Zukunftsenergie Deutschland 4 Investitionen in Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke

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1 PARTNER DER ENERGIEWENDE Neitzel & Cie. Zukunftsenergie Deutschland 4 Investitionen in Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke Hinweis gemäß 7 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

2 SPC-Fender 2. Angebot im Überblick Gute Gründe für Zukunftsenergie Deutschland 4 Diese Vermögensanlage investiert in zwei wichtige Zukunftsenergien für Deutschland: Photovoltaik-Anlagen und klimaschonende Blockheizkraftwerke (BHKW) gestreut in mehrere deutsche Bundesländer. Der geplanten Laufzeit von knapp zehn Jahren stehen für Einnahmesicherheit sorgende, gesetzlich garantierte, langfristige Vergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bei Photovoltaik-Anlagen bzw. langfristige Abnahmeverträge bei BHKW gegenüber. DEUTSCHLAND BRAUCHT WEITERE ANLAGEN FÜR SICHERE UND SAUBERE ZUKUNFTSENERGIEN Bundesregierung und Bundestag haben 2011 die Energiewende bis 2022 beschlossen. Um den vollständigen Atomausstieg und die Klimaziele, zu denen Deutschland sich international verpflichtet hat, tatsächlich in den nur noch sieben verbleibenden Jahren zu erreichen, ist die Errichtung weiterer alternativer Energieerzeugungsanlagen unerlässlich. KEIN FERTIGSTELLUNGS- BZW. PROJEKTENTWICKLUNGSRISIKO Es wird ausschließlich in fertiggestellte, gutachterlich abgenommene, mit allen Genehmigungen und mit einer Netzanschlusszusage versehene Energieerzeugungsanlagen investiert. DURCHDACHTE ANLAGESTRATEGIE: ZWEI ZUKUNFTSENERGIEN, DIE SICH SINNVOLL ERGÄNZEN Die Zukunftsenergien Photovoltaik aus der unendlichen, kostenlosen und von politischen Unsicherheiten unabhängigen Kraft der Sonne sowie langlebige Blockheizkraftwerke mit deutscher Technologie auf Basis ausgereifter Kraft-Wärme- Kopplung bilden eine sinnvolle, zu verschiedenen Jahreszeiten bzw. tags und nachts sich gut ergänzende Kombination. HOHE EINNAHMESICHERHEIT GEPLANT Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sorgt für langfristige, bis zu 20 Jahren, gesetzlich garantierte Vergütungen. Die Emittentin investiert ausschließlich in Photovoltaik-Anlagen mit festen EEG-Vergütungen. Bei den BHKW sorgen Energieabnahmeverträge und das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWK-G) für hohe Einnahmesicherheit. ÜBERSCHAUBARE LAUFZEIT GEPLANT Es ist eine überschaubare Laufzeit von knapp zehn Jahren geplant (bis 2024). HOHE INVESTITIONSQUOTE Es ist geplant eine hohe Investitionsquote in Höhe von ca. 94 %, bestehend aus ca. 89 % Anschaffungskosten der Energiezeugungsanlagen (Anlageobjekte) und ca. 4,0 % Liquiditätsreserve inklusive working capital, anteilig von der Gesamtinvestition zu realisieren. HOHE AUSZAHLUNGEN HOHER GESAMTMITTELRÜCKFLUSS GEPLANT Von 6,0 % p. a. bis auf 8,0 % p. a. ansteigend, beträgt der Gesamtmittelrückfluss bei einem Verkauf zum Ende 2024 nominal ca. 163 % (Prognose). 2 SunEnergy Europe GmbH

3 Inhalt INHALT 1. Einleitung 1.1 Vorwort Prospektverantwortung und Vollständigkeitserklärung Angebot im Überblick Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken der Vermögensanlage Chancen der Vermögensanlage Investitionsstrategie /-prozess und operative Tätigkeiten 5.1 Vorbemerkungen Investitionsstrategie Investitionskriterien Investitionsprozess Gesetzliche und vertragliche Grundlagen Photovoltaik Blockheizkraftwerke Wichtige Vertragspartner Angaben über die Emittentin 6.1 Emittentin, ihr Kapital und ihre Geschäftstätigkeiten Gründungsgesellschafterinnen der Emittentin und Gesellschafterinnen der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung Angaben über die Treuhänderin und die Mittelverwendungskontrolleurin Mit dem Vertrieb beauftragtes Unternehmen Angaben über Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin, der Treuhänderin, der Mittelverwendungskontrolleurin, der Anbieterin und Prosepktverantwortliche Prognoserechnungen 7.1 Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (Prognose) Ertrags- und Liquiditätsrechnung (Prognose), Laufzeit bis Kapitalrückfluss (Prognose) für den Anleger, Laufzeit bis Ertrags- und Liquiditätsrechnung (Prognose), Laufzeit bis Kapitalrückfluss (Prognose) für den Anleger, Laufzeit bis Sensitivitätsanalysen (Abweichungen von der Prognose) Finanzinformationen Steuerliche Grundlagen Rechtliche Aspekte 9.1 Rechtliche Grundlagen Wichtige Verträge Beendigung der Vermögensanlage Übersicht über die wichtigen Vertragspartner Vertragswerk Gesellschaftsvertrag Treuhand- und Verwaltungsvertrag Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrag Vertrag über den formellen Abgleich der betriebswirtschaftlichen Auswertung und von Auszahlungen Hinweise für Fernabsatzverträge Abwicklungshinweise Anlage: Beitrittserklärung und Widerrufsbelehrung im Verkaufsprospekt Fotonachweise: Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG: (Titel (rechtes, unteres kleines Bild), 32 / 33, 42, 44, 49, 57, 62, 68 / 69, 70, 76 / 77, 82, 100, 108, 114, 119, 153) VRD (Titel Hintergrund, Seite 73), Petair (Titel, Seite 103), LianeM (Seite 54) SunEnergy Europe GmbH: (Seite 141); Veer: Bravajulia (Seite 48, 147), Lilian Henglein & David Steets (Seite 85); Caterpillar Energy Solutions GmbH: (Seite 9, 37, 50, 80, 149) ETW Energietechnik GmbH: (Seite 31, 39, 51, 53, 75, 89, 99, 151) Kartenmaterial: Deutscher Wetterdienst (Seite 46) Grafik: 3

4 1. einleitung 1. Einleitung 1.1 Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer neuen Vermögensanlage Zukunftsenergie Deutschland 4 Investitionen in deutsche Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) und Blockheizkraftwerke (BHKW). Eine Investition in die Zukunftsenergie Deutschland 4 aus unserem Haus, ist eine Investition in die zukünftige, atomfreie Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland. Die beschlossene Energiewende und der damit verbundene Ausstieg aus der Atomenergie bedeutet viel für die heutige und zukünftige deutsche Bevölkerung: Die Reduzierung der Gefahren von atomaren Unfällen, die Schonung der fossilen Ressourcen, die steigende Unabhängigkeit von Energielieferanten und vor allem die Nutzung der nachhaltigen und kostenlosen Sonneneinstrahlung und der daraus resultierenden Produktion von Strom und Wärme letztendlich eine sauberere Zukunft! Ansatz unseres Hauses ist es, ein Angebot zu schaffen, um sauberere Energieerzeugung mit einer attraktiven Kapitalanlage in Einklang zu bringen. Hierbei ist uns wichtig, dass sich unser Engagement und unsere Verantwortung für die Energieerzeugungsanlagen messbar positiv für Sie auszeichnet. Wir erwerben und betreiben bestehende Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen). Wir sind hier ein im Rahmen der gesamten Wertschöpfungskette operativ tätiges Unternehmen. Die Unternehmen der Neitzel & Cie.-Gruppe verantworten neben Einkauf, Research, Konzeption, Finanzierung, Consulting, Entwicklung, Vertrieb und Management der Vermögensanlage, ebenso die vollständige kaufmännische Betriebsführung. Selbstverständlich obliegt uns auch die Verantwortung und konsequente Überwachung aller technischen Betriebsführer der Anlagen. Diversifikation, d.h. Investitionen in mehrere PV-Anlagen an verschiedenen Standorten und mit verschiedenen technischen Komponenten, sind für uns ein entscheidendes Kriterium um Risiken zu mindern und Chancen zu nutzen. In den drei vorherigen Vermögensanlagen unseres Hauses sind über Euro investiert worden, die sich auf mittlerweile 19 Photovoltaik-Anlagen, in acht Bundesländern und eine Nennleistung von rund 58 Megawatt (MW) Strom verteilen. Diese bisherigen Investitionen sind alle mit der langfristigen Vergütungsfähigkeit, nach dem Deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgestattet. Den zweiten Baustein dieser Vermögensanlage werden Blockheizkraftwerke (BHKW) bilden. BHKW werden vor Ort für stark energieabhängige Unternehmen, wie z. B. Krankenhäusern, Industrieunternehmen, Schwimmbädern, o.ä. zur Produktion von Strom und Wärme errichtet. BHKW werden also dort errichtet wo Strom und Wärme im besonderen Maße benötigt werden. BHKW sind Anlagen die klimaschonend Energie erzeugen. Bei der Auswahl der BHKW achten wir auf langlebige Qualitätstechnologie. Langfristige Abnahmeverträge oder Vergütungen nach dem EEG bzw. dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) sorgen für planbare Cash-Flows. In dem Wissen um unsere Kompetenz, unseren Marktzugang und der Überzeugung weiterhin ein fester Partner der Energiewende und des Atomausstiegs zu sein, freuen wir uns auf Ihre Fragen und Ihr Feedback zu dieser Vermögensanlage. Übrigens: Erstmals sind in Deutschland im Jahr 2014 Erneuerbare Energien mit 25,8 % wichtigster Energieträger des Energiemixes und haben damit Braunkohle endlich auf Platz 2 verdrängt. Mit freundlichen Grüßen Bernd Neitzel Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin 4

