Vorlage der Steiermärkischen Landesregierung
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- Catharina Abel
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1 L A N D T A G STEIERMARK Vorlage der Steiermärkischen Landesregierung LR Geschäftszahl(en): ABT16-306/ ; FA18E-83-50/ Regierungsmitglied(er): LR Dr. Gerhard Kurzmann Zuständiger Ausschuss: Finanzen XVI. GESETZGEBUNGSPERIODE Einl.Zahl 2010/1 Betreff: Güterterminal Graz-Süd/Werndorf; Partiarisches Darlehen des Landes Steiermark; Vorzeitige Rückzahlung von 1 Mio. und Verwendung als 50%iger Eigenmittelanteil für das mittelfristige Investitionsprogramm 2010 bis 2014 Begründung: Mit Grundsatzbeschluss vom , GZ: FA18A 18-3/00-26, wurde erstens der Bericht über die Errichtung eines Güterverkehrszentrums Graz Süd in Werndorf zustimmend zur Kenntnis genommen und zweitens die Gewährung eines partiarischen Darlehens des Landes in Höhe von ,27 an die Terminal Betrieb der Cargo Center Graz BetriebsgesmbH und Co KG (TCCG), einer 100% Tochter der Cargo Center Graz BetriebsgesellschaftmbH und Co KG (CCG), nach Maßgabe des einen integrierenden Bestandteil des Berichts bildenden Darlehensangebotes, vorbehaltlich der Genehmigung der erforderlichen Darlehensaufnahme durch den Landtag Steiermark grundsätzlich genehmigt. Der Landtag Steiermark hat sodann in seinen Beschlüssen zu den Landesvoranschlägen 2001, 2002 und 2003 den Gesamtbetrag genehmigt und erfolgte die Auszahlung. Das Land Steiermark hat damals die Auffassung vertreten, dass ein vordringliches öffentliches Interesse besteht, die Transportinfrastruktur der Steiermark und des Großraumes Graz zu verbessern, sowie das Schieneninfrastrukturangebot und den schienengebundenen Umschlag zu optimieren. Damit sollte der grenzüberschreitende Handel erleichtert und ein leistungsfähiges Güterverkehrszentrum entwickelt werden. Als Drehscheibe zwischen bedeutenden Verkehrsachsen (Südbahn, Koralm und Ostbahn) besitzt der Standort strategische Bedeutung in Bezug auf wirksame Verlagerungseffekte von der Strasse auf die Schiene und deckte sich der damalige Zeitpunkt mit dem Beginn der forcierten Planung und des Ausbaues des ersten Abschnittes der Koralmbahn. Um die nachhaltige Ausfinanzierung der erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen für den schienengebundenen Umschlag an diesem strategisch wichtigen Standort zu ermöglichen wurde das besagte Darlehensangebot beschlossen. Die Annahme erfolgte durch Unterfertigung eines präzisierenden Sideletters am und , der festlegte, dass ein Betrag von ,80 für den Ankauf von Grundstücken und ein Betrag von ,30 für zur Finanzierung der Infrastrukturinvestitionen im Zusammenhang mit der Dieses Dokument wurde gem. 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 1
2 Errichtung und dem Betrieb des Cargo Centers Graz im Rahmen eines Pachtverrechnungsmodelles zwischen der Darlehensnehmerin und der Schieneninfrastrukturgesellschaft (SCHIG) zu verwenden ist. Mit Bescheid vom , GZ:821573/9-II/Sch/03, wurde der CCG vom Bundesministerium für Verkehr die eisenbahnrechtliche Konzession erteilt, wovon sodann ein Großteil den Steiermärkischen Landesbahnen (STLB) zur Betriebsführung mittels Betriebsführervertrag überlassen wurden. Im Frühjahr 2009 ist sodann die CCG an die STLB mit dem Vorschlag herangetreten, die Zusammenarbeit dahingehend abzuändern, dass die STLB die Eisenbahnanlagen des Terminals autonom auf eigene Rechnung führen. Dies machte eine neue kommerzielle Vereinbarung erforderlich, die nach sorgfältiger betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Prüfung durch einen beigezogenen Wirtschaftsprüfer und einen Rechtsanwalt mit Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom , GZ: FA 18E-83-50/ , sowie mit Beschluss des Landtages Steiermark, Beschluss Nr vom genehmigt wurde. Um das wirtschaftliche Risiko für die STLB zu begrenzen, wurden einerseits Möglichkeiten der vorzeitigen Vertragsauflösung für die STLB vereinbart, andererseits