooperation mit Gesundheitsfachberufen. Das Dezernat Wissenschaft, Forschung und Ethik behält mit Ausnahme der Änderungen im Bereich der Transplantationsmedizin seine bisherigen Zuständigkeiten. Im Dezernat Telemedizin und Telematik sind wie zuvor auch künftig die Fragen der IT in der medizinischen Versorgung und Telemedizin, Fragen der IT in organisatorischen Prozessen des Gesundheitswesens internationale E-Health-Entwicklungen angesiedelt. Interview mit BÄK-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rochell Herr Dr. Rochell, was sind die Gründe für die Neuorganisierung der BÄK-Geschäftsstelle? Das Gesundheitswesen befindet sich in einem stetigen Wandel. Die Sektorengrenzen verwischen, Tätigkeitsfelder ändern sich. Dem tragen wir mit der Neuorganisation Rechnung. Die Bundesärztekammer entspricht damit ihrer Forderung nach einer patientenzentrierten, sektoren-verbindenden Versorgung künftig auch in ihrer Organisationsstruktur. Würden Sie das an einem Beispiel konkretisieren? Nehmen Sie das neue Dezernat "Versorgung und Kooperation mit Gesundheitsfachberufen". Das Dezernat ist nun sektorenübergreifend für sämtliche Fragen der medizinischen Versorgung und Kooperation mit Gesundheitsfachberufen zuständig. Mit Ausnahme der Finanzierung werden sämtliche Fragen der Versorgung, Versorgungsstruktur und Bedarfsplanung in der ambulanten stationären Versorgung, der Versorgung im Rahmen der Rehabilitation und vieles mehr unter einem Dach bearbeitet. Eine weitere Neuerung betrifft den Bereich der Transplantationsmedizin, der nun eigenständig ist. Warum fand diese Ausgliederung statt? Diese Neustrukturierung ist eine Konsequenz aus dem Transplantationsskandal im letzten Jahr. Der neue Bereich befasst sich mit den Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organtransplantation und er ist zuständig für die Ständige Kommission Organtransplantation, die Prüfungs- und Überwachungskommission sowie die Vertrauensstelle Transplantationsmedizin. Die Weiterentwicklung der Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organtransplantation sowie die Geschäftsführung der Ständigen Kommission Organtransplantation verbleiben auch künftig in voller Organisationsund Finanzverantwortung der BÄK. Dagegen werden die Aufgaben der Prüfungs- und Überwachungskommission sowie die der Vertrauensstelle Transplantationsmedizin unter gemeinsamer Trägerschaft der BÄK, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des GKV-Spitzenverbandes bearbeitet.

13 april 2013 BÄK ground 13 Den Teufel im Kopf DGPPN diskutiert auf Hauptstadtsymposium Verhaltenssüchte Irgendwo in Deutschland: Steffen, 17 Jahre alt, steht unter Verdacht. Seine Eltern, Thomas und Petra M., beschuldigen ihren Sohn mehrmals Geld aus der Haushaltskasse genommen zu haben. Mittlerweile fehlen insgesamt mehrere hundert Euro. Die Eltern suchen das Gespräch mit dem Klassenlehrer von Steffen. Ihm sei nichts Ungewöhnliches an Steffen aufgefallen, erklärt der Lehrer. Am Abend die Überraschung. Es geht nicht mehr weiter, die Lügen zehren an seinem Gewissen. Es war nicht unser Sohn, ich habe das Geld genommen, beichtet Thomas M. seiner Frau, ich habe es verspielt. Thomas M. ist spielsüchtig und mittlerweile hoch verschuldet. Er selbst sagt, ich habe den Teufel im Kopf. Das Beispiel, das auf dem diesjährigen Hauptstadtsymposium der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) in Berlin vorgestellt wurde, steht für viele Menschen, deren berufliches und soziales Leben durch exzessives Glücks- oder Computerspiel beschädigt wird. Ob es sich dabei um eine Suchterkrankung handelt, lässt sich nicht immer eindeutig abgrenzen. Nicht jede Leidenschaft bedeutet Abhängigkeit. Von Sucht soll nur gesprochen werden, wenn klare Befunde vorliegen oder ein Leidensdruck betsteht, sagte Prof. Dr. Wolfgang Maier, Präsident der DGPPN. