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1 N i e d e r s c h r i f t über die 18. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Trippstadt in der Legislaturperiode 2004/2009 am 8. Mai 2007 im Ratssaal der Karlstalhalle um Uhr Teilnehmer: Vorsitzender: Ortsbürgermeister Manfred Stahl Ortsbeigeordnete: Wolfgang Henzelmann Kurt Scharmann Ratsmitglieder: Amberger Amberger Bernhart Freeman Henzelmann Herrmann, Dr. Horten Käfer Längin Lang Leis Linn Reyer Schmalenberger Schmalenberger Seyl Spytalimakis Trunk Veit Karl-Ludwig Sebastian Michael Sieglinde Wolfgang Charles Peter Michael Hans Markus Manfred Eckhard Friedrich Helmut Inge Hans-Uli Sofronius Tobias Dieter Entschuldigte Ratsmitglieder: Sommer Georg Von der Verbandsgemeinde: Bürgermeister Uwe Unnold Schriftführerin: VGA Steffi Asel NS GR Trippstadt doc

2 Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Unterrichtung über Verträge gem. 33 GemO 2. Neuaufnahme eines Kredites 3. Auftragsvergabe Buswartehäuschen 4. Bebauungsplanverfahren Hohenrech II hier: Erneuter Erlass einer Veränderungssperre nach 17 III Bau GB 5. Bebauungsplanverfahren Taubenplatz hier: Erneuter Erlass einer Veränderungssperre nach 17 III Bau GB 6. Parkkonzept Hauptstraße 7. Kindergarten: Übernahme Trägerschaft 8. Informationen Nichtöffentlicher Teil: 9. Bau- und Grundstücksangelegenheiten Die Einladung ist schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung am erfolgt. Bekanntmachung: Amtsblatt Nr. 18 vom Beschlussfähigkeit gemäß Gemeindeordnung lag vor. Vor Eintritt in die Tageordnung stellte Ratsmitglied Längin für die CDU-Fraktion den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Als Punkt 2 soll aufgenommen werden: Änderung der Hauptsatzung Einrichtung der Stelle eines 3. Beigeordneten. Er begründete den Antrag damit, dass falls ein Vertreter der CDU-Fraktion gewählt werden würde, dadurch mehr Informationen in die Fraktion fließen würde. Die SPD-Fraktion beantragte eine kurze Unterbrechung der Sitzung. Nach Wiedereintritt in die Sitzung teilte Fraktionssprecher Linn mit, dass die SPD-Fraktion dem Vorschlag positiv gegenüber stehe, möchte aber diesen Punkt in der nächsten Sitzung behandeln. Ebenso war die FWG-Fraktion dieser Meinung. Fraktionssprecher Längin zog darauf hin den Antrag zurück und überreichte Ortsbürgermeister Stahl einen schriftlich formulierten Antrag zur Aufnahme als Tagesordnungspunkt: Änderung der Hauptsatzung Einrichtung der Stelle eines 3. Beigeordneten in der nächsten Sitzung NS GR Trippstadt doc

