Sitzung des Beirates der Stadt Graz für Menschen mit Behinderung. Mag. Palle begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

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1 Protokoll Sitzung des Beirates der Stadt Graz für Menschen mit Behinderung am 4. Dezember 2013 Mag. Palle begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Aufträge der letzten Sitzung Bei der letzten Sitzung wurde zusammen mit dem SeniorInnenbeirat eine Unterschriftenaktion gestartet. Es wurde gefordert, dass Menschen mit Behinderung und SeniorInnen keine ÖBB Vorteilscard kaufen müssen, damit sie in den Genuss einer Ermäßigung bei der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel kommen. Die ÖBB hat beschlossen, dass Menschen mit Behinderung lediglich ihren Behindertenausweis vorweisen müssen, der Verbund wird dieser Regelung folgen. Für SeniorInnen gibt es dagegen noch keine Lösung, vielleicht können weitere Unterschriften noch etwas bewegen. Der Vorschlag aus der letzten Sitzung, einen Round Table bei den

2 Grazer Freizeitbetrieben mit Menschen mit Behinderung einzurichten wurde schnell umgesetzt. Es gab bereits ein Treffen, bei dem viele Themen behandelt wurden. Mag. Palle wird ein Protokoll dieser Besprechung verschicken. Frau Dr. Manninger von den Graz-Linien freut sich, dass der Folder, der Menschen mit Behinderung und SeniorInnen über die speziellen Angebote der Verkehrsbetriebe informiert fertig gestellt wurde und demnächst in Druck geht. Sie gibt einige Exemplare zur Ansicht herum. Es wurde diskutiert, ob die Beiratssitzung künftig am Nachmittag stattfinden soll. Die meisten Teilnehmer wollen jedoch den Beginn der Sitzung um 10:00 beibehalten. GR Kurt Hohensinner hat bei der GIS nachgefragt, wohin sich Personen in Graz, die um Gebührenbefreiung ansuchen wollen, wenden können, da die Servicestelle in Graz geschlossen wurde. Es gibt laut Homepage Partner, wie Raiffeisen Filialen sowie Bezirksund Gemeindeämter, die dieses Service für die GIS anbieten. Jedoch nicht in Graz, soweit Herr Hohensinner informiert ist. Er möchte deswegen gemeinsam mit den anderen Fraktionen einen Antrag im Gemeinderat einbringen, dass die GIS ersucht wird, dieses Angebot in Graz aufzubauen und damit verbundene Kosten zu tragen.

3 NO LIMIT - Messe Graz Mag. Peter Huber berichtet von der Messe No Limit und 55plus Anfang November. Therapie, Integration und Pflege aber auch Gesundheit, Schönheit und Mode waren Themen dieser Veranstaltung, bei der rund 120 Firmen in der Stadthalle als Ansprechpartner vertreten waren. Es wurden zusätzliche Behindertenparkplätze hinter der Messe bereitgestellt. Leider blieben die Besucherzahlen hinter den Erwartungen der Veranstalter. Herr Huber bittet die Mitglieder des Beirates deswegen um Rückmeldung, warum das Interesse nicht so hoch war und um Vorschläge wie man Interessierte in Zukunft besser erreichen kann. Mag. Huber bittet Vereine, Interessensgruppen und Verbände über die Messe zu informieren und sich inhaltlich einzubringen. Er bedankt sich bei Fr. Baader für die Unterstützung im Vorfeld. Er hofft das Programm im nächsten Jahr schon wesentlich früher versenden zu können. Gabi Zemann hebt hervor, dass die Veranstalter mit der Bereitstellung von Gebärdendolmetschern den Bedürfnissen von Gehörlosen nachgekommen sind und bedankt sich dafür. Schriftliche Rückmeldungen, Vorschläge und Fragen können an office@mcg.at gesendet werden.