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) geht von derzeit rund Menschen in Deutschland aus, die pathologisch Glücksspiel betreiben. In weiteren Studien ist sogar von über die Rede, sagte Prof. Karl Mann vom Lehrstuhl für Suchtforschung am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim. Als mögliche Lösungsansätze nannte er unter anderem Sperr- und Limitierungssysteme oder auch ganz konkret ein Pokerverbot im Internet. Weiterhin müsse der Fokus auf Präventionsmaßnahmen gelegt werden, vor allem für Kinder und Jugendliche. Sie haben heute mit ihren Smartphones die Spielhallen in ihrer Hosentasche, sagte die Bundesdrogenbeauftragte Mechthild Dyckmans (FDP) und verdeutlichte damit, wie leicht Jugendliche Zugang zum potenziellen Suchtmittel Glücksspiel haben. In der Forschung ist das übermäßige Computerspielen sowie das exzessive Surfen im Internet noch wenig untersucht. Dr. Florian Rehbein vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen stellte derartige Abhängigkeiten in einen Zusammenhang mit der immer größeren Verbreitung von Spielkonsolen, Computern und Internetanschlüssen in den Haushalten. Nach einer Studie seines Forschungsinstituts hätten sich zwischen 2000 und 2007 die Computerspielzeiten bei Neuntklässlern verdoppelt. Dennoch sei es entscheidend, exzessives Spielen oder den Umgang mit dem Internet nicht per se mit pathologischem Suchtverhalten gleichzusetzen. Merkmale eines krankhaften Umgangs mit den Medien seien unter anderem die gedankliche Vereinnahmung, psychische Entzugserscheinungen oder die Fortsetzung des Verhaltens trotz drohender persönlicher Konsequenzen. Bei der Internet-Abhängigkeit sei ein erhöhter Anteil von Mädchen und jungen Frauen zu bemerken. Hier spiele vor allem die übermäßige Nutzung von Social Networks wie Facebook eine Rolle. Problematische Faktoren, die bei einer Sucht häufig eine Rolle spielten, seien laut Rehbein unter anderem psychosoziale Konflikte, ein geringeres Selbstbewusstsein und eine insgesamt geringere Lebenszufriedenheit. Für Betroffene ist es wichtig, den Weg zu einer Behandlung zu finden. Ein erster Schritt liegt im Erkennen des eigenen Problems. Thomas M. ist dies gelungen. Er hat nach seinem Outing Hilfe erhalten. Seine Glücksspielsucht konnte er überwinden und den Teufel aus seinem Kopf verbannen.

14 14 BÄK ground april 2013 nachrichten macht Fortbildung mobil Medizinische Fortbildung wird mobil. heißt die Smartphone-App für ärztliche Fortbildung der Landesärztekammer Hessen. Die App bietet Smartphonebesitzern mit Apple- oder Android-Betriebssystemen den Zugriff auf alle zertifizierten Veranstaltungen der Landesärztekammer Hessen. Zudem macht sie das Sammeln der einheitlichen Fortbildungsnummern (EFN) auf den Fortbildungsveranstaltungen möglich. Nach dem Einscannen der Nummern werden diese direkt an den elektronischen Informationsverteiler (EIV) übermittelt. Die technische Umsetzung der App wurde mit Hilfe der Abteilung Medizininformatik der technischen Hochschule Mittelhessen möglich. Weitere Informationen zu unter Urteil: Medizinische Leitlinien sind nicht justiziabel Die Leitlinien medizinisch-wissenschaftlicher Fachgesellschaften sind einer wettbewerbsrechtlichen Beurteilung entzogen und nicht justiziabel. Das hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) entschieden. Gegen Äußerungen in den Nationalen Versorgungsleitlinien, die von der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften veröffentlich werden, hatte ein pharmazeutisches Unternehmen geklagt. Das OLG Köln bestätigte am 30. November 2012 in zweiter Instanz sein Urteil vom 6. November 2012, wonach die Leitlinien einzelner wissenschaftlich-medizinischer Fachgesellschaften wegen ihrer rein wissenschaftlichen