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1 Mehr Netto vom Brutto und auch Senkung der Lohn-Nebenkosten StB in Solveig Wickinger und StB Sirko Tönse

2 Mehr Netto vom Brutto Folie 1 Arbeitslohn 3 2 Wann ist Arbeitslohn steuerfrei? 4 3 Gehaltsumwandlung möglich? 7 4 Ausgewählte Beispiele Klassiker und Moderne 8 5 Umsatzsteuer nicht vergessen! Mehr Netto vom Brutto 2

3 1. Arbeitslohn Zuwendungen an Arbeitnehmer im eigenbetrieblichen Interesse im Interesse des Arbeitnehmers als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft ¹ Arbeitslohn = Arbeitslohn Mehr Netto vom Brutto 3

4 2. Wann ist Arbeitslohn steuerfrei? Arbeitslohn steuerpflichtig steuerfrei individuelle Besteuerung nach AN-Merkmalen idr SV-pflichtig pauschale Besteuerung feste Pauschsätze 15%, 20%, 25%, 30% idr SV-frei div. Einzelregelungen SV-frei Sachbezugsfreigrenze: 44 mtl. SV-frei besonders ermittelte Pauschsätze SV-pflichtig Rabattfreibetrag: p.a. SV-frei Mehr Netto vom Brutto 4

5 2. Wann ist Arbeitslohn steuerfrei? Sachbezugsfreigrenze: 44 mtl. SV-frei steuer- und sozialversicherungsfrei Freigrenze, d.h. wenn der Wert der Sachzuwendung (= alle nicht in Geld bestehenden Einnahmen) den Betrag von 44 übersteigt, ist der g e s a m t e Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig SV-Freiheit gilt auch für Jobs Mehr Netto vom Brutto 5

6 2. Wann ist Arbeitslohn steuerfrei? Sachbezugsfreigrenze: 44 mtl. SV-frei steuer- und sozialversicherungsfrei zuletzt geplant durch das Gesetz zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 (StVereinfG 2013): Herabsetzung der Freigrenze auf 20 mtl. bisher wiederholt abgelehnt wie lange noch? Mehr Netto vom Brutto 6

7 3. Gehaltsumwandlung möglich? Umwandlung von steuerpflichtigem (Bar-)Arbeitslohn in steuer-/sv-freien bzw. pauschal zu besteuernden (Bar-/Sach-)Arbeitslohn möglich Betriebliche Altersversorgung Firmenwagen-Überlassung Nutzungsüberlassung von betrieblichen DV- und TK-Anlagen Umwandlung in Sachbezug (z.b. Warengutschein) nicht möglich Zusätzlichkeitserfordernis! Kindergartenzuschüsse Gesundheitsförderung Computerübereignung/ Zuschüsse zur Internetnutzung Fahrtkostenzuschüsse Mehr Netto vom Brutto 7

8 4. Ausgewählte Beispiele Klassiker und Moderne 1. "Klassiker" a. Aufmerksamkeiten b. Betriebsveranstaltungen c. Kindergartenzuschüsse 2. "Moderne" Zuwendungen d. Betriebliche Altersversorgung e. Warengutscheine Mehr Netto vom Brutto 8

9 4. a) Aufmerksamkeiten Sachzuwendungen von geringfügigem Wert (Blumen, CD, Wein) anlässlich eines besonderen persönlichen Ereignisses (Geburtstag, Heirat, Geburt) bis 40 brutto ¹Arbeitslohn keine LSt/SV LSt-/SV-pflichtig in vollem Umfang, w e n n 40 überschritten werden (keine Anrechnung auf die Sachbezugsfreigrenze von 44 monatlich) ab 2015: Erhöhung auf Mehr Netto vom Brutto 9

10 4. b) Betriebsveranstaltungen Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern, Sommerfeste o.ä. ZIEL: Beitrag, das soziale Klima im Unternehmen positiv zu beeinflussen im eigenbetrieblichen Interesse ¹ Arbeitslohn LoSt-pflichtig keine LoSt/SV 1. alle AN müssen teilnehmen können 2. max. 2 Veranstaltungen / KJ 3. Zuwendungen = Raummiete, Speisen, Getränke, Eintrittskarten etc. 4. max. 110 brutto je Teilnehmer und Veranstaltung Individuelle LoSt SV-pflichtig geplant ab 2015: Erhöhung auf % pauschal SV-frei Mehr Netto vom Brutto 10

11 4. b) Betriebsveranstaltungen JStG 2015 Definition 19 (1) Nr. 1a EStG-E Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und dessen Begleitpersonen anlässlich von Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter Teilnehmer im Sinne der 110 -Grenze BFH = nur AN, Begleitperson zählt nicht mit JStG 2015 = Begleitperson wird dem AN zugerechnet in die 110 -Grenze einzubeziehende Kosten BFH = nur vom AN konsumierbare Aufwendungen JStG 2015 = alle Aufwendungen incl. Gemeinkosten ab 2015 Vorschlag des BR auf rückwirkende Anwendung wird von Bundesregierung abgelehnt Mehr Netto vom Brutto 11

12 4. c) Kindergartenzuschüsse Zuschuss zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern Kostenlose Betreuung im Betriebskindergarten Unterkunft und Verpflegung im Kindergarten, bei Tagesmutter o.ä. Betreuung im Haushalt des Arbeitnehmers ¹ Arbeitslohn keine LoSt/SV LoSt-/SV-frei wenn der Zuschuss zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird (Gehaltsumwandlung nicht begünstigt) LSt-/SV-pflichtig Mehr Netto vom Brutto 12

