Landkreis Kusel. Kindertagesstätten Bedarfsplan

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1 Landkreis Kusel Kindertagesstätten Bedarfsplan Fortschreibung Stand:.9.5

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3 Impressum Kreisverwaltung Kusel Abteilung Jugend und Soziales Trierer Str Kusel Homepage: Tel.: 8 Erstellt durch: Referat Jugendamt - Kindertagesstätten -

4 Inhaltsverzeichnis Einleitung... Übersicht der Kindertagesstätten im Landkreis Kusel.... Verzeichnis über die Kindertagestätten im Landkreis.... Gliederung der Kindertagesstätten nach Trägerschaft Übersicht Kindergartenstandorte / Spiel und Lernstuben Übersicht Standorte mit U struktur Übersicht Standorte mit Ganztagsangeboten... Übersicht des Bedarfs und Bestands an Plätzen in Kindertagesstätten.... Rechtliche Rahmenbedingungen.... Erläuterung der Darstellung.... Landkreis Kusel.... Verbandsgemeinde Altenglan Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler.... Verbandsgemeinde Kusel....7 Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg Verbandsgemeinde Waldmohr.... Sonstige Betreuungseinrichtungen.... Veränderungen der strukturen gegenüber dem Bestand und Entwicklung der Kindergartengruppen und plätze...9 Kinder unter Jahren...7. Entwicklung der Kleinkindplätze...7. Betreuungsquote der Einjährigen...7. Betreuungsquote der Zweijährigen Ganztags- und Teilzeitplätze Kriterien für die Vergabe von Ganztagsplätzen Entwicklung des Ganztagsangebots im Landkreis Kusel Ganztags- und Teilzeitplätze nach Verbandsgemeinden Entwicklung der Kindertagesstätten nach Angebotsformen Mittagessen in Kindertagesstätten Sozialfonds...75 UN-Konvention Teilhabeberechtigung Inklusion...7

5 7 Kindertagespflege Definition Rahmenbedingungen der Kindertagespflege Qualifizierung von Tagespflegepersonen Aktuelle Situation im Landkreis Kusel Qualitätssicherung- und Qualitätsentwicklung Qualitätssicherung und -entwicklung in Kindertagesstätten Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte und Teams in Kindertagesstätten Praxisanleitung Kindertagesstätten als Ausbildungsort Weiterbildung Fachkraft für Frühpädagogik Qualifizierung von Sprachförderkräften Fachkraft für Integrationspädagogik Fachberatung Sprachförderung Landesprogramm Zukunftschance Kinder Bildung von Anfang an Bundesprogramm Schwerpunkt Kitas Sprache & Integration...8 Anlagen Geburtenentwicklung im Landkreis Kusel Rechtliche Grundlagen der Bedarfsplanung strukturen für Kinder bis zum Schuleintritt Personalkostenanteile für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz ( KitaG) Verzeichnis der Grund- und Förderschulen im Landkreis Kusel...9

6 Einleitung BEDARFSGERECHTER AUSBAU WEITER FORCIERT Der vorliegende Bedarfsplan weist für das aktuelle Kindergartenjahr 5/ insgesamt. Plätze in Kindertagesstätten aus. Davon sind.99 Plätze für Kinder im Alter von - Jahren, sowie Plätze primär für Kinder unter drei Jahren vorgesehen. Die Kleinkindplätze dienen vorrangig der Sicherung des Rechtsanspruches für Zweijährige auf Betreuung in einer Kindertagesstätte. Jedoch wird auch dem steigenden Bedarf an Plätzen für Kinder vor dem vollendeten zweiten Lebensjahr nach Möglichkeit Rechnung getragen. Das Jugendamt befindet sich permanent im Austausch mit den Trägern der Einrichtungen zur Optimierung des Betreuungsangebotes. Dementsprechend steht bereits für die Kindertagesstätten in Nanzdietschweiler (..) und Matzenbach (..) die Umwandlung von jeweils Regelplätzen in Kleinkindplätze fest. Unverändert ist die deutliche Tendenz hin zur flächendeckenden Ganztagesbetreuung, worauf viele Eltern aufgrund der beruflichen Situation angewiesen sind. Auch zum neuen Kindergartenjahr wurde hier seitens des Landkreises Kusel wieder reagiert und die Zahl gegenüber der Fortschreibung des Bedarfsplanes nochmals um weitere Plätze auf nun.7 erhöht. Der Anteil an den plätzen beträgt mit nun 8,75 % annähernd die Hälfte. QUALITÄT IN KINDERTAGESSTÄTTEN Gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte sind die Basis hoher Qualität in den Einrichtungen. Der Landkreis Kusel bietet daher in Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule und dem Land Rheinland-Pfalz Qualifizierungsmaßnahmen entsprechend bestehender Bedarfe und aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse an. Daneben wird die Durchführung einer dualen, praxisorientierten Teilzeitausbildung zum/r Erzieher/in seitens des Jugendamtes unterstützt. In diesem Modell wird eine halbe Stelle zusätzlich in der jeweiligen Einrichtung geschaffen. Der/die Auszubildende befindet sich somit Tage wöchentlich in der Schule und kann das dort Gelernte an den verbleibenden Tagen in der Praxis umsetzen. Derzeit absolvieren im Kreisgebiet insgesamt 9 Personen diesen Ausbildungsgang. In der täglichen Praxis stellt die Konzeption der Kindertagesstätte die Grundlage der qualitativen Ausgestaltung der Einrichtung dar. Hierin festgelegt ist die Zusammenarbeit zwischen Träger, pädagogischen Fachkräften und Eltern. Die notwendige Unterstützung bei der Erarbeitung und Umsetzung der familienfreundlichen pädagogischen Konzepte erhalten die Kindertagesstätten von Seiten der Fachberatung.

7 ANGEBOTE ZUR BETREUUNG DER FLÜCHTLINGSKINDER Die Flüchtlings-Thematik, als eine der derzeit größten Aufgaben unserer gesamten Gesellschaft, wirkt sich in zunehmendem Maße auch auf die Arbeit in Kindertagesstätten aus. Die Integration der Kinder aus Flüchtlingsfamilien ist aufgrund der unterschiedlichen kulturellen Prägung, der teilweise traumatischen Erlebnisse und allem voran wegen der Sprachbarriere eine enorme Herausforderung für alle Beteiligten. Bereits in den vergangenen Jahren ist der Landkreis Kusel mit dem Einsatz von zusätzlichen interkulturellen Fachkräften auf die Besonderheiten der Kinder mit Migrations- und/oder Flüchtlingshintergrund in einzelnen Einrichtungen eingegangen. Diese Kräfte sind entsprechend ihres Stellenanteiles täglich vor Ort und unterstützen die Integration der jeweiligen betreuten Kinder. Die Anzahl der Kräfte wurde zum neuen Kindergartenjahr nochmals gezielt auf nunmehr insgesamt,75 Stellen, verteilt auf 9 Einrichtungen, erhöht. Eine weitere Säule der Integrationsarbeit stellt das Programm Kita!Plus dar. Im Landkreis Kusel wurde mithilfe dieser Mittel bislang der Einsatz einer pädagogischen Fachkraft in der Kontaktstelle Holler gefördert. Diese bietet eine niedrigschwellige Form der Unterstützung für Eltern und dient mittlerweile insbesondere den Familien mit Migrations- und Flüchtlingshintergrund als wichtige Anlaufstelle. Zum aktuellen Kindergartenjahr wurde mit weiteren Mitteln ein mobiles angebot zur Integration von Flüchtlingseltern und deren Kindern im Vorschulalter installiert. Diese Gruppe soll den Flüchtlingsfamilien den Einstieg in das deutsche Bildungs- und Erziehungssystem erleichtern und Hemmnisse beseitigen. Derzeit befindet sich das Angebot noch in der Startphase und findet jeweils an einem Vormittag pro Woche in den Kitas Rammelsbach, Wolfstein und der Integrativen Kita in Kusel statt. Der Landkreis Kusel führt mit Fördermitteln des Landes weiterhin zusätzliche Sprachfördermodule in den Einrichtungen durch. Ergänzend zu dem alltagsintegrierten Sprachlernen von Anfang an sollen Kinder mit besonderem Förderbedarf nochmals gezielt beim Erlernen der deutschen Sprache begleitet werden. Im Landkreis Kusel werden im aktuellen Kindergartenjahr 5- insgesamt 9 Sprachfördermodule angeboten. Darüber hinaus befindet sich das Jugendamt Kusel derzeit in der Koordinierungsphase eines weiteren Sprachförderprogrammes, welches mit Bundesmitteln unterstützt wird. Einrichtungen aus dem Landkreis Kusel haben bis zum Ablauf der Frist ihr Interesse an der Teilnahme bekundet. Über die tatsächliche Aufnahme in das kontingentierte Programm ist noch keine endgültige Entscheidung getroffen. In den letztendlich ausgewählten Kindertagesstätten wird hierdurch eine Sprachförderexpertin mit einem halben Stellenanteil eingesetzt, um die sprachliche Entwicklung gezielt voranzutreiben.