Zielsetzungen nicht justiziabel seien. Es handele sich bei den Leitlinien um Empfehlungen zur Anwendung bestimmter Arzneiwirkstoffe oder anderer therapeutischer Verfahren und damit um Meinungsäußerungen, die grundsätzlich dem Schutz von Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes unterstünden. Dennoch sollten sich die Herausgeber ihrer Verantwortung bei der Entwicklung und Publikation von medizinischen Leitlinien bewusst sein, da sie im Falle von unwahren Tatsachenbehauptungen in der Störerhaftung seien. Den Verantwortlichen solcher Leitlinien könne daher eine hohe Sorgfaltspflicht abverlangt werden. Das Oberlandesgericht Köln bekräftigte in dem Urteil die Freiheit von medizinischer Wissenschaft und Forschung und den ungehinderten, unabhängigen wissenschaftlichen Diskurs unter den Beteiligten. Da in dem vorliegenden Fall kein rechtsgeschäftliches Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs erkennbar sei, seien auch wettbewerbsrechtliche Unterlassungs- und Berichtigungsansprüche nicht gegeben. Mehr Geld für die Prävention Von 2014 an sollen die gesetzlichen Krankenkassen mehr Geld für die Vorsorge ihrer Versicherten ausgeben dürfen. Das Bundeskabinett verabschiedete Ende März einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Förderung der Prävention. In Zukunft sollen die Krankenkassen ihr Budget für Präventionsmaßnahmen auf rund 420 Millionen Euro verdoppeln und ihre Mitglieder mit dabei unterstützen, ein gesundes Leben zu führen. Derzeit geben die Krankenkassen pro Patient ungefähr drei Euro aus, künftig sollen es sechs Euro sein", sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Besonders Kinder- und Jugendliche sollen von einer besseren Primärprävention profitieren. Bislang war der Arzt gesetzlich weitgehend auf die Diagnose und Behandlung von Krankheiten festgelegt. Wenn nun die Vorsorgeuntersuchungen auch auf die Erfassung und Beratung zu Belastungsfaktoren ausgeweitet und eine ärztliche Quelle: ddp Prävention: Erster Ansprechpartner ist der Hausarzt. Präventionsempfehlung eingeführt werden sollen, ist das nur konsequent, sagte Rudolf Henke, Vorsitzender des Präventionsausschusses der Bundesärztekammer. Will man die Prävention gesamtgesellschaftlich stärken und bislang präventionsferne Bevölkerungsschichten zukünftig besser erreichen, ist die Arztpraxis der richtige Zugangsort. In einer Stellungnahme hatte die Bundesärztekammer die Initiative der Bundesregierung im Grundsatz begrüßt. Unter anderem hatte sie aber kritisch angemerkt, dass nach dem Entwurf alleinig der Spitzenverband der Krankenkassen Handlungsfelder und Kriterien der primärpräventiven Leistungen festlegen und diese zertifizieren soll. Es sei zu befürchten, dass sich in der Folge die Zertifizierungen nur in geringem Maße an gesundheitlichen oder zielgruppenbezogenen Wirksamkeitskriterien ausrichten werden.

15 april 2013 BÄK ground 15 nachrichten BÄK informiert online über Qualitätssicherungsinitiativen Die Bundesärztekammer (BÄK) hat eine Übersicht der freiwilligen Qualitätssicherungsprojekte und initiativen in Deutschland vorgestellt. Das Projekt ÄQSI (Ärztliche Qualitätssicherungsinitiativen) informiert unter in einer ständig aktualisierten Online-Datenbank über Projekte, die sich nicht auf gesetzliche Regelungen gründen, sondern freiwillig sind und unter maßgeblicher Beteiligung der Ärzteschaft erstellt wurden. Sind Ärzte von der Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer solchen Qualitätssicherungsmaßnahme überzeugt, so beteiligen sie sich auch gerne freiwillig, also ohne gesetzlichen Zwang. Leider gab es bis jetzt keine zentrale Anlaufstelle, die einen Überblick über Qualitätssicherungsinitiativen dieser Art ermöglichte, erklärte Dr. Günther Jonitz, Vorsitzender der Qualitätssicherungsgremien der BÄK und