4 Blindenhunde Der Beirat wurde gebeten für den Umgang mit Begleithunden zu sensibilisieren. Gemeinsam mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband und dem Odilieninstitut sollen öffentliche Betriebe und Unternehmungen, sowie die Wirtschaftskammer angesprochen werden, damit Behinderte Personen ohne Probleme mit ihren Begleit- und Blindenhunden in der Öffentlichkeit unterwegs sein können. Zutrittsverbote oder Maulkorbzwang gelten für ausgebildete Begleithunde nicht, da sie als Hilfsmittel anzusehen sind. Walter Müller, Obmann des Blinden- und Sehbehindertenverbandes sagt, dass es im Großen und Ganzen eine gute Akzeptanz und viel Entgegenkommen gibt, würde sich aber über eine zusätzliche Sensibilisierung freuen. Von Seiten des Odilieninstitutes kam ebenfalls die Rückmeldung, dass es nur vereinzelt Probleme gibt. Die Mitglieder beschließen einstimmig, dass ein Brief im Namen des Beirates an die Verwaltungsakademie verfasst wird, in dem auf die Notwendigkeit von Sensibilisierungen hingewiesen wird. Anträge Selbstbestimmt Leben Steiermark Aus Sicherheitsgründen ist es im Orpheum Graz für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Personen nicht mehr möglich, den Saal im

5 Obergeschoss zu besuchen, da der Lift im Falle eines Brandes nicht benutzt werden darf. Der Behindertenbeirat soll in einem offiziellen Schreiben eine Lösung des Problems einfordern. Dipl.Ing. Constanze Koch-Schmuckerschlag vom Referat für Barrierefreies Bauen ist mit der Leitung des Orpheums und Stadträtin Lisa Rücker diesbezüglich im Gespräch. Sie ortet einen Fehler im Brandschutzkonzept des Orpheums, da es offenbar nur einen Fluchtweg gibt. Ein Umbau des Liftes wäre möglich, wenn die finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Mag. Palle könnte sich als Notlösung vorstellen, dass zwei Security-Kräfte im Notfall einem Rollstuhlfahrer zu Seite gestellt werden könnten, bis eine dauerhafte Lösung erreicht wird. Die Mitglieder unterstützen den Antrag einstimmig, Mag. Palle wird einen Brief im Namen des Beirates schreiben. Ein weiterer Antrag betrifft die Verwaltungsakademie der Stadt Graz. Magistratsbedienstete sollen regelmäßig in Fortbildungen im Umgang mit Menschen mit Behinderung geschult werden. Diese Schulungen sollen von Menschen mit Behinderung gestaltet werden. Mag. Palle kann nach einem Gespräch mit Frau Dr.in Zwanzger von der Magistratsdirektion viel Positives berichten. Es wird eine verstärkt Schulungen im Umgang mit Menschen mit Behinderung geben. Jede Abteilung wird eine Schlüsselperson zur Fortbildung schicken. Die AbteilungsleiterInnen werden in einem gemeinsamen

6 Termin extra sensibilisiert. Das gesamte Programm der Verwaltungsakademie wird im Jahr 2014 unter dem Zeichen der Barrierefreiheit stehen, es wird verschiedene Angebote zu diesem Thema geben. Auch beim Thema Leichter Lesen sammelt das Magistrat momentan wichtige Erfahrungen. Es gibt einen Arbeitskreis und ein(e) MitarbeiterIn der Magistratsdirektion wird die Ausbildung im Bereich Leichter Lesen bei Atempo machen. Mag. Palle sieht hier viele Fortschritte und ein ernsthaftes Bemühen. Die Mitglieder des Beirates applaudieren. Der Antrag von Selbstbestimmt Leben wird einstimmig angenommen. Sachwalterschaft Mag. Robert Müller vom VertretungsNetz Sachwalterschaft erklärt, dass eine Sachwalterschaft immer einen empfindlichen Eingriff in die Rechte und Handlungsfreiheit der betroffenen Personen darstellt. Da im Zuge der Umsetzung der UN-Konvention weitreichende Änderungen im geltenden Sachwalterrecht passieren müssen, ist es ein guter Zeitpunkt um über das Thema nachzudenken. Eines der größten Probleme ist, dass es zu viele Sachwalterschaften und zu wenig geeignete SachwalterInnen gibt. Gesetzlich sind in erster Linie nahe stehende Personen und Angehörige als Sachwalter vorgesehen. In zweiter Linie werden professionelle und ehrenamtliche Vereinssachwalter oder, wenn vordringlich rechtliche