3 Öffentlicher Teil: TOP 1: Unterrichtung über Verträge gem. 33 GemO Nach 33 der Gemeindeordnung ist der Gemeinderat jährlich einmal vom Ortsbürgermeister in öffentlicher Sitzung über Verträge der Gemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie mit Bediensteten der Gemeinde, die im vorangegangenen Kalenderjahr abgeschlossen wurden, zu unterrichten. Ortsbürgermeister und Ortsbeigeordnete unterliegen auch der Unterrichtungspflicht. Nicht zu berichten ist über Verträge, soweit es sich um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, sowie Dienst- und Arbeitsverträge und sonstige damit zusammenhängende Verträge mit Gemeindebediensteten. Für das Kalenderjahr 2006 liegt folgender berichtspflichtiger Vertrag vor: Architekturbüro Horst Schmid Ausschreibung und Bauleitung Buswartehalle an der Kreisverkehrsanlage, Ratsbeschluss vom Der Gemeinderat nahm die Unterrichtung zur Kenntnis. TOP 2: Neuaufnahme eines Kredites Für die in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 geplanten Maßnahmen waren entsprechende Kreditaufnahmen zur Finanzierung vorgesehen. Diese sind jetzt zu realisieren. Wegen der Fehlbeträge des Verwaltungshaushaltes waren Einzelkreditgenehmigungen erforderlich. Die erforderlichen Genehmigungen wurden beantragt und erteilt. Nach derzeitigem Stand besteht ein Kreditbedarf in Höhe von , in dem der Haushaltseinnahmerest aus 2005 in Höhe von berücksichtigt ist. Die eingeholten Angebote beziehen sich auf Annuitätendarlehen mit 2%iger anfänglicher Tilgung sowie einer Zinsbindung von 10 Jahren. Längerfristige Zinsbindungen werden nicht von allen Kreditinstituten angeboten. Eine kürzere Laufzeit als 10 Jahre ist nicht empfehlenswert, weil die Zinssätze von kurz- und mittelfristigen Laufzeiten relativ nahe beieinander liegen. Eine Vereinbarung von Sondertilgungen führt grundsätzlich zu einem Aufschlag und scheidet mangels Möglichkeit aus. Ein Zinsbindungszeitraum von 10 Jahren ist überschaubar. Bei Ablauf der Frist ist eine Umschuldung bzw. Ablösung grundsätzlich möglich NS GR Trippstadt doc

4 Bei nachfolgenden Kreditinstituten wurden für die heutige Sitzung Angebote eingeholt, deren Konditionen bis zum zu halten sind: Bank/Sparkasse Zinssatz 10 Jahre Zinssatz Gesamtlaufzeit KSK Kaiserslautern 4,46 % kein Angebot SSK Kaiserslautern 4,54 % kein Angebot Raiffeisenbank 4,635 % 4,775 % Landesbank 4,47 % 4,62 % Hypovereinsbank 4,49 % 4,59 % Die Kreissparkasse Kaiserslautern hat mit 4,46 % bei einer Laufzeit von 10 Jahren das günstigste Angebot abgegeben. Beschluss: Das Darlehen in Höhe von wird bei der Kreissparkasse Kaiserslautern mit einer Laufzeit von 10 Jahren zu einem Zinssatz von 4,46 % aufgenommen. Die Tilgung erfolgt mit 2 % zuzüglich ersparter Zinsen. Abstimmungsergebnis: 13 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen. TOP 3: Auftragsvergabe Buswartehäuschen Für die im Gemeinderat festgestellte Planung des Buswartehäuschens an der Kreisverkehrsanlage wurden vom beauftragten Architekten Schmid aus Trippstadt in einer beschränkten Ausschreibung nach VOB die einzelnen Gewerke ausgeschrieben. Die Submission fand am in der Verbandsgemeinde statt. Es wurden für die Gewerke Maurerarbeiten, Zimmererarbeiten, Dachdeckerarbeiten und Verglasungsarbeiten Angebote angefordert und abgegeben. Nach Prüfung und Wertung der Angebote durch Herrn Schmid schlagen wir folgende Auftragsvergaben vor: Maurerarbeiten Günstigster Bieter die Fa. Huber, Queidersbach mit einer Bruttoangebotssumme von 7.704,54 (incl. 2% Nachlass) mit einer Differenz zum Zweitgünstigsten von 2.549, NS GR Trippstadt doc