Präsident der Ärztekammer Berlin. Die Einträge basieren auf einer Umfrage, die das BQS-Institut im Auftrag der BÄK unter den einschlägigen Gesundheitsorganisationen in Deutschland durchgeführt hat. Sie sollen Ärzten, die an der Teilnahme an Qualitätssicherungsinitiativen in ihrem Fachbereich interessiert sind, eine Recherchemöglichkeit bieten und gleichzeitig dazu dienen, den Bekanntheitsgrad der Anbieter der Initiative zu erhöhen. KBV-Kampagne: "Wir arbeiten für Ihr Leben gern" Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) startet im Frühjahr 2013 eine Imagekampagne für Ärzte und Psychotherapeuten. Unter dem Slogan Wir arbeiten für Ihr Leben gern soll das Ansehen von Ärzten und Psychotherapeuten verbessert und die Attraktivität des Arztberufes gesteigert werden. Neben der breiten Öffentlichkeit will die Kampagne vor allem auch junge Ärzte ansprechen und sie zu einer Niederlassung motivieren. Starten wird die Kampagne am 26. April mit einem 60-Sekunden-Fernsehspot, der kurz vor der Tagesschau um 19:58 Uhr auf der ARD zu sehen sein wird. Weitere Spots sollen im Fernsehen und im Kino folgen. Zudem werden in verschiedenen Medien Anzeigen veröffentlicht und in rund 250 Städten großflächige Plakate aufgehängt. In den Spots und auf den Plakaten würden "echte, sich zu ihrem Beruf bekennende Ärztinnen und Ärzte" und keine Schauspieler zu sehen sein, wie KBV-Sprecher Roland Stahl betonte. Die gesamte Kampagne ist auf fünf Jahre ausgelegt und soll 15 Millionen Euro kosten. Die KBV komme damit auch einem Wunsch der Ärzteschaft nach, das Bild des Arztes in der Öffentlichkeit wieder gerade zu rücken, das die Krankenkassen systematisch unter Beschuss genommen hätten, hatte KBV-Chef, Dr. Andreas Köhler, im Dezember erklärt. Offenlegungspflicht von Chefarzt-Boni Nach einem Beschluss des Deutschen Bundestages soll die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bis zum 30. April 2013 im Einvernehmen mit der Bundesärztekammer (BÄK) die bestehenden DKG-Empfehlungen für Verträge der Krankenhäuser mit leitenden Ärzten überarbeiten. Zielvereinbarungen, die auf finanzielle Anreize bei einzelnen Leistungen abstellen, müssen darin künftig ausgeschlossen sein. Die Empfehlungen sollen insbesondere die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen sichern. Zudem muss jede Klinik darlegen, ob sie sich bei der Gestaltung ihrer Verträge an die Empfehlungen der DKG hält. Ist dies nicht der Fall, ist die Klinik verpflichtet, die Bonusvereinbarungen in ihrem Qualitätsbericht offen zu legen. Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt diese Regelung. Sie hatte in den vergangenen Jahren mehrfach bekräftigt, dass sie die variablen Vergütungsbestandteile im Sinne von erfolgsabhängigen Boni-Zahlungen strikt ablehnt. Insbesondere die Bindung der dem Chefarzt eingeräumten möglichen Boni an die Einhaltung von vorrangig ökonomisch ausgerichteten Zielgrößen bewertet die Bundesärztekammer als höchst bedenklich. Hierdurch würde eine nicht hinnehmbare Verknüpfung der Chefarztvergütung mit vorrangig ökonomisch ausgerichteten Zielkriterien bewirkt. Dies berge das Risiko, dass der Chefarzt durch finanzielle Anreize veranlasst werden kann, Leistungseinschränkungen oder -ausweitungen zu erwägen, welche zulasten der Patientenversorgung gehen können oder nicht angezeigt sind, heißt es in einer Stellungnahme der BÄK. Eine derartige Koppelung ärztlich-medizinischer Gesichtspunkte und ökonomischer Erwägungen widerspreche dem ärztlichen Berufsethos und werde daher entschieden abgelehnt. Auch wenn die Anerkennung und Berücksichtigung ökonomischer Erfordernisse notwendig und unbestritten sei, dürfe dies nicht dazu führen, dass auf diese Weise medizinische Entscheidungen im Krankenhaus primär von wirtschaftlichen Kriterien bestimmt werden.