7 Probleme zu klären sind, ein Anwalt oder Notar zur Vertretung bestellt. Dieses Spektrum deckt den Bedarf aber bei Weitem nicht ab. Das führt dazu, dass einzelne Personen sehr viele Sachwalterschaften übernehmen, und Privatpersonen beginnen professionell als Sachwalter zu arbeiten. Dies ist erst ab etwa 100 Sachwalterschaften kostendeckend möglich. Dieses Problem hat man versucht bei der Reformierung des Sachwalterrechts vor sieben Jahren in den Griff zu bekommen und hat die Zahl der Sachwalterschaften bei Anwälten auf 25, bei Privatpersonen auf 5 begrenzt. Ebenso wurde versucht ein Mindestmaß an Qualität sicherzustellen, indem man die Verpflichtung zu einem persönlichen Kontakt einmal im Monat vorgeschrieben hat und Betroffene, soweit es möglich ist, selbst entscheiden zu lassen und der Sachwalter nur das übernimmt, was offen bleibt. Trotzdem hat sich an der Grundproblematik seit der Reform wenig geändert. Herr Müller hebt das Clearing im Bereich der Vereinssachwalterschaft als großen Fortschritt hervor. Hier wird in erster Linie geklärt, ob eine Sachwalterschaft vermieden werden kann und andere Formen der Unterstützung für die Betroffenen möglich sind. Ein weiteres Ziel ist es, Angehörige umfassend zu beraten und bei der Sachwalterschaft gut zu unterstützen. Das Gericht hat die Möglichkeit Anträge auf Sachwalterschaft an das VertretungsNetz zu übermitteln und prüfen zu lassen. Bei etwa 500 Klärungen im Jahr konnten so bei einem Drittel der Fälle andere

8 Lösungen gefunden werden. Die Mitarbeiter des Vereins bringen ihre langjährige Berufserfahrung in die Verfahren ein. Nach ihrer Wahrnehmung sind Gerichtsverfahren sehr stark von medizinischen und defizitorientierten Gutachten geprägt. Die Lebenssituation und das Umfeld, in dem Betroffene unterstützt werden können, werden meist zu wenig beachtet. Oft muss man sehr hartnäckig sein und in Berufung gehen um eine Sachwalterschaft abwenden zu können. Momentan bemerkt Herr Müller einen frischen Wind in der Diskussion und die Bereitschaft das Thema grundsätzlich zu hinterfragen. Der Paradigmenwechsel zu einem selbstbestimmten Leben für Menschen mit Behinderung ist in weiten Teilen noch nicht bei den Gerichten angekommen, beobachtet Herr Müller. Auch dass die Entmündigung mittlerweile abgeschafft wurde ist in der Gesellschaft wenig bekannt. Das VertretungsNetz sieht bei vielen Anregungen zur Sachwalterschaft massive Fremdbestimmung und Eingriffe in die Lebenskonzepte von Menschen aus den verschiedensten Gründen. Das Clearing soll ausgebaut werden und es sollen in Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen und Selbstvertreterorganisationen alternative Lösungen im Sinne der Betroffenen gefunden werden. Durch die Kenntnis vieler unterschiedlicher Biographien ergibt sich nun nach Jahren ein umfassenderes Bild der Problematik. So stellt sich heraus, dass der Zugang zu sozialen Leistungen, die