8 Übersicht der Kindertagesstätten im Landkreis Kusel. Verzeichnis über die Kindertagestätten im Landkreis Nr Kindergarten Kita Mühlbach "Glantalminis" Borrw iese Altenglan Prot. Kita Altenglan Rathausw eg 885 Altenglan Kita Altenkirchen "Sonnenhügel" Bergstr. 9 Altenkirchen Kita Bedesbach "Butterblümchen" Am Schleidchen 885 Bedesbach Prot. Kindergarten Bosenbach "Villa Sonnenschein" Felsstraße 887 Bosenbach Kita Breitenbach Kirchstraße 5 9 Breitenbach Kath. Kita Brücken St. Laurentius Stenstraße a 9 Brücken Kita Dennw eiler-frohnbach "Waldw ichtel" Hauptstr Dennw eiler-frohnbach Kita Dittw eiler "Blütenzauber" Schmittw eiler Str. 9 Dittw eiler Kita Dunzw eiler "Die w ilden Zw erge" Schulstraße 9 Dunzw eiler Kita Glan-Münchw eiler "Pfiffikus" Im Teich 97 Glan-Münchw eiler Telefonnummer -Adresse 8 8 kiga-muehlbach@w eb.de 8-78 kitaaltenglan@evkirchepfalz.de 8-77 kiga@altenkirchen-pfalz.de kita-bedesbach@myquix.de 85 - kita-sonnen-schein@t-online.de 8-5 kiga-breitenbach@vgw aldmohr.de 8-5 kita.bruecken@bistum-speyer.de kiga.dennw eilerfrohnbach@kusel.de kiga@dittw eiler.de kiga-dunzw eiler@vgw aldmohr.de info@kita-glm.de Vor- & Nachmittag Öffnungszeiten Teilzeit über Mittag Ganzzeit

9 Nr. Kindergarten Telefonnummer -Adresse Vor- & Nachmittag Öffnungszeiten Teilzeit über Mittag Ganzzeit 5 7 Prot. Kita Gries Raiffeisenring 9 Gries Kita Grumbach "Piepmatz" Vogelsheerd Grumbach Kita Hefersw eiler "Nesthocker" Schulstraße Hefersw eiler Kita Herschw eiler-pettersheim "Regenbogen" Am Bruchrech 99 Herschw eiler-pettersheim Prot. Kindergarten Hinzw eiler "Villa Winzig" In der Au Hinzw eiler Prot. Kita Jettenbach "Gänseblünchen" Austraße 887 Jettenbach Kita Konken kita.piepmatz@w eb.de - 59 kita.nesthocker@yahoo.de 8-77 kiga.hp@t-online.de - 5 prot.kita.hinzw eiler@ evkirchepfalz.de 85-5 kigagaensebluemchen@ t-online.de Hohlstraße 5 87 Konken Kita Kreimbach-Kaulbach "Lauterfrösche" Lauterstraße 7757 Kreimbach-Kaulbach Kath. Kita Kusel "Haus für Kinder" Lehnstr. a 89 Kusel Integrative Kindertagesstätte Lebenshilfe e.v. Schleipw eg 89 Kusel Prot. Kita Kusel "Albert-Schw eitzer" Königsber Straße 89 Kusel Prot. Kita Kusel "Paul-Gerhardt" Schleipw eg 7 89 Kusel 8-5 kindergarten.konken@kusel.de 8 - kiga.kreimbach@t-online.de 8-57 kath.kindergarten-kusel@gmx.de 8-57 kita@lebenshilfe-kusel.de 8 - kiga.albert.schw eitzer.kusel@ evkirchepfalz.de 8-7 mehrhof@kiga-kusel.de

10 Nr. Kindergarten Telefonnummer -Adresse Vor- & Nachmittag Öffnungszeiten Teilzeit über Mittag Ganzzeit Prot. Kita Lauterecken 5 7 Überlauterecken 77 Lauterecken Kita Matzenbach "Villa Kunterbunt" Eisenbachstraße 99 Matzenbach Kath. Kita Nanzdietschw eiler Von der Leyen Straße 7 99 Nanzdietschw eiler Kindergarten Neunkirchen/Pbg. "Potzbergzw erge" Friedhofstraße 887 Neunkirchen/Pbg. Kita Odenbach 8 - protkitalauterecken@freenet.de kindergarten@matzenbach.de 8-75 kita.nanzdietschw eiler@bistumspeyer.de 85 - kiga-neunkirchen-am-p@w eb.de Burghöhlstraße 778 Odenbach Kita Offenbach-Hundheim "Glantal-Strolche" Hauptstraße 779 Offenbach-Hundheim Kita Ohmbach 75-9 kitaodenbach@t-online.de kita-glantalstrolche@t-online.de Höferstraße 9 Ohmbach Kita Pfeffelbach "Kückennest" Bergstraße 87 Pfeffelbach Kita Rammelsbach "Arche Noah" Schulstraße 887 Rammelsbach Prot. Kita Rothselberg "Spatzennest" Obersehen Rothselberg Prot. Kita Schönenberg "Regenbogen" Schulstraße 9 Schönenberg-Kübelberg Kath. Kita Kübelberg "St. Valentin" Elisabethenstraße a 9 Schönenberg-Kübelberg kiga@ohmbach.com 8-7 kindergarten.pfeffelbach@ kusel.de 8 - kiga-rammelsbach@w eb.de - 8 spatzennest.rothselberg@tonline.de 7-7 evkitask@t-online.de 7-7 kath.kitastvalentin@t-online.de

11 Nr. Kindergarten Telefonnummer -Adresse Vor- & Nachmittag Öffnungszeiten Teilzeit über Mittag Ganzzeit Kita Sand "Kleine Strolche" Schillerstraße a 9 Schönenberg-Kübelberg Kita St. Julian kita.kleine.strolche@ schoenenberg-kuebelberg.de An der Lenschbach St. Julian Kita Steinbach "Nimmerland" Hauptstraße 99 Steinbach Kita Theisbergstegen Hauptstraße 87 Theisbergstegen Kita Ulmet "Räuberhöhle" Schulstraße 887 Ulmet Kita Wahnw egen "Nasew eis" Friedhofstraße 8 99 Wahnw egen Kita Waldmohr "Bremer Stadtmusikanten" Badstraße a 9 Waldmohr Kita Waldmohr "Drei Freunde" Badstraße 9 Waldmohr Prot. Kita Waldmohr Saarpfalz Straße 9 Waldmohr Prot. Kita Wolfstein "Kleine Strolche" Kurpfalzstr. 775 Wolfstein Kontaktstelle e.v. Berliner Straße 89 Kusel 87-8 kindergarten@sankt-julian.de 8-5 kita-steinbach@myquix.de 8-78 kindergarten.theisbergstegen@ kusel.de kiga-ulmet@w eb.de 8-79 kiga-w ahnw egen@t-online.de 7 - gemeindekindergarten@ vgw aldmohr.de 7-75 kigadreifreunde@yahoo.de 7-58 kindergarten.w aldmohr@ googl .com kita.w olfstein@evkirchepfalz.de 8-8 kontaktstelle_holler@freenet.de Montag & Dienstag: Mittw och: Donnerstag & Freitag: : - 7.

12 . Gliederung der Kindertagesstätten nach Trägerschaft Träger Anzahl Anteil Freie Jugendhilfeträger 8 9, % Evangelische Kirchengemeinden,8 % Katholische Kirchengemeinden 8,7 % Vereine (Lebenshilfe und Kontaktstelle Holler),5 % Kommunale Träger 8,87 % Ortsgemeinden,8 % Verbandsgemeinden 8 7,9 % :, %,8%,9% 8,7% Evangelische Kirchengemeinden Kath. Kirchengemeinden Vereine (Lebenshilfe und Kontaktstelle Holler) Verbandsgemeinden 7,9%,5% Ortsgemeinden 7

13 . Übersicht Kindergartenstandorte / Spiel und Lernstuben VG Lauterecken - Wolfstein VG Altenglan VG Kusel VG Glan - Münchweiler Kindergärten/ Kindertagesstätten VG VG Waldmohr VG Schönenberg - Kübelberg Spiel und Lernstube Copyright Kreisverwaltung Kusel 8

14 . Übersicht Standorte mit U struktur VG Lauterecken - Wolfstein VG Altenglan VG Kusel VG Glan - Münchweiler altersgemischte geöffnete VG Schönenberg - Kübelberg Krippengruppe VG VG Waldmohr Waldmohr Copyright Kreisverwaltung Kusel 9

15 .5 Übersicht Standorte mit Ganztagsangeboten VG Lauterecken - Wolfstein VG Altenglan VG Kusel VG Glan - Münchweiler VG VG Waldmohr VG Schönenberg - Kübelberg Kindertagesstätten mit Ganztagesangebot Copyright Kreisverwaltung Kusel

16 Übersicht des Bedarfs und Bestands an Plätzen in Kindertagesstätten. Rechtliche Rahmenbedingungen In Rheinland-Pfalz besteht für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen beitragsfreien Kindergartenplatz (vgl. 5 Absatz KitaG und Absatz Satz 5 KitaG). Der Rechtsanspruch bezieht sich auf einen Teilzeitplatz (vgl. 5 Absatz KitaG). Vor Vollendung des zweiten Lebensjahres besteht seit dem. August ein bundesrechtlich geregelter Anspruch auf Betreuung, welcher sowohl durch Kindertagespflege, als auch durch einen Kindergartenplatz abgedeckt werden kann. Bei Kindern vor Vollendung des ersten Lebensjahres ist dieser Anspruch allerdings an weitere Voraussetzungen geknüpft (vgl. SGB VIII). Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist der Landkreis Kusel verantwortlich für die Sicherstellung der Ansprüche der Kinder im Einzugsgebiet. Mit Hilfe des vorliegenden Planes analysiert das Jugendamt den Bedarf an Plätzen in den Kindertagesstätten bis zum Ende des Kindergartenjahres /7. Grundlage der Analyse ist die Anzahl gemeldeten Kinder in den jeweiligen Einzugsgebieten der Kindertagesstätten. Auf Grundlage dieser Auswertung erhält das Jugendamt für die kommenden beiden Kindergartenjahre einen detaillierten Überblick und plant die erforderlichen Maßnahmen zur Anpassung der struktur, um eine adäquate Versorgung aller Kinder im Landkreis zu gewährleisten.. Erläuterung der Darstellung Zur bedarfsgerechten Planung werden nachfolgend alle Standorte der Kindertagesstätten im Landkreis Kusel anhand der aktuellen Meldezahlen (Stand.9.5) analysiert. Hierzu stellt der Bedarfsplan die Anzahl der Kinder monatsgenau und aufgegliedert nach ihrem Alter dar. Außerdem wird die aktuelle struktur gegenübergestellt, sodass man einen unmittelbaren Überblick erhält, zu welchem Zeitpunkt eventuell eine Umstrukturierung erforderlich werden könnte. Anhand dieser Daten ist eine Prognose der Entwicklung der nächsten beiden Kindergartenjahre möglich. Wie eingangs unter den rechtlichen Rahmenbedingungen erwähnt, besteht ein Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte ab Vollendung des zweiten Lebensjahres. Aus diesem Grund stellt der vorliegende Plan die anspruchsberechtigten Kinder, sowie die dazugehörigen Plätze in einer einheitlichen Farbe dar. Die Anzahl der gemeldeten drei- bis sechsjährigen Kinder (= Regelkinder), sowie die Regelplätze sind lila eingefärbt. Eine gesonderte Erfassung ist für die Zweijährigen erforderlich, da diese nicht auf Regelplätze aufgenommen werden dürfen. Für deren Aufnahme bedarf es Kleinkindplätze in altersgemischten, geöffneten oder Krippengruppen. Um diesen Unterschied herauszustellen, wurden die Anzahl der gemeldeten Zweijährigen, sowie die vorhandenen Kleinkindplätze blau hinterlegt. Zusätzlich ist die Anzahl der anspruchsberechtigten Kinder (= Zwei- bis Sechsjährigen), sowie die platzzahl als dazugehörige Größe gelb hinterlegt.