16 16 BÄK ground april 2013 medizin & ethik Patientenverfügung und Organspendeerklärung müssen sich nicht ausschließen BÄK gibt Ärzten Orientierungshilfe in Konfliktsituationen Es müsse kein Widerspruch sein, wenn Menschen in einer Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen ausschließen und gleichzeitig ihre Organspendebereitschaft dokumentieren. Beide Erklärungen wurden von dem Patienten verfasst und sind entscheidend für die Feststellung des Patientenwillens. Das sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, anlässlich der Vorstellung des BÄK-Arbeitspapiers zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung in Berlin. Nach dem Transplantationsgesetz ist eine postmortale Organspende nur zulässig, wenn bei dem Spender der Hirntod festgestellt ist und der Patient oder subsidiär seine Angehörigen die Einwilligung zur Organspende erklärt haben. Hat sich der Patient gleichzeitig gegen lebenserhaltende Maßnahmen ausgesprochen, scheint dies der für die Organentnahme notwendigen Durchführung der Hirntoddiagnostik, die mit intensivmedizinischen Maßnahmen verbunden ist, entgegenzustehen. Das von einem Expertenkreis aus Medizinern, Juristen und Ethikern erstellte Arbeitspapier der Bundesärztekammer gibt Ärzten Orientierung, wie sie mit diesen Konfliktsituationen umgehen können. So werden verschiedene Fallkonstellationen diskutiert und aus rechtlicher und ethischer Sicht bewertet. Bei einem vermuteten Hirntod halten die Experten den in der Patientenverfügung ausgedrückten Wunsch nach Therapiebegrenzung mit der Bereitschaft zur Organspende und der dafür erforderlichen kurzzeitigen Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen zur Feststellung des Hirntodes für vereinbar. Eine isolierte Betrachtung der Patientenverfügung ohne Rücksicht auf die Organspendererklärung würde dem Willen des Patienten nicht gerecht werden. Eine andere Situation sei gegeben, wenn die Ärzte vermuten, dass der Hirntod erst in wenigen Tagen eintreten wird. Eine Fortführung der intensivmedizinischen Maßnahmen würde den Sterbeprozess um den schwer zu prognostizierenden Zeitraum bis zum Eintritt des Hirntodes verlängern. Daher kann in diesen Fällen nicht schon aus der Organspendeerklärung des Patienten abgeleitet werden, dass er mit der Fortführung der intensivmedizinischen Maßnahmen einverstanden ist. Eine Entscheidung hierüber ist folglich mit dem Patientenvertreter und den Angehörigen des Patienten zu suchen. Als ethisch nicht vertretbar und rechtlich unzulässig werten die Experten die Reanimation eines Patienten, der zwar seine Organspendebereitschaft dokumentiert, einer Reanimation in der Patientenverfügung aber widersprochen hat. Wir empfehlen, die Formulierungen in den Mustern für Patientenverfügungen und Organspendeausweisen zu ergänzen. Hierfür haben wir in dem Arbeitspapier entsprechende Textbausteine bereitgestellt, erklärte Montgomery. Erforderlich sei auch, nicht nur die Bereitschaft des Patienten zur Organspende im Allgemeinen, sondern auch die Einwilligung in die dafür erforderlichen Maßnahmen gegenüber dem Patientenvertreter und den Angehörigen anzusprechen. Das Arbeitspapier zum Verhältnis von Patientenverfügung und Organspendeerklärung kann im Internet unter www. baek.de abgerufen werden.

17 april 2013 BÄK ground 17 medizin & ethik Ausländische Ärzte BÄK fordert einheitliche Überprüfung von Sprachkenntnissen Im Jahr 2012 waren in Deutschland insgesamt Ärzte aus dem Ausland gemeldet. Viele Kliniken sind angesichts des Ärztemangels auf ausländische Fachkräfte angewiesen. Deshalb begrüßt die Bundesärztekammer einen Verordnungsentwurf der Bundesregierung, der unter anderem deutschlandweit mehr Einheitlichkeit bei den Berufszugangsregelungen für Ärzte aus dem Ausland vorsieht. In einer Stellungnahme zu dem Entwurf fordert sie aber, dass auch Vorgaben zu Sprachkenntnissen und deren Nachweis bundeseinheitlich und rechtsverbindlich festgelegt werden sollten. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache seien für die ärztliche Berufsausübung unerlässlich. Sprachkenntnisse seien ein wesentliches Element der Qualitätssicherung in der ärztlichen Tätigkeit und dienen in erheblichem Maße der Patientensicherheit, so die Bundesärztekammer. In der Stellungnahme schlägt die BÄK konkrete Vorgaben für den Nachweis der Sprachkenntnisse vor. So ist der Nachweis entweder durch Ablegen des medizinischen Staatsexamens erbracht oder durch erfolgreich absolvierte Eignungs- oder Kenntnisprüfung in Verbindung mit einer Bescheinigung eines Sprachtests auf dem Level B2 in einem von staatlicher Stelle zertifizierten Sprachlabor. Als nachgewiesen würden die Sprachkenntnisse auch gelten, wenn eine B2-Bescheinigung vorliegt