9 Beantragung und der Umgang mit den Behörden oft eine entscheidende Hürde für Menschen mit Behinderung darstellt. Viele Betroffene sind einfach überfordert Anträge korrekt auszufüllen und sämtliche erforderlichen Dokumente zu bringen. Dies ist oft schon ein Anlass, dass eine Sachwalterschaft angeordnet wird. Deswegen ist ein barrierefreier und einfacher Zugang zu sozialen Leistungen ein wichtiger Schritt um Fremdbestimmung zu verhindern. Ein weiteres Problem ist, dass oft eine Begleitung und Hilfe in finanziellen Angelegenheiten fehlt. Herr Müller glaubt, dass viele Menschen mit Behinderung mit einer regelmäßigen Unterstützung durchaus vieles schaffen könnten, was man ihnen oft zu schnell abspricht. Oft fühlen sich Betreuungseinrichtungen dafür aber nicht zuständig oder es gibt niemanden der diese Aufgabe erfüllen will. Herr Müller berichtet, dass bei Personen, die besachwaltet werden die Persönlichkeitsrechte oft ignoriert werden und in die Privatsphäre eingegriffen wird. Auch auf das Familienrecht hat eine Sachwalterschaft massiven Einfluss. Der Sachwalter muss z.b. einer Ehe zustimmen oder Kinder bekommen automatisch einen anderen gesetzlichen Vormund auch wenn die Sachwalterschaft nur einen kleinen Bereich umfasst. Er hofft, dass die Umsetzung der UN- Konvention zu einer Stärkung der Grundrechte und klaren gesetzlichen Regelungen in diesem Bereich führt. Auch ist es nicht immer notwendig, dass Personen die Geschäftsfähigkeit komplett

10 entzogen wird und immer die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich ist. Herr Müller betont, dass es das vorrangige Ziel sein muss, die Zahl der Sachwalterschaften zu reduzieren. Er hat Angst, dass Reformen nur auf dem Papier existieren und in der Praxis weiter zu viele Sachwalterschaften voreilig ausgesprochen werden. Es wäre schade, wenn der frische Wind und die grundsätzliche Diskussion, die im Moment vorhanden sind, nicht genutzt werden. Die Mitglieder des Beirates bedanken sich mit Applaus für den interessanten Vortrag. Herr Müller wird nach der Vergütung und Ansprüche des Sachwalters gefragt. Er erklärt, dass die Sachwalter einerseits einen Anspruch auf Aufwandsentschädigung für Kosten, die ihnen im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehen, haben und anderseits auch ein Entgelt beziehen dürfen. Dieses beträgt fünf Prozent des Einkommens und zwei Prozent des Vermögens über zehntausend Euro. Der Verein Vertretungsnetz hält einmal im Quartal eine Informationsveranstaltung am Amtstag im Bezirksgericht Graz-West für Angehörige und nahestehende Personen, die eine Sachwalterschaft übernehmen wollen ab. Einzelberatungen sind nach telefonischer Vereinbarung möglich. Im Internet findet man auf der Homepage grundlegende Informationen und eine Broschüre zum Thema Sachwalterschaft.

11 VertretungsNetz - Verein für Sachwalterschaft: Grazbachgasse 39, 8010 Graz Telefon: graz@sachwalter.at Homepage: Schlichtungsverfahren In den letzten Sitzungen wurde über das Behindertengleichstellungsgesetz und Schlichtungsverfahren diskutiert. Mag. Palle berichtet, dass er an einer Fachtagung des Klagsverbandes teilgenommen hat. Das Fazit ist eher ernüchternd. Herr Palle beschreibt das Gleichstellungsgesetz als relativ zahnlos, da, trotz Unterstützung des Klagsverbandes, wenige Personen den Schritt zum Gericht wagen, weil die Kosten des Verfahrens und der Aufwand viele abschrecken oder die Aussicht auf Erfolg zu gering erscheint. Der Beirat selbst kann nicht Mitglied des Klagsverbandes werden, aber ein Sponsor stellt dem Beirat für Menschen mit Behinderung einen Geldbetrag von 3000 bis 5000 Euro zu Verfügung um das finanzielle Risiko abzudecken, wenn jemand aus dem Beirat sich entscheidet, vor Gericht zu ziehen. Leider kann man nur Schadensersatz, aber nicht den Abbau einer Barriere einklagen. Vor der Klage ist grundsätzlich ein Schlichtungsverfahren