5 Zimmererarbeiten Günstigster Bieter die Fa. Deppert, Hermersberg mit einer Bruttosumme von 4.044,80 (incl. 2% Skonto)mit einer Differenz zum Zweitgünstigsten von 953,39. Dachdeckerarbeiten Günstigster Bieter die Fa. Schraudolf, Kaiserslautern mit einer Bruttosumme von 3.740,26 mit einer Differenz zum Zweitgünstigsten von 421,34 Verglasungsarbeiten Einzigster Bieter war die Fa. Otto Wellstein, Enkenbach-Alsenborn mit einer Bruttosumme von 3.313,66 Vertraulich zu behandelnde Daten siehe Anlage Nr. 1 zur Niederschrift. Beschluss: Die Verbandsgemeinde schlägt vor, den jeweils günstigsten Bietern den Zuschlag zu erteilen. Die Gesamtbruttosumme für die Aufträge beträgt ,24. Die Kostenschätzung der Baumaßnahme betrug ,25. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 4: Bebauungsplanverfahren Hohenrech II - Erneuter Erlass einer Veränderungssperre nach 17 III BauGB Vor Eintritt in diesen Tagesordnungspunkt verließen die Ratsmitglieder Schmalenberger Inge und Reyer Friedrich wegen Sonderinteresse den Beratungstisch und begaben sich in den Zuschauerraum und nahmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes Hohenrech II wurde mit Wirkung vom eine Veränderungssperre nach 17 I BauGB in Kraft gesetzt, diese ist nun nach zwei Jahren abgelaufen. Somit wäre es sinnvoll, zur Sicherung der Planung nach 17 Abs. 3 BauGB die außer Kraft getretene Veränderungssperre erneut zu beschließen. Durch den Erlass einer Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Ebenso dürfen erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden NS GR Trippstadt doc

6 Wenn überwiegend öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde Ausnahmen zulassen. Da sich das Bebauungsplanverfahren noch in der Vorplanung befindet, und weiter hinzieht, ist zur Sicherung der Planung ein erneuter Erlass einer Veränderungssperre nach 17 Abs. 3 BauGB sinnvoll. Beschluss: Der Gemeinderat Trippstadt stimmt dem erneuten Erlass einer Veränderungssperre nach 17 III BauGB zu. Abstimmungsergebnis: einstimmig TOP 5: Bebauungsplanverfahren Taubenplatz - Erneuter Erlass einer Veränderungssperre nach 17 III BauGB Vor Eintritt in diesen Tagesordnungspunkt verließen die Ratsmitglieder Amberger Karl-Ludwig, Amberger Sebastian, Dr. Herrmann Charles und Schmalenberger Helmut wegen Sonderinteresse den Beratungstisch und begaben sich in den Zuschauerraum und nahmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Der Gemeinderat Trippstadt hat mit Beschluss vom zur Sicherung der Planung nach 17 III BauGB erneut eine Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet Taubenplatz beschlossen. Diese Veränderungssperre wurde nach 17 II BauGB anschließend um ein Jahr verlängert und endete im Dezember Nach 17 III BauGB kann die Gemeinde eine außer Kraft getretene Veränderungssperre ganz oder teilweise erneut beschließen, wenn die Voraussetzungen für ihren Erlass fortbestehen. Da der Bebauungspan Taubenplatz zur Zeit noch keine Rechtskraft besitzt und ohne Veränderungssperre Bauvorhaben nach 34 BauGB (Innenbereich) beurteilt werden, ist zur Sicherung der Planung ein erneuter Erlass einer Veränderungssperre nach 17 III BauGB erforderlich und sinnvoll. Hierbei muss allerdings auf eventuelle Entschädigungsansprüche nach 18 BauGB hingewiesen werden. Nach unserer Auffassung allerdings ist dies zu vernachlässigen, da Bauanträge, die den Festsetzungen des Bebauungsplanes Taubenplatz entsprechen, nicht zurückgestellt werden, sondern ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird und somit ein Vermögensschaden normalerweise nicht entstehen kann NS GR Trippstadt doc