5 1. einleitung 1.2 Prospektverantwortung und Vollständigkeitserklärung Anbieterin der vorliegenden Vermögensanlage ist die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG mit Sitz Gerhofstraße 18, Hamburg. Sie übernimmt alleine und insgesamt die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes. Die Anbieterin erklärt, dass ihrem Wissen nach die Angaben in diesem Verkaufsprospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Alle Prospektangaben, Berechnungen und Entwicklungsprognosen wurden nach aktuellem Kenntnisstand mit Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Eine Haftung für Abweichungen von in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Prognosen durch künftige wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Änderungen, insbesondere Änderungen der Rechtsprechung sowie für den tatsächlichen Eintritt der mit dieser Beteiligung verbundenen steuerlichen und wirtschaftlichen Ziele beim Anleger kann, soweit gesetzlich zulässig, nicht übernommen werden. Der Verkaufsprospekt ist vollständig in deutscher Sprache abgefasst. Deshalb entfällt eine deutsche Zusammenfassung. Ihre Ansprechpartnerinnen für weitere Informationen sind die Anbieterin oder die Komplementärin, die ZED4 Verwaltung GmbH, die unter der Rufnummer (040) oder per an fonds@ncf-fondsverwaltung.de zu erreichen sind. Datum der Prospektaufstellung: 30. Juli 2015 Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG, vertreten durch die ZED4 Verwaltung GmbH, diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer Bernd Neitzel Mitglied der Geschäftsführung der Emittentin Emittentin / Anbieterin / Prospektverantwortliche: Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG Gerhofstraße 18, Hamburg Telefon: (040) , Telefax: (040) fonds@ncf-fondsverwaltung.de Hinweis Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlagen im Inland, erworben wird. Die auf den Fotos in diesem Verkaufsprospekt abgebildeten Photovoltaik-Anlagen und BHKW sind nicht Gegenstand der Vermögensanlage. 5

6 2. Angebot im Überblick 2. Angebot im Überblick Emittentin / Anbieterin / Prospektverantwortliche Der Anleger beteiligt sich an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG (Emittentin, Anbieterin, Prospektverantwortliche), Hamburg. Alle Anleger zeichnen und halten ihren Kommanditanteil zunächst über eine Treuhänderin, hierzu wird ein gesonderter Treuhand- und Verwaltungsvertrag abgeschlossen. Nach Zeichnungsschluss erfolgt eine direkte Eintragung aller Kommanditisten ins Handelsregister. Anlageobjekte Anlageobjekte der Emittentin, zu deren voller oder teilweiser Finanzierung die von den Erwerbern der Vermögensanlage aufzubringenden Mittel bestimmt sind, sind Energieerzeugungsanlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme in Form von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW). Die Geschäftsführung der Emittentin strebt an, die Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) direkt in die Emittentin im Rahmen von Anlagekaufverträgen aufzunehmen (Asset Deal). Als untergeordnete Hilfstätigkeit im Rahmen ihrer operativen Tätigkeit kann die Emittentin 100%-ige Beteiligungen an Gesellschaften eingehen, insbesondere wenn dies zur Risikominimierung oder Finanzierung von Projekten erforderlich ist. Die Emittentin wird ihre Überprüfungskompetenz und Kontrollüberwachungspflicht nicht abgeben und stets alle unternehmerischen Entscheidungen selbst treffen. Angaben über Anlageziel und Anlagepolitik der Vermögensanlage Anlageziel der Vermögensanlage ist die Erzeugung und der Verkauf von Strom und Wärme sowie die spätere Veräußerung der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte). Die Anlagepolitik der Vermögensanlage sieht den Erwerb und den operativen Betrieb von Anlagen für die Erzeugung nachhaltiger und effizienter Energien, insbesondere Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke zur Strom- und Wärmeerzeugung, einschließlich der dazugehörigen technischen Komponenten, vor. Anlagestrategie der Vermögensanlage ist es, durch Einhaltung der beschriebenen Investitionskriterien nur solche Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) zu erwerben, die geeignet sind, das Anlageziel zu fördern. Konzept der Vermögensanlage und Investitionskriterien Bei der vorliegenden Vermögensanlage stehen die Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes noch nicht fest (Blind-Pool). Die Emittentin wird Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) erwerben, betreiben und verkaufen. Sie baut ein diversifiziertes Portfolio von Anlagen aus den Bereichen Photovoltaik und Blockheizkraftwerken auf, um an den Chancen des deutschen Energieerzeugungsmarktes zu partizipieren. Die zielorientierte Zusammensetzung des Portfolios in unterschiedlichen Regionen Deutschlands, bestehend aus Photovoltaik-Dach- und Freiflächenanlagen sowie Blockheizkraftwerken mit einer gesicherten langfristigen Vergütung nach dem EEG, dem KWKG oder durch einen Energieliefervertrag, führt zu einer durchdachten Chancen- und Risikostreuung. Photovoltaik-Anlagen zeichnen sich durch bewährte, zuverlässige Technik und gute Planbarkeit der Erträge aus. Photovoltaik- Anlagen und BHKW gehören zu den zentralen Bestandteilen der deutschen Energiewende, und ein weiterer langfristiger Ausbau der beiden Segmente ist entscheidend für ihr Gelingen und das Erreichen der vereinbarten energiepolitischen Ziele. Zudem sind BHKW aufgrund ihres möglichen konstanten Betriebes grundlastfähig, d. h. sie wirken stabilisierend auf das Stromnetz, weil sie anders als Sonnenenergie keinen tages- oder jahreszeitlichen Schwankungen unterliegen. BHKW bieten somit eine konstante und über das Jahr gleichmäßige Ertragskomponente. Die Geschäftsführung der Emittentin beabsichtigt, das Zielportfolio mit einem Anteil von ca % Photovoltaik-Anlagen und ca % BHKW, jeweils bezogen auf die Gesamtinvestition in Energieerzeugungsanlagen, aufzubauen. Die Vermögensanlage räumt der Geschäftsführung die Möglichkeit ein, Marktgelegenheiten durch den Ankauf geprüfter Bestands- bzw. Neuanlagen oder durch den Verkauf von Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekten) zu nutzen und damit operativ renditeerhöhend für die Emittentin zu agieren. Die im Folgenden dargestellten und in Kapitel 5 Investitionsstrategie /-prozess und operative Tätigkeiten (Seite 38 f.) beschriebenen Energieerzeugungsanlagen sind Beispiele für Investitionen in den beiden Segmenten, die der Geschäftsführung der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung als Angebote vorliegen. Die Verhandlungen und Prüfungen der Energieerzeugungsanlagen dauern an, daher können die tatsächlich getätigten Investitionen von den beispielhaft genannten Energieerzeugungsanlagen abweichen. Das Ertragsmodell der Emittentin basiert auf festen Einnahmen aus dem Energieverkauf, gesetzlich festgelegten Zuschüssen und anderen Zuwendungen (z. B. Marktprämien, KWK-Bonus, Stromsteuererstattungen) bzw. den langfristig garantierten Vergütungen nach dem EEG bzw. aus Stromlieferverträgen sowie konservativen Kostenannahmen, Reparaturrückstellungen und Liquiditätsreserven. Fremdfinanzierungen werden soweit es für die Emittentin wirtschaftlich vorteilhaft ist durch Programme der staatlichen KfW-Bank oder durch ähnliche langfristige Finanzierungen deutscher Kreditinstitute in Anspruch genommen. Die technische Betriebsführung wird von erfahrenen Partnern wahrgenommen, die beim Erreichen vereinbarter Ertragsziele erfolgs- bzw. leistungsabhängig vergütet werden. Hierdurch 6

7 2. Angebot im Überblick wird sichergestellt, dass alle Beteiligten ein gleichgerichtetes Interesse an der positiven Ertragsentwicklung der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) haben. Zusätzlich wird durch die renommierte 8.2 Ingenieurpartnerschaft Obst & Ziehmann (oder vergleichbar erfahrene Dienstleister) eine laufende Überwachung der Anlagen parallel zu den vertraglich gebundenen technischen Betriebsführern aufgebaut, um einheitliche Qualitäts- und Berichtsstandards in der Anlagenüberwachung durchzusetzen sowie positive Erfahrungen und ertragssteigernde Maßnahmen auf alle Anlagen zu übertragen. Um ein hohes Maß an Sicherheit für den Anleger zu erreichen, müssen bei der Realisierung der vorliegenden Vermögensanlage u. a. nachfolgende strenge Investitionskriterien (hinsichtlich der vollständigen Investitionskriterien vgl. Kapitel 5.3 Investitionskriterien, Seite 40 f.) erfüllt sein: Ausschließlich Investitionen in Energieerzeugungsanlagen in Deutschland Investitionen erfolgen ausschließlich in fertiggestellte, technisch geprüfte, abgenommene und vergütungsfähige Energieerzeugungsanlagen, für die sämtliche erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Netzanschlusszusagen des jeweils zuständigen Energieversorgungsunternehmens / Netzbetreibers bzw. langfristige Abnahmeverträge vorliegen. Die Entwicklungs- und Fertigstellungsrisiken werden ausgeschlossen. Die jeweilige Energieerzeugungsanlage muss alle Voraussetzungen erfüllen, um langfristige Einnahmesicherheit durch Vergütungen nach dem EEG / KWKG oder abgeschlossene Abnahmeverträge zu erfüllen Jedes Investment muss für sich betrachtet innerhalb einer maximalen Prognoserechnung von 20 Jahren eine interne Verzinsung von mind. 8,0 % p. a. bei Photovoltaik-Anlagen und mind. 7,5 % p. a. bei BHKW erzielen Es muss ein Ertrags- bzw. Einstrahlungsgutachten sowie ein technisches Gutachten eines externen Gutachters, unter Berücksichtigung des jeweiligen Standortes und der jeweils verbauten bzw. vertraglich vereinbarten Systemkomponenten vorliegen. Abb. 2.1 Strukturdiagramm der Vermögensanlage Konzeption, Prospekterstellung und kaufmännische Betriebsführung: NCF Fondsverwaltung GmbH* ) Anleger Kommanditeinlagen der Anleger Eigenkapital-Einwerbung und Marketing: Neitzel & Cie. Gesellschaft für Beteiligungen mbh & Co. KG Treuhänderin: St. Annen Treuhand GmbH Mittelverwendungskontrolleurin: PKF UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dienstleistungsverträge Anbieterin und Emittentin: Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG Gesellschafter 100 % Beteiligung (Einheits-KG) Komplementärin: ZED4 Verwaltung GmbH* ) Gründungsgesellschafterin: Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG Gutachter: 8.2 Ingenieurpartnerschaft Obst & Ziehmann Techn. Betriebsführer Energieerzeugungsanlagen *) Zum Zeitpunkt der Gründung der Emittentin war die NCF Fondsverwaltung GmbH die Komplementärin. Die Komplementärin wurde am 29. Januar 2015 durch die ZED4 Verwaltung GmbH ersetzt. 7