12 vorgeschrieben. Das Schlichtungsverfahren ist ein wichtiges Instrument für Menschen mit Behinderung, um gegen Ausgrenzung und Diskriminierung vorgehen zu können. Herr Palle freut sich, Frau Mag.a Elke Niederl von der Schlichtungsstelle des Bundessozialamtes zu diesem Thema begrüßen zu dürfen. Frau Niederl ist Schlichtungsreferentin im Bundessozialamt. Nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz und dem Behinderten- Einstellungs-Gesetz aus dem Jahr 2006 ist es Menschen mit Behinderung möglich, gegen Diskriminierung in der Arbeitswelt und dem täglichen Leben vorzugehen, wenn Leistungen und Güter der Allgemeinheit angeboten werden. Wenn jemand der Meinung ist, dass er aufgrund seiner Behinderung benachteiligt wurde, kann er ein Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt anregen. Dabei ist eingangs wichtig festzuhalten, wer diskriminiert hat, wann es dazu gekommen ist und wie die Diskriminierung vorgefallen ist. Nachdem der Antrag eingebracht worden ist, wird die SchlichtungswerberIn und der Schlichtungspartner, z.b. ein Unternehmen oder ein Vertreter der Verwaltung, zu einem Schlichtungsgespräch eingeladen. Aufgabe der SchlichtungsreferentIn ist es, einen unterstützenden Rahmen zu schaffen, damit eine Lösung für beide Seiten erreicht werden kann. Sie nimmt dabei eine neutrale Position ein. Der Ablauf des Verfahrens wird von beiden Seiten bestimmt. Man kann auch eine Vertrauensperson beim Gespräch dabei haben, die Gegenseite muss jedoch damit einverstanden sein. Der Inhalt

13 des Verfahrens ist vertraulich. Wenn es zu keiner Einigung kommt, stellt das Bundessozialamt eine Bestätigung aus, und die/die SchlichtungswerberIn kann eine Klage vor Gericht einbringen. Wie schon erwähnt, gibt es nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz lediglich einen Anspruch auf Schadensersatz. Dies betrifft einerseits einen entstandenen finanziellen Schaden, wenn man beispielsweise eine Assistenz zur Begleitung bezahlt hat, und man ein Lokal nicht betreten konnte, aber auch einen Schadensersatz aufgrund der Verletzung der persönlichen Würde. Im Bereich der Arbeit gibt es dagegen konkrete Leistungen, wie z.b. Umschulungen, die man einklagen kann. In Bezug auf die Beseitigung baulicher Barrieren sind Frau Niederl keine Verfahren bekannt, die vor Gericht entschieden worden sind, da es auch noch Übergangsfristen bis Ende 2015 gibt. Frau Niederl meint, dass viele Schlichtungen einen positiven Ausgang nehmen. Seit 2006 gab es in der Steiermark 149 Schlichtungsanträge nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz und 88 nach dem Behindert-Eneinstellungs-Gesetz. Dabei konnte bei rund 60% der Verfahren eine Einigung erzielt werden. Offenheit und guter Wille von beiden Seiten sind wesentliche Faktoren für einen positiven Ausgang. Manchmal war es der Gegenseite auch gar nicht bewusst, dass überhaupt ein Problem vorliegt. Es ist wichtig zu wissen, was man mit dem Verfahren erreichen will. Die