war ein wesentlicher Vertragsbestandteil die zweckentsprechende Mittelverwendung des partiarischen Darlehens sowie eine notwendige Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen an die durch das stärkere Engagement der STLB eingetretenen geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse. Dabei wurde der Vorschlag des vom Land beauftragten Wirtschaftsprüfers Dr. Klaus Rabel sinnvollerweise die ursprüngliche Darlehensnehmerin TCCG in die CCG als Rechtsnachfolgerin zu verschmelzen umgesetzt. Außerdem ergaben sich dadurch, sowie im Zuge der Überprüfung der Mittelverwendung des partiarischen Darlehens nach übereinstimmender Meinung beider Vertragsparteien weitere Präzisierungs- und Anpassungserfordernisse für die Darlehensvereinbarung. Gemäß Darlehensvereinbarung hat das Land Steiermark jederzeit das Recht, die Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der zur Verfügung gestellten Mittel durch einen von ihm beauftragten Wirtschaftsprüfer zu verlangen. Der damit von Landesseite beauftragte Wirtschaftsprüfer Dr. Klaus Rabel von der BDO Graz GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft hat sowohl mit Bericht vom sowie mit ergänzendem Bericht vom die widmungsgemäße Verwendung der Darlehensmittel erhoben und hält fest, dass zum Stichtag noch ein nicht verwendeter Darlehensbetrag von ,00 aus der Darlehenstranche für den terminalaffinen Bereich vorhanden ist, sodass sich, zuzüglich des noch nicht verwendeten Teilbetrages von ,13 aus der Darlehenstranche für den Ankauf der Liegenschaften, der Gesamtbetrag von noch nicht widmungsgemäß verwendeten Darlehensmitteln auf insgesamt ,13 beläuft. Dieses Ergebnis inkludierte auch eine genaue rechtliche Prüfung der Vertragsgrundlagen unter Hinzuziehung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Arno Lerchbaumer als rechtsfreundlicher Berater des Dieses Dokument wurde gem. 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 2
3 Landes und konnte das Ergebnis zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich festgestellt werden. Hinsichtlich der möglichst nachhaltigen Verwendung des Restbetrages von rd. 1,2 Mio. auch im besonderen Interesse der nun im Terminalbereich wirtschaftlich stark engagierten Steiermärkischen Landesbahnen besteht nun die Absicht einen Betrag von 1 Mio. als 50%-igen Eigenmittelanteil des Landes für ein mittelfristiges Investitionsprogramm 2010 bis 2014 für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen im Terminalbereich zu verwenden. Gemäß 4 des Privatbahnengesetzes 2004 in der geltenden Fassung können damit zusätzlich Bundesmittel in gleicher Größenordnung, somit ebenfalls 1 Mio. für Infrastrukturinvestitionen abgerufen werden, sodass in der Periode 2010 bis 2014 insgesamt 2 Mio. für die notwendige Modernisierung und Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur im Terminalbereich zur Verfügung stehen würden. Seitens des Bundesministeriums für Verkehr wurde der Mittelaufbringung aus dem partiarischen Darlehen bereits zugestimmt. Auch die Steiermärkische Landesregierung hat mit Beschluss vom , GZ: FA18E-279/ , den Abschluss eines mittelfristigen Investitionsprogrammes in der Größenordnung von 2 Mio. genehmigt, wobei man davon ausging, dass der 50%-ige Eigenmittelanteil aus noch vorhandenen Mitteln des partiarischen Darlehens erfolgt und damit eine Belastung künftiger Landesvoranschläge nicht erforderlich ist. Nachdem nun nach genauer Prüfung feststeht, dass per dieser Eigenmittelanteil aus noch nicht verbrauchten Mitteln des partiarischen Darlehens finanziert werden kann, wird Folgendes vorgeschlagen: Gemäß Punkt V. der Darlehensbedingungen ist die Darlehensnehmerin verpflichtet das Darlehen in voller Höhe bis zum zurückzuzahlen, soferne nicht von einer vertraglichen Verlängerungsoption Gebrauch gemacht wird. Eine vorzeitige Rückzahlung ist mit Zustimmung des Landes Steiermark möglich, war jedoch bisher eher unwahrscheinlich. Die Zustimmung zu einer vorzeitigen