Darlehensvertrag. zwischen der. Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, Stammbach. (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und
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- Ulrike Schneider
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1 Darlehensvertrag zwischen der Bürger-Energie ProRegion eg, Rathausstr. 1a, Stammbach (im Folgenden Darlehensnehmerin genannt) und (im Folgenden Darlehensgeber genannt) 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die Finanzierung des Kaufpreises der Photovoltaikanlage in Metzlesdorf zur umweltfreundlichen Erzeugung und Vermarktung von Strom durch die Nutzung von Solarer Strahlungsenergie. 2 Wirksamkeit des Vertrages Der Vertrag wird erst dann wirksam, wenn die Darlehensnehmerin genügend Darlehensverträge abgeschlossen hat, um die Finanzierung der Photovoltaikanlage sicherstellen zu können, sowie alle weiteren relevanten Verträge abgeschlossen hat. Über eine Unwirksamkeit des Vertrages ist der Darlehensgeber von der Darlehensnehmerin zu unterrichten. Die Wirksamkeit des Vertrages gilt als endgültig eingetreten, wenn diese Unterrichtung nicht binnen 6 Monaten nach der Unterzeichnung dieses Vertrages erfolgt. Wesentliche Bedingung dieses Vertrages ist die gültige Mitgliedschaft in der Genossenschaft Bürger-Energie ProRegion eg mit Sitz in Stammbach. 1
2 3 Vertragslaufzeit Der Darlehensvertrag hat eine Laufzeit von längstens 20 Jahren. 4 Darlehenssumme 1) Höhe der Darlehenssumme Der Darlehensgeber stellt der Darlehensnehmerin die Darlehenssumme in Höhe von Euro, (in Worten: Euro) zur Verfügung. Die Darlehenssumme beträgt mindestens 500,- Euro. 2) Einzugsermächtigung Der Darlehensgeber ermächtigt die Darlehensnehmerin widerruflich, die Darlehenssumme von dem Konto Konto-Nr.: BLZ: Kontoinhaber: Bank: zum, abzubuchen. 2
3 5 Verzinsung Der Zinssatz wird in Abhängigkeit von dem kalenderjährlich festgestellten spezifischen Ertrag je Kilowatt-peak installierter Leistung (kwh pro kwp) für das entsprechende Kalenderjahr wie folgt festgelegt: - bis 949 kwh je kwp 3,00 % p.a. - von 950 bis 974 kwh je kwp 4,00 % p.a. - von 975 bis 999 kwh je kwp 4,50 % p.a. - von bis kwh je kwp 5,00 % p.a. - von bis kwh je kwp 5,50 % p.a. - von bis kwh je kwp 6,00 % p.a. - von bis kwh je kwp 6,50 % p.a. - von bis kwh je kwp 7,00 % p.a. - von bis kwh je kwp 7,50 % p.a. - ab kwh/kwp 8,00 % p.a. Das Darlehen wird, vorbehaltlich der Wirksamkeit ( 2) des Vertrages ab dem 01. April 2013 verzinst. Die Zinsen sind jeweils spätestens zum 01. März des Folgejahres fällig, frühestens jedoch einen Monat nach dem Erhalt der Leistungsdaten der Anlage für das jeweilige Kalenderjahr vom jeweiligen Stromabnehmer. 6 Tilgung Das Darlehen ist von der Darlehensnehmerin an den Darlehensgeber innerhalb der Vertragslaufzeit vollständig zurückzuzahlen. Die Tilgung erfolgt ab dem Jahr 2028 in gleich hohen jährlichen Raten. Diese sind immer spätestens zum 01. März des Folgejahres fällig. Sondertilgungen sind jederzeit möglich. 3