und eine Prüfung in deutscher medizinischer Fachsprache erfolgreich abgeschlossen wurde, so die BÄK. Sprachwirrwar gefährdet die Patientensicherheit. In ihrer Stellungnahme unterstützt die Bundesärztekammer zudem die Pläne der Bundesregierung, das Verwaltungsverfahren der sogenannten Kenntnisprüfung zu vereinfachen und zu vereinheitlichen. Konsequenterweise müsste aber die vollständige Ableistung der ärztlichen Prüfung gefordert werden. Mit der im Verordnungsentwurf vorgesehenen Teil-Prüfung könne ein bundesweit identisches Versorgungsniveau nicht gewährleistet werden. Gentests an Embryonen unter bestimmten Vorausetzungen möglich Das Bundeskabinett hat der Verordnung zur Präimplantationsdiagnostik (PID) zugestimmt. Damit werden in Zukunft Gentests an durch künstliche Befruchtung erzeugten Embryonen in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Zuvor hatte bereits der Bundesrat die Verordnung mit Änderungen gebilligt. Die Forderung einiger Länder nach einer Begrenzung der PID-Zentren fand keine Mehrheit. Auch die Bundesärztekammer hatte sich mehrfach für eine Begrenzung ausgesprochen. Nach den Worten von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) gelten hohe Qualitätsanforderungen, die ohnehin zu einer Begrenzung der Zentren führen würden. Für die Zulassung der Zentren sind die Länder verantwortlich. Sie müssen auch unabhängige interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommissionen einrichten, welche neben maßgeblichen medizinischen Kriterien auch psychische, soziale und ethische Gesichtspunkte überprüfen sollen. Anfang 2014 soll die Verordnung in Kraft treten und in begrenzten Fällen für Paare gelten, die eine schwere Erbkrankheit oder das Risiko einer schweren Fehlgeburt haben.

18 18 BÄK ground april 2013 medizin & ethik Weibliche Genitalverstümmelung in Diagnoseschlüssel aufnehmen BÄK ergänzt Empfehlungen für Umgang mit Patientinnen Die Bundesärztekammer (BÄK) hat ihre Empfehlungen zum Umgang mit Patientinnen nach weiblicher Genitalverstümmelung (female genital mutilation) ergänzt. Nach Kapitel 10 können Ärzte gemäß Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eine Einschaltung des Jugendamtes auch ohne Schweigepflichtsentbindung veranlassen, wenn eine Erörterung der Situation mit den Personensorgeberechtigten nicht möglich ist oder erfolglos bleibt. Sofern der Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird, sind vorab die Betroffenen auf die Einschaltung des Jugendamtes hinzuweisen. Unabhängig davon kann im Fall eines rechtfertigenden Notstands gemäß 34 StGB2 eine Einschaltung Dritter ohne Schweigepflichtsentbindung erfolgen. Zudem unterstützt die Bundesärztekammer die Initiative der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes, die weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland in den Diagnoseschlüssel (ICD-10) aufzunehmen. Mit einem eigenen Diagnoseschlüssel können Ärzte endlich eine klare diagnostische und damit auch therapeutische Zuordnung treffen, sagte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesärztekammer, Dr. Ulrich Clever. Zudem werde mit der ICD-Kodifizierung klargestellt, dass Krankenkassen notwendige Behandlungen für die betroffenen Frauen ausnahmslos übernehmen müssen. Verantwortungsvoll mit IGeL umgehen Die Bundesärztekammer (BÄK) hat sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) ausgesprochen. Wichtig ist, dass Ärzten und Patienten seriöse Informationen zu IGeL an die Hand gegeben werden, sagte BÄK-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery anlässlich der Ein-Jahres-Bilanz zum sogenannten IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach Angaben der Betreiber besuchten im vergangenen Jahr rund Nutzer die IGeL-Seite im Internet. Mit dem IGeL-Monitor unternehmen die Krankenkassen den Versuch, Nutzen und Risiken von ausgewählten IGeL nach wissenschaftlichen Methoden zu prüfen und zu bewerten. Wünschenswert wäre es, wenn dabei mehr Transparenz in Bezug auf die eigentliche Bewertung und das Team bestünde, sagte Montgomery. Er verwies auf den überarbeiteten IGeL-Ratgeber Selbst zahlen? von BÄK und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Darin wird unter anderem informiert, was IGeL sind, warum gesetzlich Versicherte dafür selber zahlen müssen und auf was jeder achten sollte, der von seiner Ärztin oder seinem Arzt eine solche Leistung angeboten bekommt oder sie von sich aus wünscht. Für Ärztinnen und Ärzte kann dieser Ratgeber als Leitfaden dienen. Der Ratgeber kann im Internet unter abgerufen werden. Montgomery warnt vor Behandlungen über das Internet Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, hat vor der Behandlung durch Online-Ärzte gewarnt: Diagnose und Behandlung