17 Die einzelnen Standorte sind nach Verbandsgemeinden zusammengefasst und alphabetisch sortiert. Zu Beginn von jedem Unterkapitel ist eine Übersicht der Verbandsgemeinde vorangestellt, welche dieselbe gestalterische Systematik aufweist. Zusätzlich sind zu jeder Verbandsgemeinde zwei Diagramme abgedruckt, welche die Belegungssituation bis zum Ende des Kindergartenjahres /7 veranschaulichen sollen. Aufgrund der Entwicklung der letzten Jahre rechnet man im kreisweiten Durchschnitt mittelfristig mit einer Nutzung des Betreuungsanspruches von 75 % der Zweijährigen. Bei den Einjährigen resultiert der Annahmewert von % aus einer Prognose des Landes. Erfahrungswerte zeigten, dass ca. % der Tagespflegeplätze für Kinder vor der Vollendung des dritten Lebensjahres zur Verfügung stehen. Daher wurde dieser Anteil ergänzend mit in die Diagramme zu den einzelnen Verbandsgemeinden, sowie dem gesamten Landkreis aufgenommen.

18 Landkreis Kusel Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen Kleinkindplätze Regelplätze 99 plätze Tagespflegeplätze 9

19 Vorhandene Regelplätze im Verhältnis zu den --Jährigen - Landkreis Kusel 8 8 9/5 /5 /5 /5 / / / / 5/ / 7/ 8/ 9/ / / / /7 /7 /7 /7 5/7 /7 7/7 8/7 - Jährige Regelplätze Vorhandene Kleinkindplätze im Verhältnis zu den - und -Jährigen - Landkreis Kusel /5 /5 /5 /5 / / / / 5/ / 7/ 8/ 9/ / / / /7 /7 /7 /7 5/7 /7 7/7 8/7 75% der -Jährigen (tatsächliche Inanspruchnahme; Erfahrungswert) % der -Jährigen (landesweite Prognose) Kleinkindplätze in Kindertagesstätten Kleinkindplätze einschl. % der Tagespflegeplätze (Erfahrungswert)

20 Verbandsgemeinde Altenglan Stand: Alter Regelkinder Summe der --Jährigen Kleinkindplätze 8 Regelplätze 8 plätze 9 Tagespflegeplätze 7

21 Vorhandene Regelplätze im Verhältnis zu den --Jährigen - VG Altenglan /5 /5 /5 /5 / / / / 5/ / 7/ 8/ 9/ / / / /7 /7 /7 /7 5/7 /7 7/7 8/7 - Jährige Regelplätze Vorhandene Kleinkindplätze im Verhältnis zu den - und -Jährigen - VG Altenglan 8 9/5 /5 /5 /5 / / / / 5/ / 7/ 8/ 9/ / / / /7 /7 /7 /7 5/7 /7 7/7 8/7 75% der -Jährigen (tatsächliche Inanspruchnahme; Erfahrungswert) % der -Jährigen (landesweite Prognose) Kleinkindplätze in Kindertagesstätten Kleinkindplätze einschl. % der Tagespflegeplätze (Erfahrungswert)

22 Standort Altenglan, 885-/ Einzugsgebiet: Altenglan (inkl. Ortsteile Mühlbach und Patersbach), Elzweiler, Rutsweiler am Glan, Welchweiler Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Regelplätze Plätze für -jährige in geöffneten Kleinkindplätze in altersgemischten Krippenplätze geöffnete Teilzeitplätze Ganztagsplätze altersgemischte Krippengruppen Protestantische Kindertagesstätte Altenglan Kindertagesstätte "Glantalminis" Altenglan OT Mühlbach Stand: Alter 5 Regelkinder Summe der -jährigen

23 Standort Bedesbach, 885- Einzugsgebiet: Bedesbach Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Regelplätze Plätze für -jährige in geöffneten Kleinkindplätze in altersgemischten Krippenplätze geöffnete Teilzeitplätze Ganztagsplätze altersgemischte Krippengruppen Kindertagesstätte "Butterblümchen" Bedesbach Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

24 Standort Bosenbach, 887- Einzugsgebiet: Bosenbach, Niederstaufenbach Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Regelplätze Kleinkindplätze in altersgemischten Plätze für -jährige in geöffneten Krippenplätze geöffnete Ganztagsplätze altersgemischte Teilzeitplätze Krippengruppen Protestantsiche Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein" Bosenbach Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

25 Standort Neunkirchen am Potzberg, 887- Einzugsgebiet: Neunkirchen, Föckelberg, Oberstaufenbach Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Regelplätze Kleinkindplätze in altersgemischten Plätze für -jährige in geöffneten Krippenplätze geöffnete Ganztagsplätze altersgemischte Teilzeitplätze Krippengruppen Kindergarten "Potzbergzwerge" Neunkirchen Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

26 Standort Rammelsbach, 887- Einzugsgebiet: Rammelsbach Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Regelplätze Krippenplätze Kleinkindplätze in altersgemischten geöffnete Teilzeitplätze Ganztagsplätze Krippengruppen altersgemischte Plätze für -jährige in geöffneten Kindertagesstätte "Arche Noah" Rammelsbach Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

27 Standort Ulmet, Einzugsgebiet: Ulmet, Erdesbach, Niederalben, Rathsweiler Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Regelplätze Krippenplätze Teilzeitplätze Ganztagsplätze Kleinkindplätze in altersgemischten Plätze für -jährige in geöffneten geöffnete Krippengruppen altersgemischte Kindertagesstätte "Räuberhöhle" Ulmet Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

28 Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen Kleinkindplätze 7 Regelplätze 7 plätze 9 Tagespflegeplätze

29 Vorhandene Regelplätze im Verhältnis zu den --Jährigen - VG Glan-Münchweiler /5 /5 /5 /5 / / / / 5/ / 7/ 8/ 9/ / / / /7 /7 /7 /7 5/7 /7 7/7 8/7 - Jährige Regelplätze Vorhandene Kleinkindplätze im Verhältnis zu den - und -Jährigen - VG Glan-Münchweiler 8 9/5 /5 /5 /5 / / / / 5/ / 7/ 8/ 9/ / / / /7 /7 /7 /7 5/7 /7 7/7 8/7 75% der -Jährigen (tatsächliche Inanspruchnahme; Erfahrungswert) % der -Jährigen (landesweite Prognose) Kleinkindplätze in Kindertagesstätten Kleinkindplätze einschl. % der Tagespflegeplätze (Erfahrungswert)

30 Standort Glan-Münchweiler, 97- Einzugsgebiet: Glan-Münchweiler, Quirnbach Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Ganztagsplätze Regelplätze Krippengruppen Kleinkindplätze in altersgemischten geöffnete altersgemischte Plätze für -jährige in geöffneten Krippenplätze Teilzeitplätze Kindertagesstätte "Pfiffikus" Glan-Münchweiler Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

31 Standort Herschweiler-Pettersheim, 99- Einzugsgebiet: Herschweiler-Pettersheim, Krottelbach, Langenbach Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Ganztagsplätze Regelplätze Krippengruppen Kleinkindplätze in altersgemischten geöffnete altersgemischte Plätze für -jährige in geöffneten Krippenplätze Teilzeitplätze Kindertagesstätte "Regenbogen" Herschweiler-Pettersheim Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

32 Standort Matzenbach, 99- Einzugsgebiet: Matzenbach, Rehweiler Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Ganztagsplätze Regelplätze Krippengruppen Kleinkindplätze in altersgemischten geöffnete altersgemischte Plätze für -jährige in geöffneten Krippenplätze Teilzeitplätze Kindertagesstätte "Villa Kunterbunt" Matzenbach Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

33 Standort Nanzdietschweiler, 99-5 Einzugsgebiet: Nanzdietschweiler, Börsborn Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Ganztagsplätze Regelplätze Krippengruppen Kleinkindplätze in altersgemischten geöffnete altersgemischte Plätze für -jährige in geöffneten Krippenplätze Teilzeitplätze Katholische Kindertagesstätte "Herz Jesu" Nanzdietschweiler Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

34 Standort Steinbach am Glan, 99- Einzugsgebiet: Steinbach, Henschtal Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Ganztagsplätze Regelplätze Krippengruppen Kleinkindplätze in altersgemischten geöffnete altersgemischte Plätze für -jährige in geöffneten Krippenplätze Teilzeitplätze Kindertagesstätte "Nimmerland" Steinbach Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

35 Standort Wahnwegen, 99- Einzugsgebiet: Wahnwegen, Hüffler Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Ganztagsplätze Regelplätze Krippengruppen Kleinkindplätze in altersgemischten geöffnete altersgemischte Plätze für -jährige in geöffneten Krippenplätze Teilzeitplätze Kindertagesstätte "Naseweis" Wahnwegen Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

36 Verbandsgemeinde Kusel Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen Kleinkindplätze 9 Regelplätze 89 plätze 98 Tagespflegeplätze 77

37 Vorhandene Regelplätze im Verhältnis zu den --Jährigen - VG Kusel /5 /5 /5 /5 / / / / 5/ / 7/ 8/ 9/ / / / /7 /7 /7 /7 5/7 /7 7/7 8/7 - Jährige Regelplätze Vorhandene Kleinkindplätze im Verhältnis zu den - und -Jährigen - VG Kusel 8 9/5 /5 /5 /5 / / / / 5/ / 7/ 8/ 9/ / / / /7 /7 /7 /7 5/7 /7 7/7 8/7 75% der -Jährigen (tatsächliche Inanspruchnahme; Erfahrungswert) % der -Jährigen (landesweite Prognose) Kleinkindplätze in Kindertagesstätten Kleinkindplätze einschl. % der Tagespflegeplätze (Erfahrungswert)