8 2. Angebot im Überblick Zielinvestitionen Beispielhaft für die Vermögensanlage werden folgende in Prüfung und Verhandlung befindliche Energieerzeugungsanlagen aufgeführt. Ob diese Standorte tatsächlich im endgültigen Portfolio enthalten sein werden, kann zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Prospektes nicht mit Sicherheit gesagt werden. Photovoltaik-Anlagen Freiflächenanlage 1 Es handelt sich um eine in 2011 errichtete und ans Netz angeschlossene Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Nennleistung von rund 9,5 Megawatt (MW). Es wurden polykristalline Module des Herstellers REC sowie Zentralwechselrichter verbaut. Die Einspeisevergütung gemäß EEG von 21,11 ct / kwh ist bis zum Jahr 2031 gesichert. Freiflächenanlage 4 Die vierte Photovoltaik-Freiflächenanlage ist eine bereits 2011 fertiggestellte und ans Netz angeschlossene Photovoltaik-Freiflächenanlage, die sich auf einem rund 3,2 ha großen Gelände in Schleswig-Holstein befindet und eine Nenngröße von ca. 1,5 MW aufweist. Es wurden durch den Generalunternehmer polykristalline Module des Herstellers Risen sowie deutsche Qualitäts-Wechselrichter des Herstellers SMA verbaut. Die Inbetriebnahme erfolgte im Oktober 2011, und die Einspeisevergütung nach EEG beträgt 22,07 ct / kwh. Die durch den Verkäufer abgeschlossene Finanzierung beinhaltet ein Darlehen mit einem Zinssatz in Höhe von 3,75 % p. a. und einer Laufzeit bis Ende Auch bei dieser Energieerzeugungsanlage prüft die Geschäftsführung die Optimierungsmöglichkeiten und wird sich mit dem finanzierenden Kreditinstitut abstimmen. Die Geschäftsführung der Emittentin prüft Optimierungsmöglichkeiten der Bestandsfinanzierung. Die Gesamtinvestition auf jetziger Verhandlungsbasis beträgt ca Euro. Bei erfolgreichem Ankauf verfügt die Anlage bereits über eine angesparte Kapitaldienstreserve auf Basis des abgeschlossenen Darlehensvertrages und darüber hinaus über weitere Liquidität aus dem laufenden Betrieb. Freiflächenanlage 2 Es handelt sich um eine bereits fertiggestellte und ans Netz angeschlossene Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einem Konversionsgelände aus dem Jahr 2011 mit einer Nenngröße von ca. 7,6 MW. Durch die Inbetriebnahme im November 2011 wurde die Vergütung nach EEG in Höhe von 22,07 ct / kwh gesichert. Der Generalunternehmer hat Module des Herstellers Hanwha QCells sowie Wechselrichter eines deutschen Qualitätsherstellers verbaut. Die Gesamtinvestition beträgt bei einem noch in Verhandlung befindlichen Kaufpreis voraussichtlich Euro. Auch bei dieser Energieerzeugungsanlage prüft die Geschäftsführung Optimierungsmöglichkeiten der bestehenden Finanzierung. Freiflächenanlage 3 Die dritte Photovoltaik-Freiflächenanlage ist eine bereits 2011 fertiggestellte und ans Netz angeschlossene Photovoltaik- Freiflächenanlage, gelegen in Sachsen-Anhalt, und hat eine Nenngröße von rund 2,9 MW. Es wurden polykristalline Module sowie Qualitäts-Wechselrichter eines deutschen Herstellers verbaut. Die Inbetriebnahme erfolgte in zwei Abschnitten, Ende 2010 und im Jahr 2011, und die Einspeisevergütung nach EEG beträgt 26,75 ct / kwh. Die Gesamtinvestition nach aktuellem Verhandlungsstand beträgt ca Euro. Die Bestandsfinanzierungen können zum größten Teil optimiert werden, d. h. bestehende Finanzierungsverträge können abgelöst und durch günstigere Finanzierungen zu aktuellen Konditionen ersetzt werden. Freiflächenanlage 5 Bei der fünften Photovoltaik-Freiflächenanlage handelt es sich um ein Neubauprojekt, das auf einem rund 6,5 ha großen Grundstück in Thüringen mit einer Nenngröße von rund 4,4 MW zum Ende des zweiten / Anfang des dritten Quartals 2015 fertiggestellt wird. Es werden polykristalline Module und Qualitäts-Wechselrichter namhafter Hersteller verbaut. Die Inbetriebnahme ist voraussichtlich Ende Juli 2015 ge plant, und der anzulegende Wert für die Erlös obergrenze gemäß Marktprämienmodell des EEG 2014 beträgt 8,98 ct / kwh. Der Netzanschluss ist für Juli / August 2015 vorgesehen. Die Gesamtinvestition beträgt bei einem derzeit noch in Verhandlung befindlichen Erwerbspreis von rund 925 Euro / kwp ca Euro. Freiflächenanlage 6 Die sechste Freiflächenanlage ist ebenfalls eine Photovoltaik- Freiflächenanlage, die auf einem 22 ha großen Grundstück in Sachsen mit einer Nenngröße von rund 10 MW zum Ende des zweiten / Anfang des dritten Quartals 2015 fertiggestellt wird. Es werden polykristalline Module (Risen) und Qualitäts- Wechselrichter namhafter Hersteller (Kaco) verbaut. Die Inbetriebnahme ist voraussichtlich für Ende Juli 2015 ge plant, und der anzulegende Wert für die Erlösobergrenze gemäß Marktprämienmodell des EEG 2014 beträgt 8,98 ct / kwh. Der Netzanschluss ist im Juli / August 2015 vorgesehen. Die Gesamtinvestition beträgt bei einem derzeit noch in Verhandlung befindlichen Erwerbspreis von rund 935 Euro / kwp zzgl. Nebenkosten ca Euro. Blockheizkraftwerke BHKW Standort 1 Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung werden mehrere BHKW geprüft. Bei einer in der engeren Prüfung befindlichen Energieerzeugungsanlage handelt es sich um ein klimafreundliches erdgas-betriebenes BHKW für einen norddeutschen industriel- 8

9 2. Angebot im Überblick Zylinderkopfabdeckung eines Motors der MWM Energy len Abnehmer, der für seinen energieintensiven Betrieb Strom und Wärme im Rahmen eines 10-Jahresvertrages langfristig gesichert abnimmt. Das modular aufgebaute BHKW verfügt über eine Leistung von 6 MW und zählt damit zu den Großkraftwerken in diesem Segment. Der zur Verhandlung stehende Kaufpreis beläuft sich auf ca Euro. Es handelt sich um ein modernes und hocheffizientes Kraftwerk nach den Anforderungen des KWKG, das sowohl alle Voraussetzungen für die Erlangung des KWK-Bonus als auch für die Erstattung der Energiesteuer erfüllt. BHKW Standort 2 Bei dem zweiten BHKW handelt es sich ebenfalls um ein wärmegeführtes Blockheizkraftwerk mit einer Gesamtleistung von ca. 4,3 MW, das auf dem Grundstück eines energieintensiven Gewerbeunternehmens Ende des Jahres 2014 vom Generalunternehmer errichtet wurde und mit Erdgas betrieben wird. Verhandlungsbasis für den Erwerb der Anlage ist ein Betrag von ca Euro. Ein Kreditinstitut hat seine grundsätzliche Bereitschaft zur Finanzierung signalisiert. Rahmenverträge mit der 8.2 Ingenieurpartnerschaft Obst & Ziehmann Um die technische Begutachtung während des Ankaufprozesses für alle Energieerzeugungsanlagen sicherzustellen, hat die NCF Fondsverwaltung GmbH, die mit der Verwaltung und der kaufmännischen Betriebsführung beauftragt worden ist, Rahmenverträge mit der 8.2 Ingenieurpartnerschaft Obst & Ziehmann abgeschlossen. Diese umfassen u. a. folgende Schwerpunkte: Kurze Vorbewertung bzw. Short Due Diligence der identifizierten Energieerzeugungsanlagen und dar aus resultierende Handlungsempfehlung Technische Due Diligence (Risikobewertung) der geplanten Energieerzeugungsanlagen bzw. technische Prüfung der Energieerzeugungsanlagen nach Inbetriebnahme Technische Prüfung der eingesetzten Hauptkomponenten zum Gewährleistungsende, wie z. B. Module, Wechselrichter, Unterkonstruktionen bei Photovoltaik-Anlagen, Motoren, Generatoren, Wärmetauscher bei Blockheizkraftwerken Diese technischen Prüfungen erfolgen in der Investitionsphase parallel zu den Prüfungen, welche die Kreditinstitute für die Vergabe des Fremdkapitals durchführen lassen. Durch die oben beschriebenen Tätigkeiten der 8.2 Ingenieurpartnerschaft Obst & Ziehmann sollen Leistungsfähigkeit und damit dauerhafte Ertragsfähigkeit sämtlicher Energieerzeugungsanlagen sichergestellt werden. Dieses werterhaltende Qualitätsmanagement stellt eine zusätzliche Sicherheitskomponente für die Investitionen der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG dar. Eine Beschreibung der Rahmenverträge mit der 8.2 Ingenieurpartnerschaft Obst & Ziehmann ist in Kapitel 9 Rechtliche Aspekte zu finden (Seite 112 ff.). Marktumfeld Der Weltenergiebedarf ist laut dem World Energy Outlook, einer Studie der Internationen Energieagentur (IEA), in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen, was in erheblichem Umfang auf die wirtschaftliche Entwicklung in den Entwicklungs- und Schwellenländern zurückzuführen ist. Noch wird der Bedarf vorwiegend durch die Nutzung fossiler Energieträger abgedeckt, bei deren Verbrennung CO 2 -Emissionen freigesetzt werden und die maßgeblich für den globalen Klimawandel verantwortlich sind. 9