allein über das Internet können nicht im Interesse des Patienten sein. Vor diesem Hintergrund sehen wir Angebote wie DrEd äußerst skeptisch, sagte Montgomery. Die (Muster-) Berufsordnung für deutsche Ärzte verbiete eine ärztliche Behandlung und Beratung, die ausschließlich aus der Ferne durchgeführt werde. Der Gesetzgeber sollte auf EU-Ebene versuchen, die entsprechende EU-Patientenrechterichtlinie schärfer zu fassen. Montgomery stellte klar: Telemedizin muss der Patientenversorgung dienen und nicht der Erschließung neuer Absatzmärkte für die Industrie. Kritisch äußerte sich auch Johannes Singhammer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU. Er forderte, gegen die Aushöhlung des Patientenschutzes vorzugehen: Die Bundesregierung ist aufgefordert, deutsches Recht so durchzusetzen, dass es nicht unterlaufen werden kann, so Singhammer. DrEd ist ein Ärzte-Portal mit Sitz in London, das seit dem Jahr 2011 über das Internet Diagnosen und Behandlungen anbietet und Rezepte an Patienten versendet.

19 april 2013 BÄK ground 19 medizin & ethik Bundesärztekammer (BÄK) und zahlreiche medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften haben die Regelungen des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) scharf kritisiert. In einer gemeinsamen Erklärung fordern sie, das vor gut zwei Jahren in Kraft getretene Gesetz zu novellieren. Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass das Gesetz den Alltag der betroffenen Ärzte und der Patienten durch eine Vielzahl von Vorschriften erschwere. Besonders problematisch sei der breite Anwendungsbereich des Gesetzes. Dieser umfasse sowohl diagnostische als auch prädiktive genetische Untersuchungen. Neben dem medizinischen Bereich seien unter anderem genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung, genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich oder genetische Untersuchungen im Arbeitsleben betroffen. Da sich nicht immer eindeutig feststellen lässt, ob eine Untersuchung in einem bestimmten Fall vom GenDG erfasst ist, können erhebliche Probleme resultieren, zumal der Verstoß gegen eine Reihe von Gesetzesvorschriften strafbewehrt ist, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. BÄK und Fachgesellschaften fordern Novellierung des Gendiagnostikgesetzes Bundesärztekammer und Fachgesellschaften kritisieren auch, die Zusammenarbeit mit der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) habe sich insbesondere bei der Richtlinienerarbeitung unbefriedigend entwickelt. Daher erstaunt es nicht, dass die von der GEKO erarbeiteten Richtlinien zum Teil problematisch oder sogar nicht umsetzbar sind. Besonders kritisch sehen BÄK und Fachgesellschaften die GEKO-Richtlinie über die Anforderung an die Qualifikation zur und an Inhalte der genetischen Beratung. Schon bei der Erarbeitung der Richtlinie habe man vor Umsetzungsproblemen gewarnt. Angesichts dessen bleibt aus der Sicht der unterzeichnenden Institutionen unverständlich, dass eine konstruktive Zusammenarbeit im Interesse sachgerechter und praktikabler Regelungen nicht möglich war und stattdessen wider besseren Wissens eine Richtlinie von der GEKO verabschiedet wurde, die zum Teil verfassungsrechtlich garantierte Zuständigkeiten der Landesärztekammern außer Acht lässt. Zum Ablauf des Jahres 2012 hätte die GEKO erstmals ihren Tätigkeitsbericht vorlegen sollen, in dem sie gemäß 23 Abs. 4 GenDG die Entwicklung in der genetischen Diagnostik bewertet. Dass dieser Bericht immer noch nicht vorliegt, sondern in den Reihen der GEKO wiederholt diskutiert wird ohne konsensfähig zu sein, wird als deutliches Indiz für die ange- Regelungen des Gendiagnostikgesetzes erschweren den Arbeitsalltag. sichts der auch gut zwei Jahre nach Inkrafttreten des GenDG bestehenden offenen Fragen und Probleme gewertet. Im Zentrum der Kritik der betroffenen Fachkreise steht weiterhin die Frage, ob sich die hohen organisatorischen und strukturellen Anforderungen des GenDG nicht zuletzt angesichts des zunehmenden Verlustes des Sonderstatus genetischer Untersuchungen im klinischen Alltag ebenso wie in der Wahrnehmung der Betroffenen rechtfertigen lassen. So sehen BÄK und Fachgesellschaften es als fraglich an, ob diagnostische genetische Untersuchungen angesichts ihres Verbreitungsgrades als Standardmethode und der breiten Akzeptanz durch die Betroffenen überhaupt einer gesetzlichen Spezialregelung bedürfen. Wir würden es daher einer Forderung des diesjährigen Deutschen Ärztetages entsprechend begrüßen, wenn eindeutig diagnostische und therapeutisch-prognostisch für das Individuum relevante genetische Untersuchungen, wie zum Beispiel das Neugeborenen-Screening, vom Anwendungsbereich des GenDG ausgenommen würden.