38 Standort Kusel, 89-/// Einzugsgebiet: Kusel, Blaubach, Ruthweiler Stand:.9.5 Kindertagesstätte/n Katholische Kindertagessätte "St. Ägidius" Protestantische Kindertagessätte "Albert-Schweitzer" Protestantische Kindertagessätte "Paul-Gerhardt" Integrative Kindertagesstätte Lebenshilfe plätze Plätze Regelplätze Regel - und Kleinkindplätze Teilzeitplätze Ganztagsplätze Kleinkindplätze in altersgemischten Plätze für -jährige in geöffneten Krippenplätze altersgemischte geöffnete Krippengruppen (integrative ) Stand: Alter 5 Regelkinder Summe der -jährigen

39 Standort Dennweiler-Frohnbach, 87- Einzugsgebiet: Dennweiler-Frohnbach, Körborn, Oberalben Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Teilzeitplätze Ganztagsplätze Regelplätze Krippengruppen Kleinkindplätze in altersgemischten Plätze für -jährige in geöffneten Krippenplätze geöffnete altersgemischte Kindertagesstätte "Waldwichtel" Dennweiler-Frohnbach Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

40 Standort Konken, 87- Einzugsgebiet: Konken, Albessen, Ehweiler, Herchweiler, Schellweiler, Selchenbach Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Teilzeitplätze Ganztagsplätze Regelplätze Krippengruppen Kleinkindplätze in altersgemischten Plätze für -jährige in geöffneten Krippenplätze geöffnete altersgemischte Kindertagesstätte Konken Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

41 Standort Pfeffelbach, 87- Einzugsgebiet: Pfeffelbach, Reichweiler, Thallichtenberg Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Teilzeitplätze Ganztagsplätze Regelplätze Krippengruppen Kleinkindplätze in altersgemischten Plätze für -jährige in geöffneten Krippenplätze geöffnete altersgemischte Kindertagesstätte "Kückennest" Pfeffelbach Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

42 Standort Theisbergstegen, 87- Einzugsgebiet: Theisbergstegen, Etschberg, Haschbach Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Teilzeitplätze Ganztagsplätze Regelplätze Krippengruppen Kleinkindplätze in altersgemischten Plätze für -jährige in geöffneten Krippenplätze geöffnete altersgemischte Kindertagesstätte Theisbergstegen (Waldgruppe) Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

43 8

44 Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen Kleinkindplätze Regelplätze 99 plätze 5 Tagespflegeplätze

45 Vorhandene Regelplätze im Verhältnis zu den --Jährigen - VG Lauterecken-Wolfstein /5 /5 /5 /5 / / / / 5/ / 7/ 8/ 9/ / / / /7 /7 /7 /7 5/7 /7 7/7 8/7 - Jährige Regelplätze Vorhandene Kleinkindplätze im Verhältnis zu den - und -Jährigen - VG Lauterecken-Wolfstein 8 8 9/5 /5 /5 /5 / / / / 5/ / 7/ 8/ 9/ / / / /7 /7 /7 /7 5/7 /7 7/7 8/7 75% der -Jährigen (tatsächliche Inanspruchnahme; Erfahrungswert) % der -Jährigen (landesweite Prognose) Kleinkindplätze in Kindertagesstätten Kleinkindplätze einschl. % der Tagespflegeplätze (Erfahrungswert)

46 Standort Lauterecken, 77- Einzugsgebiet: Lauterecken, Cronenberg, Heinzenhausen, Hohenöllen, Lohnweiler Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Ganztagsplätze Regelplätze Krippengruppen Kleinkindplätze in altersgemischten geöffnete altersgemischte Plätze für -jährige in geöffneten Krippenplätze Teilzeitplätze Protestantische Kindertagesstätte Lauterecken Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

47 Standort Wolfstein, 775- Einzugsgebiet: Wolfstein, Aschbach, Oberweiler-Tiefenbach Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n geöffnete Ganztagsplätze Regelplätze Plätze für -jährige in geöffneten Kleinkindplätze in altersgemischten altersgemischte Krippenplätze Teilzeitplätze Krippengruppen Protestantische Kindertagesstätte "Kleine Strolche" Wolfstein Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

48 Standort Grumbach, 775- Einzugsgebiet: Grumbach, Hausweiler, Herren-Sulzbach, Homberg, Hoppstädten, Kappeln, Langweiler, Merzweiler, Unterjeckenbach Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n geöffnete Ganztagsplätze Regelplätze Plätze für -jährige in geöffneten Kleinkindplätze in altersgemischten altersgemischte Krippenplätze Teilzeitplätze Krippengruppen Kindertagesstätte "Piepmatz" Grumbach Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

49 Standort Hefersweiler, 775- Einzugsgebiet: Hefersweiler, Einöllen, Nußbach, Reipoltskirchen, Relsberg Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n geöffnete Ganztagsplätze Regelplätze Plätze für -jährige in geöffneten Kleinkindplätze in altersgemischten altersgemischte Krippenplätze Teilzeitplätze Krippengruppen Kindertagesstätte "Nesthocker" Hefersweiler Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

50 Standort Hinzweiler, 775- Einzugsgebiet: Hinzweiler, Horschbach, Oberweiler im Tal Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n geöffnete Ganztagsplätze Regelplätze Plätze für -jährige in geöffneten Kleinkindplätze in altersgemischten altersgemischte Krippenplätze Teilzeitplätze Krippengruppen Protestantische Kindertagesstätte "Villa Winzig" Hinzweiler Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

51 Standort Jettenbach, 887- Einzugsgebiet: Jettenbach Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n geöffnete Ganztagsplätze Regelplätze Plätze für -jährige in geöffneten Kleinkindplätze in altersgemischten altersgemischte Krippenplätze Teilzeitplätze Krippengruppen Protestantische Kindertagesstätte "Gänseblümchen" Jettenbach Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

52 Standort Kreimbach-Kaulbach, Einzugsgebiet: Kreimbach-Kaulbach, Rutsweiler an der Lauter Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n geöffnete Ganztagsplätze Regelplätze Plätze für -jährige in geöffneten Kleinkindplätze in altersgemischten altersgemischte Krippenplätze Teilzeitplätze Krippengruppen Kindertagesstätte "Lauterfrösche" Kreimbach-Kaulbach Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

53 Standort Odenbach, 778- Einzugsgebiet: Odenbach, Adenbach, Ginsweiler, Medard Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n geöffnete Ganztagsplätze Regelplätze Plätze für -jährige in geöffneten Kleinkindplätze in altersgemischten altersgemischte Krippenplätze Teilzeitplätze Krippengruppen Kindertagesstätte Odenbach Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

54 Standort Offenbach-Hundheim, 779- Einzugsgebiet: Offenbach-Hundheim, Nerzweiler, Wiesweiler Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Regelplätze Kleinkindplätze in altersgemischten Krippenplätze Plätze für -jährige in geöffneten Ganztagsplätze altersgemischte geöffnete Teilzeitplätze Krippengruppen Kindertagesstätte "Glantalstrolche" Offenbach-Hundheim Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

55 Standort Rothselberg, 775- Einzugsgebiet: Rothselberg, Eßweiler Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Krippenplätze Teilzeitplätze Ganztagsplätze Regelplätze Plätze für -jährige in geöffneten Kleinkindplätze in altersgemischten Krippengruppen geöffnete altersgemischte Protestantische Kindertagesstätte "Spatzennest" Rothselberg Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

56 Standort St. Julian, Einzugsgebiet: St. Julian, Buborn, Deimberg, Glanbrücken, Kirrweiler Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Krippenplätze Teilzeitplätze Ganztagsplätze Regelplätze Plätze für -jährige in geöffneten Kleinkindplätze in altersgemischten Krippengruppen geöffnete altersgemischte Kindertagesstätte St. Julian Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

57 5

58 Verbandsgemeinde Schönenberg-Kübelberg Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen Kleinkindplätze Regelplätze 5 plätze 7 Tagespflegeplätze 9

59 5 Vorhandene Regelplätze im Verhältnis zu den --Jährigen - VG Schönenberg-Kübelberg /5 /5 /5 /5 / / / / 5/ / 7/ 8/ 9/ / / / /7 /7 /7 /7 5/7 /7 7/7 8/7 - Jährige Regelplätze Vorhandene Kleinkindplätze im Verhältnis zu den - und -Jährigen - VG Schönenberg-Kübelberg 8 9/5 /5 /5 /5 / / / / 5/ / 7/ 8/ 9/ / / / /7 /7 /7 /7 5/7 /7 7/7 8/7 75% der -Jährigen (tatsächliche Inanspruchnahme; Erfahrungswert) % der -Jährigen (landesweite Prognose) Kleinkindplätze in Kindertagesstätten Kleinkindplätze einschl. % der Tagespflegeplätze (Erfahrungswert)

60 Standort Schönenberg-Kübelberg, 9-// Einzugsgebiet: Schönenberg-Kübelberg Stand:.9.5 Kindertagesstätte/n Protestantische Kindertagessätte "Regenbogen" Katholische Kindertagessätte "St. Valentin" plätze Plätze Regelplätze Regel - und Kleinkindplätze Kleinkindplätze in altersgemischten Plätze für -jährige in geöffneten Krippenplätze Krippengruppen altersgemischte geöffnete Teilzeitplätze Ganztagsplätze Kindertagessätte "Kleine Strolche" Stand: Alter 5 Regelkinder Summe der -jährigen

61 Standort Altenkirchen, 9- Einzugsgebiet: Altenkirchen, Frohnhofen Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Teilzeitplätze Ganztagsplätze Regelplätze Krippengruppen Kleinkindplätze in altersgemischten Plätze für -jährige in geöffneten Krippenplätze geöffnete altersgemischte Kindertagesstätte Altenkirchen Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

62 Standort Brücken, 9- Einzugsgebiet: Brücken Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Teilzeitplätze Ganztagsplätze Regelplätze Krippengruppen Kleinkindplätze in altersgemischten Plätze für -jährige in geöffneten Krippenplätze geöffnete altersgemischte Katholische Kindertagesstätte "Laurentius" Brücken Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

63 Standort Dittweiler, 9- Einzugsgebiet: Dittweiler Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Teilzeitplätze Ganztagsplätze Regelplätze Krippengruppen Kleinkindplätze in altersgemischten Plätze für -jährige in geöffneten Krippenplätze geöffnete altersgemischte Kindertagesstätte Dittweiler Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