10 2. Angebot im Überblick Die Bundesregierung hat auf diese Situation mit der Förderung und dem Aufbau einer Erneuerbare Energien-Industrie reagiert. Unter dem Einfluss der Atomkatastrophe von Fukushima wurde im Juni 2011 die Energiewende, d. h. der komplette Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022, vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die Energiewende sieht einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien vor. Dabei sollen diese alternativen Energien, so sehen es die Ziele der aktuellen Bundesregierung vor, in 2025 bereits bis zu 45 % des benötigen Stroms bereitstellen, in 2035 bis zu 60 % und 2050 sogar 80 %. Zur Erreichung dieses ambitionierten Ziels, das laut einer Umfrage des TNS Emnid Instituts aus dem Oktober 2014 mit 92 % der Deutschen von einer sehr großen Mehrheit der Bevölkerung unterstützt und mitgetragen wird, ist ein weiterer, kontinuierlicher Ausbau der Erneuerbaren Energien zwingend notwendig. In 2014 hatten die Erneuerbaren Energien laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) einen Anteil von rund 26 % oder 157 Terrawattstunden (TWh) an der Bruttostromerzeugung und sind damit erstmals zum wichtigsten Energieträger in Deutschland geworden. Ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Klimapolitik ist neben der kompletten Vermeidung schädlicher Treibhausgase die Verminderung von CO 2 -Emissionen. Hierbei spielt der Einsatz der Kraft-Wärme-Kopplung, z. B. in Form von Blockheizkraftwerken, eine wichtige Rolle. Durch den extrem hohen Nutzungsgrad derartiger Anlagen bei der Produktion von Strom und Wärme (teilweise über 90 %) können erhebliche Einsparungen von Brennstoffen im Vergleich zur konventionellen Stromerzeugung erzielt werden. Diese Einsparungen bedeuten eine nennenswerte Reduktion schädlicher Treibhausgas- Emissionen. Das erklärte deutsche energiepolitische Ziel ist der Ausbau der KWK-Technik von aktuell rund 15 % auf einen Wert von 25 % in 2020 ( 1 KWKG). Es bedarf damit eines weiteren konsequenten Zubaus neuer Anlagen, um dieses Ziel tatsächlich zu erreichen. Deutschland liegt mit seinen energiepolitischen Zielen im internationalen Trend. In 2014 werden laut Prognose des US- Marktforschungsinstituts Solarbuzz allein im Solarbereich voraussichtlich 50 GW Photovoltaik-Anlagen weltweit installiert, was einen hohen Zuwachs von 35 % zum Vorjahr bedeutet. Weitere renommierte Analysten, wie z. B. Bloomberg News Energy Finance, prognostizieren, dass im Jahr 2020 der Anteil von Solarkraftwerken an weltweit neugebauten Kraftwerkskapazitäten auf 20 % ansteigen wird. Dieser Trend wird auch von großen deutschen bzw. internationalen, zum Teil auch institutionellen Investoren aufgenommen: So hat die von Star-Investor Warren Buffet geführte börsennotierte Beteiligungsgesellschaft Berkshire Hathaway bereits 15 Mrd. USD in Erneuerbare Energien investiert und zudem im Juni 2014 verkündet, diesen Betrag zu verdoppeln (Wirtschaftswoche, Warum die Welt vor einem Solarboom steht, Juli 2014). Der staatliche norwegische Pensionsfonds, mit mehr als 620 Mrd. Euro verwalteten Vermögens der größte der Welt, wird seinen Anteil an Erneuerbaren Energien um fast 70 % auf 8,4 Mrd. USD erhöhen. Ferner haben besonders im vergangenen Jahr 2014 große Versicherungskonzerne (z. B. Allianz) Teile ihres Prämien-Deckungsstocks in deutsche Photovoltaik-Anlagen mit festen 20-jährigen Vergütungen, garantiert nach dem EEG, investiert. Die Analysten der Deutschen Bank haben in einer Analyse vom Januar 2015 eine These aufgestellt, die die herausragende Bedeutung der Photovoltaik für die globale Energieversorgung unterstreicht: In 80 % aller Länder weltweit könne bereits bis 2017 Netzparität herrschen. Bei Eintritt dieser Prognose wird mit einem zweiten Solarboom gerechnet. In Deutschland werden vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) aktuell erneut gestiegene Zahlen genannt: Im ersten Halbjahr 2014 konnte mit 28,5 % ein neuer Rekord des Anteils regenerativer Energien am Bruttoinlandsstromverbrauch verzeichnet werden, was einer Gesamtproduktion von 88 Mrd. kwh entspricht (Pressemitteilung BDEW, 29. Juli 2014). Dieser Anteil übersteigt damit den Anteil der Energiegewinnung aus Braunkohlekraftwerken, die mit 25,1 % zweitgrößter Energieproduzent sind. Das Potenzial an sonnenscheinreichen sowie einstrahlungsstarken Flächen für die Stromerzeugung aus Solarenergie in Deutschland ist bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Ab 2015 sollen nach Vorstellungen des Bundeswirtschaftsministeriums die ersten Ausschreibungsverfahren nach dem neuen EEG 2014 für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einem Volumen von 500 MW durchgeführt werden. Mit dem EEG sowie dem KWKG sind politisch gewollte und deshalb gesetzlich garantierte langfristige sowie stabile rechtliche Rahmenbedingungen für den vorrangigen Ausbau alternativer und erneuerbarer Energien in Deutschland gegeben. Das bedeutet einerseits hohe Einnahme- und Rechtssicherheit für Anleger und andererseits Versorgungssicherheit und planbare Energiekosten für Stromabnehmer. Das Konzept der Vermögensanlage der Zukunfts energie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG setzt genau hier an: Es ermöglicht Investitionen in den Aufbau eines ausgewogenen und renditestarken Portfolios bestehender und bereits in Betrieb genommener Energieerzeugungsanlagen in Deutschland. Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Zum 01. August 2014 trat das novellierte EEG in Kraft, allerdings gelten die Neuerungen und die veränderten Vergütungen 10

11 2. Angebot im Überblick für produzierten und eingespeisten Strom nur für neue Anlagen. Anlagen, die bereits vor diesem Datum in Betrieb waren, erfahren keine Änderungen und unterliegen dem Bestandsschutz. Erklärtes politisches Ziel der Novellierung des EEG ist es, die Kosten der Energiewende weiter zu senken und den Ausbau Erneuerbarer Energien zukünftig noch planbarer zu machen. Dieses weltweit meistkopierte deutsche Gesetz in seiner jetzigen Fassung bietet Klarheit und Rechtssicherheit, die für die weitere Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland notwendig sind. Das EEG 2014 beinhaltet eine Reihe von Regelungen, die verstärkt marktwirtschaftliche Elemente in das Gesetz einführen. Für Bestandsanlagen ist entscheidend, dass die Planungssicherheit erhalten bleibt, da der einmal zugesagte EEG-Vergütungssatz für die gesamte Vergütungslaufzeit (20 Jahre zuzüglich des Jahrs der Inbetriebnahme) erhalten bleibt. Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) Während das EEG lediglich Regelungen für KWK-Strom enthält, der mit bestimmten dort aufgeführten Brennstoffen erzeugt wird (Biomasse, Bioabfälle, Gülle, Methangas), regelt das KWKG die Abnahme und Vergütung von KWK-Strom, der auf Basis fossiler Brennstoffe, Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmiger oder flüssiger Brennstoffe erzeugt wird. Ein zunehmend wirtschaftlich attraktives Betätigungsfeld ist die direkte Vermarktung von Energie (Strom, Wärme) an Endverbraucher, z. B. Industriekunden mit hohem Energiebedarf. Wird diese Vermarktung durch langfristige (Liefer- und Abnahme-)Verträge unterlegt, können renditestärkere Investitionen getätigt werden, als dieses durch die 2014 regulierten aktuellen Vergütungen des EEG möglich wäre. Laufzeit und Kündigungsfrist der Vermögensanlage Es ist beabsichtigt, die Emittentin in knapp 10 Jahren zum Ende 2024 (Prognose) mit dem Verkauf der einzelnen Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) sowie der Auszahlung der Schlusserlöse zu beenden. Die Laufzeit der Vermögensanlage beträgt somit mindestens 24 Monate. Abb. 2.2 Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (Prognose) Mittelverwendung (Prognose) * Alle Beträge in Euro in % zur Gesamtinvestition in % zum Kommanditkapital Anschaffungskosten ,34 256,56 Stammkapital Komplementärin ,02 0,06 Vergütungen ,75 19,37 Nebenkosten der Vermögensanlage ,04 0,12 Liquiditätsreserve inkl. working capital 1) ,85 11,05 Gesamtinvestition ,00 287,16 Mittelherkunft (Prognose) * Alle Beträge in Euro in % zur Gesamtinvestition in % zum Kommanditkapital Darlehen ,44 182,16 Einlagen der Gründungskommanditistin ,03 0,07 Einzuwerbendes Kommanditkapital ,80 99,93 Agio ,74 5,00 Gesamtinvestition ,00 287,16 1) die Position beinhaltet die Prognosen der Liquiditätsreserve der Emittentin ( Euro) sowie die Kapitaldienst- und Projektreserven der Energieerzeugungsanlagen ( Euro). *) Die Angaben können Rundungsdifferenzen enthalten. 11