Rückzahlung von 1 Mio. ist für das Land Steiermark durchaus von Vorteil, insbesondere wären die STLB als unselbstständiger Wirtschaftsbetrieb des Landes der Hauptnutznießer, wenn damit ohne zusätzliche Inanspruchnahme von Mitteln aus Landesvoranschlägen die erforderlichen Eigenmittel für das dringend notwendige mittelfristige Investitionsprogramm 2010 bis 2014 dargestellt werden können. Damit würde auch die ursprüngliche Zweckwidmung der Mittel für Eisenbahninfrastrukturmaßnahmen bestehen bleiben. Bei einer negativen Entscheidung würde 1 Mio. bereits zugesagter Bundesmittel (50% Bundesanteil) verfallen. Das Land Steiermark sollte daher erstens einer vorzeitigen Tilgung des Darlehens in der Größenordnung von 1 Mio. durch die Darlehensnehmerin zustimmen. Zweitens sollte im Sinne des Regierungsbeschlusses vom die Genehmigung erteilt Dieses Dokument wurde gem. 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 3
4 werden, diese 1 Mio. zur Finanzierung des 50%-igen Eigenmittelanteils für ein mittelfristiges Investitionsprogramm 2010 bis 2014 zur Verfügung zu stellen. In den Jahren 2010 bis 2012 war es außerdem schon erforderlich, um die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes zu gewährleisten, einige besonders dringliche Maßnahmen zur Erhaltung der Infrastruktur des Terminals in der Größenordnung von ,00 durchzuführen, die vorläufig aus Finanzmitteln der CCG KG finanziert wurden und in das mittelfristige Investitionsprogramm aufgenommen werden können, da diese sowohl der vorgesehenen Zweckwidmung des Investitionsprogrammes als auch jener der Darlehensvereinbarung entsprechen. Zwischen den Vertragsparteien wurde daher der Entwurf einer Nachtragsvereinbarung erstellt, mit welcher sich die CCG KG verpflichtet, einmalig binnen acht Wochen nach Rechtswirksamkeit dieser Nachtragsvereinbarung einen Teilbetrag des partiarischen Darlehens in Höhe von 1 Mio. an das Land Steiermark als vorzeitige Tilgung des partiarischen Darlehens zu bezahlen. Die CCG KG ist berechtigt, diese vorzeitige Tilgung aus noch nicht widmungsgemäß verwendeten Darlehensmitteln vorzunehmen. Das Land Steiermark verpflichtet sich im Gegenzug, die als vorzeitige Tilgung des partiarischen Darlehens erhaltenen Mittel zur Finanzierung des 50%igen Eigenmittelanteils des Landes Steiermark für MIP-Erhaltungsmaßnahmen im Zeitraum 2010 bis 2014 zu verwenden. Nach erfolgter Beschlussfassung dieses Antrages durch die Steiermärkische Landesregierung und der gegenständlichen Landtagsvorlage durch den Landtag Steiermark wäre daher ein Betrag von 1 Mio. als vorzeitige Darlehenstilgung auf Landesseite bei der VSt 2/ Tilgung von Darlehen zu vereinnahmen. Die Freigabe dieses Betrages für Investitionen im Terminalbereich gemäß Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom , GZ: FA18E-279/ , betreffend den Abschluss eines mittelfristigen Investitionsprogrammes in der Größenordnung von 2 Mio. für die Jahre 2010 bis 2014 soll mittels gesondertem qualifizierten Regierungsbeschluss über Antrag der Abteilung 16 erfolgen, wobei hierfür die vereinnahmten 1 Mio. als Bedeckung des Landesanteiles heranzuziehen wären. Der bereits oben erwähnte Entwurf einer Nachtragsvereinbarung liegt dem gegenständlichen Regierungssitzungsantrag und der Landtagsvorlage als integrierender Bestandteil zur Beschlussfassung bei, wobei ergänzend zur Regelung betreffend vorzeitige Rückzahlung und Mittelverwendung für ein Investitionsprogramm 2010 bis 2014 noch folgende notwendige sonstige Vertragsergänzungen aufgenommen wurden: Nach Übernahme des Vermögens der Terminal Graz Süd GmbH & Co KG im Jahr 2010 durch die CCG KG und die neue kommerzielle Vereinbarung mit den STLB war es außerdem sinnvoll und notwendig die Regelung betreffend die Verzinsung des aushaftenden Darlehens den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen, da auf Grund der oben dargestellten Verschmelzung die Darlehensnehmerin nicht mehr vorhanden ist und das Vermögen der von der CCG KG übernommen wurde. Gemäß ursprünglicher Darlehensvereinbarung war der Verzinsungsanspruch an ein positives Dieses Dokument wurde gem. 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 4