64 Standort Gries, 9- Einzugsgebiet: Gries Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Teilzeitplätze Ganztagsplätze Regelplätze Krippengruppen Kleinkindplätze in altersgemischten Plätze für -jährige in geöffneten Krippenplätze geöffnete altersgemischte Protestantische Kindertagesstätte Gries 5 5 Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

65 Standort Ohmbach, 9- Einzugsgebiet: Ohmbach Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Teilzeitplätze Ganztagsplätze Regelplätze Krippengruppen Kleinkindplätze in altersgemischten Plätze für -jährige in geöffneten Krippenplätze geöffnete altersgemischte Kindertagesstätte "Villa Sonnenschein" Ohmbach Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

66 Verbandsgemeinde Waldmohr Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen Kleinkindplätze 78 Regelplätze plätze Tagespflegeplätze

67 Vorhandene Regelplätze im Verhältnis zu den --Jährigen - VG Waldmohr /5 /5 /5 /5 / / / / 5/ / 7/ 8/ 9/ / / / /7 /7 /7 /7 5/7 /7 7/7 8/7 - Jährige Regelplätze Vorhandene Kleinkindplätze im Verhältnis zu den - und -Jährigen - VG Waldmohr 8 9/5 /5 /5 /5 / / / / 5/ / 7/ 8/ 9/ / / / /7 /7 /7 /7 5/7 /7 7/7 8/7 75% der -Jährigen (tatsächliche Inanspruchnahme; Erfahrungswert) % der -Jährigen (landesweite Prognose) Kleinkindplätze in Kindertagesstätten Kleinkindplätze einschl. % der Tagespflegeplätze (Erfahrungswert)

68 Standort Waldmohr, 9-// Einzugsgebiet: Waldmohr Stand:.9.5 Kindertagesstätte/n Kindertagessätte "Bremer Stadtmusikanten" Waldmohr I Kindertagessätte "'Drei Freunde" Waldmohr II Protestantische Kindertagessätte Waldmohr plätze 5 97 Plätze für -jährige in geöffneten Ganztagsplätze Plätze Regelplätze Regel - und Kleinkindplätze Krippengruppen Kleinkindplätze in altersgemischten geöffnete Krippenplätze altersgemischte Teilzeitplätze Stand: Alter 5 Regelkinder Summe der -jährigen

69 Standort Breitenbach, 9- Einzugsgebiet: Breitenbach Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Teilzeitplätze Ganztagsplätze Regelplätze Krippengruppen Kleinkindplätze in altersgemischten Plätze für -jährige in geöffneten Krippenplätze geöffnete altersgemischte Kindertagesstätte Breitenbach Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

70 Standort Dunzweiler, 9- Einzugsgebiet: Dunzweiler Stand:.9.5 plätze Plätze Regel - und Kleinkindplätze Kindertagesstätte/n Teilzeitplätze Ganztagsplätze Regelplätze Krippengruppen Kleinkindplätze in altersgemischten Plätze für -jährige in geöffneten Krippenplätze geöffnete altersgemischte Kindertagesstätte Dunzweiler Stand: Alter Regelkinder Summe der -jährigen

71 . Sonstige Betreuungseinrichtungen.. Waldorfkindergarten Otterberg Bei dem Waldorfkindergarten des Vereins zur Förderung der Waldorfpädagogik Kaiserslautern e.v. handelt es sich um eine Kindertagestätte mit einem besonderen pädagogischen Profil und einem kreisübergreifenden Einzugsbereich. Aus dem Landkreis Kusel besuchen jährlich bis zu 5 Kinder, deren Eltern sich für dieses pädagogische Konzept der Kinderbetreuung entschieden haben, den Waldorfkindergarten in Otterberg. Aufgrund dieses aufgetretenen Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder aus dem Landkreis Kusel werden 5 Plätze des Waldorfkindergartens in Otterberg in die Bedarfsplanung aufgenommen... Kontaktstelle Holler in Kusel Spiel- und Lernstube Die Spiel- und Lernstube ist eine Kindertagesstätte in einem Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf, die Kinder aller Altersgruppen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Lebensbedingungen und des sozialen Umfeldes fördert. Die Spiel- und Lernstube des Vereins Kontaktstelle Holler bietet Plätze für Kinder ab dem. bis zum vollendeten. Lebensjahr. Das Förderangebot für die Kinder reicht von der Hausaufgabenbetreuung bis hin zu verschieden Freizeitaktivitäten... Kita!Plus Kita im Sozialraum Kita!Plus ist ein Landesprogramm mit dem Ziel, die Förderung von Kindern in Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf durch eine niedrigschwellige Unterstützung der Eltern mit Blick auf deren Erziehungsaufgabe und Stärkung der Eltern- und Familienbildung in Kindertagesstätten. In der Spiel- und Lernstube Kontaktstelle Holler ist eine zusätzliche Fachkraft mit einer halben Stelle eingesetzt, um soziale Kontakte und den Austausch der Eltern untereinander, sowie mit den Erzieher/-innen und anderen unterstützenden Institutionen zu ermöglichen und zu fördern. Zusätzlich wurde ein mobiles angebot zur Integration von Flüchtlingseltern und ihren Kindern im Vorschulalter eingerichtet. Diese ist aktuell in den Kindertagesstätten Wolfstein, Rammelsbach und in der Integrativen Kindertagesstätte Kusel, jeweils an einem Vor- oder Nachmittag pro Woche aktiv. Hauptziel dieses Angebotes ist die Erleichterung der Kontaktaufnahme mit den Familien, die aus Ihren Heimatländern fliehe mussten, sowie der Abbau von Hemmnissen gegenüber der Betreuung der Kinder in einer Kindertagesstätte.

72 7. Veränderungen der strukturen gegenüber dem.9. Verbandsgemeinde Kita Änderung Auswirkungen plätze GZ-Plätze Regelplätze U-Plätze Altenglan Altenglan-Mühlbach Erhöhung Ganztagsplätze / + / / Glan- Münchweiler Herschweiler-Pettersheim Umwandlung einer geöffneten Regelgruppe in eine Regelgruppe / / + - Steinbach Umwandlung einer Regelgruppe in eine geöffnete Regelgruppe / / - + Kusel Dennweiler-Frohnbach Theisbergstegen Umwandlung einer geöffneten Regelgruppe in eine altersgemischte Gruppe und Einführung Ganztagsbetreuung Umwandlung einer altersgemischten Gruppe in eine geöffnete Regelgruppe / + - Grumbach Umwandlung geöffnete Regelgruppe für bis zu U-Kinder in eine Regelgruppe / / + - Hefersweiler Umwandlung einer geöffneten Regelgruppe für bis zu U- Kinder in eine altersgemischte Gruppe - / - + Hinzweiler Umwandlung geöffnete Regelgruppe für bis zu U-Kinder in eine für bis zu U-Kindern / / - + Lauterecken- Wolfstein Jettenbach Umwandlung geöffnete Regelgruppe für bis zu U-Kinder in eine für bis zu U-Kinder und Erhöhung GZ-Plätze / Kreimbach-Kaulbach Umwandlung zweier geöffneter für bis zu U- Kinder in eine altersgemischte Gruppe und geöffnete Regelgruppe bis maximal U-Kindern. / / + - Rothselberg Einrichtung Ganztagsplätze / + / / St.Julian Erhöhung Ganztagsplätze / + / /

73 8 Verbandsgemeinde Kita Änderung Auswirkungen plätze GZ-Plätze Regelplätze U-Plätze Altenkirchen Erhöhung Ganztagsplätze / + / / Schönenberg- Kübelberg Dittweiler Umwandlung einer Regelgruppe in eine geöffnete Regelgruppe für bis zu U-Kinder / / - + Prot. Schönenberg- Kübelberg Umwandlung einer Regelgruppe in eine geöffnete Regelgruppe für bis zu U-Kinder / / - + Waldmohr Breitenbach Umwandlung geöffnete Regelgruppe für bis zu U-Kinder in eine für bis zu U-Kindern / / + - Landkreis Kusel

74 9. Bestand und Entwicklung der Kindergartengruppen und plätze Plätze Kleinkindplätze Kleinkindgruppen Verbandsgemeinden Stand:.9.5 Regelplätze (- Jahre) in geöffneten (-Jährige) in altersgemischten in Krippengruppen gesamt (- Jahre) geöffnete Krippengruppen altersgemischte Altenglan Glan-Münchweiler Kusel Lauterecken-Wolfstein Schönenberg-Kübelberg Waldmohr Landkreis Kusel Stand. Stand. Stand.95 Stand.7 Stand.7 Stand 9.7 Stand 8.77 Stand 7.7 Stand.787 Stand

75 Kinder unter Jahren. Entwicklung der Kleinkindplätze Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kleinkindplätze im Landkreis Kusel jeweils mit Stand zum.9. des Jahres. Zu Beginn des aktuellen Kindergartenjahres stehen Plätze für unter Dreijährige zur Verfügung. Im Vergleich zum letzten Jahr ist keine Veränderung bei der zahl zu verzeichnen, sondern lediglich eine regionale Verschiebung entsprechend der Bedarfe. Kleinkindplätze zum Betreuungsquote der Einjährigen Zum Stand vom. März 5 wurden insgesamt 55 Kinder in den Einrichtungen des Landkreises Kusel betreut, was einer Betreuungsquote von Prozent der Einjährigen entspricht. Zusätzlich wurden weitere Einjährige durch eine Tagespflegeperson betreut. Insgesamt stieg die Betreuungsquote (inklusive Tagespflege) somit im Vergleich zum Vorjahr damit von % auf %. Diese Verbesserung wurde insbesondere begünstigt durch die verstärkte Einrichtung von Krippenplätzen. 7

76 in % Anzahl der betreuten -Jährigen Zahl der -Jährigen in % Anzahl der betreuten -Jährigen Zahl der -Jährigen in % Anzahl der betreuten -Jährigen Zahl der -Jährigen in % Anzahl der betreuten -Jährigen Zahl der -Jährigen. Betreuungsquote der Zweijährigen Verbandsgemeinden Altenglan 5 8% 9 8 7% 9 7 7% 5 8% Glan-Münchweiler % % 7 9 7% % Kusel 9 9% 9 8% % 9 7 7% Lauterecken- Wolfstein Schönenberg- Kübelberg % 89 7% 8 8 8% % % 9 7 7% 78 8% 9 7 8% Waldmohr 5% % % 9 8% Landkreis insgesamt % 5 9 7% 7 79% % Landesdurchschnitt % % 7% 7% % Vergleich Betreuungsquote Land und Kreis zum.. 9% 8% 7% 77% % 7% % 79% 7% 7% 7% % 5% % % % % % März März März März 5 Betreuungsqoute Kreis Betreuungsquote Land 7