7 Beschluss: Der Gemeinderat Trippstadt beschließt den erneuten Erlass einer Veränderungssperre nach 17 III BauGB für das Bebauungsplangebiet Taubenplatz. Abstimmungsergebnis: 12 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 1 Stimmenthaltung TOP 6: Parkkonzept Hauptstraße Ortsbürgermeister Stahl stellte dem Rat das Parkkonzept für die Hauptstraße vor: - Ab Schanzstraße bis Einmündung Stockäcker Parken auf gekennzeichneten Flächen, ohne Zeitbegrenzung. - Ab Einmündung Stockäcker bis Heidenkopfstraße Parken in gekennzeichneten Flächen, zwei Stunden. - Ab Heidenkopfstraße bis Kaiserslauterer Straße, wie vor. - Ab Kaiserslauterer Straße bis Wasgaumarkt eingeschränktes Halteverbot. - Ab Wasgaumarkt bis Landauer Weg Parken in gekennzeichneten Flächen, zwei Stunden. Diese Parkplätze werden noch weiß markiert. - Ab Einmündung Friedhofstraße bis Anwesen Erwin Lang, Hauptstr. 84 Parken auf gekennzeichneten Flächen, ohne Zeitbeschränkung. - Ab Anwesen Erwin Lang, Hauptstr. 82 bis Anwesen Freeman, Hauptstr. 60 Parken in gekennzeichneten Flächen, zwei Stunden. - Nach Anwesen Freeman, Hauptstr. 58 bis Einmündung Kaiserslauterer Straße absolutes Halteverbot. - Ab Kaiserslauterer Straße bis Einmündung Steiggasse Parken in gekennzeichneten Flächen, zwei Stunden. - Ab Steiggasse bis zur Katholischen Kirche Parken in gekennzeichneten Flächen, zwei Stunden. - Ab Katholische Kirche bis Ortsende Parken auf gekennzeichneten Flächen, ohne Zeitbeschränkung. - In Fahrtrichtung Karlstal ab Einmündung Schanzstraße auswärts eingeschränktes Halteverbot. Der Rat stimmte dem Parkkonzept einstimmig zu NS GR Trippstadt doc

8 TOP 7: Kindergarten: Übernahme Trägerschaft Vor Eintritt in die Tagesordnung verließen der Vorsitzende Manfred Stahl und das Ratsmitglied Manfred Leis den Beratungstisch und begaben sich in den Zuschauerraum und nahmen wegen Sonderinteresse an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Der Erste Ortsbeigeordnete Wolfgang Henzelmann übernahm den Vorsitz. Er teilte dem Gemeinderat mit, dass es die Finanzsituation der Kath. Kirchengemeinde nicht mehr zulässt, die Trägerschaft des Kath. Kindergartens Trippstadt weiterhin beizubehalten. Es ist daher vorgesehen, die Trägerschaft mit Ablauf des Jahres 2007 an die Gemeinde Trippstadt zu übertragen. Vorverhandlungen wurden bereits geführt. So würde das Gebäude kostenneutral an die Gemeinde übergeben, für das Gelände werde eine Entschädigung gefordert und der Versammlungsraum soll auf 30 Jahre von der Kath. Kirchengemeinde kostenlos genutzt werden dürfen. Für die endgültigen Verhandlungen soll ein Gremium gebildet werden. Vorsitzender Henzelmann bat die Fraktionen um Vorschläge, die auch gleich folgten. Für die CDU-Fraktion wird Längin Hans, für die SPD-Fraktion Linn Eckhard und für die FWG-Fraktion Schmalenberger Helmut dem Gremium angehören. Dieses Gremium wird die weiteren Verhandlungen mit der Kath. Kirchengemeinde führen. Beschluss: Der Übernahme des Kath. Kindergartens Trippstadt in die Trägerschaft der Ortsgemeinde Trippstadt mit Ablauf des Jahres 2007 wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 17 Stimmen dafür, 1 Stimmenthaltung TOP 8: Informationen Ortsbürgermeister Stahl informierte den Rat über zwei anstehende Veranstaltungen: a) Dorfmoderation am , Uhr in der Karlstalhalle b) Eröffnung des Nordic Walking Parcours am , Uhr am Parkplatz am Kreisel in Trippstadt-Langensohl NS GR Trippstadt doc

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