13 4. c) Kindergartenzuschüsse JStG 2015 bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf Erweiterung geplant für durch Arbeitgeber beauftragte Beratungen hinsichtlich der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftiger Angehöriger kurzfristige Kinderbetreuung, wenn diese aus zwingenden und beruflich veranlassten Gründen notwendig ist bis 600 p.a. LoSt-/SV-frei Mehr Netto vom Brutto 13

14 4. c) Kindergartenzuschüsse Berechnungsbeispiel Herr Max Pfiffig wird neu eingestellt. Er ist ledig und hat ein noch nicht schulpflichtiges Kind, das in einem Kindergarten betreut wird. Die Kindergartenkosten belaufen sich auf 200,00 monatlich. Max Pfiffig erhält arbeitsvertraglich monatlich brutto a ,00 b ,00 und zusätzlich einen Kindergartenzuschuss in Höhe von 200,00. a , ,80 = 2.130,21 b , , ,00 = 2.235,16 AG- Ersparnis 105,03 40, Mehr Netto vom Brutto 14

15 4. d) Betriebliche Altersversorgung Gesetzliche Rentenversicherung / Berufsständische Versorgungseinrichtungen betriebliche Altersversorgung Direktzusage Unterstützungskasse Pensionskasse Pensionsfonds Direktversicherung Private Vermögensbildung: Private Lebensversicherung Riester-/Rürup-Rente Besteuerungsprinzip: nachgelagerte Besteuerung Ansparphase: Steuerlich (und SV) Entlastung / Freistellung Spätere Rentenzahlungen: Steuerpflichtig und KV/PV-pflichtig Mehr Netto vom Brutto 15

16 4. d) Betriebliche Altersversorgung Direktzusage RSt-Zuführungen / Beiträge ¹ Arbeitslohn Spätere Zahlungen = steuerpflichtiger Arbeitslohn Pensionskasse Pensionsfonds Direktversicherung Unterstützungskasse Beiträge ¹ Arbeitslohn Spätere Zahlungen = steuerpflichtiger Arbeitslohn LSt-/SV-frei bis zu 4% der jährlichen Beitrags- BMG in der gesetzlichen RV (West) 2014 = 4% von EUR = EUR p.a. LSt-frei/SV-pflichtig zusätzlicher Höchstbetrag EUR p.a Mehr Netto vom Brutto 16

17 4. d) Betriebliche Altersversorgung Berechnungsbeispiel Die langjährige Mitarbeiterin Frau Silvie Schlau (ev, verheiratet, keine Kinder) erhält arbeitsvertraglich monatlich 2.800,00. Beiträge zu einer Altersversorgung zahlt sie in Höhe von 200,00 monatlich in eine a. private Rentenversicherung b. betriebliche Direktversicherung a ,00-767,83 = 2.032,17-200,00 = 1.832,17 b ,00-677,28-200,00 = 1.922,72 AG- Ersparnis 90,55 40, Mehr Netto vom Brutto 17

18 4. e) Warengutscheine berechtigen zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen beim eigenen Arbeitgeber bei einem Dritten bis zur Höhe des Rabattfreibetrages EUR p.a. Zufluss bei Einlösung des Gutscheins Sachlohn LoSt-/SVpflichtig LoSt-/SVfrei bis zur Höhe der Sachbezugsfreigrenze 44 EUR mtl. Zufluss bei Ausgabe des Gutscheins Barlohn LoSt-/SVfrei Mehr Netto vom Brutto 18

19 4. e) Warengutscheine BFH-Urteile vom (BStBl II 2011, 383, 386, 389) und H 8.1 (1-4) "Geldleistung oder Sachbezug" LStH: Warengutscheine, die bei einem Dritten einzulösen sind, können auch auf einen konkreten -Betrag lauten ob Bar- oder Sachlohn vorliegt, entscheidet sich alleine danach, was der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich beanspruchen kann BR hat Änderung im JStG 2015 vorgeschlagen Bundesregierung wird dies prüfen! Mehr Netto vom Brutto 19

20 4. e) Warengutscheine für Tanken und Shoppen: 44 monatlich, d.h. bis zu 528 p.a. steuer- und sozialversicherungsfrei Restaurants-Schecks: arbeitstägliche Mahlzeiten > amtliche Sachbezugswerte sind zu beachten! Mittagessen 3,00 > LoSt- /SV-pflichtig möglich: 25% pauschale LoSt/SV-frei möglich: AN zahlt diesen Betrag zusätzlich max. 3,10 > LoSt / SV-frei 6,10 = max. Gutscheinwert Mehr Netto vom Brutto 20

21 4. e) Warengutscheine Berechnungsbeispiel Frau Elisa Genuss wird neu eingestellt. Sie ist verheiratet (ev., verheiratet, keine Kinder) und erhält arbeitsvertraglich monatlich brutto a ,00 b ,00 und einen Shopping-Gutschein über 44 c ,00 einen Shopping-Gutschein über 44 und 15 Restaurant-Schecks á 6,10, (letztere gegen Zuzahlung des amtlichen Sachbezugswerts von 3,00 ) a. b. c , ,02 = 2.679, , , ,00 = 2.700,61 AG-Ersparnis 20,63 8, , , ,50 = 2.722,53 AG-Ersparnis 21,92 9,39 42,55 18,38 mtl. 510,60 p.a. 220, Mehr Netto vom Brutto 21

22 5. Umsatzsteuer nicht vergessen! Zuwendung Vorsteuer-Abzug Umsatzsteuer-Pflicht Aufmerksamkeiten ja nein Betriebsveranstaltungen a) Einhaltung 110 -Grenze b) Keine Einhaltung 110 -Grenze ja nein nein nein Job-Ticket nein nein Firmenwagen ja ja Gesundheitsförderung ja ja Computer etc. ja ja Warengutschein nein nein Mehr Netto vom Brutto 22

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