77 5 Ganztags- und Teilzeitplätze 5. Kriterien für die Vergabe von Ganztagsplätzen Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Ganztagsplatzes besitzen nach analoger Anwendung von Abs. SGB VIII: Kinder, deren Erziehungsberechtigte einer Erwerbstätigkeit nachgehen, Kinder, deren Erziehungsberechtigte eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, Kinder, deren Erziehungsberechtigte sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schul- oder Hochschulausbildung befinden oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen oder Kinder, die in ihrer Entwicklung gefördert werden müssen (die Einschätzung erfolgt durch das Jugendamt). 5. Entwicklung des Ganztagsangebots im Landkreis Kusel Um den Eltern im Landkreis Kusel die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern und eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen wurde der Ausbau der Ganztagsplätze auch im vergangenen Jahr weiter forciert. Zu Beginn des aktuellen Kindergartenjahres stehen den Kindern.7 genehmigte Ganztagsplätze zur Verfügung. Das folgende Diagramm stellt die Entwicklung des Ganztagsangebotes im Landkreis Kusel jeweils zum.9. seit dem Jahr 5 dar.. Ganztagesplätze zum

78 5. Ganztags- und Teilzeitplätze nach Verbandsgemeinden Die nachfolgende Tabelle, sowie das Diagramm zeigen deutlich den Trend hin zu einer flächendeckenden Ganztagsbetreuung im Landkreis Kusel. Kontinuierlich wurden in den letzten Jahren Teilzeit- in Ganztagsplätze umgewandelt, um den Bedarf zu decken. Verbandsgemeinde Plätze gesamt TZ-Plätze GZ-Plätze % Anteil TZ-Plätze % Anteil GZ-Plätze Altenglan ,,8 Glan-Münchweiler 9 8 5, 7,5 Kusel ,95,5 Lauterecken- Wolfstein Schönenberg- Kübelberg ,88 5, ,8,9 Waldmohr 5 5,5 8,75 :...7 5,5 8, ,5, ,, , 9, ,7, ,8, , 9, ,7, ,7 8, ,7, ,7, Teilzeit- und Ganztagesplätze zum Teilzeit Ganzzeit 7

79 5. Entwicklung der Kindertagesstätten nach Angebotsformen 7

80 5.5 Mittagessen in Kindertagesstätten Sozialfonds Aufgrund der Vereinbarung über die Sicherstellung des Mittagessens in Kindertagesstätten für Kinder aus sozial bedürftigen Familien (Sozialfonds) vom 5.Dezember 8 beteiligt sich das Land Rheinland-Pfalz jährlich mit einer freiwilligen Leistung an den Kosten des Mittagessens in Kindertagesstätten für Kinder aus sozial bedürftigen Familien. Im Jahr 5 beträgt das Budget insgesamt., wovon.77, auf den Landkreis Kusel entfallen. Der Sozialfonds unterstützt nicht die Kinder bedürftiger Eltern, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, AsylbLG, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, da diese bereits durch das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes bzw. durch Leistungen des Landkreises unterstützt werden, welche vorrangig in Anspruch zu nehmen sind. Lediglich ein sozial angemessener Eigenanteil in Höhe von, pro Mittagessen muss vom vorgenannten Personenkreis selbst erbracht werden. Zielgruppe sind somit Kinder, die keine Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, sich allerdings trotzdem in einer wirtschaftlich vergleichbaren Notlage befinden. Diese mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit kann bei Kindern, deren Eltern ein Einkommen unterhalb der Grenze der Lernmittelfreiheit beziehen unterstellt werden. Dadurch soll eine Benachteiligung der Kinder, die nicht von den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets profitieren, vermieden werden. Über die Verteilung der Mittel entscheidet der Landkreis in Eigenverantwortung anhand des angemeldeten Bedarfs in den einzelnen Kindertagesstätten. Für die Bezieher dieser Leistungen aus dem Sozialfonds muss ebenfalls ein sozial angemessener Eigenanteil in Höhe von, pro Mittagessen erhoben werden. 75

81 UN-Konvention Teilhabeberechtigung Inklusion Mit der in Deutschland am..9 in Kraft getretenen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist für die Politik für und mit Menschen mit Behinderungen eine eindeutige Ausrichtung vorgegeben: Im Mittelpunkt des Handelns steht die gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung behinderter Menschen. In Ergänzung der bereits geltenden bundes- und landesgesetzlichen Regelungen bewirkt die Umsetzung der UN-Konvention eine Reihe von Initiativen. So hat das Land Rheinland-Pfalz im März einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention beschlossen. Auf Kreisebene fand die UN-Konvention im Juni Eingang in den Bericht der Behindertenbeauftragten des Landkreises. Im Dezember berichtete die Behindertenbeauftrage im Kreistag über die aktuelle Entwicklung im Landkreis. Es gilt die in der UN-Konvention formulierten Ziele in allen Lebensbereichen zu erfüllen. Zu den allgemeinen Verpflichtungen der Konvention gehört, dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten allen Menschen mit Behinderung gewährleistet werden. Dabei betont die Konvention die folgenden Rechte und Freiheiten für Menschen mit Behinderungen: der Achtung der Würde, Autonomie und Selbstbestimmung, die Nichtdiskriminierung, die volle Teilhabe und Einbeziehung in die Gesellschaft, der Achtung der Unterschiedlichkeit und die Akzeptanz der Vielfalt, die Chancengleichheit, die Barrierefreiheit, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, und die Achtung der Fähigkeiten von Kindern mit Behinderung und der ihres Rechts auf Wahrung ihrer Identität. Im Bereich der Betreuung, Erziehung und Bildung (Artikel 7 und der UN-Konvention) sollen Kinder mit Behinderungen von Anfang an in ihrer Entwicklung gefördert und gestärkt werden. Inklusion ist die selbstverständliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am alltäglichen Leben ohne Unterscheidung und Trennung von behindert und nicht-behindert. Sie bedeutet neben vielem anderen auch die gemeinsame Erziehung im Kindergarten mit dem Ziel, Beziehungen zu Gleichaltrigen aufzunehmen, sich mit den Anforderungen des Kindergartenalltags auseinanderzusetzen, dabei selbständiger zu werden und in die Gemeinschaft hineinzuwachsen. Die Grundlagen der Inklusionsarbeit sind ressourcen- und kompetenzorientierte Ansätze im Sinne einer Pädagogik, die die Vielfalt der Lebenslagen als Herausforderung und Chance für alle begreift. Kinder mit Behinderungen erfahren eine inklusive Betreuung in den Regelkindergärten. Bei Bedarf erhalten Kinder eine zusätzliche individuelle Unterstützung. Neben Einzelhilfen stehen hierfür Plätze im heilpädagogischen Bereich der Integrativen Kindertagesstätte Lebenshilfe Kusel e.v. zur Verfügung. Das Jugendamt unterstützt die Kindertagesstätten weiterhin in ihrem Bemühen, die Ziele der UN-Konvention sowohl in der Gestaltung der Konzeption und Qualitätssicherung als auch der Barrierefreiheit zu erfüllen. 7

82 7 Kindertagespflege 7. Definition Tagespflege ist, neben institutionellen Angeboten wie Kindertagesstätten und Ganztagesbetreuung in Schulen, eine familiennahe Form der Kindertagesbetreuung für Kinder zwischen und Jahren Bei der Kindertagespflege wird ein Kind stundenweise oder ganztags durch eine Tagespflegeperson betreut. Kinder finden in der Tagespflegefamilie eine kontinuierliche, liebevolle Betreuung im überschaubaren Rahmen und bei gleich bleibenden Bezugspersonen. Die Tagespflegefamilie bietet ein weiteres soziales Lernfeld mit Geschwistern und Freunden. 7. Rahmenbedingungen der Kindertagespflege Gemäß SBG VIII hat jeder junge Mensch das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Kinder- und Jugendhilfe hat die dazu notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Im SGB VIII sind die entsprechenden Angebote der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege als Leistungen der Jugendhilfe durch SGB VIII festgeschrieben. Nach SGB VIII soll die Kindertagespflege unter anderem die Entwicklung des Kindes fördern und Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren. Diese Förderung umfasst nach SGB VIII die Vermittlung einer geeigneten Tagespflegeperson und deren fachliche Beratung und Begleitung. Auch die Erziehungsberechtigten haben einen Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. Für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung. Dieser kann sowohl durch Tagespflege als auch durch eine Betreuung in einer Kindertagesstätte erfüllt werden. Für Kinder im schulpflichtigen Alter soll es gemäß SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot an Tagesbetreuungsmöglichkeiten geben. Betreut eine Tagespflegeperson Kinder außerhalb der elterlichen Wohnung in einem Umfang von mehr als 5 Stunden pro Woche und ist diese Betreuung auf Dauer angelegt, d.h. sie besteht länger als drei Monate, benötigt sie eine Pflegeerlaubnis nach SGB VIII. Diese wird vom Jugendamt erteilt. Im Folgenden sind einige Grundvoraussetzungen für die Tätigkeit als Tagespflegeperson aufgeführt: Bereitschaft zur Übernahme eines längerfristigen Betreuungsverhältnisses Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein Einfühlungsvermögen Offenheit für andere Lebensstile Freude und Interesse an Erziehungs- und Familienarbeit Organisationstalent und Flexibilität Kooperationsbereitschaft Physische und psychische Belastbarkeit, emotionale Stabilität ausreichend Wohnraum und eine kindgerechte Umgebung 77