20 20 BÄK ground april 2013 personalia Prof. Dr. Ludwig ist seit 2007 Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Zudem ist der am Berliner Helios-Klinikum tätige Onkologe Mitherausgeber des Arzneimittelbriefes, der Ärzte unabhängig von pharmazeutischen Unternehmen über Arzneimittel informiert. Dr. Max Kaplan bleibt Präsident der Bayerischen Landesärztekammer Die Delegiertenversammlung der Bayerischen Quelle: BÄK Dr. Max Kaplan Landesärztekammer (BLÄK) wählte in ihrer konstituierenden Sitzung den bisherigen Amtsinhaber, Dr. Max Kaplan, erneut zum Präsidenten. Der 60-jährige Facharzt für Allgemeinmedizin wurde bereits im ersten Urnengang einstimmig gewählt; Gegenkandidaten gab es nicht. Erste Vizepräsidentin wurde wieder die Internistin Dr. Heidemarie Lux, zum zweiten Vizepräsidenten der BLÄK wurde der hausärztliche Internist Dr. Wolfgang Rechl gewählt. Der bisherige und neue Kammer-Chef sagte in seiner Wahlrede hinsichtlich der Aufgaben der BLÄK: Nur wenn es uns gelingt, unsere innenpolitischen Hausaufgaben gut zu erfüllen und uns außenpolitisch klar zu positionieren, haben wir eine Chance, das für das deutsche Gesundheitswesen prägende Selbstverwaltungsprinzip zu erhalten und weiter auszubauen". Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig für Management-Board der EMA benannt Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig ist vom Rat der Europäischen Union für das Management-Board der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zum Vertreter des ärztlichen Berufsstandes benannt worden. Für die nächsten drei Jahre wird der 61-jährige Chefarzt der Klinik für Hämatologie, Onkologie und Tumorimmunologie am Helios-Klinikum Berlin-Buch verantwortlich für grundlegende strategische und finanzielle Entscheidungen sein. Die EMA führt die zentralen Zulassungsverfahren für Arzneimittel in Europa durch und gewährleistet deren Sicherheit. Quelle: Lopata/ADkÄ Prof. Dr. Wolf-Dieter Ludwig Ärztekammer Berlin feiert 50-jähriges Jubiläum Die Ärztekammer Berlin ist 50 Jahre alt geworden. Am 7. Februar 1963 trat die erste Delegiertenversammlung der Kammer zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen. Mit 14 hauptamtlichen Mitarbeitern war sie zunächst für Kammermitglieder zuständig. Heute sind rund Berliner Ärztinnen und Ärzte Mitglied der Ärztekammer Berlin. Während die Kammer zunächst nur die Ärztinnen und Ärzte in West-Berlin vertrat, kamen mit der Wiedervereinigung Deutschlands auch die Kollegen aus dem Ostteil der Stadt hinzu. Mit der Wiedervereinigung kam der Ärztekammer Berlin eine neue Rolle als Hauptstadtkammer zu. Dieser besonderen Rolle wurde die Kammer dadurch gerecht, dass sie immer wieder entscheidende gesundheitspolitische Impulse zum Wohle der Patienten setzte, erklärte Kammerpräsident Dr. Günther Jonitz anlässlich des Jubiläums. Impressum BÄKground Informationsdienst der Bundesärztekammer Redaktion Alexander Dückers (v.i.s.d.p.) Samir Rabbata Jana Beccard Sven Keiner Christian Albaum Druck Pinguin Druck GmbH, Berlin Redaktionsanschrift Pressestelle der deutschen Ärzteschaft Herbert-Lewin-Platz Berlin Tel: Fax: presse@baek.de Redaktionsschluss

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