4 7 Nachrangvereinbarung Der Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens und die Auszahlung der Zinsen sind solange und soweit ausgeschlossen, als diese Forderungen einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens der Darlehensnehmerin herbeiführen würden. Im Falle eines Insolvenzverfahrens oder der Liquidation der Darlehensnehmerin wird das Darlehen einschließlich der Zinsen erst nach den Forderungen aller anderen Gläubiger bedient; im Insolvenzverfahren auch erst nach den Forderungen der nachrangigen Insolvenzgläubiger im Sinne des 39 Abs. 1 und 2 der Insolvenzordnung. Haben auch andere Darlehensgeber ein Nachrangdarlehen mit der Darlehensnehmerin vereinbart, sollen die Darlehensgeber untereinander nach dem Verhältnis der Beträge ihrer Forderungen befriedigt werden. 8 Bankverbindung Die Zins- und Tilgungszahlungen sind, wenn von der Darlehensnehmerin im Folgenden keine alternative Bankverbindung genannt wird, auf das in 4 Absatz 2 genannte Konto zu überweisen. Alternative Bankverbindung: Konto-Nr.: BLZ: Kontoinhaber: Bank: (Angabe nur erforderlich, wenn abweichend von 4 Absatz 2) Ändert sich die Bankverbindung des Darlehensgebers, so ist von diesem eine gültige zu benennen. Bis zur Nennung der gültigen Bankverbindung werden die Gelder unverzinslich auf ein von der Darlehensnehmerin einzurichtendes Konto eingezahlt. 4
5 9 Unterrichtung des Darlehensgebers durch die Darlehensnehmerin Die Darlehensnehmerin hat den Darlehensgeber einmal jährlich über die Leistung der Anlage je kwp, sowie über die Höhe der Verzinsung des Darlehens zu unterrichten. Gleichzeitig ist dem Darlehensgeber die Höhe des Restdarlehens mitzuteilen. Dies kann auch im Rahmen der Zinszahlung erfolgen, z.b. durch Mitteilung auf dem Kontoauszug. 1) Vorzeitige Kündigung 10 Kündigung Der Darlehensgeber kann den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres vorzeitig kündigen, sofern er eine natürliche oder juristische Person findet, welche den Darlehensvertrag an seiner Stelle fortführt und mit der die Darlehensnehmerin einig wird. Auch die Darlehensnehmerin kann einen Ersatz für den Darlehensgeber vorschlagen. 2) Wirksamkeit der vorzeitigen Kündigung Die vorzeitige Kündigung wird erst wirksam, wenn der Darlehensvertrag zwischen dem neuen Darlehensgeber und der Darlehensnehmerin unterzeichnet und die Einzahlung der Darlehenssumme durch den neuen Darlehensgeber auf das Konto der Darlehensnehmerin erfolgt ist. 3) Außerordentliches Kündigungsrecht der Darlehensnehmerin bei Kündigung der Mitgliedschaft Die Darlehensnehmerin ist berechtigt, das Darlehen mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines jeden Kalenderjahres zu kündigen, falls der Darlehensgeber seine Mitgliedschaft bei der Darlehensnehmerin kündigt. 5
6 11 Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. An die Stelle der ungültigen Regelung dieses Vertrages tritt die gesetzlich vorgesehene Bestimmung bzw. die, die dem Sinn dieser ungültigen Bestimmung weitestgehend entspricht., den, den (Darlehensgeber) (Darlehensnehmerin) Widerrufsbelehrung (bei Verbraucherverträgen) Ich wurde darüber belehrt, dass ich den Abschluss des vorstehenden Darlehensvertrages innerhalb von zwei Wochen in Textform (schriftlich, per Telefax, per etc.) ohne Angabe von Gründen gegenüber der Bürger-Energie Pro Region eg, Rathausstr. 1a, Stammbach widerrufen kann. Die Frist beginnt am Tag nach Unterschriftsleistung des Darlehensvertrages. Für die Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Im Falle des Widerrufs des Darlehensvertrages ist auch die im Zusammenhang mit der Darlehensgewährung stehende Zeichnung von Geschäftsanteilen bei der Bürger-Energie ProRegion eg unwirksam. (Ort, Datum) (Darlehensgeber) 6
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