83 7. Qualifizierung von Tagespflegepersonen Kindertagespflege umfasst nicht nur die Betreuung und Pflege, sondern auch die Erziehung, Bildung und Förderung von Kindern. Zur Erfüllung dieses Auftrages bedarf es Personen mit vertieften Kenntnissen hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege, die diese in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben. Die Kreisverwaltung Kusel bietet Dank der finanziellen Förderung durch das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen ab Januar die zehnte Qualifizierungsmaßnahme an, welche einmal wöchentlich stattfindet. Insgesamt dauert die Qualifikation zur Tagespflegeperson Stunden. Die Maßnahme zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen richtet sich nach dem erprobten und bundesweit anerkannten Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes. Er werden folgende Inhalte angeboten: Tagespflege - die Perspektive der Tagesmutter Erwartungen an die Tagespflege Rechtliche und finanzielle Grundlagen der Tagespflege Aufgaben und Alltag der Tagesmutter Tagespflege - die Perspektive der Kinder Das Kind in zwei Familien Gestaltung der Eingewöhnungsphase Tagespflege die Perspektive der Eltern Erstkontakt mit den Eltern Rechtliche und finanzielle Grundlagen Entwicklung von Kindern Betreuung von Kindern Erziehung in der Tagespflege Bildung in der Tagespflege Besondere Herausforderung in der Tagespflege Kooperation und Kommunikation zwischen Tagespflegepersonen und Eltern Arbeitsbedingungen der Tagesmutter Erste Hilfe Kurs am Kleinkind Die qualifizierung schließt bei erfolgreicher Teilnahme mit einem Zertifikat ab, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Teilnahme am Unterricht Nachweis der Teilnahme am Kurs Erste Hilfe am Kind Erfolgreiche Abschlussprüfung 78

84 Altenglan Glan- Münchweiler Kusel Lauterecken- Wolfstein Schönenberg -Kübelberg Waldmohr 7. Aktuelle Situation im Landkreis Kusel Tagespflegeplätze Derzeit stehen 9 Tagespflegeplätze bei 89 Tagespflegepersonen zur Verfügung. Außer bei den jährigen Kindern ist die Tagespflege nur in Randzeiten von institutioneller Betreuung (Kindergarten, Schulbetreuung) vorgesehen. Am.9.5 wurden 58 Kinder (- Jahre) im Rahmen der Tagespflege durch qualifizierte Tagespflegepersonen betreut. Altersstruktur der betreuten Kinder Jahre - Jahre 7 - Jahre 79

85 8 Qualitätssicherung- und Qualitätsentwicklung 8. Qualitätssicherung und -entwicklung in Kindertagesstätten Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Qualität der Förderung in Einrichtungen, die in den Bedarfsplan aufgenommen wurden, durch geeignete Maßnahmen sicherstellen und weiterentwickeln. 9a KitaG trägt der Tatsache Rechnung, dass an die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen besondere fachliche Anforderungen gestellt werden. Durch diese gesetzliche Regelung wird die Planungs- und Sicherstellungsverpflichtung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach 9 KitaG um eine Sicherstellungsverpflichtung hinsichtlich der Qualität der Förderangebote ergänzt. Die Grundsätze der Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen sind die Basis zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung. Hierzu zählen: Förderung der entwicklung Integration kognitiver und sozialer Förderung Beobachtung und Dokumentation Entwicklungsgespräche Orientierung am Kind und der Familie Zusammenarbeit mit den Eltern Kinderschutz Früherkennung Gemeinsame Erziehung behinderter und nichtbehinderter Kinder. 8. Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte und Teams in Kindertagesstätten Die Sicherung und Verbesserung der pädagogischen Qualität in den Einrichtungen bei der Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landesprogramms Zukunftschance Kinder Bildung von Anfang an der Fachhochschulverordnung zur Qualifizierung von Praxisanleitungen in den Einrichtungen findet sich in den durch das Land Rheinland-Pfalz geförderten Fortbildungen wieder. Die Professionalität der Erzieherinnen und Erzieher spiegelt bei der Qualität der Prozesse in Bezug auf Erziehung, Bildung und Betreuung in den Einrichtungen der Kindertagesstätten eine zentrale Rolle, so dass mit den Fort- und Weiterbildung die Professionalität der Erzieherinnen und Erzieher unterstützt und weiterhin ausgebaut wird. Von Seiten der Kreisverwaltung Kusel werden seit Sommer Fort- und Weiterbildungsangebote nach dem Fortbildungscurriculum zu den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen angeboten. Seit dem. Halbjahr 9 werden die Fortbildungen in Kooperation mit der KVHS durchgeführt. 8

86 Seit 5 gelten neue Förderkriterien des Kinder- und Jugendministeriums für die Fortbildung von pädagogischen Fachkräften in Kitas. Die neu definierten Förderbereiche Entwicklungsbegleitung von Kindern, Zusammenarbeit mit Eltern und Familien, Sprachbildung und interkulturelle Kompetenz, Praxisanleitung Leitung der Kindertagesstätte und Prozessbegleitung: Supervision / Coaching / Organisationsentwicklung treten anstelle der bisherigen Struktur von Pflicht-, Wahl und Themenmodulen und ermöglichen eine flexible, eng am Bedarf der Fachkräfte und Teams orientierte Gestaltung von Fortbildung. Der Fortbildungsschwerpunkt liegt in den Fachkraftqualifizierungen und Teamfortbildungen. 8. Praxisanleitung Kindertagesstätten als Ausbildungsort Im Rahmen der Novellierung der Fachhochschulverordnung im Fachbereich Sozialwesen ist die Zusatzqualifikation Praxisanleitung ab dem.8.9 für die Fachkräfte verbindlich festgeschrieben worden, die angehende Erzieherinnen und Erzieher und angehende Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger ausbilden wollen. Die 7-tägige Qualifizierungsmaßnahme umfasst folgende Inhalte: Inhalte des Berufspraktikums Reflexion der eigenen Erfahrungen als Praktikant/in Rolle der Anleiterin bzw. Anleiter Beziehungsgestaltung zwischen Anleitung und Praktikant/in Erweiterung von kommunikativen Kenntnissen Gesprächsführung bei Anleitungsgesprächen Beurteilungskriterien entwickeln und Beurteilungen schreiben 8. Weiterbildung Fachkraft für Frühpädagogik Diese Qualifizierung findet in Kooperation und nach dem Konzept des Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum (SPFZ) und der Fachberatung der Kreisverwaltung Kusel statt. Die Weiterbildung Fachkraft für Frühpädagogik greift alle Aspekte der Vorgänger- Weiterbildung auf und wird um Praxismodule erweitert; sie bietet ein breites Themenspektrum und bereitet umfassend auf die Arbeit mit kleinen Kindern vor. Die Maßnahme umfasst 9 Tage (5 Unterrichtsstunden) sowie einen Präsentationstag. Zwischen den Modulen werden Transferaufgaben bearbeitet. Es gibt 5 Theoriemodule mit je Tagen und Praxismodule mit je Tagen zu folgenden Inhalten: Haltung und Rolle der Erzieherin Bindung und Eingewöhnung Beobachtung und Dokumentation Spiel- und Bewegungsinteraktion Beziehungen gestalten Pflegesituation als Beziehungsanlass Aspekte zu Bildung und Entwicklung Die fünfte Qualifizierungsausbildung beginnt im Januar und somit sind über Erzieher/innen als Fachkraft für Frühpädagogik qualifiziert. 8

87 8.5 Qualifizierung von Sprachförderkräften Die Vermittlung von Sprachkompetenz und Sprachfreude gehört zu den wesentlichen Kernaufgaben in den Kindertagesstätten. Sprache entwickelt sich hier über vertrauensvolle Bindung im täglichen Miteinander von Erzieherinnen und Kindern. Als Ergänzung der pädagogischen Arbeit sind in vielen Einrichtungen Sprachförderkräfte tätig, die die Arbeit in der Kita bereichern und zusätzliche Sprachfördereinheiten anbieten. 8 starteten in Rheinland-Pfalz die ersten Weiterbildungen für Sprachförderkräfte, um sie für ihre verantwortungsvolle Arbeit zu qualifizieren. Die aktuelle Fortbildungsmaßnahme zur Qualifizierung von Sprachförderkräften in Kindertagesstätten orientiert sich an der Ganzheitlichkeit von Lernprozessen. Sie vermittelt aktuelles theoretisches Wissen, viele praktische Anregungen und bietet die Möglichkeit konkrete Sprachfördereinheiten mit Blick auf eine gezielte individuelle Förderung der Kinder zu planen, zu gestalten und durchzuführen. Auch und gerade Kinder mit Sprachauffälligkeiten und störungen, ebenso wie Kinder mit Migrationshintergrund sollen wirkungsvoll unterstützt werden können. Elternarbeit ist dabei ein wichtiger Schwerpunkt der gesamten Weiterbildung. Nachfolgend sind die Bestandteile der Qualifizierung zur Sprachförderkraft aufgeführt: Leitideen, Rahmenbedingungen und Querschnittsaufgaben der frühkindlichen Pädagogik für die sprachliche Förderung in der Kindertagesstätte Wahrnehmung und Beschreibung kindlicher Entwicklungsprozesse I und II Beobachtung und Dokumentation von Sprache und Sprachentwicklung Methodisch-didaktisches Wissen für die Sprachförderung Konzeption und Durchführung von Sprachfördereinheiten Dokumentation, Auswertung und Weiterentwicklung von Sprachfördereinheiten Sprachentwicklung von - bis -jährigen Kindern begleiten 8. Fachkraft für Integrationspädagogik Die gemeinsame Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Kindern in Tageseinrichtungen ist nicht mehr die Ausnahme. Mit der Weiterbildung zur Fachkraft für Inklusionspädagogik möchten wir den Mitarbeiter/innen von Kindertagesstätten die Möglichkeit geben, sich für dieses Arbeitsfeld zu qualifizieren und die notwendigen pädagogischen Kompetenzen zu erwerben. Ziel der Qualifizierung ist es, Erzieherinnen und Erzieher zu befähigen, die grundlegenden Konzepte und Fachkenntnisse für gelingende Inklusionsprozesse in Kindertagesstätten und den verbundenen Gemeinden kennenzulernen und anzuwenden. Die Weiterbildung möchte Erzieherinnen und Erzieher in einem längerfristigen, kontinuierlichen Lernprozess begleiten und für die Arbeit mit Kindern mit unterschiedlichen Bedürfnissen sensibilisieren und qualifizieren. Dabei ist es wichtig, sich immer wieder mit den Grenzen der eigenen Möglichkeiten, aber auch mit institutionellen Gegebenheiten auseinanderzusetzen. 8