5 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der TCCG gekoppelt. Nachdem diese mit der CCG KG verschmolzen wurde, musste eine sinngemäß ähnliche Regelung für diesen Teil im Rahmen der CCG KG gefunden werden. Dies geschah dadurch, dass für diesen nun im Rahmen der CCG KG profitcenterähnlichen Bereich eine Deckungsbeitragsrechnung die Grundlage des Verzinsungsanspruches ist. Gemäß einem Vorschlag von Herrn Dr. Klaus Rabel von der BDO Graz Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft sieht der gegenständliche Vertragsentwurf eine Regelung vor, die den Verzinsungsanspruch des Landes von einem positiven Deckungsbeitrag aus der Verpachtung der KLV Anlagen abhängig macht. Es handelt sich dabei um die Differenz zwischen den Pachterlösen (fix und variabel) aus der Verpachtung an die STLB einerseits und den anteiligen SCHIG- Pachtaufwendungen für den Terminalbereich sowie den anteiligen, dem Terminalbereich zuzuordnenden Personalkosten der Logistikplattform der CCG KG gemäß Punkt 2. Kundenbetreuung und Akquisition der kommerziellen Vereinbarung zwischen der CCG KG und den STLB vom andererseits. Dabei ist festzuhalten, dass bereits gemäß dem ursprünglichen Darlehensangebot vorrangig eine Lösung angestrebt und beschlossen wurde, bei der die Unterstützung des Terminals auf Grund seiner besonderen Bedeutung für die Steiermark maastrichtneutral und EU wettbewerbskonform darstellbar ist, dabei aber dennoch die vertraglichen Verpflichtungen der Darlehensnehmerin aus der Rückzahlung des Darlehens und allfälliger Zinsen diese nicht wirtschaftlich überfordern. Eine Rückzahlung des Darlehens vor der Endfälligkeit zum ebenso wie nennenswerte Verzinsungsansprüche waren nicht prioritär und sind auch außer der gegenständlichen Rückzahlung nicht zu erwarten. Außerdem wird vorgeschlagen, die laufenden Berichtspflichten der Darlehensnehmerin betreffend widmungsgemäße Verwendung und vorzeitige Tilgung, Höhe der Verzinsungsansprüche des Landes Steiermark sowie betreffend Amortisation des Investitionsprojektes den neuen rechtlichen Gegebenheiten anzupassen. Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 13. Juni Es wird daher der gestellt: Antrag Der Landtag wolle beschließen: 1.) Der Bericht betreffend eine vorzeitige Tilgung des partiarischen Darlehens, der Verwendung des Tilgungserlöses als 50%-iger Eigenmittelanteil für ein mittelfristiges Investitionsprogramm 2010 bis 2014 am Güterterminal Graz Süd/Werndorf, sowie die Berücksichtigung von Investitionen der Jahre 2010 bis 2012 in Höhe von ,00 im Rahmen dieses mittelfristigen Investitionsprogrammes wird zur Kenntnis genommen. Dieses Dokument wurde gem. 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 5
6 2.) Der vorzeitigen Tilgung des partiarischen Darlehens in der Größenordnung von 1 Mio. durch die Cargo Center Graz Betriebsgesellschaft mbh & Co KG wird zugestimmt. Ein Betrag von 1 Mio. ist als vorzeitige Darlehenstilgung auf Landesseite bei der VSt 2/ Tilgung von Darlehen zu vereinnahmen. 3.) Im Sinne des Regierungsbeschlusses vom , GZ: FA18E-279/ , wird die Genehmigung erteilt, diese 1 Mio. zur Finanzierung des 50%-igen Eigenmittelanteils für ein mittelfristiges Investitionsprogramm 2010 bis 2014 zur Verfügung zu stellen. Die Freigabe dieses Betrages für konkrete Investitionen im Terminalbereich erfolgt mittels gesondertem qualifizierten Regierungsbeschluss über Antrag der Abteilung 16, wobei hierfür die vereinnahmten 1 Mio. als Bedeckung des Landesanteiles heranzuziehen sind. 4.) Der beiliegende Entwurf einer Nachtragsvereinbarung, welcher einen integrierenden Bestandteil des gegenständlichen Stückes bildet wird genehmigt. Dieses Dokument wurde gem. 77 GeoLT 2005 elektronisch erfasst 6
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