12 2. Angebot im Überblick Zu diesem Zeitpunkt hat bei Vorlage eines adäquaten Erwerbsangebotes durch potenzielle Käufer ein mit qualifizierter Mehrheit von 75 % zu fassender Gesellschafterbeschluss der Anleger vorzuliegen. Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von sechs Monaten erstmals zum 31. Dezember 2035 vorgesehen. Die Emittentin ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Die Emittentin wird aufgelöst, wenn die Gesellschafter dies beschließen wobei geplant ist, dass die Gesellschafter nach Verkauf aller Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte), die Auflösung mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2035 beschließen sowie in den gesetzlichen zwingend vorgesehenen Fällen. Zeichnungsfrist Die Zeichnungsfrist für eine Beteiligung an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG beginnt einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet mit Vollplatzierung des zur Einwerbung bei Anlegern vorgesehenen Kommanditkapitals. Die Komplementärin kann jederzeit beschließen, dass die Zeichnungsfrist bereits zu einem früheren Zeitpunkt endet. Rechte aus der Vermögensanlage Die Anleger haben ein Widerrufsrecht sowie die folgenden Vermögens- und Verwaltungsrechte: Recht auf Teilhabe am Gewinn (sowie am Verlust), am Liquidationserlös und an Auszahlungen, auf Abfindung bei ihrem Ausscheiden, auf Teilhabe mit Stimmrecht an den Gesellschafterversammlungen und Abstimmungen im Umlaufverfahren. Sie haben zudem das Recht auf Information über den Gang der Geschäfte, auf Zusendung des Jahresabschlusses, auf Kündigung zum 31. Dezember 2035 und auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund. Liquiditätsreserve (working capital) Die in der Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsplanung ausgewiesene gesamte Liquiditätsreserve in Höhe von rund Euro (Prognose) beinhaltet die geplante Liquidität der Emittentin selbst (working capital) in Höhe von rund Euro (Prognose) und der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) in Höhe von rund Euro (Prognose). Für Bestandsanlagen können bereits bestehende prognostizierte Kapitaldienst- und Projektreservekonten der evtl. vorhandenen Finanzierungen übernommen werden. Mit dem working capital der Emittentin werden eventuelle Kosten aus dem anfänglichen Betrieb der Anlagen gedeckt. Auf Anforderung der Emittentin ist die Mittelverwendungskontrolleurin verpflichtet, das working capital der Emittentin vom Mittelverwendungskonto auf das laufende Konto der Emittentin auszuzahlen. Von dem in der Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsplanung (Prognose) zum Zeitpunkt der Anforderung durch die Emittentin ausgewiesenem working capital ist der Prozentsatz auszuzahlen, der sich aus dem Verhältnis des eingezahlten Kommanditkapitals zum einzuwerbenden Kommanditkapitals gem. 4 Abs. 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages errechnet. Die Auszahlung ist auf die im Zeitpunkt der Anforderung durch die Emittentinin der Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsplanung (Prognose) ausgewiesene freie Liquiditätsreserve beschränkt. Sollte die Emittentin Vorsteuer erstattet bekommen, tritt sie den Erstattungsanspruch an die Mittelverwendungskontrolleurin ab. Veräußerung In der Kalkulation der Vermögensanlage wird ein Verkauf der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) in knapp 10 Jahren Ende 2024 unterstellt. Es wird angenommen, dass der jeweilige Verkaufspreis der Summe der noch zu erwartenden Netto-Barwerte der zukünftigen Erträge aus der Energieproduktion sowie der vorhandenen Liquidität entspricht. Die zu erwartenden Netto- Erträge (Jahre bei BHKW bzw. Jahre bei Photovoltaik-Anlagen) werden mit 8,0 % abgezinst. Grundlage für die Abzinsungsrechnung ist der Zeitraum, in dem Erträge in Höhe der garantierten Einspeisevergütung erzielt werden sowie weitere Jahre mit einem prognostizierten Strompreis von 0,10 Euro pro kwh. Eine Anrechnung von Erträgen über das 20. Jahr der EEG- Vergütung bei Photovoltaik-Anlagen ist realistisch, weil Pachtverträge der Anlagen in der Regel über Jahre vereinbart werden und somit auch nach Ablauf der gesetzlichen EEG-Vergütungsperiode weiterhin Energie produziert werden kann. Der prognostizierte Veräußerungserlös ergibt sich dabei folgendermaßen: Prognose Euro Verkaufserlös der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) zum Abzgl. der Salden aus Darlehen, zzgl. Restliquidität und Rückbauliquidität Zwischensumme Veräußerungskosten 4,0 % Netto-Veräußerungserlös Platzierungsgarantie und Rückabwicklung Eine Platzierungsgarantie für das einzuwerbende Kommanditkapital ist nicht vorgesehen, da die Emittentin nur dann in einzelne Energieerzeugungsanlagen investiert, wenn jeweils das benötigte Eigenkapital in ausreichender, d. h. eingeworbener Höhe zur Verfügung steht. Die dabei überwiegend prozentual an das eingezahlte Kommanditkapital gebundenen prognostizierten Vergütungen und Kosten in der Investitionsphase ermöglichen eine variable Realisierung der Vermögensanlage auch mit einem geringeren Kommanditkapital. Das bedeutet, dass ein geringeres eingezahltes Kommanditkapital als in der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (Prognose) geplant, dennoch eine erfolgreiche Umsetzung der Strategie dieser Vermögensanlage ermöglicht. Durch die flexible Höhe des Kommanditkapitals ist eine Rückabwicklung dieser Vermögensanlage nicht vorgesehen. 12

13 2. Angebot im Überblick Abb. 2.3 Prognostizierte Gesamtauszahlungen von 2015 bis 2024 in %* (Prognose) 96,96% 20 prognostizierte Auszahlungen bis 2024 in Summe: 66,5 % prognostizierter Verkauf im Jahr 2024: ca. 96,96 % % 1) 6 % 1) 6 % 6 % 6,5 % 6,5 % 6,5 % 7,5% 7,5 % % 0 für Verkauf *) Die Auszahlungen werden jeweils im Folgejahr geleistet. 1) Die in den Jahren 2015 und 2016 beitretenden Anleger erhalten die prognostizierten Auszahlungen jeweils zeitanteilig. Prognostizierte Gesamtauszahlung von 2015 bis 2024 von nominal ca. 163 % zzgl. anrechenbarer Gewerbesteuer von ca. 10 %. Kommanditkapital Das angestrebte Kommanditkapital soll Euro (inkl Euro der Gründungskommanditistin) zzgl. 5,0 % Agio betragen, welches gemäß 4 Abs. 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages zweimal um jeweils weitere Euro zzgl. 5,0 % Agio erhöht werden kann. Insgesamt kann das Kommanditkapital inkl. der Einlagen der Gründungskommanditistin somit bis zu Euro unter Ausnutzung der Erhöhungsreserve betragen. Gründungskommanditistin Die Neitzel & Cie. Gesellschaft für Energiebeteiligungen mbh & Co. KG ist die Gründungskommanditistin der Emittentin. Das ergebnisberechtigte Kommanditkapital der Gründungskommanditistin beträgt insgesamt Euro. Mindestzeichnungssumme Die Mindestzeichnungssumme beträgt Euro zzgl. 5,0 % Agio. Höhere Zeichnungssummen müssen ohne Rest durch teilbar sein. Das Agio beträgt 5,0 % der Zeichnungssumme. Davon abweichende Beträge sind mit Zustimmung der Komplementärin zulässig. Einzahlungen Die Zeichnungssumme zzgl. 5,0 % Agio ist nach Mitteilung der Annahme der Beitrittserklärung und nach Aufforderung durch die Treuhänderin binnen zwei Wochen vollständig auf das Mittelverwendungskonto der Mittelverwendungskontrolleurin durch den Anleger zu leisten. Zahlungen an die Anleger (Prognose) Bei der vorliegenden Vermögensanlage handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung in Form einer Kommanditbeteiligung. Der Anleger erhält keine Ansprüche auf eine Verzinsung oder Rückzahlung seiner Einlage. Anstelle der Rechte auf Verzinsung und Rückzahlung treten bei einer Kommanditbeteiligung in der Regel die Ansprüche auf Gewinn- und Liquiditätsauszahlung (inkl. der Auszahlungen bei Liquidation der Gesellschaft) sowie auf Auszahlung eines möglichen Auseinandersetzungsguthabens nach Kündigung. Wesentliche Grundlagen für die laufenden Auszahlungen sind die planmäßigen und vollständigen Einzahlungen des Kommanditkapitals sowie die planmäßige Investition in Anlageobjekte und deren Finanzierung. Die Finanzierung soll dabei sowohl aus Eigenmitteln als auch mit Fremdkapital erfolgen. Die Emittentin plant in Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) in Form von Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerke zu investieren. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung stehen die konkreten Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) noch nicht fest (Blind-Pool-Konzept). Die Emittentin plant aus vorliegenden und ggf. weiteren zukünftigen Angeboten geeignete Energieerzeugungsanlagen zu erwerben. Die Anlagen müssen hierbei strenge Investitionskriterien erfüllen (siehe Kapitel 5.3 Investitionskriterien, Seite 40 f.). Die Fremdfinanzierungen für die Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung ebenso nicht fest vereinbart. Es existiert auch keine Grundsatzzusage einer Bank. Die den Planungsrechnungen hin- 13

14 2. Angebot im Überblick sichtlich der Investition und Finanzierung der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) zugrundeliegenden Annahmen können dem Abschnitt 7.1 Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (PROGNOSE) und den Erläuterungen hierzu (Seite 74 ff.) entnommen werden. Weitere wesentliche Grundlagen für die laufenden Auszahlungen sind die Einhaltung der Erlös- und Kostenprognosen sowie die Annahmen zur Tilgung der Fremdfinanzierung sowie der geplanten Steuerzahlungen der Emittentin. Eine detaillierte Aufschlüsselung der einzelnen Positionen ist im Kapitel 7.2 Ertrags- und Liquiditätsrechnung (PROGNOSE) und den dazugehörigen Erläuterungen (Seite 78 ff.) dargestellt. Eine Beendigung dieser Vermögensanlage ist entweder nach Gesellschafterbeschluss durch Verkauf aller Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte), der damit verbundenen Liquidation der Gesellschaft und der Auszahlung aller verbleibender Liquiditäten in Gänze möglich (siehe Gesellschaftsvertrag 22 Auflösung und Liquidation der Gesellschaft, Seite 128 f.) oder durch eine ordentliche Kündigung eines Kommanditanteils erstmals zum 31. Dezember 2035 (siehe Gesellschaftsvertrag 18 Kündigung sowie 19 Ausscheiden eines Gesellschafters, Seite 127 f.) und der damit verbundenen möglichen Auszahlung eines Auseinandersetzungsguthabens (siehe Gesellschaftsvertrag 20 Abfindung, Seite 128). Grundlage für die Auszahlungen bei Beendigung der Vermögensanlage sind im Falle der Liquidation der Emittentin vor allem die prognostizierten Veräußerungserlöse für die Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte). Die diesbezüglichen Annahmen finden sich im dem Kapitel 7.2 Ertrags- und Liquiditätsrechnung (PROGNOSE) und den dazugehörigen Erläuterungen (Seite 78 ff.). Im Falle der Kündigung durch den Anleger ist die Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens für die Höhe der Zahlungen an den Anleger bei Beendigung der Vermögensanlage ausschlaggebend. Das Auseinandersetzungsguthaben wird grundsätzlich auf Basis der Vermögenslage der Emittentin ermittelt. Einzelheiten zur Ermittlung des Auseinandersetzungsguthabens können dem Gesellschaftsvertrag 20 Abfindung (Seite 128) entnommen werden. prognostizierten Auswirkungen der Veränderungen verschiedener beispielhafter Annahmen, wie der laufenden Erlösprognose, der Prognose der Veräußerungserlöse, der Prognose der Kostenentwicklung des Gaspreises für die BHKW und der Prognose der Fremdkapitalzinsen siehe Kapital 7.6 Sensitivitätsanalysen, Seite 90 f. Es ist beabsichtigt, mit dieser Vermögensanlage über die geplante Laufzeit von knapp 10 Jahren einen Gesamtmittelrückfluss von nominal ca. 163 % bezogen auf das eingezahlte Kommanditkapital für die Anleger zu erzielen. Alle Zeichner, die der Emittentin beitreten und ihre Kommanditeinlage zzgl. Agio einzahlen, erhalten für das Jahr ihres Beitritts ihre Auszahlung entsprechend anteilig. Der rechnerische Auszahlungsanspruch beginnt mit dem ersten Tag des auf die vollständige Einzahlung des Kommanditanteils inkl. Agio folgenden Kalendermonats. Die Auszahlungen für die Jahre 2015 und 2016 können erfolgen, nachdem in der Emittentin die von den finanzierenden Kreditinstituten in den Kreditverträgen geforderten Auflagen erfüllt wurden. Dabei handelt es sich um die Ansparung vertraglich vereinbarter Summen auf Kapitaldienstreservekonten und den Ablauf eines ggf. vereinbarten tilgungsfreien Jahres. Aufgrund der notwendigen Erfüllung dieser marktüblichen Voraussetzungen kann es in den ersten beiden Jahren zu Verschiebungen bei den prognostizierten Auszahlungen kommen. Da die Energieerzeugungsanlagen zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Prospektes noch nicht vertraglich angebunden sind, bestehen auch noch keine abgeschlossenen Verträge mit finanzierenden Kreditinstituten. Gemäß 14 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages erfolgen die Auszahlungen für ein Wirtschaftsjahr im dritten Quartal des Folgejahres. Der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss der Jahre 2015 bis 2024 beträgt nominal ca. 163 % (inkl. Verkaufserlös) zzgl. anrechenbarer Gewerbesteuer in Höhe von ca. 9,6 %, jeweils bezogen auf das eingezahlte Kommaditkapital. Bei einer Fortführung der Vermögensanlage bis 2035 beträgt der prognostizierte Gesamtmittelrückfluss nominal ca. 200 % (ohne Verkaufserlös) zzgl. anrechenbarer Gewerbesteuer in Höhe von ca. 19,5 %, jeweils bezogen auf das eingezahlte Kommanditkapital. Die Anleger nehmen gemäß 13, 14 sowie 22 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages an der Ergebnisverteilung der Emittentin teil. Soweit Liquiditätsauszahlungen der Emittentin an die Anleger nicht durch handelsrechtliche Gewinne gedeckt sind, werden diese handelsrechtlich (bis zur Höhe der Kapitaleinlage) als Kapitalrückzahlungen behandelt. Gemäß der Prognoserechnung auf Seite 74 ff. erhalten die Anleger Auszahlungen in Höhe von rund 163 % (inkl. Rückführung der Kapitaleinlage). Die Höhe der kumulierten Auszahlungen ist jedoch von verschiedenen Parametern abhängig. Zu den Einkunftsart und steuerliche Grundlagen Die Anleger erzielen mit ihrer Beteiligung an der Emittentin Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Besteuerung auf Anlegerebene erfolgt mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Nach 35 EStG können Anleger die anfallende Gewerbesteuer nach einem pauschalierten Verfahren bei der Ermittlung ihrer persönlichen Einkommensteuerschuld als Steuerermäßigungsbetrag geltend machen. 14