14 Vereinbarung wird schriftlich festgehalten. Bei der Beseitigung von Barrieren, sind oft mehrere Gespräche nötig, da der Umbau mit finanziellem Aufwand, Begutachtung und Planung verbunden ist. Mit der Einigung ist das Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt beendet. Hält sich der Partner nicht an die Vereinbarungen, kann man die Einhaltung vor Gericht einklagen. Josef Mikl möchte wissen, ob unterschiedliche Personen auch mehrere Schlichtungsverfahren hintereinander zu ein und demselben Missstand beantragen können. Das ist möglich, sagt Frau Niederl. Christian Steiner meint, dass die Möglichkeit des Schlichtungsverfahrens noch mehr bekannt sein müsste. Mag. Palle bekommt immer wieder Anrufe und Beschwerden, viele trauen sich dann aber nicht den nächsten Schritt zu tun und ein Verfahren zu beantragen. Heinz Seiler hatte die Idee, eine Gruppe oder einen Stammtisch einzurichten um gemeinsam Schlichtungsverfahren anzuregen und etwas zu bewegen. Informationen zum Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz und Schlichtungs-Verfahren, sowie die Anträge, die auch als Leichter Lesen Formular erhältlich sind, gibt es im Internet unter: Bundessozialamt Graz Babenbergerstraße 35, 8021 Graz

15 Telefon: Buchvorstellung Frau Vennemann stellt das Buch Es war nicht immer so Leben mit Behinderung in der Steiermark zwischen Vernichtung und Selbstbestimmung, 1938 bis heute. vor. In diesem Sammelband werden vergangene Zeiten aufgearbeitet und ein Bogen über die Entwicklung der Geschichte von Menschen mit Behinderung bis heute gespannt. Darin kommen zeitgeschichtliche und sozialethische Aspekte ebenso vor, wie persönliche Schicksale von Betroffenen. Das Buch ist um 15 Euro beim Verein Clio und dem Büro der Lebenshilfe in der Conrad von Hötzendorfstraße 37a erhältlich. Petition Barrierefreiheit Der Arbeitskreis im Wohnungsamt sucht nach Ansatzpunkten für Verbesserungen in diesem schwierigen Bereich. Im Jahr 2013 gab es bei Mag. Palle deutlich mehr Anfragen. Wohnungen werden immer schwerer leistbar. Nach wie vor gibt es zu wenige barrierefreie Wohnungen bei steigender Nachfrage. Besonders Bauten aus den 1960er und 1970er Jahren entsprechen nicht den Standards, und es ist

16 schwierig, die Eigentümer zu Umbauten zu bewegen. Es gibt jedoch ein Gesetz, dass Bauvereinigungen unter gewissen Umständen zu gemeinnützigen Verbesserungen verpflichtet. Dies betrifft beispielsweise den Anschluss an neue Leitungen oder den Schallschutz. Es wäre sinnvoll, wenn die Barrierefreiheit als nützliche Maßnahme in diesen Paragrafen aufgenommen wird. Zuständig für dieses Anliegen ist das Wirtschaftsministerium. Mag. Palle möchte daher eine Petition im Namen des Beirates verfassen, die eine Änderung des Gesetztes bei der nächsten Novelle in diese Richtung vorschlägt. Er möchte diese Gelegenheit dazu nutzen, mit anderen Beiräten für Menschen mit Behinderung in Österreich gemeinsam vorzugehen. Peter Ripper wirft ein, dass diese Petition in Kopie auch andere Stellen, die das Thema betrifft, verschickt werden sollte und nennt Regierung, Kammern, politische Parteien als wichtige Adressaten. Der Beirat stimmt über den Vorschlag ab und spricht sich einstimmig für die Petition aus. Mag. Palle bedankt sich bei den Mitgliedern und beendet die Sitzung. Applaus der Teilnehmer. Für das Protokoll Alfons Rupp

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