88 Der Qualifizierungslehrgang ist als modulares System mit einem Abschlusszertifikat aufgebaut. Er umfasst insgesamt Module. Der umfang beträgt,5 Tage mit jeweils bzw. 5 Qualifizierungseinheiten über die Dauer von 8 Monaten. Innerhalb der Weiterbildungszeit wird von den Teilnehmer/innen ein Praxisprojekt entwickelt und bearbeitet. Die Auswahl des Praxisplatzes erfolgt in Absprache mit der Fachberatung und der Kursleitung. Nach Abschluss der Weiterqualifizierung schließt sich nach einer Erprobungszeit in der jeweiligen Institution ein Reflexionstag an. 8.7 Fachberatung Aufgrund der Einführung der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen sowie der Änderung des Kindertagesstättengesetz durch das Landesprogramm Zukunftschance Kinder Bildung von Anfang an haben sich der gesetzliche Auftrag, sowie die Anforderungen an die pädagogische Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten wesentlich verändert. Der Landkreis Kusel hat deshalb im Jahr eine Fachberatung für die kommunalen Kindertagesstätten mit einem Stellenanteil von,75 eingerichtet. Mit der Fachberatung verbinden sich eine Vielfalt an Aufgaben, Organisationsstrukturen, Anforderungen Handlungsspielräumen und Angeboten. Die Arbeitsinhalte der Fachberatung entsprechen den aktuellen Anlässen und dem jeweiligen Bedarf aus der Praxis und sind adressatenspezifisch. Die Inhalte lassen sich schwerpunktmäßig auf die folgenden Bereiche aufgliedern: Beratung der Kindertageseinrichtungen Pädagogisch inhaltlicher Bereich: Erarbeitung von Konzeptionen (einrichtung, Leitung), Hilfe bei der Umsetzung der Konzeption im pädagogischen Alltag der Einrichtung, Qualifizierung des pädagogischen Handels, Veränderungen von Verhaltensmustern, Anleitung und Schulung des pädagogischen Personals zu systematischen Beobachtung des Verhaltens und der Entwicklung der Kinder, Erweiterung des Wissenstandes des pädagogischen Personals im Rahmen von Fortbildungen und Arbeitsgruppen Einzelfallarbeit, insbesondere bezogen auf: Kinder mit besonderen Förderbedarfen Verdacht auf Gewalt gegen Kinder; sexueller Missbrauch, Krisenintervention, u.a. Zusammenarbeit in der Einrichtung: zwischen den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern, zwischen Leitung und Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, zwischen Einrichtung und Eltern/ Erziehungsberechtigten, zwischen Einrichtung und Träger 8

89 Beratung der Träger Mitwirkung an der Jugendhilfeplanung, Etablierung Angebote, und Ausbau bedarfsgerechter Schaffen von Rahmenbedingungen, Weiterentwicklung pädagogischer Standards, Qualitätsentwicklung und Management Gestaltung des Übergangs von der Kindertagesstätte in die Schule, Integration von Kindern mit Behinderungen in Regeleinrichtungen, Kooperation zwischen Tageseinrichtungen, u.a. Kooperation mit anderen Einrichtungen und Institutionen Erziehungs- und Familienberatungsstellen, Frühförderstellen, Schulen, Jugendamt, Gesundheitsamt, u.a., Netzwerke zur Kindertagesbetreuung, Berater anderer Kreise und Träger, Fachschulen, Fachhochschulen und Universitäten und Weiterbildungsstätten, Landesjugendamt, Oberste Landesjugendbehörde u.a. 8

90 9 Sprachförderung 9. Landesprogramm Zukunftschance Kinder Bildung von Anfang an 9.. Sprachfördermodule Der Landkreis Kusel ergänzt die alltagsintegrierte Sprachförderung mit Hilfe von Fördermitteln des Landes bei Bedarf um zusätzliche Sprachförderkurse. Gefördert werden Kurse der Basisförderung und der Intensivförderung. Die Fördermaßnahmen beziehen sich, orientiert am Förderbedarf der Kinder und den Ressourcen der Einrichtung, grundsätzlich auf Kinder aller Altersgruppen, die in der deutschen Sprache Förderbedarf haben. Sie sind mit der alltagsintegrierten Sprachbegleitung der gesamten Einrichtung zu verknüpfen. Der Auftrag der zusätzlichen Sprachförderung, der sich auch an Kinder deutscher Muttersprache richtet, ist vom Auftrag der Integration von Kindern und ihren Familien, der über die sprachliche Integration hinausgeht, zu unterscheiden. Im Rahmen des Landesprogramms Zukunftschance Kinder Bildung von Anfang an wird der Ausbau der Sprachfördermaßnahmen besonders gefördert. Im Kindergartenjahr 5/ werden für Kinder 9 Module in Kindertagesstätten im Landkreis Kusel angeboten Module teilnehmende Kinder 85

91 9.. Übergangsmaßnahmen: Kindergarten Grundschule Bildung und Lernen beginnen in der Familie, setzen sich in den Kindertageseinrichtungen fort und erfahren in den Grundschulen eine altersgerechte Weiterführung. Die individuellen Entwicklungs- und Lernprozesse der Kinder werden in beiden Einrichtungen unterstützt und gefördert. Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und Eltern arbeiten deshalb eng zusammen im Sinne einer kontinuierlichen Bildungsbiografie. Hieraus ergibt sich die dringende Notwendigkeit einer Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte und Grundschule. Der Übergang zur Grundschule ist in a Kindertagesstättengesetz (KitaG) ebenso wie in 9 Schulgesetz (SchulG) festgehalten. In den jeweiligen Konzeptionen der Kindertageseinrichtungen und den Rahmenplänen der Grundschulen ist die Umsetzung der Zusammenarbeit dokumentiert. Im Kindergartenjahr 5/ werden von Seiten des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugendliche und Frauen Maßnahmen der Vorbereitung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule finanziell unterstützt. Im Landkreis Kusel finden neun Maßnahmen des Moduls Vorbereitung des Überganges vom Kindergarten in die Grundschule statt. 9. Bundesprogramm Schwerpunkt Kitas Sprache & Integration Spracherwerb ist der Schlüssel für die Integration in das gesellschaftliche Leben und der Grundstein für den späteren Erfolg in Bildung und Beruf. Studien haben in den letzten Jahren wiederholt gezeigt, dass vor allem fehlende sprachliche Kompetenzen bei Kindern den weiteren Bildungsweg und damit den späteren Einstieg ins Erwerbsleben erheblich beeinträchtigen können. Betroffen sind vor allem Kinder aus sozial benachteiligten Familien und Familien mit Migrationshintergrund. Das Bundesprogramm will dazu beitragen, allen Kindern unabhängig von Herkunft und sozialen Rahmenbedingungen frühe Chancen auf Bildung und Teilhabe zu gewährleisten. In Schwerpunkt-Kitas soll das sprachliche Bildungsangebot insbesondere für Kinder unter drei Jahren, Kinder aus bildungsfernen Familien und aus Familien mit Migrationshintergrund verbessert werden. Aufgabe der Fachkräfte in den Schwerpunkt-Kitas ist es, eine alltagsintegrierte sprachliche Bildung und Begleitung der Kinder insbesondere in den ersten drei Lebensjahren in der Konzeption der Einrichtung zu verankern. Für das Jahr 5 haben sich sechs Kindertagesstätten als Schwerpunkt-Kitas im Landkreis Kusel beworben. In Schwerpunkt-Kitas soll das sprachliche Bildungsangebot insbesondere für Kinder unter drei Jahren, Kinder aus bildungsfernen Familien und aus Familien mit Migrationshintergrund verbessert werden. Die Schwerpunkt-Kitas erhalten zusätzliche Ressourcen für eine alltagsintegrierte sprachliche Bildung. Die Kitateams werden durch zusätzliche Fachkräfte (,5 Stelle), die Sprachexpertinnen und Sprachexperten, bei ihrer Arbeit unterstützt. Zusätzlich werden Verbünde gebildet, die durch eine zusätzliche Fachberatung mit Themenschwerpunkt Sprache begleitet werden. Zitiert aus Gemeinsamer Rahmen der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen Zitiert von 8

92 Anlagen. Geburtenentwicklung im Landkreis Kusel Verbandsgemeinden jeweils vom Altenglan Glan-Münchweiler Kusel Lauterecken-Wolfstein Schönenberg-Kübelberg Waldmohr Landkreis Kusel zahl der Geburten im Landkreis Kusel ( )

93 . Rechtliche Grundlagen der Bedarfsplanung Bundesrechtliche Vorschriften zur Regelung der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung finden sich im Achten Buch, Sozialgesetzbuch (SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe). Im Landesrecht von Rheinland-Pfalz gibt es Regelungen im Ausführungsgesetz zum Kinderund Jugendhilfegesetz (AGKJHG), im Kindertagesstättengesetz (KitaG) und in der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes (LVO). Die Planung des Angebots zur Deckung des Bedarfs an Plätzen in Kindertagesstätten und in Kindertagespflege ist Teil der Jugendhilfeplanung, zu der das Jugendamt als örtlicher Träger gem. 8 SGB VIII gesetzlich verpflichtet ist. Das Jugendamt gewährleistet, dass in seinem Bezirk die erforderlichen Kindergärten, Horte und Krippen zur Verfügung stehen (vgl. 9 Abs. KitaG). Zur Gewährleistungspflicht gehört auch, dass ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Kindertagespflege zur Verfügung steht, das qualitativ den jeweils aktuellen Anforderungen entspricht (vgl. Abs., SGB VIII). Grundsätzlich richtet sich das Angebot der Kindertagesbetreuung an alle Kinder im entsprechenden Alter, unabhängig von deren Herkunft, sozialer, kultureller oder weltanschaulicher Zugehörigkeit sowie individueller Fähigkeiten, Entwicklungsstand oder etwaiger Beeinträchtigungen. Den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder ist bereits bei der Planung Rechnung zu tragen (vgl. Abs. SGB VIII).. strukturen für Kinder bis zum Schuleintritt Zitiert aus der Orientierungshilfe zur Bedarfsplanung für Kindertagesstätten (Herausgeber: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung); Seite 88

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