15 2. Angebot im Überblick Die prognostizierte Summe der anzurechnenden Gewerbesteuer beträgt bis 2024 ca. 9,6 % und bis 2035 ca. 19,5 %, jeweils bezogen auf das eingezahlte Kommanditkapital. Diese Anrechnung verringert die auf steuerpflichtige Gewinne der Anleger zu zahlende Steuer und erhöht somit das Nach-Steuer-Ergebnis. Der Anleger wird seine mittelbare (treugeberische) Beteiligung in eine Direktbeteiligung als Kommanditist umwandeln. Er hat die Kosten für die notarielle Beglaubigung der von ihm der Komplementärin und der Treuhänderin zu erteilenden Handelsregistervollmacht selbst zu tragen. Mittelverwendungskontrolle Die Vermögensanlage beinhaltet die Einbindung einer unabhängigen Mittelverwendungskontrolleurin. Die Mittelverwendungskontrolle (Freigabe aller Eigenmittel) erfolgt auf Grundlage eines mit der Emittentin abgeschlossenen Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrollvertrages durch die PKF UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (vgl. Kapitel 10 Vertragswerk, Seite 136 ff.). Die Mittelverwendungskontrolle umfasst die Investitionsphase. Als weiteren Kontrollmechanismus und zur Umsetzung eines laufenden Vier-Augen-Konzeptes zur formalen Prüfung von Zahlungen und Liquiditätsbewegungen hat die Emittentin mit der unabhängigen PKF UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusätzlich einen Vertrag über den formellen Abgleich der betriebswirtschaftlichen Auswertung und von Auszahlungen abgeschlossen. Die Zielsetzung der beiden Verträge ist in der Investitionsphase die Mittelfreigabe und in der Betriebsphase die formale nachträgliche Kontrolle der Zahlungen und Liquiditätsbewegungen. Die Emittentin verfügt somit über ein unabhängiges weiteres Augenpaar, um die Verwaltung des Anlegerkapitals und die operative Geschäftsführung zu kontrollieren. Anlegerkreis Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, die nur für Anleger gedacht ist, die einen Teil ihres Vermögens in einen unternehmerischen Sachwert investieren möchten und einen negativen Geschäftsverlauf der Vermögensanlage (bis hin zur möglichen Gefährdung des sonstigen Privatvermögens) wirtschaftlich verkraften können (vgl. Kapitel 3 Wesentliche tatsächliche und rechtlichen Risiken der Vermögensanlage, Seite 20 ff.). Weitere Kosten für den Anleger Der Erwerb der Vermögensanlage kann bei dem Anleger neben der Zahlung des Erwerbspreises und des Agios in Höhe von 5,0 % hierauf zu weiteren persönlichen Kosten führen, z. B. wenn er den Erwerb über ein Kreditinstitut fremdfinanziert, er sich persönlich beraten lässt (etwa durch einen Steuerberater) oder aufgrund von Bankgebühren im Zusammenhang mit der Überweisung zu zahlender Beträge. Leistet der Anleger den von ihm nach Maßgabe seiner Beitrittserklärung geschuldeten Betrag nicht rechtzeitig, hat er Verzugszinsen in Höhe von 1,0 % pro Monat zu zahlen und etwaige weitere durch die verspätete Leistung entstehende Schäden zu ersetzen. Bei der Schenkung oder Veräußerung der Vermögensanlage durch den Anleger stellt die Treuhänderin eine gesonderte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 200 Euro zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer gem. 12 Abs. 3 Treuhand- und Verwaltungsvertrag in Rechnung. Sollten der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG oder der Treuhänderin durch die Übertragung Kosten entstehen, z. B. bei Veräußerung einer direkt vom Anleger gehaltenen Kommanditbeteiligung durch die dabei erforderliche Umschreibung im Handelsregister, hat diese der Erwerber der Vermögensanlage zu erstatten. Etwaige durch die Übertragung verursachte steuerliche Nachteile bei der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG müssen der Anleger und der Erwerber als Gesamtschuldner ausgleichen. Unabhängig hiervon können dem veräußernden Anleger selbst durch die Übertragung Kosten entstehen, die er zu tragen hat. Hierzu zählen z. B. Kosten der rechtlichen und steuerlichen Beratung im Zusammenhang mit der Veräußerung sowie Kosten für die bei der Verkaufsanbahnung tätigen Vermittler bzw. Berater. Können sich Anleger und Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG im Falle des Ausscheidens des Anlegers im Rahmen der Ermittlung der zu zahlenden Abfindung nicht über den Zeitwert der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG einigen, hat der Anleger die Hälfte der Kosten für einen einzuschaltenden Sachverständigen zu tragen, der den für die Abfindung maßgeblichen Zeitwert der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) verbindlich festzulegen hat (vgl. 20 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Emittentin). Sofern das Ausscheiden des Kommanditisten nicht aufgrund einer Kündigung erfolgt, sind die durch das Ausscheiden entstehenden Mehrkosten von dem ausgeschiedenen Kommanditisten bzw. von dem betreibenden Gläubiger zu tragen. Die Gesellschaft ist berechtigt, insofern einen angemessenen Vorschuss für die Kosten zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Gesellschaft bleiben unberührt. Stirbt ein Anleger, müssen sich seine Erben und / oder Vermächtnisnehmer auf Verlangen der Komplementärin 15

16 2. Angebot im Überblick gegenüber der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG durch Vorlage entsprechender Nachweise legitimieren. Die Kosten hierfür haben die Erben und / oder Vermächtnisnehmer selbst zu tragen. Außerdem können unter Umständen Kosten für einen Erbschein sowie für die Einschaltung eines gemeinsamen Bevollmächtigten entstehen, den mehrere Erben bzw. Vermächtnisnehmer einschalten müssen, um die Rechte des verstorbenen Anlegers aus der Vermögensanlage ausüben zu können (vgl. 17 des Gesellschaftsvertrages der Emittentin). Im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung / Übertragung der Vermögensanlage können dem Anleger außerdem allgemeine Kosten z. B. für Telefon, Internet, Porto, Bankgebühren u. ä. entstehen, die er selber zu tragen hat. Darüber hinaus können Kosten im Falle einer Fremdfinanzierung der Vermögensanlage anfallen sowie Kos ten für die Einsichtnahme in Bücher und Unterlagen der Emittentin. Die Höhe der beim Anleger jeweils anfallenden, vorstehend beschriebenen Kosten für Erwerb, Verwaltung und Veräußerung der Vermögensanlage hängt von dessen persönlicher Situation ab. Allgemeingültige Angaben zur Höhe der Kostenbelastung des Anlegers können daher nicht gemacht werden. Darüber hinaus entstehen dem Anleger keine weiteren Kosten, insbesondere solche Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage verbundenen sind. Weitere Leistungen des Anlegers / Haftung / Nachschüsse Der Anleger ist verpflichtet, den Betrag seiner Zeichnungssumme zzgl. Agio zu leisten. Es besteht keine Pflicht zur Zahlung von Nachschüssen für den Anleger. Diese kann auch nicht durch einen vertragsändernden Beschluss begründet werden. Im Außenverhältnis gegenüber Dritten haftet ein Kommanditist (Anleger) persönlich grundsätzlich in Höhe der im Handelsregister für ihn eingetragenen Hafteinlage. Bei einer Beteiligung an der Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG beträgt die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage 1,0 % der Pflichteinlage des jeweiligen Kommanditisten. Käme es jedoch zu gewinnunabhängigen Auszahlungen an den Anleger, obwohl sein Kapitalkonto durch Verluste unter den Betrag seiner Hafteinlage gesunken ist oder durch diese Auszahlung unter den Betrag der Hafteinlage sinkt, würde die persönliche Haftung des Anlegers gegenüber Dritten gemäß 172 Abs. 4 HGB in der Höhe wieder aufleben, in der die Hafteinlage nicht mehr von der geleisteten Kommanditeinlage gedeckt ist. Eine darüber hinausgehende Haftung des Anlegers auf Rückzahlung sämtlicher Auszahlungen käme zudem in entsprechender Anwendung von 30, 31 GmbHG in Betracht, wenn Auszahlungen an die Anleger erfolgten, obwohl die Finanzlage der Emittentin dieses nicht zuließe und mitteloder unmittelbar das Stammkapital der Komplementär- GmbH beeinträchtigt werden würde. Weiter kann der Anleger in entsprechender Anwendung von 31 Abs. 3 GmbHG anteilig haften, wenn andere Anleger ihre erhaltenen Auszahlungen nicht zurückzahlen. Auch nach seinem Ausscheiden mit Ausnahme im Falle der Gewinnung eines Nachfolgers im Rahmen einer Sonderrechtsnachfolge haftet ein Kommanditist (Anleger) gemäß 160 Abs. 1 HGB maximal in Höhe der Hafteinlage fünf weitere Jahre lang für solche Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt seines Ausscheidens bereits begründet waren. Wird die Emittentin aufgelöst, so besteht eine Nachhaftung von fünf Jahren in Höhe der Hafteinlage für die Verbindlichkeiten der Emittentin nach 159 Abs. 1 HGB. Anleger, die sich als Treugeber an Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG beteiligen, haften nicht unmittelbar für deren Schulden, vielmehr tritt insoweit die Treuhänderin an ihre Stelle. Gemäß Treuhand- und Verwaltungsvertrag ist der Treugeber jedoch verpflichtet, die Treuhänderin von ihrer Haftung aus der Beteiligung freizustellen, sodass die vorstehend beschriebenen Haftungsrisiken für als Treugeber beteiligte Anleger entsprechend gelten. Darüber hinaus ist der Anleger nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen und weitere Haftungen einzugehen. Gesamthöhe der Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen Bei einem geplanten einzuwerbenden Kommanditkapital in Höhe von Euro beträgt die Gesamthöhe der Provisionen (netto), insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbaren Vergütungen i. S. d. 4 S. 1 Nr. 12 der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (Verm- VerkProspV) Euro (18,15 % des einzuwerbenden Kommanditkapitals) des Gesamtbetrages der angebotenen Vermögensanlage) inkl. eines Agios in Höhe von 5,0 % ( Euro). Bei einem geplanten einzuwerbenden Kommanditkapital in Höhe von Euro (Maximale Erhöhung durch die Komplementärin) beträgt die Gesamthöhe der Provisionen (netto), insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare Vergütungen i. S. d. 4 S. 1 Nr. 12 der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerk- ProspV) Euro (18,15 % des einzuwerbenden Kommanditkapitals) des Gesamtbetrages der angebotenen Vermögensanlage inklusive eines Agios in Höhe von 5,0 % ( Euro). 16

17 2. Angebot im Überblick Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Provisionen und Vergütungen: Vergütung In Prozent (bezogen auf das bei Anlegern insgesamt eingeworbene Kommanditkapital) In Euro (bei einem unterstellten bei Anlegern insgesamt eingeworbenen Kommanditkapital von Euro) Vermittlungsprovisionen für die Eigenkapitaleinwerbung (Kapitalbeschaffung) 6,0 % (zzgl. Agio) Euro Konzeption, Erstellung Verkaufsprospekt, Projektierung, Euro zzgl. Beratung und Betreuung der Emittentin bis zum 5,0 % gesetzl. Umsatzsteuer Zeichnungsschluss Beauftragung und Koordination von weiteren Dienstleistern im Zusammenhang mit der Konzeption und 0,75 % Euro zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer Projektierung der Vermögensanlage Mittelverwendungskontrolle 0,1 % Euro zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer Werbemaßnahmen und Marketingleistungen im Zusammenhang mit der Eigenkapitaleinwerbung 1,0 % Euro zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer Einrichtung der Treuhandverwaltung 0,3 % Euro zzgl. gesetzl. Umsatzsteuer Summe der Vergütungen exkl. Agio 13,15 % Euro zzgl. etwaiger gesetzl. Umsatzsteuer Summe der Vergütungen inkl. Agio 18,15 % Euro zzgl. etwaiger gesetzl. Umsatzsteuer Einzelheiten zu den Vergütungen, insbesondere ihre Auswirkungen in der Gesamtkalkulation, werden im Rahmen der Erläuterung der Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung (Prognose) beschrieben (Seite 74 ff.). Zusätzlich zu den vorgenannten einmaligen Provisionen und Vergütungen hat die Zukunftsenergie Deutschland 4 Betriebsgesellschaft mbh & Co. KG während der Laufzeit der Vermögensanlage laufende Vergütungen an die Komplementärin für die Haftungsübernahme und die Geschäftsführung, an die Treuhänderin für die laufende Verwaltung sowie an PKF Unitesta Revisions- und Treuhandgesellschaft mbh & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den laufenden formellen Abgleich der betriebswirtschaftlichen Auswertungen und von Auszahlungen zu zahlen. Ca. 93,0 % der prognostizierten Gesamtinvestitionssumme in Höhe von Euro sind für den Erwerb, die Anschaffungsnebenkosten der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte), das Stammkapital der Komplementärin und für die Liquiditätsreserve vorgesehen. Ca. 7,0 % der prognostizierten Gesamtinvestitionssumme inkl. Agio in Höhe von ca. 1,7 % der Gesamtinvestitionssumme sind für Gründungskosten und die Kosten der Kapitalbeschaffung und Mittelverwendungskontrolle, für die Einrichtung der Treuhandverwaltung, für die Konzeption, Projektierung, Prospektaufstellung und Durchführung geeigneter Werbemaßnahmen, für die Betreuung und Koordination der einzuschaltenden Dienstleister und die Übernahme der diesen zu zahlenden Vergütungen sowie für die nicht abzugsfähige Vorsteuer geplant. 17

18 AUSFÜHRLICHE DARSTELLUNG DER AUSWIRKUNGEN DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE SOWIE DER GESCHÄFTSAUSSICHTEN AUF DIE FÄHIGKEIT DER EMITTENTIN, IHREN VERPFLICHTUNGEN ZUR ZINSZAHLUNG UND RÜCKZAHLUNG FÜR DIE VERMÖGENSANLAGE NACHZUKOMMEN Bei der vorliegenden Vermögensanlage handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung in Form einer Kommanditbeteiligung. Der Anleger erhält keine Ansprüche auf eine Verzinsung oder Rückzahlung seiner Einlage. Anstelle der Rechte auf Verzinsung und Rückzahlung treten bei einer Kommanditbeteiligung in der Regel die Ansprüche auf Gewinn- und Liquiditätsauszahlung (inkl. der Auszahlungen bei Liquidation der Gesellschaft) sowie auf Auszahlung eines möglichen Auseinandersetzungsguthabens nach Kündigung. Einzelheiten hierzu können dem Abschnitt Zahlungen an die Anleger (Prognose) (Seite 13) entnommen werden. Das geplante Kommanditkapital der Emittentin beträgt Euro zzgl. des Agios in Höhe von Euro. Es ist beabsichtigt, die Emittentin in knapp 10 Jahren zum Ende 2024 (Prognose) mit dem Verkauf der einzelnen Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) sowie der Auszahlung der Schlusserlöse zu beenden. Geschäftsaussichten der Emittentin: Unter dem Einfluss der Atomkatastrophe von Fukushima wurde im Juni 2011 die Energiewende, d. h. der komplette Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022, vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die Energiewende sieht dabei einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien vor. Die Emittentin wird Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) im Bereich der Erneuerbaren Energien erwerben, betreiben und verkaufen. Sie baut ein diversifiziertes Portfolio von Anlagen aus den Bereichen Photovoltaik und Blockheizkraftwerken auf, um an den Chancen des deutschen Energieerzeugungsmarktes zu partizipieren. Die zielorientierte Zusammensetzung des Portfolios in unterschiedlichen Regionen Deutschlands, bestehend aus Photovoltaik-Dach- und Freiflächenanlagen sowie Blockheizkraftwerken mit einer gesicherten langfristigen Vergütung nach dem EEG, dem KWKG oder durch einen Energieliefervertrag, führt zu einer durchdachten Chancenund Risikostreuung. Das Ertragsmodell der Emittentin basiert auf festen Einnahmen aus dem Energieverkauf, gesetzlich festgelegten Zuschüssen und anderen Zuwendungen (z. B. Marktprämien, KWK-Bonus, Stromsteuererstattungen) bzw. den langfristig garantierten Vergütungen nach dem EEG bzw. aus Stromlieferverträgen sowie konservativen Kostenannahmen, Reparaturrückstellungen und Liquiditätsreserven. Fremdfinanzierungen werden soweit es für die Emittentin wirtschaftlich vorteilhaft ist durch Programme der staatlichen KfW-Bank oder durch ähnliche langfristige Finanzierungen deutscher Kreditinstitute in Anspruch genommen. Die technische Betriebsführung wird von erfahrenen Partnern wahrgenommen, die beim Erreichen vereinbarter Ertragsziele erfolgs- bzw. leistungsabhängig vergütet werden. Auf Grundlage Ihrer Geschäftsaussichten geht die Emittentin von einem zeitnahen Beitritt der Anleger und Einzahlung der Kommanditeinlagen aus. Gleichzeitig soll durch die Identifizierung, den Ankauf und die Finanzierung von geeigneten, den Investitionskriterien entsprechenden Energieerzeugungsanlagen die Emittentin in die Lage versetzt werden bereits im Jahr 2015 erste Umsatzerlöse zu generieren. Einzelheiten zu den betreffenden Planungsannahmen können dem Abschnitt 7.7 Finanzinformationen (Seite 92 ff.) entnommen werden. Der planmäßige Verlauf der Geschäftsaussichten der Emittentin hängt im Wesentlichen von den Entwicklungen der allgemeinen Marktparameter für Energieerzeugungsanlagen (z.b. Entwicklung des Energiebedarfs und der Energieerzeugung in Deutschland, Entwicklung hin zu regenerativer Energien und dezentraler Energieversorgung, die zukünftigen technischen Entwicklungen sowie hinsichtlich der Photovoltaikanlagen die zu erzielenden Einstrahlungswerte), den gesetzlichen Grundlagen für die Vergütungssicherheit (hier insbesondere das EEG 2014 und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz sowie das Energiesteuergesetz) und der erfolgreichen Umsetzung der Anlagepolitik und Anlagestrategie der Vermögensanlage (unter anderem Erwerb von geeigneten Anlagen, Zusammensetzung des Portfolios, Bedingungen und Konditionen einer etwaigen Fremdfinanzierung und Leistungsfähigkeit der Anlagen) ab. Weiter wird ein prognosegemäßer laufender Betrieb und abschließende Veräußerung der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) von Bedeutung sein. Die hauptsächlichen Einflussfaktoren für die wirtschaftlichen Ergebnisse des laufenden Betriebes können der unten dargestellten Tabelle entnommen werden. Unter anderem die Entwicklung der genannten Faktoren wird maßgeblichen Einfluss auf den Erfolg der Vermögensanlage haben. Die aktuellen Grundlagen und Annahmen der Emittentin hierzu werden im vorliegenden Verkaufsprospekt an verschiedenen Stellen beschrieben und ausführlich erläutert. Im Einzelnen wird diesbezüglich auf die Abschnitte Marktumfeld (Seite 9 f.) und 5.6 Photovoltaik (Seite 45 ff.) sowie 5.7. "Blockheizkraftwerke" (Seite 50 ff.), 5.5 Gesetzliche und vertragliche Grundlagen (Seite 42 ff.), Angaben über Anlageziel und Anlagepolitik der Vermögensanlage (Seite 6) sowie 7.2 "Ertrags- und Liquiditätsrechnung (Prognose)" (Seite 78 ff.) verwiesen. 18

19 Die Finanzlage der Emittentin wird durch die liquiditätswirksamen Veränderungen der Vermögens- und Ertragslage bestimmt. Aus der Finanzlage der Emittentin ergibt sich die auszahlungsfähige Liquidität der Emittentin, die in den jeweiligen Jahren der Laufzeit der Vermögensanlage (siehe Kapitel 7.2 Ertrags- und Liquiditätsrechnung (PROGNOSE) Seite 78 f.) an die Anleger ausgezahlt werden soll. Die Auszahlungen der Emittentin für die Vermögensanlage sind im Wesentlichen von dieser jeweils zur Verfügung stehenden auszahlungsfähigen Liquidität abgängig. Daher wird in den nachfolgenden Ausführungen der kumulierte auszahlungsfähige Liquiditätsüberschuss als Basis für die Fähigkeit der Emittentin zu Auszahlungen an die Anleger zu leisten angenommen. Die nachfolgende Tabelle sowie die Prognoserechnung im Abschnitt 7.2 Ertrags- und Liquiditätsrechnung (Seite 78 f.) gehen bei einem Verkauf der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) Ende 2024 von einem kumulierten Liquiditätsüberschuss während der Laufzeit in Höhe von Euro aus. Unter Berücksichtigung der prognostizierten, an den Käufer übergehenden Kapitaldienst- und Projektreserven der einzelnen Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) in Höhe von Euro, ergibt sich daraus ein auszahlungsfähiger Liquiditätsüberschuss in Höhe von Euro. Hieraus ergeben sich Auszahlungen an die Anleger in Höhe von 163,46 % und damit für die Anleger unter Berücksichtigung der Zeichnungssumme zzgl. Agio ein Überschuss in Höhe von 58,46 %. Soweit sich die Geschäftsaussichten der Emittentin insoweit verändern, dass sich der kumulierte auszahlungsfähige Liquiditätsüberschuss um Euro auf Euro verringert (z. B. durch geringere Energie- / Verkaufserlöse und / oder durch höhere Kosten während der Laufzeit) würde sich hieraus für die Anleger eine Rückzahlung der Zeichnungssumme zzgl. Agio ergeben, darüber hinaus wären jedoch keine weiteren Auszahlungen möglich. Eine weitere Verringerung des Liquiditätsüberschusses um zusätzliche Euro würde für die Anleger einen vollständigen Verlust der Einlage (inkl. Agio) bedeuten. Eine Verbesserung der kumulierten Finanz- und Ertragslage um Euro, über den in der nachfolgenden Tabelle sowie in der Prognoserechnung im Abschnitt 7.2 Ertrags- und Liquiditätsrechnung (Seite 78 f.) dargestellten Liquiditätsüberschuss hinaus, ergibt für die Anleger eine zusätzliche Auszahlung in Höhe von rund 5 %-Punkten bezogen auf die Zeichnungssumme exkl. Agio. Zu den prognostizierten Auswirkungen der Veränderungen verschiedener beispielhafter Annahmen, wie der laufenden Erlösprognose, der Prognose der Veräußerungserlöse, der Prognose der Kostenentwicklung des Gaspreises für die BHKW und der Prognose der Fremdkapitalzinsen siehe Kapitel 7.6 Sensitivitätsanalysen, Seite 90 f. Ertrags- und Liquiditätsrechnung (Prognose), Laufzeit bis 2024 Liquiditätsrechnung (Prognose) in Euro Prognosejahre Verkauf Gesamt 1. Energieerlöse / Verkaufserlöse Zinseinnahmen Summe der Einnahmen Pachtkosten Wartungs- / Reparaturkosten Sonstige Betriebskosten Rückbau 0 8. Verwaltungskosten Kaufmännische Betriebsführung Gewerbesteuer Zinsausgaben Tilgung Summe der Ausgaben Liquiditätsüberschuss Geplante Auszahlungen in % 66,50% 96,96% 163,46% 16. Geplante Auszahlungen in Euro Kumulierte Liquiditäten / Reserven nach Auszahlung

20 3. Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken der Vermögensanlage 3. Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken der Vermögensanlage Vorbemerkung Durch den Beitritt zur Emittentin geht der Anleger eine unternehmerische Beteiligung an einem operativ tätigen Unternehmen ein, die wie alle Anlageprodukte bestimmte Risiken beinhaltet. Die aus der Vermögensanlage erzielbaren Rückflüsse sind von unvorhersehbaren und durch die Emittentin nicht beeinflussbaren zukünftigen Entwicklungen abhängig (z. B. im wirtschaftlichen, technischen, steuerlichen, rechtlichen Bereich). Keine der an der Vermögensanlage beteiligten Parteien kann garantieren, dass das in diesem Verkaufsprospekt genannte Anlageziel erreicht wird. Jeder Anleger muss daher in der Lage sein, einen teilweisen oder vollständigen Verlust seines investierten Kapitals inkl. Agio wirtschaftlich tragen zu können. Daher sollte jeder Anleger unter Berücksichtigung seiner individuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nur einen angemessenen Teil im Rahmen einer sinnvollen Streuung seines Vermögens in diese unternehmerische Beteiligung investieren. Nachfolgend werden die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken dargestellt, die mit dieser Vermögensanlage einhergehen. Risiken, die in der individuellen Situation des Anlegers begründet liegen, sind bei der Risikodarstellung nicht erfasst. Diese muss jeder Anleger im Rahmen seiner Anlageentscheidung auf der Basis seiner persönlichen Situation selbst prüfen und bewerten. Die nachfolgend dargestellten Risiken werden eingeteilt in Wesentliche allgemeine Risiken Risiken aus dem operativen Betrieb von Photovoltaik-Anlagen Risiken aus dem operativen Betrieb von Blockheizkraftwerken Reihenfolge und Umfang der dargestellten Risiken stellen keine Aussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit bzw. die Bedeutung für den Eintritt des wirtschaftlichen Ergebnisses der Vermögensanlage dar. Es besteht auch die Möglichkeit, dass die geschilderten Risiken mehrfach bzw. zeitgleich auftreten, wodurch sich deren Auswirkungen gegenseitig verstärken könnten. Maximales Risiko Das Maximalrisiko des Anlegers besteht darin, dass der Anleger einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals (Zeichnungssumme inkl. Agio), einschließlich ggf. nicht ausgezahlter Gewinne, sowie eine Verminderung seines sonstigen Vermögens aufgrund einer Inanspruchnahme aus einer aufgenommenen persönlichen Anteilsfinanzierung und / oder dem Ausgleich einer persönlichen Steuerbelastung nebst darauf anfallender Zinsen und / oder einer möglichen Inanspruchnahme aus persönlicher Haftung erleidet, was bis zu einer Privatinsolvenz des Anlegers führen kann. Bei einer unternehmerischen Beteiligung können höhere Risiken auftreten als bei anderen Anlageprodukten mit fester Verzinsung bzw. mit garantierter Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Die Beteiligung an der Emittentin ist die Teilhabe an einem Unternehmen, das ein Portfolio von Energieerzeugungsanlagen in Deutschland erwirbt und diese dann zur Energieproduktion und -veräußerung operativ betreibt. Die Entscheidung für eine Vermögensanlage sollte nur nach sorgfältiger Lektüre dieses Verkaufsprospektes einschließlich der gesamten Risikobeschreibungen erfolgen. Bei der Anlageentscheidung sollten sich diejenigen Anleger, die nicht über ausreichende wirtschaftliche Erfahrungen verfügen, fachkundigen Rat von dritter Seite, z. B. von Anlage- bzw. Steuerberatern, einholen. WESENTLICHE ALLGEMEINE RISIKEN Blind-Pool Die vorliegende Vermögensanlage wurde als sog. Blind-Pool konzipiert. Blind-Pool-Konzeptionen sind Beteiligungsformen, bei denen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung die Energieerzeugungsanlagen noch nicht feststehen und deshalb Prognoserechnungen mit entsprechender Unsicherheit behaftet sind. Der Anleger kann sich kein abschließendes Bild über die endgültige Investition machen. Prognoserechnungen sollten daher nur als Beispielrechnungen verstanden werden. Es werden Kooperations- und Rahmenverträge mit Projektentwicklern, Herstellern bzw. Eigentümern verhandelt, die Zugriff auf deren Projektbestand erlauben. Diese Verträge sind noch nicht endverhandelt. Daher haben die Anleger zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Beitrittserklärung noch nicht die Möglichkeit, sich ein Bild über die Energieerzeugungsanlagen zu machen. Das Ergebnis der Emittentin und dementsprechend des Anlegers hängt maßgeblich von den Erträgen aus dem Betrieb und dem Verkauf von Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) ab. Dabei sind die Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) bzw. deren Standorte maßgeblich für das wirtschaftliche Ergebnis. Zwar erfolgt die Auswahl der Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) unter Einhaltung der vorgegebenen Investitionskriterien, jedoch sind die Kosten des Erwerbs und Betriebsergebnisse der noch nicht gesicherten Energieerzeugungsanlagen (Anlageobjekte) zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht bekannt. 20

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